1886 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Alle Nost-Anstalten nehmen Gestellung an;

J dition: sw. Wilhelmftrafte Nr. 32.

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Mr 61.

Berlin, Donnerstag,

den 11. März, Abends.

1886.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Gerichtsschreiber, Kanzlei⸗Rath Burchardt bei dem Amtsgericht zu Danzig den Rothen Adler-Orden nierter Klasse zu verleihen.

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Deutsches Reich.

Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Havana, gonsulats⸗Sekretär Schma eck, ist . Grund des 8. 1 des Gesetzs vom 4 Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesges vom 6. Februar 1875 für den Amtshezirk des ge⸗ nannten Konsulats und für die Dauer seiner Amtsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗ scliehungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, ins⸗= hesonhere von, unter deutschem Schutz, stehenden Schweizern potzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sr fen, derselben zu beurkunden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Goldbeck zu Merseburg zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Ruth im Ministerium des Königlichen . und die Eisenbahn-Direktoren Löhr, ssenbahn-Direktion in Altona, Hermann, Mitglied der Ränglichen Eisenbahn-Direktion in Breslau, Schu lze⸗

Riel, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in , und Land schütz, Mitglied der Königlichen

nkfurt a. ise Ii e n in Erfurt, sowie die Regierungs Assessoren krwig, kommissarisches Mitglied der k intion in Hannover, und Anton, kommissarisches Mit⸗

ich der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Berlin, zu Re— gierungs⸗Räthen zu ernennen; ferner .

dem Stadt- und Bade⸗Arzt Dr. med, Jo sef Dieß! zu . in Böhmen den Charakter als Sanitäts-Rath zu

yerleihen.

Ninisterium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Oberförster Ew ald zu Ziegenort ist auf die Ober⸗ örsterstelle Siebigerode, mit dem Amtssitz zu Annarode im cgierungsbezirk Merseburg, versetzt worden. Der Forst⸗-Assessor Regling und der Forst-Assessor, emier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger⸗ or, Krumh aar, sind zu Oberförstern erngnnt. Dem Dberfbrster Regling ist die Oberförsterstelle zu Taubenwalde im Regierungsbezirk Bromberg und dem Oberförster Krum⸗ in die durch den Tod des Oberförsters Dörinkel erledigte berförsterstele zu Johannisburg im Regierungsbezirk Wies— nden übertragen worden.

Bekanntmachung.

Am 22. März, dem Geburtstage Sr, Majestät des Kaifers und Königs, sind die Gerichtsschreibereien beim Land⸗ ind Amtsgericht Berlin J, sowie die Zahlstellen und Buchhaltereien der Gerichtskasse von 12 Uhr ab geschlossen.

Berlin, den 5. März 1886. ; ö

Der Präftdent des Landgerichts Berlin J. Bardeleben.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. März. Se. Majestät der gaiser und, König nahmen nern den Vortrag des cheimen Civilkabinets und heute die Vorträge des Militär— abinets sowie des Kriegs-Ministers entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit. der Fronprinz empfing gestern Vormittag 111g Uhr den Fürsten Anton Radziwill.

ö Nachmittags / Uhr begab Sich Höchstderselbe nach dem sausoleum in Charlottenburg. ; ö Abends wohnte Se. Kaiferliche Hoheit der Kronprinz mit Ihrer Königlichen ö. der Prinzessin Victoria der Vor⸗ telung im Bpernhaufe bei. . ö z Ihre Kaiferkiche und Königliche Hoheit die ann gr inzess in begab Sich Vormittags um 11 Uhr nach em Friedrichs -Stift und Ibends Jis⸗ Uhr nach dem

douhsen Stift.

itglied der Köni .

Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten, der Schluß⸗ bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Ab geord⸗ neten in der Zweiten Beilage.

In der heuti gen (64) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Voetticher und der Staats⸗ sekretär des Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling, bei⸗ wohnten, wurde die zweite Berathung des von dem Abg. Dr. , eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend bänderung und Ergänzung des Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, sowie der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877, fortgesetzt.

Bei Schluß des Blattes waren die bis dahin erledigten Paragraphen nach den Vorschltigen der Kommission zur An⸗ nahme gelangt.

In der heutigen G68.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung das Verzeich⸗ niß der von den Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachteten Petitionen.

Auf Antrag der Abgg. Schütt, Rozanski und Nickert wurde eine Anzahl dieser Petitionen an die Kommissionen verwiesen.

Es folgte die Berathung der Petition der Aktiengesell⸗ schaft Hoesch wegen Rückvergütung eines Stempel⸗ betra ges. ;

Namens der Kommission beantragte der Abg. Wißmann, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berück— sichtigung zu überweisen.

Das Haus trat diesem Beschluß ohne Debatte hei.

Das Haus berieth sodann eine Petition, betr. die Instandsetzung des Daches auf, dem Hause des Schmiedemeisters Hammerschmidt in Messinghausen durch die Eisenbgahnverwaltung.

Namens der Kömmission beantragte der Abg. Muhl, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Dieser Antrag wurde unter Ablehnung eines Antrags des Abg. von Kleinsorgen, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, angenommen.

Des Weiteren lag vor eine Petition: „die Königliche Staattzregierung zu ersuchen, dahin zu wirken; daß die Stenographie als Unterrichtsgegenstand in die höheren Lehranstalten Preußens eingeführt und das für diesen Zweck , . Stenographiesystem durch eine wissenschaftliche Prüfungskommission ausgewählt werde“.

Namens der Kommission beantragte der Abg. Seyffarth (Liegnitz, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Der Abg. von Schenckendorff schlug folgende motivirte Tagesordnung vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In der Erwartung, daß die Königliche Staatsregierung im Hin⸗ blick auf den Nutzen, welchen die Stenographie, als eine verkürzte Schreibweise, sowohl für den allgemeinen Schulunterricht als auch für das praktische Leben mannigfach zu , im Stande ist, den auf Verbreitung der Stenographie gerichteten Bestrebungen dort, wo sich ein Bedürfniß hierfür zeigt, auch fernerhin eine wohl⸗ wollende Beachtung und Förderung neben dem sonstigen Unterricht zu Theil werden lassen wird,

Über die Petition UL. Nr. 7 zur Tagesordnung überzugehen.

Nach kurzer Debatte, in welcher sich die Abgg. von Schenckendorff, Dr. Virchow, Dr. Langerhans für die motivirte Tagesordnung aussprachen, während der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. . und die Abgg. Dr. Kropatscheck, von Haugwitz und Dr. Peters gegen den Antrag von Schenckendorff . wurde derselbe abgelehnt der Antrag der Kommission dagegen angenommen. En des Blattes.)

Auf die vor dem 1. Oktober 1885 begangenen, aber nach diesem Termin zur Aburtheilung gelangenden Kontra⸗ ventionen gegen das Reichsstempelgesetz vom 1. Juli 1831 kommen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsengts, vom 12. Januar d. J, die in dem neuen Gesetz vom 29. Mai 1835 G3. Juni 1835), welches am 1. Ob⸗ tober 1885 in Kraft getreten ist, enthaltenen milderen Straf⸗ bestimmungen nicht zur Anwendung; vielmehr bleiben für die Aburtheilung der vor dem 1. Oktober 1885 begangenen Reichs⸗ stempelkontraventionen die Strafbestimmungen des Reichs⸗ stempelgesetzes vom 1. Juli 1881 in vollem Umfange in Kraft.

Der Kaiserliche Minister⸗-Resident in Chile, Legations⸗ Rath Freiherr Schenck zu Schweinsberg, hat Santiago mit längerem Urlaub verlassen. Mit der Vertretung desselben ist der Kaiserliche Konsul in Valparaiso, Freiherr von Sel⸗ deneck, beauftragt.

Der General⸗Lieutenant Graf von Schl ippen bach Inspecteur der Kriegsschulen, hat sich behufs Inspicirung nach Neisse begeben.

Stettin, 10. März. Die heutige G3.) Sitzung des 12. Po mmerschen Provinzial⸗-Landtages, welche um 1 Uhr eröffnet wurde, begann mit der Berathung der gestern 9. geheimer Sitzung) beschlossenen . des andkags an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen zu der am 27. Januar vor 25 Jahren erfolgten Uebernahme der Statthalterschaft der rovinz, und es wurde die vom Abg. Tamms-Stralsund verfaßte, die Gefühle des ehrfurchtsvollsten Dankes und der unwandel⸗ baren Treue aussprechende Adresse ohne weitere Diskussion unter freudiger Zustimmung angenommen. Auf den Antrag des Ausstellungscomités für die in diesem Jahre stattfindende Jubiläums⸗Kunstausstellung zu Berlin wurde dem genannten Comité die dem Provinzialverbande von Pommern gehörige Statue Friedrichs des Großen von Schadow unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, daß der Trans⸗ . der Statue ohne Gefährdung derselben möglich ist und ie erforderliche Sicherstellung gegen eine etwaige Beschädi⸗ gung gegeben wird. Dagegen ging die Versammlung über die Petition der Haupt⸗-Direktion der , en ökonomischen Gesellschaft vom 11. Januar 1885, betreffend die Errichtung einer Landes-Kultur⸗-Rentenbank, sowie über die Petition des Vorstands des Kolberg-Körliner Vereins für innere Mission, betreffend die Bewilligung einer Beihülfe zum Bau der Herberge zur Heimath in Kolberg, zur Tagesordnung über. Nach erfolgter Feststellung des Etats für die Pom⸗ mersche Feuersozietät für das 1886 bis 1887 beschloß die frühere Landwehr⸗-Zeughaus zu Neustettin zwecks Errichtung eines Landarmenhauses für 10 840 S anzukgufen, bewilligte auf die bezüglichen Anträge der landwirths . Centralvereine die Summe von 1060 S6 als Beihülfe für die behufs Förderung der Obstkultur in Aussicht genommenen Maßnahmen und beschloß die Annahme der vom Provinzial⸗ Ausschuß gemachten Vorlage, betreffend die Einrichtung einer neuen Provinzial-⸗Irrenanslalt, nach welcher mit Rücksicht auf die große Ueberfüllung der der Provinz zu Gebote stehenden Irrenanstalten, an einem geeigneten, von dem Provinzial-Ausschuß noch näher zu bestimmenden Orte der Provinz eine neue Anstalt fuͤr Irre mit . 300 Betten, welche indessen eine Erweiterung bis zu Betten gestattet, eingerichtet werden soll. Die Kosten des Neu⸗ baues mit Einschluß der vollständigen Einrichtung, jedoch mit Ausschluß des Grund und Bodens, auf dessen ünentgeltliche Ueberweisung Seitens der betreffenden Städte, welche 69 um die Anlage beworben haben, gerechnet wird, sind bei der Ein⸗ richtung von 609 Betten auf 2 Millionen Mark veranschlagt, zu deren Beschaffung die Aufnahme einer Anleihe in gleichem Betrage erforderlich wird. Demnächst gelangte die, Vor⸗ lage des Provinzial⸗-Ausschusses, betreffend die Errichtung

Jahr 1.

Januar Versammlung

das

einer Unterstützungskasse für die im Dienst verun⸗ glückten Mitglieder organisirter . und deren Hinterbliebenen, zur Verhandlung. Das Statut, nach welchem

die Mittel der Kasse gebildet werden sollen durch eine ein⸗ malige Zuwendung eines Kapitals von 123 000 M6 und einen J von 1000 S Seitens der Provinz, sowie ö ahresbeiträge Seitens der betheiligten Gemeinden, und nach welchem bei vollständiger und dauernder Erwerbsunfähigkeit unter Umständen eine monatliche Unterstützung von 60 6 ge⸗ währt werden kann, wurde in Üebereinstimmung mit den Vor⸗ , der Kommission mit unwesentlichen Abänderungen ohne nennenswerthe Diskussion angenommen. Den est der Sitzung füllten Rechnungssachen aus, die kein besonderes Interesse boten.

Sachsen. Dresden, 10. März. Dr. J) Die Er st e Kammer beseitigte in ihrer heutigen Sitzung ohne Debatte durch anderweite Beschlußfassung die zwischen beiden Kammern noch bestehenden Differenzen über. den Gesetzentwurf, eine theilweise Abänderung und Ergänzung des ,, Berggesetzes betreffend, und stimmte gleichfalls ohne Debatte, dem von der jenseitigen Kammer angenom⸗ menen Antrage des Vize⸗Präsidenten Streit zu, welcher

infichtlich der Heranziehung des Einkgmmeng vom Gewerbe⸗ n und be? Einkommens der juristischen Persgnen zu den Kirchen und Schulanlagen im Wesentlichen eine Abänderung der einschlagenden Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1838 mit den . Vorschriften der Gemeinde⸗ ezweckt. J Kammer ertheilte dem Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Aufhebung des §. 50, Abs. J der Armenordnung, ihre Zustimmung, trat dem von der Ersten Kammer beschlossenen Antrage, das Jule c i isterium unter gewissen Voraus⸗ zur Gewährung von Entschädigungen, un⸗ schuldig Verurtheilter zu ermächtigen, gegen 5 Stimmen bei ünd ließ eine Petition um Aufhebung, bez, Abänderung des Gesetzes vom 30. November, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend, auf sich beruhen. Derselbe BVeschluß wurde gegen 19 Stimmen nach einer lebhaften, in der Hauptsache mit der Frage der Nützlichkeit politischer Eide sich be⸗ cäftigenden Debatte bezüglich einer Beschwerde, Versagung dez ürgerrechts betreffend, gefaßt; ein dazu von dem Abg, ö gefstellter Antrag, der Regierung zur Erwägung zu geben, o

setzungen