zr die gegenwärtige Unterrichtsverwaltung von Werth stets gewesen ien helden ganze Reihe von Gesichtspunkten aufgestellt h . kbelche namentlich auch bei der Ascensionsfrage ihre Berücksichtigung neinerseits schon gefunden haben.
Der Abg. Goldschmidt erneuerte seine schon im vorigen Jahre vorgetragene. Bitte, daß in den, Lehrplan, auch der Ir ie. Hochschulen die Nahrungsmittelchemie aufgenommen
rde. . s— Der Abg. Dr. Lieber unterstützte die Wünsche der beiden Vorredner Namens des Centrums. Das Kapitel wurde bewilligt; gegen Tit. 2 descelben, sur Bestreitung der Ausgaben der theologischen Staats— hrüfungskommissignen,, votirten Centrum Und Polen.“?
Bei Kap. 119 „Universitäten “ Tit, 1, Zuschuß für die Universität Königsberg 770 55h se, wünschte der Abg. Dr. Kropatscheck die Bewilligung des höheren Wohnungs—⸗ gelbzuschusses für die Kustoden der Universitäts-Bibliotheken.
Der Abg. Reinhold brachte die vielfach in Professoren⸗ kreisen und im höheren Richterstande auftretenden Klagen über den Verfall des juristischen Studiums auf den Universitäten jur Sprache, dem zweckmäßig durch Einführung eines Ten⸗— tamens innerhalb des Trienniums vor Ablegung der ersten Staatsprüfung entgegenzuarbeiten wäre. Die Ursachen jener hetrübenden Erscheinung lägen gleichmäßig in der Trockenheit des Stoffes, in den Besonderheiten der Methode und der Doppelstellung der Professoren als Vertreter der Wissenschaft und als Lehrer der Praxis. Es sei eine unbestreitbare Er— ahrung, daß die Mediziner allgemein als die fleißigsten, die
uristen als die wenigst fleißigen Studenten gälten. Fleißig
seien von den Juristen nur die Ausländer, Schweizer, Ameri⸗ kaner u. . w. Zur Prüfung des Vorschlags, dem auch der deutsche Juristentag zugestimmt habe, sei eine Kommission, gebildet aus Theoretikern und praktischen Juxisten, Rechts⸗ anwalten u. s. w. niederzusetzen. Den jungen Juristen müsse außerdem die Möglichkeit gewährt werden, sich möglichst früh ö. die selbständige Arbeit und an das Quellenstudium zu gewöhnen.
Der Abg. Imwalle leugnete das Vorhandensein von Uebelständen in dem vom Vorredner behaupteten Umfange. De Juristen ständen den übrigen Studirenden durchaus nicht nach; die Ausführungen des Abg. Reinhold seien von einein durch Parteileidenschaft verblendeten Standpunkte aus ge—
macht.
hen Abg. Dr. Virchow hestätigte gegenüber dem Vor— rehner, daß im Volke allerdings die Meinung sich immer weiter verbreite, daß es mit den Größen auf dem Gebiete der Juristen abwärts gehe; die Verhandlungen des Reichs⸗ tages über die Wiedereinführung der Berufung seien ein klassisches Zeugniß dafür.
Der Abg. Seelig hielt es für seine Pflicht, die fleißigen Studenten endlich einmal auch in diesem Hause zu vertheidi⸗ gen, das Jahr für Jahr nur von Klagen und Anklagen gegen die Studenten wiederhalle; natürlich schließe er von dieser Fürsprache die Besucher der Vergnügungsuniversitäten aus. Eine besondere innere Begeisterung für das juristische Studium könne man unter den heutigen sozialen Verhältnissen von den auf die Universität gehenden Gymnagsial⸗-Abiturienten, die vielfach nur das Ziel im Auge hätten, Beamte und dadurch versorgt zu werden, nicht verlangen. Die juristischen Semingrien würden sehr gut besucht. Mit solchen allgemeinen Redewendungen könne man den jungen Juristen nichts anhaben.
Auch der Abg. Lehmann erklärte die Behauptungen des Abg. Reinhold für sehr übertrieben. Das Tentamen sei nicht
—
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte: .
Meine . leber die Frage, welche hier zur Diskussion ge⸗ zogen ist, habe ich mich im vorigen Jahre schon kurz geäußert. In . Anregung, wesche in diesem Hause gegeben war, ist der derr Justiz⸗Minister mit mir in Verbindung getreten, um wegen eineß Zwischenexamens für die Juxisten die nöthigen Vor— bereitungen zu treffen. Es hat von einer gewissen Stelle aus nicht an einer ewissen Neigung, nach dieser Richtung hin vorzugehen, gefehlt. Ich abe die Stimmen darüber gewissenhaft eingezogen: manche sprechen sich dafür, manche dagegen aus, aber doch die weit— aus überwiegende. Zahl dagegen. Es liegt ja sehr nahe, aus der Einrichtung des sogengnnten Tentamenphysikums bei den Medizinern, wo zwischen einem überwiegend, natur⸗ wissenschaftlichen Studium und einem mehr spezifisch medizinischen Studium unterschieden werden kann, ein Vorbild, herzuleiten. Bei Prüfung der Materien aber, aus welchen das juristische Studium sich zusammensetzt, hat es sich als undurchführbar erwiesen, dort etwa eine ähnliche Spaltung eintreten zu lassen. So liegen nicht die allgemei⸗ nen und die Spezialcollegia, so liegt auch . etwa das römische Recht auf der einen, das deutsche und preußische Recht auf der anderen Seite, daß man da mit einer gewissen Sicherheit eine Spal—⸗ tung eintreten lassen könnte. Auch im Verhältniß der Univer⸗ sitäten zu einander hat sich das als gänzlich undurchführbar erwiesen. Man braucht ja nicht so weit zu gehen, daß man den jungen Juristen eine ee. Freiheit und eine gewisse Abneigung gegen den Kollegien besuch als Vorrecht zuweist; aber im Verhältniß der einzelnen Unkver⸗ sitäten gegen einander werden die Herren schon erkennen, daß es bei⸗ sielsweise nicht möglich sein würde, im Verhältniß von Berlin und Heidelberg oder einer anderen Universität eine richtige Abscheidung zu finden. Was will man denn? Will man den jungen Mann, der in Heidelberg studirt hat, in Berlin nicht weiter studiren lassen oder ihn zwingen, alles noch einmal zu hören, weil er in gewissen Disziplinen noch nicht die nöthige Kenntniß hat?
ö Ich glaube, guf diesem Gebiet ist nicht viel zu wollen. An Versuchen hat es nicht gefehlt; aber wenn Sie die Broschüren⸗ und die Gutachtenlitteratur, die infolge der Diskussion auf diesem Gebiete erwachsen ist, übersehen, so werden Sie finden, daß auch diejenigen Universitätslehrer, welche durchaus wünschen, daß die Juristen auf der Universität fleißig sein mögen, sich mit dem Gedanken eines Zwischen⸗ exgmens nicht recht befreunden können. Was die Juristen selhst, be= trifft, so habe ich im vorigen Jahre schon gesagt: auch der juristische Student ist besser als sein Ruf, und ich freue, mich herzlich, daß der vorletzte Herr Redner in dieser Beziehung mit mir vollständig üher— einstimmt. Man kann ja,, wenn man in die eigene Vergangenheit zurlickblickt, in der That wünschen, daß Einrichtungen, die auf kleinen Universitäten für, die Juristen bestehen oder bestanden haben, auch auf größeren Universitäten möglich wären, Ich habe, glaube ich, hier auch schon einmal ausgeführt, daß mit Seminaren bei den Juristen zum. Behufe der praktischen Vorbildung nicht allzuviel zu machen ist; denn die Seminare haben überwiegend ein intensiv wissen⸗ schaftliches Streben im Auge und entfernen sich naturgemäß mehr von der praktischen Zurichtung, — das Wort „Zurichtung“ hier na— türlich nur in gutem Sinne genommen.
Ich habe früher schon darauf hingewiesen, daß ich die sogenannten Köonversatorien, wie sie sich in Greifswald und anderen Univer⸗ sitäten vorfinden, für eine sehr nützliche Einrichtung halte, Konver⸗ fatorien, wo ein Lehrer bezw. mehrere Lehrer hinter einander, eventuell auch gleichzeitig, gewisse Gruppen des Wissens in kursorischer Weise in Disputationsform durchnehmen. Es ist also eine Vorbereitung zum Examen in edlerem Style. Sie wissen, daß ich über das, was man EGinpauken nennt, mich stets in der abfälligsten Weise aus⸗ gesprochen habe; aber diese Art von geschickter Repetition unter der . gewiegter Universitätslehrer halte ich für eine vorzügliche Ein⸗ richtung.
Ich habe in meiner eigenen Vergangenheit dankbar der Lehrer zu gedenken, welche mich in die Praxis des Juristenstandes übergeleitet haben. Ich brachte ja Einiges mehr mit, als der Durchschnitt der jungen Studirenden gewöhnlich auf die Universitäten mithringt, ich wüßte und empfand wenigstens, weshalb ich Jura studirte. Das ist ja ein Punkt, der in der Entwickelung des jungen Mannes sehr schwer ist, indem er eigentlich erst nach Jahren darüber zur Klarheit kommt, wes⸗
halb er Jura studirt; denn die Disziplinen, welche er zuerst hört, haben über wiegend einen mehr gelehrten Charakter. Darum gedenke ich mit Dankbar⸗ keit verschiedener Herren und freue mich, daß diese Lehrmethode auch heute noch durchaus bei vielen Lehrern zur vollen Anerkennung gelangt; einmal, daß also beispielsweise schon bei dem Studium deg gemeinen Rechts, des Pandektenrechts, der junge Jurist bereits hingewiesen wird, an der Hand der allgemeinen Regel die Gegenstände des bürger. lichen Lebens zu betrachten. Ich habe das hier in Berlin, und auch in der GFrinnerung an mein eigenes Studium zu verzeichnen. Ich glaube, die Fähigkeit eines jungen Menschen, zu erkennen, daß das bürgerliche Leben, wie es sich um uns abspielt, eine Fülle von Rechtsverhästnissen ist, kann nicht früh genug geweckt werden; ein junger Jurist muß wissen, daß in dem Augenblick, wo er z. B. eine Yroschke besteigt, wo er sich ein Billet kauft, er in eine ganze Fülle von Rechts⸗ geschäͤften eintritt oder eintreten kann. ( Wenn nach diefer Richtung hin dieser gesunde Zug der früheren Zeit und auch der jetzigen sich noch weiter entwickelt, so werde ich mich herzlich freuen. Ich erinnere Sie an die sehr bedeutenden Werke, die Profeffor Ihering auf diesem Gebiet geschrieben hat. — dem alten Juriften lacht das Herz, wenn er diese Werke liest — und da z. B. an dem Falle des Besteigens eines Stadtbahnzuges hineingeführt wird, in eine zahllose Fülle von vertrags mäßigen und quasi vertragsmäßigen Rechtsverhältnissen, Delikten und allen mög— lichen Formen des Rechtsverkehrs. Etwas Anderes ist es nun mit den Spezialkollegien, die sich leider auf großen Universitäten schwer durchführen lassen. Auch da habe ich dankbar aus der Vergangen⸗
heit. und auch aus der Gegenwart,. anzuerkennen, daß es gerade im Prozeßrecht, kleine . giebt, von welchen der junge Jurist große Vortheile hat, wenn der Lehrer im Besitz
einer zuverlässigen Praktischen Kenntniß ist. Da es sich um debende handelt, will ich keine Ramen nennen; aber ich denke mit Dankbarkeit zurück an einen Lehrer, der zuerst die verschiedenen Aktenstücke vorge⸗ legt hat; da muß ich sagen, daß die Zahl derer, welche von dem Attenrücken und den Aktendeckeln bis zum letzten Insinuationsdokument
des Exekutors sich klar machten, wie die einzelnen Phasen eines Prozesses sich gestalten, von vornherein eine sehr ge⸗ ringe war. Aber 1 habe an mir selbst den Vortheil
erfahren, wenn man im Stande ist, vom rotulus an durch alle kleinen Verfügungen und , sich klar zu machen, wie denn ein einfacher Prozeß, felbst ein Wechselprozeß sich aufbaut. Ich hahe auf diese Weise den Wechselprozeß kennen gelernt, Gott sei Dank, sonst nicht. Aber es hat doch sein sehr Gutes, einen kassirten Wechfel mit eigenen Augen gesehen zu haben, um sich einmal klar zu machen, wie sich der Prozeß abspielt. Ich habe keinen Antrag zu bekämpfen oder zu befürworten, aber ich freue mich, daß im . und Ganzen die Auffassung unter Ihnen besteht, daß die Juristen heute nicht schlechter sind als früher, und zweitens, 6 wir uns in dem Wunsche vereinigen, daß die guten praktischen Beziehungen, welche zwischen der Wissenschaft und zwischen der eigentlichen Austibung derselben im gewöhnlichen Leben bestanden haben und bestehen, gewissenhaft gepflegt werden. Meine Worte können keinen anderen Wunsch haben, als da die Lehrer an den Universitäten, welche die Verantwortung für die Entwickelung der . haben, sich der Ziele nach der Praxis hin allezeit bewußt ein mögen,
Die Abgg. Schmidt (Stettin) und Bachem traten eben⸗ falls den Ausführungen des Abg. Reinhold entgegen.
Der Abg. Reinhold verwahrte sich gegen den Vorwurf der Parteileidenschaft, der schon durch die Thatsache entkräftet werde, daß der Abg. Virchow ihm , sei; auch der Abg. Prof. Enneccerus sei völlig seiner Ansicht.
Nachdem noch der Abg. Imwalle den Sinn seiner bezüg- lichen Aeußerung richtig gestellt hatte, wurde die Debatte ge⸗ schlossen und der Titel bewilligt, desgleichen Tit. 2, Zuschuß für die Un iversität Berlin 1757 330
Um 4i/ Uhr vertagte sich das Haus auf Donnerstag
11 Uhr.
wünschenswerth.
3 * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗
Großhandel.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
„Invalidendank“, Rudolf Mofsse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
des Neutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Brenßischen taatzs- Anzeigers: Berlin S., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4
ladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 4. Verloofung, Kraftloserklärung, Zinszahlung 53 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.
Aunoncen⸗Bureaux.
8. Theater ⸗Anzeigen. In der Börsen⸗ 9. Familten⸗Nachrichten. Beilage.
Zwangsvollstreckungen, Mufgebote, Vorladungen u. dergl. 6l819) Oeffentliche Ladung. In der Zwangsvollstreckungssache des Herrn Gott⸗ frich Leh, Handelsmann, zu Hochfelden wohnend, Ren Eheleute Ludwig Zwatan, Tagner, und Maria
Schott, beisammen früher zu Dagsburg, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, über das un—
n . Vermögen, zufolge Zwangsvollstreckungs⸗ beschluffe; des Kaiferlichen Amtsgerichts zu Pfalz burg vom 18. Februar 16865, wird Termin zur Ver⸗ handlung anberaumt auf Mittwoch, den 14. April 1886, ⸗ Vormittags 9 Uhr, in der Amtsstube des Versteigerungsbeamten. ; In Gemäßbeit des §. 187 C. P. O. werden die i men Schuldner zu dieser Verhandlung ge⸗ aden. Pfalzburg, den 8. März 1886. Der Versteigerungsbeamte. Beck, Notar.
olg] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag . Johannes Georg Klindt als Mnrator perpetuus Von Johanne Georgine, geb. Keshtock, des Karl Friedrich Rudolf. Lämmerhirt Wittwe, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an die durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 7, September 1886 entmündigte und unter der Cura des Antrag⸗ stellerz stehende Johanne Georgine, geb. Rosztock, des Karl Friedrich Rudolf Lämmerhirt Wittwe Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden/ sfolche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, 29. April 1886, 19 ühr z. Me, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorftraße 10. Zimmer Nr. 4, anzumelden — und zwar Autwärkige unter Be⸗ stellung eines hiestgen. Justeslungs bevollmäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 5. März 1886. ;
Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung T.
Zur Beglaubigung: . Romberg, Pr., Gerichts⸗Sekretär.
61814 Oeffentliche Zustellung. .
Die verehel. Alwine Zacharias, Jeb. Nickel, zu Deffau, vertreten durch den Justizrath Jacoby in Deffau, klagt gegen ihren Ehemann, den Bürsten⸗ macher Franz Zacharias von Dessau, z. Zt. in un⸗= bekannter Äbwesenheit, wegen böslichen Verlassens mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf ;
den 10. Juni 1886, Vormittags 1090 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelafsenen Anwalt. zu bestellen. .
Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Deffau, den 5. März 1888.
Mayländer, Kanzleirath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
615816 Bekanntmachung. ; Durch Urtheil der IJ. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 11. Februar 18586 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker Wilhelm August Lappe zu Barmen und der ge— schäftslofen Maria Helene, geb. Ernst, daselbst, bis⸗ her bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wir⸗ kung vom 22. Dezember 1885, für aufgelöst erklärt
worden. . ö Der Landgerichtssekretär: Schmidt.
6817 . Die Ehefrau des Lackirers Peter Mages, Agnes
Caroline Hubertine, geb. Giesen, hier wohnhaft, hat gegen ihren genannten, ebenfalls . wohnenden Che⸗ mann die Gütertrennungsklage erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 28. April 1886, Vor⸗ mittags 9 Ühr, vor der J. Civilkammer des König lichen Landgerichts hierselbst anberaumt. Düsseldörf, den h. März 1886. Stein häu ser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
61818 Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Millhausen vom 3. März 1886, in Sachen der Sofie Emma Bilger, gegen ihren Ehemann Alphons
Besserer, früher Weinhändler in Basel, Beide jetzt in St. Ludwig wohnhaft, ist die zwischen den Parteien , Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Mülhausen i. E., den 8. März 1886. Der Landgerichtssekretär: 5.
61416 In der Strafsache gegen die: 1) Schreiber Conrad Friedr. Christ. Sustrate, zuletzt in Springe, 2) Schlosser Wilh. Friedr. August Behnsen, zuletzt in Alvesrode, 3) Maktrose Carl Heinrich Christoph Horn, zu⸗ letzt in Hannover wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen 5 140 Absaßzz J — Nr. 1 ** des Ste een , uchs beschu . sind, auf Grund der 8§§. 489, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens angeordnet — das im Deutschen Reiche r ie, . der Angeschuldigten mit Be⸗ ag belegt. Hannover, den 27. Februar 1836. Königliches Landgericht, Strafkammer Na.
vom 3. März 1886 Nr. 4230 wurde Referendar Pr. Julius Wolff dahler als Rechtsanwalt bei Gr. Amtsgericht Heidelberg und bei Gr. Landgericht Mannheim mit dem Wohnsitz in Heidelberg zuge⸗
lassen. Heidelberg, 8. März 1886. Gr. Amtsgericht. (L. 8) Kah.
61771] Bekanntmachung. In die Liste der diesseits zugelassenen Rechts⸗ anwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt Richard Ade, . . in Hall. en 5. März . . K. Württ. Ümtsgericht zu Kalw. Frommann.
61769 . ;
ichts-⸗Assessor Dr. jur, Lembser ist zur . ( dem Königlichen Landgerichte zu Magdeburg zugelassen und in die bei demselben geführte Rechtsanwaltsliste eingetragen.
„den 8. März 1886. Wang debnr ge e, Landgericht. sPetrenz.
gez. Lindenberg. Hellweg. Roth. Die ö der Abschrift beglaubigt.
. 8. Fitzen, ¶ gte ü brelber des lichen Landgerichts. sri! Bekanntmachung.
In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten
zugelaffenen Rechtsanwälte ist eingetragen;
Dr. . . . zu Hamburg.
amhur 8. März ? .
. . Ober ⸗Landesgericht. S. Beschütz, Dr.,
tär. ö . Das Amtsgericht.
Romberg, Dr., Sekretär.
Das Landgericht. Kalckmann, Dr., Sekretär.
soisco] Bekanntmachung.
619541
Kommanditgesellschaften auf Aktien ! und Aktiengesellschaften.
Bekanntmachung.
Die Herren Actionaire der Allgemeinen NRenten⸗ Capital⸗ und Lebensversichernngsbank Teu⸗ tonta in Leipzig werden für Donnerstag, den 8. April 1886, Vormittags 10 Uhr, zur or⸗ dentlichen Generalversammlung im Bank⸗ gebäude der Teutonia, Schützenstraße Nr. 12, hier⸗ durch eingeladen.
k ;
1) Vorlegung des Geschäftsberichts des Vor⸗ standeg, des Berichts des Aufsichtsraths und der Revistons⸗Commission, Beschlußfassung
pro 1885 und Über
über die Jahresrechnun ! ergebenden Gewinn⸗
die Verwendung des si
Nach Erlaß des Gro Ministeriums . gun des ö tus und Unterrichts in Karlsruhe
saldo. Y Wahl dreier Mitglieder in den Aufsichtsrath an Stelle der statutengemäß ausscheidenden