der Königlichen . ce mnbimien Nr. 19 S. 139, aus ·
egeben den 1
der Königlichen , zu Marienwerder Nr. 19 S. 140,
ö e e e n , n n . Statut f ; unterm 21. April 1886 Allerhöchst vollzogene Sta r die Drainage⸗Genossenschaft zu e ü. 3 g e Hh durch das Amtblatt der Königlichen ö zu Trier Nr. 21 S. 189, e, . den 28. Mai 18536;
6) das Allerhöchste e n., vom 28. April 1886 wegen i n auf den Inhaber lautender Kreis- Anleihescheine des Kreises Osterburg im Betrage von ö 60 46, durch das Ämtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 233, autz gegeben
den 5. Juni
M der Allerhzchste Erlaß vom 3. Mai 16586, betreffend die Verlelhung des 6 zur d gene elt ee b, an den Kreis Steingu fuͤr die Chaussee von Raudten nach Köben mit . von Nistiz nach Radschüt, durch das Amtsblatt der Königlichen en n zu Breslau Rr. 33 S. 193, ausgegeben den 4. Juni 1836;
9 er Allerhöchste Erlaß vom 3. Mai 1886, betreffend die Herabsetzung des Jinsfußes der von dem Kreise Wan leben auf Grund der air he Privilegien vom 30. Mal 1855, 11. Juli 1879 und 25. März 1874 aufgenommenen Anleihen von 45 auf oo, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 33 S. 284, ausgegeben den 5. Juni 1836; ;
Fre wil n eirsles en vem 10. Mai 1886 wegen Aut ertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Lötzen is zum Betrage von 72 000 , durch das Amtsblatt der Königlichen Reglerung zu Gumbinnen Nr. 23 S. 173, ausgegeben den 9. gi, Iss
Polizei ⸗ Verordnung
für die zur, Lagerung von Spirituosen von mehr als 50 , Tralles bestimmten Lagerräume.
Eingang.
Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1833 (Ges. S. S. 195 ff] und der * ff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
es⸗S. S. 266) wird für die Lagerung von Spirituosen von mehr als 560 co Tralles unter Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Stadtkreis Berlin verordnet, was ö gt:
Die Lagerräume für mehr als 100 hl Spirituosen müssen nach⸗ stehenden Anforderungen entsprechen:
1) Die Umfassungswände sind massiv und bis zur Höhe von 36 em üer dem Fußboden ohne Unterbrechungen herzustellen. ö
2) Die Decken sind — sofern sie Zwischendecken sind — massiv
wölben. 3) Der w boden ist aus unverbrennlichem, undurchlässigem Material (3. B. Ziegelsteinpflaster mit Cement⸗ oder Asphaltüberzug) herzustellen und muß ein Gefälle von mindestens 1: 100 nach einer Senkgrube haben, welche ihrerseits in einen natürlichen Wasserlauf oder in die öffentlichen Kanalisationsanlagen oder in eine außerhalb des Lagergebäudes befindliche Cisterne entwässert. . ofern ein derartiger Abfluß überhaupt unausführbar ist, dürfen die Lagerräume nur bis zur Hälfte ihres kubischen Inhalts gt werden, während die massiven Umfassungswände bis zu solcher Höhe leine Unterbrechungen haben dürfen, so daß die Verdünnung des Spiritus in dem Raum selbst bis unter 50 0sP Tralles stattfinden kann, ohne ein Ueberfließen herbeizuführen. ; 4) Sofern die Entwässerung der Senkgrube des Lagerraumes in einen natürlichen Wasserlauf oder in die öffentliche Kanalisations⸗ anlage stattfindet, ist an das Abflußrohr ein Wasserleitungsrohr mit , r unter einem spitzen Winkel zur Abflußrichtung anzuschließen, dessen Abmessungen ausreichen, um an der Vereinigungestelle durch Oeffnen des Schiebers eine Verdünnung des Spiritus unter 30 ug Tralles mit Sicherheit herbeizuführen, wobei die n, windigkeit des abfließenden Spiritus nach Margen, der Gefällverhältnisse und der Höhenlage des Lagerraumes in Rechnung zu ziehen und der mittlere Druck in der Wasserleitung auf 3 At . anzunehmen ist. Die Ausmündung des Abflußrohres in einen natürlichen Wasserlauf muß unter den niedrigsten Wasserstand gelegt werden, Sofern die Abwässerxung in eine Cisterne stattfindet, muß die Größe der letzteren ausreichen, um den Inhalt des größesten angeschlossenen Lagerraums aufnehmen zu können, ohne Überzuflleßen. 9 Unterhalb des Lagerraumes dürfen nur von massiven Wänden umschlossene und überwölbte Räume liegen. 6) Die Umfassungs⸗ und , , r. der Lagerräume sind als Brandmauern ju behandeln. Etwalge in Reichhöhe gelegene Oeff⸗= nungen müssen so eingerichtet sein, daß von Außen nichts hinein⸗ dena n werden kann. . . um inneren Ausbau dürfen keinerlei brennbare Materialien verwendet werden. (Dachkonstrukt 8 nicht einbegriffen.)
zu
Als weer dürfen nur Reservoirs aus unverbrennlichem Material oder Gebinde benutzt werden. Sofern die Lagerung un— mittelbar in unterirdischen überwölbten oder mit Erdschüttung auf unverbrennlicher Decke versehenen Reservoirs stattsindet, müssen sämmt⸗ liche Oeffnungen derselben (EGinfüllöffnungen, Inhaltszeiger, Rohre . die Entnahme von Spiritus 6 auf einfache und schnelle Weise uftdicht abgeschlossen werden können (Absperrschieber). Sofern die Lagerung in Reservoirs stattsindet, welche in den ee, &. 1 her . Lagerräumen aufgestellt sind, sind folgende Anforderungen zu stellen:
I) Die Inhaltszeiger müssen mit selbstthätigem luftdichten Ver⸗ schluß versehen sein.
) Jeder Behälter muß mit einem unverschließbaren Ent⸗ lüftungsrohr versehen sein, welches in ungefährlicher Weise ins. Freie zu jühren und hier mit einem Glycerin verschluß und Drahtnetz zu versehen ist. Der Querschnitt des Rohres ist so zu bemessen, daß die durch die Einwirkung eines
euers auf das Reservoir sich entwickelnden Spiritusdämpfe entweichen önnen, ohne eine Sprengung des letzteren herbeizuführen. — Werden mehrere Entlüftungsrohre von Reservoirs eines und desselben Lager⸗ raumes vereinigt, so muß der Querschnitt des Sammelrohres min⸗ destens gleich der Summe der Querschnitte der einmündenden Rohre sein. ;
8. 3.
Eine künstliche Beleuchtung der Lagerräume ist nur dann statt⸗ haft, wenn der Nachweis geführt wird, daß die spezielle Einrichtung derselben jede Explosionsgefahr ausschließt. Als transportable Be—⸗ leuchtung dürfen nur Sicherheitslampen nach Davis'schem System be⸗ nutzt werden.
§. 4.
In ein und demselben Raume dürfen in der Regel höchstens 2500 hl Spiritus lagern. Etwaige größere Lagerabtheilungen bedürfen einer besonderen Genehmigung. ; ;
Die Lagerung anderer brennbarer Materialien irgend welcher Art zusammen mit Spirituosen in ein und demselben gemäß 8. J her⸗ gerichteten Lagerraume eines n ler ist unstatthaft.
alls die besonderen Umstände der Lagerung es gestatten, kann
die Polizeibehörde auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
8 Auf die bereits vorhandenen dy eituc ger findet diese Verordnung
, c e . *
. 1. . ung, als es das öffentliche Sicherheitsinteresse
8
Uebertretungen dieser e, ni gen, sofern nicht die Be⸗ e
7 — 3 dee Stra sefe in insbesondere 5. 367 Nr. 6 desselben, e , , , fer e Stelle im 3 des . , , ,,. 6 an deren
Kaiser und König machten, wie „W.
— F668 rt bee Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Oktober 1885
raft. Berlin, den 25. 84 1 e er Polizei⸗Präsident.
Freiherr , ,
n
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 2. Oktober 1875.
Die . Kreishauptmannschaft als Landes⸗Polizei⸗
behörde e nichtperiodische Druckschrift: 6, die Wähler 11 XII. und . Wahl⸗ reises“,
welche vollzogen ist mit —
„Die Sozialdemokratie des XII. und XIII. Wahl⸗
lreifes. Dru und Verlag der Schweißer schen Ge— nossenschafts⸗ Buchdruckerei. a e g, — auf Gru 1I und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Leipzig, den 27. Juni 18586. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 29. Juni. Se. Majest ät der T. B.“ aus Ems berichtet, heute eine Kurpromenade und hörten später die Vor⸗ träge des Ober⸗Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll. An dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hat auch der frühere Polizei⸗Präsident von Berlin, irkliche Geheime Rath von Madai, Theil genommen. Nach dem Diner unter⸗ nahmen Se. Majestät eine Ausfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. . Zur heutigen Tafel waren 2 der Fürst und die Fürstin Solms⸗Braunfels, der General der Infanterie, von Schachtmeyer, der i. Chef der Admiralität, von Stosch, . 3 ber⸗Landesgerichts⸗Präsident Albrecht aus Frank⸗ a. M.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags im Neuen Palais mehrere Vorträge entgegen.
Zum Diner war der Botschafter von Keudell mit Gemahlin . um Thee der Herzog von Ratibor, der Wirkliche
heime Rath von Wentzel und der Wirkliche Geheime Lega⸗ tions⸗Rath Reichart.
Preußen.
— Auch die vereinigten Ausschüße des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten gestern eine Sitzung.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Zweiten Beilage.
— Durch Allerhöchste Ordre vom J. Juni d. J. ist den Gemeinden Dreis⸗Tiefenbach, Eckmannshausen und '? rzhausen im Kreise Siegen, welche die Dreisbach⸗
llenbacher Chaussee innerhalb ihrer Gemeindebezirke aus⸗ ebaut haben, für die in ihren Grenzen belegenen Strecken ki traße in Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung derselben das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗ Tarifs vom 29. Februar 1840, einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung e, . zusätzlichen Vor⸗ schriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1846 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Ein im inneren Verkehr zwischen dem Staats⸗ anwalt und der ihm vorgesetzten Behörde über eine Straf⸗ sache erstatteter Bericht darf nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, J. Strafsenats, vom 83. April d. J, bei der Ver⸗ handlung dieser Sache nicht zur Verlesung gelangen.
— Wird Arbeitern bei der 2 der ganze Lohn⸗ betrag zwar baar auf den Tisch aufgezählt, von dieser auf⸗ gezählten Summe aber sodann der Detrag für die von Nestaurateuren gegen Vorschußzettel den Arbeitern kreditirten Lebensmittel abgezogen und der Restbetrag den Arbeitern überlassen, so macht sich nach einem Urtheil des Reichs⸗ ger ichts, II. Strafsenats, vom 20. April d. J, der Arbeits⸗ geber dadurch der Verletzung des Gebots der Lohn- Baar— zahlung C8. 115, 119, 146,1 R⸗Gew.-⸗O,) schuldig.
— Der Großherzoglich hessische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, . liche Geheime Rath Dr. Neidhardt, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub an⸗ getreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin ist der stellvertreten de Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzog⸗ liche Ministerial⸗Rath von Werner mit der interimistischen Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte beauftragt.
Der General⸗Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations Kommission, ist von einem fünf⸗ wöchentlichen Urlaub aus Bad Oeynhausen zurückgekehrt und hat sich heute auf Dienstreisen begeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Glaser, Dr, Lubarsch und Br. Nega in Breslau, Aug. Müller in Eichberg, Dr. Schnell in Oberlahnstein.
— S. M. Kreuzer „Nautilus“, Kommandant Kor⸗ vetten Kapitän Rötger, ist am 27. Juni er, in Chemulpo ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 29. dess. Monats wieder in See zu gehen.
Bayern. München, 28. Juni. (W. T. B) Im Thronsaale des Residenzschlosses fand heute die Eides⸗ leistung des Prinz⸗Regenten Luitpold statt. Prinz Luitpold bestieg die Stufen des Thrones, worauf der Justiz= Minister den in der Verfassungsurkunde enthaltenen Eid verlas und Prinz Luitpold, indem er die drei ersten Finger der rechten Hand zum Schwur erhob, die Worte. 33 schwöre“ sprach. Hierauf hielt der Präsident der Kammer
der Reichsräthe, Freiherr von Franckenstein, eine 212 — an den — 2 — in welcher er wiederholt des -. lichen Verlustes gedachte, den das Königliche Daus und das ische Voll erlitten habe, und gleichseitig dem Vertrauen und der Zuversicht auf die Regentschaft Ausdruc gab, sowie das unveränderte . an den seit 16 Jahren hestehenden Verträgen betonte. Die Ansprache schloß mit einem . auf. den K in welches die Anwesenden enthusiastis einstimmten. Prinz Luitpold sprach seinen Dank aus und hob hervor, daß die Vorsehung ihm am späten Lebensabende die 3 P 493 auferlegt l u reinen, es r unt sein“, so lere f „zum Wohl des w, , wirken . können, das ist mein sehnlichster Wunsch. Das walte Gott!“ Der reichte dem Präsidenten von Fran in die nd und achmittags ernannte der Prinz-Regent seinen militäri—⸗ , 2 Prinzen, Freyschlag, ist zum General⸗Major und General= Adjutanten befördert worden. Der persönliche Adjutant des verstorbenen Königs, Rittmeister von Le Bret⸗Nuchurt, tritt wieder in die Front ein. .
Der Prinz Regent verfügte ferner, daß die Beglaubi⸗ glaubigungsschreiben der bayerischen Gesandten erneuert werden und daß dem Bundesrath die Uebernahme der Negentschaft notifizirt werde.
Die Kommifsion der Kammer der Abgeord— neten lehnte heute durch Stich Entscheid den vom Miniflerium eingebrachten Gesetz entwurf, betreffend die Üm gestal⸗ tung der Verfassungsbestimmüng über die pro— . 63 ung von Beamten während der
egentschaft, ab. ; .
— 3 Juni, (W. T. B.) Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht nachstehendes Handschreiben des Prinz Regenten an den Kriegs⸗-Minister:
Nachdem ich die Regenischaft und den Oberbesehl über die Armee übernommen babe, lege ich die Stelle als General-Inspektor der Armee nieder. Ich behalte mir die Wiederbesetzung dieser Stelle vor, verfüge jedoch einstweilen den Einzug der etatsmäßig daran ge= knüpften Kompetenzen. Der Kriegs-Minister wird das hiernach Er⸗ forderliche veranlassen. gez Luitpold.“
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juni. Die „Wiener . veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Landes räsidenten in Schlesien, Olivier Marquis von Bacquehem, 66 Handels⸗Minister, sowie ferner das Gefetz vom 5. Juni d. J. womit Bestimmungen über die Gerichts barkeit in Strafsachen, welchen anarchistische Be— strebungen zu Grunde liegen, erlassen werden.
Schweiz. Bern, 28. Juni. (W. T. B) Der National⸗ rath genehmigte heute einstimmig den Gesetzentwurf, be—= treffend die Organisirung des Landsturms.
Großbritannien und Irland. London, 28. Juni. (W. T. B.) Der . Glad stone ist heute Abend nach Hawarden zurückgekehrt. — In Liverpool hielt derselbe Nachmittags eine Rede, in welcher er die Schwäche der von Hartington gegen die Politik bezüglich Irlands vor⸗ en Argumente e und betonte; er sehe dem Wahlkampf ohne Zagen entgegen. Was den Vorwurf Hartington's angehe, daß er im Sar 1881 die Nationalisten b habe, . er sie jetzt unterstütze, 2 e er be⸗ merken, daß er 1881 geglaubt „ dieselben en Unrecht, jetzt glaube er, sie hätten Recht.
Frankreich. aris, 28. Juni. (W. T. B.) Der General 533 urat und sein Sohn sind, da sie einer ehemaligen Herrscherfamilie angehbren, aus den Armeelisten gestrichen worden. — Der Herzog von Nemours hat die Präsidentschaft der Gesellschaft zur Dulfe⸗ leistung für Verwundete niedergelegt.
Das „Journal des Debats“ meldet aus Shanghai daß die Verhandlungen zwi schen England und China in Betreff Birma's abgebrochen worden seien.
Spanien. Madrid, 29. Juni. (W. T. B.) In der
gi een Sitzung der Deputirtenkammer tadelte General opez Dominguez die Haltung des Kriegs Ministers und erklärte, ba wenn die dringenden Bedürfnisse der Armee nicht befriedigt würden, Spanien bittere Früchte ernten werde.
Serbien. Belgrad, 28. Juni. (W. T. B.) Die auswärts verhreiteten Nachrichten über die angeblich zu= nehmende Unsicherheit durch Ueberfälle räuberischer Banden sind übertriebenz nur in den südlichen Kreisen sind solche vorgekommen. Die Behörden haben deshalb ener⸗= gische Maßregeln ergriffen, welche von Erfolg begleitet sind.
Bulgarien. Sofia, 29. Juni. (W. T. B) Die Antwort⸗Adresse der Depu tirtenkammer auf die Eröbffnungs-Botschaft ist dem Fürsten übergeben worden. Im Anschluß an den Inhalt der Botschaft giebt die Adresse der Befriedigung darüber Ausdruck, daß Nord- und Süd⸗Bulgarien unter dasselbe Scepter gestellt und ihre Ver treter in einer gesetzgebenden Versammlung vereinigt worden seien. Die Adresse dankt dem Volke und dem Heere, sp das tiesste Vertrauen gegen den Fürsten aus und giebt ferner dem vollen Vertrauen in die , und die Großmuth der Mächte und namentlich Rußlands Ausdruck, welches Bul garien mit Wohlthaten überhäuft habe.
Amerika. Washington, 28. Juni. (B. T B.) Von dem Mitgliede des e n senkande anf Ran⸗ dall, ist bei dem Hause ein Gesetzentwurf, betr nd die Reform des lr n eingebracht worden. elbe schlägt eine Ermäßigung der Einfuhrzölle und der inneren Joh abgaben, eine Abänderung der Gesezf, betreffend die Erheönmg der Staatseinnahmen, sowie die Aufhebung aller inneren Ab gaben vom Tabac und Zucker, ferner aller Gesetze vor, weiche den Verkauf von Taback und den Tabadshau einschranken. Dieses , am 1. Januar in Krast zu treten hätte, würde eine Minderung der Etaatgeinnahmẽ um etwa X Millionen Dollars herbeiführen. Die Annahme des Entwurfs gilt für höchst unwahrscheinlich.
Ehicaßo,. 28. Juni, (B. T. B) Der Lake⸗ Shore ifi ba hi. G ein scha ft lang es heute, trotz der Fortdauer des Strikes, mit gr der Polizei
verschiedene Güterzüge von hier abzulassen. Süd⸗Amerika. Chile. Valparaiso, 28. Juni.
W. T. B). Der Minister des Innern, Ba lmaceda,
ist zum Präsidenten der Republik Chile gewählt worden.