Mn 54.
Zweite Beilage
Berlin, Dienstag, den 29. Juni
—
zum Deutschen Reichs⸗-A1Azeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1886.
Aichtamktliches.
Preuffen. Berlin, 29. Juni. Im weiteren Verlauf
der gestrigen (95. Sitzung des Hauses der Ab⸗ Eordneten wurde bei Fortsetzung der Bergthung des ntwurfs einer Kreisordnung für Westsalen
dieser Gesetzentwurf, ebenso wie der Gesetzentwurf über die Einführung der Provinzialordnung in West— falen angenommen.
Es folgte die Verlesung der Interpellation von St rombeck:
1) Welche Resultate haben die amtlichen Ermittelungen er= eben, welche über die durch Ueberschwemmungen Anfangs dieses onatz in den Kreisen Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Heiligen stadt, Nordhausen, Osterode, Worbis und angrenzenden Bezirken verursachten Verheerungen stattgefunden haben?
Y) Welche Maßregeln beabsichtigt die Königliche Staats⸗ regierung zur Linderung des Nothstandes in den erwähnten Gegenden zu treffen? ;
Nachdem der Vize⸗-Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, sich zur sofortigen Beant= wortung der Interpellation bereit erklärt hatte, erhielt zur Begrün⸗ dung der Abg. von Strombeck das Wort, welcher erklärte, der durch die Ueberschwemmungen im Gebiete des Eichsfelbes ver⸗= ursachte Schaden beschränke, sich nicht auf den geringen Umfang, von dem man in der vorigen Woche Kennt⸗ niß erhalten habe; er sei weit größer und rechtfertige die Einbringung einer besonderen Interpellation durch— aus. Die Interpellanten verlangten keineswegs den Ersatz des ganzen erwachsenen Schadens, aber sie wünschten eine schleunige und gründliche Prüfung der eingetretenen Schäbigun—
en und die Einbringung einer Nothstandsvorlage, sobald es die erhältnisse gestatteten. Genau lasse sich die Gesammthöhe des Schadens noch nicht , eingehende Schätzungen be⸗ wertheten allein die in den Kreisen Worbis und Heiligenstadt eingetretenen Verluste auf ca. 900 900. 1 erwiderte der Staats-Minister von Puttkamer: eine Herren! Indem ich mich beehre, zunächst die Nr. J der Interpellation zu begntworten, habe ich zu reseriren, daß allerdings ven Seiten der zuständigen RegierungsPräsidenten in Erfurt und Hildesheim der Königlichen Staatsregierung der Bericht zugegangen ist, daß in ausgedehnkeren Distrikten ihrer Bezirke am 1. und 2. Juni durch ein mit Blitz, und Hagelschlag verbundenes starkes Unwetter in einer Anzahl von Ortschaften erhebliche wirthschaftliche Schäden herbeigeführt worden sind.
Was den zweiten und wichtigeren Theil der Interpellation an— betrifft, so habe ich darauf folgende Erklärung abzugeben. Die Staatsregierung und bisher mit ihr auch stete die Volksvertretung haben anerkannt, Saß unter gewissen ganz außergewöhnlichen Verhaltnissen die Staatsgesammtheit für rt af Schäden, die in einzelnen Landestheilen entstehen, mit Mitteln des Staates einzutreten wohl in der Lage ist, und die Geschichte der neuesten Gesetzgebung ist ja reich an Vorgängen dieser Art. Aber die Regierung und die Volksvertretung sind auch bisher stets der Meinung gewesen, daß im wahren und wohlverstandenen Interesse der Stagtsgesammtheit die Grenze, bis zu welcher in solchen Fällen zu gehen ist, sehr vorsichtig zu ziehen sein wird, weil, wenn man dies verabsäumt, , und Präzedenzien entstehen, deren Umfang schlechterdings nicht abzusehen ist, und welche unter Umständen doch dahin . würden, das Gleichgewicht der Staatsfinanzen in einer bedenklichen Weise zu schäbigen.
Dies vorausgeschickt, meine Herren, hat die Staatsregierung sich die Frage vorgelegt, ob sie in diesem Falle veranlaßt sei, entweder aus den ihr zustehenden ordinären Unterstützungsfonds, oder gar durch eine besondere Vorlage Abbülfe vorzubergiten, und ö. hat nach reif⸗ licher Erwägung bei allem Wohlwollen für die betheiligten Landestheile in diesem Fall die Frage verneinen zu sollen geglaubt. Ich bitte dies nicht altz einen Mangel an Theilnahme oder als eine „Kühl bis ans Herz gie i fn, der Sache zu betrachten, fondern sich versichert zu halten, daß diese uns recht schwer geivordene Entschließung die Frucht einer sehr sorgsgmen und Pflichtmäßigen Er; wägung gewesen ist. Die vorliegenden Berichte bekunden nicht, daß das durch das Unwetter herbeigeführte Unglück einen Umfang relativ angenommen hat, welcher befürchten läßt, daß eine größere Anzahl von Staatsangehörigen in ihrem Haus und Nahrungsstande dadurch gefährdet und beeinträchtigt seien, wenn auch anzuerkennen ist, daß der geographische Umfang des Schadens ein ziemlich erheblicher, vielleicht ein folcher ist, wie der Herr Abgeordnete, der eben die Tribüne ver lassen hat, ihn schilderte, aber eine eigentliche Landes kalamität, nament⸗ lich in dem Sinne, daß ihr selbst durch, die angestrengte Thätigkeit der Interessenten — . ö Deichbrüchen — gesteuert werden könnte, ist doch nicht nachgewiesen. 3
cht . 3 . mit dem ostpreußischen Nothstand, der ja die Frucht der klimatischen Nachtheile eines sehr strengen Winters war, näht zutreffen. Im Gegentheil, der Hert Abgeordnete hat ĩ— . anerkannt, daß ein großer Theil des Schadens durch zündende Blitze und durch Hagelschlag entstanden ist.
Nun bitte ich, meine ö. zu bedenken, zu welchen olgen es nothwendig führen muß, wenn die Staatsgewalt, und, die Volke vertrefung sich auf den Boden stellen wollen, in solchen Fällen durch Zulritt finanzieller Beihülfe des Staates Besserung zu schaffen. Ich
laube, wir würden damit in die Lage kommen, den Staat von vorn⸗ keen. zu einer Versicherungsanstalt für alle möglichen wirthschaft⸗ lichen Schäden, die überhaupt eintreten können, zu machen.
Das sind die Gründe, daß, so sehr wir es beklagen, daß das Un= wetter mit solchen verhängnißvollen Folgen für Einzelne stattgefunden hat, die Staattreglerung bisher nicht hat zur Ueberzeugung gelangen können, daß in der That es hier unabweislich nothwendig sei, mit
Staatsmitteln einzutreten. Das schließt natürlich nicht aus, da wenn uns von Seiten der betreffenden Behörden 3 6. Fälle a. haft gemacht werden, in denen dieser oder jener esitzer in seiner e en,, für den Staat, in seinem Haut, und Nahrungz⸗ tande wirklich erschüttert sei, in Erwägung genommen werden wird, ob in diesem einzelnen Fall eine Belhülfe zu gewähren sei. Aber im Großen und Ganzen, wie das von dem . Abgeordneten verlangt zu werden scheint, und wie es in anderen tothstandsvorlagen, glaube lch mit Recht ins Auge gefaßt wird, von vornherein auf den Boden zu treten, daß wir auch nur eine mora— lische Verpflichtung eines staatlichen Zutretens anerkennen — so weit zu gehen ist die Staatsregierung ihrerseits nicht in ber Lage, und ich hoffe, daß eine vorurtheilefreie Prüfung von Seiten des hohen Haufes, etzteres auch zu keinem anderen Ergebniß führen wirb. Das schließt keineswegs ein lebhaftes Interesse für bat entstandene Unglück au, und es schließt, wie ich wiederhole, auch nicht aus, daß in' dem ein“ zelnen Fall, wo die näheren Nachweisungen geliefert werden, man die Gewährung von mäßigen Unterstützungen wird ing Auge fassen können.
Der Abg. Imwalle meinte, bie Worte des Ministers be⸗ wiesen leider das Gegentheil von Theilnahme für die be⸗ troffenen Landestheile; Redner bedauere, daß der Minister so wenig warme Worte 5 die schwere Kalamität gefunden habe. Zur Prüfung der ehauptung, daß die Noth nicht so groß sei, um Staatshülfe zu rechtfertigen, . der Minister gar kein Material beigebracht; es solle einfach der Grundsatz gelten; „Hilf Dir selbst!“ Redner könne die Engherzigkeit nicht begreifen; sonst sei es nicht so gewesen, man habe ja Schlesien und Westpreußen Hülfe gewährt. Hagel und Blitzschlag hätten nicht allein den Schaden verursacht, sondern hauptsächlich Wolkenbrüche. Man treibe auf diese Weise die Leute zur Verzweiflung. Der Staat habe doch eine edlere Aufgabe, als blos durch den Steuer-Exekutor das Geld aus der Tasche zu holen! Der Staat müsse auch heilend und segnend auf— treten. Der Minister sollte sich nicht mit allgemeinen Redensarten begnügen, sondern i fenen Informationen einziehen. Es könnte sehr wohl Hülfe durch unverzinsliche Darlehen, Erlaß der Grundsteuer 2c. gewährt werben. Redner rufe dem Minister die Worte zu, welche neulich einer der Kollegen desselben bei der Kanalvorlage , . habe: „Mann mit zugeknöpften Taschen, Dir thut Niemand was zu lieb; Hand wirb nur von Hand gewaschen, wenn Du nehmen willst, so gieb.“ Hier seien die Worte mehr am Platze als damals; er bitte, dieselben zu beherzigen
Der Staats⸗Minister von Puttkamer entgegnete:
Meine Herren! Die Gefühle, welchen der Hr, Abg., Imwalle Aubruchk gegeben hat, sind ja sehr geeignet, einen Widerhall in jeder patriotischen Brust, zu finden, und ich lann mir ganz gut denken, daß er in meinen ir nul h eine gewisse Engherzigkeit gefunden hat. Aber dieses Urtheil kann mich doch nicht davon, entbinden, Ihnen noch einmal in ganz kurzen Zügen die Bedenklichkeit des Vorgehens vor“ zuhalten, welche es mit sich bringen würde, wenn wir so verfahren wollten, wie die Herren Interpellanten es wünschen,
Ich bitte doch zu erwägen, daß naturgemäß bei außerordentlichen Schäden, die sich in gewissen Grenzen hasten, auch wenn sie durch Witterungsverhältnisse ,. sind, es zunächst andere wirth— schaftliche Verbände gieht, welche helfend einzutreten von der Natur und auch aus der Gesetzgebung heraus berufen * Ich meine die Gemeinden, die Kreise und namentlich auch die Provinzen, denen ja die sämmtlichen Fonds, welche dem Staate früher zur Abhülfe von Nothständen zur Verfügung standen, durch Gesetz Üüberwiesen sind. Also ich glaube, wir werden zunächst abwarten müssen, ob und in welcher Weise von Seiten der robinzialorgane das Vorhandensein der wirthschaftlichen Schäden in dem Maße, wie t von den Herren uns geschildert sind, anerkannt, und ob und wie ie einzutreten beabsichtigen. ! .
Wenn der Hr. Abg. Imwalle mich darauf hingewiesen hat, daß doch mindestens der Erlaß der, Grundsteuer, in solchen Fällen ange— zeigt sei, so erlaube ich mir, ihn darauf hinzuweisen, daß der Erlaß der Grundsteuer aus Anlaß von Katastrophen unter gewissen Vor— aussetzungen gesetzlich ,, ist, und gewiß werden alle An— träge, welche von den Betheiligten in dieser Beziehung gestellt werden, der o fen, und wohlwollenden, Prüfung unterworfen werden. denn es kann wirklich dem Staate , daran liegen, demjenigen, der Lurch Naturereignisse in einen Nothstand gergthen ist, auch noch die Steuer abzunehmen. Aber, wie gesagt, dafür liegen, ganz be stimmte gesetzliche Vorschriften vor, wonach . auch die Klassen⸗ steuer für die niederen Klassen erlassen werden kann. Ich kann dem Hrn. Abg. Impalle nur die Bitte vorlegen, dahin zu wirken, daß, wenn und soweit solche Anträge überhaupt zu begründen sind, sie zu nächst bei den zuständigen Behörden gestellt werden. . ]
Aber darauf muß ich doch zurückkommen: es handelt sich hier um Unbilden und wirthschaftliche Schäden, welche durch i e . nisse herbeigeführt sind, . die g, jeder Landwirth gefaßt 9 muß. Ich will garnicht, von Vlitzschlag und Hagelschlag prechen, wo man auch prinzipielle Bedenken haben kann, von slaatlicher Seite helfend einzutreten; aber auch die Wasserschäden, die durch solche lokalen Ueberschwemmungen herbeigeführt, werden, tragen doch den Charakter wiederkehrender elementarer Erscheinungen an sich, und ich glaube, mit demselben Recht, mit dem die über= mäßigen Wasserschäden hier in die Diskussion von Seiten der Herren Interpellanten gezogen werden, könnte man die Trockenheit zerück⸗ sichtigen, welche in diesem Jahre in einzelnen Landestheilen die Ernte total vernichtet. Aus welchen elementaren Gründen diese wirth= schaftlichen Schäden entstehen, das ist schließlich für den einzelnen Betheiligten sehr gleichgültig. Die Thatsache ist vorhanden und ist
dafür enischeidend. Und nun bitte ich, meine Herren — der Hi. Abg. Imwalle macht eine zustimmende Bewegung — ich
* Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Breuß. Staatz⸗Anzeiger und das Central · öandels· ⸗ regifter nim mt an: die Königliche Expedition dez Aeutschen Reichs -Anzeigers und Königlich Rreußischen taatn- Anzeigers: Berlin 8SVw., Wilhelm⸗Strae Rr. 22.
Seffentlicher Anzei
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangs vollstreckungen,
ladungen u. dergl. ; 3. Verkäufe, Verpachungen, Verdingungen ꝛe. 4. Berloofung, Kraffloserklaͤrung, Zinszahlung 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Aufgebote, Vor J. Literarische Anzeigen. 9. Familien ˖ Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Froßhandel. 6. Verschiedene Belanntmachungen.
8. Theater ⸗Anzeigen. In ö
glaubte, er würde lebhaft den Kopf schütteln und es von sich abweisen, solche Konsequenjen ziehen zu wollen, denn ich halte das in der That für unmöglich. Ich . die Sache liegt hier einstweilen, bis wir guskömmficheres Material haben, so, . man wirklich von der Regierung nicht verlangen fann, jetzt ex aflleio einzuschrelten, Ich habe aber schon vorhin betont und wöeder⸗ hole es, daß ich sehr gern bereit bin, soweit mein Ressort —= eg kommen ja auch andere Ressertz in Betracht — bethesligt ist, in , . Fallen, wo nach sorgfältiger und nachträglicher Prüfung für en Einjelnen, herausgegriffen autz der großen Menge, ausnahmweise ein Nęthstand erwiesen wird, der es wahrscheinlich macht, daß, wenn keine Hülfe eintritt, der Betreffende in seinem Nabrungsstand ge⸗ fährdet wird, eine mäßige Hülfe eintreten zu .. und zwar aus dem dafür bestimmten Fonds im Staatshaushalt. — Ich glaube, . zu gehen, wird in diesem Augenblick kein billig Denkender verlangen.
Die Abgg. Halberstabt und Eberty kündigten eine Inter— pellation, , . die Ueherschwemmungen in Schlesien, an, . hoffentlich noch am Mittwoch zur Erörterung gelangen werde.
Der Abg. Barth lenkte die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Verheerungen, welche in Theilen des Naumburger und Weißenfelser Kreises durch Wolkenbrüche und Ueber⸗ fluthungen angerichtet worden selen.
Der Abg. Goldschmidt . einen Hauptgrund für die immer häufigere Wiederkehr ber Ueberfluthungen in der zu⸗ nehmenden Entwaldung, und bat die Regierung, auch lief Umstand in den Kreis ihrer Erörterungen zu ziehen.
Der 213 Mithoff bedauerte die kühle Antwort des Ministers. Allerdings sei die Nothlage nicht so groß, daß sie ein Nothgesetz rechtfertigen würde, aber schlimm genug seien die Kalamitäten. Im Kreise Göttingen allein seien 10 Ge— meinden schwer betroffen. Wenigstens sollte hoch für diese , der Dispositionsfonds in Anspruch genommen werden.
Der Abg., von Strombeck äußerte, die Antwort des Ministers sei eine höchst bedauerliche, sie werde das Vertrauen zur Staatsregierung in den betroffenen Landestheilen nicht erhöhen. Nach den Darlegungen des Ministers dürfte konse— quent eine Stagtshülfe überhaupt nicht gewährt werden.
Der Abg. Schreiber (Nordhausen) legte bar, weßhalb er, obgleich Vertreter eines der betroffenen Kreise, nämlich des Kreises Nordhausen, seinen Namen nicht unter die Inter— pellation gesetzt habe. Die Bevölkerung des Kreises sei nicht gewohnt, bei Kalamitäten, wie den in Rede stehenden, die jeden Landwirth treffen könnten und sie selbst auch schon in früheren Jahren betroffen hätten, sofort die Staatshülfe in
nspruch zu nehmen.
Der Abg. Freiherr von Minnigerobe protestirte gegen den Ausspruch des Abg. von Strombeck, der um so unberech— tigter gewesen sei, als es sich beim Eichsfelde um eine größere Landeskalamität doch nicht handle. Die Vertretung der loka⸗ len und . müsse doch immerhin mit ge⸗ . Rücksicht auf bas Ganze und die Gesammtheit er— olgen.
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, nach der ersten Er⸗ klärung des Ministers sei er einstweilen weder in der Lage, etwas zuzusagen, noch abzulehnen; die Berichte müßten ab=
ewartet werden und es sei eine wohlwollende gründliche
rüfung in Aussicht gestellt worden. Die Größe der Kalamität in ,, und Hannover unterschätze der Abg. Freiherr von Minnigerode bei Weitem; sie sei erheblicher als diesenige an der . Trete nicht rechtzeitige Abhülse ein, so werde schließlich nichts übrig bleiben, als ein Nothstands⸗ gesetz zu machen, wie man es s. Z3. für Ober⸗-Schlesien habe machen müssen.
Damit wurde der Gegenstand verlassen.
Die Wahlen der Abgg. Worzewtzki und Meister 9 Marien⸗ werder), Dr. Lieber ö. Wieshaden), Borck (11. Wiesbaden) und von Oertzen, Gohlke und Schreiner (2. Vromberg) wurden ohne erhebliche Debatte für gültig erklärt.
Es solgte die Berathung von Petitionen. Heinrich Hesse u. Gen. in Breitenbach und Bonifaz Wucherpfennig u. Gen. in Niederorschel bitte! um Aufhebung der Ver⸗ ordnung der Königlichen Regierung zu Erfurt vom 3. Fe—⸗ bruar 1876, nach welcher in deren Bezirk die hölzernen Giebelbekleidun gen beseitigt werden sollen.
Die Kommission schlug durch ihren Referenten, den Abg. Dr. von Koseritz, vor, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.
Nach längerer Diskussion beschloß das Haus, entgegen der Kommission, gemäß einem Antrage des Abg. von Strom⸗ beck, die Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß §. Z6 der eitirten Baupolizeiordnung in= soweit aufgehoben werde, als er auch hinsichtlich der ur eit des Erlasses dieser Baupolizeiordnung bereits mit Brettern bekleideten Hausgiebel die Entfernung dieser Bretterbekleidung
. vertagte sich das Hautz. Schluß 4½ Uhr. Nächste
; . Sitzung: Mittwoch 1 Uhr.
en
Inserate nehmen an; die Annoncen ⸗Expeditionen de
„Junvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttuer K Winter, sowie alle übrigen grösteren Annoncen ⸗Bureaux.
Bteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 16979 Steckbrief.
Gegen den Gärtnergehülfen Hugo Hergt, am 25. April 1862 zu Erfurt geboren, zuletzt in Fried- richsberg bei Berlin wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wehen ,,, theils schweren, theils einfachen Dieb⸗ stahls, Unterschlagung und Betruges in den Akten III. J. 1461 de 1885 verhängt. z
Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in
16980
das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt ⸗ Moabit 11/12, abzuliefern . Berlin, den 25. Juni 1886. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.
Steckbriefs⸗ Erneuerung. . . Der gegen den Kaufmann Max Kämpf, am 17. Ja⸗
nuar 1853 zu Berlin geboren, wegen versuchten Be⸗
truges unter dem 26. August I88I1 in den Akten
vember 1884 nochmals erneuert.
Berlin, 24. Juni 1886.
16978
J. II. e. 286/81 rep. erlassene und unter dem 4. No⸗ ; . . Steckbrief wird hiermit
Alt⸗Moabit. Nr. 11/12
Steckbrief. Gegen den Pächter Loren Niesolomuski aus Ab
bau Langbusch, 47 Jahre alt, aus Chmielno gebür, tig, . , bartlos, gewöhnlich mit einem blauen Roc bekleidet und anzeiglich mit der unverehelichten Alwine Steinhorst, geb. Schmude, aus , nach Amerika flüchtig, ist die Unter=
(NW.), den
Der Uuterfuchungs⸗Richter beim Königl. Landgericht 1. suchungshaft wegen Meineides verhän atken.
t. Es wird ersucht, den Lorenz Fr h zu ver- haften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern-= Karthaus, den 25. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.