Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
s 33 D
Insertionspreis für den Raum einer Arumzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers
Berlin sW., Wilhelmstraße Nr. 32. — — *
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Abends.
E886.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst 66 dem Geheimen Ober⸗Postrath a. D. Schaum zu Marburg, bisherigem . Rath im Reichs Postant, und dem Dber⸗Postbirektor a. D. Geheimen Postrath 9 chner zu Drrsdtn den Riothen ldler Srden zweiter Klasse mit. Eichen. saub; den Ober⸗Posträthen a. D. ischer zu Stettin, und Schmidt zu Düffelborf, und dem Nechtzanwalt und NVotar, Justiz-⸗Fath' Ru np Pu. Bocholt, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der 6 leife; den Superintendenten Pischon Treuenbrietzen, und Penon zu Weener, dem evangelischen Hier Köhrer zu Groß-Tromnau im Kreise Marienwerder, dem General-Direktor des Mechernicher Bergwerks-Aktien⸗ vereins, Bergmeister a. D. Hupertz zu Mecherni „ dem Ober-Postfekretr a. D. Knepper zu Köln, und, dem Steuer⸗Cinnehmer 4. D. Thomasky zu Liebstadt im Kreise Mohrungen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten von dem Knesebeck, Commandeur der 29. Ka⸗ vallerie⸗Brigade, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Irg ahn zu, Münsterberg, bisher Bezirks Commandeur des 1. Bataillons (Münsterberg) 4. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 5l, dem Gym⸗ nasial⸗Direktor, Professor Dr. Henkel zu Seehausen i. A., und dem bisherigen Ober⸗-Betriebs⸗Inspektor der Reichs⸗ druckerei, Ringer, zu Groß⸗Lichterfelde, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Kavallerie, von Alvensleben, kommandirenden General des XIII. (Königlich Württem— bergischen) Armee⸗Corps, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Friedrichs-Ordens zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major Heinrich XIX. k Reuß vom Regiment der Gardes du Corps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Dem zum Konsul der Republik Uruguay in Bremen er⸗ nannten Herrn Franz Ludwig Michaelis ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Ober⸗Regierungs Rath und vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses, Grafen von Ünruh, unter Belassung in dieser Stellung zugleich zum Direktor des Königlichen Haus-Archivs zu ernennen—
2 Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Oberpfarrer in Küstrin berufenen Pfarrer Gielen, bisher . zum u,, der
Diözese Küst Bez rankfurt a. ; 2 üstrin, Regierungs⸗-Bezirk Frankfurt a. O., zu er—
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Im Verfolg meines uli d. J. b die Einführung k . ö cage fen und Prüfung für den Staciodienst im Baufache“, bestimme ich hinsichtlich der zur Zeit bereits vorhandenen Reglerungs-Zauführer und Regierungs-Bgu⸗ melster des Hochbau-, In genieurbau- und Ma⸗ schinenbaufgchs, was folgt.
I) Diejenigen Regierungs- Bau führer, welche innerhalb der in' S. 3 a. a. O. bezeichneten Fristen die Baumeifter⸗ prüfung' abzulegen beabsichtigen, haben ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs- Bauführer unter Vorlegung der früheren Ernennungsurlunde und einer Rachweifung der in hrem Berufe seit der Bauführerprüfung gusgeübten Thätig— keit bei dem Chef derjenigen der im s. 30 4. 4. O. bezeich= neten Behörden nachzüsuchen, in deren Bezirk sie zur Zeit beschäftigk sind bezw. zuletzt bete , e,. sind.
Die Vehbrde prüft die, persönlichen ger, wulf des Antragstellers (vergl, auch 5. der Prüfungsvor chriften vom 9. Juli 1886), insbesondere auch, ob dessen Angabe, daß er die Baumeisterprüfung innerhalb, der im 8. 53 9. 4. C. vorgesehenen Feisten abzulegen beabsichtige, nach Lage seiner gesammten Verhältnisse als zutreffend anzu⸗ nehmen ist, und verfügt danach geeigneten Falls deffen Ernennung zum Königlichen. Regierungs-Fauführer und seine Aufnahme in die Liste der bei ihr zugelassenen
öniglichen Regierungs-Bauführer. Mit der Ernennun er. 33. Bestimmungen des 5. 37 a. 4. O. auch au iefe Bauführer sofort Anwendung. Dieselben sind außer⸗ dem verpflichtet, nunmehr für ö. ihnen nicht von ihrer vor⸗ gesetzten . angewiesene eschäftigung um Urlaub nach⸗ usuchen, der event. nur dann ertheilt werden darf, wenn die . Stellung als eine für einen Königlichen Beamten geeignete anzusehen ist. .
Vom 15 April 1587 an werden nur Königliche Re⸗ e , , , zur Baumeisterprüfung zugelassen. Das
esuch um Zulässung zu er , ist an den vorgesatzten Präsidenten zu richten (vergl. 8. 39 a. a. D). .
ö Regierungs- Bauführer, welche die in 8. 53 a. a. O. bestimmten Endtermine zur Ablegung der Bau⸗ meisterprüfung ungenutzt verstreichen lassen, oder der vor⸗ stehenden Vorschrift über die Nachsuchung von Urlaub zuwider handeln, werden von der Behörde aus der Har uh e gr definitiv gestrichen und verlieren mit der betreffenden Eröff⸗ nung zugleich das Recht, sich als Königliche Negierungs-Bau⸗ fllhrer zu bezeichnen (vergl. auch 5. 3 a., a. OJ].
In das alljährlich hierher einzureichende Verzeichniß der bei einer Behörde zugelassenen Königlichen Regierungs⸗ Bauführer — worüber demnächst weitere nn ergehen wird — sind von den übrigen getrennt, auch die vor Erlaß der Vorschriften 2c vom 6. Juli d. J. ernannten Bauführer, soweit dieselben demnächst zu Königlichen Regierungs-Bau⸗ führern ernannt worden sind, aufzunehmen. .
2) Die vor Erlaß der Prüfungsvorschriften 2c, vom 6 Juli d. J. ernannten Regierungs-Baumeister haben, sofern sie den Wunsch hegen, demnächst bei der Besetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsdienste in Berücksichtigung gezogen zu werden, bis zum 31. Dezember d. J. unter Vorlegung der früheren Ernennungsurkunde bei dem Minister der öffentlichen Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau⸗ meister und ihre Aufnahme in die Anwärterliste zu erbitten. In dem Gesuche ist unter Angabe der Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige der Verwaltung Le e, Ingenieurbau oder Maschinenbau) der betreffende Anwärter demnächst an⸗ gestellt zu werden wünscht.
Mit der Ernennung zum Königlichen Regierungs⸗-Bqu—⸗ meister finden auch auf hieß Baumeister die im S. 51 4. a. O. über die Beschäftigung und die Dienstverhältnisse der gedachten Beamten getroffenen 1 Anwendung.
Zusatz an die Königlichen Regierungs-Präsidenten und die Königlichen Regierungen.
Die vorstehenden ö sind durch dreimaligen . in dem Amtsblatt zur allgemeinen Kenntniß zu ringen.
Berlin, den 19. Oktober 1886.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
An die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten, die König⸗ lichen Regierungen, das Köni . Polizei⸗ i. und die Königliche Ministerial-Bau⸗
ommission hier, die Herren Ober⸗-Präsidenten der Rheinprovinz, von Sachsen, Westpreußen und Schlesten, als Chefs der Strombauverwaltungen, sowie die Königlichen Eisenbahn⸗Direktions⸗ 4 und die Königlichen Eisenbahn⸗ irektionen. .
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg bisher kommissarisch beschäftigte ie r fer Karl Friedrich Otto Müller ist zum Konsistorial-A1sessor ernannt worden.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „WB. T. B. aus Vaden⸗ Baden meldet, gestern Vormittag die Vorträge des Wirklichen Geheimen Legations-Raths von Bülow und des Chefs bes en, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, ntgegen.
Später empfingen Se. Majestät den schwedischen Gesandten Baron von .
ö . Diner e n , m. re en n , h ie Großherzoglich badischen Herrschaften, der preu
. de. ö ,, , Heth 69 6. rand und der Lasa, Freiherr von Richtho . t gel
Des schlechten Welters wegen hatten * RNajestãt . keine Spazierfahrt gemacht. ;
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ee.
— Der Bundestrath hielt heute eine Plenarsitzung.
— Mit der Königlich bayerischen Staatsregierung ist bezüglich der Anschaffung von Bekleidungsgegen⸗ ständen für die im Zwangswege zu beförderngen Per fonen ein Gegenseltigkeits Abkommen dahin getroffen worden, daß 1) die beiderseitige Uebernahme der betreffenden Personen auch dann zu erfolgen hat, wenn dieselben mit Winterkleidern oder Schutzdecken gegen die Kälte nur leihweise versehen sind, 2) die dauernde Anschaffung der übrigen zur Teibesbekleidung nothwendigen Kleidungsstücke mit Veschrän⸗ kung auf das strengste Bedürfniß und mit Ausschluß der Winterkleider und Schutzdecken oder sonstigen ohne Störun des Transportes leicht zu wechselnden Bekleidungsstücke dur die ö zu bewirken ist, ohne daß ein Anspruch auf Ersatz der hieraus erwachsenden Kosten gegen⸗ über den beiderseitigen Regierungen geltend gemacht werden kann.
— Seitens des Hamburger Senats, Deputation für Handel und Schiffahrt, ist durch ein Regulativ vom 16. Juli d. J. Bestimmung getroffen worden, daß die im Gebiet des dortigen Petroleumhafens lagernden Partien Petroleum auf Antrag durch das Chemische Staats-Laboratorium amtlich ge⸗ prüft und die volltestigen Barrels mit dem Stempel des Hamburgischen Wappens und der Umschrift „Hamburger Petroleum-Import⸗Reichs⸗Test“ versehen werden. Die Minister für J,, und Gewerbe und des Innern haben demzufolge in Ergänzung ihres Cirkular⸗Erlasses vom 13. Juni v. J. und unter Bezugnahme auf ihren, eine gleiche Vergünsti⸗ gung . den Petroleum⸗Import Bremens gewährenden Erlaß vom 27. Januar d. J. unterm 27. v. M. bestimmt, daß von der polizeilichen Untersuchung solcher Originalgebinde, welche mit dem Stempel des Hamburgischen Wappens und der Umschrift: „Hamburger Petroleum-Import⸗-Reichs⸗Test“ ver⸗ sehen sind, falls nicht der Verdacht einer nachträglichen Ver⸗ änderung des Inhalts obwaltet, in der Regel abgesehen werden kann.
Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.
M. Kanonenboot „Cyclop“, Kommandant: Kapitän⸗Lieutenant Stubenrauch, ist am 10. September er. in St. Helena angekommen und am 16. September er. wieder in See gegangen.
Der Dampfer „Salier“ ist mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzers „Albatroß“ am 13. Oktober er. in Aden eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise
fortgesetzt.
Sachsen. Dresden, 13. Oktober. (Dr. J) Der König wird ö. Beendigung der Kaiserlichen Hofjagden am nächsten Freitag, den 15. d. M., früh von Wien wieder hierher
zurückkehren.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 13. Oktober. . Anz) Der Großfürst und die Großfürstin
ichael von Rußland und Söhne, die Großfürsten Michael und Alexander, sind gestern am Großherzog⸗ lichen Hofe hier eingetroffen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 13. Oktober. (Th. C) Der , ,,. des Stgatshaushalts des Großherzogthums für die Finanzperiode 1887189 . bei einigen Positionen eine , der Einnahmen gegen den letzten Voranschlag. Wirklich be⸗ deutend ist indessen diese Mindereinschätzüng nur bei dem Kapitel der Gerichtssporteln; sie beträgt bei den Land⸗ gerichten über 1900) M bei den Aintsgerichten 234 000 M6. Der Grund liegt . giücgang der Einnahme⸗Erträge, theils in dem durch die beabsichtigte Neuordnung des Kosten-= 3 9 k . ö bedingten
egfall des Sportelzuschlages. l sindessen doch guch eine ansehnliche Höhere nat der ,, auf, so bei. den . . 5 t, 9. dem 7 eil 1 er eh , 6 1
66 (darunter enzucker Höll n, — 6 ahlungen aus der 6. n, , .
erwaltungssachen
Einige Kapitel
abacksteüer um zi s 6 ahlung?! finden , . Sera us gh un geh 1 nämlich ,, un n bereits eine ö ger hee abe er , g. , . eichzer tig ber unteren X Ihlage berückschtigt. . n , net zu wenigen Bemerkungen Ver⸗ E me gal, rag der Matrikularbeiträge ist um n mch höhe vergchschlagt. Die Positien Slaatss ener Benfisnen weist ehenfalls eine ansehnliche Steigerung am 8 116 , auf, ebenso die durch das Heimathsgesetz ver? ursachten Aufwände um 39 00 Ferner sst eine Steigerung des . an die Kultuskasse um 61 gli vorgesehen eine Abnahme der Ausgaben dagegen hei den Fonds für Ver⸗ zinsung der Staatsschulden um 16669
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