1886 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Tilgung 7700 S6 mehr eingestellt sind. Die Verwaltungskosten der Amtsgerichte sind um 45 000 M niedriger i, ferner bei den Besoldungen der Forstverwaltung etwa 13 bei den Hebegebühren der Sporteleinnahmen 12000 6, bei Erlaß und Ilusfällen von Sporteln aus Strafgeldern etwa 15 590 6, bei Steuererlassen 6750 M6, bei Wartegeldern und Pensionen etwa 15 875 6 weniger in Anschlag gebracht.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Oktober. (W. T. B.)

* Ehren des Erzherzogs Otto und der Erzherzogin arig Josefa fand heute in Schönbrunn ein Gala⸗ diner statt, an welchem der Kagiser, der König von Sachsen, der Kronprinz und die Kronprinzessin, die Übrigen hier weilenden Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, die Gesandten Bayerns und Sachsens sowie Graf Kälnoky

Theil nahmen. ;

Pest, 11. Oktober. (Wn. . Die zur Verhand⸗ lung über die kroatischen nn, ungarische Regnicolar⸗Deputgtion hat in ihrer heute abgehaltenen Sitzung die detaillirte Berathung des 9. das Nuntium der feen hn Regnicolar⸗Deputation zu ertheilenden Renuntiums fortgesetzt und beendet. Der Text des Re⸗ nuntiums wurde, mit geringeren. Modifikationen in seiner ganzen Ausdehnung einstimmig angenommen. Die Regnicolar⸗Deputation beschloß, daß, nachdem die kroatische Deputation ihr Nuntium ins Ungarische e ln. zugesendet hatte, in Erwiderung dieser Courtoisie das Renuntium ins, Kroatische übersetzt werden soll. Der authentische Originaltexrt wird natürlich der ungarische bleiben. Das Präsidium wurde mit der Zusendung des Re⸗ nuntiums betraut. In Folge Beschlusses der Negnicolar⸗ Deputation werden die Mitglieder der kroatischen Deputation aufgefordert werden, mit Rücksicht darauf, daß der Austausch des Nuntiums und des Renuntiums schon schriftlich erfolgte, die Verhandlungen hinfort behufs Beschleunigung des Ge⸗ schäftsganges mündlich in gemeinsamer Sitzung vorzunehmen.

Schweiz. Bern, 13. Oktober. Die Botschaft des Bundesraths, betreffend das Bundesgesetz über die Herstellung und Besteuerung des Branntweins, ist soeben im Druck erschienen. Derselben ist der nunmehr redaktionell festgestellte, aus neunundzwanzig Paragraphen be⸗ stehende Gesetzentwurf beigegeben. Der „Bund“ meldet dar⸗ über Folgendes: .

Der Gesetzentwurf sieht in Art. 6 Line nach dem jährlichen

roduktionsquantum der Brennereien abgestufte innere . teuer und in Art. 8 eine an der Grenze zu erhebende Importsteuer vor, welche in ihrem Betrage der höchst erhobenen Fabrfkationssteuer im Innern entsprechen soll. Die interne Steuer wird sich nach den Vorschriften des vorcitirten Art. 6 zwischen J und 55 Fr., für den Heftositer absoluten Alkohols hewegen, während die Importsteuer für dasselbe Quantum auf 85 Fr. sich belaufen wird,

Der gegenwärtige Branntweinkonsum der Schweiz beziffert sich

auf weni e, 30 Millionen Liter. Der Bundesrath nimmt aber an, der 6 der Reform werde so stark sein, daß er diesen Konsum schon während der ersten Jahre um 6 Millionen Liter zu mindern bermöge; der künftige Trinkverbrauch würde sich demnach auf a4 Millonen Liter Branntwein oder 1230 000 hl abfoluten Alkohols tellen. s Der heutige Konsum wird zu z von der autzländischen, zu 3 von der inländischen Produftion gedeckt., Wie sich dieses Verhältniß nach Erlaß des Gesetzes gestalten wird, ist , mit Genauigkeit voraus zu sagen. Um indessen für die Beurtheilung. der fiskalischen Seite des Steuersystems einige Anhaltspunkte, zu gewinnen, kann der künftige Import zu 55 000 hl, die innere Erzeugung zu hh 000 hl angesetzt werben. Die vom Ausland bezogenen 65 000 hl haben eine Import⸗ steuer von 8h Fr. zu entrichten; die im Inland produzirten 5h 000 hl . je nach der Größe der Erzeugungsstätte mit 61 bis 85 Fr. ver teuert werden. .

Run supponirt der Bundesrath, nach Maßgabe der jetzt bestehen⸗ den Verhältnisse, die Großbetriebe und die umfangreicheren Mittel betriebe würden auch in Zukunft ihre gegenwärtige Produktion von rund 30 009 hl aufrecht erhalten; es blieben, dann für die Klein⸗ betriebe 25 009 hl zu erzeugen übrig. Sofern diese Kleinbrennerejen, wat nach der Tendenz des Entwurfes und nach der bisherigen Gestal— tung des ganzen Brennwesens der Schweiz wohl vorausgesetzt werden i in der kleinstzulässigen, einer Produktion von jährlich 2060 bis 300 hl entsprechenden Form betrieben werden, F haben 30 000 hl der im Inland produzirten Alkoholmenge die höchste Steuer von 865 Fr, 25 060 hl die niedrigste von 61 Fr. zu leisten.

Unter allen diesen annehmbaren, wenn auch immerhin blos den Charakter der Wahrscheinlichkeit tragenden Voraussetzungen ergiebt sich brutto folgende Neueinnahme: Import 65 000 hl, Erzeugniß des Großbetriebes 30 000 hl, zusammen gh 000 hl zu je 8ö5 Fr. 53075 006 Fr., Erzeugniß des Kleinbetriebes 25 000 hl zu je 61 Fr. 1526 0069 Fr. Total der Brutto ⸗Einnahme 9 600 090 Fr.

Für Magazine zum Einlagern von Sprit z. budgetirt der Bundetzrath keinen pot von der Annahme , daß die interessirten Privaten oiche Magazine entweder selbst zu errichten oder für die vom Bund errichteten eine zur Deckung der Kosten aus⸗ reichende Lagergebühr werden zu bezahlen haben.

Was die Erhebungskosten hetrifft, so sind nach Art, 18 des Ent⸗ wurfs zunächst 6öso der Importsteuer dem Bund als fixer Beitrag an die Zollverwaltung abzuliefern. Es macht dies 331 500 Fr. Dem Bund ist ferner der Aufwand für vermehrten Grenzschutz zu vergüten. Der Bundesrath veranschlagt diesen Aufwand auf 43 500 Fr, die ge— sammte, dem Bund zufließende Entschädigung für die Erhebung der Importsteuer also auf 375 C00 Fr.

Wenn jede der kleinen Inlandsbrennereien jährlich 250 hl erzeugt, so braucht es zur Aufarbeitung der dieser Kategorie zugewiesenen 2b 000 hi 100 Fleinbetriebe. Die übrigen 30 goö0 hl können von den bestehenden sieben Spritfabriken und den sechs heute schon über 20 ul im Jahr Produzirenden Dampfbrennereien erzeugt werden. . hätte der Fiskus also mit höchstens 113 Brennstätten ju thun.

Die Kontrole der industriellen Großbetriebe wäre eine durch das ganze Jahr fortlaufende. Die landwirthschaftlichen Kleinbetriebe e wären nur während weniger, zwischen Oktober und Mai fallender Monate, regelmäßig zu beaufsichtigen. Die Gesammt kontrole concentrirt sich alss auf sieben Monate. Soll nun jede

Brennerei von je zwei Beamten monatlich zwei Mal oder im Ganjen vierzehn Mal inspieirt werden, so kann die Inspektion, wenn, die Controleure, täglich gemeinschastlich nur je eine Brennerei besuchen, während der 210 Tage des Betriebs durch eirea 15. Beamte ausgeübt werden. Da die Aufsichtsbeamten indessen auch die Kontrole der 3 und andere Funk⸗ . kleinerer Art zu verrichten haben, so kann ihre Gesammtzahl . Maximum auf 25 Perfonen berechnet werden. Die Central '. 3 . . höchstens 4 bis s Beamten und Angestellten, zu be e nahe gsemdesoönsliche Kontrole wird für Gehalte, Reisekosten, erforhern; ze, einen Jahresaufwand von höchstens 156 066 Fr.

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rücksichtigung des geringen Werths der erworbenen Gegenstände à fonds perdu aufgewendek werden müssen, vor blech, di 9 hier s fämen nun noch Skeuerverluste, Entschä ,, Kantone für ihre Mitwirkung bei, der Durchführung des ö Auslagen für Eichung und Unterhalt der Meßapparate ꝛc. Der Bundetzrath glaubt fen Faktoren und allen , , Kosten sehr ausreichend Rechnung zu tragen, wenn er schließ . K aufwand für Verwaltung zu. 780 990. Fr, ansetzt. Bei Ver⸗ wirklichung dieser Annahme wird das Gesetz eine Nettoeinnahme von mindestens 3 ö Fr. oder rund 3,16 Fr. auf den Kopf der Bevölkerung einbringen. . z . * Nach ö F ll iusstellung belief sich der jahresdurchschnittliche Ohmgeld. und Sktroi⸗rtrag, der sechjehn Fantone und zwei Ge⸗ meinden, die auf geistige Getränke Eingangsgebühren erheben, in den Jahren 1830 bis iss guf netto 3 6i6 dab Fr. Die bezüglichen Zahlen sind zumeist den kantznglen Rechenschaftsberichten entnommen; da die letzteren aber die Erhebungskosten nicht immer klar ersicht= lich machen, fo wird für die jpätere Abrechnung. mit den Kantonen eine Verifikation der gegebenen Daten vorbehalten,

Art 6 der Uebergangsbestimmungen der Verfassung nun garantirt den betroffenen Kantonen und Gemeinden wenigstens diesen Reinertrgg bis zum Ende des Jahres 1890, und auch noch nach 1890 soll eine all= fällige Einbuße auf demselben Len in Frage kommenden Interessenten nichl auf einmal in vollem Umfange, sondern nur allmählich bis zum Jahre 1895 erwachsen. Da die Verhältnisse nach 1890 noch nicht endu überfehbar find und Eile zur Regelung derselben nicht vor⸗ iegt, so ist für die zur Verwirklichung der letztgenannten Bestim⸗ mung verfassungs gemäß wvorgesehenen Vorschriften im jetzigen Gesetzentwurf noch keine Sorge getroffen. Der Erlaß dieser Vor⸗ schrifken kann um fo eher auf eine spätere besondere Vorlage per schoben werden, als aller Wahrscheinlichkeit nach nur für die Ge— meinden Genf und Carouge, und auch für diese nur in e . mäßig beschränktem n fi besondere Maßnahmen sich als noth—⸗ wendig erweisen werden. ; - .

Hen i von der Uebergangsperiode 1890/95 ganz absieht, so gießt die Verfafsung im Art. R bis, Al. 4, und Art. 5 der Ueber⸗ angsbestimmungen für die Vertheilung der Steuer folgende Weg⸗ ,. Als allgemeine und dauernde Regel sollen sämmtliche, Kan⸗ tone nach Verhältniß der durch die jeweilige letzte Volkszählung ermittelten faktischen Bevölkerung am Reinertrag partizipiren. Reichen aber die nach diesem Maßstab, berechneten Antheile, nicht aus, um jeden Kanton und jeder Gemeinde die Eingangsgebühren zu ersetzen, so ö. die übrigen Kantone bis zum Jahre 1891 im Verhältniß ihrer Bevölkerung zur Deckung des Defizits beitragen. ;

Aug einer aufgestelllen Berechnung geht hervor, daß die Ohm— geld⸗Kantone und Oktroi⸗Gemeinden vor 1891 zusammen eirca 4605 066 Fr., nach 1895 circa 2 325 000 Fr. über ihre bisherigen Bezüge hinau erhalten. Die Nichtohmgeld-Kantone empfangen vor 1891 cirea 2807 600 Fr, nach 1895 eirca 2 887 000 Fr. ;

Von diesen Summen ist allerdings ein Zehntel nach Art. 32 his, Al. 4, für bestimmte Zwecke reservirt und von den übrigen neun Zehn⸗ teln muß ein hier nicht genau ermittelbarer, jedenfalls aber nicht un⸗ bedeutender Betrag zum Ersatz der mit, dem Erlaß eines Bundes⸗ gesetzes in Wegfall kommenden kantonalen Branntwein fabrikgtigns= gebühren und zur Ausgleichung derienigen Steuern Verwendung finden, welche durch Al. 2 des Art. 32 bis der Verfassung wegerkannt worden sind. Immerhin werden sich mit Ausnahme der Gemeinden Genf

und Carouge alle Betheiligten mit, Bezug, auf ihre Hartizixation an 9 Branntweinsteuer jetzt und später in einer annehmbaren Situation efinden.

Als Aufgabe der Bundesgesetzgebung in der Alkoholfrage bezeichnet die Botschaft: 1) die Vertheuerung des Branntweins; 2) die Ver— besserung seiner Qualität; 3) die Beseitigung der mit der Erzeugung und dem Vertrieb des Branntweins aus der Brennerei verbundenen Mißstände; 4) die Erzielung eines den, Zwecken der Reform und den bestehenden Verhältnissen angepaßten Finanzresultats.

Dieser Aufgabe will der bundesräthliche Entwurf gerecht werden: 1) durch Erhebung einer von 61 bis auf 85 Franken für den Hektoliter ni e en Fabrikationssteuer (Art. 6) 2) durch Belastung der Ein⸗ fuhr mit einem Zoll von 25 bis 40 Franken und einer Zuschlags⸗ steuer von 85 Franken für den Hektoliter (Art. 8 und 9); 3) durch die Vorschrift einer zunächst, kantonal festzustellenden Verkaufssteuer (Art. 14); 4) durch die Einführung einer obligatorischen Entfuselun für einheimische wie ausländische Waare (Art. 3, 4 und h); 5) durch das Verlangen der Konzessionirung und durch die Aufstellung von Normen sür die minimale Größe einer Brennerei, wie endlich durch dasz Verbot der Handelsformen, welche zur Ausbreitung der Schnaps⸗ pest sich als besonders geeignet erwiesen haben (Art. 1, 2 und 13).

Basel, 14. Oktober. (W. T. B.) Nachdem die betreffende Kommission des Nationalraths sich mit gegen 3 Stimmen im Prinzip für das Alkoholmonopol erklärt hat, ist heute J, den Anhängern der Fabrikat⸗ . und denjenigen des Verkaufsmonopols ein Kom⸗ promäß erfolgt, nach welchem der Import, die Fabrikation und die Reinigung des Sprits Sache des Bundes sein soll. . die Abfindung der Brenner und der Kartoffelproduzenten ind geeignete Maßregeln in Aussicht genommen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 13. Oktober. (W. T. B. Die „Pallmall⸗Gazette“ veröffentlicht eine von Lord Charles Beresford, Mitglied des Marine⸗ Raths, an letzteren gerichtete Denkschrift, in welcher der⸗ selbe hervorhebt, daß trotz der Erfahrungen des Jahres 1885 keinerlei Schritte gethan seien, um einen Plan zur Beschaffung geeigneten Kriegs materials im Kriegsfall aufzustellen und dessen Ausführung vorzuherei— ten; während die Admiralitäten Frankreichs, Deutschlands und Rußlands einen Stab hätten, dessen einzige Aufgabe darin bestehe, bis ins Einzelnste gehende Pläne für die Kriegs⸗ vorbereitung zu entwerfen. Lord Beresford tadelt lebhaft, daß bei der gegenwärtigen Organisation des Dienstes es möglich sei, daß die feindlichen Schiffe in entfernten Meeren in der Lage wären, eine Kriegserklärung früher zu erfahren als die Befehlshaber englischer Schiffe. Ver Effektivbestand der Marine im Fall eines Krieges sei durchaus ungenügend; es wird be— sonders hervorgehoben, daß die Mobilisirung der ersten Re⸗ serve in Frankreich in 43 Stunden erfolge, während dieselbe in England 5 Tage in Anspruch nehme. Die Denkschrift er⸗ wähnt ferner das 3 eines Plans für die Versorgung der englischen Kolonialstatisonen mit Kohlen und betont, daß überhaupt kein eigentlicher Feldzugsplan vorhanden sei; es er— scheine durchaus nothwendig, ein eigenes Departement für das Nachrichtenwesen herzustellen, das sich in Betreff der fremden ö der neuen Erfindungen und dergleichen auf dem

aufenden zu erhalten und die Kriegsvorbereitungen jeder

Art zu organisireni hätte. Nur bezüglich des Departenients für das Marine⸗Transportwesen spricht sich Lord Beresford s en. ö .

14. Oktober. (W. T. B.) Die Admiralität hat beschlossen, zum besseren Schutz , Fischerboote in . Nordsee das Kriegsschiff „Hearty“ dorthin zu entfen= den. Der Kommandant desselben wird voraussichtlich die Auf⸗ sicht über die zum Schutz der Fischerboote in der Nordsee be— findlichen Kreuzer haben.

(A. C.) Aus Indien wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet:

Bombgy, 12. Oktober. In Hothigrpur, im, Pendschab, kam es zwischen Mohamedanern und Hindus zu einem ernst—

die Häuser der Letzteren. Eine Abtheilung der Connaught-Rangers, welche auf dem Marsch nach Jullundur waren, wurde von den Be— hörden zurückgehalten, um Ruhe zu stiften. Es kamen nur wenige Verwundungen vor. ;

Aus Birma berichtet dasselbe Bureau:

Rangun, 11. Oktober. Die Abtheilung des Oberst⸗ Lieutengnts Winslow ist wohlbehalten nach Thayetm yo zu rückgekehrt. Unterwegs wurden ? Soldaten verwundet und! getödtet. Aus Ober-⸗Birmg ist die Nachricht eingetroffen, R Sheinmagoo von einer Schaar Shans verbrannt wurde. Die Distrikte Sagaging und Agyoo haben von den Rehellen— häuptlingen Hlagoo und Mino viel zu, leiden. Mehrere Dörfer haben sich ihnen unterworfen. Die englischen Truppen haben erfolgreich gegen die Insurgenten im westlichen Myingyan opexitt, dagegen ist das westliche Mindu in den Händen der Rebellen. Ein Polizei⸗Abtheilung hatte in Maithila ein siegreiches Gefecht mit einer 60 Mann starken Schaar Freischärler. Von den letzteren wurden 10 getödtet und 4 gefangen genommen. ;

Ottawa (Canada), 12. Oktober. (R. B.) Die Be⸗ richte aus den industriellen Centren Canadas äußern sich sehr günstig über die geschäftliche Thätigkeit zu ö Zeit. Die Eisenbahnausweise ergeben, daß das Be⸗ triebsmaterial bis zu seiner vollen Leistungsfähigkeit in An⸗ spruch genommen wird.

Frankreich. Paris, 12. Oktober. (Fr. C.) Dem heutigen Ministerrgth wohnten unter dem Vorsitz des Hrn. de Freyecinet alle Minister bei. Nachdem der Minister des Aeußern die Mittheilung gemacht hatte, daß die letzten Depeschen des Genęral-Residenten auf Madagascar, Le Myre de Villers, über die dortige Lage und die Beziehungen 6 den Hovas-Regierungen günstig lauteten, ging man zu der

erathung über die Budgetpläne für 1387 über. Es wurde beschlossen, an der Aufhebung des außerordentlichen Budgets, so= wie an der Erhöhung der Alfoholsteuer, jedoch von 156 auf nur 20), statt, wie es ursprünglich hieß, auf 215 Fr, festzuhalten und der Finanz-Minister wird morgen den Budgelausschuß davon in Kenntniß setzen. Von der Einkommenst ener war abermals nicht die Rede. Nach dem Vorangehenden ist die Vermuthung gestattet, daß das ganze Kabinet mit Hrn. Sadi Carnot die Einführung der von Hrn. Camille Dreyfus geplanten Reform für unzweckmäßig hält. Hinsichtlich der Strikes wußte der Minister des Innern zu berichten, daß die Zahl der Arbeiter, welche in Vierzon in die Werkstätten zurückkehren, sich zusehends mehrt und daß die Zimmerleute, die in La Palice (Charente-Infsrieure), 500 an der Zahl, aus Aerger über den Zuzug fremder Arbeiter, in der dortigen Wagenfabrik gestrikk hatten, anderen Sinnes geworden sind. Wie der „Temps“ zu wissen glaubt, pflichtete der Minister

begnadigen, bei. t betrifft, so bleiben sie trotz der Fürsprache Henry Maret's im Gefängniß und werden am Freitag vor dem Zuchtpolizeigericht

in Bourges erscheinen. (W. T. B.) Der Präsident Grévy

13. Oktober. stattete heute dem König von Griechenland . er

Besuch ab und empfing den Gegenbesuch desselben. König wird morgen nach Villafranca abreisen.

Die Budgetkommission hat trotz der in der heutigen Sitzung von dem Finanz⸗Minister Sadi Carnot ab⸗ gegebenen Erklärung ihre früheren, von dem ministeriellen Budgetentwurf abweichenden Beschlüsse aufrecht erhalten.

Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, wird der Deputirte Reache den Minister-Präsidenten de Freycinet wegen der Verzögerung der Ernennung. eines Botschafters für St. Petersburg inter⸗

elliren. Der Marine⸗Minister Aube wird morgen

in der Kammer einen Gesetzentwurf, betreffend die Vervollständigung der Flotte, einbringen.

Serbien. Belgrad, 13. Oktober. (W. T. B.) Der König empfing heute den zum Gesandten ernannten bis— herigen englischen Minister⸗Residenten, Wyndham, in feier⸗

licher Audienz und nahm dessen Beglaubigungsschreiben entgegen.

Auch bei den heutigen Nachwahlen wurden die Kandidaten der Regierungspartei gewählt. Die

neue Skupschtina zählt nunmehr 120 Mitglieder der Regierungspartei und 56 Mitglieder der Oppositionspartei.

Bulgarien. Sofig, 13. Oktober, (W. T. B) Von einer der hiesigen russischen diplomgtischen Agentur nahe— stehenden Seite wird gemeldet, daß General von Kaul⸗ bars heute in Varna mehrere Deputationen von Landleuten empfangen habe, welche den lebhaften Wunsch ausdrückten: das Land möge zu einer Verstän digung mit Rußland gelangen. 14. . Oktober. (B. T. B.) Die bulgarische Re⸗ gierung wird in ihrer Antwort an Nekliu doff geltend machen, daß die Nationalversammlung allein kompetent sei, über die Legalität der Wahlen zu urtheilen, und daß die Aufforderung der Regierung an die Konsuln, den Ausländern die Betheiligung an den Wahlen zu verbieten, dadurch gerechtfertigt sei, daß den Konsuln eine besondere Jurisdiktion über ihre Landesangehörigen zustehe, während die bulgarische Regierung denselben gegenüber nur eine be— schränkte Machtvollkommenheit besitze.

RVußland und Polen. St. Petersburg, 14. Oktober. (W. T. B) Das „Journal de St. Ferre, sagt. Die in Bulgarien Regierenden haben trotz der ihnen zu Theil gewordenen Rathschläge eines weisen und vorsichtigen Verhaltens es für angezeigt gehalten, die Ereignisse zu überstürzen und in allgemeiner Verwirrung und hei entfesselten Leidenschaften die Wahlen zu der großen Sobranje anzuordnen, welche die Aufgabe hat, einen neuen Fürsten zu wählen. Das Resultat der Wahl, sowit es uns his jetzt bekannt ist, war denn auch No jenige, welches es unter den gegeben Umständen sein kane und sein sollte. Dank dem System eines geschickt orgamstte

Terrorismus, vor keinem Mittel ,, . gelanz

der hulgarischen Regentschaft, die gemäßigten Elemente zurhi zudrängen, fast zu vernichten, und einen vollen Erfolg zu er— zwingen, indem sie die Wähler vergewaltigte. Die Vorlomm nisse in Sofi und anderen Städten Feigen, was die unte einem solchen Regime und mit solchen Mittein zu Stande g brachten Wahlen werth sind. Alle Biejenigen, welche sich nich wie eine gelehrige Heerde zu der Urne führen ließen, um die vorbereiteten und durch die Agenten der Regentfchaft vertheil. ten Stimmzettel abzugeben, waren Gewaltthätigkeiten ausgesetzt und wurden mit Steinwürfen und Stockschlägen empfangen. Diese beklagenswerthen Auftritte sind eine eklatante, leider allzu

lichen Zusam men stoß. Die Ersteren plünderten und demolirten

eklatante Rechtfertigung der Fiichtigkeit und Angemessenheit des mit so großem Nachdrucke den in Bulgarien Regierenden er⸗

dem Vorschlage des Siegelbewahrers, Louise Michel zu Was die Verhafteten von Vierzon