vertröstet zu werden; was sich in den Ausführungsbestimmungen sagen
ie sie är diese Cinrichtungen zunächst selbst zu leisten hätten, und ast hinterher wird dann entschieden, ob die Uebrigen, die außerhalb der mg geblieben sind, an diesen Beiträgen sich betheiligen sollen.
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HJ
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 13. Mai
1887.
—
in.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen Es) inn des Reichstages ergriff bei sortzesetzter erster Berathung des Gesetzentwurfs,
6. die Abänderung der Gewerbeordnung
etre 1 ächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober—
Regiermga Rath Lohmann das Wort:
Meine Wenn von derjenigen Seite, welcher der letzte Herr Vorredner angehört, gegen diese Vorlage ein lebhafter Wider pruch erhoben wird, so kann das Niemand befremden, der die bis⸗
igen Verhandlungen dieses Hauses über die Angelegenheiten der Innungen kant, Wenn aber der erste Herr Redner, ich möchte sagen, in noch viel schärferer Weise gegen die Vorlage und gegen die verbündeten Regierungen sich ausgesprochen hat, so kann dies, glaube ih, alle Diejenigen, welche mit den verschiedenen Strömungen in der
dwerkerpartei nicht etwas näher bekannt sind, nur im höchsten
aße befremden. Ja, meine Herren, wenn das wirklich wahr wäre, nas der Herr gesagt hat, daß er nämlich die überwiegende Majorität Rs deutschen Handwerkerstandes vertrete, und wenn die verbündeten Regierungen in ihren Erwägungen sich leiten ließen durch die Rück— sicht auf das Maß des Dankes, welches sie für ihre Maßregeln von den Betheiligten einernten, wenn sie sich dadurch beeinflussen ließen, so könnten sie durch die Rede dieses Herrn veranlaßt werden, ihre Bestrebungen für das Innungswesen überhaupt aufzugeben. Meine Herren, auf diesem Standpunkt stehen die verbündeten Regie⸗ rungen nicht. Sie haben guch bei den Erwägungen über diese Frage
richtung allerdings geeignet sein würde, um dem Zweck, für den sie bestimmt ist, zu entsprechen. ch glaube also, meine Herren, daß die Einwendungen, welche nach dieser Seite erhoben sind, durchaus unzutreffend sind. Im Uebrigen, wie gesagt, habe ich für die Angriffe des Hrn. etzner so wenig il ad l Unterlagen in seinem Vortrage gefun⸗ den, 4 ich nicht im Stande bin, auf deren Widerlegung noch näher einzugehen. Ich muß also das den Verhandlungen in der Kommission vorbehalten, falls der Herr auch da seine Einwendungen gegen die Vorlage noch aufrecht erhalten sollte.
Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Abg. Baumbach, die sich ja im Ganzen viel weniger speziell auf diese Vorlage beziehen, als auf den ganzen Gang der gesetzgeberischen Entwickelung, den der Herr in der Vorlage wieder verfolgt sieht, will ich nur auf zwei Punkte kommen. Das Eine ist seine Ausführung über die nach seiner Auf⸗ fassung immer noch mangelhafte Entwickelung des Innungswesens in Deutschland. Ja, meine Herren, wir waren leider nicht in der Lage, in der Begründung der Vorlage schon diejenigen . anzugeben, die sich nun am Ende des Jahres 1886 in dieser Beziehung heraus⸗ gestellt haben. Die betreffenden, statistischen Ermittelungen waren damals noch nicht abgeschlossen und namentlich ihr Ergebniß uns noch nicht bekannt. Ich bin auch gegenwärtig nur in der Lage, für Preußen diese genaueren Zahlen angeben zu können. Danach verhält sich die Sache aber folgendermaßen: Während am Ende des Jahres 1885 vorhanden waren 813 neu— errichtete und 2373 reorganisirte Innungen, waren am 1. Dezember 1886 vorhanden 1305 neuerrichtete und 4271 reorganisirte Innungen; und während am 1. Dezember 1885 in Preußen noch 3330 nicht reorganisirte Innungen vorhanden waren, ist die Zahl dieser nicht
nur die allgemeinen Interessen im Auge, und nur insofern die Inter essen des Handwerkerstandes allgemeine Interessen sind, nur insofern erfahren sie die Förderung der verbündeten Regierungen. Ja, meine Herren, das ift der Standpunkt, von welchem die verbündeten Regie⸗ tungen von Anfang an ausgegangen sind bei der Behandlung dieser Frage: die Entwickelung aufmerksam zu verfolgen und sich ein Urtheil darüber zu bilden, was etwa im Wege der Gesetzgebung geschehen könne, um die Entwickelung zu einem erwünschten Ziele zu leiten. Niemals werden sich die verbündeten Regierungen auf denjenigen Standpunkt stellen, den der erste Herr Redner, wenigstens nach dem Klange seiner Worte einzunehmen schien: daß es nämlich nur darauf ankomme, ein Gesetz zu geben, welches ohne Rücksicht auf die allgemeinen wirthschaftlichen Interessen, auf die Entwickelung der Großindustrie und ihrer Interessen einfach darauf hinausläuft, daß Alles nur im Interesse des Handwerks geordnet werde, daß womöglich Jedem, der nicht in einer Innung ist, verboten würde, überhaupt etwas zu machen, was zum Handwerk gehört, und mit Artikeln zu handeln, welche zu Handwerkerwagren gehören, und daß den Innungen noch die Befugniß gegeben werde, selbst darüber zu entscheiden, wer in ihre Mitte aufgenommen werden soll, sodaß
damit dann das vollständige Monopol fertig wäre, Nein, meine
Herren, auf diesen Standpunkt werden sich die verbündeten Regierungen nicht stellen. Dagegen werden sie fortfahren, auch nachdem Liese Vorlage, wie sie hoffen, Gesetz geworden ist, den weiteren Verlauf der Bewegung sorgsam zu benchten und sich dann darüber schlüssig
1 . was etwa sonst noch auf dem Wege der Gesetzgebung zu thun ist.
Meine Herren, der erste Herr Redner hat ja in der großen Fülle der Vorwürfe, die er den verbündeten Regierungen gemacht, auch allerlei Behauptungen aufgestellt, die er, soweit ich es habe verfolgen Kanen, uberhaupt nicht begründet hat. Er hat gesprochen von einem Rderfpruche zwischen dem Gesetze und seiner Begründung, ich habe Fer nicht bemerkt, daß er einen einzigen Punkt angeführt hätte, norin dieser Widerspruch zu Tage träte. Er hat behauptet, daß die nsführungsbeftimmungen, auf welche in der Begründung der 55 8 md k Bezug genommen wird, in der Regel der Art wären, daß die handwerker ihnen sehr antipathisch gegenüberständen, und daß man deshalb nicht wünschen könne, auf solche Ausführungsbestimmungen
ließe, das lasfe sich auch im Gesetze sagen. Was diese letztere Be⸗ hamptung anbetrifft, so scheint der Herr die Begründung zu §5. md h nicht gelesen zu haben; denn den Ausführungsbestimmungen i Ma nicht die Aufgabe zugewiesen, eine nähere Anweisung über dasjenige in geben, was als geeignet anzusehen ist, und was nicht als geeignet sehen ist. sondern es ist ihnen nur die Aufgabe zugewiesen, Sorge . zu treffen, daß die Prüfung dieser Frage eine allseitige, gründ⸗ liche nnd sichere sein werde, und derartige Anweisungen. meine Herren, tmn man nur im Wege einer Ausführungsbestimmung erlassen. Wenn er aber davon spricht, daß die Ausführungsbestimmungen den Handwerkern in der Regel sebr antipathisch wären, so habe ich
mi hier die Anführung eines Beispiels vermißt. Ich möchte aber
den Herm doch erfuchen, unter seinen Kollegen, die an der Spitze der
z gung stehen, namentlich unter denjenigen dieser Herren,
die hier n Berlin ihren Wohnsitz haben, sich einmal ö erkundigen,
ah sle lich Ürsache haben, demjenigen, was die Regierung auf
Rem Giete im Wege der Verwaltung thut, so antipathisch gegen
„wie es nach seinen Worten der Fall sein müßte.
MNeine Herren! Dann hat der erste Herr Redner seinen Wider- hauptfächlich dagegen erhoben, daß die Bestimmungen der Verwaltungsbebörde, um die es sich hier handelt, nur dann
altsen werden sollen, wenn die Einrichtungen, zu denen die Beiträge
R anßerhalb der Innungen ftehenden Handwerker gefordert, werden,
fir den Zweck, zu dem sie bestimmt sind, geeignet erscheinen. —
r fer Herren, ich kann doch kaum glauben, daß selbst der Herr dner so weit gehen würde, den r n. zu erheben, daß die halb der Innung stehenden Handwerker auch Beiträge leisten ju Einrichtungen, die für ihren Zweck ungeeignet sind. Nun ä das giebt der Herr jetzt zu. — Er sagt aber: Ja, was ist denn um geelgnet? Bas sst ganz in das diskretionäre Ermessen der häberen Verwaltungsbehörde gestellt, und, sagt er, die Hauptsache ist: n müssen wieder erst die Innungen sich verbluten an den Ausgaben,
DJa, meine Herren, ich glaube, in dieser Beziehung hat der Herr hier in voller
d mißverstanden. Es ist 2 . 100 e, nach
raussetzung hingestellt wie in J die Innung sich auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, eben handelt, bewährt haben soll, ehe estimmung von der höheren Verwaltungs- e getroffen werden kann. Hier ist. die Voraugsetzung gefaßt, daß die Einrichtung, um welche eg sich handelt, fr sein soll, den Zweck derselben wirklich zu erfüllen. Herren, das ist möglich, ohne daß eine derartige Einrichtung längere Zeit in Wirk amkeit gestanden hat. Wenn z. B. eine daran geht, e n ., zu begründen, so würde dieser vollständig zu erfüllen sein, wenn der Plan dieser Fachschule
bund nachgewiesen wird, daß in der und der Weise die Lehr⸗ für die Durchführung diefes Planes zu gewinnen seien, und jesen wird, wie hoch sich die Kosten dieser ganzen Ein ⸗˖
ächtung belaufen werden, und daß sie unter Heranziehung der außer. 6 det Innung stehenden Handwerker wirklich ausgedehnt werden Innen; Nann würde die höhere Verwaltungs behörde, obne daß diese Schule schon besteht, in der Lage sein zu entscheiden, daß diese Ein=
Derredner die Vorlage nicht dieselbe Be
m welches es zie 3. iz
aner
reorganisirten Innungen bis zum 1. Dezember 1885 bereits zurück gegangen auf die Zahl von 1820, und ich kann hinzufügen, daß, nach⸗ dem die Reorganisirung der älteren Innungen einen so gunstigen Verlauf genommen hat, der Königlich preußische Handels-Minister sich veranlaßt gesehen hat, nunmehr die Schritte in die Wege zu leiten, die darauf gerichtet sind, alle diejenigen Innungen, die sich binnen einer bestimmten Frist nicht gleichfalls organisiren, auf Grund des Art. 3 des Gesetzes vom Jahre 1883 aufzuheben.
Dann, meine . sagt der Hr. Abg. Baumbach: Ja, die Leistungen, welche bisher die Innungen für derartige Einrichtungen,
wie sie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, geleistet haben, sind ja so minimale, daß es doch wobl nicht gerechtfertigt erscheint, dazu nun auch die außerhalb der Innung , Handwerker heran⸗ zuziehen. Ja, meine Herren, ich kann nicht zugeben, daß sie so minimal sind, wie der Hr. Abg., Baumbach sie ansieht, aber ich gebe voll⸗ ständig zu, daß diese Leistungen bisher berhältnißmäßig noch nicht von großer Erheblichkeit gewesen sind; aber, meine Herren, das ist gerade ein Hauptpunkt gewesen für die Einbringung dieses Gesetzes. Und zwar hängt das zo zusammen: Die Mittel, welche die Innungen bis—⸗ her auf diese Dinge verwandt haben, waren ehen deshalb so geringe, weil die Innungen eine große Scheu haben, ihren Mitgliedern für diefe Einrichtungen Laften aufzulegen, indem sie sich sagten: bei dem schwachen Genossenschaftsbewußtsein, welches im An . fange dieser Bewegung — und die jan noch in ihren Anfängen bei einem großen Theil der Mitglieder vorhanden ist, — da können wir es noch nicht wagen, den Mitgliedern erhebliche Lasten aufzuerlegen, wenn wir nicht ristiren wollen, daß uns ein großer Theil der Mit⸗ glieder wieder austritt, und zwar unter Berufung darauf: Warum sollen wir nun gerade diejenigen sein, die diese im allgemeinen Inter esse zu errichtenden Einrichtungen bezahlen, während hier eine ganze Menge von unseren Fachgenosfen draußen steht, welche das ruhig mit ansehen, uns bezahlen lassen, und ihrerseits den Genuß davon haben? Wenn die Innungen in der Lage sind, auch Diejenigen, welche in die Innungen nicht eintreten wollen, mit zu diesen Kosten, natürlich nur im Verhältniß, heranzuziehen, so werden sie auch nicht mehr die Scheu haben, ihre eigenen Mitglieder zu den Kosten der Verwaltung heranzuziehen, und die verbündeten Regierungen wenigstens leben der Hoffnung, daß dann in der Pflege diefer Einrichtungen außerordentlich viel mehr geschehen wird, als das nach den bisherigen Einrichtungen der Fall sein konnte. Damit, meine Herren, schließe ich meine Be⸗ merkungen zu den Ausführungen der beiden Herren Vorredner und glaube, daß alle Einzelheiten dieses Gesetzentwurfes besser in der Kommission zur Berathung kommen werden.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow äußerte: Die Innungen sollten für dieses Gesetz dankbar sein, es sei ein weiterer Schritt zur Stärkung der Innungen. Wenn der Abg. Baum⸗ bach den Innungen nichts zuwenden wolle, so könne er sich nicht wundern, daß sie mißmuthig und neidisch seien, sie könnten ja nicht blühen, wenn man sie nicht aufkommen lasse. Die fg n Ausführungen seien das Beste, was jener für die Anficht der Konservativen anführen könne. Die Deutsch⸗ freisinnigen hätten doch den Handwerkerstand längst aufgegeben. Lessing aber erkenne an, daß noch existenzfähige Kräfte darin seien. Der Abg. Baumbach habe sich die Ansichten zu eigen gemacht, welche der Fabrikant und Exporteur Siegmund Meher aus Wien jüngst in einer Broschüre niedergelegt habe. Ob⸗ jekliv und unparteiisch seien dessen Ausführungen doch nicht. Das Resultat der Gewerbefreiheit sei gewesen, daß der Stär⸗ kere den Schwächeren zu erdrücken gesucht habe. Gott sei Dank, sei man jetzt auf dem Rückwege, man wolle eine Brücke schlagen zwischen Kapitalismus und Armuth. Man habe jüngst eine Jwangsgenossenschaft bei den Großindustriellen, den Bergwerksbesizern zugelassen, warum wolle man dasselbe dem 3 nicht zugestehen? Man werde zu Zwangsinnungen kommen; wenn man die Invaliden und Altersversorgung einführe, dann werde man ihnen auch die Kranken⸗ versicherung Üüberlassen müssen. Augenblicklich aber wolle man noch gar keine Zwangsinnungen. Jetzt hätten nur die außerhalb der Innung Stehenden Privilegien, das sei un⸗ billig, ein wahrer Widersinn. wenn die Ausnützung der Innungsinstitute und ihrer Wohlthaten ohne Kosten ermöglicht werde. Der Reichspartei sei er von Herzen dankbar, daß sie den Konfervativen mit ihren auf die Gemerbeordnung bezüg⸗ lichen Anträgen soweit entgegengekommen sei, nun würden die Anträge durchgehen. Allerdings wünsche auch er, daß der se,, ,, . in den Innungen weiterer Spielraum
ewährt werde, denn gerade die Innungen selbst könnten ihre ohlfahrtseinrichtungen am besten verwalten. Wenn er also ö sollte, wem er die Entscheidung über die leihung von Rechten in die Hand geben wolle,
so sage er ohne Zaudern: den Innungen und nicht den n , b örden. Er sei dafür, daß n. einmal den Verfuch' mache, den Innungen felbst die Ent—
cheidung zu Üüberlassen und Normatipbestimmungen aufzustellen. edner hr die Handwerker selbst für die un e gf Instanz
mit der Ausführung, daß die Vorlage den berechtigten Be⸗ strebungen der . Rechnung trage, woran er die Bitte knüpfte, daß der Reichstag dem Gesetz, das zum Segen des Handwerks gereichen und gegen die Sozialdemokratie ein dauerhaftes Bollwerk bilden werde, mit Wohlwollen entgegen⸗ kommen möchte. ;
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann entgegnete: Wenn der Vorredner der Ansicht sei, daß die Handwerker am besten beurtheilen könnten, ob eine Innung berechtigt sei, so möge das richtig sein; aber er möchte jenem entgegenhalten, daß die Gesuche um Errichtung thatsächlich nie von dem gesammten betreffen⸗ den Handwerk einer Stadt, sondern doch stets nur von einem Theil desselben gestellt würden. Von einer bestimmten An⸗ zahl entscheide ih oft nur ein ganz kleiner Bruchtheil für die Innung, und wenn auch die Majorität dafür sei, so werde doch innerhalb dieser Majorität wieder über, die wei⸗ teren Modalitäten abgestimmt, so daß schließlich der fertige Plan nur durch einen f nur sehr geringen Theil der Mitglieder eines Handwerksbetriebes der Genehmi⸗
ung der Behörden unterbreitet werde. Unter solchen Um⸗ tänden müsse die Behörde auch die entgegenstehenden Inter⸗ essen ernstlich berücksichtigen und namentlich auch prüfen, ob sich die Innung auf dem Gebiet des Lehrlingswesens derart bewährt habe, daß ihr die Genehmigung ertheilt werden könne, Diese Prüfungen seien oft sehr schwierig und erforderten viel eit, zumal da, wo die Innung erst so kurze Zeit bestehe, daß ich die Behörde nach der beregten Richtung hin noch keine Gewißheit habe verschaffen können. Die Behörden seien indeß den Bestrebungen der Innungen stets mit dem größten Wohl⸗ wollen entgegengekommen, und thatsächlich seien bis jetzt gegen ihre Entscheidungen noch keine Beschwerden eingegangen. Die Ausführungen des Vorredners hätten sonach keine Gründe gegen das Gesetz zu Tage gefördert.
Der Abg. Kräker erklärte, er könne in der Vorlage nichts finden, was die Leiden der Arbeiter lindern könnte. Der Abg. Metzner wolle die Zwangsinnungen direkt einführen. Der Abg. von Kleist⸗Retzow wolle dasselbe, wenn auch indirekt. Die Abgabe, die von Nichtinnungsmitgliedern gefordert werde, sei nichts als eine Innungssteuer. Die Gesellen, die Arbeit suchten und schon gu der Herberge so wie so bezahlen müßten, wenn sie Arbeit erhielten, sollten nun auch noch an die In⸗ nung bezahlen? Die Innungseinrichtungen, namentlich die Fachschulen, würden zum Theil von der Regierung erhalten, uu diesen Ausgaben müsse jeder Arbeiter schon als Staats— ürger beitragen und nun solle er noch einen besonderen Bei⸗ trag an eine besondere Gesellschaftsklasse zahlen? Wie wolle man es mit den kleinen Städten und dem Lande machen? Sollten die dort wohnenden Handwerker, die doch keine Fachschulen er⸗ hielten, auch dazu bezahlen? Und warum wolle man denn die Handwerker in den Fabriken nicht zu den Beiträgen heran⸗ 3 Sie würden dadurch immer mehr Gesellen in die
abriken treiben, zudem arbeiteten viele Meister fast nur mit
ehrlingen, die Zahl der Beitragzahlenden werde also immer kleiner und der Beitrag schließlich für die wenigen Gesellen nicht mehr zu erschwingen sein. Von Kunsthandwerk und er⸗ höhtem Genuß könne bei dem Elend der Arbeiter überhaupt keine Rede sein, bei einer Produktionsweise, wie sie getrieben werde, könne man niemals das Handwerk fördern, man werde Großmeister unter den Handwerkern erziehen. Der Große fresse den Kleinen hier wie in der Großindustrie. Die Innungen müßten sich zusammenthun, die Rohstoffe zusammen einkaufen und die Arbeit unter sich vertheilen. Nur von Staats wegen geförderte Genossenschaften könnten helfen. Durch solche ch, aber, wie die vorliegenden, werde man die Unzufriedenheit fördern und die Arbeiter den Sozial⸗ demokraten zuführen; nun, die Sozialdemokraten könnten ja damit zufrieden sein. .
Der Abg. Nobbe wünschte, daß die Ausführungen des
Vorredners recht weit in das Land hinausdringen möchten. Das Handwerk sei nicht tobt! Wenn er (Redner) das glaubte, dann würde dieses Gesetz allerdings überflüssig sein; da seine Partei das nicht glaube, so habe sie bereits in der vorigen Session einen Antrag eingebracht, der fast mit diesem Gesetz gleichlautend sei, und zwar unter Führung des Abg. Lohren, von dem er bedauere, daß derselbe, durch Krankheit behindert, nicht an seiner (des Redners) Stelle stehe. Er bedauere, daß der Abg. Lohren nicht mit der ihm eigenen Wärme der Re⸗ gierung seinen Dank für den Entwurf aussprechen könne. Nur durch Hebung des korporativen Geistes und durch Ver⸗ leihung von Rechten, die es wünschenswerth machten, Innungs⸗ mitglied zu werden, sei den Innungen zu helfen. Auch er kenne die Handwerker und er meine, daß es gerade die Solidesten unter ihnen seien — er spreche dabei auf Grund von Erfahrungen aus seiner Heimath — die an dem Ausbau der Innungen arbei⸗ teten. Aber die Regierung wolle gar keine Zwangsinnung, sie wolle nur neue Lebenszwecke der Innungen erwecken. Der einzige Unterschied zwischen der Vorlage und dem früheren Antrage sei der, gal nicht die schließliche Entscheidung über die Verleihung von Rechten der höheren Verwaltungsbehörde, sondern der Innung, welche sich Verdienste auf dem Lehrlings⸗ gebiete erworben habe, überlassen werden sollte, und er glaube, daß der Vorschlag der Regierung der bessere sei; er gebe an⸗ gemessene Kautelen für eine unparteiische Beurtheilung und gestatte auch den Gegner zu hören; es könnte sich ö. eine Ungerechtigkeit namentlich gegen die Gesellen gelten machen. Allerdings; hätten die Letzteren, darin gebe er dem Vorredner Recht, an manchen Einrichtungen, a. * den Fachschulen, weniger Interesse. Er ee ,, deshalb für geboten, ehörde eine unpart . . dung zu überlassen, es werde das , k fein: das Handwerk sei sehr dezentra tungsbehörden
. werde es sich dann . k nn Lande einen m
ta heranzuziehen und . iber das seien id n , , ,. 2 erörtert werden ekundäre Fragen . Doffnung daß das Gesetz angenommen önnten.
zur Beurtheilung der Frage, ob eine Innung Existenzberechti⸗ gung habe, und schloß, indem er bei 6 ieh untergeord⸗ neterer Fragen eine genauere Fassung des Eniwurss wünschte,
wltt, den Innungs-⸗-Angehörigen 3 es e i fes i late den Meistern, die 69. zu ihrem