1887 / 111 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zollsätze der T. Nin. 166 b. (Seide labgehaspelt oder lirff, auch genvirnt, weiß gemacht n. f. w. in st unpetän. . . aute wie . ö , . h wirnt, .s. w. . ,,,, . e en werden erhöht von

R Hen cittig in Tarif, buürrs Nr. o erhelt jal⸗ ir r nnn roh, von einem

Weiches Kammgarn, aden unfilirter Heide . e,, , na ö. zu behandeln. , 185 und 170 erhalten nachstehende dan nn en waaren: ) '

83 ö, gestickt oder mit Metallfãden Tülle,

Gaze; Blonden, Spitzen (Spi entücher); Besatz artikel aus

seidenen oder ,, . Biesen, Chenillen

ö nn,,

ö ,,, d. i. aus Seide oder Floret ˖ . n,. und ,,

,,,

5 . d. i. alle nicht unter Nr. 168

5. ̃ . garen, welche außer Seide oder Floretseide noch andere Spinnmaterialien enthalten, und zwar:

a. Sammete und Sammetbänder ..

b. andere Halbseidenwaaren

19) . Klasse XXV (Kleidungen re, erfährt olgende Abänderungen: ;

. Der Zollsaß der T- Nr. 171 (Künstliche Blumen u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von ,

er Zollsatz der T⸗Nr. 172 GBestandtheile künstlicher Blumen) wird erhöht von 70 . ö

Die T-Nr. 176 erhält folgende Fassung;

176. Kleidungen, Wäsche, 7 waaren, nicht besonders benannte, sind nach ihrem Hauptbestandtheile, als welcher bei Damenkonfektionen und Putzwaaren der höchst belegte Be⸗ standtheil gilt, mit einem Auffchlage von 40 9 zu verzollen.

In der Klasse XVII (Bürstenbinder⸗ und Siebmacherwaagren) sind am Schlusse der sonst im Wortlaute unverändert bleibenden T-Nr. 177 die Worte anzufügen: und zwar: und die Position sohin zu unter theilen, wie folgt: ;

a. Besen aus Reisstroh, tabilischen Stoffen ,,

In T-Nr. 178 sind die Worte der Nr. 261 a“ zu streichen, und der Zollsatz zu erhöhen von 4 Fl. auf.

Der Zollsatz der T- Nr. 179 (nicht besonders benannte Bürstenbinder⸗ und Siebmacherwaaren u. s. w. mit unver- ändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 15 Fl. auf

21) In Klafse WIlX sPapier und Papier⸗ waaren) treten folgende Modifikationen ein:

Der Zollsatz der T⸗Nr. 188 (Graues Löschpapier, rauhes Packpapier, ungefärbt; ordinäre Pappendeckel; Theer⸗ und Steinpappe) wird erhöht von 1 FI. auß...

Die T-⸗Nr. 192 wird untertheilt:

a. bleibt wie bisher Nr. 192 mit unverändertem Sen (15 Fl.), jedoch mit Streichung des

; ortes Tapeten).

I,,

Der Zollsatz der T⸗Nr. 195 a Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt und ähnlichen Stoffen: weder ange strichen u. f. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wi höhe won ,,

22) Klasse XXX Gautschuk ꝛe. erfährt folgende Aenderungen; .

Der Zollsatz der T⸗Nr. 200 (Schläuche und Treib- riemen u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) w e,,

Der Zollsatz der T- Nr. 203 (Waaren aus weichem Kautschuk u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) ,,,

Dagegen ist nach Nr. 203 aufzunehmen:

Anmerkung. Platten und Streifen aus weichem, nicht vulkanisirtem Kautschuk

Piassava oder anderen vege⸗

In der Anmerkung hinter T. Nr. 0] werden die Worte

„und Kautschukdrucktücher für Zeugdruckereien , gestrichen. Die Anmerkung hinter T-Nr. 206 wird gestrichen. Der Zollsatz der T⸗Nr. 207 (Hartgummiwaaren) wird

rött,, 25) In Klasse WX (Wachstuch und Wachs⸗

taffet) erfolgen nachstehende Modifikationen: Dir 3 der T. Nr. 208 (Wachstuch, grobes u. s. w. git r, . Wortlaute wie bisher) wird erhöht von K

Die T.-Nr. 209 erhält folgende Fassung:

209. Wagendecken aus groben 8. mit Oel,

Theer oder Fettkompositionen überzogen oder getränkt Der Zollsatz der T⸗Nr. 210 (Dicke Fußbodenbeläge

u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird

erhöht von 19 Fl. auf..... z . Die T⸗Nr. 211 hat zu lauten:

211. Wachttuch, nicht besonders benanntes, auch Wachs musselin; dann sogenannte Buchbinderleinwand Der Zollsatz der T-Nr. 212 (Wachstaffet) wird erhöht

,,,, XXII Eeder und Lederwaaren)

24) In Klasse wird am Schlusse der T⸗Nr. 219 angefügt: „chirurgische Bandagen u dgl.‘.

25 In Klasse XXXn Eürschnerwaaren) wird der . der T. Nr. 221 a (Pelzwerk, konfektionirt aus ö . ,,, n 59 * 1 ee 35 asse XXV (Holj- und Beinwaarenj ie Zollsätze der T- Nr. 222 inst 6 a. weder gefärbt u. s. , n,. ö . e. (gefärbt, gebeizt u. s. we von 3 FI auf , t h n (6. B. Pack, Trag, = = n, ,. u. g. , . erner werden erhöht di llsã = (hölzerne Möbel u. s. w.): e,, ,, a. feine, roh von 3 Fl. auf... b. (gefärbt, gebeizt u. s. w. von 3 Si mm,, d. Gepolsterte Möbel mit Ueberzug) von 20 Fl. auf Die W-⸗Nr. 225 wird abgeändert, wie folgt:! 2b. Holzwaren mit fein eingelegter Arbeit Boule, 1 ire. , . 265 is) . ö - . meine G. B. grobe Pack, Trag-, Wagen⸗ und . Fischreusen u. dgl.) .. . . e, sofern Re nicht unter Kurzwaaren fallen

bid der T. Nr. 228 a (hölzernes Spielzeug, . t von 1 Fl. auf , T Nr. 3 v Beinw.

aten, nicht be⸗ u

ze 0 ; ö z von 2 Fl. 1 f , . 6 ; * wird solgende Anmerkung, Anmerkung. Zut weiteren Verarbeitung vorgerichtete

Stücke von Vein, Horn u. x genannten Fe . , . ber n de us. Nr. zlo

K 4

35

38

15 15

30

30

10

82

30 30

w

20

50

9 100 Kg . * &. 29 In Klasse XXV Glas und Glaswaren r 239 (Gläser für Taschenuhren 3. ö

8 18 25 In Klasse die .

8

baster, Marnior, Porpbyr, Granit, Syenit und ähnlichen hart teinen: D

en ; ö . groe Steinmetzarbeiten (d. i. Thür, und Fenster. stöcke, 1 Säulenbestandtheile. Ninnen, Röhren, Tröge u. gl) schlichte, ungeschliffene b. andere nicht Elgin. Warmen e. geschliffen, auch derlei Platten 244 (ter). Jicht befonders benannte Arbeiten aus anderen als den vorgenannten Steinen; ö a. grobe Steinmetzarbeiten, schlichte, ungeschliffene b. andere nicht geschliffene Waaren c. geschliffen, auch derlei Platten Die unter b und e der Rr. 744 bis und ter genannten Arbeiten auch in Verbindung mit Hol; und Eisen ohne Lack und Politur. n, n atdeutt, a. atten, bloß geschnitten b. Dacschiefer und anderer Tafelschiefer e. weiter bearbeitet, d. i. geschliffen, geschwärzt, liniirt, auch in Rahmen von rohem Holz... 22222 b. Tementwaaren, nicht unter 9 genannte e. Cementwaaren, geschliffen, angestrichen oder lackirt Die unter b and e der Nr. 245 bis genannten Ar, be *. in Verbindung mit Holz und Eisen ohne Lack olitur.

ee =

1 SS S188

50

* 1

a. Asbestpapier und Asbestpappen, ungeformt. 5 b. ö geformt, auch durchlocht Spinnmaterialien oder Drähten aus unedlen Me⸗ ö Som ner ellen . e. andere Asbestwaaren, auch in Verbindung mit . 246. Probir⸗, Schleif⸗ und Wetzsteine, ohne Verbin dung; Mühlsteine auch mit eisernen R oder Metall · hülsen; Lithographiesteine 246 * geschönte Farberden; natürliche Putz, Schleif und Polir - mittel u. dergl. für den Detailverkauf adjustirt ; die T-⸗Nrn. 249 bis 253 folgende Fassung: 249. Gewöhnliche Zieg Mg (hiss. Giasirte Ziegel und Dachfalßziegel 250. 8 nicht besonders . inzelgewicht bis zu 5 Eg einschließlich b. andere. Steinzeug, auch Röhren aus glasirtem Thon. 251 (bis) Retorten, Schmelztiegel, Gefäße für Fabriks Sri n,, 252. Gewöhnliches Töpfergeschirr: in 1 b. aus gemeiner oder gesinterter Thonerde .

lter). Atbestwaaren ; c. Asbestgespinnste, auch in Verbindung mit anderen d. As bestgewebe, auch in Verbindung mit anderen anderen Materialien, sofern sie nicht unter die eisen (bis. Künstlich gefãrbte Erden und Steine auch 29) In Klasse XWXXVII (Thonwaaren) erhalten Thonröhren, unglasirt , , . 2 a. Ziegel von gewöhnlicher Form und zugleich im 251. Pflasterun material und Rohren aus gemeinem zwecke (aus Graphit, feuerfestem Thon oder gemeinem a. aus gemeinem Steinzeug, schwarzes Graphit Anmerkung. Waaren der Nrn. A9 bis 252 in

Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Lack und 253. Bauornamente (auch aus Terracotta)

unglasirt; ordinäre Oefen und O

und Bodenbelagplatten ö

30) In Klasse W wl (Eisen und Eisen⸗ waaren) treten folgende Aenderungen ein: Die Anmerkung 1 binter T-Nr. 267 wird gestrichen. Die T-Nr. 261 wird zerlegt in 261 und 261 (bis) und erhält folgende Fassung: 261. Blech und Platten: in der Stärke von 1 mm und mehtQNtQt in der Stärke von weniger als 1 mm bis 0,4 mm unter G01 ii, w Blech und Platten, dressirt: 1) in der Stärke ron 04 mm und mehr D unter e. gefirnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, vernickelt; Blech und Platten polirt: 1) in der Stärke von G4 mm und mehr. 8

olitur 2 t asirt und enbestandtheile; Wand⸗

a. b. E. d.

2) unter 4 mm 10 f. dessinirt, moirirt, lackirt. 12 261 (bis) Draht:

a. in der Stärke von 15 mm und mehrt. 4

b. in der Stärke von weniger als 1,5 mm bis 0,5 mm 5

e. in der Stärke von weniger als 05 mm 6 d. gefirnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, veibleit,

vernickel 8

262. b. gescheuert oder grob angestrichen; er. 6 iffen, abge⸗

264. Schmiedeeiserne Röhren, auch i ge Hufnägel und der Zwecken); ieh ft! 6

81

kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, fein angestrichen.

Die T- Nr. 25 hat zu lauten, wie folgt:

267. Bänder (Charniere, Riegel u. dergl.); Federn für Straßenfahrzeuge; Heu. und Dunggabeln im Gewichte von mindestens 2 Kg per Stück; Bauen, Schaufeln; alle diefe rauh gescheuert oder an einzelnen wen gen Siellen abge · schliffen, auch in Verbindung mit ,,, .

Die T. Nr. 268 erhält folgende Fassung: 3 268. Drabtseile, Drahtbärften, Giebböden; grobe

rahtwaaren . alle diese aus Draht der Nr. 261 (bis) a.. 8

. T Nrn. 268 bis 272 haben zu lauten, wie folgt:

ö 698. Schwarze Sägen; Feilen und Raspeln von V5 em oder mehr Dieblänge; Bohrer, Hämmer, Aexte, Beißzangen u. . Schneidet uppen; Heu⸗ und Dunggabeln, nicht . her De Rr. 267 2 n Waagen und Waagenbestand⸗ beile; Schlösser, Schlüssel und andere Schloßbestandtheile; Hufnägel, Zwecke; Schrauben von mindestens 5 mm Dicke;

Blanke Sägen; Feilen ; 26 i ,. e ge ri 6 , ar me,

Art im

Schrauben unter 5 mm Dicke; 1. 7. ung

ber * 2 be; zogen oder fein ornamentitäꝛ. 277. Messerschmiedwaaren; Handfeuerwaffen; r federn; andere Federn mit Auc nahme der Uhr R und Möbelfedern); Steck, Häkel und St 98 stifte, Hafteln, Schnallen, Knöpfe, Fischan eln, hüte . dergl. . . ahnade der Länge von 5 em u arüũ J 533 bis). Nähnadeln unter H em Länge Die unter Nr. 271 und 272 genannten Wann fern sie nicht unter höher belegte Kautschul⸗, Lede: oder Kurzwaaren fallen. k

31) In Klasse WX Manedle Metall an* daraus) greifen folgende Lbänderungen In T⸗Nr. 273 (Blei und

Zollfatz der Bestimmung unter a (rob, mit unverändertem Wortlaute wie bie ber) ron 1 M. jener unter b (gegossenes u. s. w. mit unverändertem Wer , bisher von 4 Fl. 50 Kr. auf erhöht. In T- Nr. A4 (Zink) wird für die i

(roh, auch alt, gebrechen und in Abfällen) die bis 2 aufgehoben und dafür ein Zollsa von- estgesetzt; für die Bestimmung unter b (in

für jene unter c lin u. s. w. mit u Wortlaute wie bisher) der Zollsatz von 3 Fl. aus

erhöht.

Die T⸗Nr. 276 e wird lauten: e. vlattirte (versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln, Platten aus Kupfer und Messing; unechter leonischer (cementirter) Draht, auch geplättet, ret nicht weiter verarbeitet

Die T⸗Nr. 277 (3i trichen.

In der T⸗Nr. 278 Metallwaaren, gemeine) werden

sub a die Worte Koch⸗ und Destillirapparate, unlackirt, unpolirt 66

; irren, grobe . z w wird ge⸗

Der Zollsatz der T⸗Nr. 279 (Metallwaaren, feine ꝛc.)

wir en, mo,, , Der Zollsaßz der T⸗Nr. 280 (Metallwaren, feinste) ird erh don, ,,,, und wird zugleich der Text dieser Nummer erweitert durch Aufnahme der Worte: Waaren aus Aluminium oder Nickel; Kinderspielwaaren; Nadeln, Schnallen, Hafteln, Knöpfe, Fingerhüte Uu. dergl. kleine Gebrauchsgegenstände“ hinter dem Worte Legirungenꝰ und des Wortes Bronze⸗ pulver am Schlusse der ganzen Nummer. Der Zollsatz

der T⸗Nr. 281 (Metalltücher, feine u. s. w.) wird ebenfalls erhöht von 0 JJ 32) Die Klasse XL. erhält die Neberschrift:

Maschinen, Apparate und Bestandtheile der⸗ selben aus Holj, Eisen oder unedlen Metallen“ und werden die T⸗NRrn. 282 bis 287 abgeändert, wie folgt: 282. Lokomotiven, Lokomobilen, Tender 283. Nähmaschinen und Strickmaschinen: . e lle. m m mn,,,,e/e/e,, b. Köpfe; fertig gearbeitete Bestandtheile von solchen nit Ausschluß der Nadeln . Bestandtheile zu Köpfen, unfertig gearbeitet, auch aus rohem Guß; Näh- und Strickmaschinen t nn,, 2864. Maschinen für die Vorbereitung und Ver arbeitung von Spinnstoffen; Spinnmaschlnen; Zwirn maschinen: . a. für Abfall⸗ oder Streichgarnspinnerei aus Baum wollt ders b. für alle andere Spinnerei 284 (bis). Webstühle (auch für Spitzen), dann Hi 6 füt die Weberei; Wirkstühle; Zeugdruck⸗ Ro 3 Stickmaschinen; Kratzensetzmaschinen; une Q ä Alle diese (Nr. 284 und 281 bis) im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande. Brauereien und 8. . 284 ( 3 reschmalchin een 285. Nicht esonders benannte Maschinen und Apparahe aus Holz C. i. mit 75 Percent oder mehr Hol). 286. Nicht besonders benannte Maschinen und aus unedlen Metallen (d. i., mit mehr als 50 unede Menn; ** 287. Nicht besonders benannte Maschinen and App Die Anmerkung 2 hat zu lauten: 2. Maschinen und Axrvarate oder deren Theile, a Verbindung u. s. w. mit im Uebrigen unverändertem Te Die Anmerkung 3 wird lauten, wie folgt: 3. Als Theile ven Maschinen und Apparaten solche nicht namentlich tarifirte Gegenstände zu welche keinen anderen Gebrauch als jur Zusam von e. beziehungsweise Apparaten zulassen. i oder Apparaten, welche ihrer Beschaffenbeit nach unler T⸗Nrn. 262 a oder b, . 83 a oder h hören, sind nach diesen Nummern zu verzollen, ganz unbearbeitet sind oder behufs der w Bau von Maschinen oder Apparaten noch einer Bearbeitung durch Abrrehen, Hobeln, F

en u. s. m. be=

dürfen. Zerlegt zur Einfuhr gelangende fertige oder Apparate sind von dieser Begunsti n. Kratzenbeschlage sind stets nach T. 2 21 in

e,, . zu 3 Die Anmerkung 4 ist zu streichen. 33) In Klasfe XM ahrzenge) treten folgende Verãnderungen ein: nie fr rise der T- Rin. 2e und Ahn warn erbẽt. wie folgt: 261. (Güterwagen) von 5 Fl. auf -

alle diese, soweit sie nicht unter eine höher belegte T- Nr.

fallen, auch in Verbindung mit Hol. 16

O2. Ungepolsterte Personenwagen den d do Kt. anf Die T. Nr. 295 hat zu ;

untet el.

Platten d Blechen wird der Ze gat ron 1 51. 37 r. auf un 2 3 3 2 Drãht *. nd t

284 (ter). Destillir und Kühlapparate für Brennereien, .

onders benannte einzelne Theile von mae, .

fe zum