und
Königlich Preußis
re, err, ren edle.
SW., Wilhelmstraße Nr. 322.
⸗ Einzelne Un nm mern Rosten 25 3.
S üno0 J. Alle Nost.- Anstalten nehmen Gestellung an; * ar Gerig aufer den Nost. Austalten auch dire Evyedition
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
cher Staats⸗Anzeiger.
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Wes.
Berlin, Mantag den 18. Juli, Ahends.
KR Ansertionaprels fur den Raum einer Qrucheile 30 . / Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anjeigers
und Königlich Rreußischen taata- Anzeigers Berlin SW., Wilthelmstraße Nr. 32. — *
1887.
Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General Arzt 1, Klasse a. D. Dr. von Beck, bisher Gerpa⸗ Arzt des XIV. Armee- Corps, den Stern zum König⸗ chen Kronen⸗Drden zweiter Klasse; dem Obersten a. D. von Otto, bisher Commandeur des 4 Westfälischen Infanterie⸗ Negiments Nr. 17, den Königlichen Kronen⸗Drden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe; dem Proviantamts-⸗Eontroleur a. D.
Gabriel . Frankfurt a. O. den Königlichen Kronen⸗Drden vierter Klasse; sowie den emeritirten katholischen Hauptlehrern
Gauglitz zu Walditz im Kreise Neurode und Richter zu Lrauzendorf im Kreise Namslau umd dem Büchsenmacher a. B. Schartiger, bisher beim 2. Bataillon J. Hanfeatischen 0 Nr. 75, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verlei
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Pfarrer, Lizenmtigten der Theologie, Friedrich Spitta in Oberkassel bei Bonn, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelme⸗Universität Straß⸗ burg zu ernennen geruht.
8. 83 23 . in ann is . 44 August d. J. nachgesuchte assung aus Justizdien des Reichslandeg ertheilt worden. .
a , αι en. 3434
Se. Rajestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungslammer,
ü Dber Nechmungs Rath Schiek, zum Geheimen den Negi gif sar Spu de in Bochum zum Landrath,
und
den hi ordentlichen Professor, Geheimen Hofrath Dr. Duo Friedrich Gierke in Hei g zum ordent⸗ lichen im der furiftischen Fakultät der Friedrich= Wilhelma unter gleichzeitiger Verleihung 4 w
3 t
char; o : in Magdeburg den
dem ; 83 Doe bl in zu Berneastel, . Ark. Dr. Eduard Rintelen zu
dem praktischn AM Dr. Adolf Die rting zu Dahlen— burg im Kreise Bleckede den er alg ran ath, sowie
dem Kaufmann Gustar Troplowitz, Inhaber Firma „S. Troplowitz und S *. . und 4
dem Kaufmann Isrsme Monz Raffel das Prädikat ferner
eines Königli Hoflieferanten zu
den k Bödcher zu * der der Stadtverordneten ⸗Versammlung e. Wie der wahl gemäß, für eine weitere als Ersten Bürgermeister dieser Stadt,
den bisherigen Bürgermeister der Stadt Carl
Heidborn, der von der dortigen Stadtoerordneten lung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer, den unbesoldeten Stadtrath Rudolf Wieser in en⸗ walde, der von der dortigen Stadtverordneten⸗ ung Her eren Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten dieser tadt für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren, und in er von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu inghausen getroffenen Wahl den Rentner Abraham Lotthaus in Ee er als unbesoldeten Beigeordneten der 2 Lürtringhausen für eine sechsjährige Amtsdauer zu be—=
Ninisterium der geistlichen, Unterrichts- und
Redizinal⸗Angelegenheiten. Den lommissarische Verwalter des Phyfilats des Kreises Pr 2 Adolf Albert zu Meisenheim
e, zum Kreie Physikus des gedachten Kreises ernannt
Dem am
e inri — ( Aense,
Dem ordentlichen Real Gim zu
verliehen worden.
umboldts⸗Gymnasium zu Berlin, das Prädikat Professor beigelegt
Lehrer Dr. Wilhelm Müller am Nathenow ist 2 Titel Oberlehrer
Dr.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Spude i a r ,,, r mn ams.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗ Justizamtg, Dr. von Schelling, nach Süddeutschland;
der General⸗Auditeur der Armes, Wirkliche Geheime Dber⸗ Justiz⸗Rath Ittenbach, nach der Schweiz.
Forstakademie Eberswalde. Winter ⸗Semester 1887/88.
Ober · Forstmeifter Dr. Danckelmann: Waldbaulebre 5 St. — Ablösung der Wald tigkeiten 1 St. — Forstliches
Repetitorium 1 St. — . Erkursionen. orstmeister Bando: Fo utzung und Forsttechnologie 3 St. — Meperiterinm in Forftschuz, Forflbenutzung und Jagd 1 St. — Forftliche Erkursionen. Forstmeister Runnebaum: Geodäsie II. 1 St. — Forstver⸗ me ffungg · Jnstruktion 1 St — Waldwegebau 2 St. — Forstliche
Forstmeister Zeising: Ferfrolitik 2 St. — Forstliche Exkur sionen.
Professor Dr. Schwappach: Forstgeschichte, Forststatistik 2 St. Holjmeßkunde 1 St. — Ferstlich Erkursionen. rofessor Or. Müttrich: Coordinaten, Grundbegriffe der ana-= lytischen Geemetrie und mat Grundlehren der Holjmeßkunde 2 St. — Mechanik 7 St. — Meteorologie und nr 18t. Dr, Schubert: Repetitorimm in Stereometrie und Trigono⸗ metrie? St. = Repetitorium in Mathematik 1 St.
vofessor Dr. Remels: Mlgemeine und anorganische Chemie 4 5 — Repetitorium in Chemie, Mineralogie und Geognosie
18 ; ö Dr. Ramann: DOeganische Chemie 1 St. — Bodenkundliche effor Pr. Luersffen: All gemeine Botanik. Anatomie, Phy⸗ * der t. — Nenetitorium i
ee, Pat eien m in
2 che ( n . ur e ĩ if äpariren Fe, . Zoologische Erkurstonen. Dr. G c stein: Repetitorium in ů— 18. Amtsgerichts · Rath * iwilrecht HI. Theil ? St. — Repetitorium in Rechtskunde 2 St. J ; Dekonomie⸗Rath Dr. Freiherr von Ganstein: Landwirthschaft für Forstleute 1 Theil: Acker und Wiesenbau 2 St. Das Winter ⸗Semester beginnt Montag, den 17. Oktober 1887, und endet Sonnabend den 17. März 1888. ö. Meldungen zur Aufnabme sind baldmöglichst unter Beifügung der JZeugnifse über Schulbildung, jorstliche Lehrzeit, Führnng, Über den Besttz der erforderlichen Subsistenjmittel sowie unter Angabe des Militärverhältniffes an den Unterzeichneten * richten. Der Direktor der Ferst ⸗ Akademie. Danckel mann.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig als Landes Polizeibehörde hat die bisher erschienenen Nummern 1—15 der periodischen Druckschrift; ;
„Der Beobachter. Verantwortlicher Redacteur: 8 Rauh, Probstheida. — Druck und Verlag von lbert Seebach, Leipzig ⸗ . ; auf Grund von S5. 11, 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗
ährlichen Best webungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober *. mit der e verboten, daß dieses Verbot fich auch auf das fernere Erscheinen dieser Druchschrist erstreckt. Leipzig, den 14. 887
3 1887. Königliche Kreis hauptmannschaft. Gumprecht.
Nichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preussen. Berlin, 18. Juli, Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, wie W. T. B.“ von der
Mainau mel gestern Vormittag dem in der Schloßtavelle abgehaltenen st bei und nahmen Nachmittags an dem iendiner bei den Großherzoglichen dere he,
der Stadtgemeinde Berlin gegen p is kus, vertreten durch das Polizei⸗ . wegen ung der von der Stadtgemeinde an
hältern, Besoldun und Remunerationen der zum e enn, und Fee, fg, en gehörenden Beamten für das Jahr 1 ezahlten mit zusammen 191 018 M nebst Zinsen, ist am VW. Mai d. J vom Reichs⸗ gericht, IV. Civilsenat, zu U
ö länger als
— Der den 5
3M Jahren zwis Stadt und Polizei zu Berlin ö
der Stadtgemeinde entschieden und damit der le , . Nachtwacht⸗ und Feuerloschkosten 6 Bereits in
der Mitte der fünfziger Jahre hatte die Stadtgemeinde Klage en das Polizei⸗Präsidium erhoben auf Erstattung der osten des unter der Polizeiverwaltung stehenden Nachtwacht⸗ und Feuerlöschwesens und auf Uebernahme der in der Zu⸗ kunft entstehenden Kosten auf die Staatskasse. Diese Klage war vom Ober Tribunal durch Urtheil vom 1. Juli 1858 angebrachter⸗ maßen abgewiesen worden, indem Leßteres erwogen hatte, die Stadtgemeinde habe in Ansehung keines der vom Staat angestellten Beamten die für eine Haftung des g anzu⸗ . Voraussetzung, welche darin i . daß die Stadt nicht nöthig gehabt . würde, den betreffenden Beamten anzustellen und zu besolden, daß fie vielmehr die Geschäfte des Beamten durch die schon vorhandenen Gemeindebeamten würde wahrnehmen lassen können, behauptet und klar gemacht. — Die Stadtgemeinde erhob nun im Jahre 1885 Klage gegen den Fiskus auf Erstattung der Nachtwacht⸗ und Feuer 9 kosten pro 18586 im Vetrage von 191 018 M, in sie eine geschichtliche Darstellung des Feuerlöschwesens zu Berlin seit Anfang des vorigen ahrhunderts ab und dabei Thatsachen anführte, welche beweisen ollten, daß die Stadtgemeinde, wenn der Staat nicht die olizeiverwaltung und damit die anderweite Ordnung der Feuerwehr in die Hand genommen hätte, im Jahre 1855 nicht nöthig gehabt haben würde, zu den in Frage stehenden Ge⸗ schäften besondere Beamte oder andere Personen anzunehmen
und zu besolden, daß diese Geschäfte vielmehr ohne Aufwen⸗ dung von Kosten durch die freiwillige Bürgerfeuerwehr, wie solche früher bestanden, würden haben wahrgenommen werden können. Die Klägerin wurde aber mit ihrer Klage in beiden Instanzen abgewiesen, indem das Kammergericht annahm, daß die Einrichtung der Berufsfeuerwehr eine allseitig aner⸗ kannte Nothwendigkeit gewesen war. Die Revision der Stadt⸗ emeinde wurde vom Reichsgericht ückgewiesen, indem es gründend ausführte; Mit der Annahme allseitiger Aner⸗ kennung der für die Einrichtung der Berufsfeuerwehr in Berlin vorhanden gewesenen Nothwendigkeit hat das Berufungsgericht en, g, . wollen, daß die allseitig anerkannte Annahnie jener Nothwendigkeit und damit die Nothwendigkeit selbst wie eine offenkundige Thatsache im Sinne des ( 264 der Eivilprozeßordnung aufzufassen sei und daher der Klägerin in Ansehung ihrer Be n. daß die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr in Berlin überall nicht nothwendig gewesen sei, kein Glaube geschenkt werden könne Eine Rechtsnormwerletzung ist in der Annahme der Offen⸗ kundigkeit der fraglichen Thatsache nicht zu finden. Das Berufungsgericht bemerkt, daß die Klägerin selbst die Not digkeit der Einrichtung einer Berufs⸗ feuerwehr nicht bestritten habe. iese Bemerkung ist augenscheinlich durch den Thatbestand des Urtheils 1. Instanz hervorgerufen, worin es bei Darstellung des unter den Par⸗ teien unstreitigen Sachverhalts heißt, daß die Unhaltbarkeit des früheren Feuerlöschwesens klar zu Tage getreten, die Noth⸗ wendigkeit einer Aenderung allseitig anerkannt und in Folge dieser Erkenntniß die Neuordnung des Feuerlöschwesens mit Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ausgeflihrt worden sei. Muß aber mit der Nothwendigkeit der Ein⸗ richtung einer Berufsfeuerwehr gerechnet werden, so ist damit dem mit der gegenwärtigen eh,. gemachten Versuche der Neubegründung des Anspruchz der Boden entzogen. War die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nothwendig, so ist die von der Klägerin aufgestellte Jehauptung, daß sie, wenn sie die Verwaltung des Feuerlöschwesens behalten hätte, nin nothig gehabt haben würde, besondere Beamte anzustellen, legt.
— Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts ö bal e ien deli cr e dee. itsrücksichten Allerhöchs illigten Urlauh a ; Derselbe wird wahrend a. Abwesenheit . Unter Staatssekretär, Wirklichen Geheimen Legations-Rath, Grafen von Berchem, vertreten. . . iserliche Botschafter von Ra do witz h ihm ö wer angetreten. Für die Dauer
seiner Abwesenheit von Konstantinopel fungirt der erste
Botschafts Sekretär von Kiderlen als interimistischer Geschaͤftsträger. 9 6 g — lmächtigten zum Bundesrath, Königli ade fs ge n , T, iger und e, d, i. 5 Ministerial Rath Scherer sind von hier abgerei . specteur der 1. Ingenieur⸗Inspektion, General⸗ e , ist von der Anfangs d. M. an⸗= etretenen Inspizirungsreise in die Provinzen Hannover und les wi J lein sowie von der Besichtigung des Schleswig⸗ Holsteini chen Pionier⸗Bataillons Nr. 9 hierher zurückgekehrt. Der General⸗-Lieutenant von Lew ins ki, Inspecteur i. behufs Besichtigung nige Tage nach dem
2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat . 2 der e , auf Schießplatz bei Jüterbog begeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die en: Dr. Kordeutor in Bunzlau, Dr. Hänsel in *. 2 Dr. beg in Teutschenthal, Dr. Telschow in Weißensee (Erfurt, Br. Wolf in Herford, Dr. Denckmann in Enger.