In beiden Fällen wird das Nettogewicht von der Revisionsstelle die Kontonummer enthalten, welche dem Konto⸗Inbaber in der Konto—⸗ amtlichen Verschluß zusammen verpackter Waaren abgesehen werden
eingetragen. . . ; buchhalterei gegeben ift, sowie bie fortlaufende Nummer des bezüg kann, bestimmt bie Direkt ivbeh rde
ö ö J 2 3. . . ö. 6 ö . ö. , in 6 9 2 hilde ler g en nitiahse muß, insoweit nicht amtliche lettogewi Wlwendung der gesetzlichen Tara in nirgg er Waaren nach Anleitung des Zolltari s, das Nettogewicht derselben egleitung eintritt, ebenfall amtli ⸗ (
bringt, steht der Revisionsftelle' die Befugniß zu, das Nettogewicht und die Nummer des statistischen ö ; K . r, m
; ln. 9 Waarenverzeichniffetz angegeben sein. es muß ferner . durch Verwiegung festzustellen, wenn daz wirkliche Gewicht der Außerdem muß das Certiflkat die auf, Grund des §. 13 vorgeschrie⸗ 3) im . die Beipackung von Gegenständen des freien en Benennungen der Waaren. Verkehrs erwaͤ nt, auch das Brutt
ö augenscheinlich hinter dem tarifmäßigen Tarasatze zurück⸗ benen Angaben über die .
wi . d * blei . ö. . JJ nach ö. . k kö ͤ . ö . Oich im gi ö. gegeben werden. ogewicht des Gesammtkollo an Vie Benennung der Waaren in er; dazu bestimmten Spalte erwähnte zugnahme auf das Verkaufs-, Versandt⸗ 2c. Vuch, endli 1 bertr i ĩ r 6 3 kö . . . 6 . die , daß die gemachten Angaben richtig feien. ö Uebertragung kontirter Wanren auf ein anderes Konto.
atz des 5. erwähnte besondere Verzeichniß ni eigefügt, nie Certifikate sind nur vier Wochen, vom Baum ihrer Au: 26 ; . sind die erforderlichen Angaben in der Eingangs anmeldung ken stellung an . ‚. ,, e ante bes eien n,, zusetzen.
gerechnet, gültig, und begründen keine Abschreibung vom eines anderen Lagerinhabers, übertragen er on feilt d) . . ; . Konto, wenn sie dem Hauptamt nach dieser Frist vorgelegt werden. igenthů in' Certififat den, . er srste Anmeldungen, welche den Vorschriften im . 13 beziehungsweise Fällt der Tag * Ablaufs der i T ales der Certifikate gi enthün e sn, Gn ahb, orschrift Fes s. 23 aug. Mit
; h ; ; di eldet Derjenige, ; j im Eingang dieses Paragraphen nicht entsprehhen oz! überhaupt auf einen Sonn- Yder Feiertag., so dürfen dieselben auch am Tage issen meet ch. eren ige, r dessen Konto die Waaren übergehen
Beifü j F à ? J ,,, , ee ne be ae, Lede er se hi. J 26 8 . 6 l'. Fingangsanmeldung mit der Grenz= b. Ausgangsabfertigung. ö . . . ea. Kihenn ümers, und auf Grund der deklaration k L gn r gen zu können, weil bei der aa. Abgabe von Aug gangedellarationen. 5 . uschteibung zum Konto Detenigen, an welchen die letzteren Unrichtigkeiten oder Irt ümer untergelaufen d, §. 24. ; * ,. ; . auf der Eingangsanmeldung sofort eie gin zu e nner Behufs der Ausgangsabfertigung hat derjenige, welcher dieselbe —ᷣ ö ge ge m, Repiston bedarf es bei der worauf zu genauer spezieller Revision geschritten wird. beantragt — Abmelder — Über die autzuführenden, Waaren, foweit i J , J , 3 e teren muß aber gleich⸗
Inwieweit eine solche Erklärung zur Entschuldigung der statt⸗ er fich im Besitz der darüber sprechenden Certifikate befindet, mit 9 J ; ⸗ en. gefundenen ö. ö. kann, hängt in jedem ein elnen Falle ö derselben eine Ausgangedellaration nach dem Muster 0 5) Abmeldung kontirter . zum Zweck der Veredelung. nach den dabei obwaltenden Um fänden bon d auszustellen. 8 ; amts ab. ⸗ on dem Lrmessen de Haim ö ; Die kö der 5 mug ech rn rn ö 85 . r e n ,, rdolllnmnung
ĩ V j ; abfertigung gestellt, jedoch — mit Ausnahme deg int 8 26 bor oder Reparatur vom Konto g, srergberden, so hat der Abmel Wiitetes Versabten mit den Eingangtanmeldungen. . agen M dergestalt gepackt werden, daß sich Wearen, mit der Veredelungsdeklaration ein Certifikat nach Maßhalne .
. . § 17. ö worüber ein Certifikat lautet, nicht in verschiedenen Kolli befinden. 5. 23 zu übergeben. Auf Grund des letzteren erfolgt die Abschreib . die Prü ung der jollamtlichen Abfertigungẽ papiere und Auch müssen die Certifikate, fowie die Waaren, welche in einem Kollo dom Konto. j chreibung Rren Vergleichung mit der Gingangsanmeldung 3. 15), fowie die verpackt werden, in der Deklaration hintereinander aufgeführt werden
Git nr ing en greffenden e histen er ind des leder d Kmmilie Certifitake den Verlaratignen h eefü gf R. Ermtttelung und Feststellung des Zolrbetrageg von Ergebniß der Vergleichung auf den Anmeldungen bescheinigt worden und säm — 51 ; . ö, ; 8 kontirten Waaren. von ist, bewirkt das Hauptamt on cbuůßhnlker c ere Uebertragung der . ö sind e äinsurichten daß sie behufs der Rerision ihret ꝛ den kontirter
öffnet werden können. ; Anmeldungen auf das betreffende Konto, bemerkt die laufende und die 8 , ren ! a. Zeitpunkt derselben. Ordnungsnummer des Kon lp auf denselben und giebt das Haupt⸗ ö. , „ der Ssschästsberkehr, auszuführende Waaren under
. alen und. erst nc che rer re r en . exemplar der Anmeldung, nachdem das dazu gehörige spezielle Ver- e, . k ; . . . m. J Die Ermittelung und Feststellung des Zollbetrages von den nicht zeichniß, insofern ein solches vorhanden, demselben angesiegelt oder in, besonderen verschließbaren? Räumen oder mindestens unter fort⸗ abgeschriebenen Waaren nach Maßgabe des bestehenden Zolltarif ge⸗ . ö. ö k zurück, behält das zweite währender amtlicher Aufficht stattfindet. In diesem Falle bleibt es schieht jährlich an einem bon der Direktivbehörde zu bestimmenden ar aber einstweilen an sich.
ö ers über! die Ausga laration entwede Zeitpunkt. Jedoch ist am Schluß der ersten Hälfte eines jeden Jahret Das Hauptexemplar legt der Anmelder dem Hauptamts⸗Vorstande 1 3. . ö n, ffn . don jedem Konto-Inhaber cine nach der im nächstvorhergegangenen oder dem sonst hiermit beauftragten Aberbeamten vor, welcher auf zufertigen. . Jahre erwachsenen Zollschuld zu bemessende Abschlagszahlung a onto emselben die Deamten bezeichnet, welche die Rerisien vorzunehmen Ebenso ist es gestattet, zum Ausgang bestimmte, niedrig belegte der am Jahresschlüß ju bewirkenden Abrechnung zu leisten. Bei aben, sofern nicht ständige Einrichtungen eine solche Bezeichnung ent⸗ garen unter unausgesetzter amtlicher n sicht kose zu verladen, da neuerrichteten Konten ist die Abschlagsjahlung auf Grund einer von behrlich machen fern die Ausfuhr unter amflicher Begleltung vpber n unter Raum. em Konto. Inhaber nach Maßgabe seiner Handlungsbücher nach Dem ) Revision der zu köntirenden Waaren. verschluß erfolgt. Muster D aufzustellenden und in zweifacher Ausfertigung an das Amt 5. 18. Falls die zu einer Ausgangsdeklaration gehörigen Waaren über ein zureichenden Abrechnung über die in dem ersten Semester des Es wird sodann zur Redislon der zu kontirenden Waaren ge. ein und dasselbe Grenzamt ausgeführt oder einem und demselben Jahres ausãz dem Kontolager in den freien Verkehr getretenen Waaren schristen. — . Niederlageamt im Innern überwiesen werden sollen, kann von der sestzustellen. ; . . . . Ist das Nettogewicht für jedes Kollo von dem Anmelder bereits Ausfertigung eines foͤrmlichen Begleitscheins abgesehen und die Aus— Treten im Laufe einer Kontirungsperiode Tarifveränderungen ein, angegeben, und zwar bei tarifmäßig verschledenen Waarengattungen angsdeklaration, welche solchenfalls in doppelten Exemplaren auszu⸗ von welchen santirte Magren betroffen werden, so sind die Konten, 2. ö Bezeichnung des Nettogewichts jeder Waarengattung, el. und mit dem erforderlichen Vorbruck zu versehen ist, als soweit als nöthig, mit Ablauf der alten Tarifperiode nach Maßgabe oder
at der Anmelder erklärt, daß er sich die Abrechnung der Tara Begleitschein benutzt werden. der im 5. 32 enthaltenen Bestimmungen abzuschließen und es ist die in den gesetzlichen Beträgen vom Bruttogewicht gefaslen lasse, dann
j j Aufnahme der Lagerbestände zu bewirken. Der Zollbetrag für den sind nach? nordnung des die Revision leitenden Beamten Probe⸗ pb. Rerifion der ausgehenden kontirten Waren. hierhei ermittelten Absatz konlirter Waaren nach dem Inklande wird
revisionen zulässig. Der Abmelder legt die Audgangsdeklaration dem Amtsvorstande, jedoch erst bei der nächsten Jahresabrechnung erhoben. t ; 6 S3 18. ; . heziehungsweise dessen Stellvertreter vor, welcher splche den dazu be⸗ b. Verpflichtung zur Anmeldung des Absatzes an kontirten Waaren. di * ssich bei der Reihen nichts zu erinnern gefunden, so wird stimmten Rebistonsbeamten zuschreibt, sosern nicht ständige Ein= ⸗ 32. ie ichtiakeit von der Revistonzstelle unter dem Haupteremplar der richtungen eine solch Zuschreibung entbehrlich machen. Gleichzeitig Jeder Konto⸗Inhaber ist verpflichtet zu der im 5. 31 angegebenen inmeldung bescheinigt zwelche letztere an die Tontobuchhalterei ge- ordnet entweder der Amts vorstand oder der erste Revisionsbeamte an, Zeit an dem von dem Hauptamt vor uscht e benden ihm bekannt zu langt. Viese derroliständigt die vorläufige Gintragung jm Konto- ** sämmtliche Kelli speziell oder nur einige der elben vrebrwels- Rachen den Tan! Ei Anschreibung und ß an kontirten begister, ergänzt danach de zmeite Exemplar der Anmeldung und revidirt werden follen. — Waaren nach dem Muster H bei dem Hauptamt schriftlich anzu⸗ verabfelgt olches nunmehr dem Anmelder. Die Waare wird, nach= Entstammen die Waaren nach Ausweis der Certifikate verschiedenen melden. Dieser Deklaration hat derselbe eine Dellaration seiner Be= Konten, oder sind in den Kolli'gleichzeilig Gegenstän de, welche ver- stände an kontirten Wagren nach dem Muster K beisufügen, in welcher Flatnt worde bon der Kisiong telle abgelasfen. Gs sind jedoch sbiedenen Tarifnummerng angehören, zusammen verpackt, so biete. biese Bestände äbersichtlich zu verzeichnen . Auch hat derselbe fein rn und Muster der Waare, soweit es erforderlich und nach der eto · Ermĩttelung die Re,. Lager dergestalt zu ordnen, daß die amtliche Aufnahme desselben ohne . äatur der Wagtz tönnltch t, n l greck leer Vergleichung bei Entstamàmt jedoch die ganze, aus verschiedenen Kolli bestehende Hinderniß stattfinden kann—
Gelegenheit der Abfertigung abzuschreibender Waaren zurkckzubehalten. Waarenpost einem und demfelben Konto oder kehren leselben Namen c. Revision der Lagerbestande. ö . ö verschiedener Konten mehrfach auf den Certifikaten wieder, so genügt ; 8. 33. ; 6. Unzuläfsigkeit von Gewichtsveränderungen der es, etwa den dritten Theil der Kolli, vorzugsweise aber diejenigen, Diese Aufnahme (§. 32) muß stets durch zwei Beamte, von denen ontirten Waaren. welche mit den höchst besteuerten Artikeln gefüllt sind, netto zu er⸗ einer ein Mitglied des Hauptamts oder ein Oberbeamter ist, erfolgen.
§. 20 mitteln. Die sbann 56 . gat Lage 5 6 Es k an g , . 6 . aller in
e zwar die Theilun Umpackung oder durchaus speziell, d. h. so revidirt, daß von der Bescha enheit der der De aration a S8 Bestan aufgeführten Wagrenposten zu nehmen. —
. k , . Waare die erschöpfendste Ueberzeugung genommen wird, theils erfolgt Alsdann ist probeweise die spezielle Repsston der Waaren und Netto⸗ den nach den bestehenden Vorschriften zum Nettogewicht gehörigen nur eine spezielle, durch Anschnelden ber Ballen oder Oeffnen der verwiegung zu bewirken.
Umhüllun Ei jedoch während der Lagerung nur Kisten z. zu bewirkende Revifion, theils bewendet es bei der Brutto⸗ Die Direltivbehbrde bestimmt, ob eine solche Lageraufnahme jede ; insoweit ire rr . . ,, Hemmer verwiegung und Vergleichung von Marke und Nummer. . mal jährlich oder in längeren Zwischenraumen vorzunehmen sei. Die⸗ gewicht der Waaren nicht vermehrt wird. Nach dem Bruttogewicht Bei großem Geschäftsandrange, und wenn es sich namentlich selbe kann auch zu jeder anderen Zeit eintreten, wenn es für noth— än derzollende verpack! Waaren müsfen bei der Umpackung in Um. darum handelt, Kontowgaren mit einem bestimmten, bereits in wendig erachtet wird. schließungen von gleicher Art gebracht werden. Ladung begriffenen Schiff abzusenden, kann die Jahr der netto zu d. Ahndung von Unrichtigkeiten, welche sich bei der Revision vorfinden. Wünscht der Konto⸗Inhaber oder Käufer behufs Versendung der ermittelnden Kolli einer von einem und demselben Konto herstam— 34. Waaren nach dem Auslande andere, als die vorbezeichneten, ohne vor. menden größeren Waarenpost nach dem Ermessen des Amts vorstandes Ergiebt sich bei der Revision, daß in der Bestandedeklaration die dähgige Anzeige zuläͤffigen Veränderungen in den züm Nettogewicht koch weiter beschränkt werden, und genügt es, wenn die Netto⸗Eimitte— Menge der vorhandenen Waaren unrichtig angegeben ist, und über⸗ . Umschließnngen oder Einlagen borjunehmen, so ist ein ent. lung bezüglich des fünften Theils der Kolli geschieht steigt die Differen; 10 0, so tritt Orbnüngestrafe ein. Von dem Frech ender Antrag in die ,, aufzunehmen. Die Eben so kann auch in, anderen dringenden Fällen verfahren ganzen ermittelten Mindergewicht wird die ingangsabgabe erhoben. fal detunz ist alsdann bei der AÄusgangzabfertigung amtlich fest⸗ werden, wenn die auszuführenden Kentogüter von dem Konto, ellen.
. Inhaber felbst der Zollftelle zur Ntedlsiom Cen Abfertigung dest n 6. Uebertragung des verbleibenze] Destandes auf das neue Konto. in n ne . ö , e der Revision müssen von dem Dekllgranten die Waaren sorstẽ e ö . ö d , 1 soll. Die letzteren sind solchenfalls entweder gleichzeitig mit . 365 ; f. Zeitpunkt der Entrichtung ether mittelten Eingangsabgabe.
garen in das Ausland auszuführen oder unter amtlicher Auf ⸗ Hat sich bei der Revision nichis zu erinnern gefunden, so be⸗ ; 31 ; sicht zu vernichten. scheinigt die Revisiontzstelle solches auf der Deklaratlon veran staltet Ole ah . .
ö ö. ist die Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur unter ihrer Aufsicht die Verpackung der Waare und den Verschluß der * nne g le eee erf den n . . (. ent irler Wannen inscheit zulässig, als die Festhaltung der Identität Rollt, semie bil! Autfertigung, des Hegleilschejns nach den allgemeinen chlags zahlung, . zur Hälfte binnen drei Tagen nch erfolgter Fest⸗ . ö enter Weise gesichert werden kamm. J Vorschriften. Die bescheinigte Ausgang deklaration wird nebst den tellung und Bekanftmachung, zur aneken 56 spãtestenß binnen
6 k i, ö ö . . . . He r gf ei 1. ;
; e W werden sollen, sind vom Konto abzu⸗ abgegeben, welche letztere, nachdem der Begleitschein ausgefertigt un äumnißz di Termi t d 5 . V schreiben und nach ihrer Bearbeitung Vervollkommnung oder Re solches auf ̃ ini , Gtlaubniß zur sort H
Verve . f der Ausgangsdeklaration und den Certifikaten bescheinigt j
paratur nach Maßgabe ihrer Beschaffenbeit im veredelten Zuftande worden, die Certifikate an die Buchhalterei abgiebt, die dadurch . laufenden Kontitung zut unmit fi aten 3
Beläge zu den Abschreibungen im Konto erhält und davon den Konto—
kee, 3 ö . 6 ö , F. Aufhören w . ĩ z j . ierdurch, wird der Konto, Fnhaber seiner Verha ung für die Jö ; 37. D. Bestimmungen 2 die Abf chreibung kontirter Eingangsabgabe von den zum Ausgange abgefertiglen Waaren ent⸗ Wird die Bewill um eines fortlaufenden Konto zurückgezogen . . aaren. lastet, und die Zollverwaltung hält fich nunmehr wegen des Ver. E. 7 und I oder gie 6 der Konto-Inhaber selbst das Konto. . 1) In welchen Fällen die Abschreibung von den Konten nur erfolgt. kleibens der Waare lediglich an den Begleitscheinextrahenten nach den 4uf, so tritt die Verpflichtung des, onto Inhabers hun Verzollun §. 21. über das Begleitscheinderfahren bestehenden Vorschriften. der sen gen Waaren ein, iwelche er auch ferner u seinem Lager behalten Die Abschreibung von dem Konto erfolgt; Ob der Deklarant über alle von ihm abzuführenden fremden will, sowie der seit der letzten Bestandtzaufnahme in daß Inland ab⸗ a. bei der Versendung verkaufter oder unverkaufter kontirlet Waaren nur einen oder mehrere Begleitscheine verlangen will, bleibt gesetzten kontirten Waaren. j 16s ⸗ Waaren nach dem Auslande unter Jollkontrole, ferner ihm überlassen. ; In dieser Beziehung kommen diejenigen Bestimmungen , ; . bei Uebertragung kontirter Waagren auf das Konto eines In der Jiegel muß aber der ganze Inhalt eines Certifikats oder Hur Anwendung, welche in den §5. 32 und 36 bezüglich der jährlichen I. anderen Konto Ir ed rn, Pächter in eins und denfelben Vegleilftein übernommen werden. Aufnahme der dagerbestgnde u. J. w. egeben worden sind. m 1. g. bei der Abmeidung kontirter Waaren zu einer Niederlage un · Hierbei ist eine Theilung der in dem nämlichen Certifikat aufgeführten Hierbei wird die Jollbehörde glei zeitig bestimmen, ob, in welch der ollter Waarẽn garen nur auf besondere Veranlaffung ausnahmsweife zulässig. Umfange und unter welchen Bedin ungen eins Stundung des hi . 4 bei der Abmeldung kontirter Waagren zur Veredelung im Die Di 227. zujahlenden Zolles einzutreten hat oder etwa Abschlagszahlungen Jynlanbe Yeyl ie Dire tiobehorde ist ermächtigt, nach Maßgabe des örtlichen der Einzahlung des Zolles zu bewilligen sind. . 1 ) Abzuschreibende Waatenmenge ; e fn fes Abweichungen von dem n den Ss. 13. 16, 17, 18, ih), — . 9 ; 5 und 25 vorgezeichneten Verfahren zu geftatten. 6. Strafbestimmungen. Die Mbschreibung kann. ii jeder beliebigen Menge erfolgen. *. Gestattung der Beipackang von ainländischen oder im freien Verkehr S. 38. eaulativs 1 — Jedoch bleibt der Iker fe ho e . zur ire, . befindlichen aus ländischen Waaren. t h Zuwiderhandlungen gegen die K des Fe ,. . dißbtãuchen ausnahmweise Mindest mengen? fü? die Abschreibung 5. 28. werden, soweit nicht die Strafen der ö 1354 bis 1591 ö. it mit 1 dor zuschreiben. 9 Kö ö. eren r re ung vom Konto bei dem elne hen , . . ö. ö. 2 5. Ib2 da . 3 j ; usgange erfolgt, dürfen mit inländischen oder anderhed; einer Ordnungestrafe bis zu ark geahndet. J . 1 eta n . senirter Wagten hach dem Auslande Verkehr befindlichen Waaren in wen a e gsf . ö ö. . 6 Reich erlage unverzollter Waaren. unter folgenden Bedingungen verpackt werden: (Die Muster A- P sind im Centralblatt für das . Verpflichtung zur Wg nbe von Certifikaten. il Dign fremden inerzollten Waarcn der, wenn diese in über⸗ S. hh ff. abgedruckt) — 25. wiegender Menge vorhanden find, die im freien Verkehr befindlichen . —
8 . , . ö. sede Wagrenpost ein Certiffkat Wenrn müssen im Innern des Kollo durch besondere Verpackung getrennt
andlunggunterschrift oder der des gehasten und für sich amtlich verschlosfen werden, dergestalt. daß die Art
, ö ö anderen mit ausdrücklicher schriftlicher Voll. und Menge der 3 bei dem Ausgangz amt ohne Schwierigkeit fer oder I des Handlungs. werden kann. Inwieweit, namentlich bei Versendungen auf kurze
es Cerfifikat muß Entfernungen, von der vorerwähnten Trennung und dem besonderen