1888 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Sich Abends mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden zum Besuch er gh, he; nach Charlottenburg.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich am Montag früh, be leitet von Seinem . Adjutanten, vom hiesigen Schlosse nach dem Tempelhofer Felde und wohnte dort während mehrerer Stunden dem Cxerzieren der Bataillone der 2. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade bei. ;

Nach ,, des Cxerzierens kehrte der Kronprinz nach der Stadt zurück, verweilte kurze Zeit, im Schlosse und ritt sofort, da beunruhigende Nachrichten über das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs eingetroffen waren, nach dem Schlosse in Eharlottenburg, wo Höchstderselbe Tags über und auch die Nacht verblieb.

Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augustä sind unter den zahlreichen von Städten, Korpo⸗ ratibnen, Vereinen u. . w. beim Ableben weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm dargebrachten Beileids⸗ bezeugungen mehrere zum Theil kunstvoll ausgestattete Adresfen zugegangen. Die Liste dieser Adressen weist u. A. folgende Namen auf: die Universitäten Greifswald und Bonn, bie Akademie der Wissenschaften zu Berlin, den Kunstgewerhe⸗ Verein zu München, den Innungsausschuß zu Berlin, der Lehrer-Verein zu Berlin, den Kommunal⸗Landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden, den Kreistag zu Weißenfels, den Central⸗Dombau⸗Perein zu Köln, den Deutschen Kriegerverband von Berlin und Umgegend, den Konservativen Verein zu Dresden, den änner⸗ Gesangverein zu Köln, die Schützengilde zu Potsdam, die Deutsche Kolonie in Malta, die Vaterländischen Frauen⸗ Iweigvereine zu Waldenburg, Kassel, Wesel und

rüm, sowie die städtischen Behörden in München, Essen, Straubing, Münster, Barmen, Arnsberg, Duisburg, Wesel, Hamm, Greifswald. Halberstadt, Düsseldorf, Um, Soest, Wittenberge, Metz. Detmold und Zobten.

Auf Befehl Ihrer Majestät find die genannten Adressen, nachdem Ihre Majestät von denselben Einsicht genommen hat, dem Hohenzollern⸗Museum überwiesen worden. Eben⸗ daselbst gelangen auf Allerhöchste Anordnung auch alle übrigen von Korporationen 2c. in Form von Briefen oder Telegrammen an Ihre Majestät gerichteten Beileids⸗Kundgebungen, nachdem dieselben nunmehr einen Abschluß erreicht haben, gebunden zur Aufbewahrung, wobei Ihre Majestät gern Veranlassung nimmt, nochmals allen Betheiligten n zu danken.

Heute fand eine Sitzung der vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justiz— wesen statt.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des , der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

Dem Hause der Abgeordneten sind von dem Abg. Lassen nachstehende Abänderungsanträge zu der zweiten Berathung des Antrags des Abg. Krah auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, zugegangen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen; 1) Die §§. 15 und 16 des Entwurfs zu streichen und einen neuen §. 15 anzunehmen, folgendermaßen lautend: „Sind die in dem 5. 14 gestellten Anforde⸗ rungen und Bedingungen erfüllt, darf die Ansiedelungsgenehmigung nicht versagt werden.! 2) Dem 5§. 17 Absatz 1 folgende Fassung zu

eben: „Die Versagung der Genehmigung auf Grund des 8. 14 er⸗ ere, durch einen Bescheid der Orts,Polizeibehörde, welcher mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller zuzustellen ist, 3) Im §. 17 Absatz 2 die zweite Zeile zu streichen 4) Im 8. 19 Absatz 1 das Allegat in Zeile 2,3 „der §8§. 14 bis 16 zu streichen und dafür zu setzen „des 8§. 14.

Der Abg. Muhl hat in dem Hause der Abgeord⸗ neten folgenden Abänderungsantrag zu der zweiten Berathung des Antrages des Abg. Krah, auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten bei Grundstückstheil ungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig-Holstein, eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1 Dem Eingang des Gesetzentwurfs folgende Fassung zu geben:

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie für die Provinz Schleswig⸗Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg, was folgt:

) Im 5. statt durch den Gemeinde- bezw. Fleckensvorsteher, in den Städten durch den Magistrat“' zu setzen: Durch den Gemeinde⸗ , th den Städten mit einem kollegialen Magistrat durch den

agistrat “).

3) Im S§. 9 Zeile 9 und 19 und im 5. 11 Zeile 12 statt „in ö s . k ö, s

ö Im 5. dem atz 3 folgende Fassung zu geben: Zu— n, ist der Kreisausschuß, in Stadtkreisen der Bel C e ch r

Von den Abgg. Berling und Genossen ist dem Hause der , . nachstehender Antrag zu der s zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die ,, as Haus der eordneten wolle heschließen: t J und 5a . ger n s nile den 5. 5 der Regierungsvorlage wieder herzustellen. Die XVII. Kommission des Hauses der Ab⸗ eordeten zur Vorberathung des Antrags der Abgg. HF (Frankenstein) und Genossen, betreffend die ein⸗ a , Gestaltung des Schornsteinfe gerwesens, at sich konstituirt und zum Vorsitzenden den Abg. von ̃ zum Stellvertreter des Vorsitzenden den Abg. von trömbeck' und zu Schriftführern die Abgg. von alan und Nadbyl gewählt.

Auf der Tagesordnung der am Mittwoch, den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 45. Plenar⸗ sitzung des Hauses der Abgeordneten steht die zweite Berathung des Gefetzentwurfs, betreffend die Erleichterung der Volksschullasten.

Hat eine Person, gegen welche das gerichtliche Ver⸗ fahren auf Erklärung ö für einen Verschwenzer eingeleitet, und die zugleich durch vorläufige gerichtliche Ver⸗ fügung von dem Verbot der Verfügung uber ihr Vermögen betroffen worden ist, eine Forderung an eine andere Person cedirt und hat sodann diese Person die gedachte Forderung an einen Dritten weiter ce dirt u. s. , so ist nach einem Ur⸗ theil des Reichsgerichts, J. Eivilsenats, vom J. De⸗ zember v. J., im Geltungshereich des preußischen All⸗ gemeinen Landrechts, die Cession sowie die Weiter⸗ cefsion unverbindlich. Der Weitercessionar kann im Falle seines guten Glaubens nur aus dem Cessionsgeschäft Gegen⸗ ansprüche herleiten, besaß der Weitercessionar dagegen zur Zeit der Weitercession Kenntniß davon, daß dem Provokaten, als dieser die Forderung cedirte, die Veräußerung der Forde⸗ rung verboten gewesen sei, und der Cessionar des Provokaten und demnächstige Weitercedent solches gewußt habe, so ist er ein unredlicher Forderungsinhaber, ein Theilnehmer an dem verboten Verbringen der Forderung, und er kann Gegen⸗ ansprü= nicht geltend machen. K—

Durch Allerhöchste Ordre vom 4. April d. J. ist der Stadtgemeinde Berlin behufs völliger Freilegung der Perle⸗ berg astraße auf der Strecke von der Lübeckerstraße bis zur Stromstraße das Enteignungsrecht zur Erwerbung der dazu erforderlichen, im Privatbesitz befindlichen Grundstücks⸗ theile verliehen worden;

ferner ist genehmigt worden, daß auf die von dem Kreise Kalbe a. S. erbauten Kreis⸗-Chausseen: 1) von Staßfurt nach Neu⸗Staßfurt und 2) von Pömmelte nach Glinde die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen zur Anwendung gebracht werden.

Nach einem Cirkular⸗Erlaß der Ressort⸗Minister, vom 15. v. M., ist bestimmt worden, daß in Gemäßheit des Art. 10 Abs. 3 der Ausführungsanweisung vom 15. September 1879 zur Verordnung, betreffend das Verwaltungs⸗-Zwangs⸗ verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, vom J. September 1879, es einer vorgängigen Mah⸗ nung des Schuldners nicht bedarf: 1) bei der Voll⸗ streckung der auf Grund des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strasverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883, von den Polizeibehörden festgesetzten Geld⸗ strafen (5. 4 Abs. 2 Litt. e des Gesetzes, §§. I4 bis 16 der zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Anweisung vom 3. Juni 1883), 2), bei der Vollstreckung der von den Ver—⸗ wallungsbehörden im Geltungsbereich des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗ Samml. S. 195) gemäß 8. 132 Nr. 2 in Ausübung ihrer Zwangsbefugnisse festgesetzten Geldstrafen.

Der General -⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal ist auf einige Tage von Magdeburg hier eingetroffen.

Der Oherst von ESgidy, Commandeur des Königlich Sächsischen 2. Grenadier-Regiments Nr. 191 Kgiser Wilhelm, König von Preußen, ist auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs von Sachsen mit einer Deputation dieses Regiments behufs Meldung bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, als Chef des Regiments, hier eingetroffen.

W- Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Fähndrich in Zielenzig und Dr. Werner in Frankfurt a. O.

Anhalt. Dessau, 16. April (Anh. St⸗-A.) Die Erbprinzessin und Prinzessin Antoinette Anna sind in Begleitung des Prinzen Friedrich Carl von Hessen nebst Gefolge heute aus Frankfurt a. M. hier eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. April. Das „Prag. Abdbl.“ schreibt: Seit dem Wiederzusammentritt eng.

5 Im & 22 Zeile 14 und 2 statt. der Kreisordnung für die Provinz. zu setzen; ‚des Gesetzes über die allgemeine Lande verwaltung vomkz6. Juli i883 (GesetzSamml, S. 1965 in der Provinz“.

6) Im 5§. 28 in Zeile 4 (hinter Bestimmungen“) statt mit

Ausnahme derjenigen. zu setzen:; aufgehoben. Diejenigen anderweiten Bestimmungen‘, und am Schlusse des 8. 23 statt aufgehoben‘ zu setzen: werden von dem gegenwärtigen Gesetze nicht berührt“.

Die Kommission des Hauses der Abgeordneten für die Wahlprüfungen beantragt in ihrem ersten

Bericht: A. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Wahl des Amtsrichters Raemisch für den Wahlkreis 5 . let

fir itzt ze. Mien, der Ab

JT. die Wahlen der g. Dr. Dünkelberg und Di ü den Wahlkreis 23 Koblenz zu , II. die . ißt . 37. und, 38. Neuwieder Urwahlbezirk (Linz J, Lin; Ih gewählten

geordnet enhauses am 10. d. M. sind demselben Seitens der Regierung nachstehende größere Vorlagen unterbreitet worden: Der Schiffahrts- und Postvertrag mit der öster⸗ reichischungarischen Llöydgesellschaft, der Gesetzentwurf, womit die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichts⸗ barkeit in Strafsachen, welchen anarchistische Bestrebungen zu Grunde liegen, bis Ende August 1891 verlängert wer⸗ den, der Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die zeitweilige Stempel, und Gebührenbefreiung, dann, die Erleichterungen im Verfahren bei den die Löschung kleiner Satzposten hezweckenden Ver⸗ handlungen, endlich die Vorlage, betreffend die ausnahms⸗ weise Beiziehung von Reservemännern und Ersatzreservisten zur aktiven Dienstleistung im Frieden. Jeder . Gesetz⸗ entwürfe darf in seiner Wirkungssphäre größere Bedeutung

1 Wahlmänner als mit Recht für ungülki ä j g erklärt zu ten, . im 35. Altenkirchener in iber , gewählten When hen

erdingnd Eicher zu Sich f ** 5 cc, ö erhof für ungültig zu erklären; III. die König⸗ dae e , n. zu erfuchen, 1) daß wegen des Jirkhums, 3 hide e, ö Auskunft über die ortsanwesen de Bevölkerung gnlaßt werden ee e, sid, vorgekommen ist, das Erforderliche ver= für Pie Gemeine bez] us kunft darüber ertheilt werde, welche Gründe die geschchene alba? 3 3 . maßgebend gewefen sind für schrift Rechnung gerengen? Tt, res blbgirke, und wie, kabel der Bar.

zusammenhängendes und g nnn, , , .

in ,. ö IT. April. (B. T. B.) Der Wehrausschuß nahm ö . e Wehrvorl'age unverändert an. . . . ö. an es vertheidigung erklärte, die Anwendung des Gesetzes ,, , erfolgen; in anderen Staaten be⸗ etreffs der Heranziehung der Reserve vieh strengere

einen Washington zu nehmen. Angriffe, welche die boulangistischen teten, zur Ehre an; alle guten Bürger müßten sich erheben, um eine Rückkehr zum Cäsarismus, welcher stets schmachvolle

Großbritannien und Irland. London, 17. April⸗ (W. T. B) Sämmtliche Rergenblätter drücken ihre tiefste Theilnahme anläßlich der ernsten Wendung in der Krankheit des Kaisers Friedrich aus. Der „Standard“ sagt: die Sympathien Europas seien mit dem Kaiser und der Kaiserin in dieser schweren Stunde bitterer Prüfung, aber nicht minder lebhaft müsse die allgemeine Be⸗ wunderung sein für die Standhaftigkeit, welche Beide entfalten.

(. E), Der Gouverneur von Fidschi und Ober⸗ Kommissär für die Inseln im westlichen Stillen Ocegn, Sir John Thurston, ist zum britischen General⸗-Konsul für die letztgenannten Inseln ernannt worden.

Frankreich. Paris, 16. April. (W. T. B.) Boulanger hat folgendes Schreiben an seine Wähler im Departe⸗ ment du Nord gerichtet:

Der 15. April d. J. wird für das Land fortan einen Tag der Befreiung bezeichnen. Muthig haben Sie allen Pressionen wider⸗ standen und der Tyrannei Trotz geboten, um Ihrem Gewissen zu ge⸗ horchen. Arbeiter, die man. durch Einschüchterungen bestimmen wollte, haben ihr tägliches Brot aufs Spiel gesetzt. Politiker, welche niemals ein anderetz Programm hatten, als das, sich auf den Bänken der Kammer zu verewigen, gaben sich, den Anschein, als ob sie nicht verständen, auf wesches politische Glaubens- bekenntniß es jetzt ankäme. Sie haben es verftanden, Sie haben gleichzeitig mit mir verlangt, daß die Kammer, die zur Ohn⸗ macht verdammt ist, aufgelöst, daß die Verfasfung revidirt werde, die nicht nur antirepublikanisch, sondern auch usurpatorisch ist; denn diejenigen, welche so votirten, haben sich in willkürlicher Weise eine konstituirende Gewalt beigelegt, die ihre Wähler ihnen verweigert batten. Was Frankreich verlangt, waz Sie durch meinen Namen bestätigt haben, das ist die Nothwen digkeit einer konstituirenden Ver⸗ sammlung, vor welche alle ehrgeizigen Bestrebungen zurücktreten werden, einer Versammlung, welcher dem Volk in der Republik den weiten Raum zugesteht, den es einnehmen muß, den man ihm stets verheißen und von dem man es systematisch fern gehalten hat. Wähler des Nord⸗ Departements! Ihre Interessen r zusammen mit denen des, Vaterlandes und der Republik; aber es genügt nicht, das Vaterland und die Republik zu lieben, man muß auch verstehen, sie ohne irgend welchen Gedanken an Provokationen zu schützen und zu vertheidigen. Wir werden uns gemeinsam dieser großen Aufgabe weihen, und ohne uns durch die Verleumdungen, denen Sie soeben die gebührende Ge⸗ rechtigkeit widerfahren ließen, ablenken zu lassen, werden wir daran arbeiken, dem Vaterlande und der Republik Achtung zu verschaffen . ,, zu gestalten. Es lebe Frankreich, es lebe die

epublik!“

In einer gestern in Epinal gehaltenen Rede bezeichnete

erry Boulanger als den Soldaten des Aufruhrs und recht⸗=

ertigte die ga n der opportunistischen Partei. Die gegen⸗ wärtige Deputirtenkammer habe mit ministeriellen Krisen Miß⸗ brauch getriehen, die jetzige Krisis habe den Beweis geliefert, daß das direkte Stinimrecht nicht unfehlbar sei. Die Lage, in der sich das Land jetzt befinde, sei ein Plagiat des zweiten Dezember, die Redensarten, deren man sich von gewisser Seite bediene, seien heuchlerisch, zweideutig und drohend. Er würde ein Kabinet Floquet unterstützen, aber es müsse dem Boulangismus gegenüber eine thätige und streitbare Haltung einnehmen und auf eine Konzentrirung der Republikaner gegenüber der cäsaristischen und plebiscitären Bewegung hinarbeiten; die Rückkehr zum Cäfarismus würde einen Krieg mit dem Auslande herbei⸗ führen; Frankreich würde die Achtung Europas verlieren, wenn ez innerhalb 40 Jahren zum zweiten Male dazu käme, eine Mittelmäßigkeit für ein Genie und einen Catilina für Er, Ferry. rechne sich die lätter gegen ihn rich—⸗

und blutige Spuren in der Geschichte Frankreichs zurück—⸗ gelassen habe, zu bekämpfen.

17. April. (W. T. B.) Der leitende Ausschuß der Patriotenliga wählte von Neuem Deroulède zum Ehrenpräfidenten. Drei Ausschußmitglieder, welche zur Partei Ferry's gehören, sind in Folge dessen ausgetreten. Verschiedene Gruppen durchzogen gestern Abend unter den Rufen „es lebe Boutanger“ die Straßen; dieselben wurden jedoch ohne ernstere Zwischenfälle von der Polizei zerstreut. Das „Journal des Debats“ schreibt, die Wahlergebnisse im Norddepartement beweisen, daß das Land im hohen Grade erschbpft ist und eine tiefe Abneigung gegen die Politik und die Handlungsweise der Regierung empfindet; die Mehrheit der Wähler wolle nichts mehr von einer Regierung wissen, welche das Land der Tyrannei der Wahlcomitsz und den Zwiftigkeiten der Parteiführer preisgebe.

In Bordeaux konnken gestern die Opportunisten wegen des kumultuarischen Auftretens der Boulangisten die ausge⸗ schriebene Versammlung nicht halten und waren gzwungen, die Sitzung aufzuheben.

Italien. Rom, 16. April. (W. T. B) In der . Sitzung der Deputirtenkam mer erklärte auf eine ezügliche Anfrage Martinis der Minister⸗Präsident Crispir die auf die afrikanische Expedition bezlglichen Schrift- stücke würden demnächst vorgelegt werden. Genen Pozzolini brachte eine Interpellation ein über die Maßregeln der Regierung für die Sicherheit Masso vahẽ. Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte: er werde am 20. d. 6 , fung hee hie bft chischen Pilger zer Papst empfing heute die ö sterreichischen Pilger. Auf die von dem Grafen Pergen verlesene Adresse dantte der Papst für die ö dargebrachte Huldigung, erinnerte an die zwischen dem Kaiserlichen Hause und dem päpstlichen Stuhl. bestchenden engen Bande und empfahl den Pilgern, dem erhabenen Monarchen stets unterwürfig zu fein und für reli⸗ giöse Erziehung einzutreten.

Spanien. Wie die „Pol. meldet, tritt die Marokkanische Konferenz 1. Mai zusammen.

Türkei. Konstantinopel, 15. April, Morgens. (Prag Abdbl) „Reuter's Bureau“ meldet: Die Pforte verständigte den ökumenischen Patriarchen von der Absetzung des griechifchen Metropoliten von Serres, ordert ihn auf, einen andern dahin zu entsenden und wies die tür= kischen Behörden in Macedönien an, den abgesetzten Metro⸗ politen nicht mehr ö Der Patriarch erhob ver= geblich beini Justiz-Minister und beim Großvezier Vorstellungen, indem er erklärte, die Pforte habe kein Recht, den Metropoliten abzusetzen. Der Patriarch befahl dem Metropoliten, auf seinem

osten zu bleiben und berief fur heute die Synode sowie den aienrath. Man hält es für möglich, daß der Patriarch, die

Corresp.“ aus Madrid Kere nn ga l an

liege in der Bewilligung des Budgets.

Agram, 16. Aprik, (Prag. Abdbl.) Die Regnikolar—

estimmungen. Eine Garantie gegen Mißbrauch des Gesetzes Deputation tritt am 10. Mar zusammen.

Synode und der Laienrgth resigniren, um gegen die Verletzung der Privilegien zu protestiren. Man hofft indeß, daß die f. einen Modus zur Beilegung der Sache finden werde.

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