1888 / 148 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Testamentsvollstrecker ertheilten Befugniß, den Nachlaß zu reguliren, auf seinen alleinigen Consens Grundstüäcke, Hypotheken, Staats⸗ und Werthpapiere um⸗, weg und zuzuschreiben, zu tilgen und mit Clauseln zu belegen, oder Clauseln aufzuheben, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ i r werden, solche An⸗ und Widersprüche pätestens in dem auf! Sonnabend, den 29. September 1888, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. H6, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungs bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 2. Juni 1883. . Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Rom beng Dr.,, Gerichts⸗Sekretär.

139801 Aufgebot.

Rachstehende Personen sind ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben und zwar:

I) am J2. November 1836 zu Breslau die ver⸗ witkwete Eifenbahn ⸗Assistent Stammer, Louise, geb. Zilm, aus Obernigk,

2 am 16. Oktober 1886 zu Trebnitz der Destilla⸗ teurgehülfe Karl Soyka,

3) am 2 Oktober 1884 zu Heidewilxen die Wittwe, Ortsarme Anna Susanna Stache.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers und zwar;

ad 1 des Rechtsanwalts Lasker zu Trebnitz,

ad 2 und 3 des Rechtganwalts Pietsch zu Trebnitz, werden die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger der Eingangs genannten 3 Personen aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß späte⸗ stens in dem auf den 29. März 1889, Vormit⸗ tags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unter, zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen und der Nachlaß den sich legitimirenden Erben in Ermange⸗ . solcher aber dem Fiskus ausgeantwortet werden wird.

Trebnitz, den 18 Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. J.

(14234 Aufgebot.

Auf den Antrag der verwittweten Fleischermeister Hedwig Wypisczyk zu Tarnowitz als Benefizialerbin des am 30. September 1887 gestorbenen Fleischer⸗ meisters Joseph Wypisezuk aus Tarnowitz werden die Rachlaßgläubiger und Vermächtaißnehmer hier⸗ durch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Joseph Wypisczyk spätestens im NAufgebolstermin am 13. August 1888, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprliche noch insoweit

geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus— schluß aller feit dem Tode des Erblassers aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der angemel⸗ deten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Tarnowitz, den 30. Mat 1888,

Königliches Amtsgericht. Glogauer.

14235 Aufgebot. . Auf den, Antrag des Nachlaßpflegers, Kanzlei⸗ gehülfen Richard Bürrbaum zu Pölitz, werden die Anbekannten Erben der am 21. April 1848 zu Stettin verstorbeneg. unverehelichten Ernestine Wilhelmine Rosette Dillmann. qus Forkadenberg aufgefordert, spätestens im Uufgebotstermine, den 25. April 1889 h. 12, ihre Ansyrüche und Rechte auf den ca. 50 ς betragenden Nachlaß derselben bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen widrigen falls diefelben mit ihren Ansprächen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem ö. mel⸗ denden und legitimtrenden Erben, in Ermangelung des⸗ selben aber dem Fiskus sich später meldende Erb

selben weder Rechnungslegung mit der Herausgabe des noch

muß. Pölitz, den 28. Mai 1858. Königliches Amtsgericht. Wolff.

14227] Aufgebot. z Der am 5. Februar 1858 verstorbene Taglöhner Andreas Vock II. von Heppenheim an der Berg⸗

ftraße und dessen noch lebende Eh geborene Stubenrauch, von da, unterm 15. Testament ih Erben, ihren gesetzlichen Pflichttheil daß sich der Letztere welchen er vor seiner ; und an Mobiliargegenständen bereits auf diesen Pflichttheil anrechnen zu lassen habe. Außerdem haben die Andreas Vock II. Eheleute dem Längstlebenden von ihnen das Verwaltungs⸗ und Rutznießungsrecht an dem Nachlasse des Erststerhen ; den und weiter das Recht vermacht, Liegenschaften des Erstgestorbenen im Falle der Noth zu veräußern, ohne an die Zustimmung der Kinder resp. Enkel ge⸗ bunden zu sein.

Auf Antrag der Andreas Vock II. Wittwe, Katha⸗ rina, geborenen Stubenrauch, von Heppenheim, ver⸗ treten laut Voslmacht durch Nicolaus Stuben⸗ rauch J. von da, wird nunmehr Georg Vosk in Amerika, da dessen Aufenthaltsort. un ekannt ist, aufgefordert, sich im Aufgebotstermine, Dienstag, den 3. Sktober 1888, Vormittags 9 Uhr, bei hiesigem Gerichte über Anerkennung des Testa⸗ ments zu erklären und seine Rechte geltend zu machen, widrigenfalls er hiermit ausgeschlofsen wer⸗ den und das Restament als anerkannt betrachtet und in Vollzug gesetzt werden wird.

Lorsch, am 1. Juni 1888. . Großherzogl. Hess. Amtsgericht Lorsch. Lorenz.

re Kinder beziehungsweise Enkel

13978 Aufgebot.

Der 2 16. November 1863 in Ruhla als Sohn der Christoph Samuel Wenzel schen Eheleute ge⸗ borene, zu Erfurt wohnhafte ledige Kaufmann Ernst Wenzel ist am 10. Juli 1885 in Schalkau ge⸗

wird verabfolgt werden, der e aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von dem⸗

noch Ersatz der Rutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr Vorhandenen begnügen

efrau Katharina, haben in einem März 1872 gemeinschaftlich errichteten zu Sohn Georg Vock jedoch nur auf den eingesetzt und dabei bestimmt, den Betrag von 250 Gulden, Abreife nach Amerika in baar erhalten habe,

Die A Geschwister desselben haben der Erbschaft in den Nachlaß entsagt welcher letztere in üs-An- theil von ea. 87 2 Wꝛeefe im Ruhlaer Flur besteht. Auf den Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Dr. Bieck ergeht hierdurch an die etwa sonst noch vorhandenen Erben des genannten f. ö die Aufforderung, sich spätestens in

em au den 21. März 18589, Vormittags 11 Uhr bestimmten Uufgebotstermine zu melden und ihre Rechte an den Nachlaß des Ernst Wenzel anzu⸗ melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich melden⸗ den und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der fich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbfchaftsbefitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern darf.

Erfurt, den 31. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

13984 Procama.

Auf den Antrag der Benefizialerben des am 21. Januar 1888 zu Kassel verstorbenen, zu Arnsherg ortsangehörigen Güterexpedienten Ferdinand Fey werden fämmtliche Gläubiger des Ferdinand Fey aufgefordert, spätestens im Aufgebots termin, den 30. Juli 1388, Vormittags 9 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß durch die Befriedigung der ange⸗ meldeten Gläubiger nicht erschöpft ist.

Arnsberg, den 2. Juni 13888.

Königliches Amtsgericht.

14229] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Emil Meerwein als curator perpetuns von Johann August, Wilhelm Schmilinsky, verfreten durch die Rechtsanwälte Dres. Semler und Burchard, wird ein Aufgebot dahin erlassen;

Daß Alle, welche an den durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Mai 1888 ent- mündigten Rentier Johann August Wilhelm Schmilinsky Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, folche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf

Sonnabend, den 29. September 1888,

2 Uhr Nachmittags,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Vmmthorstraße 19, Zimmer Nr. Db,

anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines 6 Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 4. Juni 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung:

Freiherrn von Barnekow, ist durch das am 15. Mai 1888 verkündete Ausschlußurtheil beendigt. Berlin, den 1. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.

.

14006

Durch Ausschlußurtheil vom 30. Mai 1888 sind die unbekannten Erben der am 31. August 1857 ver storbenen Wittwe Georg Goedenhoff, Friederike, geb. Wallbaum, zu Welper mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß derselben ausgeschlossen Hattingen, den 5. Juni 13888.

Königliches Amtsgericht.

137911 Bekanntmachung. In der Boltzeschen r gg. hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Salzwedel unterm 28. Mai 1888 für Recht erkannt: ] die Schuldurkunde vom 1. Mai 1872 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 3. Mai 1872 über 506 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Salzwedel Band 14 Blatt 53 Abtheilung II. Nr. 9 für den Kaufmann . ugust Busse zu Salzwedel, wird für kraftlos erklärt. Salzwedel, den 28. Mai 1888. Königliches Amtsgericht.

13794 Im Namen des Königs!

erkündet am 2. Juni 1888.

Leyke, Gerichtsschreiber.

Auf. den Antrag des Kossäthen Reinhold Neuling zu Wüstenhain erkennt das Königliche Amtsgericht 3. n durch den Amtsrichter Dr. Geppert für

300 M nebst Zinsen, eingetragen aus der Obligation vom 3. Mai 1856 für die verehel Bäckermeister Klahre, Auguste, geb. Clemens, zu Vetschau auf dem dem Kossäthen Reinhold Neuling gehörigen im Grundbuch von Wüstenhain Bd. J. Nr. 16 verzeich= neten Grundstück, wird für kraftlos erklärt. Die Koften des Aufgebots-Verfahrens werden dem An tragsteller auferlegt.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 25. Mai 1888. Nagel, Ref. als Gerichtsschreiber.

Auf den ÄUntrag des Schneiders und Cigenthümers Eduard Stach zu Damerkow bei Vieschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Kochann zu Stolp, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stolp durch den Gerichts-Assessor Haun für Recht

1392

eingetragen mit fünf Prozent Zinsen im Grundbuch von Damerkow bei Vieschen Bd. I. Bl. Nr. 16 in Abtheilung III. unter Nr. 4 für den Holzwärter

Romberg Dr, Gerichts⸗Sekretär.

13975 Nachbem die Erbschaft des verstorbenen Kauf⸗ manns Christian König, sowie des verstorbenen Rechtzanwälts Louis König von hier vam Kandidaten Kart König von hier als nächstem Erbberechtigten unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und das Aufgebotsverfahren bezüglich der Nachlaß⸗ gläubiger beantragt worden ist, ergeht an Alle, welche Forderungen an einer der bezeichneten Nachlaß⸗ maffen zu habes glauben, die Aufforderung, solche bis spätestens im NUufgebotstermine, am 26. Juli D. J., Vormittags 10 Uhr, bei Meidung des Vusschlusses von der betreffenden Erbmasse hierselbst anzumelden und zu begründen, auch die Beweis urkunden einzureichen. Korhach, am 5. Juni 18388. Furstliches Amtsgericht. Abtheilung J. ez. W. Mo gk

gez. W. Mo gk. Begl.: Jacobi, Aktuar.

13979 Bekanntmachung. .

In dem von dem Postunterbeamten Karl Wil⸗ helm Busse mit seiner Ehefrau Henriette Pau⸗ line, geborenen Bieger, am 3. Mai 1887 er⸗ richteten, am 1. Juni 1888 publizirten Testamente ist deren Sohn Paul zu Miterben eingesetzt.

Dies wird hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 1. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 61.

14010 Abwesenheitsverfahren.

Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Kaisers- lautern hat in ihrer nichtöffentlichen Sitzung vom 15. Mai 1888 den Ludwig Bang, sowie den Carl Bang, ersterer früher, Postillon, letzterer früher Teinenweber, Beide in Otterbach wohnhaft gewesen, für abwefend erklärt und folgende Personen als Präsumtiv⸗ erben der genannten Abwesenden in den provisorischen Besitz deren Vermögens eingewiesen mit der Auflage, contradiktorisch mit der Kgl. Staatsanwaltschaft Sicherheit zu leisten, nämlich: J) Jakob Schneider, ÄUckerer, in Otterbach wohnhaft, die Mobiliarrechte feiner Chefran Margaretha Kennel, ohne Gewerbe, hei ihm domizilirt, vertretend und in seiner Eigen⸗ schaft als Vormund der Katharina Marker, ohne Gewerbe, bel ihrem genannten Vormunde domizilirt, Y genannte Ehefrau Schneider selbst, 3) Philipp Bang, Tagner, in Otterbach wohnend, 4) Karoline Bang, ohne Gewerbe, in Bergzabern wohnend, Wittwwe des dafelbst wohnhaft gewesenen und ver⸗ sebten Schuhmachers Jakob Hauß, 5) Philippine Bang, ohne Gewerbe, in Kaiserslautern wohnhaft, Witte des daselbst wohnhaft gewesenen und ver⸗ sebten Privatmanns Daniel, Frank, 6) Katharina Hemmerle, ohne Gewerbe, in Otterbach wohnhaft, Wittwe des allda wohnhaft gewesenen und verlebten Tagners Georg Bang, als Vormünderin ihrer mit demfelben ehelich erzeugten minder ährigen, bei ihr domizilirten Kinder Heinrich, Jakob und Christian

Bang. Kaiserslautern, den 6. Juni 1888. Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Bossert.

139971 Bekanntmachnug. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der achlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu

storben.

Berlin am J. Mai 1887 verstorbenen Kjell Rutger

14003

Ferdinand Runow zu Lischnitz, bestehend aus einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 1. Juni 1867, der Ingrossations⸗Registratur und dem in,, , vom 12. Juni 1867 wird für kraftlos

erklärt. Bie Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last . aun.

Im Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber. - Auf den Antrag der im Grundbuche eingetragenen Gigenthümer: I) Landwirth Ludwig Storkebaum zu Altenmethler, 2 Friederike Linnenbrügger zu Methler, 3) Zimmermann Heinrich Dunker u Altenmethler, 4) Schreiner Cashar Althoff zu Methler, 5) Bergmann Carl Schulte zu Methler, 6) Colon Friedrich Heinrich Wilhelm Caspar Freisendorf zu Altenmethler, 7) Schmied Carl Rüsse zu Methler, 3 Äckersmann Carl Schulte zu Methler, H Golon Diedrich Hermann, gnt. Schulze ⸗Alten⸗ methler, zu Altenmethler, ö Bergmann Wilhelm Ruckebier zu Methler, 115 Fheleute Schreiner Heinrich Feldmann und Karoline, geb. Storkebaum, zu Altenmethler, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Lueg

zu ÜUnna, erkennt das Königliche Amtsgericht zu ö durch den Gerichts⸗-Assessor Marcus für echt:

Bie eingetragenen Gläubiger und deren Rechte nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die nachstehenden Hypothekenposten:

J Die Post Bd. J. Bl. 81 Grundbuchs von Methler Abth. III. Nr. 1,

AÄchthunderkundzwanzig Thaler 15 Sgr. 2 Pf. Mutkergut verschuldet Besitzer zufolge. Schichtungs⸗ verhandlung vom 14. Oktober 1844 seinen Kindern

2. bis f. inkl. gelöscht, g. Gisbert August Caspar (Storkebaum), geb. den 20. Juli 1841, jedem zur Zeit der Großjährigleit oder Verheirathung mit 1f7 Thlr. 6 Sgr. R, Z auszuzahlen und sind zur Sicherheit die Grundstücke sub 1 bis inel. 27 , Eingetragen ex decreto vom 30. August II. Dieselbe Post eingetragen: a. Rr. 1 Abth. III. Bd. II. BI. 277, 1 Abth. III. Bd. II. BI. 143, 7 Abth. III. Bd. II. Bl. 40, 1 Abth. III. Bd. JL. Art. Id, 6 Abth. III. Bd. J. Bl. 89, 11 Abth. III. Bd. J. BI. 33. Nr. 3 Abth. III. Bd. II. BI. 10, Fr. 7 Abth. II. Bd. J. Bl. 97. Nr. 1 Abth. II. Bd. JI. Bl. 170. Nr. 1 Abth. II. Bd. Ta. Art. 44 des Grundbuchs von Methler.

HI. Die Posten Bb. J. Bl. 81 des Grundbuchs

von Methler, Abth. .

33

Zufolge gerichtlichen Rezesses vom 17. November 1839 erhält der Johann Caßpar Wilhelm Osthaus, geb. den 8. April 1819, zur Zeit der Aufhebung der väterlichen Gewalt an Muttergut die Summe von 36 Thlr. 9 Sgr. 97 3, ferner ist in demselben Dokumente dem genannten Osthaus eine Kaution zur Höhe von 73 Thlr. 10 Sgr. pr. Courant. dafür bestellt, daß er wegen der von seinem Vater Diedrich . sthaus in seiner Ehe mit der Marie

atharlne Holtbrink kontrahirten Schulden von den Gläubigern nicht angegriffen werde; eingetragen auf

rm e meg e

echt: Bie Hypotheken ⸗Urkunde über 100 Thgler gleich

Das Hypothekendokument über 56 Thaler Darlehn,

Nr. 1 u. 2 Titelbl. ex deer, vom 8. Februar 1851 mit dem Bemerken, daß außerdem noch 2 Scheffel Ackerland in der bunten Kuh Nr. 521 Art. 45 neue

St. M. R. von Methler Fol. 11 Nr. 230 ver⸗ pfändet sind. ; Nr. 6. Zweihundert Thaler Darlehn, 4 Prozent Zinsen,

etwaige Kosten und Mandatariengebühren fuͤr den Bedienten Ludwig Schabrinsky zu Heeren laut Sbligation vom 5. Mai 1851 auf Nr. 1 und 2 eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Februar 18652 ausgeschlossen. Die bezeichneten Posten sind im Grundbuche zu löschen. Die Kosten tragen die Antragsteller. Von Rechts Wegen.

14006 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888

Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber, Auf den Antrag der Sparkasse der Stadt Unna zu Unna, vertreten durch die Verwaltung; Holjwart, Runge und Kettling Prozeßbevollmãchtigter Rechtßanwalt Lueg zu Unna erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichts⸗Assessor Marcus für Recht: Die Über die nachstehenden Hypothekenposten;

1. 49 Thaler b. C. Darlehn nebst 5 d Zinsen und Kosten incl. Mandatariengebühren aus der notariellen Obligation vom 19. Mai 1855 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. ] des Titelblatts zufolge Verfügung vom 22. August 1855,

haftend Bd. V. Bl. 124 Grundbuchs von Kamen Abth. III. Nr. 3 und Bd. I. Bl. 234 daselbst Abth. II. Nr. 4, 2W0 Thaler Pr. Krt. Darlehn nebst 43 Prozent Zinsen aus der notariellen Obligation vom 3. März 1856 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. 1 des Titelblatts eingetragen ex deer. vom 13. März 1866

haftend Bd. V Bl. 124 Grundbuchs von Kamen Abth. III. Nr. 4 und Bd. I. Bl. 234 daselbst Abth. II. Nr. 5, gebildeten Hypothekendokumente werden zum Zwecke der Neubildung von Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag⸗ stellerin.

Rechts

II.

Von Wegen.

14002 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag ö 1) des Kolons Heinrich Brüggemann zu Süd

camen, 2) des Schusters Diedrich Potthoff zu Süd⸗

camen,

3) der Cheleutze Schuster Wilhelm Sommer und Friederike, geb. Mork, zu Südeamen,

4) des Ackersmanns Diedrich Vorschulze zu Kamen, Feldmark,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch

den Gerichts⸗Assessor Marcus für Recht:

Die über die nachstehende

2, im Grundbuche von Südcamen Bd. J. Blatt 29,

b. im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII.

Blatt 115,

Südeamen Bd. JI.

C. von

im Grundbuche Blatt 151,

d. im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII. Blatt A4,

verzeichnete Post:

Hundertdreiundsechszig Thaler sechs Silber⸗ groöͤschen für die drei Minorennen Sophie, Tuise und Wilhelmine Brüggemann, also für jede 54a Thaler 125 Silbergroschen nebst do Iinsen, laut Urkunde vom 15 Juli 1851 auf Rr. 1—4 des Titelblatts eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Mai 1857.

Die Äntheile der Sofie und Luise Brügge⸗ mann sind gelöscht, zufolge Verfügung vom 18. Dezember 1857,

gebildete Hhpothekenurkunde wird zwecks Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Koften fallen dem Antragsteller zur Last. Von Rechts Wegen.

13992 Bekanntmachung.

Durch das am 1. Juni 1888 verkündete Aus schlußurtheil des . Amtsgerichts zu Hei⸗ ligenbeil ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch des Grundstücks Follendorf 6 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. s für die Gottfried Eduard und Regine, geborene Putzke, Rogge schen Gheleute zufolge Verfügung vom 28. Dejember 1857 am 4. März 1855 eingetragene Hypothek von 500 Tha⸗ lern rückständiger Kaufgelder für kraftlos erklärt worden. ; 14

Heiligenbeil, den 1. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht. !. Danieleik. .

füöhöll Im Namen des Königs! ö

Auf den Antrag des Besitzers Gesrge Diessel von Alt⸗Kufturren, vertreten durch den Justiz Rath Stern von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht . . durch den Ämtsgerichts⸗Rath Heimlich für

echt: Bas Hypothekendokument über 14 Thlr. 1 Sgr. Darlehn inkl. 1 Sgr. Bestellgeld, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats in Sachen Wirbals Ca. Jofuttis vom 27. Januar und. des Antrages des Prozeßrichters vom 10. Juni 1864, zufolge . vom 19. Juni 1854 für den Los⸗ mann Mir Wirbals in Stepponischlen auf dem dem Besitzer George n. gehörigen Grundstücke Alt- Kutturren Nr. 8 Abtheilung II, Rr. 6, gebildet auß der Ausfertigung des Mandats vom. 27. Januar mit dem AÄtteste der Rechtskraft und vidimirten Ab⸗ schrift der Klage vom 22. Januar 1854 sowie des Hhpothekenbuchsauszuges. vom 10. Juni 1864, wird für kraftlos erklärt. Die Kasten des Auf⸗ gebotsverfahreng fallen dem Antragsteller zur Last.

gez. Heimlich, Verkündet am 4. Juni 1888. Tilsit, den 4. Juni 1885.

Dultz, Gerichtsschreiber des ö Amtsgerichts. 7. .