1888 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger Königlich Preußischer Staat s⸗Anzeig

und

53 =*

Aas Abonnement beträgt vierteljährlich 4 6 50 3. 2

Alle Post⸗Anstalten nehmen Kestellung an; ;

für Gerlin außer den Rost- Austatten auch die Ezpedition in

SM., Wilhelmstrasßte Nr. 32. 2

. Einzelne Aummern kosten 25 8. 36 K * . *

Insertionspreis für den Kaum einer Aruckzeile 30 3.

er.

. Juserate nimmt an;: die Königliche Spedition .

und Königlich Rreußischen taats;-Anzeigers

des Aeutschen Reichs- Anzeigers . .

ö

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 213

Berlin, Dienstag, den A August, Abends.

18 8G.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Regierungs-Rath z. D. von der Mosel zu

Aachen den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Rittmeister a. D. Lehmann zu Breslau, bisher im Schlesischen Train⸗-Bataillon Nr. 6, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Realschul-⸗Direktor a. D, Professor Goep el zu Homburg v. d. H., den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; dem pensionirten Materialien⸗Verwalter und Bahnhofs⸗ Aufseher Volck zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; dem Hauptlehrer und Hausinspektor Hebel am reformirten Waisenhause zu Kassel und den Lehrern Kaiser zu Roßbach im Oberwesterwald⸗Kreise und ster zu Leubus im Kreise Wohlau den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Regierungs⸗Boten a. D. Weinar zu Breslau und dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Diener a. D. Umlauf ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

lungen und der Abtheilungen der Matrosen⸗Divisionen, sowie die Führer der Halbbataillone des Seebataillons.

b. Außerdem fungiren als unmittelbare Vor— gesetzte der ihnen untergebenen Beamten:

I) die Chefs von Flottillen und Divisionen, sowie die Chefs außerheimischer Stationen,

Deutsches Reich.

Verordnung.

über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur

Aus führung des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ ver hältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873.

Vom 7. August 1888.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ö verordnen im Namen des Reichs auf Grund des . 159 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61), was folgt:

Das der Verordnung vom 25. November 1874, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Ge— setzes vom 51. März 1813, beigegebene Verzeichniß (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 136) wird nach Maßgabe des anliegenden Ver⸗ zeichnisses ergänzt. .

Urkundlich unter Unserer er e ßen handigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 7. August 1885.

(L. S.) Wilhelm. von Boetticher.

Verzeichniß der Reichsbehörden.

II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittel⸗ bar untergeordnete Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.

(Gesetz vom 31. März 1873, 8§. S1, 85, 139, 151, 153.) 2c.

CG. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. a. Für das Disziplinarverfahren (Gesetz vom 31. März 1873, 8§. 81, 85) sind zuständig: I) die Chefs der Marine⸗Stationen der Ostsee und der Nordsee, . 2) die Chefs von Flotten und Geschwadern, 3) der In specteur der Marine⸗A rtillerie, 4) der Inspecteur des Torpedowesens, 5) die Werften und die Ober -Werftdirektoren, 6) der Direktor des Bildungswesens der Marine, 7) die Deutsche Seewarte und der Direktor der Deutschen Seewarte, 8) die Intendanturen der Marine⸗Stationen der Ostsee und der Nordsee und die Marine⸗Intendanten.

b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche (Gesetz vom 31. März 1873, 85. 139, 151, 153)

sind zuständig:

I die Chefs der Marine⸗Stationen der Ostsee und der Nord see, 3 die Werften, 3) die Intendanturen der Marine⸗Stationen der Ostsee und

Nordsee. II. Unmittelbar vorgesetzte Behörden beziehungs⸗

weise Beamte. (Gesetz vom 31. März 1873, §§. 53, 146.) 2c.

B. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. 2. Für die ausschließlich unter Militärbefehls⸗ ha bern stehen den Marinebeamten sind zuständig: die Commandeure der Matrosen⸗ und Werft⸗Divisionen,

des Seebataillons, der Schiffsjungen⸗-Abtheilung, der Matrosenartillerie⸗Abtheilungen, der Torpedo⸗Abthei⸗

2) die Kommandanten S. M. Schiffe und Fahrzeuge,

3) der Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven,

4) der Vorstand des Chronometer⸗Observatoriums in Kiel,

5) die Hafenkapitäne,

6) die Vermessungsdirigenten,

7) der Lootsen⸗Commandeur an der Jade,

8) der evangelische Marine⸗Ober⸗Pfarrer,

9) die Vorstände der Artilleriedepots,

10) die Vorstände der Minendepots,

* der Vorstand des Torpedodepots,

12) die Direktoren der Werften,

13) die ,,,,

14) die Vorstände der Kassen⸗ und Magazinverwaltungen, sowie der Annahmeämter der Werften,

15) der Rendant der Kassen⸗ und Oekonomieverwaltung der Bildungsanstalten der Kaiserlichen Marine,

16) die Vorstände der Garnisonbauverwaltungen,

17) die Vorstände der Stationskassen,

18) die Vorstände der Bekleidungsämter,

19 die Rendanten der Magazinverwaltungen der Be⸗ kleidungsämter,

20) die Vorstände der Verpflegungsämter,

2I) die Vorstände der Garnisonverwaltungen,

22) die Chefärzte der Marine⸗-Lazarethe.

Bekanntmachung,

betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magdeburg.

Vom 16. August 1888.

Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Be⸗ schränkungen des K in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1811 (Reichs⸗-Gesetzbl, S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Verstärkung der Fortslinie der Festung Magdeburg durch Anlage von neuen Werken, sowie eine Erweiterung der Rayons dieser Festung in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 16. August 1838. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate August und September d. J, wie folgt:

- A. Nach Föhr (Wyk): ö

1) Von Husum nach Föhr täglich mittels der Dampfschiffe Nordfriesland“, ‚Nordsee und Wyk⸗Föhr.,

Bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr 15 Min. Vorm, aus amburg, ö (ab Berlin, I er Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. 2 ist Wyk (Föhr) noch am Tage der Abfahrt aus Hamburg

zu erreichen.

Die Schiffe werden postseitig nur zur Beförderung von Brief sendungen benutzt. ö. (.

Dauer der Ueberfahrt ab Husum ungefähr 3 Stunden.

Y ueber Dagebüll nach Föhr:

L Von Niebüll nach 5

a. Mittels des täglich um 6 Uhr 35 Min, Vorm. und 1 Uhr 30 Min. Nachm. bezw. zum Anschluß an das Schiff nach Wyk (Föhr), jedoch späteftens 5 Uhr 30 Min, Nachm. von Niebüll abgehenden Privat⸗Perfonenfuhrwerkz, welches in Dagebüll 3 Uhr 29 Min. Vorm. und j Uhr 15 Min. Nachm, spätestens 7 Uhr 15 Min. Nachm. eintrifft.

b. Mittels besonderen, täglich zweimal verkehrenden Privat-

ersonenfuhrwerks von Niebüll nach Dagebüll zum unmittelbaren An chluß an die nach Wyk (Föhr) fahrenden Dampsschiffe.

Die Verbindung unter 3 wird zur Beförderung von Postsen⸗ dungen . Art, die unter b nur zur Beförderung von Briefsen⸗ dungen benutzt.

ĩ hi Von Dagebüll nach Wyk Eöhr) zweimal täglich mittels des Dampfschiffes Stephan. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr Stunden.

Am 22. August, 6. 20. September fällt die erste Fahrt, von Dagebüll nach Wyk (Föhr) aus. Die Beförderung erfolgt mittels Segesschiffes bei beiden Fahrten am 17. September,

it den Schiffen werden Postsendungen jeder Art befördert.

1 B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer: Von Tondern nach Hoyer:

a. Mittels des täglich zweimal 65 Uhr 45 Min. Vorm. und

1 Uhr 50 Min. Nachm. von Tondern abgehenden ,

fuhrwerksß. Das um 1 Uhr 50 Min,. Nachm. abfghrende Fuhrwerk

schließt an den um 8 Uhr 25 Min. Vorm. aus Hamhurg Kloster⸗

thor) in der Richtung nach Tondern abgehenden Eisenbahnzug (aus Berlin 11 Uhr 15 Min. Abends) an.

b. Mittels besonderen Privat⸗Personenfuhrwerks, welches täglich

zweimal zwischen Tondern und Hoyer zum unmittelbaren Anschluß an die von Hoyer nach Sylt fahrenden Schiffe verkehrt.

Die mit à bezeichnete Verbindung wird zur Beförderung von Postsendungen jeder Art, die unter b angegebene nur zur Beförderung von Briefsendungen benutzt.

Von Hoyer nach Sylt mittels der Dampfschiffe Sylt“ und Westerland“ täglich zweimal. Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt etwa 2 Stunden. Am 22. August, 6, 25. bis Ende September fällt die zweite Fahrt aus.

An den Tagen vom 20. bis 21. 23. bis 31. August, 1. bis H., 8. bis 13., 20. bis 28. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr 15 Min. früh aus Hamburg (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. Nachts) noch am Tage der Ab⸗ fahrt aus Hamburg, bezw. in der darauf folgenden Nacht zu erreichen.

An den Tagen vom 25. bis 31. August, 1. bis 3., 10. bis 19. 295, 30. September werden zum Anschluß an den um 9 Uhr 59 Min. Abends von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Schnellzug Extrazüge von Tingleff nach Tondern (Ankunft in Tondern 2 Ühr 48 Min. früh). am 20, 21. September solche zum Anschluß an den Zug 6 Ühr 15 Min. früh aus Hamburg (Klosterthor)h, in Tondern 12 Uhr 39 Min. Mittags, am 23. August, J. 8. September Extra⸗ züge zum Anschluß an den Zug 5 Uhr 55 Min. Nachm. aus Ham⸗ burg (Klosterthor) (in Tondern 12 Uhr 15 Min. Nachts) abgelassen 5. zum Anschluß an die von Hoyer nach Sylt abgehenden

iffe.

C. Dampfschiffs verbindung zwischen Föhr und Sylt.

Zwischen Wyk (Föhr) und dem Anlegeplatz Munkmarsch auf Sylt findet täglich ein unmittelbarer Verkehr mittels der Dampfschiffe Nordfriesland“ und ‚Wyk⸗Föhr“ statt. Dieselben fahren an folgen den Tagen: am 26. 28., 30. August, 2, 11., 153., 16., 27. Sep- tember von Wyk (Föhr) aus, am 20., 27, 29. August, 1L, 3, 12. 15.,, 17. 24. 36. September von Munkmarsch aus täglich zweimal. Die ö beträgt ungefähr 25 Stunden.

iel, den 17. August 1888. ;

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung: Perrsitz ky.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Bergräthe, Assessoren Des Coudres zu Kassel, Württenberger zu Hannover, Degenhardt zu Obern⸗ kirchen, Dr. Diesterweg zu Köln und Ribbentrop zu Goslar zu Ober⸗Bergräthen zu ernennen; sowie gemäß der von der wahlberechtigten Bürgerschaft 4 Wandsbek . Wahl, den Qber⸗Bürgermeister a. D. Eduard Rauch in Kassel als Bürgermeister der Stadt

Wandsbek auf die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu be⸗

stätigen und demselben zugleich für dieses Amt den Titel als „Ober⸗Bürgermeister“ zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗-Landtag der Provinz Ostpreußen zum 26. September d. J. nach der Stadt Königsberg zu berufen.

Des Königs Majestät haben die Vereinigung der Stadtgemeinden Alt⸗ und Neu⸗Tirschtiegel, im Regierungsbezirk Posen, zu einer Stadtgemeinde mit dem Namen „Tirschtiege!“ unter Festsetzung des Zeitpunktes der Ausführung dieser Vereinigung auf den 1. Oktober d. J. zu genehmigen geruht.

Ministe rium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten. Dem Ersten ordentlichen Lehrer an der Landwirthschafts⸗

und Handelsschule zu Flensburg, Dr. Bernhard Ulrich, ist der Titel „Oberlehrer“ verliehen worden.

Bekanntmachung.

Dem Carl Müller, geboren zu Meggen, Kreis Olpe, ist nach bestandener Prüfung unterm 9. August d. J. die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten für den Umfang der preußischen Staaten ertheilt worden, und hat sich derselbe zu Hofstede bei Bochum als Markscheider niedergelassen.

Dortmund, den 17. August 1888.

Königliches Ober⸗Bergamt. Runge.

Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling; Se. Excellen; der Vorsitzende der Kommission zur

Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs, Wirkliche Geheime Rath Dr. Pape.