— Das Exgebniß der gestrigen Wahl männer⸗ wahlen in Berlin ist nach vorläufigen Feststellungen Folgendes: . ; .
Im ersten Wahlkreise erhielten die Freisinnigen 635 Stimmen gegen 459 — welche für die Kartellparteien (inklusive der Konservativen) abgegeben wurden (aus 2 Urwahlbezirken mit 6 Wahlmännern stand das Resul⸗ tat noch aus. Im Jahre 1885 waren es 612 Freisinnige, 240 Konservative und 84 Nationalliberale. — Während die Kartellparteien hier also einen Zuwachs von 135 Stimmen zu ö haben, brachte es der Freisinn nur auf ein Plus von 23 Stimmen.
Im zweiten Wahlkreise wurden gewählt; 967 Deutsch⸗ freisinnige, 157 Konservative, 20 Natiͤnalliberale und 4 un⸗ bestimmt. Gegen 1885 a , Freisinnigen eine Zunahme von 215 (7525, die Konfervativen eine solche von 27 (50, die Nationalliberalen eine Abnahme von 14. ö
Im dritten Wahlkreise war die Betheiligung eine nur schwache, da durchschnittlich ö. mehr als ca. 23 Proz. wählte. Der Wahlkreis hatte 1 Wahlmänner zu wählen, doch blieben 28 Vakanzen, so daß thatsächlich 1477 gewählt sind. Davon sind 1049 Freisinnige, 406 Konservative, 12 Nationalliberale und 10 unbestimmt. Im Jahre 1885 waren 184 fortschr, 369 kons.. 37 nationl. Die Freisinnigen haben somit um 265, die Konservativen um 37 zugenommen.
Im vierten Wahlkreise wurden gewählt 697 Frei⸗ sinnige, 310 Konservative und 19 Vakanzen waren vorhanden. Im Jahre 1885 wurden 614 Freisinnige, 227 Konservative und 14 Nationalliberale gewählt. d. i. bei den Freisinnigen wie bei den Konservativen eine Zunahme von 83.
— Die in einem ehemaligen Erbpachtpertrage ge⸗ troffene Bestimnung, daß der Erbpächter und seine Nach⸗ kommen den unter der Oberfläche des Guts sich vorfindenden Mergel zur Ackerkultur wirthschaftlich benutzen, zum Verkauf an Fremde aber nicht berechtigt seien, hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Ciwilsenats vom 10. September d. J., in Folge des Preußischen Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 in Preußen jede rechtliche Wirkung verloren; der durch das Inkrafttreten jenes Gesetzes zum Eigenthümer gewordene Erbpächter ist berechtigt, über den Mergel seines Gutes frei zu versügen.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 15. d. M. ist das dem vormaligen Aktien⸗Verein für den Bau einer Chaussee von Peilau im Kreise Reichenbach über Gnadenfrei nach Diersdorf im Kreise Nimptsch seiner Zeit verliehene Recht zur Chausseegel d⸗Erheb ung nach den Bestimmungen des Tarifs vom 29 Februar 1840, einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, den genannten Kreisen, und zwar einem jeden für die in sein Eigenthum übergegangene Strecke dieser Straßen gegen Ueber⸗ nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der be— treffenden Straßenstrecke, vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen, übertragen worden.
= Das in der Cirkular⸗Verfügung der damaligen Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und des Innern, vom 19. Dezember 1857, für Leichenpässe angeordnete Schema diente, in Ermangelung eines besonderen Formulars für Transyorte auf Eisenbahnen, bisher zugleich als der im 5. 34 des Eisenbahn⸗- Betriebs- Reglements vom 11. Mai 18714 für solche Transporte erforderte Leichenaß. Nach der Bestimmung unter Nr. 3 des laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. De⸗ zember v. J. neugefaßten 34 1. C. ist für diese Transporte ein anderes ,, vorgeschrieben, ohne daß jedoch dadurch die frühere Vorschrift in dem Erlaß vom 19. Dezember 1857 hinsichtlich des dort vorgesehenen ö aufgehoben wäre. Da somit der Fall eintreten ann, daß beim Transport einer Leiche, welcher theils auf der Eisenbahn, theils auf Landwegen stattfindet, zweierlei Leichenpässe ausgestellt werden, müßten, so haben die genannten Minister im Interesse eines einfachen und sicheren Beschäftsganges unterm 23. September d. J. bestimmt, daß das von dem ö in dem erwähnten 8. 34 des Eisenbahn⸗ Betriebs- Reglements für die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen vorgeschriebene Leichenpaß⸗Formular künftighin auch für den Transport von Leichen auf Landwegen Anwendung findet, wobei selbstverständlich, falls der Trang⸗ port auf keiner Strecke mittelst Eisenbahn geschieht, im Paß⸗ formular die Worte „mittelst Eisenbahn“ zu streichen sind.
. ist in weiterer Abänderung der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Dezember 1857 die Ertheilung von Leichenpässen zukünftig abhängig zu machen von der Vorlegung einer von einem beamteten Arzt ausgestellten Bescheinigung über die Todesursache sowie darüber, daß feiner Ueberzeugung nach der Beförderung der Leiche gesundheitliche Bedenken nicht KJ
Schließlich kommt die zeitliche Beschränkung der Gültig— keit des Passes in Fortfall. . sc ö .
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Kühen, . , 5 . Hesh⸗ vom ice nach dem Haag zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dorti . wieder übernommen. hu ö
— Die, Bevollmächtigten zum Bundesrat „ Königli württembergischer Präsident des El ate H re nme. n. Minister Dr. Freiherr von Mittngcht, und Königlich württembergischer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Schicker sind hier eingetroffen.
Der General⸗Lieutenant von Dincklage, Komman- dant von Frankfurt a. M, hat Berlin wieder verlaffen.
— Die Archiy-Hülfsarbeiter, Dr. phil. Friedri Mei⸗ necke bei dem Geheimen Staats . r hn ö Dre phil Paul Karge bei dem Staats⸗Archiv in Koblenz, sind zu Archiv⸗Assistenten ernannt worden.
Mecklenburg ⸗Schwerin. Schwerin, 30. Oktober. Meckl. Nachr.) Ber Groß fürst und die Groß fürstin ladimir von Rußland sind heute Nachmittag von hier nach Paris n, . Die Großfürstlichen Kinder werden mit ihrer Begleitung morgen die Ruͤckreise nach St. Peters⸗ burg antreten.
Samburg, 30. Oktober. (W. T. B.) Der General⸗ . Graf Moltke hat sich , Nachmittag nach zerlin begeben. Auf dem Wege von feinem Absteigequartier bis zum Bahnhof wurde derselbe von Menschenmenge slürmisch begrüßt.
einer zahlreichen
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Oktober. (Wien. Abdp) Der Sine, , chuß des Abgeordnetenhauses hielt Eute eine Sitzung, in welcher an Stelle des Abg. Grafen ö. Clam⸗Martinitz, welcher auf sein Mandat verzichtet hat, der Abg. Hausner zum Obmann gewählt wurde. Zum zweiten Obmann-Stellvertreter wurde der Abg. Zeithammer gewählt. Sodann gelangte die Vorlage, betreffend die Be⸗ deckung des af r ete ren, zur Verhandlung. An der Debatte hierüber nahm auch der Finanz⸗Minister Dr. Ritter von Dunajewski Theil. Die Vorlage wurde genehmigt.
— 39 Oktober. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus hat von , zum ersten, Zeithammer zum zweiten Vize⸗Präsidenten gewählt.
Pest, 29. Oktober. (Wien. Ztg.). Die Berathung des Regalien-Ausschusses in Betreff der Entschädigungen in Folge der Einführung des Schankgefälles gedieh bis §. 15.
Frankreich. Paris, 30. Oktober. (W. T. B) In der heutigen Sitzung des Ministerraths unter Vorsitz des Präsidenten Carnot wurden die Motive zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Ein kommen teuer, verlesen. Der Entwurf wurde definitiv gebilligt und wird wahrscheinlich morgen der Kammer vorgelegt werden. w
In dem Gesetzentwurf ist die Steuer auf 10/so für ein Ein⸗ kommen aus Arbeit und auf 1 0 für ein Einkommen aus erworbenem Vermögen festgesezz. Ein Einkommen von 2090 Fr. und darunter wird nicht besteuert; wenn der Ehemann ein Einkommen von 2009 Fr. hat und die Ehefrau ebenfalls ein Einkommen von gleicher Höhe, so bleibt dasselbe bei beiden frei von der Steuer. Das Gesetz wird mit entsprechenden Erleichterungen angewendet werden, je größer die Zahl der Kinder einer Familie ist. Die Steuer wird überhaupt nicht von der Gesammtheit der deklarirten Einkommen⸗ summe, sondern nur von P derselben erhoben. Den Besitzern von Aktien, welche einer Coupon⸗Steuer unterliegen, wird der entsprechende Betrag bei der Steuer in Abzug gebracht. .
In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer theilte der Präsident Meline das Resultat der Berathung des Bureaus betreffs des Zwischenfalles mit den Journalisten mit; das Bureau habe den Quästoren das Vertrauen ausgesprochen und die zwischen den Quãästoren und dem Syndikat der Presse getroffenen Vereinbarungen angengmmen. In Folge dieser Berathung hätten die Quästoren ihre Entlassung eingereicht. Lacretelse stellte darauf einen Antrag, nach welchem die Quästoren aufgefordert werden sollen, ihre Entlassung zurückzuziehen. Der Antrag Lacretelles wurde mit 2435 gegen 710 Stimmen angenommen. Peytral brachte hierauf Vorlagen betreffs der Getränke⸗ und Einkommensteuer ein. Die Kammer, nahm dann die Be— rathung über das Marinebudget wieder auf. Gexville, der Berichterstatter der Kommission, warf dem Marine⸗
Minister Krantz vor, daß die Ausgaben für die Häfen zu große seien. Der Marine⸗ Minister widerlegte kurz die Kritiken der Budgetkommission
und beklagte sich, stets der Gegenstand ihrer Angriffe zu sein. Gerville und Rouvier verwahrten sich davor, den Minister persönlich angreifen zu wollen; ihre Kritiken bezögen sich nur auf die Verwaltung. Roche vertheidigte die Marineverwal⸗ tung, deren Fehler nur in dem beständigen Wechsel des Ministers beständen. Hierauf wurde die allgemeine Berathung geschlossen und die Kammer auf Montag vertagt.
Ruland und Polen. St. Petersburg, 30. Oktober. (W. T. B). (Telegramm der „Nordischen. Telegraphen⸗ Agentur“) Ueber die Entgleisung des Kaiserlichen Hofsuges liegen bis jetzt noch keine authentifchen Details vor. Jedenfalls steht fest, daß es sich nur um einen gewöhnlichen Eisenbghnunfall handelt.
— 313. Oltober. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des Hof⸗Ministers aus Dolins kaja (Charkow⸗Nikolajew⸗
. vom Dienstag, 3 Uhr 50 Minuten Nachmittags, ij die Kaiserliche Familie diese Station wohibehalten passirt.
— II. Oktober. (B. T. B) Der „Grashdanin“ bringt nachstehende Einzelheiten über den' Eisen— bahnunfall bei Borki: Derselbe fand am Montag Mittag statt. Der Zug ging mit einer Schnelligkeit von 65 Werst pro Stunde und wurde von zwei Lokomotiven ge⸗ führt. Vier Kaiserliche Salonwagen, die bekanntlich sehr massiv sind, befanden sich im Zuge. Der Weg war ab— schüssig. Unter diesen Umständen sei die Entgleisung er⸗ folgt. Die erste Lokomotive bohrte sich in den Bahndamm ein, die zweite wurde zertrümmert. Im nächstfolgenden Wagen saßen größtentheils Hofbedienstete, der nächste war der Küchenwagen; hierauf folgten der Wagen des Kaiser⸗ lichen Gefolges und der Speisewagen. Das Gefolge, darunter der Verkehrs-Minister Abmiral Poffiet, befanden sich im letzteren. Der Ober⸗Inspektor der Eisenbahnen, Baron Stjernval saß in einem vorderen Wagen, in deren einem Unglücksfälle vorgekommen sein sollen Es heißt, daß auch Baron Stjernval verwundet sei, während der Kriegs⸗ Minister Wannowski, der General⸗Adjutant Tscherewin Und der Flügel⸗-Adjutant Scheremetiev, die sich im Speisewagen befanden, nur leicht kontusionirt wurben. Der Kaiser und die Kaiserin verließen den Thatort nicht sogleich, sondern trösteten die Verunglückten und sorgten für dieselben. Gegen Abend begaben sich die Majestäten nach Losowoje zurück. Anläßlich der wunderbaren Rettung der Kaiserlichen Familie wird allenthalben feierlicher an , ,. abgehalten. — Die Zeit ungen tadeln die Eisenbahn verwaltung pet. welche für die Sicherheit des Hofzuges besser hätte gesorgt haben müssen.
FItalien. Rom, 30. Oktober. (Ww. T. B.) Der Kommandant der Königlichen Jacht „Savoia“, Kapitän zur See Carlo Turi, erläßt, nachdem ihm von dem Marine⸗Minister die Ermächtigung dazu ertheilt worden, folgende Berichtigung: „Die von? dem „Berliner Tage⸗ blatt“ in der Morgenaüsgabe Nr. 535 veröffentlichte Nachricht, daß die. Königliche Jacht „Savoia“ am. 17. Oktober er, bei Castellamare sich in Gefahr be— funden habe, ist völlig unrichtig. Der Yacht „Savoia“, welche in dem Hafen von Castellamare an einer Boje vor Anker lag, wurde von dem Dampfboot „Volta“ nur der auf dem Hinkertheil der Yacht, befindliche Nag ena zerbrochen; es geschah dies am Vormittage um 16 Uhr, als das Dampf⸗ boot „Volta“ langsam manövrtrend sich an ickte, vor Anker zu gehen. — Während dieses Ereignisses befanden sich Ihre Masestäten der Kaiser Wilhelm und König H sowie das Gefolge Allerhöchstderselben noch der Yacht „Savoia.“
Griechenland. Athen, 30. Oktober. Der König empfing Mittags vor den anderen sandten den österreichischen Admiral von
i umhert nicht an Bord
8 ö. , Spezialabge⸗ Stern eck 4,
e Audienz. Anwesend uswärtigen, Dragumis, der g 5 . . 5. ⸗— miral von Sterneck brachte die Glückwün ö Franz Jo seph dar, worauf der i ne,, ordentlichen Beweis der Sympathie wiederholt dankte ö. jedes Mitglied der Mission in wohlwollender BVeise an ö. Nachmittags nahm der König von den ständ: en Wld der Mächte die Glückwünsche entgegen. Erzbischof 3 ler n , , i , ,, fen em österreichischen Gesandten Freiherrn von Koi Gier . e ine ele. 3 iet zi hin ö ober. T. B.) Der österreich Admiral von Sterneck war gestern allein . zum Familiendiner geladen; die übrigen Spezia lab ö sandten, sowie die Mitglieder des diplomalischen , haben für heute eine Einladung zum Diner erhalten. ö
Serbien. Belgrad, 30. Oktober. (B. T. B De Minister⸗Präsident Ch rist ic richtete als Minister de 5 an sämmtliche Polizeiorgane des Landes ein Cirkular in welchem er dieselben auffordert, den Worten des König durch welche die Wahlfreiheit garantirt welt Ach tung zu verschaffen. ö. Amerika. Wa shington, 30. Oktober. (R. B.) De diesseitige Gesandte in London, Phelps, übermitlen dem Staats sekretär Bayard Depeschen, in die Ansichten der englischen Regierung über den 3* chenfall Sackville auseinandergesetzt werden. D
epeschen sollten dem heute stattfindenden Kabinetzra⸗ unterbreitet werden. — Im Auftrage des Prä sidenten Cleveland theilte Bayard heute dem britischen Gesan te Gackville mit, daß aus der englischen Regierung bern mitgetheilten Gründen Sackyille's ferner es Verbleiben auf seinem bisherigen Posten für die Regierung der Vers Staaten nicht mehr annehmbar und deshalb naht für die Beziehungen der beiden Länder sein würde,.
ierbei waren . Ho 9
der , 5
Zeituugsstimmen.
Die „Leipziger Zeitung“ schreibt: J.
Ein Deutsches Reich, welches die feste Grundlage seiner Gibt in der freiwilligen Mitwirkung aller Stämme und Dynaslien fn spllte, war das hohe Ziel, welches dem ersten Deutschen Raiser anz rn Hause der Hohenzollern und seinem großen Kanzler bei dieses Reichs vorschwebte. Und als ein Reich, wie es feine großen Baume ste sich dachten, fest gegründet auf die Treue und das Vertrmnen seinet Fürsten und Völker, stark nach Außen und trotz manch häneliche; Zwistes in allen großen Fragen einig im Innern, ist cz zu Fleish und Blut geworden nicht blos im Denken und Sinnen der Nation,
hat es sich bewährt auch in dem harten Kampfe um sein nationnlt⸗5
Dasein, bewährt in den Stürmen, die der Reichstagswahl bez per= flossenen Jahres vorausgingen, bewährt in diefem Reichstage selbst und bewährt in den schweren Schicksalsschlägen des Jahres, in dem pit
In necessarijs nnitas — im Nothwendigen Einheit in ber Au
noch stehen.
führung Treue und wechselseitiges Vertrauen — . mare n ee Reich gegründet, und unter demselben Zeichen st unsere 98 wenn sie morgen ihren Ehrentag feiert. Im un Gin bein⸗ das gilt nächst dem deutschen Heere vor Allem mn Nec;
das äußere Markzeichen dieser Einheit soll fir ale enen br oberfe
Gerichtshof bilden, dessen Grundstein wir Daß sich diese Feier in unserer Stadt und in Staale vollziebt, daß Kaiser und König diesem Feste Anwesenbein
die Weihe geben und die erste Stadt des uns dam neidlos ihre Glückwünsche sendet, das weist uns si auf jene beiden anderen Grundlagen unserer nationalen Einheit k Vertrauen und die erprobte Treue, welche die ürsten und Stämme untereinander verbindet. Den Schwur dieser Aten Treue erneuern wir morgen und das soll der Willkommensgraß sein, mit dem wir unsere erlauchten Herrscher empfangen. Dem FKasser Heil, Hel unserem König Albert! .
Das „Berliner Fremdenblatt“ bemert.
Von einer gleich bohen politischen Bexeutung wie die Gh= verleibung Hamburgs und Bremens in den Jollverein, ist die morgen in Leipzig ftattfindende Grundsteinlegung zu dem neuen Rei icht gebäude. Zu dem, was das Bewußtsein der Jusammengehärihhe aller Deutschen stets wachzuhalten und neu zu beleben geeignet ift trägt neben den Maßnahmen zur Erleichterung des . ichen Verkehrs Nickts in dem Grade kei, als die Gihnbet n Rechts und der Gerichtsorganisation. In der Rechtseinhen langt die Gemeinsamkeit des sittlichen Empfinden und i Strebens der Nation, ihres Riagens nach sittlicher Vervoll kommt durch, die wachsende Erkenntniß der höchsten Rechtsidee n wn schärfsten Ausdruck; in der einheitlichen ,, die Vorbedingungen für die praktische Pflege des Nechts nach In selben Normen des Verfahrens, nach den gleichen Grundsäen t luter Unparteilichkeit und nach böchfter juriftischer Einsicht, also de Grundlagen für die unablässtgze Uebung der Gerechtigkeit. d. H. fin de Erfüllung des vornehmsten Zwecks des Rechts. Die hohe Behne einer möglichst vervollkommneten Ausbildung gemeinsamer Neck inftitutionen für das ganze wirthschaftliche Leben der Nation und tub im Sinzelnen für die vitalsten Interefsen jedes Reichsangebäntn giebt sich damit überzeugend zu erkennen; die Aussicht, über. m Reich nach gleichem Recht bemessen, überall einer gleich gewissenbanten und gleich einsichtigen Rechtsprechung theilhaftig zu werden ist nibt nur geeignet, die Wechselbezichungen der Angehörigen der verschiedenen
Bundessigaten zu vermehren, sondern auch dem ganzen Handel und
Wandel die solideste Basis zu geben und das Vertrauen zu dem Reich und das vollste Interesse an seiner Erhaltung allseitig aufs Höchste zu fördern. Materielle Rügsichten vereinigen sich hier mit idealen Bestrebungen, um die deutschen Stämme mit, einem Bande zu um,. geben, dessen einigende Kraft der aller praktischen Maßnahmen zur Förderung des wirthschaftlichen Verkehrs keineswegs nachsteht.
Der Partikularismus steifte ich denn auch mit ganzer Macht gegen die Einführung der Rechtseinheit, und es lag, als sie dennoch im Prinzip beschlossen war, lange noch die Gefahr nahe, daß ibre praktische Bethätigung durch die Mißgunst und die Sondermaßnahmen einzelner Bundesstaaten, speziell Bayerns und Sachsens ju Zustãnden führen könnte, wie sie in den letzten Stadien der Reicht kammer gerichtsherrlichkeit Platz gegriffen hatten. Diese Befürchtungen sind aber durch die Entwickelung der Verhältnisse, an der der nen begründete oberste Reichsgerichtshof selbst den hervorragendsten Antheil hat, zu Schanden gemacht worden. Wir erfreuen unk zunächst nur der einheitlichen Gerichtsorganisation, des einheitlichen Strafrechts und des gemeinsamen Prozeßverfahrens, aber die darauf bezüglichen Justizgesetze bestehen noch nicht ein Jahlzehnt, und sie sind dem Deutschen bereits unentbehrlich geworden. Die Rechtsprechtng der Gerichtsböfe steht vollständig auf der Höhe ihrer Aufgabe und besonders die des obersten n, nimmt im Volke eine unbestrittene, täglich steigende utorität ein. Der Nechtẽ· partikularismus ist für den Geltungsbezirk des Reichsgerichts in Deutschland für immer ein überwundener Standpunkt, und es kann nur noch eine Frage der Zeit sein, 3 auch, Bayern sich seiner jurfstischen Sonderstellung entkleidet. Diefer Zesipmnft wird um so schneller eintreten, wenn wir uns erst einheit
licher Rechtssatzungen in dem allgemeinen deutschen bürgerlichen Gesetzbuch erfreuen; dann wird der zusammenfassende, das Bewußtsein
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