1888 / 325 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

X= m Aas Abonnement beträgt nierteljä gt nierteljährlich 4 M 50 3. ; Alle Kost-Anstalten nehmen Kestellung an; ö. für Kerlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition P SM., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne nm mern koßen 25 3. ] .

Jusertio nr pels sar den Ranm einer Aruckzeile 30 3 Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

und Königlich Preußischen staats-Anzeiger⸗

F des Jeutschen Reichs Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. P

KR

1188S.

M 225 Berlin, Freitag, den 28. Dezemher, Ahends.

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Abonnements-⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal

nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, sw. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen. Der viertel jährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im Deutschen

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem r , Justiz-RNath von Lützau zu den Kaiserlichen Kreisdirektor Pfarrius unter Ver⸗ Dttensen den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der leihung des Eharakters als Kaiserlicher Geheimer Regierungs⸗

1 dem außerordentlichen Professor und Inspektor am Rath zum ständigen Mitglied des Reichs-Versicherüngsamts

. . chen Institut der Universitat zu Halle, Dr. phil. zu ernennen. aschenb erg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem 66 D. 2. . 2 3. den Königlichen ronen⸗Drden zweiter Klase; dem Kapitän zur See Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: . , alch . . dem Geheimen Kanzlei-Direktor bei . . des ; ; adtischen . ; ; Hesanglehrer an der CharlottenSchule und Dirigenten des ö Meißner, den Charakter als Geheimer Kirchenchors der Zwölf⸗-Apostel⸗Kirche zu Berlin, Hermann . ö

s. . z ; ; den bei derselben Behörde angestellten Geheimen expe— J Kronen-⸗Orden vierter Alasse; sowie direnden Sekretdren und“ Kalkuldtoren? Ditt im ann fund

erkmeister Stein ker zu Hamm i. W. ; ö j und dem pensionirten Bahnwärter Kirk genannt Kirch zu Giebe den Charakter als Rechnungs-Mäath zu verleihen.

Medingen im Kreise Uelzen, bisher zu Bevensen, das All⸗ k gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Von dem Kaiserlichen Konsul in Port au Prince ist der

ja sz zn 38 . Kaufmann Andreas Friedrich Strohm zum Konsular— . 3 ö Agenten für den Hafen von Jersmie (Hayti) bestellt worden.

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: —⸗ J ö Der außerordentliche Professor Dr. Schering ist aus

des Königlich bayerischen Verdiens⸗Ordens vom der mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der

heiligen Michael vierter Klasse: Kaiser⸗Wilhelnis-Un iversität Straßpurg ausgejchichen. ö dem Premier⸗Lieutenant von Blumenthal vom 1. Han⸗ noverischen Dragoner⸗Regiment Nr. 9, kommandirt zur Gesandt⸗ ö . schaft in München; JJ K des Kemmenthurkreuzes zweiter Klasse des betreffend die Vorarbeiten für das National⸗ Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: denkmal Kaiser Wilhelms IJ. dem Obersten von Rauchhaupt, Commandeur des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 . 1 23. . Jr ; . des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Sichen laub ,,, . eutscher an er, des Großherzoglich , Ordens vom verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Zähringer Löwen: . des Bundesraths und des Reichstages, was folgt? dem Premier⸗Lieutenant von Bu sse vom 3. Schlesischen Zu einer Preisbewerbung für das Sr. Majestät dem . . Nr. 15 . Di on Montet on Sochseligen gf! Wilhelm J., dem Gründer des Reichs, zu D H m er er ger er. J erfügung ; der Gro ich badischen silbernen Verdienst⸗ Der Reichskanzler wird ermächtigt, diesen Betrag aus den ö 1 bereiten Mitteln der Reichs⸗Hauptkasse zu entnehmen. ; dem Sergeanten Fröhlich vom 1. Hannoverischen Dra⸗ Urkundlich unter Unserer S, ,, Unterschrift goner⸗Regiment Nr. 9; und beigedrucktem e,, * iegel. . des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des ö . den er n n. Herzoglich braunschweigischen Haus-Ordens . . von Boetticher. ; Heinrich's des Löwen: Alllerhöchstihren Flügel-Adjutanten, dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Bissing und dem Major von Lippe; Gesetz, des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des betreffend k des Gesetzes über die Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Ve⸗ Albrecht's des Bären: fugniß zur Führung der Bundesflagge vom 25. Ok⸗ dem Major Winsloe, Flügel⸗Adjutanten Sr. König⸗ tober 186. ; lichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Stkelitz; . Vom 23. Dezember 1888. Lr dem Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutsche Odrden . , Verdienst⸗Medaille: ö önig von Preußen c. . . sch dem Bezirks-Feldwebel Kummer und dem Sergeanten verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Binter, Heide vSm Bezirks- Kommando Altenburg; des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:; . 6 ö An . . . 1. ö . 6 ö. w 2 Nr. 5 und 8. a4 3. es Gese vom 25. o⸗ des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen * 30h (Vundes-Gefetbl. S. 35) trelen die folgenden Vor—

Leopold⸗Ordens: ö dem General- Lientendnt von Hänisch, Commandeur der schriften: 86 Ang?

Kavallerie Divifion des XV. Armes-Corps; . . Diesen Personen sind gleich zu achten solche juristische 1 . de 8 a nil 9 . stein Loxten schaften, welche im eichsgebiet ihren Sitz haben, sowie die⸗ . 2 ersten . 3 . ne mn, jenigen Kommanditgesells aften auf Aktien, welche im Reichs- n. andeur des 4. Garde⸗Grenadier⸗Reg ö 6 ihren ö und deren persönlich haftende

ö . . . Iltend / esellschafter sich ämmtlich im Besitz der Reichsangehörigkeit des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben befinden. 8. 6 Nr.? 1 Vr denz: ; r. 5. dem Nittmeister von Strahl, persönlichen Adjutanten den Namen und die nähere Bezeichnung des Rheders, od Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen. wenn eine Rhederei besteht, den de . und si i ere r

zeichnung aller Mitrheder und die Größe der Schiffspart eines

Deutsches Reich. . ist der Ort, an welchem dieselbe ihren Sitz hat, einzutra

Se. Ma jestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Ist eine eingetragene Genossenschaft oder eine Handelsge Ebi vortragenden Räthe im Auswärtigen Amt, lhiherigen shns, The teig ode f tt hedei, e it gbr. irllichen Legettions Niäthe Freiherr von Lindenfels ünd welchem die Genossenschaft oder Gesellschaft 2 von Yeäh rb erg en Geheimen Legations Räthen zu auch die Firma und, wenn die Gesellschaft ni

ö i ernennen. gesellschaft ist, der Name und die

die Handelsgesellschaft bildenden Gesellschafter einzutragen; bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien genügt statt der Ein= tragung aller Gesellschafter die Eintragung aller persönlich haftenden Gesellschafter; §. 12 Absatz 2 Nr. 2.

wenn eine juristische Person, eine eingetragene Genossen⸗ schaft, eine Aktiengesellschaft Rheder oder Mitrheder ist, für dieselbe allen Mitgliedern des Vorstandes.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1888.

(L. 8.) Wilhelm. von Boetticher.

Bekanntmachung,

betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues.

Vom 18. Dezember 1888.

Auf Grund der Vorschrift im 5§. 4 Ziffer 1 der Ver⸗ ordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues, vom 4. Juli 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) bestimme ich Folgendes: .

Die Einfuhr aller zur w der Rebe nicht gehörigen

Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus

4 5 nzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stamme 32 ie Grenzen des Reichs darf fortan auch über das Gr 1 badische Haupt⸗ Steueramt zu . erfolgen · ö

. HVerln, en 6. Deen ber Der Stellvertreter des Reichskanzlers. . von Koen;

Bekanntmachung, .

reffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß⸗Lothringen vom 27. Februar 1888 (Reich s⸗

GHefetzbl. S. I)..

Vom 22. Dezember 1888.

Zur , des Gesetzes über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß⸗Lothringen vom 27. Februar 1888

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 57) hat der Bundesrath beschlossen, daß

die nachstehend verzeichneten, zur Ausführung der Gewerbe⸗

ordnung erlassenen Bestimmungen in Elsaß⸗Lothringen vom

e, te des Inkrafttretens der Gewerbeordnung Anwendung

nden sollen:

J. Die auf Grund des §. 139 a der Gewerbeordnung er⸗ lassenen Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbei terinnen und . Arbeitern in Walz und Hammer— werken Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. April 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich S. 303.

II. Die auf Grund des 8§. 139a der Gewerbeordnung er— lassenen Bestimmungen über die Beschäftigung von Ärbei— terinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten Be— kanntmachung des Reichskanzlers vom 23. April 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich S. 304.

III. Die auf Grund des 5§. 139 2 der Gewerbeordnung erlassenen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich S. 362.

IV. Die auf Grund des 5§. 139 a der Gewerbeordnu erlassenen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlich Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken Bekanntmachung Reichskanzlers vom 10. Juli 1881, Centralb Deutsche Reich S. 2753und vom 12. März 1 für das Deutsche Reich S. 63.

V. Die auf Grund der Besti Absatz 2, 56 d, 60 Absatz 4 der Ausführungsbestimmungen über und Silberwaarenfabrikanten, länder im Umherziehen gewerbescheine 51. Oktober 1

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Jeden. Ist eine juristische Person Rheder oder Mitrheder, so ferti

9 ; ö osphor dienen, zu . des Reichs⸗ Centralblatt für das Deutsche