Denutscher Neichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraste Nr. 32. ⸗ *.
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar, Ahends.
Auf Ihren Bericht vom 15. d. M. beauftrage Ich Sie, den Bundesregierungen und dem „Reichs⸗Anzeiger“ die amtlichen Mittheilungen zu machen, welche erforderlich sind, um den Regierungen und den Reichs augehorigen ein eigenes Urtheil über das Verhalten der Reichs Justizverwaltung in der Unter⸗ suchungssache wider den Professor Dr. Geffcen zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke bestimme Ich, daß die Anklageschrift gegen den Dr. Geffcken im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht und nebst den Anlagen derselben dem Bundesrath behufs Verwerthung im Sinne Ihres Bericht s mitgetheilt werde.
Berlin, den 13. Januar 1889.
Wilhelm. I. R.
von Bismarck. An den Reichskanzler.
Berlin, den 13. Januar 1889.
nter ehrfurchtsvoller Bezugnahme auf meinen Immediat—⸗ periht vom 23. September v. J. erlaube ich mir Ew. Majestät den in der Strafsache gegen den Geheimen Justiz Rath Dr. afk ergangenen Beschluß des Reichsgerichts vom bd. M. allerunterthänigst vorzulegen. Ausweislich dieses Beschlusses hat das Gericht anerkannt, daß nach dem Ergebniß der Voruntersuchung hinreichende Verdachtsgründe für die Annahme vorliegen, daß der Beschuldigte durch seine Publikation in der „Deutschen Rundschau“ Nachrichten, deren Geheim⸗ 6 anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des eutschen Reichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht habe. Der Angeschuldigte ist jedoch außer Verfolgung gesetzt worden, weil . die Annahme des Bewu keln. desselben von der Strafbarkeit seiner Handlung nach Ansicht des Gerichts genügende Gründe nicht vorlagen. dein ehrfurchtsvoller Bericht vom 23. September war durch den Umstand veranlaßt worden, daß die Veröffentlichung des Tagebuchs weiland Kaiser Friedrich 's, deren Urheber damals noch unbekannt war, von einem großen Theil der Presse des In⸗ und Auslandes zu n,, benutzt wurde, vermöge deren die Schädlichkeit jener unberechtigten Veröffentlichung ür das Reich und für das Königliche Haus wesentlich ge⸗ agen wurde. Analoge Entstellungen der Thatsachen und des gerichtlichen Verfahrens, sowie der Gründe der Einleitung und der Einstellung desselben sinden gegen⸗ wärtig in der reichsfeindlichen Presse des In- und Auslandes statt Und werden ausgebeutet, um die Unparteilichkeit und das Ansehen der Kaiserlichen Justizverwaltung im Reich zu ver⸗ dächtigen. Dieselben haben den Zweck, das Verfahren der Reichsanwaltschaft und des Reichsgerichts im Lichte der Par⸗ teilichkeit und der tendenziösen Verfolgung darzustellen. Es ist daher für Ew. Majestät Justizverwaltung im Reich ein Bedürfniß, die Möglichkeit eigenen, durch die reichsfeindliche Presse nicht gefälschten Urtheils über das eingehaltene Verfahren, zu nächst bei den verbündeten Regierungen, dann aber auch in der öffentlichen Meinung der Reichsangehörigen herzuftellen. Dies kann nur auf dem Wege geschehen, daß das gesammte Material, durch welches die Entschließungen der Reichsanwalt—⸗ schaft und des Reichsgerichts bestimmt worden sind, zur Kennt⸗ n aller Derer gebracht werde, welche ein berechtigtes Intereffe daran haben, daß das Verhalten der Reichs-Justizbehörden sich aberall? als ein gerechtes und sachgemäßes erweise. Dieser Zweck würde meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens erreicht werden, wenn Ew. Majestät geruhen wollten, die Ver⸗ bffenllichung der Anklageschrift durch den Reichs⸗ 3 eiger / zu besehlen, und durch das Organ des B ed, ache den verbünbeten Regierungen mit die⸗ n meinem chrfurchtsvollen Bericht die gesammten Unterlagen der Anklage: Segen Professor Geffcken behufs weiterer Verwerthung in dem oben gedachten Sinne mit—
zutheilen. ö 6 Ei . r ; es Allerhöchsten Einverständnisses mit Fir den Fall d ehrfurchtsvoll anheimstellen, den
el darf i ile f a , eln huldreichst vollziehen zu wollen.
von Bismarck. Sr. Majestät dem Kaiser und Könige.
—
Beschluß.
egen den Geheimen Justiz⸗Rath, rofffsor 96 Sir q ce ea g ichric Heinrich * cken aus ö . .
. . des Reichsgerichts in seiner
nicht . Sitzung vom 4. Januar 1880, auf
den Antrag des Ober Jieichsanwalts in , ; daß zwar nach dem Enn ig⸗ der Voruntersuchung 6 4 e Verdachtsgründe für bie Annahme l en, . 9 ö schulbigte 2c. Geffcken im Septenibe 18863 durch die . erscheinende Zeilschrist „Deutsche Rundschau“ Heft ober 1958. in einem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrichs Tagebuch 1570,51“, insbesondere in den in der
Anklageschrift des Ober⸗Reichaanwalts unter J. 1 bis 15,
Il. ke 3. III. 1 bis 2, IV. 1 bis 2, V., VI. 1 bis 3 her-
vorgehobenen Stellen, Nachrichten, deren Geheimhaltung
anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen
Reichs . war, öffentlich bekannt gemacht hat,
daß jedoch für die Annahme des Bewußtseins des Beschuldigten ꝛc. Geffcken, daß der fragliche Artikel Nachrichten der bezeichneten Art enthalte, genügende Gründe nicht vorhanden sind,
a. .
1) den Beschuldigten ꝛc. Geffcken hinsichtlich der Beschul⸗ digung des Landesverraths (Strafgesetzbuch . 92 Ziffer I) außer 6 zu setzen, —
2) die def des Beschuldigten nuf e,
3) die Kosten des Verfahrens der Reichskasse aufzuerlegen.
Leipzig, den 4. Januar 18839.
Das Reichsgericht, Erster Strafsenat.
. von Geß.
Anklageschrift
gegen
den Geheimen Justiz-Rath, Professor a. D. Dr. jur. Friedrich Heinrich Geffcken zu Hamburg, daselbst geboren am J. Dezember 1830, evangelisch, verheirathet, Vater von 4 Kindern, nicht Soldat gewesen, im Besitz einer Reihe von Orden, insbesondere des Großkreuzes des belgischen Leopolds⸗ Ordens, des Königlich preußischen Kronen⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern, des Groß-Komthurkreuzes des olden⸗
burgischen Peter⸗Paul⸗Drdens.
Die in Berlin von dem Schriftsteller Dr. Julius Roden⸗ berg herausgegebene und von dem ,, ndler Elwin Paetel verlegte und redigirte Zeitschrift Deutsche Rundschau“ brachte in dem am 20. September 1888 3 enen Oktober⸗ * an erster Stelle einen Aufsatz mit der Ueberschrift; Aus
aiser Friedrichs Tagebuch 18350— 71“ und mit solgender Bemerkung:
„Um jeden Zweisel an dem Ursprung dieser Veröffent⸗ lichung auszuschließen, bemerken wir, daß Se. Majestät, der verewigte Kaiser Friedrich, das von ihm während des fran⸗
ösischen Feldzuges geführte Tagebuch Höchstselbst unserem Einsender mitgetheilt, und daß dieser nur aus Gründen der Diskretion sich auf die nachfolgenden Auszüge aus dem⸗ selben beschränkt hat, welche geeignet sind, erk die edle Persönlichkeit des Hohen Verfassers in ihrer vollen Bedeu⸗ tung hervortreten zu lassen, als einen wichtigen Beitrag zur Geschichte jener großen Zeit zu bilden.
Die Redaktion der Deutschen Rundschau“
Diese Veröffentlichung erregte das größte Aufsehen. Sie wurde, wie notörisch, alsbald und zwar fortgesetzt von der inländischen regierungs⸗ beziehungsweise reichs feindlichen Presse ür Fa , und von der ausländischen deutschseindlichen
resse zu Verdächtigungen der Politik des Deutschen Reichs ausgebeutet. . = Der Anfangs angeregte Verdacht einer Fälschung fand sich nicht bestätigt. Der Verleger und Redacteur 3 machte, nachdem er zuerst jede Auskunft über den Einsender des Manuskripts verweigert hatte, auf den Vorhalt, daß ein Verbrechen 7 den 8. Q des Strafgesetzbuchs in Frage stände, den Ängeschuldigien als den Einsender namhaft. Der Letztere, welcher sich am 23. September 1888 von Hamburg nach Helgoland begeben hatte, von dort aber, nachdem am 28. desselden Monats in seiner Wohnung zu Hamburg eine ge⸗ richtliche Durchsuchung stattgefunden hatte, auf Veranlassung seiner Familie am 239. desselben Monats zurückgekehrt und bei seiner Rückkehr verhaftet worden war, hat über seine Autorschaft und seine Bezugsquelle folgende Angaben gemacht:
Der Hochselige Kaiser Friedrich, dem er während der gleichzeitigen Studienzeit in Bonn bekannt geworden sei und der ihm, während er in der Zeit von 1866 bis 1868 in Berlin beziehungsweise in London als hanseatischer Minister⸗ Resident u,, und auch später großes Wohlwollen be⸗ wiesen, habe ihn im Februar 1813, wo er Professor an der Universität Straßburg gewesen sei, nach Wiesbaden, wo der Hohe Herr damals zur Kur geweilt, eingeladen und ihm bei seinem Besuch zu Ende Februar oder Anfang März 1873 ein Tagebuch über die Ereignisse der Kriegsjahre 1810/71 zur Einsicht mit der Erlaubniß zugehen lassen, dasselbe nach Karlsbad, wohin er sich demnächst zur Kur begeben habe, mit- zunehmen. Nach etwa 3 Wochen habe er das Tagebuch dem damaligen Kronprinzen mit einem Dankschreiben nach Berlin zurückgesandt. Aus dem etwa siebenhundert Seiten umfassenden, voll und ganz von Allerhöchster Hand geschriebe? nen Tagebuche habe er einen etwa zwanzig enggeschriebene Seiten anfüllenden Auszug angefertigt und in denfelben vor⸗ zugsweise die politischen Nachrichten, — der größte Theil des Tagehuchs habe au militärischen Nachrichten bestanben, — mit Abkürzungen, jedoch ohne Zusätze oder sonstige Aenderun⸗ gen aufgenommen. Obgleich er die Uebergabe des Tagebuchs als ein . besonderen rn, , g. Vertrauens betrachtet und zur Anfertigung der Auszüge keine Erlaubniß erbeten oder er ⸗
18839.
halten, habe er die Anfertigung doch für erlaubt era
Dabei habe er aber als selbstverständlich angenommen, daß er Mittheilungen aus dem Tagebuche Niemandem machen dürfte und sei damals der Ueberzeugung gewesen und habe diese auch jetzt noch, daß der Hochselige Kaiser, der damalige Kronprinz, ihm das Tagebuch nicht anvertraut haben würde, wenn * hätte voraussetzen können, daß er, der Angeschuldigte, bei Seinen Lebzeiten aus dem Tagebuch Etwas an Dritte mittheilen oder gar veröffentlichen würde. An den Fall, daß der Kronprinz vor ihm versterben könnte, habe er bei der Anferti⸗ ung des Auszugs überhaupt nicht egen, und sei seine Ab⸗ n lediglich dahin gegangen, sich selbst das Andenken an das Gelesene zu bewahren. Nach dem Tode Sr. Majestät des Kaisers Friedrich habe er sich zur Veröffentlichung entschlossen, im August 1838 aus dem Auszuge das durch Weglassung von ihm bedenklich scheinender Stellen um vier bis fünf Seiten verringerte Manuskript für den Druck angefertigt und dasselbe dem Herausgeber der Deutschen Rundschau“ zum Druck über⸗ sandt. Sein mit der Veröffentlichung verfolgter Zweck sei durchaus kein politischer, sondern ein historischer ) gewesen und habe er namentlich der viel vertretenen Ansicht gegenüber, Kaiser Friedrich sei ein edler Ideologe gewesen, dessen poli⸗ tische Bedeutung und insbesondere den Umstand, daß Er bei Gründung des Deutschen Reichs die treibende Kraft gewesen
sei, hervorheben wollen. Allerdings habe er zu der Veröffent⸗ lichung keinerlei Ermächtigung gehabt, insbesondere auch nicht geglaubt, daß er auf etwaige Anfrage bei Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich eine solche erhalten werde.
Indem die Angaben des Angeschuldigten über den Zweck der Veröffentlichung weiter unten ihre Würdigung finden werden, wird hier nur noch Folgendes bemerkt:
Daß die Veröffentlichung sich als ein Auszug aus echten Aufzeichnungen des Hochseligen Kaisers Friedrich darstellt, ist nicht zu bezweifeln. ag der amtlichen Auskunft des Ministeriums des Königlichen Hauses befanden sich im Köni lichen Hausarchiv drei Exemplare des Tagebuches Sr. 266 des Kaisers und Königs Friedrich, von denen zwei dem Wort⸗ laut nach identisch und anscheinend auf mechanischem Wege * estellte Abdrücke eigenhändiger Niederschriften Sr. damaligen
aiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen sind, während das dritte Exemplar eine veründerte Redaktion jener ersteren Niederschriften ist, aus einer Anzahl von losen er deren einzelne Blätter von einer Kanzleihand einseitig beschrieben und auf der von dem Kanzlisten leergelassenen Seite mit umfangreichen Zusätzen und Einschaltungen von der Hand Sr. Kaiserlichen Hoheit versehen sind, besteht, und —— en enthält, wie sie in dem Rundschau⸗Artikel zum Abdruck gelangt sind. Dieses letztere Exemplar selbst kann . dem Angeschuldigten nicht vorgelegen haben, da nach einer ganz bestimmten Angabe das von ihm eingesehene Tagebuch voll und ganz von der Hand des Hoch⸗ seligen Kaisers geschrieben gewesen ist. Die vorhin erwähnte Kanzleihand ist höchst wahrscheinlich die des im anuar 1887 verstorbenen Kronprinzlichen Haushofmeisters rug gewesen. Wie dessen Wittwe und Bruder bekunden, ist derselbe, der das besondere Vertrauen des ochseligen Kaisers enossen, von Diesem vielfach mit der Abschrist geheimer chriftstücke, insbesondere der Tagebücher über den Feldzug von 1866, über die orientalische Reise und über den Krieg von 1810571 betraut worden. Die letzteren eigen händigen Ausßeichnungen seien sehr umfangreich gewesen und dem Krug nach beendigtem Kriege im Spätsommer 1571 zur Ab— schrist übergeben worden. Nachdem die erste Abschrift ver einzelnen Blätter von Allerhöchster Hand durchkorrigirt worden, habe Krug eine neue Reinschrift anfertigen müssen und diese im r mh, 1572 von dem Hochseligen Kaiser, dem damaligen ronprinzen, Der vieles darin kforrigirt, anderes gestrichen und geändert habe, zur Anfertigung einer abermaligen Rein⸗ schrift zurückerhalten. Nach n n des Krug habe der Kronprinz die n zurücdgelieserten Aufzeichnungen und korrigirten Abschri ten stets Selbst vernichtet. Diese letzte Reinschrift wird der Kontext des oben erwähnten dritten Exemplars sein, welches sich, wie die Zeugenaussagen ergeben, als kein eigentliches Tagebuch darstellt. Ist das von dem Angeschuldigten eingesehene und excerpirte Exemplar ganz von Lillerhöchster Hand geschrieben ewesen, so wird der Hohe Herr, nachdem Er jenes Eremplar nochmals durchkorrigirt und mit umfangreichen 3 sätzen und Einschaltungen versehen, auf Grund des selben eigenhändig ein neues Exemplar angefertigt haben. ber den Verbleib des letzteren ist nichts ermittelt worden, Die Behauptung der Vertheidigung, daß der Hochselige Kaiser dem Krug eine Abschrift des Tagebuch von 15071 geschenkt habe, ist durch das Zeugniß der Wittme Krug wider worden. Hiernach hat ihr verstorbener Ehemann von dem ochseligen Kaiser nur einen metallograp 22 11 des 2 22 39 1 8 1369 enen, 26 19 8 eschenk erhalten, ü ⸗ ihr angeht. aß. Im fes gehn, meme in en. r sichteit kemmen ward; ch n den e, elbe, 2 3 versuang ashm ee, da e, dh, eh, un i tung des Inhalts des Tagebuchs von 1570/71 nicht