1889 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

IV. Die Beziehungen zu England. I) Die Stelle Seite 16: . „Ich entdecke, daß man Uebles gegen England im Schilde führte, das ist vorüber, aber ob die Vorliebe für Rußland und Amerika nich: doch einmal dem Haß gegen England Luft macht, kann kein Mensch wissen“ enthält eine Au e eng des damaligen Kronprinzen und mußte der englischen Regierung gegenüber deshalb geheim gehalten werden, weil sie betont, daß eine England feindliche. Strö⸗ mung als ein in der Politik zu beachtender Faktor gilt und weil sie geeignet ist, in England Mißtrauen hervorzurufen. 2) Ki Stelle Seite 10 25. August:

„Benedetti's Projekt schadet uns in 6 er hätte sih . Bismarck's Ermuthigung keine solche Sprache erlaubt.“

in welcher unrichtig unterstellt wird, daß das Projekt, der Preisgabe Belgiens an Frankreich, nicht ohne Ermuthigung des Reichskanzlers entstanden sei, enthält eine Nachricht, welche, weil von dem Kronprinzen von Preußen vertreten, durch anderweite Argumente, niemals ang beseitigt werden kann und welche, weil sie geeignet ist, der englischen Re⸗ gierung gegenüber die Möglichkeit einer solchen Transaktion auch für die Zukunft hervortreten zu lassen, dieser Regierung, wie nicht minder der belgischen gegenüber zum Wohle des Deutschen Reichs geheim zu halten war.

V

ie Beziehungen zum Großherzogthum Luxembur 3 ; . zu den Garantiemächten. . ! Die Nachricht, welche Seite 0 25. Februar auf⸗ ezeichnet ist: ;

; e , wollte auf Bismarck's Verlangen, uns Luxemburg zu verschaffen, nicht eingehen, worauf dann die Alter—= native Metz oder Belsort gestellt ward,“

war gegenüber der luxemburgischen und französischen Regie⸗

rung zum Wohl des Deutschen Reichs geheim zu halten; denn

sie ist geeignet, die Mächte, welche die Neutralität Luxemburgs arantirt hien und die , Tenge Regierung n. mit

ißtrauen gegen die Zuverlässigkeit der deutschen Politik zu erfüllen, und i versetzt, da sie mit der Autorität des Kron⸗ prinzlichen Tagebuch ausgestattet ist, die französische Regie= rung in die Lage, bei der luxemburgischen Regierung Deutsch⸗ land gegenüber Vortheile zu ziehen, zumal bei der zu er⸗ wartenden Eröffnung der Succession für den Herzog von

Nassau. vn

Die Beziehungen zu Belgien und Frankreich.

Hier kommen die folgenden Stellen in Betracht:

IL) Seite 14 6. Oktober. Thiers regt den Gedanken an, König Leopold auf den französischen Thron zu bringen, was Bismarck für todtgeboren hält.

2) Seite 23 28. Dezember. Brief des Königs der Belgier, voll Sympathie für Kaiser und Reich und voll großer Erwartungen von denselben; er sieht darin Wiederherstellung der Ordnung und des Rechtsbewußtseins in Europa und nennt die denselben zu stellenden Aufgaben „wahrhaft herrliche“. Er sei eifrig bestrebt, seine Pflichten als Neutraler vertragsmäßig zu erfüllen, aber die Vortheile einer solchen Stellung seien nicht ohne empfindliche Lasten und Schwierigkeiten. Er wirst den frem⸗ den Literaten vor, die belgische ö , . gegen uns zu mißbrauchen; Frankreich häuft Beschwerden gegen Belgien, weil dieses deutsche Verwundete und, Lebensmittel durchlasse, während den flüchtigen Franzosen die Rückkehr nach Frank⸗ reich verwehrt werde und sie internirt werden.

3) Seite 24 28. Dezember. Bismarck äußert sich sehr anerkennend über Leopold's Brief und bittet in meiner Ant⸗ wort auf die Bürgschaft zu verweisen, welche Belgien durch ein starkes Deutschland gewinne, von dem es nie etwas zu ürchten habe, und so lange dieses stark, auch nichts von

rankreich.

3 in diesen Stellen vorkommenden Nachrichten mußten sowohl der französischen wie der belgischen Regierung gegen⸗ Über zum Wohl des Reichs geheim gehalten werden. Der ersteren kann die Veröffentlichung den berechtigten Anlaß bieten, gegen das Interesse und das Wohl des Deutschen Reichs bei Belgien zu wirken. Die belgische Regierung aber kann durch, den Eindruck, welchen die Veröffent⸗ lichung in der öffentlichen Meinung des Landes hervor= gerufen hat, als wenn nämlich der König Deutschland zu offen begünstige, in die Lage kommen, in ihrer Deutschland gegenüber zu begbachlenden Haltung vorsichtiger oder ablehnender zu sein. Die Stimmung der öffentlichen Meinung in Velgien schildern eingehend die Berichte des Gesandten in Brüssel dahin, daß der König und das Mi— nisierium sehr unliebsamen Angriffen mit der Unterstellung ausgesetzt sind, das Tagebuch beweise, daß Diejenigen Recht haben, welche eine, der Neutralität! wider⸗ sprechende Abhängigkeit Belgiens von Deutschland be⸗ haupten. Der Umstand, daß der König der Belgier weil er den Brief geschrieben hat, schon vorher Kenniniß

atte von der im Kronprinzlichen Tagebuche enthaltenen e rid ändert an der Sachlage nichts; denn daß der König Kenntniß hatte, bedingt, nicht, daß dieselbe Kenntniß auch der durch das jeweilige Mini terium repräsentirten Re⸗ gierung beiwohnte. Jedenfalls ist die Thatfache der Kron—⸗ prinzlichen Re istratur zur Kenntniß des Königs erst durch die vom . veranlaßte Publikation der Tage⸗

; ige gelangt. ! ; . bu lu g . bestreitet, daß die Veröffentlichung

Stagtogeheimnisse oder geheime Nachrichten im Sinne des Strafgesetzbuchs enthalte, Seine bezüglichen

ö f en erscheinen jedoch als verfehlt, intz⸗ n⸗ und Ausführung daß d besondere gilt dies von d Saß, daß der, Hern kein Souverän und die päpstliche Kurie keine Regierung im Sinne des 8. 92 eit mehr sei. Die volle Souveränität

8 deren Ausflüsse sich z. B. das 6 66 3 Gefandischaflgrecht und die Be— ugniß zum enz völkerrechtlicher Verträge. (Kon⸗ . ergeben, ist durch das internationale Recht Europas

. ; ter'schen einer Note zu 5. 40 des von 3 herausgegebenen e Völkerrechts (Rusgabe 8 S. 109) ; vielen Th nn, als Souveräi behandelt wird und hin= . i. . unstreitig etzgebungsrechte aus ; z Der Anzgeschuldigte bestreitet ferner das Bewußtsein der Rechts widrig . a erz entlichung. Er will sich nicht be—

wußt gewesen sein, daß die letztere Nachrichten ent alten habe, deren e hung anderen Regierungen . für das Wohl des , . . erforderlich gewesen sei. Hiergegen

richt zunä olgendes: J =. bet 16 J 33 hat die Rechte studirt, ist, nachdem er 1853 zum Hr. jur. promovirt, 1854 zum Legationg ekretär, 1856 zum m n, , Geschäftetraͤger in Berlin und 1859 zum Minister-Residenten der Hansestädte ebendaselbst ernannt worden. In dieser Stellung, in welcher er mehrere Jahre zugleich, die Stelle eines i,, Minisier⸗Resibenten bekleidete, ist er bis zum August ] verblieben, wo er in gleicher Eigenschaft nach London versetzt wurde. 1868 nahm er seinen Abschied, weil, wie er angiebt, durch die Errichtung einer Botschaft des Norddeutschen Bundes ihm die wichtigsten Geschäfte seines Amts , ,. worden seien und es ihm widerstrebt habe, für die bedeutend ver- ringerten 6h des letzteren ein gleich hohes Gehalt zu beziehen. Von 1869 an bekleidete er in Hamburg das Amt eines Syndikus des Senats, als welcher er die aus— wärtigen Angelegenheiten zu. bearbeiten hatte, bis er 1877 den Ruf zu einer Professur des öffentlichen Rechts und der Stagtswissenschaflen an der Universität Straß⸗ burg erhielt. Im Frühjahr 183875 in dem letzten Jahre war er auch . des Elsaß Lothringischen Staatsraths gewesen erbat er seinen Abschied, welcher ihm unter Ve⸗ willigung einer Pension von ö, . Iö0) e und unter Verleihung des Charakters als 4 . gewährt wurde. Seit 1833 lebte er in seiner Vaterstadt Hamburg. Obgleich feitdem ohne amtliche Stellung, hat er sich bis zu seiner Verhaftung fortgesetzt mit . beschäftigt und auf die Politik des . Reichs Einfluß zu gewinnen gesucht, wie sich dies aus seiner als Anlage beigefügten umfangreichen Corresponden mit dem Großherzoglich badischen Wirklichen Geheimen Rat Freiherrn von Roggenbach ergiebt. Fast alle Fragen der äußeren und inneren Politik des Deutschen Reichs sind darin zum Gegen⸗ ,. einer oft sehr abfälligen Kritik gemacht worden.

uch mit anderen Personen von hervorragender politischer Bedeutung, so z. B. mit dem Staats⸗Minister 4. D. Dr. . ö. er sich über politische Fragen in Verbindung gesetzt. Zugleich hat er bis zuletzt eine überaus rege Thätig⸗ keit als politischer Schriftsteller * Von seinen zahlreichen Schriften mögen hier folgende Erwähnung finden: „Reform der preußischen erfassung“ 1879, Staat und Kirche“ 1875 (sehr umfangreich), „Der zweite h und die ,, 1878, „Die auswärtige Politik

eutschlands“ im J. Heft der „Deutschen Rundschau“ 1883/84 anonym „Deutsche Kolonialpolitik“ ebendort Heft 1 1884, „Die völkerrechtliche Stellung des Papstes“ in von Holtzen⸗ dorff's Handbuch des Völkerrechts 1887, „Zeitgenössisches Leben und Denken in Deutschland“ im Aprilhest der Contem-— porary Reriey 1887, Politische Federzeichnungen“ 1888 und die Ausgaben von Heffter's Völkerrecht.

Als Diplomat und Staats⸗ und Völkerrechtslehrer von solcher Vergangenheit konnte der Angeschuldigte, mag er auch, wie er behauptet, den 8. 92 des Strafgesetzbuchs seinem Wortlaute nach nicht gekannt haben, über den wahren Charakter der in der Veröffentlichung enthaltenen politischen Nachrichten nicht in Zweifel sein, es sei denn, daß er zur Zeit der That geistes krank gewesen wäre. Letzteres wird aller⸗ dings von seiner Familie geltend gemacht, und ist auf deren Betreiben bei dem Amtsgericht zu Hamburg ein Entmündi⸗

ungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden, in dessen Ver⸗ auf sich bereits zwei Hamburger Aerzte, sein Hausarzt Dr. Oberg und der Dr. Wolff, sein Schwager, für die Nothwendig⸗ keit der Entmündigung ausgesprochen haben, indem sie seine Krankheit für „cirkuläres Irrsein“ erklären. Allein sein ganzes Verhalten vor und nach der Veröffentlichung spricht Überzeugend gegen die Annahme einer krankhaften Störung der e hn n i zur Zeit der That, wie diese Störung denn auch von dem gerichtlichen Stadtphysikus, Geheimen Medizingl-⸗Rath Dr. Wolff zu Berlin auf Grund einer län⸗

eren Beobachtung des Angeschuldigten, welcher übrigens elbst seine Zurechnungsfähigkeit nicht anzweifelt, und auf Grund einer größeren Anzahl ärztlicher Atteste unter eingehender Begründung und 6 Bejahung seiner Verhandlungsfähigkeit verneint worden ist und zwar mit dem gleichzeitigen eee, e, „daß der Angeschuldigte an lang jähriger eo n eide, welche nicht für gewöhnlich, wohl aber periodisch durch Hinzutritt von Anfällen unmotivirter Angst und Verwirrtheit seine freie Willensbestimmung aufhebe.

. Wenn sich der Angeschuldigte zum Erweise seiner Gut⸗ gläubigkeit auf die wegen der Veröffentlichung mit dem Her⸗ ausgeber der „Deutschen Rundschau“ Dr. Rodenberg geführte Correspondenz beruft, so ergiebt sich aus derselben Folgendes:

In dem Schreiben vom 8. August 1888, mittels dessen er dem Rodenberg das Manuskript zum Druck übersendet und in welchem er als Motiv zur Publikation den Wunsch angiebt, der Welt zu zeigen, was sie an dem Hochseligen Kaiser Friedrich verloren habe, heißt es: 33

Jedenfalls muß ich bitten, darüber strenges Geheimniß zu wahren, daß Ihnen diese Auszüge durch mich mit— etheilt sind, außer Ihnen dürfte es nur Paetel wissen, enn, wie Sie denken können, wird die Veröffentlichung großes muff, machen.“

Am S8. desselben Monats schreibt er, daß er bei der Nie⸗ derschrift schon Vieles weggelassen habe, was sehr interessant gewesen, aber noch mehr Anstoß gegeben hätte, schärft . Verschwiegenheit ein und hebt hervor, daß es noch mehr ablenken würde, wenn ein von 2. für die Rundschau be= stimmter und von ihm mit seinem Namen gezeichneter Artikel „Die Neform des englischen Oberhauses“ in demselben Hefte zum Abdruck gelangte, da man nicht annehmen würde, daß in ein und demselben Hefte zwei Artikel desselben Verfassers ent⸗ alten wären. Der letztere Artikel ist denn auch noch in dem

ktober⸗Heft zum Abdruck gelangt.

Auf die von Rodenberg gegen die ie te der Publi⸗ kation erhobenen Bedenken . er dieselben in dem Schreiben vom 10 August 1888 zu befeitigen, indem er geltend macht, daß schon früher Auszüge aus den Tagebüchern des don elch Kaisers Friedrich über den Feldzug von is5Kz und über die Drientreise von 1869 anstanbe los veröffentlicht worden seien und daß Lie Konfiskation doch nur von der Kaiserin Friedrich als der Eigenthümerin des Tagebuchs von 1870,71 veranlaßt werden könnte, diese jedoch mit Rücksicht auf den Inhalt der Publikation gar keinen Grund dazu hätte.

Am 30. degselben schreibt er im Hinblick auf die nun⸗ mehr gesicherte Publikation: „Nun vogue ja gajdre i“

Ueber die voraussichtliche Kirlung er Publikation äußerte er sich in ähnlicher Weise, wie in den Briefen vom 6. und

8. August 1888 zu . Sohne, dem Studenten Heinrich Geffcken, auf dessen Zeugniß sich die Vertheidigung bel einem andern Punkte berufen hatte, nämlich dahin: die werde großen Skandal . .

Dle Briefe des Dr. Rodenberg an ihn sind bei der Durch⸗ suchung seiner Wohnung nicht vorgefunden worden. Er hatte sie bei seiner Abreise 23 Helgoland am 25. September 1888, als die Veröffentlichung bereits erfolgt, seine Autorschaft aber noch unbekannt war, sammt dem ,. aus dem agebuch verbrannt, angeblich um Unannehmlichkeiten aus dem Wege k gehen, welche daraus hätten entstehen können, daß man in

er Veröffentlichung Beleidigungen erblicke. ,

Seine Frau hatte ihn, wie er zugiebt, vor her Veröffent⸗ lichung eindringlich gewarnt. Von Helgoland schrieb er ihr; „Die Sache errege ihn zu sehr, er konnte vor Angst nicht schlafen. Wäre er doch nur ihrem richtigen Gefühl gefolgt; nun müsse er suchen, sich ruhig und klug zu verhalten. Seine Absicht sei die reinste gewesen, aber er habe sich nicht überlegt, welchen Sturm er entfesseln würde.“

Zu seiner Entlastung hat r,, . sich ferner darauf berufen, daß er bei Anfertigung des 2 diejenigen Stellen weggelassen habe, welche Aeußerungen bes Kronprinzlichen Verfassers über hochgestellte Personen ent⸗ a hätten und die ihm ihrer Schärfe wegen als

edenklich und sachlich ohne erhebliche Wichtigkeit er⸗ schienen wären. Die Vertheidigung hatte hieran Antrag auf Vorlegung und Vergleichung des Tage⸗ buchs behufs Feststellung der gestrichenen Stellen geknüpft. Diesem Antrage ist bisher nicht entsprochen worden und er⸗ scheint derselbe auch als gegenstandelos, denn, wie bereits oben näher dargelegt worden, ist das von dem Angeschul⸗ digten excerpirte Tagebuchexemplar nicht 6 ermitteln gewesen. Abgesehen hiervon würde es, dem Angeschuldigten nach seiner 23 bei Anfer⸗ tigung des Auszuges im Jahre 1873 die Absicht einer späteren Veröffentlichung ganz fern gelegen hat, überhaupt nicht auf eine Vergleichung des Druckmanuskripts mit dem excermirten Tagebuche, sondern lediglich auf eine Vergleichung des ersteren mit dem Tagebuchauszuge ankommen. Diese Vergleichung hat aber der Angeschuldigte durch die Vernichtung des Aus⸗ zuges selbst unmöglich gemacht. Sein Sohn Heinrich hat zwar bestätigt, daß von der Streichung einzelner besonders scharfer Stellen über bestimmte hochgestellte Personen die Rede gewesen sei, jedoch etwas Näheres hierüber nicht anzugeben vermocht. Wenn, wie dies allerdings der Fall ist, vor dem Druck eine ganze Anzahl sehr bedenklicher Stellen gestrichen worden sind, 6e ist dies wesent⸗ lich das Verdienst des Herausgebers und des Ver⸗ legers, indem diese ohne Anregung bez. Zustimmung des Angeschuldigten jene von ihm nicht beanstandelen Stellen in dem Manuskript, bez. dem Korrekturabzuge selbst gestrichen aben. Daß er auch selbst einige Streichungen vorgenommen, e, r, dazu angeregt hat, ist zuzugeben.

nlangend endlich die Beweggründe, welche den An⸗

geschuldigten zu der Veröffentlichung veranlaßt haben, und die Endzwecke, welche er damit verfolgt hat, so können die von ihm hierüber gemachten, bereits oben erwähnten Angaben, welche sich ö in seinen Briefen an Dr. Rodenberg ee. nicht für stichhaltig erachtet werden. ;

Seine Angabe, daß es ihm bei der Veröffentlichung ledig⸗ lich darum zu thun gewesen sei, das Andenken des von ihm a,,. und aufrichtig geliebten Hochseligen Kaisers

riedrich, dem er großen Dank geschuldet habe, zu ehren und dessen Verdienste um die Gründung des Deuischen Reichs in das rechte Licht zu stellen, steht mit seinen höchst abfälligen Urtheilen über den Hohen Herrn in seinen Briefen an den , von r so schreibt er z. B. in dem tiefe vom 22. Februar 1887: ; Dieser (der Kronprinz) aber, weil sein Streben nicht auf acht, sondern . den Schein derselben geht, wird nicht alen daß er Gefangener der 2 Najo⸗ nl,, sowie damit in daß er die in dem Tagebuch niedergelegten Pläne und Vorschläge des Hochseligen Kaisers über die Gestaltung des Reichs als zu weit gehend und un⸗ praktisch nicht gebilligt haben will.

Daß für die Publikation das Honorar nicht mitbestimmend gewesen, kann zugegeben werden, wennschon seine Angabe, daß er ein solches überhaupt nicht zu beanspruchen gehabt habe, mit der Aussage des Verlegers Lace wonach er kontrakt⸗ mäßig für den Druckbogen seiner Aufsaͤtze 200 S zu erhalten hatte und für den vorliegenden Fall nicht Anderes verabredet war, in Widerspruch steht.

Die Motive und Endzwecke der Veröffentlichung liegen auf Ent anderen Gebieten.

der Angeschuldigte zählt sich zur deutschkonservativen

Partei mit streng kirchlicher Richtung, was ihn jedoch nicht abgehalten hat, in seinen Briefen an den Freiherrn von Roggenbach auch über diese Partes höchst abfällig zu urtheilen und sie in dem Briefe vom 1. August 18530, unter rüh⸗ mender Anerkennung des Verhaltens des Centrums unb. der Fortschrittepartel, denjenigen Parteien beizugesellen, zbei denen die Versumpfung unter der Fuchtel und Korruption, des Bismarchschen Regiments bereits so weit 2 sei, daß man nur von einer Reaktion in den Wählerschaften Besserung erwarten könne,“ Zu der sogenannten Großdeutschen Parte will er nie in Beziehungen gestanden und, abgesehen davon, daß er in der Schleswig⸗ HDolsteinschen Frage seiner Zeit für die Kandidatur des Herzogs von Augustenburg eingetreten sei, was ihm Anfangs 1565 ine don ihm zurückgewiesene Dankadresse schleswig hol stein⸗ scher Vereine eingetragen habe, auch keinen partikularistischen

tandpunkt eingenommen haben. Wenner sich aber weiter als einen Anhänger der von dem Reichskanzler geleiteten Politik des Deutschen Reichs bekennt. und t um Erweise dessen auf seine Schriften, insbesondere . den bereits oben erwähnten anonym erschienenen Aufsatz „Die auswärtige Politik Deutschlands“ in dem Januar Heft der Deutschen Rundschau“ von 1883 84 beruft, so ist es zwar daß in dem letzteren, von ihm verfaßten Artikel die ausmärtige Politik des Reichskanzlers alle Anerkennu allein dies beweist nichts für seine de St lung zur Politik des Deuts. . hieriiber

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ublikation

ine Correspondenz mit dem Fr von ern ef ne n und zwar ö, 3 7 tik, und zwar nicht bloß der n er 6 33 Gebielen, und zugleich der Person des n,. au

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