erst neueren Datums; denn er äußerte sich in einer Abend⸗ gesellschaft, welche vor etwa zehn Jahren in Barmen stattfand. und in welcher, als das Gespräch auf den Fürsten Bismarck kam, dessen Verdienste allgemein anerkannt wurden, in höchst srregter Weise, daß sich demselben kein einziger edler Chgrakterzug, kein Zug von Freundlichkeit oder Barmherzigkeit nachweisen ließe. z 6 der Correspondenz stellt der Angeschuldigte sich zu⸗ gleich als eine im höchsten Grade von sich eingenommene, ehrgeizige Persönlichkelt dar, die sich befähigt und berufen laubte, eine große politische Rolle zu spielen und über die . seiner vermeintlichen Verdienste und über getäuschte Hoffnungen mißvergnügt war. Nach dem Tode des Kaisers Friedrich glaubte er in der Veröffentlichung des Tagebuchauszuges eine Handhabe gefunden zu haben, die Verdienste des Reichskanzlers um das Zustandekemmen des Reichs zu verkleinern und zugleich dessen Politik zu ver⸗ dächtigen. Es fällt im Hinblick auf den von ihm auf etwa 150 Seiten angegebenen großen Umfang des excerpirten Tagebuchs auf, daß bei der ö die zur Diskreditirung der Politik des Reichskanz ers dem Aus⸗ lande gegenüber geeigneten Stellen — es gehören hierher die oben unter Nr. II bis V besprochenen Nachrichten, — einer⸗ seits und die Lobsprüche auf den Freiherrn von Roggenbach andererseits, efr. z. B. Seite 16 der „Rundschau unter: „Roggenbach ist und bleibt der einzig vernünftige und zu⸗ verlässige unter den anwesenden Staatsmännern,“ eine unver⸗ hältnißmäßige Berücksichtigung gefunden haben. . ) Hand in Hand mit diesem Versuch der öffentlichen Diskreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der Besuchsreise Sr. Majestät des regierenden Kaisers nach Süd— deutschland zusammenfiel, ging das Unternehmen des i schuldigten, im Geheimen die Politik des Reichskanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten in Beschlag genommenen Briefe des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep⸗ tember 1388, welche der Anklage als Anlage beigefügt sind, nähere Auskunft. Die Anregung zu der Denkschrift hat der Letztere gegeben, jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Ünterbreitung an Se. Majestät
gefunden, sich dabei auch des Gefühls nicht haben erwehren können, daß die Ueberreichung der Miß⸗ deutung einer beabsichtigten ntrigue ausgesetzt sein
würde. Er habe deshalb den Wunsch des Angeschuldigten vor Jedermann geheim gehalten, und, als er von dessen Ver⸗ haftung gehört, den nicht aus seinen Händen gekommenen Denkschriftsentwurf an dessen Vertheidiger mit dem späteren Ersuchen um Abgabe an den Untersuchungsrichter gesandt. Die sich jetzt bei den Akten befindende, sehr umfangreiche Schrift mit der Aufschrift: „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's . Eine Denkschrift“ hat folgenden Inhalt:
J. Auswärtige Politik. Bundesverhältniß und Reichstag. Aenderung des ö Abschaffung des geheimen Stimmrechts. Die Stellung des Reichskanzlers. Preußische Selbstverwaltung. Nothwendigkeit einer Landgemeinde⸗Ordnung für die östlichen Provinzen. Die offizibfe Presse und ihre Schädlichkeit. .
II. Soziale Politik. Das So ialistengesetz; seine Erfolg⸗ losigkeit. Rückkehr zum gemeinen echt. Posilive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der sozialen Gesetzgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mangel der Alters- und In⸗ validenversicherung in der vorgeschlagenen Form.
III. Kirchenpolitik.
Bezüglich der Stellung des Reichskanzlers wird hervor⸗ gehoben, daß, mit Ausnahnie der militärischen Angelegenheiten alle Fäden der Reichsregierung in seiner Hand zusammen⸗ laufen, daß noch nie ein Unterthan eine so allgewaltige Amts⸗ stellung im Staat innegehabt habe, daß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu genügen vermocht habe und daß bei einem Wechsel der Persönlichkeit, wie er im Gange der Dinge unausbleiblich, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf die Länge der Autorität der Krone eine schwächende Konkurrenz bereiten und dem föderativen Charakter des Reichs widersprechen würde.
Anlangend die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift hervor, daß auch jetzt kein dauernder . zwischen Staat und Kirche gesichert sei, daß eine gesetz iche Abgrenzung der Rechte des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai⸗ gesetze durch Uebergriffe in dis inneren Angelegenheiten
der Kirche über das iel, hinausgeschoffen hätten, daß Kanzler und Kultus-Minister im späteren Nach⸗ eben ganz inkonsequent und das Hineinziehen des apstes in den Kampf um das Septennat unklug
gewesen sei, und spricht sich ferner gegen den Summepiskopat sowie für volle Unabhängigkeit der evangelischen Kirche vom Staat aus als das ini wirksame Gegengewicht gegen die Unabhängigkeit der katholischen Kirche.
Der Angeschuldigte ist bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reichs Schwierigkeiten zu bereilen, überall fern gelegen habe, verblieben und . wiederholt hervorgehoben, daß er den Reichskanzler tets als den unentbehrlichen Rathgeber der Krone erachtet habe. Wenn er sich in letzterer Beziehung darauf be⸗ ruft, daß der nach der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich am 12. März 1885 durch den „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Neichskanzler nebst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Aufruf „An Wein Volk“ von ihm verfaßt worden sei, so ist diese Thatsache richtig. Die Konzepte sind bei ihm und Abschriften davon bei dem Freiherrn von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nach der Aussage des Letzteren, mik der die des Angeschuldigten und die des Staats Ministers a. D, Generals z. D. von Stosch im Wesentlichen übereinstimmen, hat sich die Sache folgendermaßen zugetragen; Als der Hochselige Kaiser Wilhelm im Juni 1855 in Ems einen tiefen Ohnmachtsanfall gehabt habe und ein plötzliches Hinscheiden zu befürchten gewesen, fei ihm ein vom Kronprinzen früher geäußerter Wunsch, auf einen solchen Fall vorbereitet und namentlich gerüstetzu sein, die bei seinems ich erümgeantritter order ichen öffentlichen gun be bum gen unverzüglich erlassen zu können, ins Eedächtniß gekommen und sei bei einer in jene Zeit fallenden usammenkunft mit dem Angeschuldigten auf dem Gute des enerals von Stosch zu Oestrich a. Rh. der Entwurf der erforderlichen Prokla⸗ matignen besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nach den Intentionen des Hochseligen Kgisers, damaligen Kron= Prinzen, in allen Kundgebungen Dessen Bestreben, Sich die Dienste des Reichskanzlers zu erhalten, den Ausgangspunkt bilden müsse. Dieser Instruktion gemäß hahe der Angeschuldigte
q die beiden Kundgebungen entworfen und sie i nn Schreibens vom 2. August 1885 übersandt, worauf er sie nach Vornahme einiger Abänderungen noch im . desselben Monats dem Kronprinzen auf der Mainau persönl 8. übergeben habe. Die Entgegennahme scheint nach dem . des , vom i August 1885 Anfangs au
ierigkeiten gestoßen zu sein. cn, i eg sch und der General von Stosch
aben sich übrigens bei ihrer Vernehmung zu Gunsten des ö ten dahin ausgesprochen, daß nach ihrer . seiner Persönlichkeit und Gesinnung er sich nicht bewuß ewesen, daß die Veröffentlichung das Wohl des Deutschen . zu gefährden geeignet sei. Darüher, ob sie selbst in den verbffentlichten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erblicken würden, haben sich Beide nicht äußert,
Der in der Geffcken⸗ von Roggenbach'schen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute Morier ist der früher der englischen Botschaft zu Berlin als Sekretär attachirt gewesene jetzige englische Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg. ;
Demnach wird der Angeschuldigte angeklagt: .
im September 1888 im Inlande durch die zu Mrlin erscheinende Zeitschrist Deutsche Rundschau“ Heft 1, Oktober 1338 in dem Artikel mit der Ucberschrift „Aus Kaiser Friedrich's Tagebuch 1870/71“ vorsätzlich die oben unter Nr. L= VI bezeichneten Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des K Reichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht zu haben, Verbrechen, strafbar nach 53. 9 Nr. 1 des n, und §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes vom J. Mai 1874.
Beweismittel:
A. Die in der Anklageschrift in Bezug genommenen Schriftstücke. B. Zeugen: ; ; 1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4; 2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt,.; z 3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1; . ; 4) ,, Elwin Paetel zu Berlin, arlsbad 16; J 5) der Student der Philosophie Heinrich Geffcken zu Berlin, Mittelstraße 46 . ; 6) . Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar⸗ urg; ) der Schriftsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden; ; S8) der badische Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim im , , n, Baden; ; der Staats Minister a. D. General der Infanterie z. D. von Stosch zu Oestrich am Rhein. C. Sachverständige: ö ; . 1) der gerichtliche Stadiphysikus, Geheime Medizinal⸗ Rath Dr. Wolff zu Berlin; ö. 2) 3. noch zu benennenden Beamten des Auswärtigen mts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Ober⸗Reichsanwalt. Tessendorff.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General-Lieutenant Sallbach, Präses der Artillerie Prüfungs⸗-Kommission, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Sberst- Lieutenant Casten⸗ ho lz, Direktor des Feuerwerks⸗-Laboratoriums zu Spandau, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Haupt⸗ mann Böhmer, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, dem Oherst⸗ Lieutenant a. D. St ein zu Berlin, bisher im Magde⸗ burgischen uh alrtilletie eim ent Nr. 4, dem Major a. D. von Wrochem zu Czerwentzütz im Kreife Ratibor, bisher im Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment, dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts, dem Kreis⸗Physikus, Medizinal— Rath Dr. FIgnert zu Insterburg, dem emerilirten Pastor Stgrcke zu Koiskan im Kreise Liegnitz, dem Re kerun ge r neisr Kleinau zu Berlin und dem' Kreis— Sekretär a. D. Eb erhart zu Trier den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Obersten Siegert, Abtheilungs— Chef in der Arti erie⸗Prüfungs⸗Kommission, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Major Reuscher, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗-Kommiffion, und dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Otzen zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; dem Bau⸗ rath Engel zu Berlin, dem Raths⸗Zimmermeister Hol⸗ land ebendaselbst, dem Zimmermeister Weiße ebenda⸗
selbst und dem Maurermeister Wichmann ebendaselbst den Königlichen Kronen- Srden vierter Klasse; dem städtischen Lehrer Brosche zu Berlin und dem emeri⸗
tirten Hauptlehrer und Kantor Werner zu Siegersdorf im Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlau, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes er ter Klasse des König ich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortra ende Rath im Reichs-Justizamt, Hr. . ö des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzo li badischen Ordens vom Zähringer ern. 30 den Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktoren Kecker zu M d Ost ermeyer zu Straßburg i. E.; ; ö n
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Or dens:
izierkreuzes des Königlich belgischen ö ren ,,
dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Dr. Greiff zu Straßburg i. E.; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Regierungs-⸗Rath von Michels zu Straßburg.
Deutsches Reich.
„Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des . vom if März 1818 (Reichs Gesetzblatt ) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Marineverwaltung den Contre⸗Admiral Paschen zu beauf⸗
tragen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landrichtern Dr. Weber, Liebler, Schiber und Walther in Colmar, Grafen von Leublfing und Dr. Lossen in Straßburg, von Qertzen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hock und Freu denthal in Metz sowie . in Mülhausen den Charakter als Landgerichts-Rath, erner den Amtzsrichtern Lanzberg in Vie, Dr. Warmuth in Lauterbhurg, Prinz und Speckner in Colmar, Kahler in orbach, Gruher in Bischweiler, Syffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Metz sowie Paff⸗ rath in Barr den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen.
Der Konsular-Agent Daralexi in Pyrgos (-Griechen⸗ land) ist gestorben.
Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor= läufig erlassene Beschlagnahme der Flugschrift: „Wähler!“ Mitbürger!“ beginnend mit en Worten: „Vor die Entscheidung gestellt“ und endigend mit den Worten: „Das Arbeiter⸗Wahlcomits“ wird hiermit bestätigt, und es wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund der . 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratis vom 21. Oktober 1878 verboten.
De r, den 12. Januar 1889. ; J Der Großherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach,
Freiburg und Offenburg: Siegel.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Berlin,
dem Stations⸗Vorsteher Schiers zu Straßburg i. E.;
dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lörf ch zu Bonn den Charakter als Geheimer Justiz Rath zu verleihen; sowie
in Folge der von der Stadtnerordneten⸗Versammlung zu Mülheim a. Rhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt= verordneten Jo seph Boersch daselbst als unbesoldeten Bei⸗ ordneten der Stadt Mülheim a. Rhein für die gesetzliche mtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung. In der im Monat November 1888 zu Berlin ö
Turnlehrerinnen-Prüfung haben das Zeugniß der Be⸗ fähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Mädchen⸗ schulen erlangt:
1) Bgrtsch, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium
Liebenzig bei Neusalz a. O.
2 Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin, 3) Bragard, Ottilie, daselbst, H Buchholtz, Elisabeth, Zeichen- und Handarbeits⸗
lehrerin daselbst,
5) Cohn, Henriette, Lehrerin daselbst, 6) Eigler, Elfriede, desgl. daselbst, 5 , Klara, desgl. daselbft, 8 Gallandi, Emilie, Handarbeitslehrerin daselbst, 9 Göhrke, Elise, desgl. zu Görlitz, 1M Hermenau, Elisabeth, zu Königsberg i. Pr., 11 Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Berlin, 12 Käuffer, Antonie, desgl. daselbst, 1 Klöbbe, Am alie, desgl. daselbst, 14 Kobligk, Mathilde, zu Babken, Kreis Goldap, 15 Kot er, Margarethe, Handarbeitslehrerin zu 16 Lenz, Hulda, desgl. zu Königsberg i. Pr., 17 Medenwal Helene, Lehrerin zu Berlin, 18 Polski, Helene, Handarbeitslehrerin zu Graudenz, 18 Reinert, Anton is, Lehrerin zu Königsberg i. Pr. 2M Schmidt, Ol ga, zu Göttingen, 217 Schngbel, Gertrud, Handarbeitslehrer in zu Königsberg i. Pr., 32 Schultz, Anna, desgl. zu Krotoschin, 23) Supplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr, 24 Westphal, Anna, Handarbeits lehrerin zu Königs⸗ berg i. Pr., und 25) Wolff, Luise, Lehrerin zu Berlin. Berlin, den 5. Januar 1855. ö Der Minister ; der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Redacteur: J V: Sie men roth.
Verlag der Expedition (Scholi.
Druck der Norddeut Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, ruck det en , , , , nr ,
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen ⸗ Beilage) und eine Extra⸗Beilage.
Berlin:
6 ö , .