Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar
1882.
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Königreich Preußen.
Privileg i um
wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe— scheine der Stadt Stettin, Regierungsbezirk Stettin, zum Betrage von 6000 000 „ Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die städtischen Behörden zu Stettin beschlossen haben, die zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen Schlachthauses, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung des Dunzig⸗ParnitzKanaltz zur Etweiterung des Siechenhauses 2e. erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinszscheinen
versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine
im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzs vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von S Millionen Reicht mark — welche nach dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2000, . , , mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je Millien Mart zu emittiren und anhebend mit dem Jahre der Ausgabe jeder Abtheilung nach dem sestgestellten Tilgungsplane Furch freibändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem Prozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die allmähliche Eilgung der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse svätestens in 413 Fahren zu tilgen sind — durch gegenwärtiges Privilegium Ünsere jandesherrliche Genehmigung ertheilen. ꝛ
Burch vorstehendes Privilegium, welches. Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. ⸗ 2
Urkundlich unter un eff Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1888. Wilhelm. R. von Scholz. Herrfurth. (Stettiner Stan twappen.) Anleiheschein der Stadt Stettin, ... te Ausgabe, Buchstabe e.. , Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom K (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom ) . Stück.)
Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Anleihescheins .... Mark Reichs
währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt⸗ gemeinde als ein Darlehn unter den umstehend abgedruckten Bedin⸗ gungen zu fordern hat.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen baftet die Stadtgemeinde Stettin mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Stettin, den..
, h des Allerböchsten Privilegiums vom von 6 006 900 , Reichtzwährung.
Die Rückzahlung dieses Gesammt⸗Darlehns von 6 C0 000 M geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der z je 1000 000 é betragenden Serien ab gerechnet, nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplan dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfenen Tilgungöraten in den Haushaltungsplan auf- genommen und daraus die Anleihescheine mittelst freihändigen An kaufs oder Ausloosung eingelöst werden
Die Stadtgemeinde Stettin behält sich das Recht vor, den Tilgungsplan zu. verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende An= seihescheine auf einmal zu kündigen.
Den Inhabern der Anleihescheine steht dagegen kein Kündigungs⸗
recht zu.
z . qusgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie 9. i, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich ekannt gen .
Viese We lanntmachung . sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstage in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Prensischen Staats-Anzeiger“, dem Amteblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in iner der in Stettin erscheinenden Jellungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an Stelle des⸗ selben ein anderes mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Prasidenten zu Stettin bestimmt werden.
Die Ausloofung der u tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat August durch den Tagistrat und die Auszablung der ausgeloosten Aaseiheschein? vom 2. Januar des auf die Autloofung folgenden Jahres ab. J ñ j j
* dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurück=
ö t end dasselbe in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar zuza eng mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. und Hie Much ahlung der Zinsen und des., Kapitals geschieht gegen
3 be! der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise diefes ert gr, hei der Kämmerelkasse (; Stettin und bei den bekannt n . Jablungeftellen in Berlin in der nach dem Eintritt des eller ns folgenden Zeit. Auch werden die fälligen Zins.
ch ine bei allen Jahlungen an die hiesige Stadtkasse in Zahlung Geno gn. fangnahme des Kapitals präsentirten Anleihe
her lt nern, gn . gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig-«
ö . — 36 keien ie rf fn inrschein wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die ausgeloosten welche innerhalb 30, erhoben werden, sowie
jehungsweise gelündigten Kapitalbeträge, . . dem Rückzahlungstermine ö. die innerhalb. . na m , des in' welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen ,, SFrsten ber Stadtgemeinde Stettin.
ᷣ Krassloserklärung verlorener oder ver-
Das Nusgehot und die . r ue ff r i ei ue erfolgt nach Vorschrift der S5, 838 und ff, der ee , ,, ie h aj Reich vom 30. Januar 1877
Ge e , 33 weder aufgeboten, noch für kraftles erklärt
werdẽn, ren Fall, daß der Verlust der, Zinsscheine vor , e ri Sh, angemeldet und der t ede aß der s ie en . 6 zelgung der Anleshescheine oder sonst n glauh hafter Weise . 9. wird, nach Ablauf der Verjahrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgelommenen Zintscheine gegen Quittung aut = gezahlt werden.
1000, 500 und 200 ½ις. Reichewährung auß
Mit diesem Anleihescheine sind 20 halbjäbrige insscheine aut⸗ egeben; . Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjäãh rige erioden ausgegeben werden. . 9. Die ö. einer neuen ,, n, 3
ämmereikasse zu Stettin gegen eferung der de 3 scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Anthaͤndigung der neuen. Zinssscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Den , rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.
der Zins⸗
Zinssch ein nc) bien fende Nr. des Scheins) E des Scheins aufende Nr. r, . dern 2 Stadt · Anleiheschein ; Buchstabe N. Nr. . .. über Reichsmark.. Pfennige.
Der Inbaber dieses Zinsscheins empfängt, gegen dessen Rückgabe 1
2
gin 3 Yan fälligen halbsährlichen Zinsen aus der gel a zu Stettia oder bei den bekannt in machenden Zahlungestellen in Berlin... Mark. . Reichswährung.
w
Stettin, den . ch 22 n dessen Geldbetrag nicht Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen haner af . 862 vom Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit ab gerechnet, erhoben wird.
Anweisung . zu dem Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe . Nr. .. über.... 1660
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück gabe bei der Kämmereikasse zu Stettin zu dem obigen Anleiheschein die ... Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 15. . sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Aus · reichung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt wor⸗=
en ist. ; Stettin, den .. ten
.. .ter Zinsschein.
ter Zinẽschein.
Anweisung.
Vorlesungen an der Forst⸗Akademie Münden während des Sommmer⸗Semesters 1889.
Borggreve: Einleitung in die Forstwissenschaft und Forst⸗ literatur, Jagdkunde. ö
Uth: Forstverwaltungs kunde.
Michaelis: Forstliches Repetitorium. ;.
Baule: Arithmetik, Gꝛodaͤtische Uebungen, Forstvermessungs Instruktion. .
GCouneler: Chemie. Repetitorium,
Hornberger: Physik und Meteorologie. .
müller: Systematische Botanik und Botanisches Praltikum.
Metzger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen.
Ziebarth: Civilrecht 1.
König, Volkswirthschaftslehre J. ; .
Außerdem an saͤmmtlichen Nachmittagen und einem Vormittag der Woche Erkursionen und Uebungen in der Forstabschätzung, im Feldmessen und Niwelliren, Planzeichnen, Wege und Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und Fischzucht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst⸗Msessors Schumacher. ;
Das Sommer⸗Semester beginnt am Montag, den 29. April. Erforderlich für die preußische Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutschem Gymnastum oder preußischer Realschule J1. Ordnung und einjährige Verpraxiz. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme. ;
Anmeldungen ie, baldmöglichst an den Unterzeichneten zu richten.
Der Direktor der Forst⸗Akademiite. Le Borggreve.
Per sonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar. v. Boehn, Gen. der Inf. und kommandirender General, des VI. Armee Corpg, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pensten zur Disposttion und gleichzeitig auch à la snite des Kaiser Franz Garde ⸗Gren. Regt. Ur. X gestellt. v. Lew ins ki L., Gen. Lient. und Inspecteur der 2. . Insp. mit der gibi des VI. Armee - Corps beauftragt.
aeobi Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld. Art. Insp., in leicher Eigenschast zur 2. Feld ˖ Art. Insp. versetz. Waen ker von
ankenschweil, Hauptmann X ja. suite des General= stabes, unter Entbindung von, dem Kommando zur Dienst. leistung bei dem Kriegs- Ministerium und unter Ueberwei⸗ sung jum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee wiedereinrangirt. Sixt v. Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22. Div, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zur Dienstleistung bei dem Kriegs. Ministerium kommandirt. v. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 8. unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kav. Viv. der XV. Armee Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adiutant zur Kav. Div. des XV. Armee Corps kommandirt. v. Tepper -⸗Laski, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Gestüt⸗ Verwaltung kommandirt.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven . 31. Dezember. Raila, * 0g. unter Einreihung in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere, zum Commandeur des Landw. Bats. Bezirks J. München, Biechy, Major à la snite des 3. Inf. Regts. und kommandirt zur Dienst⸗ leistung dortselbst, zum Bats. Commandeur im 19. Inf. Regt, er⸗ nannt. Landmann, Major des Generalstabes beim General-⸗Kom⸗ mando J. Armee⸗Corps, Graf v. Bothmer, Major des General
stabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. General- stabe, zu Oberst Lte. befördert. Pändter, Major . D, Landwehr Referent beim General⸗ Kommando II. Armee⸗Corps, der Charakter als Oberst ⸗ Lt. verliehen.
8. Januar. Sandner, Major, bisher à la snite des 4. Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De⸗ zember. Wenninger, Oberst 3 D., Commandeur des Landw. Bats. Bezirks J. München, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Schweren Reiter ⸗Regts, Grohe, Major und Bats. Commandenr im 10. Inf. Regt, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Ltrt, mit Pension und mit der ae , zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.
3. Fanuar. Oberhauser, Pr. Lt. des 109, Inf. Regte, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit ö . und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied
ewillig .
4. Januar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß⸗Art. Regts, unter Verleihung des Charakters gls Hauptm., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Januar. Fromme, Sec. Lt. des 1. Jäger⸗Bats, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
8. Janugr, v. Madrour, Major und etatemäßiger Stabs⸗ offizier im 4 Cher. Regt, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Kaiserliche Marine.
Berlin, 19. Januar. Paschen, Contre⸗Admiral, Vorstand des Hydrographischen Amts der Admiralität, einstweilen die Vei⸗ tretung des erkrankten kommandirenden Admirals übertragen.
Aichtamlliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs⸗Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Uhr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.
Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge⸗ sandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestät noch den Botschafter Prinzen Reuß.
Um 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags erfolgte die Abreise Sr. Majestät nach Bückeb urg, wo die Ankunft bald nach 6 Uhr erfolgte.
Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, umgeben von den Durchlauchtigen Söhnen, empfing Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die iu dekorirten Straßen nach dem rächt geschmückten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.
Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen begrüßt hatten, zogen Allerhöchstdieselben Sich in Ihre Gemächer zurück.
Um A/ Uhr Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spitzen der Behörden geladen waren.
Nach aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welchem der Ober⸗ Bürgermeister ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte.
Erst gegen 12 Uhr zogen Sich Se. Majestät zurück.
Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestracht, um K Uhr zur Jagd nach dem Baumer Revier.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Luise zu Schleswig⸗-Holstein er⸗ schienene Offizier⸗Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde⸗Regiments z. F. und des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, und ertheilte am Nach—= mittag mehrere Audienzen.
Um 5i a Uhr statteten Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin von Baden Ihrer Majestät einen Besuch ab.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Aug u st a empfing gestern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Isenburg-Birstein und ertheilte dem Feld propst D. Aßmann eine Audienz. .
— Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter gemeldet. Der Herzlichkeit und Innigkeit des Empfanges, welcher Sr. Majestät dem Kgiser heute hier bereitel wurde, entsprachen die Reden, welche Se. Majestät und Se. Durchlaucht der Fürst bei dem Galabdiner im Fürst= lichen Schlosse wechselten. Der Für st sagte:
Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Worten aussprechen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestät Allergnädigsten Besuch sind, und wie wir mit dank⸗ erfülltem Herzen auf Ew. Majestät Erhabeneg Wohl unfere Gläser erheben. Gottes Gnade möge zu Deutschlandt Heil Ew. Majestät allezeit beschirmen. Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegenschlagen, Er lebe Hoch! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch!!!
Der Kaiser erwiderte: r
Gestatten Ew. Durchlaucht, daß Ich Meinen wärmsten Dan Ihnen zu Füßen legen darf ** . gnaͤdigen Worte, J. Sie an Mich gerichtet, und 3 bereite, be freundlichen Empfang, welchen Mir Ibre Statt . Ich freue Mich außerordentlich, die . Hause . ,,, Yer rlancht als den e
lennen, schätzen und lieben gelernt. Ich knüpfe daran die Bitte, diese