1889 / 14 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

AM 14.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Januar. In der gestrigen (20) Sitzung des Reichstages erklärte bei Berathung des Kap. 5 (Gesandtschaften, . und Schutzgebiete) Tit. 98 anzibar) der Abg. Richter: Es werde in

diesem Titel die Bewilligung von 15 9000 ½ für einen neuen Vize Konsul verlangt. Unzweifelhaft treffe einen großen Theil der Schuld für die Wirren in Ost⸗-Afrika die Sst⸗ afrikanische Gesellschaft. (Ruf bei den Nationalliberalen: Ist nicht wahr) Er wundere sich, daß man dieses „nicht wahr“ aus der nationalliberalen Mitte rufe, da gerade der Reichskanzler in dem betreffenden Weiß⸗ buch konstatirt habe, daß die Beamten der , . Gesellschast mehr energisch als umsichtig verfahren seien. (Abg. Dechelhäuser: Jedenfalls unrichtig) Dann wünsche er, daß der Abg. Oechelhäuser demmächst diese ö die er ihm (dem Redner) vorwerfe, beweisen 3 ebrigens sei derfelbe ja an der Verwaltung der Ostafrikanischen Gesellschaft betheiligt, und da seien natürlich die Herren etwas gereizt, wenn man konstatire, wie viel sie an den Sünden der 8 afrikanischen. Gesellschast mit schuld seien. Indessen über die Vftafrikanische Gefesischaft wolle er nicht sprechen. Er werde darauf zurückkommen bei der in Aussicht stehenden Ost= afrikanischen Vorlage. Er meine, daß ein Theil der Schuld auch den dortigen General⸗Konsul treffe. Die Urfache der letzten Wirren sei der Vertrag gewesen, der im April mit dem neuen Sultan abgeschlossen worden sei von Seiten der Ostafrikanischen Gesellschaft. Dieser Vertrag hätte aber nicht zum Abschlu kommen können ohne die Ver— mittelung des deutschen General⸗Konsuls. Denn der Sultan habe sich, wie man aus dem Weißbuch erfahre, geweigert, mit der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft direkt diesen Vertrag abzuschließen. Der Perirgg sei abgeschlossen worden von dem General-Konsul als Bevollmächtigter der Ostafrikanischen Ge⸗ sellschaft. Nun sei es doch schon eine eigenthümliche Sache, baß der oberste Beamte des Reichs an einem Platz einen Vertrag abschließe als Bevollmächtigter einer dem Reich untergebenen Gesellschaft. Er meine aber, wenn er das thue, dann wäre er verpflichtet gewesen, sich vorher zu überzeugen, ob die Deutsch⸗Ostafrikanische Hesellschaft wirklich im Stande gewesen, den von ihm vermittelten Vertrag auch zur Ausführung zu bringen. Nun habe es aber doch dem General-Konsul am wenigsten verborgen sein können, daß die Gesellschaft absolut außer Stande gewesen, den übernommenen Verpflichtungen demnächst u entsprechen. Es handele sich in dem Vertrag um die ,, des Hoheitsrechts und der Zollverwaltung auf einem Küstenstrich von nicht weniger als 75 deutschen Meilen. Die Ostafrikanische Gesellschaft habe zur Wahrnehmung ihrer Rechte nominell ein Kapital von 3 Millionen Mark hinter sich. Der General-Konsul hätte aber wissen müssen, daß sie zu keiner he über eine solche Summe in realisirbaren Werthen verfügt abe. Ueber die Hälfte der 3 Millionen habe die Gesellschast zur Abfindung des Hrn. Dr. Peters und der von ihm gebildeten Kommanditgesellschaft für die dort erworbenen Ansprüche gezahlt. Ferner habe sie einen Theil in sog. freien Antheilen um Ost⸗Afrika verdienten Männern gegeben. Er behaupte, zu keiner Zeit habe diese Gesellschaft nur 1 Million an realisirbaren Werthen besessen und nur 1 Million zu der Zeit, als es sich um den Abschluß dieses Vertrags gehandelt abe. Der General⸗Konsul berichte selbst, freilich zu einer . als jene Wirren in Ost-Afrika schon entstanden, daß die stafrikanische Gesellschaft in keiner Weise vorbereitet gewesen sei, um den Vertrag auszuführen. Sie habe nur ein einziges und dazu kleines und schwaches Dampfboot besessen, sie habe nicht einmal soviel Gewehre gehabt, um die 100 Polizeisoldaten damit zu bewaffnen. Sie habe eigentlich gar nichts zur Ver⸗ gun als ein Paar schneidige Lleutenants und einige junge eamie, die begierig gewesen, dort Hoheitsrechte auszuüben. Die . sollte doch die Hoheitsrechte des Sultans ab⸗ lösen, und die Autorität des Sultans stütze sich auf die Identität der Nationalität und des Glaubens mit den dort ansässigen Arabern. Der Sultan habe die große Stadt Zan⸗ ibar hinter sich, er verfüige über mehrere Tausend Mann⸗ chaften. Alle diese . seien bei der Ostafrikanischen Gesellschaft nicht vorhanden gewesen. Ihre Maßnahmen hätten tief in die Interessen der dort Ansassigen einschneiden müssen, sie habe auch bei ihrem Vorgehen gar keinen Stütz= punkt in irgend welchen deutschen Anlagen, denn es existire hort keine einzige ,, . keine einzige attorei, keine einzige Missionsstation. So hätten die Dinge 5 kommen müssen, wie . gekommen seien. Er frage sich kun, was hätte es denn geschadet, wenn der General- Konsul es abgelehnt hätte, die ermittelung zu diesem verhängniß— vollen Vertragsabschluß zu übernehmen? Ein anderer Staat ätte nicht zuvorkommen können, denn durch früheren Vertrag tien die beutsche und englische Intereseensphäre vollstäöndig inander abgezweigt worden. Wollte die Gesellschast

e fen, auskben, so hätten ihr bereits zwei Küsten⸗ unte Dar⸗es-Salam un Pangani auch ohne diesen

. ung gestanden. Und wenn der Ver⸗

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tehe mit enischeiden, weil sie naturgemäß in usammenhang st : ener Vorlage über D gen. Es sollten dann 66. .

langt werden für einen neuen Reiche kommissar.

3 weite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

es nicht. Nun sei der General⸗-Konsul doch selbst ein Reichs= kommiffar, dieser Vize Konful auch. Diese Position erfahre alto eine Veränderung, wenn in der Vorlage für eine Stelle eines Reichskommissars etwas verlangt werde. Deshalb halte er es für abo i nn, die Entscheidung über diesen Titel hinauszuschieben, bis man über die mit diesem Titel zusammen⸗ hängende Raterie sich schlüssig zu machen habe. Er beantrage, diese Position von der Tagesordnung abzusetzen. ;

Referent Graf Behr: In der Budgetkommission sei geltend emacht worden, daß es sich nicht um eine Vermehrung der eamten handele, sondern nur darum, das Amt eines Vize⸗

Konsuls, welches bereits seit zwei Jahren kommissarisch ver⸗ waltet worden fei, zu einem definitiven zu machen. Dieser rein praktische Gesichtspunkt habe die Kommission bestimmt, der Forderung zuzustimmen. Auf die von dem Vorredner an⸗ geregte Frage sei die Kommission nicht eingegangen. Er hahe deshalb auch keine Veranlassung, auf die gehässigen Angriffe des Vorredners gegen jenes Unternehmen einzugehen.

Präsident von Levetzow: Er glaube, der Ausdruck „gehässig“ sei nicht ole .

Referent Graf Behr: Er ziehe ihn gern zurück.

Abg. Richter: Dann habe er darauf nichts mehr zu er⸗ widern. Den Referenten trüge aber sein Gedächtniß, wenn er meine, daß an diese Position in der Kommission sich keine

roße kolonialpolitische Erörterung geknüpft habe, Es habe ich daran eine einstündige kolonialpolitische Auseinander⸗ setzung des Staatssekretärs Grafen Herbert Bismarck geknüpft. Das hätte der 86 Referent doch nicht so leicht vergessen ut Da der Wunsch ausgesprochen worden, über den In⸗

alt dieser Auseinandersetzung ö schweigen so könne er hier natürlich nicht darauf zurückkommen. ine Veränderung dieser Position liege doch vor, denn das Haus solle die Ver⸗ antwortlichkeit für eine Organisation übernehmen, die bis⸗ . kommissarisch und mit einer Pauschalsumme bedacht ge⸗ wesen.

Reichskanzler Fürst von Bismarck:

Wenn in Zanzibar überhaupt für die Zukunft ein General⸗ Konsulat oder ein Konsulat beibehalten werden soll was ja eine Frage für sich ist; das Bedürfniß liegt einstweilen faktisch und dringlich vor —, dann ist auch die Möglichkeit einer Vertretung unentbehrlich. Bei der großen Entfernung ist die Kommunikation sehr schwierig, was namentlich in Ansehung der vielfachen Geschäfte, die sich dort kreuzen, doppelt empfindlich ist. Ein Konsul hat auch das Recht, namentlich wenn er in tropischen Klimaten lebt, mit unter einige Monate auf Urlaub zu gehen; er hat auch das Recht, mitunter an den dort üblichen Fiebern zu leiden, krank zu werden. und es ist für unsere dortigen Interessen nicht nützlich, wenn in der Zwischenzeit die konsularische Thätigkeit vollständig eingestellt, oder durch Jemand, der ganz neu in die Sache hineinkommt und erst Mo— nate und Wochen braucht, sich einzuleben, ausgeübt wird.

Auf die Kolonialdiskussion, die Hr. Eugen Richter hier angeregt bat, gehe ich meinerseits heute nicht ein. Wenn davon in der Kom mission die Rede gewesen ist, so stand damals eine Vorlage, wie sie, ich hoffe, hente oder morgen an den Bundesrath in Beziehung auf die koloniale Frage abgehen wird, noch nicht in Aussicht. Diese Vorlage wird Ihnen, wenn sie nicht im Bundesrath abgelehnt wird, zur Dis kussion unterbreitet werden, und da wird ja auch Hrn. Eugen Richter die Gelegenheit nicht entgehen, sich über die koloniale Seite der Frage des Breiieren auszulassen.

Abg. von Oechelhäuser: Bei den bevorstehenden Ver⸗ andlungen über die ost⸗afrikanische Vorlage werde er dem bg. Richter den Beweis liefern, daß die Behauptungen, die

jener soeben theils als unwahr, theils als unrichtig bezeichnet habe, in der That auch unwahr und unrichtig seien.

Abg. von Bennigsen: Als Vorsitzender der Budget⸗ kommission halte er h für verpflichtet, gegenüber den Aus führungen des Abg. Richter zu erklären, daß allerdings

elegentlich dieser sition eine längere vertrauliche Aus⸗

ö des Staatssekretärs Grafen Bismarck in der Vudget⸗ ommission erfolgt sei, daß aber eine eingehende Diskussion über diese Position nicht stattgefunden habe.

ß ichter: Eine eingehende Diskussion habe er auch von dieser Seite über Ost-Afrika nicht eingeleitet, sondern nur . soweit geäußert, als die Sache mit dem General-Konsulat zusammenhänge. In dieser Beschränkung habe auch in der Kommission eine Diskussion stattgefunden. Es würde das übrigens auch nicht verbindlich sein für das Plenum, im i mnie damit nicht die gesammten Verhãltniffe zu

Referent Graf Behr: Das Wort, das Hrn. Richter be⸗ leidigt habe, nehme er gerne zurück, er habe ihm nichts Un⸗ angenehmes sagen wollen. Uebrigen aber habe der Vor⸗ ß . der Budgetkommisston nur seine Ausführungen

estätigt.

Der Antrag Richter wird gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen und einiger Centrumsmitglieder abgelehnt und der Titel unverändert angenommen.

Beim Titel für die Beamten in Kamerun bemerkt der Abg. Wogrmann: Er möchte bei dieser Gelegenheit das Auswärtige Amt auf das Vorgehen der * Royal e, mn. aufmerksam machen, wobei er gleichzeitig kon⸗ statire, daß auch schon im vergangenen Jahre Seitens des Auswärtigen Amts die deutschen Interessen dort in nützlicher Weise geschützt seien. Neuerdings habe die Royal Riger⸗ Company weitere Schritte gethan, welche geeignet seien, in weiteren Kreisen Bedenken zu erregen. Besonders ver⸗ anlaßten ihn. die Verhandlungen, welche im Dezem— ber im englischen Parlament ige, hätten, ö. Frage auch cf anzuregen. s sei seiner Zeit, als die Niger⸗Schiffahrtsakte auf der Kongokonferenz fest⸗ gesetzt worden, von England allerdings vorbehalten worden, diejenige Handelsfreiheit, welche in dem Kongogebiet eingeführt worden war mit der gleichzeitig errichteten Kongoakte, nicht auch im , . einzu ö Damals habe man allge⸗ mein, und die englischen Vertreter, glaube er, am meisten, diesen Vorbehalt nur so verstanden, daß die englische Regie= rung, welche schon damals gewissermaßen ein Protektorat über das Nigergebiet ausgeübt, sich vorbehalten wollte, Eingangs⸗ und Ausfuhrzölle einzuführen, wenn sie einmal dieses Gebiet unter ihre Jurisdiktion nehmen wolle. Kein . habe da⸗ mals gedacht, daß es die Absicht der . ng sei, in diesem Gebiete solche Privilegien und Monopole einzuführen,

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wie sie thatsächlich der Royal Niger⸗Company gewährt seien. Dieses Vorgehen widerspreche der Praxis, wie sie bisher in allen anderen englischen Kolonien von Seiten der englis Regierung ausgeübt worden sei, und auch der Praxis, welche man in unserem deutschen Schutzgebiet Kamerun übte, wo die englischen Unterthanen dieselben Rechte hätten, wie die Deutschen. Dadurch, daß man der Royal Niger⸗ Company das Vorrecht gegeben habe, Einfuhr⸗ und Ausfuhrzölle einzu⸗ führen, sei es derselben, welche nicht eine Gesellschaft 9 i lediglich die Verwaltung über jene Distrikte ausübe, sondern gleichzeitig selbst Handel treibe, möglich geworden, alle an⸗ deren Firmen, welche in jener Gegend Handel trieben, bei Seite zu schieben. Thatsächlich sei das bereits so weit ge⸗ schehen, daß in der Generalversammlung der Royal Niger⸗ Company vom Juli 1888 der Vorsitzende ausdrücklich er⸗ klärt habe, daß jetzt der Gesellschaft 11/4 des gesammten Han⸗ dels in jenem Gebiet gehöre. Es sei damals schon von en lischer Seite gegen dieses Vorgehen protestirt, aber die a. 6 so dargestellt worden, als ob die Noyal Niger⸗Company elbst ebenfalls Zölle bezahle, und merkwürdiger Weise sei diese Darstellung neuerdings auch von dem Unter⸗Staats⸗ sekretär Fergusson im Parlament wiederum ausgeführt wor⸗ den. Es sei aber natürlich, daß, wenn eine solche Gesellschaft selbst Handel treibe, sie die Zölle, welche sie von ihren eigenen Waaren erhebe, nur in ihre eigene Tasche stecke, und es für sie um so vortheilhafter sei, je höher die Zölle gingen. Dadurch verdränge sie aber jeden anderen ausländischen Handel. Das habe sich bis jetzt nur auf den eigentlichen Nigerfluß bezogen, jetzt sei aber, wie es scheine, die Absicht, und von = nter⸗Staatssekretär Fergusson sei dem auch keineswegs wider⸗ sprochen worden diese Vorrechte, welche die Royal Niger⸗ Company für den Nigerfluß habe, auch auf das Gebiet west⸗ lich von der eigentlichen . bis nach der eng⸗ lischen Kolonie Lagos hin und östlich bis nach Kamerun . auszudehnen. In diesem Gebiet seien ganz wesentliche deutsche f rn betheiligt. Namentlich aus dem Gebiet des Benue⸗ usses rekrutire sich der außerordentlich bedeutende Handel der englischen Kolonie Lagos wo diese Kolonie den hauptsäch⸗ lichsten Antheil habe. An dem Lagoshandel seien aber deutsche 2 mit etwa 50 Proz. betheiligt. Vor einigen Jahren seien sogar die deutschen Firmen in manchen Exportartikeln den englischen überlegen ge⸗ wesen, und auch jetzt sei der Antheil der deutschen außerordentlich groß. Es habe allerbings schon in Lagos selbst ein Protestmeeting statigefunden, in welchem beschloßsen sei, die englische Regierung zu ersuchen, unter keinen Umstän⸗ den diese Privilegien der Royal Niger⸗Company auch auf jenes Gebiet auszudehnen. Aber gerade für dieses Gebiet seien die Erklärungen von Fergusson außerordentlich zweifel⸗ haft. Ebenso wichtig sei das Gebiet östlich der Nigermündung. Es sei dort verhältnißmäßig ein direkter Handel von Deutschen nur wenig betheiligt, aber auch in dem dem Niger am näch⸗ sten gelegenen Gebiet sei eine deutsche Firma. Von dieser 6 er persönlich die Mittheilung bekommen, daß that⸗ ächlich die Royal Niger⸗ Company ihre Herrschaft weiter als 40 Meilen östlich ausgedehnt habe und die deutschen Faktoreien schädige durch Licenzabgaben und Einfuhrzölle. So werde also der deutsche Handel noch weiter geschädigt werden, und es handele sich nicht nur um den e,. sondern auch um die deutsche Schiffahrt, die dort be⸗ theiligt sei. Nicht nur für die englischen Firmen, welche auch ihrerseits gegen dieses Vorgehen protestiren müßten, sondern auch für den deutschen Handel in jenen Gebieten liege ein un außerordentliches Interesse vor, daß die Priwvllegien er Royal Niger⸗Companh nicht weiter ausgedehnt würden. Wie bedeutend der Handel dort sei, ersehe man aus dem Bericht des Gouverneurs der englischen Kolonie Lagos an die englische Regierung. Derselbe sage darin, daß aus jenem Gebiet für 6 Millionen Mark Palmöl und für ebenso viel Palmkerne ausgeführt würden. Der englische Gouverneur berichte aber, be es unzweifelhaft sei, 8 der Handel in diesen Artikeln, wenn dort eine regelrechte Ver⸗ waltung eingeführt würde, sich in ganz kurzer Zeit auf das Dreifache vermehren könnte. Es spreche dies wiederum gegen die Anschauungen, welche noch in vielen Kreisen über den Werth von Ost⸗Afrika herrschten. Angesichts dieser Zahlen bitte er das Auswärtige Amt, wenn irgend möglich, auch von deutscher Seite seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Privilegien der Royal Niger⸗Company keinesfalls auf jene Gebiete ausgedehnt würden.

Reichekanzler Fürst von Bismarck:

Ich würde mich freuen, wenn der Herr Vorredner ein Mitglied des englischen Parlaments veranlassen könnte, dort dieselbe Rede zu halten. Denn ich glaube, daß sehr viele englische Interessen mit den unsrigen, die unter dem Verhalten der kolonialen Behörden und der Niger⸗Company Hand in Hand gehen und svmpathisiren. Für das Autwärtige Amt fehlt aber jede sichere Hand= habe, in die inneren Angelegenheiten der englischen Kolonialperwaltung und Gesetzgebung ö Wir haben unsere Interesfengebiete duich Veriräge und Notenaustausch dort in der Kameruner Gegend. ebenso wie im Südwesten von Afrika zu sondern gefucht. ** theoretischen Linien festzuhalten ist an sich schon schwer, wie neuerlichen Vorgange k den südwestlichen Gegenden von Afrika ier die Kontrole der eigenen Regierung über ihre dort vorgehenden

nterthanen ist nicht immer so leicht, wie wir das in einem konti= nentalen und geordneten Stagtswesen gewohnt sind. Aber ein bestimmtes Verlangen an die englische Neglerung zu stellen, dazu fehlt uns die Berechtigung; sie bewegt sich nach ihren eigenen, par⸗ lamentarischen und wirthschaftichen Interessen der Niger und dem dortigen Handel gegenüber, someit rie englssche spbäre mit unserer Zustimmung abgegrenzt ist. Wir wir eine Einmischung in diese innere in, , ; doch eine gewisse Gegen

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