1889 / 42 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

r Deutscher NR

* e,.

und

.

eichs / Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement bet rast vierteljahrtich 4 a 36 3.

. Ale Nost · Austalten nehmen fur Gerlin außer den Nost-Austalten auch dir . S., Wilhelmstraste Nr. 32.

8

* 2 e [ 2

23

w *

nad Königlich Rreußischen taats Ameigerz

Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne Run mern kReFen 25 3.

n

2 42.

*

Berlin, Freitag, den 5. Februar, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Second-Lieutenant von der Dollen JL im 2 Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 32 und dem Steuer⸗Ein⸗ nehmer J. Klasse. Normann zu Elmshorn im Kreise Pinneberg den Könĩ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Feldwebel Weber und dem Füsilier Lieder im 2 Thur ng nn Infanterie⸗ Regiment Nr. XN dat Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem ständigen Hülfsarbeiter im Ministerium für Elsaß⸗ Tothringen, Regierungs⸗Rath Dr. Krieger, den Charakter als Geheimer Medizinal⸗Rath zu verleihen.

Königreich Preußen.

thun, welchem sie durch die Stu ale ngehs igkeit oder d 8 jeweiligen Wohnsitzʒ Eltern, bezw. angehören. ie Abl der als i . 66 3 2 Folgen nur dann, wenn Seitens der y 5 here er, de. * ö a (. ü vor e ; Ein . ngen Zeugniß 6 2

Die . der Ertraneer in d i,. ; , J

welche später als mit dem Beginn des bersten Jahres⸗ kursus (also später als mit dem Beginnen der Dber⸗Sekunda nach weit verbreiteter Bezeichnung in eine Anstalt 8 se 2 2 sie . 2 ie aa ehörigkeit, durch en jewei⸗ ligen Wo 3 ihrer Eltern bezw. deren Stellver⸗ treter angehören. Die Di der Gymnasien und Real⸗

1839.

Künste ist auf den

8

t e

Es wird als Aufgabe gestellt: ; Die Komposition des 96. Psalms für Chor, Soli und

Der Termin für die kostenfreie Ablieferung der Kon— kurrenz⸗Arbeiten an den Senat der Königlichen

20. Mai d. J. festgesetzt.

ist

ademie der

Die eingesandten Arbeiten und das schriftliche Bewerbungs⸗ fin fen von folgenden Attesten und Schriftstücken be⸗ n!

I) einem amtlichen Atteste, aus dem ö 3 3 F Lebensjahr noch nicht übers

. einem Nachweise einer deutschen höheren Le

te daß der . ,

daß der Herd seine Studien auf hranstalt für musikalische Komposition

einem en selbstgeschriebenen Lebenslauf, aus welchem der . Bewerbers ersichtlich ist; ʒ

Y einer schriftlichen Versicherung an Eizesstatt, daß die

geführt ist

Direktoren gymnasien sind verpflichtet, wenn auswärtige Bewerber die

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗-Direktor Herms in Potsdam zum Präsidenten des Landgerichts in Prenzlau zu ernennen; sowie dem Rechtsanwalt und Notar Meyer in N den Charakter als Justiz Rath, und dem Ersten ürgermeister der Stadt Aschersleben, Michaelis, den Titel als Ober⸗Bürgermeister zu verleihen

NMiniste rium * *in i 2 é

n. m .

Dem Domänenpächter Richard von Schweinichen Au Regi i sen, ist der als ö

Ministerium der n . Unterrichtg⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Nachdem nachstehendes Uebereinkommen, betreffend die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien, bezw. Real⸗ gymnasien (Realschulen 1. Ordnung) ausgestellten Reife⸗ zeugnisse, die Zustimmung sammtl chen Bundes⸗ regierungen gesünden hat, wird dasselbe hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für Preußen der 1. März 1889 als Tag des Inkrafttretens des ein⸗ kommens festgesetzt ist.

Berlin, den 13. Februar 1889.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Goßler.

Publikation.

Ueberein kommen der deutschen Staats regierungen betreffend die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien, bezw. . (Realschulen 1. Ordnung) ausgestellten Reife⸗ zeugnisse.

§. 1.

1) Das Reifezeugniß, welches ein Angehöriger des Deut⸗ schen Reichs an einem Gymnasium oder einem Real⸗ gymnasium (einer Realschule J. Ordnung) irgend eines deut⸗ schen Staats als Schüler der Anstalt (vergl. 5 57) erworben hat, gewährt in jedem einzelnen Bundes staai die= jenigen Berechtigungen, welche mit dem Reifezeugniß eines dem letzteren Staate angehörenden Gymnasiums bezw. Real⸗ gymnasiums (Realschule 1. 8 verbunden sind.

2) In Anbetracht des Unterschiedes, welcher im König⸗ reich Württemberg bezüglich des Lehrplans und der dadurch bedingten Berechtigungen der Realgymnasien im Vergleich zu denen der übrigen deutschen Staaten besteht, werden im Königreich Württemberg dem Reifezeugniß von einem ö (Realschule 1. Ordnung) eines anderen dentschen Staats nur diejenigen Berechtigungen zuerkannt, welche mit demselben in demjenigen Staate verbunden sind. * das das Reifezeugniß ausstellende Realgymnasium Gealschule J. Ordnung) angehört, auch dies jedoch nur insofern, alz für diese Berechtigungen in Württemberg nicht das Zeug—

der Reife für die Immatrikulation bei der staatswissen—⸗

n Fakultät der Universität gefordert ist. 8 eine

gleicher Weise werden auch in den übrigen Bundes⸗

d . der sonstigen Geltung des 8 1, 1 gnissen der Realgymnasien (Realschulen 1. Ordnung) Bundes staats nur diejenigen e,,

welche mit diesen Reifezeugnissen in dem dieselben

Staate verbunden man

82

Vente, welche an einem Gymnasium, bezw. Real⸗ r . Ordnung), ohne Schüler der be⸗ ju sein als s. g. Egtraneer dag

der durch 8. 1 bezeichneten Wirkung erwerben n dies an einer Anstalt desjenigen Staats zu

Aufnahme an einer Stelle des Gesammtkursus, als in Beginn der O mda, nachsuchen, dieselben mit der vorstehenden Bestimmung 2 Voraus nt zu machen.

Das im April l8714 untẽt den deutschen Staatsregierungen

nicht berücksi

24 ö 16 in dem Ueberein⸗ u . 2 * * isse der Realghmnasien (Nealschulen 6 .

JJ

Geltung, mit der durch 8 3

mnasiums oder 2 anderen Bundes

Königliche Akademie der Kunste

Bekanntmachung.

Preisbewerbung bei der n, n Akademie der Künste zu Berlin.

Die diesjährige Preisbewerbung um den großen ö ist für das Fach der Bildhauerei be—

Um zur Konkurrenz zugelassen zu werden, hat der Be⸗

eine Lebensbeschreibung, aus welcher der Gang seiner ] künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist einzusenden und gleichzeitig durch Atteste isen,

a. daß er ein Preuße ist und den akademischen Lehrgang auf einer der Königlich preußischen Kunstakademien oder dem Staedel schen Institut zu Frankfurt a. M. absolvirt,

b. daß er das 30. Lebensjahr nicht chritten hat.

Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen schri ig bis Montag, den 4 Marz d. J, Abends 6 Uhr, bei bem t der Königlichen Akademie Künste eingegangen sein.

Die Prüfungsarbeiten beginnen am Montag, den 11. März d. J, Morgens um g Uhr.

den 19. März d. J,

Die Hauptaufgabe wird am Dienstag, ertheilt, und müssen die im Akademie Ge , Bildwerke spätestens am Dienstag, den 2. Juni d. J, Abends G. Uhr, dem Inspektor der Königlichen Aiademie der Künste . werden. ie des Preises erfolgt zu Anfang des

Zuerkennung

2 2. d. 5 z

reis eht in einem Stipendium von 6000 zu, einer Studienreise nach Italien auf zwei hintereinander . 8 nach Ma gn 9

au in einer En von die Kosten der Hin⸗ und Rückreise. . ,

Berlin, den 9. Februar 1889

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,

Settion n. * g Knste. ecke r.

Sekanntmachung. Bewerbung um den Nichael⸗-BSeer'schen Preis

2

die Königliche statt

d. . an Der Senat

rer üer.

3

den Bezirk des Kammer sitzes im Jüterbog, und der Gericht s⸗Ass

rämiirte

eingereichte Arbeit ohne jede Beihülfe von dem Bewerber aus⸗

ĩ Eingesandte Arbeiten, denen die verlangten Schriftstücke und Atteste zu 1 bis 4 nicht vollständig beiliegen, werden

Der Preis eht in einem n, , . Stipendium von ,, unter der Be⸗ 8 Monate in Rom lten eigener Arbeiten über seine der Künste halbjährlichen Bericht er⸗

n, n, damn mam , m e

weg,.

. . m Alademie der Künste, ) Sektion für Musik. NM. Blumner.

Justiz⸗Ministerium.

Der Notar Maubach in Manderscheid ist in den Land⸗ ö . mit Anweifung seineg Wohnsitzes in etzt worden. Der Rechtganwalt Lenz in Jüterbog ist zum Notar 8 ichts, mit Anweisung seines Wo

or Julius Müller irk des Landgerichts zu

in Grumbach Koblenz. mit

eines Wohnsitzes in Kirn, ernannt worden.

D

r

Hochberg, und des O

entgegen.

Coburg und dessen

erledigten Regier Abendtafel,

Coburg nebst dem

nach Wien.

Augu sta und

m.

Il. Stiftung. Die Konkurrenz um den Michael Veer' Preis zweiter Stiftung, zu welcher * a . zugelassen

werden, ist in diesem Jahre für Musiker bestimmt.

Nachdem verblieben Se.

Aichtamtliches. eutsches Reich.

Adjutanten von

der ber⸗ Hof und Haus

jutant

je M bi dem Pri i .

stät der 8

und

arbeiteten alsdann bis gegen 1M Uhr mit dem General- Adjutanten von Hahnke. Demnächst nahmen Allerhöchstdieselben die

ä e 3

des von Liebenau

ur Frühstüickstafel, um Ua, Uhr, waren der Prinz von . im Arbeitszimmer und

. . uren ee mf e der

wwe girl sgecee Sc e Huren m ver edeten a von nzen von Coburg, vor der Rückreise

Ren ere

r. Hoheit

re Majestät die Kaiserin und Königin besuchte . 65 die Anstalt Martha's Hof und ertheilte nach der Rückkehr mehrere Audienzen. Ihre Majestät 26 Kaiserin und Königin

. und