1889 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

lt, tt eine Veranlessung entfernt J Folgendes richtig Der Bürgermelster Con4ad hat in Fiʒnem Fall 2 k 3 595 ere . 6 rf 83 Betrag von 30 4 Abschlagszahlung auf den Erlss = daraus machen, wenn sie nach diesem . der Redakfion dem 1185 M für verkaufte Weiden 37 Derember 1880 2 = Worbiser Kreisblatt! die amtlichen Bekanntmachungen noch be nuar 1881 bis il 1881 bestimmungswit rig in ö M un . k. ve me,, e , de,, .

1 1 8 . erfolgun,

merit d ien ö an , 1e en. Es ist ferner richtig, daß derselbe bestimmungswidrig einen Betrag fit sagie der. Lartratti, Ta vergessener Familienväter, die Frau und Kinder verließen, in * * 2 in . *r r n . ö 1 86 16 ö 4. Prezeß und, wie es bei . Arbeitshäusern, und sprach die Hoffnung aus, daß . An⸗ . n Empfang gengmmen Hat, ; . . * 8 zugeh

da ö . ist ihm i manche trübe Erfahrung er, seit recht bald eine landes- resp. reichsgesetzliche e 2 uud bie Arten Haben mr üfen, ob wirilich eine leine Herren! 6 1 i. . egelung erfahren möge. ö. . ; ba und es in jz demnächn auch ben Auffichtern egen der Antag Abg. Lehmann T erte, daß der Civilgemeinde Serrig gleich kelommen fönnen. und es bat sich fast ein veiler br fteiturs Ter Unterfachung og. (Kreis Ear rücken) staatlicherseits die Genehmigung er s. verzögert, bis er diesen Betrag abgeliefert kat. Der Bürgermeister 9 dem vielen 1 ür den Mann kommt aber worden sei, die el für einen von der Kirchengemein Fonraz hat in beiden Fällen bestimmunqewidrig gehandelt, und es ist besonderes Glück; junächst daß der Cinfrint der Verjãbrung in rojektirten' Kirchenbau zu bestreiten. Dies fei um so be. fir die ch sorn ale bren denn es ist nnr gin form gls erst dann erkannt werden ist, nackdem alle Zeugen eik Lich ber . , , e . . . , , , r ne , e J . J 3 zu gewo ege keinen araaf, z e ganz besondere . , religibse ö. und Unzuträglichkeiten also aus⸗ 82 ; kn ker e e men dn, r ; geschl⸗ , gatr färnz; der in n i en 3 und 12. sondern auf 6 und is Monate an. tz 2 . , 4 . 6 . ; meine rdnunge⸗ orpro wenn rmellen eg Meine Herren! Meine Erklärung 1 die von dem Hrn. in 2 erhält erst ibren Charakter durch den Jusatz, der gemacht treten . denn dem . , Lehmann angeregte Frage wird so überaus dürftig und unvellständig worden ist, nämlich, daß der Bürgermeister Conrad erst dann die und außergerichtlichen Verhandlungen, dag Kölner Erkenntniß, li ausfallen, daß ich mir zur Entschuldigung derselben eine allgemeine Atlicf bewirkt habe, nachdem mit Anzeige gedroht worden, denn Koblenzer AUussagen, die gerid tf und ichtlichen ? Alt Vorbemerkung gestatten —́32 , m e. n 24 daraus ja doch in Verbindung mit dem ersten Anschuldigungs⸗ vorgelegt worden, und das Chrengericht der Dffin eine Gn meinen selbstrerständlich burchaus bereit bin, auf die Crörtezung jeder vunkt berdor, daß man ten Vertecht, Tie Vermuthung berper— 6 getroffen, welche diesen Bärgermeister vollständig reha,

das Ministerium des Innern betreffenden Angelegenheit hier einzu⸗

gehen, Auskunft zu ertheilen und über etwaige Veschwerden mich zu sie also . wollen. Und nun, meine Herren, was diesen Meine Herren. zu meiner großen Freude ist auf diese Weise nuammhe Kußern, lo muß ich immer hen Vorbebaltg datei, machen: mlt , Ge ist sengeftellt, daß der die Sache, die jahrelang einn vert ienten eg nien mirtlihe , 2 nemo tenetur! Die Zabl der beim ma n , 42 ermesster Conrad diese Veträze an die Geincindckaff? aut, ichsten und unerhörte ten Werse hat Argrihe errulben n ,, ,, ,, ,,

. e. ö . ö en einde⸗Em r vo 0 wo ö ur ie e estatigende . ere Scer bie Clnrekbittn roch veülstetig im Getächimiß m , denn,, . en , nn, ,,,, n, mn, ü

schalten. . ( Verbindung mit der erften Anschuldigung, Conrad in einer Wirth. derlesen zu dürfen; sie lauten: a eee, er, ge e s m,, e d, ,, e, die Augelegenkeit hier zur Sprage rin gen, Le witer Karen, def. a ichen, welche der Gemeinde zuflanden. erfelgenden ehrengerichtlichen Spruche vom 9. Nodember

e heit hi, f Ich möchte junächst darauf binweisen, wie äußerst geschickt der wider den Rittmesster a. D. Conrad, zuletzt von der J 19 29 ie 2 . 8 2 6 6 Atten Ausrruc Zech schul den . . * * ja unter 2. Rheinischen Hujaren⸗ Regiments Nr. . dem Lardwe er 3 en und mir von dem enden Reseren ortrag chschulden - allerdings ben somobl Beträge verstehen, welche für Neuwied, wonach demselben wegen der gegen ihn in offen iche bel n J . e nan K wan, vag s Zenand die Zeche wie für das Zechen geschuldet werden. Aber ich meine, erhobenen Anschuldigungen, räge ven Kellermietbe, ng. . ü r ng 1 16 . e n. em im 82 6 haben die Zechschulden den unan . Gemeinde zugestan zen, einge egen und für sich verwendet = nenn mer,, . 1 . . 3 ? 46 er. men Nebenbegriff: leichtsinrig kontrahirter Schulden, kontrahirt ohne daß die zur Sache geführte gerichtliche Ünterfuchm 4 1 3 . 2 2 1 2628 2 *. rig lein 3 Genusses eines Uebermaßes von Getränken. schuldigung als unrichtig bezeichnet habe, sowie durch . 1 4 E. kefianden rie Jechschulten beg Bürgermessters Conrad aus ᷣmtsiche Gm sangnabme von Celttetrasen in scincr ö ee wen eme, gien Letras ver ö, meien nr ele Trmetüen i in ciarnn, mar meisteg an ber alete m bm, m len mn n,. . 9 3 3 4 * ö. 6, dann der en, von 3 Jahren für gelieferte Speisen und Getränke und kasse seine Unbescheltenheit gesäbrdet zu haben, ein Venn re n, 316m m mich auf die Sache nicht mehr far eninemmene Genenstänte fur seine Haushaltung. Er hat diese zu machen und er dieserhalb weder der Verletzung noch de . Ic darf daran erinnern, daß an einer anderen Stelle und Zettichulden in der Weise bericktigt, daß er einen Betrag ven 45 M, dung der Standesehre für schuldig zu erachten, vielm , w , ante en, ele umd ren weiche der Ganwirtß ihßm schuibete, lompenfirt Hat mit sprechen ist, hierdurch die Bestãtigung. 61 ö. 3 3 . . 2 . 3 1 2 1 9 von M0 , Berlin, den 10. Januar 1885. . , 3 ĩ an. ommt. nun also. wesentlich daran Bil hel nu. 8 1 r Cann ric e, re, wet bie arten, rie le bier aufstefs. daß . diese mein Senmh id mierbele e D, n n, , Güte gebabt hätte, in derselben Weise * . v 2 6 , , , 1 2 2 a ö 6. Bachem, welche von dem Kölner Gericht ür na en erachtet Ten Herzen darüber, und ich hege zu dem Gerechtigkeitssinn des Hm. 1 —— e 2 38 1 ke worten ist, futrifft, ka diese Beträge der Gem ende Hänningen Abg. Bachem das Bertrauca, daß auch er, wenn er big lesen win, er, n n nr , J. . 39 6 . ich die zugestanden haben. Meine Herren, nun ist glücklicher Weise die sich mit mir darüber freuen wird. nen,, , , n,, mien n, igkeit me net nn die üntichtictett r he bee helmet Ein Vertagungsantrag des A er wurde abgelehm. ; ; 6 nur sagen: ich weiß es nicht Gerichts durch Urkunden und die Ausfagen vereideter Abg. Dr. Windthorst: Er nicht gewußt, daß diese mehr, * 6. a. 2 der Fall m daß sich die Kultus. Heer, erm sen heute zut Sprache komtnen wäre hehe p ginn, , n n m. 2 0 2 5 * , . Genzad wurde bei seiner im Sertember 62 und Fönne deshalb gegenüber der vollkommen du Auskunft ist eine därftige, ick wemß es aber nicht mehr. e. ; 6 a, . nng 9 . sch Haus in Hönnigen von der gearheiteten . Srede des Ministers nicht erschöpfend

ĩ A z m ene, , d, een, d, ,,, , ,

Dietz

it der Gemeinde Rheinbrohl und des Bürgermeisters ; lelser ! 6 und den Verhandlungen in Köln bei t habe, werd Enutzt werden sollten. Einer der beiden Keller im Haufe ist in dem ur ; gen igewohnt habe, werde er, . . dez Gemeinderaths bam Januar ists, durch weichen das wohl gelegentlich sih darüber äußern, heute sei derselbe Minister des Innern, Herrfurth; ; Haus ein für allemal als Wohn. und Geschäftsgebäude für den wegen dringender Geschäfte abwesend. Ihm (Redner) liege es Meine Hergen! Seit einem vollen Lustrum ist Jahr für Jahr Bürgermeister in , bestimmt worden war, nickt aus. lediglich an der formellen Frage. Im vorigen Jahre die Frage der Rheinbtohler Kirchenglocken und die Angelegenbeif des genommen. Der. Beschluß, welcher so lautet, wie ich ihn hier be der damalige Minister erklärt, er wolle mit weiteren Bürgermeisters Conrad in . hier zum Gegenstand so ein referire, ist in diesem Sinne in das Protokollbuch des Gemeinde ritten warten, bis das Erkenntniß des Koblenzer Gerichts gehender und erregter Diekussionen gemacht worden, daß ich wohl er⸗ ralhg gufqenommen und von sämmtlichen Gemeinderathsmitgliedern vorliege und wenn es so ausfalle, wie das Kölner, seine Maß⸗ warten durfte, es würden dieselben in diesem Jahre gleichfalls wieder unterschrieben. Nun daben in dem Prozeß, der gegen die Kölner ein treffe Das Erkenntniß in Koblenz sei nicht kommen

Sprache gebracht werden, und zwar um so mehr, als der Hr. Abg. Volke zeitung! angestrengt worden ist, drei dieser Gemein derathe. 2 ö. fwůurdi j d 3.

. der ja das letzte Mal der Hauptredner in dieser Frage ge! mitglieder die Behauptung aufgestellt, es sei in der Gemeinderaths. Und zwar mertwurdigerweise wegen erfahrung. 1 wesen ist, am Schluß seiner zweiten Rede vom 31. Januar vorigen sitzung vom Januar 1875 davon die Rede gewesen, daß die Möielhe denn aber die Verjährung herbeigeführt? In Koblenz habe bres erklärte: es sei nunmehr die Angelegenheit des Bürgermeistert einen an einen Gastwirth vermietketen Kellet in dem gedachten allerdings über einen Punkt eine Vernehmung stattgefunden, nrad von dem Ebrengericht der Offiüere in Angriff genommen, eg Haufe der Gemeinde verbleiben folle, und auf Grund diefer Bcharp. und der Minister habe daraus eine volle Ncchtsertigung

sei dadurch der Stein ins Rellen gekommen und man könne ja auf fung der drei ,,, ist dann von dem Kölner für den Bürgermeister Conrad entnommen. Der Mini die weitere Entwicklung der Sache gespannt sein. Ich babe narurlich wg der Beweis der Wahrheit für geführt erachtet und die Zeitung könne allerdings subjektiv darüber urtheilen, sei aber, da der balb sofert die einferdern lafsen und bin seßt im Bestz dez freige prechen worden. ; kein Erkenntniß des Gerichte vorliege, in diefer Sache inkompetent. gesammten Materials. Zunächst, meine Herren, möchte ich sagen, selbst wern das wahr Um durchaus Ane Jteviston zu haben habe man ein Meine Derren, daß der ** Abg. Bachem die Sache nicht wieder wäre, was diese Zeugen behauptet haben, so würde es darauf nicht * thümliches Verfahren eingeschlage man babe ei ö würde angeregt haben, das ist mir allerdings nach dem Refultat der ankommen Denn nach der rbeinischen Gemeindeordnung ist für jeden eigem . 8 ; ( * in men, Verhandlungen klar. Er bat sich nicht gerade als ein jzuverläsfiger Gemelnderatbsbeschiuß die Aufnahme in das Protolollbuch und die gericht befragt. Ohne Zweifel habe dieses nach bestem Er⸗ Prophet erwiesen. Der Stein, den er erwähnte, ist ing Rollen gekommen, Ünterzeic nung durch mindestent 3 Mitglieder aus krücklich vorgescrieben. messen und Gewissen geurtheilt, aber in diesem aber er hat nicht, wie der Or. Abg. Bachem annahm, den Bürger Wenn nun von dieser Kellermicthe im Protokollbuch nichts steht, lichen Verfahren hätten nur Hr. Conrad und seine ; meister Cenrad darniedergewerfen. sendern er hat dem Koloß ver- fondern nach der Fassung des Bescklusfes das ganze Haus wie an Aeußerungen zu machen gehabt, eine Entgegnung hahe nicht leumderischer Beleidigungen und unerhörter falscher Beschuldigungen, gegeben jur Verfügun des Conrad stand, so würde es nicht darauf stattgefunden, es sei also ein Urtheil auf Grund einer ein⸗ welche gegen den Hürgermeister Conrad erhoben worden sind, die ankommen, wenn wirklich in der Sitzung etwas Anderes verabredet seiligen Untersuchung. Er bezweifle die Gewi igkeit tkönernen Füße zerschmettert und den mn Falle gebracht, worden wäre. za baron Nickte vreictollirt, sondern das Gegenibeill Ehrengerichts nicht, dieses Verfahren führe aber eine Meine Herren, das Ghrengericht der Offiziere nachdem ihm das ge und unterschrieben worten ist. Aber, meine Herren, wie steht denn Veurtheilung aller Verhalniffe herbei. Die ̃ Frfenntniß des Kölner Landgerichts, die Zeugenanefagen in der ki Sache fattich! eon. 6 8 * . ; Koblenzer Untersuchung und sämmtliche 5 und außer ˖ Es ist den Herren bekannt, daß nicht bloß gegen die Kölnische des diner Gerichts un 8 Ehrengerichts stnden . gerichtliche Verbandlungen vorgelegt werden sind, nach Prüfung Vollezeitung⸗ sondern auch gegen die „Koblenzer Volks- Jeilung“ Urn diametral gegenüber. Das Ehrengericht habe erkannt, daß in derselben dabin Clannt, daß ter Pürgermeiste. Cenrad sih loge wegen Verlcumtung des Conrad Eekeben worden ist, und in der dem Verfahren des Hrn. Conrad nichts seiner nichts babe zu Schulden lemmen lassen, was die Standeschre jetzleren Anklagefache ist nun eine dolsständig neue Beweisaufnahme widerspreche. Ehrengericht und Kölner Gericht i eb eines r M Offiziers gefährde oder verletze, und bat ibn voli⸗' und zwar durch eidliche Vernekmung der sämmtlichen Mitglieder bürtig neben einander, also sei nicht eins ohne We . än dig freigesyroch en. Dieses Erkenntniß ist durch eine Aller,! des Gemeinderalbs erfolgt, welche diefen Beschluß damals gefaßt scheidend. Wenn auch Seitens des Ehrengerichts a Alten schste Ordre vom 10. v. N. bestätigt worden,. Dem vielangefeindeten baben und noch am Leben waren. Miese Müglicder, an ihrer Spyiße geprüft seien, so halte er sich doch einstweilen Kölner

Manne ist die eklatanteste Genugthuung, die vollständigste Ehrenrettung jun der Graf Westerbolt Gysenberg auf Aterfelg, bekunden nun überein⸗ ; sanden Theil gemorden, und ich freue mich, dies vor dem hohen Haufe . stimmend, daß ihnen von irgend einem derartigen Beschluß, von irgend Erkenntniß . . aber nicht 1 den ren zu können, Meine Herren. beute, wo, wie ich annchme, zum leßien (inem derartigen Borbckalt nichtt belannt ei, fordern Laß der Be. mit einer gewissen Animosität eine solche ; Mal diese Angelegenheit das bobe Haus beschäfti gen wird, io nein im schluß so gefaßt sei. wie er protokollirt und unherschrieben fei. Abg. Bachem halten, ohng ihn vorher zu zen

Centrum) nun dann will ich sagen, wo sie zum letzten Mal ern st haft dieses Es sind dabei auch diejenigen Mitglieder vernommen worden die man über ihn zu Gericht sitzen wolle. Derselbe he

Dans beschästigen wird, muß ich mir gestarten, namentlick, weil eine in Köln nach dem Gerichtserkenntniß anderg autgesagt haben sollen, . Darlegung lediglich auf die heid große Anzahl von Mitgliedern hier im Hause sind, die den früheren und diefe erklärten sich nun zurückkaltender. Eimer agte: es sei ihm andgerichts gestützt. Wenn er (Redner n handlungen nicht vollständig beigewohnt baben, in aller Kürze dag ron cinem verstorbenen Mitglicde des Gemeinderats ob in oder das 86 als thatsächlich angenon . Ergebniß der gesammten Untersuchüng bier zu rekapitultren, um die außer der beireffenden Hemeint eraike. Versammlung, dessen entflane Niemand einen Vorwurf daraus mach Ehrenreitung, die dem Manne zu Theil geworden ist, auch zu be. er sich nicht mehr ganz genau gesagt worden, der eine der beiden dem Abg. Lehmann besprochenen Riʒg gründen. ; : Keller verbleibe der Gemeinde. Cin anderer 2 es sei im Ge lüsse Ton Ei 9 . ine Kirche zu Der Bärgermeister Conrad in Hönn ngen ist wesentlich mit in Folge meinderathe von einigen Mitgliedern über den Willmann schen Keller schlüsse von Civilgemeinden, ei 6 . des Umstandes, daß er in der Rbeinbrobler Kircenglockenangelegenheit zwar gesprochen, aber flüchtig darkker 2 worden. So ist von dem Nin ister keine Aufklärung, da 3 den Weisungen seiner vorgesetzten Diensthebzrde nachge; die Ungenauigkeit, ich will es nicht anderg zettnen, in der Zeugen. orientirt sei. Indessen sei die Frage men ist, in dez unerhörtesten Weise angegtiffen worden und war unter gugsage in der Kölner Sache, demnächst in der Unter, daß sie Gegenstand einer besonderen 1. eines Mannes, der, gelinde gesagt, doch zu den fragwürdigsten sachung in Koblenz richtig gestellt worden. Nachdem diefe könne, um klarzustellen, alten gehört. Es wurden gegen denselben ungefähr 33 Anklagen Zeugen in Koblenz eidlich vernommen und das Sachperhaͤltniß klar Angel iten verfolgt würden. erhoben. Von diesen 35 Anklagepunkten waren etwa 26 so vollständig 6 worden, lat leider eine gerichtliche Feststellung durch ein peg orbiser Kreisblatts / betre aus der Luft gegriffen, daß sie sich ohne Weiteres beim ersten Anseben rkenntniß, welches die, Koblenzer Volks Zeitung“ verurtheilt hätte, dessenꝰ Redacteur sich solche ge . in eitel Dunst auflösten. Von den übrig gebliebenen 7. welche durch nicht stattfinden können, denn es war die Verjährung inzwischen ein; boummen lasfen, nicht wieder far . die Instanzen getrieben wurden, stellten sich bei eingehender Unter. getretzn. ‚— J ; e ö den. Gn gebe ein Mitiel rig in dieser suchung h ebenfalls als durchaus unbegründet hergus. Es blieben 4 Dag war für den Bürgermeister Conrad sehr ungünstig. Derselbe ech wer den. e 65 r lan, von Heiligen⸗ ü zweifelhafte Punkte, Der Hr. Abg. Bachem hat diese keiden hat wirklich bei dieser ganzen Angelegenheit viel ng inch gehabt, zu. das sei: bis auf Weiteres y ,. 3 kte gan korrekt auf Grund des Erlenntnisseß bes Kölner Land. (etzt aber auch viel Glück. Er bat bat Unglück gehabt, daß er in der stadt auch zum Kreiablatt für Wo zu einen olitifhhen srichte, welcheg in Betreff Tieset Punkte den Beweig der Wahrheit schmählichsten und wirklich unerbörtesten Weise angegriffen worden ist, Redacteur der Eich feldia 2 un ö zführt erachtet, in der Sitzung vom 31. Januar 1888 präzisirt. namentlich, weil er seine Pflicht als Beamter gethan hat; er hat das Preßvergehens bestraft, und ein solches Ihen dürfe im

1 angeord daß sie eingerückt gedruckt wurden, sodaß dies Unglück gehabt, daß in einem Erlenntniß, gegen welches Berufung ; . auf eine Stufe stellen. also der ** aut * ella ist. Es ist, so behauptet nicht 6 war, der Beweis der Wahrheit für zwei Anschuldigungè⸗ i m nn, 2 dürfe n, ,. es mache er, festgestellt worden. punkte für geführt erachtet wurde, obne daß ihm Gelegenheit gegeben biiclich Effekt, fei aber that nicht stichhaltig.

; . 1) der Bürgermelster Conted in einer Wirthschaft zu war, den Gegenbemeis zu führen. Er hat dag Unglüc gehabt, daß, augenblidli . 1b: ; Hönningen Zechschulden gegen Beträge von Kellermiethen aus- nachdem der Gegenbeweis geführt war in der zweiten Sache, die An Minister des Innern, Herrfurth: ö ichen 1 der Gemeinde zustanden; ) daß der Bürgermeister gelegenheit als verjährt erachtet worden ist und die Sache nicht noch Meine Derren! Wat zunächst den letzten . aer, ,. ad in wel Fällen Gemeindegesder eingezogen und erst nach J! mals zur gerichtlichen Entscheidung gelangen konne, Er bai noch Kreieblatt anjangf, so möchte ich ledialich . 2 ö. kie J Jahren, in cinem Falle sogar erst dann an die Gemeindelasse ein andercg Unglück gehabt, meine Derten. ist ihm hier sehr glaute ich, gan gleichgültig, wem n ae . i n. abgelieserf babe, als belm Gemeinde Empfänger mit Anzeige ge. verargt worden, daß er nicht sofort gegen die Zeitungen Plat gertuckt wird, und wer die . t droht wat, vorgegangen, und daß erst in Folge von Anweisnngen, die aus der Es kommt bel einem Blatt in erster ö au ü. 65 6

Meine herren, es ist, was zunächst den 2. Punkt anbelangt,! Miinisterlal-Inftanz ergingen, überhaupt der Prozeß gegen diefe Zei.!! darauf an: wer ist der verantwortliche cdacten