n
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 259.
Zweite Beilage
Berlin, Mittwoch, den 30. Oktoher
1889.
Literatur. Deutsche Rechtsgeschichte. Ein Lehrbuch
ri ĩ der Wiener Universität. ch Siegel, K. K. Hofrath und Professor an der 3
Wer Heinrich Siegel s früher er⸗
weite durchgearbeltete Auflage. Berlin, 1889.
Vahlen, Mohrenstraße 13/14. —
; . Erbrecht nach den schienene Schriften kennt: „Das deutsche ö ö
ichte des deutschen ö. 6 gerichtlichen
j im Rechtsgang ,. „Ueber Gefahr vor Gericht und im t Berücksichtigung
quellen des Mittelalters, Die germanische V mit besonderer Beziehung auf die Erbfolge. j Gerichtsverfahreng«, „Die Erholung und Wandelun
erfahren“, „Die ; hn n, Bremen mi
den ordo judiciarius des 5 , e n ls fl bun,
; . . . 4. der wird dieses sein Eine germanistische Studie. u n willkommen
der Feclesiastica rhetorica, 61 Werk bester Voreingenomme neuestes Werk mit bester Vore
er vorliegenden Werkes. erste 16 6 vergleicht, wird finden, daß das u maligen Erscheinen einer so
m.,
dann vor
ei en ve ,, Ausführungen, welche die Einschaltung und bie Sonderung der früheren
nöthig machten, Rechttzauffassung
⸗ . a . . worden, daß fast jedes neue Blatt Spuren davon gufweist, D
z treben „um Ganzen“ erscheint bethätigt Ber sasers , inzwischen veröffentlichte Forschungen
§§. 92, 151 und 162 in je zwei wie ebenso fein ernstes Bemühen, volle Klarheit und u . 1. . in mehr als * ; n, Zusätzen oder näheren Darlegungen, ,,,,
von Dr. Hein⸗ Stoffplan durchblicken:
Franz Aeußere Rechtsgeschichte! — der
Rechts⸗
fahrens behandelt. Soviel auch heißen. mit dieser seinem aber⸗ Des wir dafür, daß und Richtwerk uf
des neuen 5. 8 für die Methode
ist: zu einer Zeit, da nach glücklich
Der
umfassend und gründlich seinen Gegenstand behandelt. Verwirklichung dieser Absicht läßt schon der großartige und doch lichte lan i die, Gliederung des massenhaften Stoffes ist nämlich in der Weise durchgeführt, daß die sogenannte t Gang der Rechtsbildung im sammenhang mit der Art der Rechtspflege — selbständig im J. Theil und hiervon abgesondert die sogenannte „Innere Rechtsgeschichte! — die Entwickelung des Rechts — in seinem Inhalte zur Anschauung gebracht wird. So erscheint das Erstgebolene (Theil N rund und einheitlich, das Zweitdargelegte (Theil II) vierfach geschieden, und zwar so, daß der er ste Abschnitt die Verfassungsgeschichte, der zweite die Geschichte des bürgerlichen Rechts, des Kriminalrechts und der vierte di
werden könnte: nach dem Urtheil des Verfassers hat sie nach Ergeb⸗ niß einer langen Lehrthätigkeitserfahrung die Prohe der Zweckmäßig ⸗ kelt bestanden. I Im Ueberblick über das ganze Werk und in Nach wirkung des , . uns dasselbe eingetragen, halten es ni os Rechtsgelehrten, sondern nicht minder auch ein Licht ür den Laien sein dürfte. - J der Forschung der Gesichtspunkt maßgebend kleiben, daß die Rechtsgeschichte wie die Geschichte überhaupt um ihrer selbst willen zuvörderst für die Fachbetheiligten zu behandeln
deutsche Vol ks geist an der Verwirklichung der deutschen Rechts einheit arbeitet, dürfte es nicht Üüberflüssig erscheinen, daß auch dem
Die beste
dieses Werkes.
U⸗
In diese Episode der dritte die Geschichte e Her gi des Rechtsver⸗ gegen diese Scheidung eingewendet
ein Quellwerk für den hinter den stillen
Mag immerhin
man l beha mußte. Von Rom errungener politischer Einheit der
Ursprun ; j ; ; e ;
ein Vierteljahrtausend zurück auf jenes Werk, in welchem der schlichten Reichsbürger die Bedeutung, welche für unser Rechtsleben . der deutschen Rechtsgeschichte, Polvhistor Hermann dag geschichtliche Wissen hat, die Kenntniß feiner Rechtzentwickelung, verfkochten in den Gonring, unter dem Titel nIiber unus de origine juris aufginge. Und das kann ein Werk wie daß, vorliegende so nebenher wiederholten Mal Germanieiß diesen Gegenstand zum ersten Male güellenmäßig erbringen. So hochinteressante Stücke, wie Die ursprünglichen Rechts- hehandelte in Anlaß einer Frage, welche die Herrschaft genossen. „Die Gebiete der Stammrechte⸗', „Die Ent= römifchen Rechts betraf, und legt damit der Wissenschaft der stehung des Stadtrechtess. Von den großen Stadtbüchern“, deutschen Rechtsgeschichte die eigenthümliche Bedeutung für das Der Sachsen⸗· und der Deutschenspiegell, Die Lehre . des Wissens Rechtsleben der Gegenwart und Zukunft bei: das Verhängniß, von des Naturrechts“, „Die nfänge einer nationalen Gesetz⸗
Volk durch das in der Reihe der Weltbegeben⸗ pelhem das deal e die sogenannte Reception fremden zu lichten und endlich abzuwenden, wahre und ö .
ĩ ickfal nachzuspüren, und in Rechtsanwendung un i , n, g, irksam und wehrhaft zu erhalten, bis die hümslich begangenen Gewalt ganz überwunden sein
heiten einzig dastehende Ereigniß, Rechts, betroffen worden war, lo daß sie Fähigkeit und Bedüfniß
Gesetzgebung so lange w
iner irrt U eine g uhr n Geist heraus ist vorliegendes
Seine Form, fein Inhalt und die Gliederung desselben wurden durch
die Abficht bestimmt, in demselben ein Lehrbuch zu
seine Stufen“, „Die Entstehun
besondere der .
Werk geboren. Sondereigenthum“,
liefern, welches
gebung“ u. a. (Theil J.), sowie „Das rechtliche Verhältniß der ger= manischen Völkerschaften untereinander und die Verfassung der ein ⸗ zelnen Bemeinwesen '. „Die Kaiserkrone im Karlingischen Geschlecht‘ »Der Königshof und die Reichsverwaltung“, „Der Heerschild und ö ö des Bürgerstandes „, „Der Reichstag“, »Die Gemeinschaft zwischen Reich und Kirche im Mittelalter, ins« der Glaubensfreiheit? Das Recht“, Das rautkauf. Verlobung und Bewidmung“, „Die Morgengaben, „Das Recht der Rache und Sühne“ u. a. m. (Theil I.) dürfen als Wissensschätze „für Alle“ bezeichnet werden.
Kunst wird nicht
Ueberzeugung und
pendirt und seine liegendes Buch wirken.
Ein gutes
und lernt dort den Beginn des nationalen Haders kennen.
den erwählten Freunden des bischöflichen Palastes.
Gleichwohl mußte er es erleben, das
. vervollständigt die Vortrefflichkeit und Ersprießlichkeit
— Geschichte des Bischofs Otto l. von Bamberg, 3 , vestiturkampfe un
aus der Epoche de nvestiturkampfes und des beginnenden Streites der Staufen und Welfen. ö Dr. Georg Jurits ch. G (Preis 9 6) — Der Investiturkampf unter der Regierung der Kaiser Heinrich IV. und Heinrich 7. gehört zu den interessantesten Kapiteln der deutschen Geschichte, und allbekannt ist die Scene von Canoffa.
( I02 -= 1139.) Ein Zeit⸗ und Kultur⸗
Nach Quellen bearbeitet von
Gotha. Friedrich Andreas Perthes. 1889.
fällt das Wirken des Bischofs Otto J. von Bam⸗
berg, des ehemaligen Hofkaylans des gebannten Kaisers Heinrich JV. Der Verfasser entwirft auf. Grund eingehender Quellenstudien ein Bild des verdienstvollen Bischofs, das gleichzeitig die Kultur der damaligen Zeit zur Anschauung bringt. Der Leser wird an der Hand des Bamberger Bischofs ebenso gut in die verwickelten Verhältnisse des Hoflebens, die Strömungen an der römischen Kurie und die Bestrebungen der deutschen Reichsfürsten eingeführt, in das deutsche und slavische Volksleben und das Wirken der Mönche
wie ihm erhellende Einblicke
Klostermauern gewährt werden. Die mehrmaligen
Romfahrten Otto's bilden einen seltsamen Kontrast zu den zwei . ö. dem damals noch heidnischen Primern, wohin en We
durch schauerliche Wälder und Sümpfe bahnen is nach Schweden und von dem Hoflager der Arpaden,
zwischen Donau und Theiß, bis zur französischen Grenze erstreckte sich die Thätigkeit Otto's, der gleichzeitig den ersten kaufmännischen Ver⸗ kehr zwischen Sachsen und Pommern eröffnete. Nicht minder groß4 artig sind seine zahlreichen Klostergründungen. — Mehrfach ist Otto
Bruderkampf im Hause der Premysliden, und zu en wird der Leser von Bamberg nach Prag geführt Wichtiger
noch sind Otto's Bestrehungen für Verbreitung wahrer Bildung. Nur jene Kleriker scheinen ihm der Achtung werth zu sein, die auf der
stehen. In Bamberg erblüht eine der berühmtesten
chulen des Deutschen Reichs, und der gelehrte Ekkehard zählt zu
=. Aber auch die vernachlässigt: Bauten, welche als Wunderwerke der
damaligen Zeit angestaunt, werden, entstehen wie durch Zauberhand. — Qbwohl durch Kaiserliche Gunst zum Hofkaplan und endlich auf den Bischofssitz Bambergs erhoben, folgte Otto immer seiner eigenen
hielt sich frei von jedem extremen Parteistandpunkt. r, I er von seinem Erzbischofe sus⸗ Diößzese mit dem Interdikt belegt wurde. — Vor⸗ wird auf jeden Leser anregend und unterrichtend
4 — V
— — — —— 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2 3 treckungen, . Vorladungen u. dergl. 5
erkäufe, Verpachkungen, Verdingungen e.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. 6. 7.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Beruf⸗Genossens Erwerbs⸗ und Wirthschafts. Genossenschaften. 3. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.
aften.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
läoro Zwangsversteigerung.
Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 10 Nr. 346 auf den Namen der Ehefrau des Maurer meisters Baethge, Marie, geh. Wolff, hier eingetragene, an der Straße ill, angeblich jetzt Schwartzkopfstraße belegene Grundstück am 21. Dezember 1839, Vor⸗ mittags 195 lü9r, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof,
lügel C., varterre, Saal 40, versteigert werden. 3 , . . einer . .
er zur Grundsteuer, noch zur Gebäude ö pere g, Auszug gu der Steuerrblle, be= laubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige könen , ander? s gene,, . , w e d , ; z n de e ,, ar ne . ĩ gin Ker l e r che ö . RFtealberechtigten werden aufgefordert, . icht von felbst auf den Crsteher, über. . n, ig, deren Vorhandensein oder 3 nn! aus! dem Frundbuche zur,. Zeit, der rn hung des Versteigerungsbermerks nicht her. vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapitas, Zinsen, wiederkehrenden ebungen Fe, Kosten. spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab von Geboten
anzumelden und,
er⸗ . J Range zurücktreten. Dicjeni⸗ ĩ bean ⸗
s Eigenthum des Grundstücks , u f ge nn,. 5 n, . nach erfolgtem Zuschlg Bezug auf, den nspruch n. wücks tritt. Das Urtheil über uschlags wird am 21. Dezem⸗
die Ertheilung des Uhr, an oben ⸗
ber 1889, Nachmitt 1
. rig l, . werden. erlin, den 265. Okto .
5 Amksgericht J. Abtheilung Hz.
.
lag? a9)] ʒwangeversteigerung,
das im Im Wege der Iwange vollstteckun 61 n Band Gehsob̃ch, von den a n,, , Man—
r., 347 a der , . rermeistergz Hr n Hr, geb. Wolff. hier ein. e,, ge e cf ill, an geil ä Sghn erb. obfstra ße. belegene Grundstück am Do. Dezem ber 1889 Kermittagd ioz iht, pat, dem unterzeichneten Gericht 1 an Gerichtestelle eus Friedrichstraße 13, Hof. 1 glugel , Parterre Saal 10, versteigert werden?! gin Gründftück ist mit einer Fläche bon 8 a 55 am weder zur Grunde steuer noch zur Gebäudesteuen veranlagt. Raue nr, der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund= i. betreffende Nachweisungen, fowie befondere Kauf⸗ dingungen können in der 1 ebenda, ügel B., Zimmer 41, eingefehen werden. Alle
deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund ⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige 3 von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs ⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge= ringsten Gebots nicht berücksschtigt werden und bei. Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanfpruchen, werden aufgefordert, vor Schluß den Vexsteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle deüz Grundstücks tritt. Das Urtheis über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Dezember 1889, Nachmittags 127 Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 23. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
ao ob] . In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Erbpächter J. Fokuhl gehörig gewesenen Erb- pachthufe Nr. 2 zu Radegast wird hierdurch zur Abnahme der ö des Konkursverwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vor. nahme der Vertheilung ein Termin bestimmt auf den 15. November 1889, Vormittags 11 Uhr. Der Theilungsplan und die Rechnung des Konkurt= derwalters werden vom 4. . M ab auf der Gerichts schreiberei zur Einsicht der Betheiligten bereit liegen. Bie dem Konkursverwalter für die Verwaltung des Grundstücks zu . Vergütung ist auf 250 M festgesetzt worden.
e er den 26. Oktober 1889.
Großherzogliches Amtsgericht. Schroeder.
61 Aufgebot. k ö ö. den Inhaber lautende, von der ständischen Kommiffion fist den Ghausseebau im Wanzleben er Kreise, bestehend aus den Mitgliedern von Lavigre, Lücke, Seipke, R. Schgeper, Bergling und Th. Goqui, am J. Januar 1671 auggefertigte und bei der Kreiskommunalkasse zu Wanjlehen zahlbare Obli⸗ gation des Wanzleben'er Kreises Litt. L. Nr. 131 III. Emisston über 200 Thlr. Prenhisch Courant, verzinslich zu 4 5soC, welche zum 1. Juli 1889 aus⸗
eloost und deren letzter zahlbarer Zinscoupon an ki fen Tage fällig war, ist angeblich verloren ge⸗ angen und soll auf den Antrag des letzten bekannten nhabers, des Gutsbesitzers Alfred Schultze zu Rltenweddingen, aufgeboten werden. Es wird deshalb ber Inhaber der gengznten Obligation aufgefordert, . Aasprüche und Rechte spätestens in dem aim 29. November 1896, Mittags 12 Uhr, ö. chenden Termin bei dem unterzeichneten Gerich . melden und die aufgebotene. Obliggtion vorzu. . widrigenfalls auf Äntrag die Krastlozerklärung . . Oktober 1889.
Wan leb e s hen Amtsgericht. II.
Aufgebot.
. der Chefrau des
Handelßmanns Roh⸗ uf geb. Wagner,
falberechtigten werden aufgesordert, die nicht von seibst auf den Grsteher , i ri,
kols, Friederike, zu deudebet der
Ghefrau des Landwirths Draesel, Louise, geb. Wagner, hier und der minorennen Kinder des Tischlermeisters Friedrich Jahns, vertreten durch ihren Pfleger, den Landwirth Wilhelm Draesel hier, als Erben der Wittwe des Gärtners Gottfried Voigtländer, Caroline, geb. Bollmann, wird hiermit der Schuldschein des Bankhauses G. Vogler zu Quedlinburg vom 3. Januar 1874 über ein von der Wittwe Voigtländer empfangenes Darlehn von
300 ½ aufgeboten. .
Der Inhaber dieses Schuldscheins wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf
den 19. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 16, an⸗ beraumten Termine seine glechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung des letzteren erfolgen wird.
Quedlinburg, den 24. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht.
33084 Aufgebot. Wilhelmine Gohlicke zu
Der Inhaber der Urkunde wird demzufolge auf gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Dezember 1889, Vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläͤrung der Urkunde erfolgen wird.
Güstrow, 23 Oktober 1889.
Großherzogliches Amtsgericht.
ö Aufgebot.
Auf Antrag der Dienstmagd Marie Degwart aus Wenig ⸗Walditz wird das angeblich verloren gegangene auf den Namen Marie Degwart zu Ke elsborf lautende Sparkassenbuch Nr. 9019 der Löwenbergfer Sparkasse über 144 S 41 aufgeboten, und ergeht an alle ö welche auf das gedachte Buch Rechte und Ansprlche zu haben vermelnen, die Auf⸗ forderung, solche spätestens in dem am 260. Mai
90, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls auf Antrag die Kraftloserklärung des Buches
ö 59 ö Kietz hat as Aufgebot des auf ihren Namen lautend . kassenbuchs Nr. 2312 der hiesigen i e e g.
über 495,19 S½ beantragt. Der Inhaber der Ur— kunde wird gufgefordert, späteftens in dem auf den 21. April 1899, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebot. termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Driesen, den 20. September 1889.
a. Rr. 1355 über 175,99 MS, noch lautend auf die aufgelöste Sternherger Sparkasse, ausge⸗= fertigt für die Dienstmagd Wilhelmine Kupke in Breefen, jetzt verwittwete Arbeiter Wegener in Trebow,
p. Nr. Z3l6ß über 365,87 S der Sparkasse des Kreises West⸗Sternberg zu Drossen, ausge⸗ fertigt für Juliane Ramisch in Drossen,
and angeblich verloren gegangen und sollen auf den
. der benannten Cigenthümer derselben zum
Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden,
Gs werden daher die etwaigen Inhaber der
Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine,
am 56. Februar 1850, Vormittags 9 Uhr, bei
dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗= loserklärung derselben erfolgen wird.
Drofsen, den 6. Juli 1889. . Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. ; n , J; a. omanial⸗Amt Güstrow, hat das Au ,,. Nr. 5771 des hiesigen Vorschuß⸗ vereins e. G., welches derselben am 20. August 1879 ausgestellt ist und am 1. Januar 1889 ein Einlage⸗ kapital nebst Zinsen von 65h M6 8 9 , fünfunddreißt arl acht Pfennige) nachwles, . antragt, da k dasfelbe, wie sie in der vorgeschrie⸗
bhaft gemacht hat, während des in , 21. Juni 1889 ö. dem Armenkaten zu Kirch Rosin, in dem fie ihre . hatte, stattgehabten Feuers abhanden gekommen 4
feit der Brandnacht nie wieder gesehen worden
40768 s ö. Dienstmãdche
wedel 14. September 1887 üb Gr. Burgwedel Band J.
4
Dorothee, geb. Lüttig, . ihres Vaterbruders, e n Friedrich ,,
„geboren am 24. ;. , Johann Christian Andreas Lüttig und deffen Ehefrau Marie Dorgthee Elisabeth Eleonore ĩ geb. Fricke, angeblich vor länger als 30 Jahren na Ilmerika ausgewandert, beantragt,
Erhnehmer, namentlich auch Lüttig, welche Anfangs Halberstadt am 27.
Mutter Friederike Lüttig, burg nach Halberstadt verzogen i fordert, fich spätestens in dem auf tember 1890, hiefigen Amtsgericht, Zimmer Nr. Termine zu meld
erfolgen wird. E . den 25. Oktober 1889. önigliches Amtsgericht.
40748) Aufgebo Der Halbhöfner er,
t. tt. ö * hat das Aufgehot der J
Hypothekenurkunde vom er eine im Grundbuche von Blatt 5 Abtheilung 3 Nr. 3
Königliches Amtsgericht. u Gunsten des verstorbenen Bruders d P
3 ien; Karl Heinrich Konrad . . .
23923 Aufgebot. tragene Abfindungs Forderung von 1069 Thaler ber= Die Sparkassenbücher: zinslich mit 490 jährlich beantragt. Der Inhaber
der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, anbe⸗ . Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Burgwedel, den 22. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht.
0752 Ehefrau des Gastwirths Heinrich Hellmund, . zu Neinstedt hat die Todes des Bäckermeisterts Lüttig aus Quedlin⸗ Mär; 1823 als Sohn des
ü nbekannte Erben und Der zc., Luͤttig sowie dessen ö. .
ril 1664 mit ihrer in . 1880 verstorbenen geb. 6 von Quedlin⸗ st, werden aufge⸗
den 15. Sep⸗
Vormittags 11 Uhr, vor dem 16, anberaumten
en. Geschieht dies seitens des ꝛc. Lüttig nicht, so wird
er für todt erklärt werden.
Snedlinburg, den 24. Oktober 1889. Ee he Ain ner ch