1890 / 281 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

r 281.

Berlin, Freitag, den 21. November

Deutsches Reich. Zucker mengen,

welche in der Zeit vom 1. bis 15. November 1890 innerhalb des

abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind. 0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindest ens

0 Proz. Polarisation.

l: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛ24., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

sogena mite Erystals ꝛc.

2. Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in zwstal. Krümel. und Miehlform von mindestens s Proz. Polarisation ch Proz. Wasser enth 3

deutschen Zollgebietz mit dem Anspruch auf Steuervergütung

18904.

fach zu einer Ueberlastung des geringeren und mittleren Einkommens fübrt und zu einer Schonung und unberechtigten Bevorzugung der größeren Einkommen (sehr richtig); noch mehr, meine Herren, daß sie einen Unterschied thatsächlich macht jwischen den sichtbaren Quellen und den unsichtbaren Quellen (sehr wahr!, und daß namentlich in Folge dessen das Kapital, was nicht gesehen wird, auch am Geringsten verhältnißmäßig jur Steuer herangezogen wird. (Sehr wahr) ; ; .

Meine Herren! Was die Gewerbesteuer betrifft, so werden die weiteren Verhandlungen Ihnen zeigen, daß hier thatsächlich eine um- gekehrte Progression stattgefunden hat, daß der Prolentsatz der Steuer vielfach um so höber war, je geringer das Grträgniß aus den e⸗ trieben. (Sehr richtig) Hier Abhülfe zu schaffen, scheint von allen Seiten als nothwendig anerkannt worden zu sein. Meine Herren, wir können diefen Klagen Abbülfe gewähren das werden die welteren Berathungen des Landtages beweisen. Können wir aber eine Abbülfe gewähren, so ist es nicht bloß die Pflicht der Staats. regierung, sondern auch Ihre eigene Aufgabe, als der Vertretung des Landes, entschlossen hier mitzuwirken. Wir können diesen Klagen Abbülfe gewähren, ohne unser Steuerspstem auf ganz neue und unbewährte Grundlagen zu stellen; im Gegen iheil, wir haben überall nur an die historische Entwicke⸗ lung unseres Steuerwesens uns anzuschließen, die vorhandenen Keime zum Wachsthum und zur Reife zu bringen, und wir werden fo im Aaschluß an das Bestehende einen Abschluß finden, der auch geeignet ist, den Beschwerden abzubelfen.

Sehen Sie sich einen Augenblick die Entwickelung unseres preußischen Steuerwesens an, welche im Wesentlichen. für uns wenigstens, praktisch beginnt mit dem Jahre 18260.

Unsere Klassensteuer war damals, ich möchte sagen eine Berufs und Standessteuer, hatte noch nicht den Charakter der Einkommen steuer, aber die späteren Novellen der Jabre 1851 und 1873 haben diesen Charakter der Klassenstener bereits beseitigt. Die Klassensteuer ist thatsächlich und in Wahrheit eine Einkommensteuer geworden. Sie unterscheidet sich im Wesen von der Einkommensteuer nur durch die Art der Veranlagung. Während hier die Staatsbehörden. die Festsetzung und schließliche, Entscheidung baben, ist bei der Einkommensteuer die Einwirkung der Staatsregierung eine sehr geringe und ist alles den Kommissionen aus der Mitte der Steuerpflichtigen selber überlassen. Hierin liegt sogar ein gewisser wenn ich den Ausdruck gebraucken darf ver⸗ hältnißmäßiger Nachtheil für die Klassensteuerpflichtigen. Diese Ent wicklung führt von selbst zur Unifikation der Klassen und klassifizirten Ein kommenstener. Betrachten Sie sich nun unsere Gewerk esteuer. Ursprünglich sollte diese Steuer die besonders lobnenden Gewerbe treffen. Damals waren das die verschiedenen Klassen des Hand

Mit A S gũtur ; . ,,, en nn, Aus ffentlichen Niederlagen 2 er., 3 de. amtlichem Mitverschluß wurden Staaten jur Aufnahme in eine öffent⸗ gegen Erftattung der Vergu⸗ beiw. zur unmittelbaren Ausfuhr , 6 i. lung in den ö Verkehr Verwaltungs ⸗Bezirke. lichem Mitverschluß zuruckgebra o m 712 Ao nim 712 710 711 712 kg kg kg kg kg Eg kg Eg ** 5 . ßen ..... zoo o90. . —— ö 11 1260282 2341 996 2 481113 034 z 29 988 1361209 19 Nmndenburg. So 450 209 00 16 * ö , 6 8M 710 S18 4437 15 1271 5285 386 50 751 5 . 1 , . doo do 116i 3459 . , . go oo 679 so7 15 M6 1165 5 1205 252 s885 76. ö Sachsen, einschl. der schwarzb.

Unterberrschaften.. . 294440 5755 318 421 338 6 867933 zlo oo0 11165 Schleswig ⸗Holstein. 607 782 153 844 54 035 75 634 39 951 384 ö. . no ner 1389 870 8968 475 60 000 689 8683 36. . Westfalen. 809 9297 ö * Rheinland. 720 0009 204525 11352 2349 935 . 3

Sa. Preußen 13 230 084 3 0 362 579 42530 972739 1589 350 93 909 1671209 1195 2 Babern. 1193 A4173 2348 261 199 740 ö. n, 12 387 . . ö. . nennen,, 2481 J. . Baden 38 606 . . . 3. ö. Mecklenburg . 798 550 700 0065 . . Branch wei 201 207 1342267 18 514 . 36 Anke tel 3 344 400 9857 845 336 100 000 3 4 rem nere, o 929 675 249 995 . *

, 18 624 461 1747012 2778 174 882 2 . Wahkaupt im deutschen Zollgebiet. * 1532 1 13 493 oi VD De , T sr 1859 309 93 gos 1870 919 1195 der Zeit vom 1. August bis Okiober 18590 467 685 884 31 185 060 1263 36914 975 126 371423335 186 38912457 121 4753 2165 AU3 Zasammen sR. n Rs , s, ns m s d Ra 283 WM gas lg 33 Mo is , m, es * demselben Zeitraum des Vorjahres) ] 51 803 251 31 go4 S30 3 629 on 7 Sa] SoM 3 754 2 Mo 883] a 263 988 375 398 302 300

Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen Berlin, im November 1890.

Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: v. Scheel.

auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.

Haus der Abgeordneten. 3. Sitzung vom 20. November 1890.

Ninister der geistl 2c Angelegenheiten Dr. von Goßler, der Minister des errfurth, der Finanz⸗Minister

Die Sitzung wird von dem Präsidenten von Köller um Ua Uhr mit dem Bemerken eröffnet, er habe neulich vorgeschlagen, die Entwürfe des Einkommensteuer⸗ und des Erbschaftssteuergeseees insam auf die Tagesordnung zu btingen, damit die ö bliebe, die Diekussion über u e. habe er aber die Vorlagen die Ueberzeugung gewonnen, daß eine getrennte . der Entwürfe sehr wohl möglich sei, wenn schen Zufammenhang zwischen ihnen bestehe. Ueberdies sei der Wunsch nach getrennter Be⸗ rathung gegußert worden. .

; , spricht gegen eine solche Theilung, da das weile 4 nach . und insonderheit finanziellen Hesichlspunlten berathen werden müsse. l . . von Zedlitz tritt dem bei, da beide Ge⸗ e ich zusammenhingen. i

Abg. Pr. Reichen sperger bestreitet diesen Zusammen— an das eine Gesez handele vom Einkommen, das andere

keit. innerhalb vier Monaten, diesen Steuerreformplan auf. zuftellen und die einzelnen Gesetzentwürfe bis zur Vorlegung an den Landtag zu bringen, so habe ich Ties vor Allem den vortrefflichen Vorarbeiten, namentlich in Betreff der Ein kommensteuer, ju verdanken, welche ich im Finanz Ministerium vor= fand ein Verdienst meines Herrn Amtsvorgängers weiter zu verdanken der bingebenden Mitwirkung aller Räthe des Ministeriums, vor Allem aber dem bewährten Rath und der Unterstützung des auf dem Gebiete des Steuerwesens so hocherfahrenen und sachkundigen Hrn. General · Steuer · Direktors Burghardt. Ich habe das Bedürfniß gehabt, dies bier offen vor dem Lande aus jusprechen.

Meine Herren! Ich gloube weder innerhalb des Hauses noch außerhalb desselben einem Kir rr zu begegnen, wenn ich meine. daß die Reformbedürftigkeit unserer direkten Steuern im Lande all⸗ gemein anerkannt ist. (Sehr richtig) . ;

Die Staatsregierung glaubt sich in Uebereinstimmung mit der offentlichen Meinung des Landes zu befinden, wenn sie entschlossen und energisch die Hand anlegt, unser direktes Steuersystem von Grund aug zu befsern. (Sehr richtig ö

Wir legen Ihnen drei Gesetzentwürfe vor, wesche die Gesammt. beit des Systems der direkten Steuern betreffen; sie stehen innerlich im Zufammenhang, ergänzen sich gegenseitig, fuͤllen Lücken aus, die as Tine Gefetz nothwendig lassen muß, und zeigen mit einem Ueber⸗ blick Wege, Mittel, Ziel und hoffentlich endliches Ergebniß. .

Die Königliche 8 war der Meinung, daß ein solches Verfahren Ibnen die Beschlu fassung und dem Lande die Be⸗ urtheilung des Ganzen und folglich auch des Einzelnen wesentlich er leichtern wird. Wenn die früheren Verhandlungen nicht zu einem wirklichen Abschluß geführt haben, so hat es vielleicht theilweise daran gelegen, daß das Werk stückweise in die Hand genommen wurde.

werks und die Kapital gebrauchenden Gewerbe, sowie der Kauf ˖ mannsstand. Durch die verschiedenen Novellen sind die ursprünglich sehr eng gezogenen Klaffeneintbeilungen bereits theilweise beseitigt, größere Gruppen gemacht, neue Klassen, entsprechend der Entwickelun der gewerblichen Verbältnisse, binzugefügt In den neuen Klassen i des Spstem der Bemeffung der Steuer nach dem Umfange der Betriebe bereits in Wirksamkeit getreten und thatsächlich innerbalb der einzelnen Steuergesellschaften die Umlage schon wesentlich ein⸗ getreten nach dem Betriebsertrage. Wenn wir heute also hleraus die Konsequen zen ziehen, die nicht mehr haltbaren Eintheilungen, die den heutigen Verkältnissen nicht mehr entsprechen, nach Betriebsarten und örtlicker Belegenheit beseitigen und die Gewerbesteuer auf die direkte Erfassung des Betriebe ertrages stellen. so thun wir nichts ganz Neueg; wir bleiben innerhalb der bitorischen Entwickelung, wir werden er n, , von selber dahin geführt.

as die Erbschafissteuer betrifft, so steckte sie früher unter den Stempelabgaben; im Jahre 1873 wurde sie zu einer selbständigen Steuer erhoben, die freilich die Erbfälle in auf⸗ und absteigender Linie und unter Ehegatten freiließ. Heute betrachten wir die Erbschafts steuer nicht allein für sich, sondern als nothwendige Ergänzung der Einkommensteuer. Wir thun einen Schritt mehr im ahre 1853, im Prinzip nichts Neues, wir bleiben auch hier innerhalb der historischen Entwicklung.

Meine Herren, man klagt aber nicht bloß und mit Recht über die ungleiche Vertheilung der Steuerlast nach Personen ohne Rück. sicht auf die volle Leistungsfähigkeit der einzelnen, sondern es kommt ein zweites wichtiges Moment daneben in Betracht. Unser deutsches Steuersystem, welches sich von periodischen Hergaben, Beden, zu be⸗ slimmten Zwecken allmählich zur ständigen Kopfsteuer, dann weiter entwickelte auf der Basis der Objektssteuern, nimmt mehr und mehr durch die Nothwendigkeis, die in den Dingen liegt, soviel es die Staatssteuer betrifft, den vorherrschenden Charakter der Per sonal⸗ steuer an, umgelegt nach dem Steuereinkommen ohne Rücksicht auf die Quellen. Je weiter aber die Personalsteuer sich entwickelt, je schärfer das Gesammteinkommen des Einzelnen getroffen wird, um so mehr kommt das Personalsteuersystem in einen ganz natürlichen Kon- flikt mit der Besteuerung nach Objekten. (Sehr richtig! rechts.)

Meine 6 wir haben in unseren deutschen Staaten zwei Systeme. Nach dem einen System, beispielsweise in Bayern, be⸗ ruhl das Staatssteuerwesen wesentlich auf der Objektsfteuer, und die Einkommensteuer, die dort eingeführt werden sollte, aber noch nicht eingeführt ist, wurde doch im Wesentlichen nur gedacht als eine Er⸗ gänzungsstener. Bei uns hat sich die Sache thatsächlich anders geregelt. Unsere Einkommensteuer und unsere Personalsteuer haben schon eine solche Bedeutung gewonnen, sind so sehr schon in den Vordergrund getreten den Objertssteuern gegenüber, daß nach der Auffassung der Staatsregierung ein Rückgreffen auf ein System der weiteren Ausbildung der Objcktsteuern ausgeschlossen sein sollte. Im Gegentheil, Alles drangt bei uns dahin, und wir sind eben in der Berathung eines Gesetzentwurfg, welcher wesentlich diesen Zweck verfolgt, die allgemeine Einkommensteuer zum Hauptträger, zum Eck⸗

Aber die früberen Verhandlungen sind keinegwegs ergebnißloz und. nutzlos gewesen; im Gegentheil, sie haben die Anschauungen im Hause und im Lande geklärt und sie haben der Staatgregierung die Wege

amg, ihre gemeinsame Berathung könne nur

en. Jahdem die Pr. Enneccerus gegen, von , . 6 der Berathung eingetreten ind, erkt der

im . 6 , . inkommensteuergesetzes liege; de . ö. . das selbe Schicksal theilen Das Haus tritt dem Vorschlage des Präftdenten bei, und 1 r ben! zunächst die Berathung des Einkommen⸗ ken ergesez es. inanz Minister Dr. Miquel:

erren! Durch den Inhalt der Allerhöchsten Thron,

rede een nn des Derta Min ster · Präsidenten, durch

die drei Gefeßen iw berestz in Ihren Händen sind, und deren

23 2 ö. Haufe die Grundlinien des Steuer

roimplancz der Staatgregitrung bereltt im Allgemeinen belannt.

halte ez aber doch im Jnteresse der Sache für wänschengwerth,

und sch glaube auch, dadurch dem hohen Hause die Generaldistusfion

erlei wenn ich auch in mündlicher Rede noch einige weitere und Erläuterungen zu diesem Gesammtplan gebe.

Ich gestatte mir dabei, mit ciner versönlichen Bemerkung iu be⸗ 2 * 6 ist, in der kurzen Zeit meiner e ifi.

gewiesen, auf welchen sie . konnte in Uebereinstimmung mit dem Landtag das Werk zum Abschluß zu bringen.

Große Reformen lnüpfen sich immer an begründete Klagen und Beschwerden. Die Schwierigkeiten, die an jede große, viele An schauungen, Gewohnheiten und Interesfen verletzende Reform sich knüpfen, können dag lehrt die Erfahrung aller Zeiten nur über wunden werden unter der Anerkenntniß der Begründetheit solcher Klagen und Beschwerden. ö

Die allgemein im Lande verbreiteten Beschwerden über unser direktes Steuersystem beziehen sich vor allem auf die Ungleichheit in Vertheilung der Staatelaften (sehr richtig!), viel 262 meine hoch ·

gig „anf die Höhe der Lasten. (Sebßr richtigh je Ungleichheit it viel peinlicher als die absolute. Höbe, wenn man nur dag Gefübl bat, in gleicher Weise zur

Tragung der Staatglasten herangejogen ju werden, wie andere ungleich kräftigere und leistu . Schultern. (Sehr wahr h Wir können nicht bestreiten, daß die allgemeine Ginkommenstener nicht ,

rkt, g in Bezie e Klassenstener, unter den einzelnen Provinzen 66 Kreisen. an unter den

Slteuerd flichtigen des selben Veranlagungebenrks; 2 möffen die Thatsache anerkennen, daß bier Betanlagung dorbanden ift, ja noch mehr, daß diele viel

,

stein un eres ganzen Staatssteuersystems zu machen.

Was muß nun daraus folgen? Dies, daß die wird: wie wird die weitere Gestaltung der Objektssteuern sein? Sollen die Objektasteuern völlig beseitigt werden? Sollen die Unzu⸗ träglichkelten, die aus dem Nebeneinanderbestehen der Objeltsstener und Personalsteuer hervorgeben, mindestens vermindert werden? Können wir den ersten Schritt hierzu mit Erfolg thun? Können wir dadurch die lebhaften Klagen über ö oder Ueberlastung einzelner Objekte vermindern? Diese Fragen müssen gegen⸗ wärtig zur Lösung geführt werden. Meine Herren, eigentlich sind Ke, im Bewußtsein des Landtages wenigstens und auch der Staatsregierung, schon entschieden; denn seit langen Jahren ist ebereinstimmung zwischen der Staatzregierung und dem Landtage dahin gewesen, daß die Grund und Gebäudesteuer zum Theil wenigsteng, foweit die Finanzlage es gestattet, aus dem System der . sosjulösen und zu einer Kommunalsteuer zu ma en sseien. Sehr gut!

t Heatsaqe steht fest und sie ist innerlich, wie ich gezeigt ,,, ee n e ee . werden, als Staats steuer e ,

che Frage, die Zukunft wird sind f fe nicht in der Lage, 1 24 ,, ig 3 verfolg

ann gar keine anderen Ziele en 66 6. reg ef zu beschäftigen. Die Finanzlage schon

rage brennend

olgen