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Momente,
. usammensetzung der K seien im Kreise
Schuldigkeit gethan, um dieser seit 40 Jahren ihre Gedanken beschäftigenden Kalamität ein Ende zu machen, (Beifall) Abg. Freiherr von Huene: Der Herr General⸗-Steuer⸗ Direltor habe von der Gewerbesteuer nicht ohne eine gewisse Ironie gesprochen (sehr richtig! rechts):; das Haus werde sich wahrscheinlich damit beschäfligen, den Kern herauszuschälen und der Staatsregierung als werthlos zu präsentiren. Er (Redner) glaube, daß kein Mitglied dieses Hauses der Staats⸗ regierung Veranlassung gegeben habe, sich in dieser Art auszudrücken. (Lebhafte Zustimmung.) Er könne das umsomehr sagen, als er persönlich gar nicht davon be—⸗ troffen werde, er stehe in Bezug auf die Gewerbesteuer ganz auf dem Standpunkt des Herrn General⸗Steuer⸗Direktors. Er könne nun nach dem Abg. Freiherrn von Zedlitz eigentlich aufs Wort verzichten. Dieser habe wider seine Gewohnheit ganz objektiv gesprochen, und er würde sich den Dank des Centrums verdienen, wenn er bei dem Volksschulgesetz ebenso objektiv spräche. Er könne aber nicht verzichten, weil die große Mehrheit seiner politischen Freunde in ihrer Stellung zu dem Einkommensteuergesetz eine Vertretung in diesem Hause bis jetzt noch nicht gefunden habe. Der Abg. Dr. Reichensperger habe, wie er selbst hervorgehoben, nur seine eigene Ansicht ver⸗ treten. Was zunächst die Doppelbesteuerung der Aktien⸗ und Kommanditgesellschaften betreffe, so sei seine Partei damit einver⸗ standen, daß die Doppelbesteuerung auf das Maß reduzirt werde, das man ihnen füglich zumm then könne. Nur möchte er im Gegensatz zu dem Finanz-Minister glauben, daß aus der Bestererung der Kommunen für den Staat noch kein un⸗ mittelbares Recht diesen Gesellschaften gegenüber erwachse. Die Kommunen müßten solche Gesellschaften heranziehen können, weil sie durch die großen Etablissements sehr belastet würden. In Bezug auf die Rechte der Reichsunmittel baren habe seine Partei eine andere Vorstellung als der Finanz⸗ Minister. Der betreffende Paragraph decke aber auch gar nicht den Gedanken des Ministers. Man habe gar keine Garantie dafür, daß nicht genommen werde, ohne zu entschädigen. Präzis. ausgedrückt, müßte es heißen, die Zeit der eh ebun des Privilegs fällt mit der Entschädigung zusammen. U Zustimmung.) Was die Normirung des Tarifs betreffe, so halte er 5 Proz. vom Einkommen für zu hoch, 4 Proz. für möglich. Er bemerke, daß er in diesem Punkte wie in anderen seine Ansicht nicht festlegen wolle. Im Uebrigen sei seine Partei entschlossen, auf dem Boden dieser Vorlage das Gesetz zu machen und sich mit den Parteien und der Regierung zu verständigen. (Beifall) Was die Steuerermäßigung betreffe, so habe die Vorlage gegenüber den früheren Kommissionsvorschlägen den großen Vortheil, daß dabei keine die kretionäre Prüfung eintrete, sondern einfach gesagt werde, wenn ein Kind unter 14 Jahren vorhanden sei, fo trete die Steuererleichterung ein. In Bezug auf andere welche eine Prüfung erforderlich machten, treffe 8. 19 die nöthige Vorsorge. Die überwiegende Mehrheit seiner politischen Freunde acceptire, da ihr von keiner Seite ein anderes besseres Mittel geboten werde, das inf der Deklaration. Ueber die Frage des Vorsitzenden und die
einer politis ide wesentliche Bedenken geltend gemacht worden. Man habe es ö efunden, der Landrath als politischen Beamten mit dem Vorsitz zu be⸗ trauen, man solle ihm einen derartigen Einfluß auf die Privatverhältnisse des Einzelnen nicht einräumen, Anderer⸗ seits sei gesagt worden, der Landrath sei zur Zeit immer noch die geeignete Person als Vorsitzender. Dagegen halte er es nicht für richtig, ihm in der Person eines steuertechnischen Beamten einen zweiten Vorfitzenden ur Seite zu flellen, während er nur gewissermaßen die Ge⸗ ir e zu führen habe. Was die eidesstattliche Versicherung betreffe, so vermisse er in der Vorlage eine Bestimmung dar⸗ über, daß durch dieselbe die steuerliche Festsetzung endgültig festgestellt sei. Die Kommission könne trotz dieser Versicherung den Mann eine Stufe höher einschätzen. (Hört! hört!) Das sei ein Widerspruch in sich. Die eidesstattliche Versicherung als letztes Mittel müsse auch maßgebend sein. Die Einführung eines Steuergerichtshofes würde er im Interesse einer einheit⸗ lichen und unparteiischen Steuerveranlagung willkommen heißen. Von besonderer Wichtigkeit sei die Frage der Wahlen. Er glaube, es werde kaum möglich sein, im Rahmen dieses Gesetzes in so weitgehender Weise, wie es der Abg. Reichensperger angedeutet habe, eine Reform des Wahlgesetzes vorzunehmen. Man werde sich mit einem gewissen Provisorium begnügen müssen. Auch die Regierung deute, glaube er, so etwas an. Nur müsse man den Satz von 2.40 MS darauf prüfen, ob er hoch genug gegriffen sei, um wirklich das Wahlrecht der untersten Stufen aufrecht zu erhalten und eventuell die Ziffer erhöhen. Die §§. S4 und S5 der Vorlage gefielen ihm nicht: 5. 84 bestimme, daß die Ueberschüsse der Einkommensteuer, „soweit“ darüber nicht zur deckung von Staatsausgaben durch den Staatshaushalt werde, bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung zu zesonderen vom Finanz⸗Minister zu ver— abzuführen seien, welcher ein⸗ aufkommenden Zinsen bei der en Steuern 6 Erleichterung ; nen, insbesondere auch bei an kommunale ß, Falls diese olge, die
s. Sz gelefen habe nervös geworden. e ᷣ 3 den festen Willen habe, daz Geld Zwecken zu verwenden, so möge sie es au Es werde dann nicht der Fall vorkommen, daß ma Staatshaushalts⸗Etat so unterbringe, Durch S8. Ssß werde M
Abg. von
wiesen werden können, ohne zu warten, bis die ganze Sache nf eh und Pfennig ausgerechnet sei. Die Grund⸗ und Gebandesteuer müsfe möglichst bald. überwiesen werden. Sie sei neben den kommunalen Zuschlägen die allerungerechteste Steuer, die ner g bezahlt werde. (Sehr richtig Werde das kommunale Zuschlagswesen nicht gleichfalls reformirt, z habe die Ueberweisung eigentlich keinen Werth. (Sehr richtig) Er freue sich, daß der Herr General-Direktor derselben Ansicht sei. Die Erbschaftasteuer solle als Kontrole für die Übrigen Steuern dienen. Wozu aber diese Kontrole, wenn man das Einkommensteuergesetz mit allen mög⸗ lichen Garantien umkleide? Die Erbschaftssteuer bedeute ein Hineingreifen in die intimsten Familienverhältnisse. Man habe allen Grund, den Familiensinn, die enge Zusammen⸗ gehörigkeit der Familien in jeder Richtung zu staͤrken gegenüber ben zersetzenden Elementen, die uns drohten. Nun wolle man aber das Vermögen belasten in dem Augenblick, wo es am schwächsten sei, und erschwere so, wenigstens unbewußt, die Erhaltung des Familienbesitzes. Uebrigens liege hier auf Seiten der Regierung eine Meinungsverschiedenheit vor;: der Minister⸗Präsident habe gesagt, im Wesentlichen sei die Erbschaftssteuer eine Kontrole, in den Motiven aber sei die Kontrole als Nebensache hingestellt und der Ersatz für eine Kapital- Rentensteuer als Hauptsache. Er glaube, die
Erbschaftssteuer vermöge in keiner Weise die Kapital⸗ Rentensteuer zu ersetzen. (Sehr richtig) Wo Todes⸗ fälle rasch auf einander folgten, würden die Ver⸗
mögen schwer herangezogen, wo langsam, weniger. Was die Gewerbesteuer betreffe, so habe das Haus die en, ,, so bald wie möglich das schwere Unrecht gegenüber dem kleinen Handwerk und Gewerbe gut zu machen. Was die Getreide⸗ zölle betreffe, so handele es sich bei ihnen gar nicht um Lebens⸗ mittelzölle, sondern um Zölle auf Rohprodukte, aus denen Lebensmittel produzirt würden. (Lachen links.) Der importitte Roggen müsse doch erst gemahlen und das Mehl gebacken werden, ehe man Brot habe. Man könne gar keine Garantie dafür bieten, daß, wenn heute die Zölle vollständig aufgehoben würden, das Brot auch nur um 1sj0 3 billiger werde. (Lachen links. Sehr xichtig! rechts) Das seien Folgen des Schwankens des Markipreises. (Abg. Richter: Gehen Sie doch über die Grenze Gewiß sei es außerhalb der Grenze billiger, mache man aber heute die Grenze auf, so werde es drüben auch theurer. (Lachen links) Das Ausland könne für sein Getreide nicht mehr bekomnien, als der Importeur bezahlen könne. Er wolle eine gerechte Ver⸗ theilung der Lasten, und es würde nicht gerecht sein, durch Aufhebung der Zölle die Landwirthe zu schädigen zu Gunsten der großen Masse der Konsumenten. Man könne nur dann zu einer wirklich vernünftigen Wirthschaft kommen, wenn man nicht aus dem Auge verlbre, daß vor Allem auch die vater⸗ ländische Industrie zu schützen sei (lebhafter Beifall rechts) und damit das Interesse des Arbeiters und der großen Masse der Konsumenten. (Lebhafter Beifall rechts und im Centrum.) Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
deine Herren! Ich ergreife heute nur das Wort, weil ich ge— unden habe, 6 man von verschiedenen Seiten die §5§. 84 und 85 des Gesetzes doch nicht ganz in dem Sinne interpretirt, oder ver steht, wie die Staatsregierung diese Bestimmungen auffaßt. Meine Herren, es ist mir sehr erfreulich, wenn mir hier Seitens des Hrn. Rauchhaupt ein so weitgehendes persönliches Vertrauen ent⸗ gegengetragen wird, daß er sogar auf die Annahme dieser S§. S4 und 85 derlichtet. Aber Hr. von Huene hat doch sehr Recht darin: auf das persönliche Vertrauen zu einem einzelnen Finanz! Minister, von dem er mit vollem Recht sagt, daß er in doppelter Weise sterblich sei (Heiterkeit), kann doch eine so wichtige Frage nicht aufgebaut werden. Meine Herren, das Wesen der Sache ist das, daß wir hier durch
die Aufnahme dieser beiden Paragraphen ein mögliches Hinderniß, welches der objektiven Behandlung der Steuerreform entgegengestellt werden konnte, hinwegräumen wollten. Meine Herren, wir wollten, wenn ich das ganz bestimmt sagen darf, jede konstitutionelle Frage, die sich an eine Steuerreform, welche Mehreinnahmen dem Staate bringen kann, durch diese Bestimmung gewissermaßen neutralisiren. Wir wußten, daß, selbst wenn die Staatsregierung ihrerseits auf einem anderen Standpunkt gestanden hätte, in diesem Hause eine Mehrheit für eine Quotisirung der Steuern überhaupt nicht gefunden werden konnte. Die Staatsregierung war daher von vornherein darauf bedacht, diese Differenz aus dem Wege zu räumen. Auf welche Weise hat nun die Staatsregierung diesen
Versuch gemacht? Daß sie eine Zwedbestimmung in den 5. 84 auf⸗ nimmt: Die Mehrerträge sollen entsprechend dem Grund⸗ ganzen Steuerreform zur Verminderung der
5 der bjektstener und zwar derjenigen, die dazu am ersten aus den Gründen, welche ich fruher schon angeführt habe, berufen ist, der Grund⸗ und Gebäudesteuer, dienen. Um nun aber noch mehr Garantie zu geben, haben wir den 5. 85 aufgensmmen. Wir haben uns gesagt, es wäre denkbar, daß aus irgend einem Grunde diese Ueberweisung nicht zu Stande kommt; dann wollen wir auch Denen, die diese Ueberweisung im Gesetz gar nicht wollen, durch §z 85 die Garantie geben, daß das Mehr, was aus den neuen Gesetzen aufkommt, alle Jahre in den Gtat eingestellt werden muß und der Landtag darüber frei verfügen kann. Das ist in Beliehung auf das Mehr gegenüber den heutigen Gesetzen eine volle Verfügungefreiheit des Landtages. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen) Weiter könnten wir, glaube ich, nicht gehen, selbst wenn die Staatsregierung weiter hätte gehen wollen, was aber keineswegs der Fall ist, schon aus dem Grunde, weil nach meiner Ueberzeugung in diesem Hause und im anderen Hause nur auf
dieser Basis eine Uebereinstimmung zu erzielen ist, und weil dadurch ein, mögliches Hinderniß der ganzen Steuer⸗ reform hinweggeräumt werden kann. Wenn man stich
die praktische Seite der Sache ansieht, so bin ich fest überzeugt, daß der 5. 85 niemals ins Leben treten wird, denn ich kann mir gar
nicht denken, meine Herren, daß die preußische Landesvertretung, die auf der Basis dieses Reformplans in Uebereinstimmung das bschließt, jemals auf den Gedanken kommen könnte, nach dem der gtist, nachdem die Einkommensteuer ins Leben getreten, ehreinnahmen aus der Einkommensteuer erzielt tzukehren und die Objektsteuer in voller Höhe ensteuer, die ee. unserer Aller
d
Ich glaube, danach brauchen wir uns wirkli . Fs. sa und 35 kaum weiter zu beschäftigen. nig onna high geben, daß selbst, wenn sie nicht im Gesetze ständen un wn. doch fehr eigenthümlich und merkwürdig sein wärde, daß die 6 ann regierung, wenn der Landtag dem Plane treu bleibt, . Mehrerträge zur Ueberweisung der Grund, und Ge bãudesteue die verwenden wollte, daß die Staatsregierung nach ollen ' nicht klaͤrungen, ob die jetzigen Minister noch da sind oder nicht * Er⸗ diefen Grklärungen. au Grund deren der Landtag votitkt ban naß ie d mn, 45 ri n e n. len s mr iat! önnte. (Sehr wahr! as ift nach meiner Mei 6 . 14 ö nung gar nicht
omme dann, auf eine andere Verfassungsfrage, nä
die Frage des Wahlrechts. Die gte n. ee m j auf dem Standpunkt, daß sie diese Steuergesetzßgebung in keiner 26 dazu benutzen will, verfassungsmäßige Rechte zu verringern 1 aber auch, gar keinen Grund sieht, die Frage des Wahlrecht ‚. Begründetheit des Dreiklgssenwahlsystems gegenüber dem g,. er Stimmrecht, bei Gelegenheit dieser Steuerreform zu behandeln 6 haben auch diese 6. einfach geutralifiren wollen fehr, richtin ! wir wollen die bestehenden Rechte erhalten. Diese eg konstitutionelle Frage bei dieser Gelegenheit hervorbolen und ee f zu wollen, dazu ist nicht die geringste Veranlassung. Würden En dagegen uns überzeugen können, daß, wenn wir hier den Satz co 240 M als Durchschnittssatz bei der Bemessung des Werlte, . nehmen, dies nicht zutreffend ist, so würde die Staatsregierung 2 das schon in den Motiven gesagt ist, in dieser Beytehung Sh durchaus entgegenkommen. Ich glaube aber nicht, daß dieser Veweig wird geführt werden können, und ich glaube, Hr. von Huene wird 6 aus der Statistit, die wir in der Kommisston noch näher vorlegen werden, überzeugen, daß der Satz von 2440 sogar reichlich gegriffen sst und daß Sie eine Verschiebung des Wahlrechts herbeiführen, würden; wenn Sie diesen Satz von 240 4 wesentlich erhöhen wärden; * aber wir werden in der Kommission über diesen Gegenstand 'ung weiter unterhalten.
Meine Herren, dann möchte ich noch einen Irrthum aufkla Hr. von Huene hat sich gestoßen daran, daß die de n, . flon die eidesstattliche Erklärung oder Bekräftigung des Einkommensteuer⸗ pflichtigen verlangen kann. Meine Herren, soweit soll die Befugniß der Ver⸗= anlagungt kommijsion nicht gehen, sondern nur in der Berufungsinstanʒ soll die Kommission berechtigt sein, von dem Berufenden die eideß! stattlichse Bekräftigung seiner eigenen Behauptungen zu fordern. Man hat sich = wenn die Sache so liegt, daß man nicht klar in der Sache werden kann, und der Mann stelll nun selbst solche Behauptungen auf, die er aber nicht durch andere Beweismittel klar stellen kann, dann soll er, — dat ist ja auch sein Vortheil, — diese seine eigenen Behauptungen eidesstattlich be= kräftigen. Da liegt doch die Sache anders. Allerdings ist jn voll= kommen zutreffend, daß die Kommission nicht unbedingt daran gebunden ist, wenn sie Grund hätte, zu glauben und wesentliche Momente dafür vorliegen, daß trotz der eidesstattlichen Erklärung dieselbe falsch ist; aber es wird doch eine Kommisston eine solche eidesstattliche Erklärung nur dann verständigerweise fordern können, wenn sie sich sagt: Wenn sie abgegeben wird, so werden 9 sie respekliren; — darüber kann, glaube ich, gar kein Zweifel ein.
Meine Herren, wenn ich den bisherigen Gang der Verhandlungen und die Aeußerungen der verschiedenen Redner der Parte zusammenfasse, so wächst doch in erheblichem Maße meine Hoffnung, daß wir dies Werk zum Abschluß bringen, und ich laube, ich kann auch wohl im Namen des Herrn General-⸗Steuer ⸗
irektors sagen, wenn er in verjeihlicher Erinnerung an die langen und schweren Verhandlungen in der früheren Berathung und in den Kommissionen und des xresultatlosen schließlichen Verlaufe
derselben — daß sie nicht ganz resultatlos gewesen ist, habe ich ja schon in vollem Maße anerkannt; sie haben wesentlich zur Klärung chälen
der Sache beigetragen — das Bild gebraucht hat vom Herunterschaͤle der Birne bis zum Kerne, daß er dann damit nicht hat aus. führen wollen, daß Hr. von Rauchhaupt beabsichtige, diesem Werk. erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten. Im Ie n, ich wenigstens bin davon überzeugt und muß in dieser Beziehung der bestimmten Erklärung des Hrn. von Rauchhaupt Glauben schenken, daß die Herren gewillt sind, auf dem Boden der Einkommensteuer, gesetzgebung uns zu 69 (sehr wahr! rechte), und ich hoffe, daß die Bedenken gegen eine besfere Form der Gewerhesteuer hei nähere Betrachtung auch dortseits aufgegeben werden. Meine Herren, d Reform der Gewerbesteuer halte ich für die , s(sehr richtig), well es sich da nicht bloß handelt, die bisher Begünstigten heranzu, ziehen, sondern die in bedrängter Lage befindlichen Klassen von einer Ueberlastung zu befreien. (Sehr richtig!)
Nun möchte ich aber Hrn. von Rauchhaupt fragen, wenn er sich bezüglich der demnächstigen Verwendung der Mehrerträ nisse der Einkommensteuer und der Form, in der diese Verwendung attfin spll, eigene besondere Gedanken gemacht hat. ob es rathsam it in einer folcen Lage gegenüber einem solchen Bedürfniß, die Referm * vertagen unter dem Rifiko, daß sie überhaupt nicht zu Stande . Auf der anderen Seite, wenn Hr. von Rauchhaupt mit uns, geht die Gewerbesteuer jetzm reformirt, wird denn dadurch der Gedanke . angedeutet hat, diese Gewerbesteuer und die Grund und Ge . . steuer demnächst als eine besondere 1 des be,. . kommens als Zuschlag zur Cinkommensteuer zu erheben, erschwer 6 gar verhinders Nein; wenn Sie einmal die Gewerbesteuer 2 — bisherigen Winkeln und Ecken herausgebracht haben, en Iii festes klares System in die Sache gebracht haben, wenn Sie de ch bafirt haben auf der Basis des gewerblichen Ertrags, dann i ich, ja viel leichter werden, wenn ez möglich wäre; aber Hr. e in . haupt wird sich nächstens Überzeugen, daß es nicht 6 ö. Frage des Schuldabzuges zu löͤsen auf der Basis . ö 6 mirten Steuer. Diejenigen Herren, die sich in der 5 ö. h ohen Wege vorbehalten wollen und in dieser Beziehung nochn 4 ee fich den sind, vergeben sich nicht das en g. erschweren und 54 ble Ber. Weg in keiner Weise., Liegt die Sache aber so, i. scõb lende; Ffüchtung auch dieser Herren dopbelt flark, ein solche d' tan e; Unreht, wie etz in ber heutigen Gewerbestener liegt, gu fzil⸗ e, kaum anders bezeichnen — ju heilen und seine, gleichmäßige ⸗- anlagung auch in den Gewerbebetrieben herzustellen. ö
; ; j tützu
koffe also, daß wir schließlich auch die Ute be⸗ ö . ö. seiner Freunde in dieser . . ö steuer haben werden, und wil nur schließlich . ien wenn im ersten Jahre die neue Cinkommensteuer veranlagt ö. sich aus wir danach bestimmt übersehen können, welche , en bit biz der Reform ergeben, wenn wir damit in Verbindung 29 undwirth⸗ herigen Ueberweifungen an die Kreise auf Grund r nnn unten schastlichen Zölle, daß wir dann, wenn wir in Zahlen rechnen, und alle diese Dinge aus der . herauskommen, uns viel sicherer verständigen wer . Hebaudesteuer tischen Einführung der Ücherweisung der Grund. i. an sich, felber. (Sehr richtig) Alle die Schwierigkeiten, umb eg wird
en onstruiren kann, werden sich außerordentlich verringern r ist: dat K daß das alte Schiller'sche Wort nicht lim er nab
ume Leicht bei einander wohnen die Gedanken, doch hart im Naune
Ucberweisung der Grund- und Gebäudesteuer Zeit verschoben; denn der a , . . nicht garantiren, daß er bis 1895 auch die Mütel haben werde, um aus der Ein kommensteuer die Ueberweisungen zu mn chen. Er hoffe, der Minister werde mit sich reden lassen.
r meine zwar, Ueberweisungen ließen sich nicht
tseooßeñ sich die Sachen.“ 6 Nein, meine Herren, viel leichter sind oft solthe geen Hat in der wütklichen Welt der Thatfachen als in der ge
der Ideen. (Bravo)
Die, Der Herr General leu ; 23 . Abg. Dr. Enneccerus: Bezüglich der pes 1. , Mittel E rf le ? hat . 3 srus: Be en d inge en . gus „ Plitteln des Staats ohne Ersatz durch Sie endere Formen finden, em sast: wenn des Wahlrechts schließe er sich den Auf fehr h hinein,
1 lege h ee n,, an 5 n zu stellen, an. Wer das . in bee c ⸗ ] ger Zuhülsenghme der? Summen aus Eaß an mit einer Frage steht und drun daß er di orm hindern . ö . ert rr di n . 37 2 . Wünschen beten ö. st verde Über- I machen könnten, durchaus entgegenkommend prüfen. n . e 6. ng des Steuersystems handele.
und dest. der a. ̃ Antrieb, nun auch
und Gebäudestener zu