Deutscher Reichs ⸗Anzeiger
Königlich Preußis
und
cher Staats⸗An
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Nr. 32.
SM., Wilhelmstraste . .
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des Arutschen Reichz⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats- Anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. KB
M 152.
Seine Majestät der König haben 4 . den katholischen Pfarrern Spieker zu Detsur, im Kreise Marienburg in Hannover und Wolssᷓzu Bettmar in demselben Kreise ünd dem Ober⸗-Stabsarzt erster Klasse . D Dr, Sch erwinzki, bisher hen men arg des 2. . schlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 41, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Domdechanten Paa ch zu dilbes heim den Königlichen Kronen-Srden dritter Klasse; dem Bürgermeister Wiedenbrüg zu Rheurdt, im Kreise Mörs den Königlichen Kronen, Orden vierter Klassz; dem emer ihfrten Lehrer Pe ren zu Manderfeld im Kreise Malmedy den Adler der Inhaber des Königlichen a . von Hohenzollern; sowiè dem pensionirten. Strafanstalts⸗Aufseher Werner zu Striegau das Allgemeine Fhrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ministerial⸗Rath, im Ministerium für Elsaß⸗ Lothringen und Vize- Präsidenten des Kaiserlichen Raths Schill zu Straßburg den Stern zum Nothen Adler Orden welter Klasse mik Cichenlaub, dem Ministerial Nath in dem— ien Ylinlsterlum, Königlich bahzrischen Kammerheren Fre herrn du Prel zu Straßburg den Rothen Adler Oden dritter Klasse mit der Schleife; owie dem Geheimen Regierungs⸗ und Ober⸗Schulrath Dr, Albrecht zu Straßburg i /E. den Abler der Mitter bes Königlichen Hauz-Ortens von Hohen⸗
zollern zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kausmann Hermann Jäger zum Konsul in Monrovia (Liberia) zu ernennen geruht.
Dem zum russischen Konsul, in Stettin ernannten russischen Hofrath Gregor Bogoslowsky ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Die bisherigen Militär-⸗Intendantur Sekretäre Risch vom Königlich württembergischen Kriegs⸗Ministerium und Reincke von der Intendantur XVI. Armee- Corps sind zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei dem Rechnungshofe des Dentschen Reichs ernannt worden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: d gr n,. vollzogenen Abschiedes vom 18. Juni Gru . zegs Präfiden ien der Provinz Pommern Unrich raf hren ege n bgni die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension und unter Verleihung des Charaktere als Wirkliche Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz““ zu ertheilen; sowie den Siaats-Minister von Puttkamer zum Ober⸗ Präsidenten der Provinz Pommern zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Bergrath Freund zum Berg⸗ hauptmann und Ober⸗Bergamté⸗Direktor zu ernennen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Berghauptmann und. Ober⸗Bergamts⸗Direktor Freund ist die Sielle des Direktors des Ober⸗Vergamts zu Bres lau übertragen worden.
39 ,, find: die Bergrevierbeamten, Bergräthe Abels 3. ecklinghaufen nach Trier unter Uebertragung des Yerg= ,. Trier⸗St. Wendel, Kost von Betzdorf nach Neckling⸗ n, Lücke von Wissen nach Aachen unter Uebertragung des Vergrevierg Düren, dessen Amtesitz nach Aachen vert i r Berginspeltor Hilger von Fuͤedrichsthal nach Saar=
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten. * Dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, ie hnungs: Nah nul herr, ist die bisher von ihm on nissarisch verwaltete Stelle des Vorstehers (es 8 üregilz in dem Ministerium für Lanbmwirthschast, Domãän und Forsten übertragen worden.
1
Resolut. In Gemäßheit der Vorschrift im
Juli 1885, betreffend Ergänzung un d Vestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen ge⸗
§. 6 des Gesetzes vom 2 und Abänderung einiger Kommunalabgaben (Ges⸗Samml. S. 327), mache ich hierdurch öffentlich bekannt, daß der bei der Ver⸗ anlagung der Gemeindeabgaben von fiskalischen Domänen⸗ und Forstgrundstücken für das laufende Steuerjahr der Gemeinden zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etats mäßige Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berückfichtigung der auf denselben ruhenden Verbind⸗ sichkeiten und Verwaltungskosten nach den Etats für 1. April
legten direkten
6 der Provinz Ostpreuß 1535 P
in der Provinz Astpreußen. 1525 Proz.
2 . „ Westpreußen K 35, , Stadt Berlin . 6 J, , Provinz Brandenburg. 149 . „ Vommern 1 6) , m. j, osen . 10,2 5, ,,, chlesien 6 ., 8) 3 9. n, Sachsen⸗ 116. 2) , . 3 Schleswig⸗Holstein ö h ; annover . . 1962 , 11) , 69 , estfalen . ,, 9 ,, n SBessen Nassau=- 99 133) , „ Rheinprovinz. ; 1
des Grundsteuer⸗Reinertrages beträgt. Berlin, den 29. Juni 1891. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Jaeger.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mebizinal⸗Angelegenheiten.
Die Beförderung des bisherigen ordentlichen dehrerg Kurt Baske an dem Altstädtischen Gymnasium zu Königs berg i Pr. zum Oberlehrer ist genehmigt worden.
Der ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Königshütte Os Schl. Hermann Böhm ist zum Oberlehrer an derselben
talt und 5 ö ö der ordentliche Lehrer vom Gymnasium zu Düssel dorf Gustav Kniffler zum Oberlehrer bei dem Gymnasium
Münstereifel beförde n gaorden. . . . J,, erhielt r zu Pilchowitz ist der, bisherige kommiffarische Ersteliberal) Geistlicher Blana definitiv als Erster Lehrer anges 9 Lüdeven.
it gewt;
Seitdem im ' — ig der sichriger Jahre ine allgemeine Regelung der Beso ungen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen durchgeführt ist, haben sich die Verhaltnisse so wesentlich verändert, daß der heutige Zustand dem Interesse des Unterrichtswesens und den billigen An= sprüchen des Lehrerstandes nicht mehr entspricht. ;
Die Zurückhaltung, welche die Behörden bei der weiteren Verbẽsserüng der Lehrergehälter sich in ihren Anforderungen an die Gemeinden auferlegten, entsprang der nothwendigen Rücksicht auf die allgemeine wirthschaftliche Lage. Nachdem indeß durch die Gesetze vom 14. Juni 1888 und 31. März 1889 eine durchgreifende Entlastung der Schulunterhaltungs⸗ pflichtigen herbeigeführt ist, und in Folge dessen . sreiere Verwendung der zur Unterstüttzung von Ge⸗ meinden bestimmten Staatsfonds. stattfinden Unn, müssen jene Bedenken um so mehr zurücktreten, als zahl⸗ reiche Beschwerden und aligemeine Berichte aus neuer Zeit e shnhaltbarkeit der gegenwästz ten, Verhältnisse er⸗ rennen lassen. In, den, meisten? Provinzen ist es auf . Landeé lediglich bei den in den siebzißer Jahren sestgestellten Mindestsätzen der Gehälter verblieben. Wo fc Regierungen . e e nue eg ref
jst dies in der Regel ohne ser⸗
. fan niche, hen? barten Bezirke he biden Jeschehen, n * davon ist eine völlig unbegründete Verschiedenheit i eg He o lhun gen der Lehrer in einer und derselben Pro⸗ An dender in benachbarten Provinzen mit gleichartigen Lebens⸗ noh heiten. Beispielsweise differirten in einer der westlichen . Mindestgehälter der ersten Lehrer auf dem Lande i einer anderen um 150 6, diejenigen der
un ghen mnc theilweise der schnellen Verände=
rung der wirthse aftlicken Verhältnisse Rechnung getragen.
; ] be u ä e g,. einer Fabrikstadt von mehr als
n städten derselb h . ang l en Dien stzeit verfahren.
rechnung. der Willtür' der Konimunalbehbr den ge⸗ 6 ö die im Interefse der Betheiliglen klaue en hkl cscheinen, slih abet ersahrumnßemüßiz
nicht zu vermeiden.
1891.
Die neuerliche Erhöhung und Verallgemeinerung der staatlichen Dienstalterszulagen hai die aus der unzureichenden Bemessung der Grundgehälter entspringenden Nachtheile nicht allgemein ausgleichen können.
Die Anregungen, welche auf Grund des Runderlasses vom; 1 in. 1890 über die Revision der Lehrerbesoldungen in den ö . . gegeben sind, waren nur vereinzelt von Erfolg egleitet.
Diese Umstände und die Berichte, welche auf Grund des Runberlasseß vom 29. Dezember ish H. ilLa 23 012 über die Mindensätze der Lehrergehälter überhaupt erstattet sind, 6. mir die Ueberzeugung, daß nur eine planmäßige und ystematische Regelung des r ne r en, die bestehenden Uebelstände beseitigen kann.
Ich verkenne nicht, daß die Schranke, welche durch das Gesetz vom 26. Mai 1887 über die Zustimmung der Beschlußbehörden bei neuen Anforderungen an die Ge⸗ meinden gezogen ist, den Regierungen die Durchführung ihrer Aufgabe erschwert hat; ich glaube aber, daß der
erfuch gemacht werden muß, durch eine regelmäßigere und häufigere Zuziehung der edachten Ile een e , fern eine ersprießlich: Mitwirkung derselben herbeizuflihren und eine den prtaktischen Bedürfnissen entsprechende Lösung der Lehrergehaltsfrage zu erreichen.
Euere Excellenz ersuche ich hiernach ganz ergebenst, mit den Regierungen der dortigen Provinz über die Neugestallung der Lehrerbesoldungen in Berathung zu treten und zu den Konferenzen auch Mitglieder des Provinzialraths sowie be⸗ sonders erfahrene Landräthe einzuladen.
Bei der Regelung der Gehälter bitte ich insbesondere folgende Gesichtepunkte zu beachten; ⸗
1) Für jeden Ort ist ein den Preis. und sonstigen Lebent⸗ verhälinfsfsen entsprechendes Grundgehalt festzusetzen. Dasselbe ist so zu bemessen, daß ein Lehrer davon die Kosten eines jungen Familienhaushalts bestreiten kann.
2) Für prgwisorisch angestellte Lehrer kann die Besoldung bis . drei Viertel des Grundgehalts durch das Statut herabgesetzt werden. ⸗
I) Für Aemter mit eigenthümlichem Wir lunge kreise oder von . ist das Grundgehalt entsprechend zu erhöhen. Dahin gehören insbesondere die Stellen der Nektoren, Ron⸗ eekthren, Abtheilungsvorsteher, ersten Lehrer, sowie die ver⸗ einigten Schul- und Kirchenämter.
) Neben dem Grundgehalt ist da, wo keine Natural⸗ wohnung gegeben wird, eine besondere Miethsentschädigung zu gewähren, welche bei Refinitiv angestellten Lehrern ausreicht, hie Ausgabe für eine Familienwohnung zu bestreiten. Die Abssufung der Säße kann im Anschluß an die bestehenden Servieklassen erfolgen. .
5) Außer dem Grundgehalt ist ferner eine nach dem Dienslalter steigende Zulage zu gewähren. Die Zwischenstufen därfen nicht unter dicjenigen herabgehen, welche für bie staat⸗ 1 ef oe et . . .
ei ulsystemen, welche nicht mehr als acht voll⸗ beschäftigte Lehrer und Lehrerinnen zählen, kann von 39 Ein⸗ . besonderer kommunaler Alterszulagen neben den saatlichen abgesehen werden, sofern die hiermit verbundenen schwankenden Ausgaben für den kommunalen Haughalt zu sehr ins Gewicht fallen. Es ist aber alsdann für eine plan⸗ mäßige Abstufung der 4 zu sorgen. Bei dem Ueher⸗ gang von dem System fester , . zur beweglichen ö , e Gesammtbetrag der ngen nicht unter die Gesammtsumme der big⸗ herigen Stellengehälter herabgehen. . 3.
6) Für die Anrechnung der auswärtigen Dienstzeit sind keste Normen außszustellen, welche jede Willkür ö Lehrer gegenüber ausschließen. ,
Wünschenswerth ist jedenfalls, daß die seit der befinitlven Anstellung zurückgelegten Dienstjahre voll beiüüchsichtig . Wo die Anrechnung in geringerem Maße stattfin dei, 9 Grundgehalt entsprechend höher nr e., um nicht ältere Lehrer von auswärts von der Berufung in die betreffenden Orte auszuschließen. .
I Den zur Zeit angestellten Lehrern verbleiben die ihnen eee rij nach ben Gehalts regulativen vokatlonsmäßig zu⸗
nden Ansprüche. * ichen in . her Neuregelung der Besoldungen besonhere Anfothberun gen an bie Schtlunterhaltunge pflichiigen gestell werden, welche die Kräfte der elben übersteigen — ins hesondere , bet kleinen ländlichen Schulgemeinden = werden die Regie⸗ rungen in der Lags sein, mnit ihren Jondz helfend einzutreten. Die bevorstehende Neueinschätzung zur Einkommensteuer wird voraus sichtlich vielfach ein anderes Bild der Leistungs kraft ge⸗ währen 9 damit . Nothwendigkeit einer anderweiten 1 theilung der erwähnten Fonds herbeiführen, sodaß den Re⸗
ierungen für wirklich bedürfti em ö er gn Gro 1 füige Grmeinbden aua mmiichere
Ich nehme an, daß Euere Exc ; erforderlichen Vorbireitungen und . mn, Je. BVchörden der benachbarten Provinzen in gung mit den
; der Zei i September bis Ende Oktober in der Lage 2 ,