1891 / 232 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den

6 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.

Berlin, Freitag, den 2. Oktober 1891.

Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebühren⸗Tarif.

ee eee.

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Pierteljahrs, von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf.

und kann durch dermittelung der Beutschen Reichs- Pastanstalten gegen Vorausbejahlung für die eimelne Nummer hejogen werden.

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9 Au stralien (West ⸗Australien, Süd ⸗Australien, Victoria, Neu Sid · Wales, Queengland, Tagmania), Neu⸗Seeland und Böirihsch-zt tun Gu in ea find mit dem 1. Oltober d. S. in den Welt postverein eingetreten. Der Briefverkehr mit denselben, sowie auch mit den Fidii⸗Inseln unterliegt von diesem Tage ab allen Bestim⸗

Vorbemerkungen. Im Verkehr des Weltpostvereins gelten folgende Best immungen;

1 ö. der Briefpost dürfen nicht versandt werden: a. Sendungen, welche Geldstücke enthalten. b. Irgendwelche Sendungen (selen es Briefe, seien es Druckfachen, Waaren proben ꝛc.), die jollpflichtige oder verbotene e enstände ent⸗ halten. Es ist Sache, der ÄAbsender, sich über die in Be⸗ fracht kommenden Bestimmungen der betheiligten Länder zu unterrichten. . Gold oder Silberfachen, Gdelsteine, Schmuücksachen und andere kostbare Gegenstände, sofern das Hineinlegen solcher Gegenstaͤnde in Briefsendungen oder ihre Be⸗ förderung mit der Brlespost durch die Gesetzgebung eines der an der Beförderung betheiligten Länder verboten ist; der Absender hat sich hierüber unter eigener Verantworflichkeit zu unterrichten. d. Gegen stande, welche geeignet . die Korrefpondenzen zu beschmußen oder u beschädigen, wie Glasgefãße, charfe Instrumente, stark ab⸗ rbede Stoffe (Indigo 2 lebende Thiere.

Y) Postkarten. Einfache Postkarken und Postkarten mit Ant⸗ wort sind nach saͤmmtlichen Ländern des Weltpostvereins zulässig. Postkarten dürfen in der Länge 14 em, in der Breite 9 em nicht

überschreiten.

a. Innerhalb Aeutschland und im erhehr mit Gesterreich-Nngarn.“)

frankirt bis 15 g 1 0 pf, äber 15 g bis 250 8 20 Pf. vSriefe ane , , . . er 1s g bis A6 n J . ostkarten 5 Pf, mit Antiwort ig Pf, rucksachen biß bo g 3 Pf., über 50 = 100 g 5 Pf., über 100 2606 g 10 pr, über 260 - B06 8 20 Pf. über ho0 =- 1000 g 30 Pf. Waarenproben bis 250 g 10 Pf. Geschäflspapiere gegen ermäßeigie Taxe nicht zulässig, Einschreibgebühr neben dem Porto 20 Pf. Rückschein⸗

geruh 20 Pf.

ilbestell gebühr für alle Briefsendungen (einschl. Postanweisungen und Geldbriefe) nach Postorten 25 Pf. nach Drten ohne Postanstalt bei Vorausbejahlung 60 Pf. bei Cilsenbungen nach Landorten in Oester⸗ reich⸗Angarn wird die Gebühr stetz vom Empfänger eingezogen.

b. Im Verkehr mit den ührigen Ländern ds Weltpostnereins ꝛc.

(Nr. 1 autschl. Deutschland u. Desterreich· Ungarn u. Nr. 2. = 52), sowie im Verkehr mit solchen Gebieten, welche nicht eigentlich zum

Sendungen nach dem Desterr. Ptrupationsgebiet Goznien, Herzegowina, Sand⸗ schak Novibazar) unterliegen den Taxen des Weltpostvereinz.

i, des Vereinsvertrageg. Fortan sind demgemäß auch Postkarten zulaͤssig.

2) Unzureichend frankirte Briefe nach und aus folgenden nicht zum Weltpostverein gehörigen Gebieten: Capland, Natal, Betschuanaland, Srange ⸗Freistaat, Süd ˖ Afrikanische Republik (Trangvaal), St. Helena

A. Briefsendungen.

3) Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Gigenschaft einer eigentlichen und pers önlichen Korresponden hat. Die Verpackung muß derart beschaffen fein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Waarenyroben dürfen keinen Handels- werth haben und keine anderen handschriftlichen Vermerke tragen, als den Kamen oder die Firma des Absenders, die Adresse des gene, Fabrik oder Handel zeichen, Nummern. . und Angaben bezüglich bes Gewichts, des Maßes und der Ausdehnung, sowie der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Waare. Drucksachen und a , welche an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr, als 45 em haben, oder welche nicht mindestens theilweise frankirt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Drucksachen in Rollenform werden im Vereinsverkehr außnahmsweise bis zu einer Länge von 75 em zugelassen. Waarenproben dürfen in ihren Aus dehnungen 30 em in der Länge, 20 em in der Breite und 10 em in der Höhe nicht überschreiten. Nach den Ländern außerhalb Deutsch⸗ lands: 20 em Länge, 10 em Breite, H em Höbe). Im inneren Ver⸗ kehr Deutschlands und im Verkehr mit Desterreich⸗ Ungarn sind Ge⸗ schaͤftspapiere als Brief oder Packet zu versenden.

Tarif für Briessendungen.

Weltpostverein gehören, nach welchen aber die Vereingtaxen Anwen⸗ dung finden (Nr. 3

Briefe . * . für je 15 g (ohne Meistgewicht. Gegenüber Belgien, Dänemark, Niederland und der Schweiz beffchen Grenzbesirke (Gz kim) mit ermäßigter Taxe für Briefe, und zwar frankirt 19 Pf., unfrankirt 20 * für je 15 g.

Postkarten (ein⸗ P Auf der Vorderseite der Postkarten 6

fache) 10 Pf. Name bj. Adresse des Absenders dur Postkarten mit Druck oder Stempel, nicht aber hand⸗ Antwort 20 Pf. schriftlich angegeben sein.

Drucksachen, Geschäftspapiere, aarenproben 5 Pf. für je bo g, mindestens Jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf., für Waaren⸗ proben 10 Pf. Meistgewicht der Drucksachen und Geschäftspapiere 2 kg, bei Wagrenproben 230 .

Einschreibgebühr 20 5. neben dem Porto, Rückschein gebühr 20 Pf.

Eilsendungen sind zulässig: nach Argentinien (nur nach Buendg⸗Mireg, Rosario und La Plata, nach. Belgien, Chile, Tänemark (nur im Ortsbestellbezick mit Ausschluß von Island und Färber), Italien, Johan, Lugemburg, Montenegro, Niederland, Para⸗ guay (nur Assomption), Salvador (nur nach der Hauptstadt San Salrabor), Schweden (nur bei Briesen und nach Orten mit Post

werden nicht mehr wie unfrankirte Sendungen taxirtz sondern mit dem doppelten Betrage des fehlenden Franko belegt Die Erstattung des Betrages der verwendeten Freimarken fällt damit fort.

3 Im Verkehr mit wem Deutsch Ostafrikanischen Schutzgebiet sind Poslanweisungen bis zum Meistbetrage von 400 zugelassen.

I) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Post⸗ karten, Drucksachen, Waarenproben und Gef ,, 2 Einschreibung abgefandt werden. Beil allen eingeschrlebenen Gegen⸗ ständen kann der Absender eine Bescheinigung über die Zastellung der Sendungen an den Empfänger Rüchschein verlangen, gen der Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Einschreibsendungen nach einzelnen, dem Weltpostverein nicht angehörenden Ländern er⸗ theilen die Postämter Auskunft. Im Vereingverkehr unterliegen Einschreibsendungen allgemein dem Frankirungszwange. gi inneren Verkehr Deutschlands und im Verkehr mit Desterreich⸗ Ungarn können uch unfrankirte Einschreibbriefe befördert werden.

) Leitung der Briefsendungen. Für die Wahl des Be⸗ förderungsweges ist bei Sendungen nach überseelschen Ländern im Allgemeinen die Bestimmung des Absenders maßgebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen der Beförderungsweg vom Absender nicht , . so erfolgt die Leitung nach den . die Postanstalten dieser⸗ halb bestehenden Vorschriften.

Die vorstehenden Bestimmungen werden auch auf den Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereingausland) angemendet, foweit nicht Gegentheiliges augdrücklich bestimmt ist.

anstalth, der Schwein, nach Serbien und Siam (nur nach Orten mit Postanstalj

Eilbestellgeld für jede Sendung 26 Pf. im Voraug ju zahlen; bei Cilsendungen nach Orten ohne ostanstalt (Ioweit missth werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf, vom Empfänger erhoben.

c. Im Herkehr mit dem Vereins- Aunlaud. (Mr. 18 -=45.

Geiele ale B , fir ie 16e (bre Meiftenicbh. ostkarten nicht zulä sig. Drucksachen, Geschäftspapiere und , n,, 10 Pf. für je 50 g, für 6. aplere

jedoch mindestens 40 f., für Waarenproben mindestens 20 6 Einschrelbgebühr neben dem Porto, Rückscheine unzulässig. Schiffsbriese, welche mit Privatsch fen befördert werden sollen, unterliegen, wenn die Schiffe aus den Deutschen Häfen abgehen, ohne Rücksicht darguf, ob der Bestimmungsort im Weltposty ge⸗ legen ist oder nicht, der Vereinstare. ünscht der Absender eines Schiff sbriefes die Besõrderung über einen en,, Hafen mit einem bestimmten 83 so ist dieses in der Aufschrift anzugeben. Die di, g. ankirt und mit dem Vermerk Schiffs brief“ ver⸗

ehen sein.

Namen der Länder ꝛc. Bemerkungen. Namen der Länder ꝛc. Bemerkungen. Namen der Lander ꝛc. Bemerkungen. In U frikta. T Depßiete, welche . 6 zum Weltpostverein 1) Ventschs Schütz. 16) Kamerun, Togogeblet, Deutsch- Süd. ehören, nach welchen aber die Vereinstaxen Anwendung . 1. B elt po st verein. ) . 3 vwest Afrika, Deu sch Oft afrika ö finden.

1) Europa. 2) Um erika.

In AUsien. 3) Asiatisches Rußland. 3 . Türkei. 5) Britische Kolonien. 5) Brit ssch⸗Nord⸗Borneo, Ceylon, Cypern, Dongkong (einschließlich der von der Britischen Kolonie Hongkong in China unterhaltenen er , in Amoy, Canton, Foo⸗Chow (Futschau), Ie ir, . Riung * Schow), Ringpo, Sbanghat, Swatow, Labuan, Stralts Settlement (NMalacca, Penang und . 6) . Blrma und die Indischen 6 talten in Aden, Mastcat, am ersischen Golf, in Guadur. 7) Deutsche pe ge nr in 7?) S. auch unter , 8 u. 12. Shanghai na). ö u. 8) Cochinchina, Chandernagor, Karilal, rern o. Boer . Pondichery u. Jangon, die Franz. Schutzgebiete von Rambodscha, Annam und Tonkin, sowie die Franz. Postanstalt

. . in Shanghai. derländ. Indien. 10 i . 8 ic g h . der nord · e 6 n . 11) Spanische Kolonien. ) Sulu⸗ Archipel, Philippinen 19) Japan.

6) Britisch⸗Indien.

123) Ginschl. der Jap. Postanstalten in China: und in Korea:

13) Per ; ; (Pusanj, Gensanshin Wön⸗ ö) 2 . anf hemulpo), Sul ( Sul).

21) Mauritiug nebst Amiranten, Seychellen

16) Algerien. und Rodriguez, Goldkäste, Gambien,

17 nr, mit Nubien

und dem Sudan. Lagos, Sierra Leone; außerdem die 3 ongostaat. Britischen Postanstasten in Marokko: 19 Liberia. Tanger, Laraiche, Rabat, Casablanca,

ß, Tunis (Negentschaft). Safsi. Mazagan u. Mogador, sowie in II Britische Kolonien. anzibar. 2) Frauzös. Kolonien. 2) Assinie, Congo. Grand Bassam. Porto Novo, Senegal, Comoren, Mayotte, JNiosst· Be. Dbock, Reunion, Ste. Marie de Madagaskar; außerdem d. Franz. Post⸗ anst. in Tanger (Narokko), Zanzibar und au MNadagabkar (Tamatabe . Majun ga) 23) n,, . 23) Ferner die Italienischen Postanstalten Afsab, Massaua, in Tunis und Tripolis. 24) Portugies. Kolonien. M). Idiuda Angola, Aioren, Benguela, Bi ago. nfeln 36. Capverbische Inseln, Kinsembo, adetra, Principe,

St. Thoms, bique. 26) Epanische golonien. 6) Bestzungen a. d r tlas Anobem,

FCanar. Inseln, Corisco, Fernando · Po. u Anstralien.

J d nebst Tas *. , mee. 27 Deutsch · Neu · Guinealeinschl. Bismarck.

e t. SIninea Archipel u. Salomons Inseln), u. Mar 27) . schall Inseln; außerdem . Post biete. agentur in Apia (Samoa Inseln)

28) Neu · Caledonten, Marque as⸗Inseln, 28) Französ. Kolonien, Tahiti und die unter Französis em Schutz

29) Rieder läud. Colonie. stehenden i nm, zo) Spanische Kolonien. 29) Nordwestl. bell v u⸗ Guinea (Papua). 31 Sawaii Sandwich Inseln. zo Marianen · Archipel, Carolinen, Palau⸗

33) Fidji Inseln. Inseln.

3 3 n. (KCabuh.

35) Arabien. 36 Belutschist an.

ien. 36) S. auch unt er 6. 36) Wegen Guadur s. unter 6.

r Ehina. 375 S. auch unter 5, 7, 8 und 12. 356 Kaschmir.

39) Korea. 39) S. auch unter 12.

6 Ladakh (Tibet). 41) S. auch unter 22.

115 Madagaskar. 42 S. auch unter 21, 22 u. 25.

12 Marorko. 43 S. auch unter 27. 135 Samoa ⸗Inseln. 44) Borneo s. auch u. 5. 414 Sarawak. 455 Nur bei der Beförderung mit Deut⸗

schen Schiffen, auf besondereã Verlangen des Absenders; im Uebr. s. u. 49.

3. unter 21 u. 22; außerdem die

15 Tonga ⸗Juseln. 46) Tripolis.

r Zanzibar. 17, S. au Brit. Poftanstalten in Lainu und Mom⸗ bassa. IH. Vereins ausland.

n A . rika. 48) NAfcension‘, Betschuana · 18) * Nach Ascenston Ein chreibsendungen land, Capland, Natal, nicht mlässig. Orange⸗Freistaat, St. Rückscheine nicht zulässig. ir üidafrikanische

ublik (Transvaal).

J u st rali e n.

19 Tonga. Inseln, sowie die 9) Siehe auch 45. kn gen Australischen Rückscheine nicht zulässig. nfel gruppen, sowelt sie nicht zum Wel tpostverein gehören.