genau dieselben; daß naturgemäß aus den derschiedenen Standpunkten in Bezug auf Einzelfragen Meinungsverschiedenheiten entstehen können, das ist nicht bloß gegenüber dem Minister für öffent⸗ liche Arbeiten der Fall, sondern der Finanz-Minister ist zu⸗ weilen in der Nothwendigkeit, in dieser Beziehung ebenso gut auch abzuweichen von den Wünschen und selbst von den mit Recht geltend gemachten Bedürfnissen anderer Ressorts. Jedenfalls muß der Finanz- Minister angesichts der Finanzlage, wie ich sie eben charakterisirt habe, seine Befugnisse nicht bloß in vollem Maße geltend machen, sondern er muß das auch für eine Gewissenspflicht halten; die Blüthe der Finanzen Preußens und die Erhaltung ihrer gesunden Grundlagen ist ein so bedeutendes Staatsinteresse, daß sich auch alle anderen Ressorts in dieser Beziehung diesen Rücksichten nicht werden entziehen wollen.
Meine Herren, es wird Ihnen erklärlich sein, daß wir bei einer Finanzlage, wie ich sie dargelegt habe, nicht in der Lage waren, in dem gewünschten Umfange die begonnene Aufbesserung der Beamten gehälter von unten nach oben fortzusetzen; wir haben in dieser Be⸗ ziehung eine, hoffentlich nur kurze Unterbrechung im allgemeinen ein- treten lassen müssen, ohne daß wir das Ziel selbst in irgend einer Weise aus dem Auge verlieren. Aus der Thronrede haben Sie be⸗ reits erfahren, daß das System des Aufrückens nach Altersstufen und die Befreiung der Beamten aus der bisherigen Unsicherheit in Bezug auf die Gestaltung ihrer Gehaltsverhältnisse in der Zukunft für sämmtlichen etatsmäßige Unterbeamten in dem neuen Etat bereits durchgeführt ist. Wir werden damit weitergehen und zunächst das⸗ selbe System auch bei den Kanzleibeamten und Zeichnern zur Durch⸗ führung bringen.
Meine Herren, ein anderer Wunsch, den sowohl die Staats⸗ regierung als die Landesvertretung hegt, die Zahl der etatsmäßigen Stellen in vielen Dienstzweigen zu vermehren und die Zahl der Diätarien zu vermindern, hat in diesem Etat gleichfalls noch nicht zur Ausführung gelangen können, nicht sowohl oder wenigstens nicht allein wegen der Finanzlage — allerdings würden hier sehr erhebliche Mehrausgaben erforderlich sein — als wegen der Schwierigkeiten, welche in der Sache selbst liegen. Es sind die Verhältnisse in dieser Beziehung, wie sie sich bisher entwickelt haben, in den einzelnen Dienstzweigen so verschiedenartig, es tauchen dabei so schwierige Fragen auf, namentlich hinsichtlich der gewiß nicht ganz abzuweisenden Anrechnung der bisherigen Dienstzeit für die Diätarien, es hängt diese Frage auch vielfach mit einer anderweitigen Regulirung der Gehaltsverhältnisse zusammen, daß wir noch nicht im stande waren, eine wohlvorbereitete Vorlage zu machen. Wir hoffen, das im nächsten Jahre nachholen zu können. Wir halten daran fest, daß das allerdings nur allmählich zu erreichende Ziel dahin gehen muß, daß für dauernde dienstliche Bedürfnisse auch dauernde Dienst⸗ stellungen den Beamten gesichert werden, daß die Diätarien, wenn sie eine gewisse Probezeit bestanden haben, auch darauf rechnen können, in eine etatsmäßige Stelle zu gelangen, pensionsberechtigt zu werden, Wohnungsgeldzuschuß zu bekommen und der staatlichen Fürsorge für ihre Wittwen und Waisen sicher zu sein, und daß von dem Augenblick der etatsmäßigen Anstellung an ein regelmäßiges Aufrücken nach Altersstufen für diejenigen Beamten gesichert ist, welche sich dazu nach ihrem Verhalten und nach ihren Dienstleistungen würdig erweisen. Wir hoffen, wenn es uns gelingt, dieses System zur Durchführung zu bringen, damit viel Unsicherheit, Unruhe und Unzufriedenheit in der Beamtenwelt zu beseitigen und die Beamten auf sicherere Lebensgrundlagen zu stellen, als es nach dem bisherigen System der Fall war.
Meine Herren, von diesen allgemeinen Grundsätzen haben wir aber geglaubt wegen der Dringlichkeit der Sache eine Ausnahme machen zu sollen in Beziehung auf die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den höheren Schulen. Leicht ist es allerdings nicht geworden, im gegenwärtigen Augenblick die hierfür erforderlichen Mittel in den Etat einzustellen; wir haben aber doch geglaubt, im Anschluß an die Frage der Schulreform und gegenüber den offenbar in ganz unverhältniß⸗ mäßiger Weise zurückgebliebenen Gehaltsverhältnissen der Lehrer an den höheren Schulen, welche geradezu einen Mangel an Lehrkräften bei diesen Schulen herbeizuführen drohen, nicht länger damit zögern zu sollen. Auf das Nähere in dieser Beziehung will ich, um die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses nicht allzulange in Anspruch zu nehmen, nicht eingehen; es wird dazu später noch Gelegenheit sein. Ich will nur im Allgemeinen bemerken, daß die Aufbesserung der Gehaltsverhält⸗ nisse sich bei den höheren Schulen auf die Directoren und auf
die Lehrer namentlich in den Provinzen erstreckt, daß in⸗ sonderheit das Maximalgehalt der Oberlehrer von 4500 auf 5400 (S½ι steigen wird. Auch die Gehaltsverhältnisse
der Lehrer und Directoren an den Seminarien und ebenso diejenigen der Vorsteher und Lehrer an den Präparandenanstalten sind auf⸗ gebessert worden; außerdem sind die Gehälter der Kreisschulinspectoren erheblich erhöht worden. Meine Herren, für die Lehrer an den höheren Schulen ist daneben ein Betrag von 300 000 S in den Etat eingestellt, um auch an den nichtstaatlichen Gymnasien die bei den staatlichen Gymnasien bereits durchgeführte Fürsorge für die Wittwen und Waisen zur Ausführung zu bringen.
Die Gesammtmittel, welche erforderlich werden, dürften sich etwa auf 4 Millionen belaufen; diese 4 Millionen fallen aber nicht im vollen Betrage der Staatskasse zur Last; vielmehr ist die Absicht, einen Theil dieser Ausgaben zu decken durch eine mäßige Erhöhung des Schulgeldes, welche wir gegenüber dem rapiden Steigen der Aus— gaben der höheren Lehranstalten für durchaus berechtigt halten. Ueber den ganzen Plan werden Ihnen ausführliche Mittheilungen gemacht werden, und ich will daher jetzt nicht näher darauf eingehen.
Ich darf hieran wohl die Hoffnung knüpfen, daß, wenn die Lehrer an den höheren Anstalten vielleicht auch nicht alle ihre Hoffnungen er— füllt sehen — und wann wäre das überhaupt im menschlichen Leben der Fall? — lsehr richtig! und Heiterkeit) sie doch in Erwägung, daß diese Verbesserungen in einer Zeit geschehen, wo der gefammte Auf⸗ besserungsplan für die übrigen Beamten in diesem Jahre nicht weiter geführt werden kann, wenn die Lehrer ferner erwägen — es werden Ihnen darüber die näheren Belege mitgetheilt werden — daß diese Gehaltserhöhungen sie in ihren Gehaltsbezügen höher stellen als die Lehrer fast aller deutschen Staaten, — daß dann doch gehofft werden darf, daß die Lehrerwelt in diesem Vorgehen der Staatsregierung den Beweis des möglichsten Entgegenkommens und größten Wohlwollens erblicken wird und daß sie nunmehr ihre Anforderungen für befriedigt erachtet.
Meine Herren, auch noch in einer zweiten Beziehung haben wir von dem Grundsatz, neue dauernde Lasten, so weit wie irgend möglich
Damals betrug der
auf die Staatskasse nicht zu übernehmen, eine Ausnahme machen müssen; wir haben 750 000 0 zur Förderung der Ablösung der Stol⸗ gebühren in den evangelischen Kirchengemeinschaften in den Etat auf⸗ genommen. Wir folgen in dieser Beziehung den Beschlüssen beider Häuser des Landtags aus der vorigen Session; wir sind erfreut, eine lange behandelte Frage hiermit zum endlichen Abschluß zu bringen und den Bedürfnissen und Wünschen der evangelischen Kirchen⸗ gemeinden entgegenkommen zu können. Wir konnten uns um so eher hierzu entschließen, als nach dem Kirchen⸗ gesetz dessen staatliche Sanktion von Ihnen erbeten werden wird, diese Verwendungen wesentlich den unbemittelteren Mitgliedern dieser Kirchengemeinschaften zu gute kommen und vor allem zu deren Ent⸗ lastung bestimmt sind. Wenn wir bezuglich der katholischen Kirche noch keine Anträge stellen konnten, lo liegt das lediglich daran, daß das statistische Material noch nicht in genügendem Maße beschafft werden konnte, und anderntheils, daß Verhandlungen mit den Kirchen— oberen noch erforderlich sein werden. Wir werden nach Lage der Ver⸗ hältnisse hierauf später zurückkommen. ; Gestatten Sie mir nun, meine Herren, noch auf einzelne wichtigere Veränderungen im Etat etwas näher einzugehen. Im Ordinarium gestalten sich die Etats der Betriebsverwaltungen in der Weise, daß insgesammt ein Mehrüberschuß von 2596 000 ( veranschlagt ist. Derselbe setzt sich zusammen aus Mehrüberschüssen von 10719 884 und aus Minderüberschüssen von 8 123 620 S606. Die direkten Steuern sind höher veranschlagt um 7 462 700 0 Die Herren werden sich er⸗ innern, daß das Einkommensteuergesetz dem Staat die aus der neuen Veranlagung der Einkommensteuer resultirenden Beträge bis zum Höchst⸗ betrage von 80 Millionen überläßt, während die Mehrerträge zur Ent⸗ lastung von Grund und Boden durch Ueberweifung von Grund- und Gebäudestenern beziehungsweise Verwandlung dieser Steuern in Com⸗ munalsteuern dienen sollen. Ich ebenso wenig, wie Sie alle, kann heute eine Schätzung anstellen, welches das Mehrerträgniß der neuen Veranlagung sein wird. (Sehr richtig) Allerdings tritt schon jetzt hervor, daß erhebliche Verschiebungen eintreten werden. (Sehr richtig h Es tritt namentlich hervor, daß eine erhebliche Entlastung der ge— ringeren Einkommen im Verhältniß zu den höheren eintreten wird, ssehr richtig) und daß auch in den verschiedenen Einkommensarten sehr erhebliche Veränderungen sich ergeben werden. (Sehr richtig) Wir müssen das Resultat also erwarten. ;
Wir haben aber doch geglaubt, ohne Bedenken die Einkommen— steuer um 7 084 0090 ä höher veranschlagen zu können, weil wir be— stimmt annehmen, daß gegenüber dem laufenden Etat unter allen Umständen dieser Mehrbetrag sich ergeben wird.
Die Gebäudesteuer ist um 1473 M,. und die Gewerbesteuer um 318 000 S höher veranschlagt.
Bei der Verwaltung der Einkommensteuer entsteht eine Mehr⸗ ausgabe von 790 000 „ wesentlich durch die Vermehrung der sub⸗ alternen Kräfte bei den verschiedenen Veranlagungsbehörden, be—⸗ ziehungsweise durch die Kreirung neuer Stellen für Beamte zur Führung des Vorsitzes in den Veranlagungskommissionen.
„Ueberschüsse aus den Vorjahren! — ünd berechtigte Zweifel haben muß, ob dieser Ueberschuß auch im nächsten Jahre noch vorhanden ist; wer erwägt, daß der dreijährige Durchschnitt der Zölle, auch abgesehen von der Einwirkung der Handelsverträge, eher Gefahr läuft, in den nächsten Jahren nicht erreicht zu werden — eine solche Etatisirung ist günstig in aufsteigenden Zeiten, ungünstig in herabgehenden; — wer nicht glaubt an eine wesentliche Verminderung der Ausgaben des Reichs und eine Steigerung, auch selbst wenn extra⸗ ordinäre Fälle nicht eintreten, für wahrscheinlicher hält, — der wird allerdings befürchten müssen, daß in den nächsten Jahren diese günstigere Gestaltung der Matrikularumlagen nicht wiederkehrt.
Im Etatsjahre ergeben die Ueberweisungen von Zöllen noch 15 165 870 M6 mehr, und von den Reichsstempelabgaben ist ein Plus von 1341 000 ½ vorhanden, während wiederum die Verbrauchs—⸗ abgaben von Branntwein ein Minus von 4571 000 0 ergiebt.
Die Einnahme vom Staatsschatze hat um 2747 000 M höher veranschlagt werden können, während die Ueberweisungen an die Communen immer unter der ja nur formell richtigen Voraus setzung, die ich früher bezeichnet habe, um 6 400 000 S höher ver⸗ anschlagt sind. .
Außerdem ist im Etat der allgemeinen Finanzberwaltung eine Rente eingestellt von 530 000 6 an die Provinz Sachsen, welche resultirt aus der Uebernahme von staatlichen Straßen auf Grund der Wegeordnung für die Provinz und welcher Mehrausgabe in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung eine entsprechende, wenn auch nicht so hohe Minderausgabe in der Bauverwaltung gegenübersteht.
Die eigentlichen Staatsverwaltungen erfordern 6 732 000 S½ mehr im Ordinarium, jedoch ist unter Mitberücksichtigung des Ertra⸗ ordinariums ein Mehr erforderlich von nur 4817 0090 ½ Hier ist also namentlich die Verminderung der extraordinären und einmaligen Ausgaben zu suchen.
Das Finanzministerium hat ein größeres Erforderniß in Höhe von 2574. 000 S, das beruht aber wesentlich auf einer Uebertragung der Pensionen für die Landgendarmerie aus dem Etat des Innern in Höhe von 1 526 500 4
In der Bauverwaltung findet sich der Wasserbaufonds um 1060 680 ½ erhöht. .
Das Ministerium für Handel erfordert mehr 451 663 S6 Es sind namentlich die Fonds verstärkt zur Durchführung der Gewerbe⸗ inspection mit 90 go ½“ für Gewerberäthe und Inspectoren, mit 46 000 zur Ertheilung von Remunerationen an Inspectoren. Außer⸗ dem sind 106 873 6 wiederum neu für den gewerblichen Unterricht
eingestellt.
Die Justizberwaltung schließt auch im ganzen günstig ab. Nur das Extraordinarium hat verstärkt werden müssen. Beim Ministerium des Innern ist der im vorigen Jahre beschlossene neue Senat für Steuerwesen beim Ober⸗Verwaltungsgericht mit 85 000 (0ο etatisirt; außerdem eine Mehrausgabe veranschlagt für die Polizeiverwaltung von Berlin mit 424 000 (, anderer geringerer Erhöhungen nicht zu gedenken.
Bei der Forstverwaltung ist ein Mehrüberschuß gegen den laufenden Etat, durchaus berechtigt Angesichts dem wirklichen Ergebniß des laufenden Jahres, von 2153000 6 veranschlagt und bei der Bergwerksperwaltung ein Mehrüberschuß von 1102 000 , welcher sich zusammensetzt aus Mehreinnahmen von 6 654 000 6 und einer Mehrausgabe von 5 552000 .
Der Ueberschuß der Eisenbahnen dagegen ist geringer veranschlagt um 6 4146 000 ½ ; an Mehreinnahmen sind veranschlagt 36 573 000 *, und an Mehrausgaben 43 019 000 ½ Es ist dies wohl die zweifel⸗ hafteste Veranschlagung, und niemand wird mit Sicherheit die Garantie übernehmen können, daß der so veranschlagte Eisenbahnetat in vollem Maße zur Wahrheit werden wird. — Die indirekten Steuern ergeben einen Minderüberschuß von 1447 000 M. Obwohl die Einnahmen von Stempelabgaben und von der Erbschaftssteuer noch um 1 400 000 M höher veranschlagt sind, ergiebt sich dies Resultat aus einer Verminderung der Vergütung des Reichs für die Kosten der Erhebung bei der Verwaltung der Reichs⸗ steuern in Höhe von 2948000 S, wesentlich veranlaßt durch die Veränderungen, welche bezüglich der Zuckersteuer eingeführt sind.
Der Reinertrag der Seehandlung ist um 190 000 ½ namentlich deswegen geringer veranschlagt worden, weil ein erhebliches Minus an den im Besitz der Seehandlung befindlichen Effeeten durch Curs⸗ reduktion hervorgetreten ist.
Bei den Dotationen und der allgemeinen Finanzverwaltung ergiebt sich ein Minderbedarf von 944 600
Die öffentliche Schuld erfordert einen Mehrbedarf von 6 956 7526 zur Verzinsung neuer Anleihen und außerdem einen Mehrbetrag für Verzinsung von Schatzanweisungen in Höhe von 1400 000 ,
Nach Maßgabe der Beschlüsse des Jahres 1886/87 ist der Finanz⸗ Minister ermächtigt, an Schatzanweisungen 30 Millionen auszugeben. Umschlag der Staatsfinanzverwaltung etwa 1300 Millionen Mark; er ist seit der Zeit um mehr als 40 % ge⸗ stiegen. Hieraus schon ergiebt sich, daß der damals schon knapp be⸗ messene Betrag der Schatzanweisungen nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Auch ist der Betriebsfonds der General-Staatskasse nach der heutigen Entwickelung im Finanzwesen in Höhe von nur wenig über 30 Millionen Mark unzweifelhaft sehr niedrig, und man konnte mit diesem niedrigen Betriebsfonds überhaupt nur ausreichen unter Be⸗ rücksichtigung der fortwährend laufenden Staatsanleihen.
Endlich ist es höchst wünschenswerth, daß der Finanz-Minister durch eine Erhöhung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schatz⸗ anweisungen mehr als bisher in die Lage versetzt wird, den ihm kon⸗ venirenden Zeitpunkt für die Ausgabe von Anleihen zu wählen und nicht, beschränkt durch diese Mittel, vielleicht einen ungünstigen Zeit⸗ punkt in dieser Beziehung nehmen muß. Daher wird beantragt, dem Finanz⸗Minister die Ermächtigung zur Ausgabe von Schatzanweisungen im Höchstbetrage von 100 Millionen einzuräumen.
Wir gehen in dieser Beziehung noch nicht über den Betrag im Reich hinaus, dessen Umschlag noch erheblich niedriger bemessen ist und sich auf etwas über eine Milliarde beziffert, und schon seit mehreren Jahren hat die Reichsfinanzverwaltung die Ermächtigung zur Ausgabe von Schatzanweisungen bis zur Höhe von 100 Millionen Mark gehabt.
Meine Herren, die Matrikularumlagen erfordern in dem vor⸗ liegenden Etat 780 879 M weniger. Ich kann wohl sagen, sie ge⸗ stalten sich in diesem Jahre noch günstig. Wer aber einen Blick auf den Reichsetat wirft, wer erwägt, daß in diesem Reichsetat
noch ein sehr bedeutender Betrag enthalten ist unter dem Titel
Die landwirthschaftliche Verwaltung erfordert einen Mehrbedarf im Ordinarium von 468 635 6 Namentlich sind veranschlagt Mehr⸗ ausgaben bei den Generalkommissionen 319 0090 6. Für Tandes⸗ meliorationen sollen mehr eingestellt werden 82 609 (0
Endlich der Cultusetat erfordert eine Mehrausgabe im Ordinarium, wie ich schon gesagt habe, von 4460 780 6, im ganzen, mit Berück⸗ sichtigung des Extraordinariums, einen Mehrbedarf von 2143 000 0. Neben den Ausgaben für die höheren Lehranstalten sind für das Elementarunterrichtswesen 1 701 817 66 neu eingestellt, theilweise in
Folge der fortschreitenden Steigerung. Bei dem Titel zur Erleichterung der Volksschullasten, theilweise durch Vermehrung der Ausgaben für Beihilfen des Staates in Höhe von 200 000 S0 zu Schulbauten, theil⸗ weise durch Vermehrung der Ausgaben für neue Schulstellen. Sie sehen also: es sind in dieser Beziehung die verschiedenen Zweige des Schulwesens mit gleichem Maße gemessen.
Meine Herren, wenn ich nun zum Schlusse eile, so darf ich wohl auf Ihre Zustimmung rechnen, wenn ich sage: der langen Rede kurzer Sinn ist der: noch sind heute wie bisher die gesammten Grundlagen der preußischen Staatsfinanzen als durchaus sichere und gesunde zu bezeichnen; irgend ein Grund zur schweren Sorge ist in keiner Weise vorhanden, und unsere Aufgabe wird wesentlich darin bestehen, diesen Zustand zu erhalten. Preußen ist groß geworden nicht durch über⸗ reiche Mittel, die ihm zur Disposition standen, sondern durch die pflegsame und sparsame Verwendung derselben. Hieran werden wir festhalten müssen, wir werden, soweit möglich, bei der schwierigen Aufgabe, in verschiedenen Ressorts die Staats⸗ ausgaben nicht über Gebühr anwachsen zu lassen und, womöglich, zu vermindern, vor Allem bei denjenigen Ausgaben beginnen müssen, welche mehr oder weniger den Charakter von Luxusausgaben haben (Zustimmung), namentlich auch im Bauwesen. (Beifall.) In der Zahl der Bauten nicht bloß, sondern auch in der Art der Ausführung, in Pracht⸗ und Luxusbauten werden wir uns möglichst beschränken müssen. (Bravo) Unsere Techniker werden ihren größten Ruhm und ihre größte Ehre darin finden, für keine Anlage und für kein Gebäude mehr zu verwenden, als der Zweck desselben erheischt. (Heiter⸗ keit Es kann allerdings ein Gebäude auch den Zweck haben seiner ganzen Bestimmung nach, einen monumentalen Prachtbau dar⸗ zustellen; aber sehr viele Gebäude, die praktischen, nützlichen Zwecken dienen, brauchen diesen Charakter nicht zu haben. (Sehr richtig! Zuruf.)
Ich hoffe, daß in dieser Beziehung der Landtag dem Finanz Minister zur Seite stehen wird, während ich auch nicht bezweifle, daß die gegenwärtige Lage von selbst und naturgemäß in allen Ressorts diese Wirkung üben wird.
Meine Herren, ich weiß sehr wohl, daß auch eine solche sparsame Verwendung der Mittel ihre Grenzen hat; est modus in rebus, und man kann namentlich nicht eine große Staatsverwaltung aus extremen Gesichtspunkten behandeln; aber das Ziel muß doch nament⸗ lich gegenüber der Abhängigkeit unserer Finanzen von den Betriebs verwaltungen mit Consequenz und Festigkeit im Auge behalten werden. Sparsamkeit — ich mache die Erfahrung täglich — billigt jeder; nur finde ich immer, daß jeder einzelne, jeder Interessent und Nächst⸗ betheiligte nicht dulden will, daß die Sparsamkeit auch auf ihn Anwendung
findet. (Heiterkeit. Sehr richtig) Ja, meine Herren, da kann der Finanz⸗Minister naturgemäß nicht allen zu Willen sein. Die Aufgabe, die mir gestellt ist, ebensowohl wie meinem Herrn Collegen aus dem 3 Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ist keine besonders erfreuliche, .
um so mehr muß sie aber gewissenhaft und pflichtmaßigzur Ausführung