Deutscher NReichs⸗Anzeiger
Königlich Preußi
und
scher Staats Ameiger.
ö Ber Kezugspreis heträgt vierteljährlich A M. 50 8.
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für Kerlin außer den 8 M., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne um mern
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Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 9. . Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats-Anzeigerz Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Freitag, den 29. Januar, Abends.
1892.
Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht:
d dem ,, . fer ö 6. ö ö . ö em Gymnasial⸗Oberlehrer, Prose ⸗ .
. 9. emeritirten farrer Sander zu Anklam,
bisher zu Leubingen im Kreise ECckarfsberga, dem Kreis
physikus Stabsarzt a. D. Lr. meg. König zu .
Danzi m derungs-Haumelster May zu Thorn dem e , al. ch mug gm berg, dem ö Com missarius a. D. Vie big zu Jätroschin un Kreise Na⸗ Skum pf zu Bitterfeld, dem Ober⸗ ach Ensdorf im . .
zolizei issari urg u — Polizei⸗Commissarius ode ö , ü. ,
ier⸗Li ü cke im Eisenbahn⸗Regiment dem Premier Lieutenant Lübbecke ö 8 J zu „dem ordentlichen Lehrer
D. Grandke zu Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie . Fahrsteiger D
dem a. D. Friedrich Schneider zu Colonie Friedrichsgrube hei Tarnowitz das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold zu verleihen.
und dem Nathenow den
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung ; . ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Königlich bayerischen Theresien-Ordens: der Gemahlin des Ceremonienmeisters und Kammerherrn von Kotze, Elisabeth, gebornen von Treskow, zu Berlin; des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen . ö Militär⸗Verdienst⸗Ordens: 5 dem Obersten Haberling, Abtheilungs⸗-Chef im Kriegs⸗ Ministerium; ferner des Commandeurkreuzes des Königlich ru mänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Oberst⸗Lieutenant von Strantz, Commandeur des 1. en Dragoner⸗Regiments Nr. 9, und Allerhöchstihrem Flügel⸗Adsutanten, Major von Hülsen; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Rittmeister Grafen von Brühl, à la snite des Regiments der Gardes du Corps und Adjutanten des Kriegs⸗ Ministers; . des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem , Hellwig vom 1. Hannoverschen Dragoner⸗RKegiment Nr. 9, commandirt zur Dienstleistung beim Hroßen Generalstabe, . dem Armee Mut Ins picienten Roßberg und dem Zahlmeister Ringel vom 1. Hannoverschen Dragoner⸗ Regiment Nr. 93; . ; Commandeurkreuzes des Ordens der het Königlich rumänischen Krone: ö ajor Kieckebusch, etatsmäßigem Stabsoffizier des 1. ö chen Dragoner⸗Regiments Nr. 9; des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Second⸗Lieutenant Wolff von demselben Regiment; dönigli mänischen goldenen Medaille 2 rr gli rf, für treue Verdienste: dem ahh tz Me 3 ö . . mpeter Id, . k e seiben Regiment; sowie
önigli mänischen silbernen Medaille . . n treue Verdienste: dem Die Wa htm t Grunwald und
dem Sergeanten Uding, Beide von demselben Regiment.
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Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht. den Eisenbahn⸗Secretären Ferdinand Aurig und
Philipp Großinann zu Straßburg i. E den Charakter als Kanzlei⸗Rath bezw. Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
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Der Kaiserliche Konsul Sesselberg in Par (Brasilien) ist gestorben.
Dem Verweser des Kaiserlichen Vice⸗Konsulats in Tschifu, Dolmetscher Schrameier ist auf Grund des 34 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 3 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Vice⸗ Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichs⸗Angehörigen und 8 mit ECinschluß der unter deutschem Schütze lebenden Schweizer, vorzunehmen und e . Heirathen und Sterbefälle dieser Personen zu
eurkunden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Stagts-Anzeigers wird eine Bekanntmachung des König⸗ lich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe über die Zusammensetzung der in Preußen errichteten Schieds⸗ gerichte fuͤr eine Anzahl von Berufsgenossenschaften auf Grund des 48 des Unfallversicherungsgesetzes veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich württembergischen Hofe, bis⸗ herigen Geheimen Legations⸗Rath Freiherrn von Saurma⸗ FJeltsch zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädicat „Excellenz“ zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der ß,, Dr. Jaeckel in Posen als Kammergerichts⸗Rath an das Kammer⸗ gericht versetzt werde; ferner
en Landgerichts-Rath von Wolf hierselbst zum Kammer— gerichts⸗Rath,
den Staatsanwalt Supper in Hamm und den Land⸗ k Fabricius in Stettin zu Ober⸗-Landesgerichts⸗ Räthen in Königsberg i. ö. J ; ö . chochow hierselbst zum Amtsrichter in Alt⸗Landsberg, ; ; . Gerichts Assessor Nadler hierselbst zum Amtsrichter in Nauen, den Gerichts- Assessor Witte in Oschersleben zum Amts—
richter in Heilsberg, k den e e, sssefser Martinot in Kiel zum Amts⸗ richter in Heiligenhafen,
den Gerichts⸗Assessor richter in Dinslaken,
den Gerichts⸗Assessor anwalt in Krefeld und ; .
den Gerichts-Assessor Paxmann in Duisburg zum Staatsanwalt in Essen zu ernennen.
Lautz in Plettenberg zum Amts⸗
Reincke in Cassel zum Staats⸗
Justiz⸗Ministerium. Der Gerichts⸗Assessor Krüll in M.-⸗Gladbach ist zum
Notar für den Bezirk des . ts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Manderscheid, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Lehrerinnen⸗-Seminar zu Trier ist der Lehrer Schornstein aus Barmen⸗Rittershausen als Hilfslehrer angestellt worden.
Angekommen:
Seine Excellenz der General der Cavallerie Graf von Waldersee, General-⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und commandirender General des IX. Armee⸗ Corps, von Altona.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Januar.
Der Bundesrath genehmigte in der gestern unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗-Ministeriums, Staats⸗ secretaͤrs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenar⸗
sitzung mehrere Ausführungsbestimmungen zu den neuen
Handels- und Zollverträgen, insbesondere die durch dieselben erforderlich gewordene Abänderung des amtlichen Wagren⸗ verzeichnisses, und ertheilte den Gesetzentwürfen für Elsaß⸗ Lothringen über die Rechtsverhältnisse der Lehrer, über das Notariat, sowie wegen Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Cheschließung die Zustimmung. Der Entwurf einer Verordnung über die Klasseneintheilung einzelner Orte wurde dem Ausschuß für Rechnungswesen und dem Ausschuß für das Landheer und die Festungen, die Nesolution des Reichstags wegen Herbeiführung einer statistischen Aufnahme, über die Lage der arbeitenden . dem Reichskanzler überwiesen. Endlich wurde über die Wiederhesetzung einer Mitgliedstelle bei dem Bundesamt für das Heimathwesen Beschluß gefaßt.
Für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1891 sind im Deutschen Reich von Ein⸗ nahmen seinschließlich der ereditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie von anderen Einnahmen zur ,, gelangt:
Zölle 301 34 256 66 (4 5 790 3 M gegen denselben Zeit⸗ raum des Vorjahres), Tabachsteuer 7875 SM M (4 150 643 M), Zuckermaterialsteuer 7 250 325 S ( — 5727 150 6), Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 42 673 914 6 (4 224810 M6), Salzsteuer 33 73 83 li. C6. T3. 786 ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 8 S6 760 S (4. 2 993 036 6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und In hlag zu der⸗ selben gl 288 727 S6. ( 3496935 66), rausteuer 18795707 ½ (— 95596 6), Uebergangsabgabe von Bier 2529 033 S (4 51 751); Summe 499 306773 6 (4 83 643 MS). — Spielkartenstempel g 367 J. 19385 M0, Wechselstempelsteuer 6 157 508MM (4 25775 6, Stempelsteuer für d, Werthyapier⸗ 3409 373 6 ( 7818096) b. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 8 535 43 0 — 1766 645 S6, c. Loose zu Privatlotterien 1 311 538 M6
4 920 791 106), Staatslotterien 4765 8065 S S 160 114160) ost. und Telegraphen⸗Verwaltung 176 347 567 6 4 7476 050 S6, Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 43 778 000 A * ie Cös . 5
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗ Ein nah me ab⸗ züglich der Aus n n,, und Verwaltungskosten be⸗ tragt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Dezember 1891: Zölle 261 716 823 S (— 2516 791 S6), Tahacksteuer 9458 i (4 343 662 , Zuckermaterialsteuer 12622 51 8/6
6 1241 838 S), Verbrauchsäahgabe von Zucker 41 779 148 60 6 äh Sig Me, Salzsteuer ) 7öh 73 e ( de ä, de,,
aischbottich und Branntweinmaterialsteuer 12129 363 6. 1317755 M6), Verbrauchsabgabe von Branntwein und uschlag zu derselben 78 465 M8 M (121 104 6), Brau⸗ keuer und Uebergangsabgabe von Bier 1812 436 Ml,
= 34 602 M); Sümme 167 116 8865 M6 (47 55? 723 ). — Spielkartenftempel 872 9383 6 ( 38 920 c).
Mit der spanischen Regierung ist deutscherseits schon vor einigen Tagen ein Abkommen über den provisorischen Fortbestand derjenigen Bestimmungen des Handels⸗ vertrags getroffen worden, welche sich nicht auf die 3 der beidersestigen Eingangszölle beziehen, und durch welche einzelne Materien von Wichtigkeit, wie die Rechte der beider⸗ seitigen Staatsangehörigen in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, der gegenseltige Muster⸗ Marken⸗ und Patentschttz, die Schiffahr! ä. . m geregelt sind. Nach dem Abkommen soll der betreffende Theil des Vertrags bis zum 30. Juni fortdauern. ( Wie wir erfahren, hat inzwischen eine weitere PVerständi⸗ gung zwischen beiden Regierungen auch bezüglich der Ein⸗ gangszölle und zwar über einen modus vivendi statt— efunden, wonach beide Theile sich bis zum 30. Juni meist⸗ egünstigt behandeln werden, allerdings mit der Maßgabe, daß der Alkohol in Spanien und der Wein in Deu tsch⸗ land den autonomen Zollsätzen unterworfen werden. Es wird n mit diesen beiden Ausnahmen im wesentlichen die deutsche Einfuhr in Spanien bis zu dem gedachten Ter min die bisherigen spanischen Eingangszölle, soweit sie auf den bisherigen spanischen Tarifvertraͤgen beruhen, fortgenießen, die spanische Einfuhr in Deutschland dagegen an den hierselbst vom 1 Februar ab bestehenden vertragsmäßigen Zollbefreiungen und Zollermäßigungen theilnehmen.
Nach dem vom Reichstag bei der dritten Lesung angenom= menen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zolisätze auf Getreide, Salz und Wein, . über die Regierungsvorlage hinaus, welche die Vergünstigung auf das nach aintlicher eststelliing am 1. Februar 1892 in den deutschen Freiläͤgern ( Freibezirken), öffent⸗
lichen Zollniederlagen, Privat ägern unter amtlichem nitverschluß,