schaffung von rollendem Material benöthigten 5 000 009 Kronen schlägt die Regierung vor, durch eine Staats⸗Anleihe zu beschaffen. . ;
. Dänemark.
Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind gestern aus Stockholm nach Kopenhagen zurückgekehrt.
Amerika.
Aus Panama war dem, Reuter'schen Bureau“ eine Depesche zugegangen, wonach in Guatemalng der Pöbel einen Angriff auf das dortige britische Konsulat gemacht und der älteste Sohn des Konsuls dabei mehrere lebensgefährliche Ver⸗ wundungen erlitten hätte. Wie demselben Bureau aus Washington von gestern gemeldet wird, sind diese Nachrichten, eingegangenen genauen Erkundigungen zufolge, sta rk übertrieben. Es handele sich nur um einen Ueberfall und eine Mißhandlung des auf dem Lande weilenden jüngeren Sohnes des Ge⸗ sandten durch eine Räuberbande. Die Regierung von Guatemala habe dem Gesandten volle Genugthuung versprochen. Wie der „New-⸗York Herald“ aus Valparaiso meldet,
hat die chilenische Deputirtenkammer ein Gesetz ange⸗ nommen, nach welchem der Präsident ermächtigt wird, vor Ablauf dreier Jahre die dem Staat Chile gehörigen Salpetergebiete zu verkaufen. Die Verkäufe werden in Europa und in den Vereinigten Staaten angezeigt werden.
Asien.
Nach einer Meldung des Reuter schen Bureaus“ aus Yokohama vom 24. d. M. hat das japanische Parla⸗ ment die Genehmigung des Ausgabe Budgets abgelehnt. Auf den Rath der Minister vertagte der Mikado das Parla⸗ ment auf zwei Wochen.
Afrika.
Das „Reuter sche Bureau“ veröffentlicht eine Depesche aus Kairo von gestern, wonach die Vermehrung der englischen Oecupationstruppe in Egypten sich auf zwei Batgillone beschränken werde. Das eine derselben gehöre dem schottischen Regiment an, welches in Gibraltar steht. Die beiden nach Egypten entsandten Bataillone würden in Alexandria verbleiben und zunächst nicht nach Kairo gehen, wofern dies nicht durch die Umstände nothwendig gemacht werden würde. Nach einer weiteren Meldung wird auch die Besatzung von Ma . Infanterie zur Verstärkung des Occupationscorps abgeben. ;
Aus Fez erfährt das genannte Bureau, der britische Legations⸗ ö Devismes de Ponthieu sei am 17. d. von dort abgereist. Wie verlautet, habe er seine Mission, den Streitfall zwischen England und Marokko über die Er⸗ mordung des englischen Unterthanen Trinidad zu regeln, er⸗ . ausgeführt. Marokko werde eine Entschädigung von 5000 Dollars zahlen.
Abg. Dr, von Marquardsen ful empfiehlt ebenfalls den Antrag Rintelen und weist in längeren Ausführungen nach, daß bei den vorjährigen Berathungen über die entsprechende Negierungsborlage in der Commission der Abg. Singer den Antrag Rintelen gutgeheißen habe. In dieser Commission, wo noch von einem Rector . oder einem Candidaten Ahlwardt oder . einem Abgeordneten Ahlwardt gar keine Rede war, sei von ihm (Redner) dieselbe Auffassung in aller Schärfe bekundet worden. Der Reichstag möge den Antrag so rasch und so einstimmig wie möglich annehmen. 4 ö!
Abg. Dr. von Bar (dfr) spricht sich als Jurist ebenfalls für den Antrag aus. k ö
Abg. Stadthagen (Soe.) macht darguf aufmerksam, daß der Abg. Singer seine Meinung in der Commission geäußert habe, bevor das Reichsgericht gesprochen; er habe sich dabei ausdrücklich eine Mo⸗ disication seines Urtheils nach der Entscheidung des Reichsgerichts vor= behalten, Der Art. 31 lasse gerade die Unterbrechung der Verjährung durch richterlichen Antrag zu. Gefahren durch den Eintritt der Verjährung lägen nicht vor, also brauche man auch kein . zu machen. Sowie das Reichsgericht anders entscheide, müsse der Reichstag wieder ein neues Nothgesetz machen. J 9.
Abg. Hr. Hartman n⸗Plauen e. Als das Erkenntniß des Reichsgerichts in Sachen Schmidt (Sachseng erging, da riefen die Sorialdemokraten; Victoria! Da glaubten sie einen großen Sieg er⸗ fochten zu haben. Es handelt sich . nicht bloß um die mögliche Verfol⸗ . von Mitgliedern wegen Beleidigung, es koͤnnen doch 3 mög⸗
ichen anderen Vergehen und Verbrechen . ẽ kommen. Die Verfassung schreibt nichts davon, daß, wenn der Reichstag einen Beschluß auf Sistirung gefaßt habe, das Gericht an ihn mit einem Antrag auf Unterbrechung der dadurch eventuell angebahnten Verjährung hett! treten könne. Daß der Antrag durch den Fall Ahlwardt hervor⸗ gerufen sei, diese Behauptung müsse als obsective Unwahrheit be⸗ zeichnet werden.
Damit schließt die Discussion. Nach dem Schlußwort des Antragstellers wird der Antrag auf Commissions⸗ berathung abgelehnt. Dem sofortigen Eintritt in die zweite Lesung widerspricht der Abg. Stadthagen, da er dadurch 3 werde, Abänderungsanträge vorzubereiten. Da der Widerspruch die geschäftsordnungsmäßige Unterstützung von 15 Mitgliedern findet, muß die zweite Lesung ausgesetzt werden.
Das Haus setzt sodann die Berathung der Anträge der Deutsch-Conservativen und des Centrums fort, welche sich auf den Schutz des Handwerks beziehen. Von diesen An⸗ trägen sind die auf den Befähigungsnachweis bezüglichen schon am vorigen Schwerinstag erledigt worden.
Zur Verhandlung steht zunächst der Antrag Ackermann, welcher von dem Reichskanzler die Vorlegung eines Gesetzes fordert, wodurch den Consumpereinen die Hingabe von Waaren an Nichtmitglieder schlechthin und unter Straf⸗ androhung verboten wird.
Von den Centrums⸗Abgeordneten Gröber, Hitze, Dr. Schaedler und Genossen ist im gleichen Sinn ein Gesetz= entwurf beantragt, welcher das Genossenschaftsgesetz von 1889 mit der fehlenden Strafbestimmung versehen will. Zu diesem Zweck soll in das Gesetz folgender 5 1452 eingeschoben werden: ;
= Personen, welche in Consumvereinen mit dem Verkauf von Waaren beauftragt sind, werden, wenn sie der Vorschrift zuwider
Parlamentarische Nachrichten.
Deutscher Reichstag.
Der Bericht über die 29. Sitzung vom 24. Januar befindet sich in der Ersten Beilage. 30. Sitzung vom 25. Januar, 11 Uhr. Der Sitzung wohnt Boetticher bei.
Zur ersten Berathung steht der von dem Abg. Rintelen (Centr. eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Strafgesetbuchs für das Deutsche Reich
Der Gesetzentwurf ist von Mitgliedern des Centrums und der Reichspartei, außerdem von einzelnen Nationalliberalen, Polen und Welfen unterschrieben und hat folgenden Wortlaut:
Dem S§ 69 des Strafgesetzbuchs wird folgender zweiter Absatz hinzugefügt: Die Verjährung ruht während der Zeit, in welcher auf Grund des Gesetzes eine Strafverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Das Fehlen des in dem Strafgesetze selbst vorgeschriebenen Erfordernisses des Antrags auf Straf⸗ verfolgung oder der Ermächtigung zu derselben hindert nicht den Beginn der Verjährung“. Antragsteller . Rintelen (Centr.): Mein Antrag versteht
ö eigentlich bon selbst. Er will die streitige Frage, wie es hin⸗ ichtlich der Ver sährunge age bei Strafverfolgungen und der Im⸗ munität der Reichstags-Abgeordneten zu halten ist, endlich klar stellen. Der Antrag ist nicht erst durch den Fall Ahlwardt veranlaßt worden. Schon im vorigen Jahre, als die verbündeten Regierungen eine Vorlage wegn der Inmunitätsfrage gemacht hatten, habe ich eine Abänderung vor⸗ Fler. Diese Abänderung bestand in dem ersten Satz meines heutigen n tag:. Es liegt im Interesse der Reichstags⸗Abgeordneten selbst, daß Anklagen, die gegen ste ande hrengt werden sollen, schnell erledigt werden. Ich erinnere dabei bloß an den Fall des Abg. Freiherrn Ven Hammerstein. Es ist des Reichstags nicht würdig, wenn seine . sich der Verfolgung entsiehen auf Grund von Gesetzen,
ie be selbst gemacht haben. Ich bitte Sie, meinen Antag ein⸗ en, ö. 1 bg. Stadthagen (Soc.: Der Antrag erreicht auch in dem ,, Wortlaut, in dem er uns jetzt i e g., nicht seinen Zweck; es wird überhaupt sehr schwieri, wenn, nicht unmöglich sein, eine entsprechende Fössung zu snden. Vas Erken näniß. Res Reiche gericht in Sachen des Albg. Schmidt (Sachsenn hat nicht, wie der ö, Rintelen anzunehmen scheint, die Verjährun ESfrage endgültig Futschieen. Das Neichtgericht hat vielmehr diee rage nur neben ber gestreift; das Erkenntniß ist auch nicht vom Plenum den Gerichts sandern nur von einem Senat ausgegangen. Ich bleire bei meiner Meinung, daß ez Sache der Gerichte selbst ist, beim Reichstag in jenen Fällen, die hier getroffen werden sollen, die erforderlichen An⸗ träge zu stellen. Es wäre ja freilich denkbar, daß ein Gericht er⸗=
der Staatssecretär Dr. von
Waaren an Nichtmitglieder verkaufen, mit Geldstrafe bis zu 190 6 bestraft “. .
S152 soll dementsprechend die Androhung von Ordnungs- strafen im Betrage von 28 bis 600 6 gegen die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaften . auf den Fall aus⸗ dehnen, wenn diese die vorstehende Vorschrift nicht ö
Abg. Ackermann (dcons) empfiehlt die Annahme des deutscheonserbativen Antrages. Er werde zwar dem Gesetzentwurf des Centrums zustimmen, halte aber die Annahme seines Antrages für nicht überflüssig, da es nicht sicher sei, ob der Gesetzentwurf in dieser Session noch alle Stadien durchlaufe. Ich verweise bezüglich der Nothwendigkeit der Annahme unseres Antrags namentlich auf den Censumperein in Görlitz, der zwar äußerlich die Form einer Actiengesellschaft trägt, aber in Wirklichkeit ein Consumverein ist, der das ganze Geschäft des selbständigen . werks dort vernichtet. Das Genossenschaftsgesetz enthält das Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder, aber keine Strafbestimmung für die Uebertretung dieses Verbots; es ist also eine les imperfecta, welche wir vervollständigen müssen.
Abg. Hitze als Antragsteller für den Centrumsantrag, verzichtet nach der Darlegung des Vorredners auf eine ausführliche Begründung. Das Centrum werde den Antrag Ackermann annehmen, wünsche aber auch seinen Gesetzentwurf zur Verabschiedung zu bringen und hoffe, daß der Ausdruck der Stimmung der überwiegenden Mehrheit des Hauses nicht ohne Eindruck auf die Regierung bleiben werde. Das Centrum beantrage über den Antrag Ackermann hinaus, durch eine Novelle zur Gewerbeordnung die Consumvereine durchweg concessions⸗ pflicht zu machen.
Abg. Dr. Clem m ⸗ Ludwigs hafen (nl.) bittet um Ablehnung der sämmtlichen Anträge. Die Strafandrohung werde es unmoͤglich machen, überhaupt noch einen Verkäufer oder Ladenhalter zu finden, der in einem Consumverein thätig sein möchte. Das Beispiel von Görlitz sei sehr unglücklich, denn dort handle es sich eben um eine Actiengesellschaft. Die Verfechter der gestellten Anträge schienen keine Ahnung von dem segensreichen Wirken dieser Vereine zu haben. Sie liefern gute Waaren zu mäßigen Preisen, sie haben die Baar⸗ zahlungen eingeführt und dadurch einen ausgezeichneten Ansporn zum Sparen gegeben. Daß Lie kleinen selbständigen Geschäfte be⸗ einträchtigt oder gar vernichtet würden, kann Redner, nicht zugeben. Es handle sich auch nicht bloß um die Consumpereine in den Städten, sondern auch um die an hen und landwirthschaftlichen Consum⸗ vereine, und deren segensreiche Wirkungen werde doch wohl kein Un⸗ befangener, in Abrede stellen. Ihre Ausbreitung sei eine absolute Nothwendigkeit, sie gäben Saatgut, Futtermittel 2c. an ihre Mit⸗ glieder ab, und noch viel größer würde ihr Segen sein, wenn sie auch den gemeinsamen Verkauf in die Hand nähmen und dadurch dem Maklerwesen Abbruch thun könnten. Nicht bloß den Consumvereinen, sondern auch den Raiffeisen'schen Vereinen, welche gerade die Rechte und das Centrum so sehr protegiren, werde durch den Antrag, wenn er Gesetz würde, ein Schaden zugefügt, der möglicher weise alles ruinire. Der Consumverein müsse außerdem gerade 9 gut wie irgendwelcher andere Gewerbetreibende seine
klärte, das sei nicht seine Sache, aber dann wäre eben Abhi ,,,, mit dem Antrag kintelen die Immunität preisgegeben ö. ahne Compensation hinsichtlich des Artikels 36 der Verfassung. Trotz seiner unbedingten Klarheit erfährt dieser Artikel nach wie vor durch Gerichts beschlüsse Verletzungen, wenn es sich um das Vorgehen egen einen Abgeordneten während einer Vertagung des Reichstags andelt, Redner verweilt besonders bei dem Falle des Abg. Kuhnert, der schließlich vom Reichsgericht nach jahrelanger Verfol ung wegen Verjährung außer Verfolgung gesetzt wurde. Der e. er Tonne übrigens noch so sehr betonen, daß der Antrag nicht durch den Fall Ahlwardt veranlaßt worden sei, in der Oeffentlichkeit werde dieses Odium immer auf dem Antrage haften bleiben. Redner be—= n n. Verweisung des Antrags an eine Commission von 14 Mit⸗ gliedern. ; Abg. Dr, Hartmann-⸗Plauen (deutscheyns) tritt für den un— veränderten Antrag ein und hittet den Reichstag, ihn ohne Com- missignsberathung sofort im Plenum in zweiter Lesung anzunehmen.
Die Argumente des Abg. Stadthagen seien nicht stichhaltig. Mit der.
Unterbrechung der Verjährung durch die Gerichte selbst, indem sie an den Reichstag entsprechende Anträge stellen, wäre nichts gewonnen.
Steuer bezahlen. Der Mittelstand habe gerade so viel Interesse, wie jeder andere Stand daran, daß die Consumvereine erhalten bleiben. ö Ang. Stolle (Soc); u meinem Staunen habe ich von dem Abg. Ackermann einen zahlenmäßigen Nachweis über die Schädigung der kleinen Gewerbtreibenden durch die Gonsumvereine nicht ver ommen. Nach dem sächsischen Statistischen Jahrbuch steht fest, daß sämmtliche eingetragenen Genossenschaften, Actiengesellschaften und suristischen Personen (wozu alle 36600 sächsischen Gemeinden gehören, sofern sie auch nur irgend einen Gewerbebetrieb ie eine Gazanstalt oder dergleichen
ben) von dem ge⸗ sammten steuerbaren Eink J ha n 3. e nf nkommen Sachsens nur 3,1 o, reprä
ö. biernach ein schädigender Einfluß der Ge— nossenschaften, der Consumwereine auf die Allgemeinheit . werden? Wollten Sie ttwas durchfetzen, dann müßten Sie den An⸗ 1 auf Wtiengesellschaften ausdehnen. Davor aber werden, Sic von Ihren eigenen Parteifreunden, die ja fast alle Interessenten der AUctiengesellschaften sind, bewahrt werden. Was Sie vorschlagen, ist daher eine erasse Ungerechtigkeit. Seitdem die Consumpereine zur Steuer allgemein herangezogen werden, alle ihre Reclamationen abgewiefen worden sind, haben solche Forde⸗ rungen, wie die des Abg. Ackermann, keinen Boden mehr. Der Consumperein in Reichenbach zahlt jährlich 4 000 SM Steuer.
Wenn die Consumperein Schnaps und Spixitugsen an die Mitglieder verkauften, sind gewisse Bürgermeister in Sachsen ebenfalls ein. , . so gegen den Consumvperein in Meerane. (Schlu5 dez Blattes.) ;
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
Der Bericht über die 29. Sitzung vom 24. findet sich in der Ersten Beilage.
21. Sitzung vom 25. Januar.
Der Sitzung wohnen, der Justiz⸗-Minister Dr. Schelling und der Minister für Landwirthschaft 2c. Heyden bei. . ;
Das Haus setzte die zweite Berathung des Staats— haushalts-Etats für 189394 fort und genehmigte, nach einer Bemerkung des Abg. Dr, Arendt, den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ebenfo ohne Debatte den Etat des Kriegs⸗Ministeriums.
Beim Etat der Gestütsverwaltung spricht Abg. Lamprecht (cons.) seine Befriedigung darüber aus, daß der Finanz⸗Minister sich so wohlwollend der Landwirthschaft gegenüber ausgesprochen habe. Er hoffe, daß dieses Wohlwollen auch demnãchst im Etat zum Ausdruck kommen werde. Redner empfiehlt befonderz die Vermehrung der. Beschäler für die Provinz Brandenburg und bittet den landwirthschaftlichen Minister, daran zu denken, das Saupt= gestüt in Neustadt an der Dosse wieder einzurichten. . Abg. von Dobeneck (cons) schließt sich diesen Wünschen an bemerkt aber, daß er die, Einführung des schweren, kalthlötigen . Pferdeschlags für Brandenburg nicht für empfehlenz= werth halte. Abg Seer (nl) erklärt, daß man in der Provinz Posen mit der jetzigen Verwaltung des Gestütswesens vollständig zufrieden sei. Abg. Dün k elberg (nl) wendet sich dagegen, daß der Abg. von Dobeneck sich gegen den kaltblütigen Schlag ausgesprochen hat. Ober⸗Landstallmeister Lüderitz erklärt, daß die Erfolge in der Rheinprovinz mit kaltblütigen Hengsten erst dann zu guten Ergeb⸗ nissen geführt hätten, als die Züchter eingesehen hätten, daß sie mit ihren alten Stuten keine guten Ergebnisse erzielten, und sich belgische Stuten verschafften. . Abg. e , e t füll, (eons) hält es auch für zweckmäßig, Kreuzungsversuche mit kaltblütigen Hengsten zu vermeiden. Ueberhaupt sollte man keine Versuche machen . Hengsten in den Provinzen, welche das Pferdematerial für unsere Cavallerte liefern. Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden: Starke Hengste sind nicht so leicht zu schaffen, wie man eine r e g durch kalt ⸗ blütige schnell ruiniren kann. Die besten Thiere sind auf die Remonte⸗= provinzen vertheilt worden. Die Errichtung eines Hauptgestüts in Neustadt und eines neuen Landgestüts in. Westpreußen habe ich er⸗= ö. aber es konnten eben hier nicht die Mittel flüssig gemacht werden. Die dauernden Ausgaben werden genehmigt. Bei den einmaligen Ausgaben bemängelt k— Abg. Freiherr von Minnigerode⸗Rossitten (cons.) die hohen Kosten der Bauten beim Hauptgestüt in Trakehnen, namentlich auch für ein Arbeiterwohnhaus, worin die Unterbringung einer Familie 35000 (6 Kapital erfordert. 3 ö Minister für Landwirthschaft c. von Heyden erklärt, daß Luxusbauten in Trakehnen nicht beabsichtigt seien, aber da das Haupt⸗= gestüt von aller Welt besucht werde, müsse es sich auch etwas
Januar he—
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würdig repräsentiren. In der öffentlichen Submission liegt die Correctur für den hohen Anschlag, wenn auch der Anschlag auf die Submission einzuwirken geeignet ist.
wäre nachher nicht ausreichend gewesen, so würde die Kritik auch nicht stillgeschwiegen haben. Außerdem ist zu bedenken, daß bei Trakehnen Bruchsteine u. s. w. nicht in der Nähe zu haben sind, also erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Unterbringung einer Arbeiterfamilie mit 3500 0 erscheine ihm, dem Minister, nach seiner persönlichen Er⸗ fahrung nicht zu hoch. . ü
Abg. e, (dfr.); Bei der schlechten Finanzlage sollte man so kostspielige Bauten nicht bewilligen. Wenn die Beschaffung der Baumateriallen so schwierig sei, dann solle das Haus nur die Ausgaben für den Ringofen der Ziegelei bewilligen, dann könnten die Ziegel im nächsten Jahre billiger beschafft werden. ö
Abg. Struß (freicons) hält die Baukosten ebenfalls für enorm hoch; jedes Stück im Stall untergebrachten Viehes würde zu 50 jährlicher Miethe wohnen. J
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden erklärt, daß der Bau des Ringofens auf die, Frage keinen Einfluß habe, denn die nöthigen Steine seien schon jetzt beschafft worden, wie immer, wenn ein Bau begonnen werden soll. . z .
Die einmaligen Ausgaben für den Stall in Bajohrgallen, 69 5090 6, werden abgelehnt, die für den Stall in Taukenisch⸗ ken sowie für den Ringofen werden bewilligt. K Bei der einmaligen Ausgabe von 85 590 6 zum An⸗ kauf , Zuschuß zu dem betreffenden Titel der laufenden Ausgaben) spricht
Abg. von Bockelberg (eons.) dem Landstallmeister seine An⸗ ,,. aus für die guten Ergebnisse, die er bei seinem Ankauf er⸗ zielt habe. ö
Die Ausgabe wird bewilligt, ebenso ohne Debatte die Etats des Herrenhauses und des Hauses der Ab⸗ geordneten. 9 ö
Es folgt der Etat der Justizver waltung.
Referent der Budgeteommission ist der Abg. Bödiker (Centr, di
ausführt, daß die Einnahmen der Justizberwaltung auf 57 780 00 veranschlagt sind, während der Staatszuschuß gegen früher sich nut um 290 900 „Me gesteigert hat, und zwar für die Austellung von 101 Richtern, deren Anfstellung aber zum theil beim Diätenfonds erhebliche Ersparnisse mit sich bringt. Beim ersten Titel der Einnahme bemerkt K Abg. Sch mitz-⸗Erkelenz (Centr), daß die hohen Gerichtskosten beim Publikum schwer empfunden würden, namentlich die Kosten in Vormundschaftssachen, die auf einem Tarif von 1851 beruhen; die Tarifsätze entsprechen nicht der Leistungsfähigkeit, weil sie zu gleich mäßig sind und daher die kleinen Vermögen schärfer treffen als die großen. Redner empfiehlt eine Aenderung der Kosten für Vormund schafts⸗ und auch für Grundbuchssachen. ö. Geheimer FJuftiz-⸗ Rath Bierhaus; Beide Gebührentarife be— ruhen auf besonderen Gesetzen; sie sind aus der Gebührenordnung von 1851 entstanden, auf welcher alle Gebührenordnungen und Tarife beruhen. Man wird also die Gebühren in Vormundschafts⸗- und Grundbuchsachen nicht allein ändern können. Trotzdem die Sache also eine weittragende Bedeutung hat, wird von der Justizverwaltung nicht verkannt, daß eine Ungleichheit der Belastung vorliegt, und es - wird, sobald eine Aenderung des Gebührenwesens in Frage ommt, in n, ö werden, wie hier zu helfen . 39
Abg. Knebel (ul,) schließt sich den Ausführungen des Abg. Schmitz an, namentlich in Bezug auf die Rheinprobinz, wo die Aen— derung des Grundbuchs jetz vor sich geht. Die Regelung der Kosten in Grundbuchsachen könnte wohl abgefendert erfolgen. . Die Einnahmen aus den Gerichtskosten werden bewilligt. Als Arbeitsverdienst der Gefangenen in L758 509 M eingestellt als Antheil des Staats, während ein Drittel den Gefangenen verbleibt. Von dem Antheil des
Staats verbleiben zwei Drittel der Staatskasse und ein Drittel wird zur Remuneration der Gefängnißbeamten verwendet;
Wenn die Regierung zu wenig veranschlagt hätte und der Anschlag :