1893 / 286 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Nei

und

Königlich Preußischer Staats. Anzeig

preis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Ver aer un ile, nehmen Kestellung an; sür Grerlin außer den Post· Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Ginzelnt UAummern kosten 25 3.

S⸗Anzeiger

er.

286.

Berlin, Donnerstag,

*

Insertionaprris fur den IJnserate nimmt an:

Raum riner Aruchzeile 30 3.

die Königliche Expedition

des Neutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Nreußischen Staats · Anzeiger Berlin 8. Wilhelmstraßee Nr. 32.

den 30. November, Abends.

aMajestät der König haben Allergnädigst geruht:

Second⸗Lieutenant Aßmuß vom Invalidenhause

dem Rechtsanwalt j Jacobsen zu Hameln den

n ierter Klasse, . ;

. . Minckwitz zu Elisenthal bei

n . Bürgermeister a. D. Jungbluth zu Eckamp lin

Düsseldorf den Königlichen Kronen-Orden vierter

Feldwebel der Burtscheider Kaspar

Gestütwärter des Brandenburgischen Land⸗ Krumrey zu Friedrich⸗Wilhelmsgestüt bei m Gärtner und Waldwärter Balthasar smehow im . Rügen, n . Pehrlg runs zu Hohenbostel im Kreise Linden, dem

. 6 zu Eschweiler im Landkreise an un dem Fabrikarbeiter Johann Stein busch zu detselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗

gjestät der König haben Allergnädigst geruht: Heneral der Cavallerie z. D. Prinzen Heinrich ̃ i Rhein i , g, Hoheit, ndeur der Großherzoglich Hessischen (23) Dwision, zur Anlegung des von Ihrer Majestät der roßbritannien und Irland ihm verliehenen

ilitär⸗Klasse des Bath⸗Ordens zu ertheilen.

int najestät der König haben Allergnädigst geruht: In nchbenannten Offizieren c. die Erlaubniß zur An⸗ n verliehenen nichtpreußischen Infiguien zu ti nd zwar:

reuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens:

cneral- Lieutenant Freiherrn von Funck, Director Dekonomie⸗Deparkements im Kriegs⸗Ministerium; rkreuzes erster Klasse desselben Ordens: al⸗Major von Goßler, Director des Allge⸗ Departements im Kriegs⸗Ministerium; fizierkreuzes desselben Ordens:

kor Wirk, aggregirt dem 4. Magdeburzischen ent Nr. 6 3636 z arfh von Kutzleben, Flügel⸗Adjutanten Seiner achsen⸗ Meiningen;

tzogs von exkreuzes des Ordens der König lich Insignien der

chen Krone mit den

ö ö. Löwen: lor Grafen ü z Suit i⸗ ade, fen von Brühl, A la suite des Regi

du Corps und Adjutanten des Kriegs⸗ bmmandeurkr

stütreuzes zweiter Klasse des Groß— badischen rdens vom J . won der Boeck, Abtheilungs- Chef im

3

nenzes erster Klasse mit Eichenlaub des

. badischen Ordens vom Zähringer

ö ö öwen:

zer lalor Grafen von Brühl 4 la suite des Regi ne du Corps und Adjutanten des rn.

2 Erfurth, Vermessungs⸗

. nahme; deß enn ü eur Jnsignien erster Klasse ; ltischen Haus⸗Ordens des Bären:

;. Goß ler, Director epartements im Kriegs⸗ Ministerium;

omt sctreuzes zweiter Klasse des Serzoglich

anche ef in ichen Haus-Ordeng:

Geheimen Kri ? ssitr⸗ ö . K Klemm, Militär⸗

2

nls Tü, mor von des Alige⸗

und Königlich er Eifer h c, Geheimen rie

sterreichischaungari⸗ ne zweiter Klasse:

des Comthurkreuzes des Kaiserlich und Köni li oͤsterreichisch⸗ungarischen Fran⸗ Sof, lich

dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Ru =. dem Rath im Kriegs⸗Ministerium, 28 h ö

a dem Militär⸗Intendanten des Garde⸗ Corps Weidemann; owie

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Militär⸗Intendantur-Rath Dr. Wrubel von de Intendantur des Garde⸗ Corps. ;

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Rindvieh aus Afrika.

Zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen wird hierdurch verordnet, daß Rindvieh, welches aus Afrika in das hamburgische Staatsgebiet eingeführt wird, vor der Ausladung einer thieraärztlichen Besichtigung zu unterziehen ist und sodann einer vierwoöͤchentlichen Quarantäne unterliegt. Nach Ablauf der Quarantänezeit wird das Rindvieh zum freien Verkehr ugelassen, wenn dasselbe von dem Staats⸗Thierarzt für ge⸗ er erklärt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach Maßgabe S 328 des Strafgesetzbuchs bestraft. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den N. November 1893.

ö das ausschließ iche Eigenthun Helmuth Mentz tock das Flagge erlangt, Dem Schiffe Nostock zum 1 . ge lichen Konsulat zu Newcastle on T d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

e hi

dem Ke

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: dem ForstkassenNendanten Kruse zu Swinemünde den Charakter als Nechnungs⸗Rath zu verleihen.

Bericht vom 1. November d. J. will Ich dem Kreise . ö Marienwerder welcher den Bau einer Chaussee von Hahren dorf über Radom et und Lindhof in der Richtung auf Gollub bis zur Einmündung in die von Friederikenhof nach Gollub führende Chaussee be⸗ schlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht

ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des . a vom 29. Februar 1810 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff) einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ simmungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vor⸗ behaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld— Tarif vom 2 Februar 1510 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei 6 i 15. November 1893 Neues Palais, den K Thielen.

Auf

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

; der geistlichen, Unterrichts- und nnen

An den evangelischen Erziehungs- und Bildungs-Anstalten

ig bei Jeitz ist der Lehrer Schramm aus Stettin , . . angestellt worden.

Der heutigen Nummer des „Reichs liegt . Bekanntmachung der Staatsschulden, betreffend, die

Etatsjahr 189293 durch die lösten Staatsschulden⸗Docum

und Staats⸗Anzeigers“ Hauptverwaltung der

ente, bei.

L. A

Armee Cen gsrath Kreide l, Militär—

. *

103

,,

Tagesordnung für die Sitzung des Landes⸗Eisenbahnraths am 8. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr.

1) e , , gg ür Düngemittel,

2 Ausnahmetarif für Basaltsteine von Heckhol aa e. nach Oberlahnstein zur .

l Verschiffung nach Holland, die dem Entwurf des Staatshaushalis⸗Elats für 1894 95 beizufügende Uebersicht der Normaltransportgebühren

für Personen und Güter,

) Mittheilungen über die seit dem 14 Mai 1893 ge⸗ nehmigten Aenderungen von Ausnahmetarifen und der auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23 Fe⸗

bruar 1893 in Kraft getretenen Aenderungen der Verkehrs⸗ ordnung;

I) mehrere von der ständigen Tarifcommission der deutschen Eisenbahnen vorberathene, für die Beschlußnahme der General⸗ Conferenz der deutschen Eisenbahnverwaltungen vorbereitete

Tyne unter dem Il. Nobember

Viederlegung der im Tilgungsfonds einge ö

*

Bekanntmachung.

Näch Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: . . . 1) der Ale r fl! Erlaß vom 10. Mai 1893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Asbeck im Kreise Hagen zum Erwerbe der zum . Ausbau einer Straße don Aebeck nach Silschede erfordersichen Grundstücksflachen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 25 S. 315, ausgegeben am 24. Juni 1893, . ö. 2) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Mai 1893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Dortmund zum Erwerbe der zur Anlegung eines neuen communalen Begräbniß⸗ platzes und eines Zugangsweges zu demselben erforderlichen Srundstũcke durch das . ien zu Arnsberg Nr. 25 S. 331, ausgegeben am 24. Juni 1895; ö . 3) der Allerhöchste Erlaß vom IT.. August A893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts sowig des Rechts zur Chaussee= elderhebung an den Kreis in für die von ihm zu bauenden Era een von Blockdamm über Klein und Groß ⸗Wulkow bis zur Genthin⸗Havelberger Prodinzialstraße und von. Briest über Sydow bis zum Bahnhöfe Groß⸗Wudicke der Berlin Lehrter Eisenbahn, durch das Amtsblatt der K Regierung zu Magdeburg Nr. 38 S. 421, ausgegeben am 23. September 1893 . 5 I der Allerhöchste Erlaß vom 29. August 1393, betreffend die An= wendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Kalbe erbauten Chausseen 1) von Biere bis zur Grenze des Kreises Wanßleben in der Richtung auf Welsleben, 2 vom Dorfe Eg dorf bis zum Bahnhof Eggersdorf, durch das Amtsblatt der lichen Re 2 zu Magdeburg Nr. 41 S. 447, ausge 14. Oktober 1853 . . ) der Allerhöchste Erlaß vom 16. September 189, ; Verleihung des Enteignungerechts sowie des Rechts zu erhebung an den Kreis Nybnik für die von ih 1) von der Provinzialchauffee bei Wil . Landesgrenze an der Petrowkabrücke,

1

tober 1893 wegen Aus⸗ cheine der Stadtgemeinde durch das Amtsblatt der Nr. 45 S. 291, ausgegeben

vom 16. Oktober 1893 wegen ender Anleihescheine der Gemeinde nn, wm Betrage von M0 000 M durch das : egierung zu Potsdam und der Stadt ausgegeben am 17. November 1833.