hierdurch begründeten Fortdauer des deuisch⸗spanischen Zoll⸗ krieges fällt auf diejenigen spanischen Pol tiker zurück, welche die Durchberathung des Vertrages während der jetzigen Cortes⸗ session zu vereileln gewußt haben. ; Wle bekannt, war der frühere deuts spanische andels⸗ vertrag vom Jahre 1883 seinerzeit von panischer Seite ge⸗ kündigt worden und demzufolge mit dem 1. Februar 1892 außer Kraft getreten. Trotzdem Deutschland von Anfan an, zu neuen Vertragsverhandlungen bereit war, sin dieselben nur langsam in den Gang gekommen unb es war erst im August 1893 möglich, zur Unterzeichnung eines nenen Vertrags zu gelangen. Bei der u n , m, beide Theile äberein, den ,, als möglich den heiderseiti⸗ en Parlamenten vorzulegen und den Austausch der Ratifikationen ängstens bis zum 51. Dezember 1853 herbeizuführen. Deuntscherseits in dieser Verpflichtung in vollem Um⸗ ange entsprochen worden, indem für den Vertrag chon im Dezember die parlamentarische Genehmt⸗ gung erwirkt wurde und die Kaiserliche Regierung sich zur Ratifikation bereit erklärte. Spanischerseits dagegen ist der Vertrag erst im April dieses Jahres an die Cortes, und zwar an den Senat gebracht worden, und auch da fand er kelne rasche normale parlamentarische Behandlung; vielmehr beschloß die Kommission, der er. überwiesen war, eine Enquéte über den Vertrag einzuleiten, die nach Lage der Verhältniffe lediglich den Zweck haben konnte, die . berathung des Vertrags zu verschleppen und ihn auf diese Weise zu Fall zu bringen. ö Während ber Zeit vom Außerkrafttreten des früheren Vertrags an hatte Spanien mit geringen Unter⸗ brechungen le. Grund eines Provisoriums, zu . Verlaͤngerung sich Deutschland nicht weniger als zehn⸗ mal hatte bereit finden lassen, die Vortheile, der ,. Vertragszölle genossen, ohne daß Deutschland, bei der Höhe der zur Anwendung gelangenden spanischen Zoll⸗ sätze, einen entsprechenden m ich in der von Spanien ge⸗ wäͤhrten Meistbegünstigung gefunden hätte. Als die letzte Ver⸗ längerung dieses Provisoriums am 15. Mgi d. J. ablief, konnte es egenüber der den internationalen Gepflogenheiten wenig ent⸗ 6 Haltung der . Senatskommission für Deutschland nicht in Frage kommen, auf eine nochmalige Er⸗ streckung des Provisorlums einzugehen, und es trat deshalb vom 16. Mai ab der deutsche autonome Zolltarif gegen die Ein⸗ fuhr aus Spanien in Kraft. Es hätte erwartet werden dürfen daß die spanische Regierung nach Lage der Verhältnisse sich begnügt haben würde, e seisn bis zum Abschluß der Certes⸗ verhandlungen über den a g die an sich hohe 2. Kolonne des spanischen autonomen Zolltarifs auf den Import aus Deutschland anzuwenden und den letzteren nur von denjenigen besonberen JZollbegünstigungen auszuschließen, welche vom 1. Januar d. J ab auf Grund einiger spgnischer Handels—⸗ verträge in Kraft getreten waren. Gleichwohl hat die spa⸗ nische Regierung die Anwendung der ersten Kolonne des Zoll⸗ tarifs (des Maximaltarifs) . den deutschen Import ver⸗ fügt und Deutschland dadurch in die Nothwendigkeit versetzt, mit der Verfügung eines 50 proz. Zuschlags auf eine Reihe ,, spanischer Ausfuhrartikel zu antworten. ei diesem , der ,,, versteht es sich von elbst, daß die Kaiserliche Regierung sich nicht länger an den ertrag gebunden erachtet und daß sie den Versuch, zu einer e eln, he sdblheng mit Spanien zu gelangen, als gescheitert ö. Der Kaiserliche ,, in Madrid ist demgemäß bereits beauftragt worden, ber spanischen Regierung unverzüglich eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations-Sekretär von ,,,, ⸗Castenskjold als inkerimistischer Geschäfts⸗ träger.
S. M. Schulschiff „Stein“, Kommandant Kapitän z. S. von Wietersheim, ist laut telegrgphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine am 10. Juli in Christiania eingetroffen.
Württemberg. Seine Majestät der König ist gestern Vormittag von i i, ger 3 um sich über Crailsheim und Blau⸗ elden behufs Thellnahmne an der heute stattfindenden Ver— mählung der Prinzessin Feodora von Hohenlohe— Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen nach Langenburg und von da nach Mergentheim zu begeben. Am Freitag wird Seine Majestät wieder nach Friedrichshafen zurückkehren. Reuß ä. L. 4 Seine Durchlaucht der Prinz Ernst von S , , welcher am 9. d. Fürstlichen Hof in Gre
mittag wieder abgereist.
ön⸗ M. zum Besuch am iz eingetroffen war, ist gestern Vor⸗
Frankreich.
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung der direkten Steuern fort.
Die Kommission zur Vorberathung des Gesetzes über die Unterdrückung der anarchistschen Propaganda nahm gestern die Erklärungen des Justiz-Ministers Gu erxin entgegen. Die Sitzung währte nahezu zwei Stunden. Der . kündigte die Bereiwilligkeit der Regierung zur Annahme
von Abänderungen an, die den Geist und den Zweck des Ge⸗ setzes unberührt ließen, verlangte aber formell die Aufrecht=
erhaltung des Art. 2, der das durch Propaganda verübte Ver⸗ gehen betrifft. . nahm die Kommission die Vorlage mit einigen Abänderungen an. Zum Berichterstatter wurde der Deputirte Lasserre bestimmt, der heute seinen Bericht
der e a . ö .
Das Schwurgericht hat den Führer der sozialistischen . . ., ö. . cen, ö * . ee beleidigend ike inem G , eden genden Artikels zu einem Monat
. Ztalien.
Die Depu tir ten kamm er setzte ge zie De ern die des Gefetzes über Zwa r me, e gel rer i er n
beschlo
Verlangen durch Erheben von den
der Kommission volles Einverständniß bestehe. Na e Vorlage würden nicht nur die in dem 3. über die öffentliche
Akte der Gewaltthätigkeit zegh die gesellschaftliche Organi⸗ sation zu begehen, und Verhaftung dieser Personen en. dem gleichlautenden Spruch der Appellkommission werde der Minister des Innern den Kommissionsbeschluß zur Durch⸗ führung bringen. Verbände und Vereinigungen, die den Um⸗ sturz der gesellschaftlichen Organisation zum . hätten, seien verboten. Infolge dieser Abaͤnderung des u prünglichen Ent⸗ wurfs erklärte die äußerste Linke, die Vorlage zwar bekämpfen, aber auf die geplante Obstruktion verzichten zu wollen. Die Deputirten der äußersten Linken, Rampoldi, Engel und Eavallotti bekämpften den Gesetzentwurf. Nachdem der Justiz⸗Minister Calenda und der Bericht⸗ erstatter . die Vorlage eingetreten waren, wurde die Generaldebatte geschlossen. Sämmtliche Tagesordnungen wurden zurückgezogen, mit Ausnahme derjenigen des Depu⸗ tirten Donati, derzufolge die Kammer, nachdem sie die Er⸗ klärungen der Regierung gehört, zur Einzelberathung des Gesetzes übergehe. Der Minister⸗Präsident CTrispi erklärte, der gegenwärtige Augenblick sei ein ernster, indem die Gesell⸗ schaft sich vertheidigen müsse gegen Individuen, die kein Vater— land kennten und die kein anderes Mittel anwendeten, als die nnn jeglicher politischen und sezialen Organisation. ie gegenwärtige Lage habe nicht . in der e nn. demnach sei es kindisch, auf Ansichten hinzu⸗ weisen, die er (Crispi) gegen andere Ausnahmemaßregeln zum Ausdruck gebracht habe. Der Minister-Präsident bat, in die Spezialdebatte einzugehen und sich über ein Gesetz zu einigen, das die Seuche ausrotie, die im Begriff sei, sich in der mensch⸗ lichen Gesellschaft zu verbreiten. Frankreich, ja selbst Eng⸗ land, das stets und allen ein Asyl geboten habe, seien daran, ihre Maßnahmen zu treffen. Italien könne hinter diesen ö Staaten nicht zurückbleiben. (Sehr lebhafte Zu⸗ timmung) Die Tagesordnung Donati's wurde sodann in namentlicher Abstimmung mit 215 Stimmen gegen 26 Stimmen der . fen Linken angenommen. Mit 194 gegen 23 Stimmen die Kammer , in die Einzelberathung einzu⸗ treten. Die zwei ersten Artikel des Gesetzentwurfs, welche die Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit betreffen, wurden von der Kammer angenommen, Der Deputirte Imbriani, verlangte namentliche Abstimmung über den Artikel 3, worin die Anwendung des Zwangs⸗ domizils auf diejenigen gestatttet wird, welche die Ab⸗ sicht kundgegeben häben, Gewaltthätigkeiten gegen die gesellschaftliche Ordnung zu begehen. Der Artikel wurde mit 0M gegen 40 Stimmen angenommen. Vor Berathung des Art. 4 stellte der Deputirte Imbriani den Antrag, die Debatte auf heute zu vertagen. Nachdem die Kammer dieses . abgelehnt hatte, forderte der Deputirte Imbriani den Namensaufruf, um zu konstatieren, ob die . erforderliche Anzahl Ab⸗ geordneter anwesend sei. Der Minister Präsident CrisPi be⸗ merkte hierauf, die Kammer müsse über ihre Würde eifersüchtig wachen und dürfe sich nicht imponieren an („Sehr gut!“ auf allen Bänken. Bewegung auf der äußersten Linken Die namentliche Abstimmüng ergab die Anwesenheit der gesetzlich erforderlichen Anzahl von Deputirten. Es wurden hierauf die übrigen Artikel des Regierungsentwurfs unter Ablehnung sämmtlicher Amendements der äußersten Linken genehmigt. Der Deputirte Sanguinetti beantragte, dem Präsidenten den Dank des Hauses zu vötieren. (Lebhafter Beifall auf allen Seiten, auch auf der Ministerbank und den Tribünen.) Die Kammer beschloß hierauf, sich auf unbestimmte Zeit zu ver⸗ tagen. In geheimer Abstimmung wurde sodann der gesammte Gesetzent wurf über Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit mit 185 gegen 16 Stimmen ange⸗ nommen. Der Senat wird am nächsten Dienstag den Gesetzentwurf über die finanziellen Maßnahmen der Regierung berathen.
Der „Osservatore Romano; erklärt ebenfalls die Ge⸗ rüchte von der Erkrankung des Papstes, als will kür⸗ ice Erfindungen und versichert kategorisch, daß der Papst nicht vom geringsten Unwohlsein befallen sei.
Spanien.
Die Deputirtenkammer hat gestern den Gesetzentwurf angenommen, wonach die Einrichtung von Niederlagen französischer Weine, soweit sie 8 den Verschnitt oder Export bestimmt sind, in den spanischen Häfen gestattet wird. Beide Kammern haben sich gestern bis zum Oktober vertagt.
In Barcelona begann gestern die gerichtliche Ver⸗ handlung über das Bomben-Attentat im Licey⸗ Theater. Der Angeklagte Salvader gestand, die Bombe
eschleudert zu haben, . und Alfano betheuerten ihre nschuld. Es wurde sodann mit den Vernehmungen der Zeugen begonnen.
Türkei.
Der bisherige Gouverneur von Slutgri Abdul Kerim Pascha ist 16 einer Meldung des W. T. B.“ aus Cetinje durch den Divifions-General Gsm an Pascha ersetzt worden.
Asien.
Das Reuter sche Bureau“ meldet aus Yokohama, die japanische Regierung habe erklärt, daß sie nur unter den von ihr selbst angegebenen Bedingungen ihre Truppen aus Korea zurückziehen werde. Der Krieg mit China gelte als un⸗— vermeidlich. ö
Rach einer Depesche der Times, aus Chemu lpo vom 4. d. M. war der Handelsverkehr daselbst unterbrochen und! Söul von 6b00 Mann besetz; Die chinesischen Streit⸗ kräfte befanden sich damals noch 69 Meilen südlich von Ghemulpo. Der japanische Gesandte, so hieß es, dringe in den König von Korea, die ir ihr Suzeränetät aufzugeben,
während fich der König auf die bestehenden Verträge berufe.
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Nr. 28 der „Veröffentlicht ngen des Kaiserlichen Ges iber m vom 11. Juli hat folgenden i 9 sonalnachricht. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. = Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera . — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Gel fieber. — Deffentliches Gesundheikswesen in Dredden, 1853. — Tohesursachen in Ma ssachusette 183361. — Hefe gebung u. s. w, (Preußen) Viehseuchen. (Reg. Bez. Sig⸗ marinen.) Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. ¶ Mecklen⸗ burg ⸗ Schwerin.) Sebam men. Aufsichtsärzte. Vereinigte Stagten von merkt) Düaräantäne. (Schluß; = Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, uni. — Desgl. in Rußland, 3. September biz 13. Mai. = Jeifweilig; Maßregeln gegen Thierseuchen. Preußischer eg? Hz. Auflch, Mlünster; Bavern) . Reühtsprechung. andgetich Köln = te gn rtr. rof. Fragelli's Barterzengungsmittel. — Ver mischtes. (Württemberg) Bewegung der Bevölkerung, 1399 — Heschenklifte. —Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Stätten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Deszgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in Deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Mai.
Nr. 6 des Ministerial⸗Blatts für die gesgmmte innere Verwaltung, in den Königlich. preusischen Staa ten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom ö. Juni, hat folgenden Inhalt: J. Allgemeine, Verwaltung Sachen. Verfügung, betr. die Ginsendung der Todtenlisten seitenß ber Standezämter an die Erbschaftssteuerämter. — II. Organ ation Sachen. Behörden und Beamte, Zirkular, betr. die Festtellung DNäätarischer Dienstzeit bei der Gehältsbemessung nach Dien hller⸗ stufen. — Verfügung, betr. die Anrechnung der Dienstzeit als Voll= ziehnngebeamte der Kreis. und Steuerkassen bei der Gehaltsbemesnng nach Bienstaltersstufen. — Verfügung, betr, den Bezug einer Penston und iner Diensteinnahme von einem Nebenamt nebenginander. = Zirkular, betr. den Gebrauch eines Stempels für die Namen zunter schrift der Bürgermeister 2c. in den einen eigenen Kreis bildenden Stäbten in Dienstsachen. — Zirkular, betr, den eschäftlichen Verkehr der preußischen Verwaltungsbehörden mit Be örden der Bunde⸗= staaten ꝛc.— III. Medizinal⸗Angelegenheiten. 5. betr. die amtliche Beglaubigung, und Stempelung der ormalgewichte in Apotheken. IV. Polizei Verwaltung. A. Im allgemeinen. Zirkular, betr. das Verfahren bei , n. von Personen nach Oesterreich.! B. Versicherungswesen. Verfügung, betr. die Verwendung bon Beitragẽ⸗ marken für Invalibitäts. und Altersversicherung bei Abschlagslohn. zahlungen an Waldarbeiter. — C. Gefängnißwesen, Straf. und Befserungsanstalten. Zirkular, betr. das Porto, bezw. die Fracht für Sendungen aus gewerblichem Geschaftsbetriebe der Straf. ꝛ. Anstallen. — Zirkular, betr. die. Koftenein ziehung für die Straf⸗ vollstreckung an ehemalige Militärpersonen. . V. Verwaltung der öffentlichen Arbesten. Zirkular, betr. die Gewährung von Br köstigungsentschädigungen an Strommeister. — Zirkular, betr. die geschäftliche Behandlung von Enteignungsangelegenheiten. I Ver⸗ waltung für Handel und Gewerbe. Zirkular, betr. die Kesselprüfung bei den Dampfkeffeln der Strombauyerwaltung. — Zirkular, bett. die Ertheilung von Gewerbelegitimgtionskarten 6 in Serbien ge schäftlich reisende Kaufleute. — Zirkular, betr., die Ausnutzung de ausftrahlenden Wärme der Dampfkessel zum Trocknen von Gegen= standen. — Zirkular, betr. die Prüfung der Hufschmiede;. . II. Ver. waltung für Landwirthfschaft, Domänen und Forsten. Verfügung, betz. die Befoldungsfätze der mit Forstverforgungsschein versehenen Forst⸗ hilfsaufseher.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach 5 22 Abf. 3 des Preuß. Stempelsteuergesetzes vom 7. März 1822 sind bei Verträgen alle Theilnehmer, und jeder derselben besonders, in die ganze Stempelstrg fe verfallen. In Bezug auf diese D n ng hat das Reichsgericht, J. Strafsenat, durch Urtheil vom 19. April 13354, auggesprochen, daß, wenn ein von zwei Kontrahenten
hatte beschlossen, dem 5 5 ihrer Geschäftsordnung den Sa
i ef . schriftlicher Kaufvertrag neben dem Kontrahenten von der Eh ef rau des einen mit n g fes wird, ohne daß die Vr traggurkunde in Betreff der Chefrau fonst etwas enthält, diese Ehefrau nicht als Theilnehmerin am . zu erachten und deshalb nicht weyn einer Stempelkontravention zu bestrafen ist. — Zwischen dem Maumtt⸗ meister J. und dem Dentisten N. wurde ein Tauschvertrag über 3 Grundstücke geschlossen, von denen das eine dem J, das andere dem N. gehörte. Unter dem Vertrage befand sich außer der Unter ⸗ schrift der beiden Kontrahenten noch die der Ehefrau J. Diese hatte sich zwar während der Verhandlungen als Mit-⸗Interessentin geriert, aber Bedeutung und Zweck ihrer Unterschrift war aus der Vertragsurkunde, nicht ersichtlich. Wegen Nichtanwendung des vorschriftzmäßigen Stempels wurde gegen J, N. und Frau J. die Stempelstrafe mit 1666 S6 von der Steuerbehörde festgesetzt. Infolge Antrags auf gerichtliche Entscheidung wurde rau J ftei⸗ gesprochen, und die hiergegen erhobene Reviston des taatzanwalts wurde vom Reichsgericht berworfen, indem es begründend ausführte: Da nach konstanter Rechtsprechung der Kaufstempel — dasselbe ilt von dem Stempel für einen Tauschvertrag — auschließlich Ur⸗ undenstempel ist, und zwar so unbedingt, daß es selbst auf eine Simulation in Petreff der Höhe des im schriftlichen Vertrag benannten Fauspreises nicht ankommt, vielmehr nur nach den im letzteren stipulierten Kaufpreise der Stempel zu berechnen ist, so entscheidet auch allein der Inhalt des Vertrags darüber, ob jemand as Theilnehmer an demfelben zu erachten, wogegen alle Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht aus derselben ersi flich sind, bei der Beurtheilung der Stempelpflicht nicht in Betracht kommen. Der Vertragsinhalt läßt gar keine rechtliche Beziehun ersehen, in welche die Ehefrau J. zu den dort niedergelegten Vereinbarungen hat gebracht werden sollen und gebracht worden ist, und hat daher ihre Unterschrift auch keinerlei Bedeutung für die Stempel pflicht. In gleichem Sinne hat bereits das preußische Ober⸗Tribunal in seinem Ürtheil vom 29. Juni 1855 in dem Fall entschieden, daß der Ehe, mann einen seitens seiner Ehefrau geschlossenen Vertrag mum mit seiner schriftlichen Genehmigung versehen hat. Selbst in diesem Fall soll er als Theilnehmer im Sinne des 8 2 a. 4.8. nicht anzufehen sein, da diese Genehmigung zwar auf Grund des Gesetz es rechtliche Verpflichtungen für ihn zur Folge haben kann, nicht aber auf Gründ der in dem Vertrage vereinbarten Stipulationen Umsomehr trifft diese Erwägung vorliegend zu, wo noch nicht einmal ö i en hrniene zu dem Vertrage zum Außdruck gebracht
—
Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.
Bei den W ln n n, der Stadtverordneten ⸗Ver⸗ samm lun gen über alle Gemeinde und sonstige ihnen zugewiesenen Angelegenheiten muß, nach einem Urtheil des Sber⸗Verwaltungz⸗ gerichts, II. Senats; vom 5. Mai 1894, die Ab st immun eine offene sein; eine J. der Geschäftsordnung einer tadt⸗ verordneten Versammlung, welche für einzelne Angelegenheiten eine schriftliche, geheime , einführt, ist demnach gesetz widr ig. Die Stadtverorbneten⸗Verfammlung zu R. (Kheinprobin)) einzu⸗ fügen: „Bilden den Gegenstand der Verhandlung persönliche Zulagen, Remunerationen u. dergl., so muß auf Antra en, . ilgliedern die Abstimmung s e stilß erfolgen. — Diefer Beschluß wurde vom Bürgermelster, als im Widerspruch mit der Städteordnung vom 15. Mai 1856, beanstandet, und die Klage der Stadtverordneten ⸗Ver⸗= sammlung gegen den Bürgermeister wurde vom Bezirks. Ius⸗ schuß abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin bett te das Ober⸗Verwaltungsgericht das erste Urtheil, indem es be