. . 5a ů̃ i i des äftsreglements ñ weder auf bestimmte Zeit oder unter Festsetzung bestimmter Kündi. Zwischen der ersten ö ö Swe r ger nen. . . für den Borstand, die
ist ahrt. muß eine Frist von mindestens sech ; ; . ; . . kann die Kündigung beiderseits oder auch 536 dem Eintritt des Rückzahlungstermkns hört die Ver⸗ F. die Festsetzung der Normen für die Ertheilung hypothekarischer . werden (vergl. indessen zinsung auf. Darlehen,
i auf bestimmte Zeit ausgeschlo §z 36. Die Rückzahlung der gezogenen e, 5 . Auegabe, Verzinsung und Amortisation di i ĩ 7 a kündbarer sowie die Honorierung der fälligen Kupons erfolgt bei der Kasse der von vpotheken⸗Pfandbriefen, . ; byyo e ll fir ga hen 6. en gf nl , . ö. Brin ö. den 6. 9 bekannt zu machenden Zahlstellen. RH hie R von ,, an,, Kreise, Be, §.22. Die unkündbaren hypothekarifchen Darlehen §z 31. Die eingelösten Hypotheken-Pfandbriefe werden in Gegen⸗ zirksverbände, Gemeinden, . öffentliche Korporationen und öffent. und diesenigtg kündbgren hypothetartfchen Darlehen, für wart eines Mitglieds des Auffichtzraths öon dem Vorstand vernichtet. liche Genofsenschaften aller Ärt, für di 1 Bank den Ausschluß der Kündigung für eine bestimmte Ueber die geschehene Vernichkung wird ein notarielles Protokoll auf⸗ i. die Festsetzung allgemeiner Normen für die Verwendung des
welche ö ö. ei inbart hat, werden in folgenden Fällen ausnahmsweise genommen. ö Gesellschaftsfonds und für den Geldwerkehr, ; . 3 bel ber soweit . nich in dem e g. f 32. Die Zinsscheine der Hypotheken⸗Pfandbriefe verjähren zu k. Die Prüfung der Jahresrechnung, der Bilanzen, der Vor⸗ Darlehensantrag günstigere Vestimmungen ausdrücklich zugestanden hat: Gunsten der Bank binnen fünf. Jahren, gerechnet vom 31. Dezember schläge über die Gewinnvertheilung und die Berichterstattung lber a. wenn die vom Schuldner vertragsmäßig zu leistenden des Jahres, in welchem sie fällig geworden sind. ; die ausgeführte Prüfung an die ordentliche Generalversammlung, ahlungen und Kosten nicht innerhalb zwei onaten nach dem Die Amortisation abhanden gekommener Hypotheken⸗Pfandhriefe J. die Ueberwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, ö. an die Bank abgeführt worden sind; erfolgt entsprechend den im F 15 für abhanden gekommene Aktien m. die Revision der Bücher, der Kasse der Effekten, der Schuld ⸗ b. wenn der verpfändete Grundbesitz oder ein Theil desselben 5 Bestimmungen. verschreibungen und des Wechselportefeuilles. Ueber die Revision, ju
zur Sequestrgtion oder Subhastation gebracht oder auch nur ein des⸗ der mindestens ein Mitglied des Vorstandes zuzuziehen ist, wird' en
allsiges Verfa ingeleitet, oder wenn die Rechtsgültigkeit oder der Titel . gotokoll aufgenemmen, welches dem Aufsichtsrath in dessen nächsser . der e n, ,,, n, von dem Eigenthümer des Pfand⸗ Organisation der Gesellschaft. itzung vorgelegt werden muß. . ; grundstücks bestritten wird; § 33. Die Organe der Gesellschaft sind: r § 47. b J des Jö ö i be⸗ i ; i . ; ; ommen aber alle Auslagen ersetzt und erhalten eine Tantisme y Jö ,,,, , 0 die , , 10vfo desjenigen Betrggeg, um Welchen der Fteingewinn nach han J. wenn durch irgend welche Ursache der Werth des hypothekari⸗ ö. . ö h, rung des gesetzlichen Reservefonds 4 06/o des eingezahlten Aktienkapit schen Unterpfands im Vergleich gegen den bei Gewährung des Dar⸗ ö ; übersteigt.
z ist. d icht ifsert R Däe Genzeralversammlung. CG. Der Vorstand. J ö . Jö 6 34. Die Generglversammlungen finden am Sitze der Bank statt. § 48. Der, Vorstand besteht nach Bestimmung des Aufsthtz,
int. ĩ 8 der verpfänd dstücke, ie ordentliche Gengralversammlung findet alljährlich, spätestens raths auz zwei zvbe; mehren! ireftsr,! oder stellertren n r dern, 1 im Monat Juni statt; sie wird durch den Vorstand außerordentliche Direktoren, weiche von Ar stihtennth re moren ielle Protokoll .
iegt, inglel lche Abveräußerungen, Generalversammlungen werden durch den Vorstand ober den Aufsschts— werden. J, , 6e e , stimmungen von der zuständigen Behörde bescheinigt wird, berechtigen Altionäre, deren Anthelle zufammen den zwanzigsten Theil des Nomlnatheträgc bon mindestens zo oh9 . für die Dauer der Din,
ie Bank zur Kündigung des gegebenen Darlchens nur in dem Betrage, Grundtapitgls darstellen, sind berechtigt, in einer von ihnen unter. eit bei der Bank hinterlegen. Die Rückgabe der devonierten Atti die in ,, . Substanz des Pfandobjekts zeichneten Eingabe unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Be— erfolgt bei Beendigung des Dienstvertrags nach stattgehabter Cu nicht mehr seine statutenmäßige Deckung findet, zur Kündigung des rufung einer gußerordentlichen Generalverfammlung zu verlangen. lastung durch die Genęralversammlung. ssammten Darleheng aber nur dann, wenn der gedeckt blesbende S535. Die Berufung der Generglversammlung erfolgt unter Be S0. Die, Direktoren und stellvertretenden Direktoren bejjehen etrag desselben nicht den geringsten Satz einer zuläffigen Darlehens, zeichnung der Tagesordnung mittels Belanntmachung in den. Gefell ⸗ ein festes Gehalt und eine vom Äufsichts rath zu bestimmende Tan- ew isltzung erreicht schaftsb e , mindestens 21 Tage vor dem für die betreffende Ver, tie mé! Letztere darf jedoch für alle Direktionsmitglieder zusammen
re wenn dag Unterpfand theilweise veräußert oder unter mehrere sammlung anberaumten Termine. z . ; nicht mehr gls 1236 0som desjenigen Betrages, um welchen der Rem Cigenthümer getheilt und nicht wegen Regulierung der Hypothek ein 8 36. Jede Altie gewährt eine Stimme, einerlei ob sie einer gewinn hach Dotierung, des gesetzlichen Fefervefonds 490 dez ang; Abkommen mit der Bank getroffen wird; Sfrie angehört, deren Aktien vollgeahlt find, oder einer folchen, zahlten Aktienkapitals übersteigt, ausmachen.
fe wenn der Schuldner verpfändete Gegenstände nicht nach den auf. deren Aktien nur Theilzahlungen eingefordert sind. Aktionäre, 8 51. Der. Vorstand berkritt die Bank Dritten gegenüber., De
poem Alufsichtsrath sestgesetzten Normen der nach den speliellen Be. welche ihr Stimmrecht gusüben. wollen, müssen wensgstens Direktoren, stellvertretenden Direktoren und Prokuristen legitmier stimmungen des e , ,, gegen Feuersgefahr versichert, wenn fünf Tage vor dem für die, betreffende Generalversamm⸗ sich durch ein Attest des Registerrichters. Zur Zeichnung It . er die . ablaufen läßt oder durch Handlungen bejw. lung anberaumten Tage ihre Aktien beztehungsweise Interims, sst'die Unterschrift zweier Direktgren oder eines Direktors und ein Unterlassungen den unveränderten Fortbestand der Versicherung ge, schelne oder die Depotscheine der Reichsbank bei der Bank stellpertretenden Direktorꝰ oder Prokuriften oder zweier sonst zur
ährdet. Yder, den in der Einladung zur Generalversammlung bekannt gemachten Zeichnung ermächtigter (stellvertrekenden Direktoren oder Proturßf j Wenn diese Ausnahmebestimmungen zur Anwendung gebracht Stellen hinterlegen. . . ; ö erforderlich. retten werden, so muß in den Fällen unter d und é eine drelmonatliche Auf Grund von Interimsscheinen kann indessen nur derienige § 52. Die Anstellung und Entlassung des Geschäftspersonalz
Kündigung vorhergehen. Aktignär sein Stimmrecht geltend machen, welcher durch Fintrag in erfolgt durch den Vorstand; jedoch ift die Genehmigung bes Ay, Pös Bei kündbar en Darlehen wird das ausgeliehene Kapital. das AMftienbuch alg Inhaber legitimiert ist wergf. auch 8 J. sichtsraths einzuholen, wenn . , . auf ö. al . sofork einforderbar, foweit nicht seitenz der Bank in dem betreffenden Mit; der Quittung über dig hinterlegten Aktien bezw. Interims. Jahre geschloffen werden vder n daz jährliche Gehalt 2050 . zer Darlehenzantrgge günstigere Pestimmungen ausdrücklich zugestanden find; scheine wird dem Aktionär eine Legitimatisnskarte ertheilt, die zugleich fleigen follte. a wenn die Zinsen nicht spätestenz vierzehn Tage nach Verfall die Zahl der Stimmen enthält, zu welcher er n i. ist. . F 53. . Die Vorstandsmitglieder haben die vom Auffichtenth entrichtet werden; . 37. Juristische Perfonen, Gefessschaften und Handlungshäuser erlassens Dienstinflruktion gewissenhaft zu befolgen, sind gehalten, hh b. wenn der Schuldner es unterlgssen hat, von einer Ver⸗ RKännen durch ihre Verkreter, Pflegebefohlene durch ihre Vormünder, ganze Thätigkeit dem Feschäfte zu widmen und dürfen in n u äußerung verpfündeter Immohillen der Bank innerhalb der nächsten Ehefrauen durch ihre bepossmächtigten Ghemänner vertreten werden. In sicht,rath anderer Gesellschaften nur mit Genehmigung des Aufchh—
; j ; allen übrigen Fällen ist die Vertretung von Aktionären nur durch ü n,, . Gegenstände nicht nach den n, ti, mit . a n. irrt, ; J Titel v j 38. egelmäßi = ö . w e . era in nn l hben l, edc bätteise det ꝛrdentlichen Genet Bilan; und Gewinn -Vertheilung. . 9. die Feuerversicherung . ö. . . . sichte th. Entgegennahme der Berichte des Vorstands und des Auf— 3 . 23 , ö dem 31. Dezember jedes w. Unt 9 i. raths, ahres ab. Auf diesen Tag wird die Bilanz gezogen. i r n erlassungen den unveränderten Fortbestand der Versicherung s . die Genehmigung der Bilanz und die Entlastung des Vor— g. § 55. Der Ueberschuß der Aktiva äber. 6 fia bildet den ; ands, eingewinn. Titel IV. C. die Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns, Für die Ermittelung des Reingewinns sind die gesetzli B Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen. d. . . ö. ö Hernensten . . Wir lt hen, e n fr ö . ö . ö e Die Verhandlung über etwaige anderweitige Gegenstände. Die Bilanz, die Gewinn. und Verkustrechnung, sowie end 3 . , , , ,,. , , s 32. In der Fengralversammlung führt der Vorsitzende des der die Vermögensberhäktniffe der Bank entwickelnde ö. an . . inspoweit sie den Vorschriften des 11 entsprechen . hh ö. ö. , , . ,, sind en . spätestens bis zum 31. März dem Nuffichitsrach . 6 oder ein vom Aufsichtsrath zu bezeichnendes Mitglied den Vorfitz. zur Prüfung vorzulegen. ö 8 angegebenen Grenzen verzinsliche Hypotheken ; . . ö 6. Jö leitet die Heger. ö a 57. ö e,. und 1 . in ee ; . andlungen und bestimmt den Modus der immung. ositionen der Betrag der eingegangenen Hypotheken- un ind ö 6 . J §z 40, Alle Beschlüsse, mit Ausnahme derjenigen über die in schuldzinsen, der Verwaltun Ekostenbesträge und der etwaigen sonsthen 9) Cr, n, nent if . Höhe nd Kleichem Zingertcan ge. Ten Foz 215. 2is a und 48 dez Deutschen Handelsgefetzbuchz und in Leistungen der Schuldner n . 2c), soweit sie nicht Kapu, n e ,, , zur Hu fte rh , . ‚. 63 ö. . J . werden mit absoluter Mehrheit n ö 9 . die Höhe der von der Bank genahlten e, n, n, j . ö 3 er abgegebenen Stimmen gefaßt. vpotheken⸗Pfandbriefzinsen. . , . , Wahlen erfordern gleichfalls absolute Mehrheit der abgegebenen In der Bilanz sind in gesonderten Positionen anzugeben: J, n . kündbare ö und Grundschulden, 3 ,, nig g ig, der Betrag d ö . ö . thek b b d ö it *festen Rückzjahlun gotermi Deck benutzt ? onen statt, ĩ 4. der Betrag der zur Deckung der Hypotheken⸗-Pfandbriefe be . che mit festen ückzahlun gsterminen zur ung nutz meisten Stimmen erhalten haben, und es wird in diesem Falle die stimmten hypothekarischen und ,, ñ
Doppelte Zahl der zu Wählenden in die engere Wahl gebracht. Bei die Höhe der rückständigen Jahresseiftungen der Schuldner,
Die Ausgabe von Hypotheken, Pfandbriefen, deren Einlöfungs— ; . . ö J sta e ; , e de, , h, , d er, hä, ,,,, nicht gestattet. ; ;
Pie Hypotheken Pfandbriefe find seitens der Inhaber unkündbar, § 41. Das Protokoll in der Generalversammlung wird durch Es 51, 185 a, 23h b) zu berechnenden Werths;
seitens der Hank entweder jcherzeit, oder erst: nach porgus. (inen Notz geführt,. Dasfelbe muß die Grgebnisse der Verhand;
n B. unter den Passiven: bestimmter, zehn Jahre kein enfallͤs übersteigender Frist kündbar, ö von dem Vorsitzenden und den beiden die zuegg enen geen , , nach ihrem Nennwerthe.
er gi senhläntn ß, mn , , r ber, mis Dem Protokoll ist sn, Verzeichniß der zur Versammlung erschie= Orchhen r ble in g e, ö 3 . .
des. Rückkauf zu bestimmende Tilgung rück;ahlbar. Auch ; 3 5. ,
in leßterem Fall ist die ank sängsteng näch lblauf bon zen Jahren nenen stimmberechtigten Aktionäre beizufsigen. gebung erwachsenden Umnkosten find zu Lasten des Berichtsjahtez iu nach Ausgabe der vpotheken⸗Pfandbriefe zu einer früheren Kündigung B. Der Aufsichtsrath. verrechnen.
und Rückzahlung berechtigt. Diese Bedingungen sind im Hypotheken⸗ S 42. Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens zehn und höchstens Wenn im Falle der Hinausrückung der Amortisation die Tilgung⸗
Pfandbrief zum Ausdruck zu hringen. Auf das Recht der Kündigung fünfzehn Mitgliedern. Ihre Wahl erfolgt auf vier Jahre, von General beiträge vorübergehend zu Gunsten der Bank verrechnet worden, dürfen innerhalb der obengenannten Grenzỹ( darf die Bank nur insomeit ver⸗ bersammlung zu Gencralberfammlun gerechnet, jedoch so, daß in diese Forderungen in der Bilanz nur als besondere Aktivposten zichten, als ihr gegenüber die Kündbarkeit der zur Unterlage dienenden jedem Jahre möglichst eine gleiche Anzahl von Mitgliedern aus— eingestellt werden.
Hypotheken und Grundschuldforderungen ausgeschloffen ist. scheidet. Dasselbe gilt von sonstigen, von den Darlehensnehmern beson⸗ 25. Die Hypotheken-Pfandbriefe werden nach dem Schema E Bis die Reibe im Austritt sich nach dem Dienstalter gebildet ders übernommenen . (für die i n Abstempe⸗ ausgefertigt. . hat, entscheidet darüber das von dem Vorsitzenden zu ziehende Loos. lung und Begebung der Hvpotheken⸗Pfandbriefe, Propiston u. f w); Denselben werden Zinskupons nach Schema P für je zehn Jahre Bie Ausbscheidenden sind wieder wählbar. Wenn ein n vor diese Beträge dürfen den Schuldnern höchstens auf 10 Jahre gestundet und Talons nach Schema G beige eben. Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, so erfolgt die Neuwahl nur für werden. sz 263. Die Hypothelen⸗Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und den Rest der Wahlperiode auf Antrag des Aufsichtsraths in der §z 59. Aus der Bilanz oder dem Geschäftsbericht muß hervor⸗ werden mit dem Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden des Auf nächsten ordentlichen Generalversammlung. gehen: ichtsraths oder dessen Stellbertreters und mit rechtsgültiger Unter—= Eine außerordentliche Generalverfammlung ist zur Ergänzung des I der Gesammtbetrag der der Bank zustehenden ländlichen und christ des Vorstandes verfehen. Aufsichtsrgthö zu berufen, wenn die Zahl seine. Mitglieder guf städtischen Hypotheken berk. Grundschulden; Stücke unter 100 (e werden nicht ausgegeben. . weniger als sieben gesunken ist, oder wenn der Auffichtsrath eine Er— 2‘) der Gesammtbetrag der Amortisations sowie der ohne Amo ; Den Hwpotheken Pfandbriefen können Ueberfetzungen in fremden gänzung für erforderlich hält. tisatian gewährten Darlehen; Sprachen beigefügt werden. . ö . e e. S 45. Der Aufsichtsrath wählt alljährlich nach der ordentlichen 3) die Zahl der bestehenden Darlehen; Auf jedem Hypotheken. Pfandbriefhlist bei der Ennffion seitens Generalversammlung aus der Zahl seiner Mitglieder einen Vorsitzen⸗ 4 die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangs berwaltungen des Justiziars der Bank oder eings andern vom Aufsichts rath hiermit den und einen Stellvertreter. ; Fzetrennt nach laͤndlichen und stäbtischenj, an Denend ier Ban n zu hetrauenden Beamten zu bescheinigen daß die vorschriftsmäßige Wahlfähig sind nur Mitglieder, die in Köln ihr Domizil haben. Berichtsjahre betheiligt war; Sicherheit nach den Bestimmungen des Statuts vorhanden ift. Ueber die Wahl wird ein notarielles Protokoll aufgenommen. ö) die Zahl der Grundftücke, die die Bank im Berichtsjahr ht 5 2. Kein Hypotheken- Pfandbrief darf ausgegeben werden, der Der Aufsichtsrath kann einzelnen oder mehreren Mitgliedern übernehmen müssen, sowie die Verluste oder Gewinne, die beim M= nicht, zuvor durch der Bank zustehende hypothekarische Schuldver⸗ zusammen vorübergehend oder dauernd bestimmte Funktionen über⸗ verkauf von erstandenen Grundstücken eingetreten sind; schreibungen oder Grundschuldbriefe gedeckt ist. tragen. ö 6) die einzelnen Buchwerthe der von der Bank erstandenen md Wird eine als Unterlage dienen de hypothelarische Schuldverschreibung 8 44. Der Aufsichtztath versammelt sich auf Cinladung des noch nicht wieder verkauften Grundstücke; oder ein Grundschuldbrief durch Amortisation, FKückiahsung oder in Vorsttzenken oder, im Falle dessen Behinderung, des Stellvertreters, Y die von den der Bank zu entrichtenden Jahres leistungen bor⸗
anderer Weise ganz oder theilweise getilgt, so muß diefelbe bezw. der— so oft es die Geschäfte erheischen, in der Regel aber monatlich einmal handenen Rückstände, getrennt nach den Jahren der Fälligkeit; selbe durch Hypotheken oder Grundschuldforderungen erfetzt werden, am 3 der Bank. 8) die im Betriebszaghre im Wege der regelmäßigen Amortisation, oder es muß mindestens eine gleich große Summe von vpotheken⸗ Ueber die Verhandlungen wird ein Protokoll aufgenommen. sowie die aus anderen Gründen erfolgten Rückzahlungen. Pfandbriefen aus dem Verkehr gezogen werden. SF. 45. Der Aufsichtsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens sieben Die Bilanz und die Gewinn. und Verkustrechnung sind
25. Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder . Stellvertreters ohne Verzug in den in 6 genannten öffentlichen Blättern bekannt Hypotheken-Pfandbriefe wird gewährleistet durch die Ansprüche der anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit abfoluter Mehrheit der zu machen.“
Bank aus den hypothekarisch gesicherten Schuldverschreibungen oder abgegebenen Stimmen gefaßt. Bel Stimmengleichheit entschesdet die Von dem Geschäftshericht nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust ö Grundschuldbriefen, von welchen immer ein der Summe der auß. Stimme des Vorsitzenden. Für Wahlen gilt die in 5 40 getroffene rechnung ist jedem Inhaber eines Hypotheken⸗Pfandbriess, welcher dies
ggebenen Hypotheken- Pfandbriefe mindestens gleicher Betrag bei der Anorbnnng— . ö. ; unter or legung des Stückes oder Talons bis zum Schlüsse dez senigen
zank vorhanden sein muß, sowie überhaupt durch die unbedingte 46. Außer den anderweitig in diesem Statut erwähnten Be Geschäftsjahres, für welches der Bericht gegeben wird, und später, so= 5 der Bank mit ihrem gesammten Vermögen einschließlich der fugnissen des Aufsichtsraths gehören in den Geschäftsbereich desselben lange der Vorrath reicht, verlangt, ein ruckexemplar gegen Zahlung
eferpe ond. namentlich: . von 50 3 und Erstattung der ortokosten zu verabfolgen.
§ 29. Soweit die Einlösung der Hypotheken⸗Pfandbriefe mittels a. die Wahl von Vorstandsmitgliedern, S 61. Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Reingewinne
Aus osung erfolgt, geschleht dieselbe in Gegenwart des Vorsitz enden b. die Genehmigung der Bestellung von Prokuristen auf Vor⸗ werden zunächst alljährlich 5 Go zur Bildung eines Refervefondz gb des Aufsichtsraths oder seines Stessvertreters, eines weiteren . schlag des Vorstandes, Ei bis derselbe 10 oss des Aktienkapitals erreicht Fat. Der Rest rathsmitgliedes, eines Mitgliedes des Vorstandes und eines den Akt te
protokollterenden Notars. Die, gezogenen Nummern werden dreimal in den Gesellschafts⸗ blättern bekannt gemacht. .
S die Genehmigung des von der Direktion für jedes Jahr vor⸗
zulegenden 8 6 ‚
dä. die Bestimmung über Errichtung von Zweigniederlassungen n den Dividenden nehmen die Aktien der verschiedenen Serien und Vertretungen, pro rata des auf dieselben eingezahlten Kapitales theil.
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