Königlich Preußisch
und
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8w., Wilhelmstraßte Nr. 32.
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Denutscher Neichs⸗Anzeiger
M 2H X.
er Staats⸗Anzeiger.
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der Aeutschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats-Auzeigzrz Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.
1894.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justiz⸗ Rath Rin telen zu Muͤnster den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Intendantur⸗Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Seidler zu Koblenz, bisher bei der Intendantur des VIII. Armee-Korps, dem Stabsarzt Dr. Lindemann im * Garbe Feld⸗ Artillerie Re iment, kommandiert als Hilfs⸗ Referent bei der Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, und dem . Kommerzien⸗Rath Paul Wegener zu Wittstock im Kreise Ostprignitz den Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse, dem Depot⸗Vize⸗Feldwebel a. D. Buchholz zu Swine⸗ münde, bisher beim Artillerie⸗Depot daselbst, und dem Guts⸗ und Kunstgärtner Josef Majewski zu Balschewo im Kreise Inowrazlaw das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Kanonier August Neubauer im Thüringischen Feld⸗ꝛArtillerie⸗Regiment Nr. 19 und dem Arbeiter Au gust Guthke zu Köpenick im Kreise Teltow die Rettungs⸗-Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. ii e ng zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem General-Lieutenant von Bülow, Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25) Division; des Offizierkreuzes des selben Ordens:
dem Major Freiherrn von Manteuffel im General⸗ stab derselben Division; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Lochow im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leib⸗Garde⸗) Regiment Nr. 116, dem Ritimeister von Stein au⸗Steinrück im 1. Groß⸗ herzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Re⸗ giment) Nr. 23, und ; ⸗ dein Hauptmann von Wolff im Großherzoglich Hessi⸗ schen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie⸗Korps); des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Brauchitsch, dem Second⸗Lieutenant von Köckritz und dem Second⸗Lieutenant Lotheißen,— ; sämmtlich im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗ (Leibgarde Regiment Nr. 115 dem Premier⸗Lieutenant von Gustorf und dem Premier⸗Lieutenant Wil ms, ] beide im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 23;
des Königlich sächsischen Albrechts-Kreuzes:
dem Feldwebel Grill im 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie (Leibgarde⸗ Regiment Nr. 115 und
dem Wachtmeister Haaß im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner ⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23;
des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens:
dem Vize⸗Feldwebel Maywald in der Schloßgarde⸗
Kompagnie;
des Großkreuzes des ö württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Premier⸗ Lieutenant à la suite des Garde⸗Jäger⸗ Bataillons Emich Erbprinzen zu Leiningen; der silber nen Verdienst-Medaille desselben Ordens: dem , ,. Dörr im 1. Großherzoglich Hessischen In⸗ fanterie⸗ (Leibgarde) Regiment Nr. 115 und . dem Wachtmeister Rothermel im 2. Großherzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiment (Ceib⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 4;
des Ver dien stkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Militä⸗Musik-Dirigenten Rothe vom Hannoverschen Jager ataillon Nr. 16
des Sterns zum Komthurkreuz des Großherzoglich sächsischen Haus-Srdens der Wachsamkeit oder n, vom weißen Falken: ; em General⸗Maj Schmeling, Kommandeur der 24. Insan ee er , don . , J des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Saus⸗-Ordens:
dem General⸗Major Stoetzer, Kommandeur der 31. In⸗ fanterie⸗ Brigade; ᷣ
ferner:
des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens er ster Klasse:
dem General-⸗Lieutenant von Bülow, Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division;
desselben Ordens dritter Klasse: dem Major Maaß im Feld⸗Artillerie⸗Regiment General⸗ a n. (2. Brandenburgisches) Nr. 18, kommandiert als Adjutant bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division, und dem Rittmeister von Grolman im 1. , . * n, Dragoner⸗Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment)z . des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: auptmann von Strzemieczny im 1. Groß⸗ essischen Infanterie⸗(Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115;
desselben Ordens dritter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Gordon und den Second⸗Lieutenants von Köckritz, von Sanden und Freiherrn Schenck zu Schweinsberg III.
*
dem herzoglich
L, ämmtlich im 1. Großherzoglich . Infanterie⸗ , . Regiment Nr. I15, 6 dem Premier⸗Lieutenant de Neufville und den Second⸗-Lieutenants Godeffroy⸗Faerber und Frei⸗ herrn von Gemmingen⸗Hagenschieß, sämmtlich im 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner— Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23, und dem Second Lieutenant von Bellersheim im 2. Groß= e g, Hessischen Dragoner⸗Regiment (Leib⸗Dragoner⸗Regi⸗ ment Nr. 24;
des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens:
dem Premier⸗Lieutenant von Lind, Adjutanten des 2. Rheinischen Husaren⸗Regiments Nr. 9;
des Großherrlich türkischen Osmanis-Oↄrdens
vierter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Lang enn im Garde⸗Jäger⸗ Bataillon;
des Großherrlich türkisch en Medschidje⸗Ordens vierter Klasse:
Königin Elisabeth Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 3;
des Ritterkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Second⸗Lieutenant Freiherrn Geyr von Schwep⸗ penburg im Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗-Regiment Nr. 1; sowie
der von Seiner Hoheit dem Sultan von Sansibar verliehenen zweiten Stufe der zweiten Klasse des Ordens der „Strahlende Stern“: dem Major von Wrochem im 2. Hannoverschen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 77.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der Landgerichts⸗Direktor i. in Beuthen O⸗S. in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Breslau versetzt werde; ferner
den Gerichts⸗-Assessor Weizsäcker in Berlin zum Amts⸗ richter in Oranienburg, ;
den Gerichts⸗Assessor Hr. jur. Munk in Woldenberg zum Amtsrichter in Forst i. L., ö .
den Gerichts⸗-Assessor Baier in Görlitz zum Amtsrichter in Greiffenberg i. ch .
den Gerichts⸗-Assessor Strothmann in Cassel zum Amts⸗ richter in Sontra, .
den Gerichts-Assessor van de Loo in Kempen a. Rh. zum Amtsrichter in Bitburg, , den Gerichts⸗-Assessor Seibert in St. Wendel zum Amts⸗ richter in Völklingen, und den Gerichts-Assessor Draf in Barmen zum Amtsrichter in Hillesheim zu ernennen; sowie ; ⸗ dem Gerichtskassen⸗Rendanten Knothe in Brieg den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und . . dem Gerichtsschreiber, Sekretär Tietz bei dem Amtsgericht in Koschmin, . ö . Sekretär Baxmann bei dem Amts⸗ ericht in Hannover, un ö ö ö. Sekretär Senge in Duderstadt den
Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
1H
dem Second⸗Lieutenant Freiherrn von der Goltz im ;
Just iz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Paul Horn in Wehlau ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Königsberg i. Pr. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wehlau, und
der Rechtsgnwalt Dr. jur. Nindel in Burgdorf zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Celle, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Burgdorf, ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei⸗-Diätarius Ernst Otto zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Anschluß an den Erlaß vom 5. Juli d. J. — M. 6779 — betreffend die Einführung der Personalkonzession für Apothekengerechtigkeiten, weise ich zur Beseitigung von Zweifeln, welche inzwischen in der Fachpresse laut geworden sind, ganz ergebenst darauf hin, daß auch die von dem bisherigen Inhaber an den Staat zurückgegebenen Gerechtigkeiten (Er ) vom 17. November 1593 — M. 10103 — Ziffer 2 und 4 und solche Konzessionen, welche während der g n hrig, Un⸗ verkäuflichkeit (Erlaß vom 21. Juli 1886. in.⸗Bl. für die innere . S. 900) an den Staat zurückfallen, in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 30. Juni 8. J. und des Eingangs bezeichneten Erlasses zu behandeln sind.
Solche Apothekengerechtigkeiten sind daher jederzeit in der bei Apothekenneuanlagen üblichen Weise auszuschreiben und . verleihen; dem neuen , n,, darf in Anwendung der
llerhöchsten Ordre vom 8. März 1842 (GesetzSamml.
S. 111) und des dazu ergangenen Erlasses vom 153. August
1842 (Eulenberg Med⸗Wesen S. Nö) nur die Verpflichtung
auferlegt werden, die Apothekeneinrichtung und die bei der
Geschäftsübernahme vorhandenen Wagrenhestände gegen einen
dem wahren zeitigen Werth entsprechenden Preis zu übernehmen,
welcher eventuell durch Sachverständige festzusetzen ist. Die
J tragen Käufer und Verkäufer zu gleichen eilen.
Zur Uebernahme des Apothekengrundstücks ist der Geschäfts⸗ nachfolger nicht verpflichtet; will er dasselbe jedoch erwerben, so ist behufs Vermeidung der Entstehung neuer . darauf zu halten, daß es nicht zu einem höheren Preise, als sein zeitiger . beträgt, in Rechnung gestellt werde.
dn der Verlegung von e . vom 24. Fe⸗ bruar 1892 — M. 264 — ist na ng angezogenen Erlasses zu verfahren, wenn durch die Verlegung dem Inhaber der Gerechtigkeit finanzielle Vortheile erwachsen oder wenn durch die Verlegung die Errichtung einer neuen Apotheke verhindert oder verzögert wird. .
Eure Excellenz ersuche ich ganz ergebenst, die Herren Regierungs⸗Präfidenten in entsprechender Weise gefälligst zu ö en.
Berlin, den 5. September 1894.
Der Minister
der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: von W nf ch.
An sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidenten.
Maßgabe meines Eln⸗
Angekommen: : Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, aus Schlefien. Abgereist:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗-Marine⸗ amts, Vize⸗Admiral Hollmann.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. September.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern . 3 Uhr in Swinemünde auf S. M. Jacht Hohenzollern“ eingeschifft und verließen den Hafen um gr Uhr zur Besichtigung der auf der Swinemünder Rhede u Anker liegenden Herbstlibungs-Flotte. Nach beendeter Revue ö Seine w. den Abmarsch der Flotte nach Prorer Wiek an der Ost 6 Rügens, woselbst Nachmittags gegen 4 Uhr geankert wurde, ; ;
! . früh 8 Uhr begaben Seine Majestät Sich zur Anwohnung taktischer Uebungen zunächst an Bord S. M. S.