Deuntscher Reichs⸗Anzeiger
Königlich Pre
und
,. gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3. 6 Alle Rost⸗Anstalten nehmen KGestellung an; . 6 für Kerlin außer den Host-Anstalten auch die Expedition
⸗ 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne UAum mern kosten 25 3. ne XR XR 2 8 *
ußischer Staats Anzeiger.
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 8. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats-Anzeigers Berlin 8Ww., Wilhelmstraße Nr. 32.
M 26.
Berlin, Dienstag, den 29. Januar, Ahends.
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er eee n= =.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Medizinal-⸗Rath, ordentlichen Professor der Chirurgie an der Universität zu Kiel und General-Arzt erster Klasse à la saite des Sanitätskorps mit dem Range als General⸗Major Dr. von Es march den Stern zum König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Bütow im Reichs⸗ Marineamt den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Geheimen Regierungs⸗-Rath, Professor Dr. jur. et bil von Kaufmann zu Berlin und dem praktischen Arzt 3 zu Cassel den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter
e,
dem Kanzlei⸗Sekretär beim Reichstag Herm ann Ristow den Königlichen Kronen⸗Orden vierter che
dem evangelischen Lehrer Schnur zu Welsede im Kreise Rinteln den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie
dem herrschaftlichen Gärtner und Organisten Emil Polenski zu Sienno im Kreise Bromberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Uhrmacher Friedrich Schwenkau zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof Uhrmachers, dem Goldarbeiter und Juwelier Martin hen n 66 en zu Kiel das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ uweliers, und dem Kaufmann und Antiquitäten händler Julius Böhler zu München das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Antiquars zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Inspektor am Königlichen Waisenhause zu Bunzlau, Oberlehrer Dr. Gustav Karbaum ist das Praͤdikat „Pro⸗ fessor“ beigelegt worden. z ;
Dem wissenschaftlichen Hilfslehrer am Progymnasium zu Boppard Heinrich Hubert Mönch ist das Prädikat Ober⸗ lehrer“ verliehen worden.
Ministerium des Innern.
Dem Ober⸗Verwaltungsgerichts Rath Ludwig Richter in Berlin ist bei seinem am 1. Oktober v. J. erfolgten Aus⸗
dem Zeremonienmeister von Roeder die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkomthurkreuzes des Groß⸗ 36. mecklenburg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens zu er⸗ n.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Marine⸗Baurath und Schiffbau⸗Betriebsdirektor Rudloff zu Wilhelmshaven unterm 27. Januar D. J. zum Marine⸗Ober⸗Baurath und Schiffbau⸗Direktor zu ernennen.
In Bremen wird am 26. Februar d. J. mit einer Seeschiffer⸗-Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
Auf Grund des . des Krankenversicherungsgesetzes in der ö des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen;
1) dem Krankenunterstützungs⸗Verein in Groß⸗Saara und Umgegend (C. H.), 2) der Zentral⸗Kranken⸗ und Begräbnißkasse für Frauen 3 3 in Deutschland (6. H) zu DOffen⸗ a. M. von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. lin, den 28. Januar 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Rottenburg.
Bekanntmachung.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. B vom 2. Juli 1894 bestimme ich fur den Grenz⸗ übergang Woycin außer dem ersten Montag und Mittwoch jeden gie gits noch den zweiten Montag im Monat als Unter⸗ . bezw. Revisionstag der im sogenannten kleinen Grenz⸗ verkehr benutzten Pferde.
romberg, den 14 Januar 1835. Der Regierungs⸗Präsident.
Auszug der Kreisblatt⸗Bekanntmachung, ⸗. betreffend Einfuhr von Magervieh in die Quarantäneanstalt in Hvidding.
Ich bestimme hierdurch, daß vom 15 Februar d. J ab Magervieh in die Quarantäneanstalt zu Hoidding nur an den Tagen Montag. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeder Woche, und zwar bis Mittags 2 Uhr eingeführt werden darf.
Hadersleben, den 18. Januar 1895.
Der Königliche Landrath.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Domherrn bei der Kathedralkirche in Paderborn,
Professor Dr. Wilhelm Schneider zum Dompropst bei derselben Kirche zu ernennen.
scheiden aus dem Staatsdienst Allerhöchsten Orts der Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Rang eines Raths erster Klasse verliehen worden.
Bekanntmachung.
Nach dem Statut der Louis Boissonnet⸗Stiftung für Architekten und Bauingenieure ist für das Jahr 18895 ein Stipendium von G6 zum Zweck einer ößeren Studienreise an einen Architekten zu vergeben. Als . Aufgabe ist die nachstehende genehmigt worden:
„Die bisher wenig bekannte gothische Baukunst auf der Insel Cypern soll in ihren Hauptwerken besucht und geprüft und an einem ihrer hervorragendsten Denkmäler durch Heraus⸗
abe einer baugeschichtlichen Monographie näher veranschau⸗ icht werden. Dazu ist das zwischen der Hauptstadt Nicosia und Kerynia belegene Kloster Delapais, welches Hugo III. von Lusignan erbaut hat, bestimmt.
Die Aufnahme muß sowohl von der Kirche, wie von dem Kreuzgange und den Klosterräumen die kunsthistorischen und konstruktiv technischen Gesichtspunkte, sowie die wichtigsten Detailformen zur Darstellung bringen.
Der Text soll neben der Beschreibung aller Bautheile eine auf den besten historischen Materialien beruhende bau⸗ geschichtliche Charakteristik des Denkmals liefern. Zu diesem
Zwecke ist es wünschenswerth, daß die in den benach—⸗ barten Städten Nicosig und Famagusta noch erhal⸗ nämlich in
tenen gothischen Kirchen ben, Moscheen, der ersteren: S. Domenico, S. Sophia, S. Nicolas, S. Kathe⸗ rina und die Armenische Kirche, in der letzteren: S. Nicolas, S. Croce und S. Peter und Paul näher untersucht werden und das gewonnene Material in einem gedrängten Text nebst illustrierenden Skizzen zur Darstellung gelange. An Zeichnungen werden verlangt: 1) ein Lageplan des Klosters im Maßstabe von 1: 500, Y die erforderlichen Grundrisse im Maßstabe von 1 209, 3) die erforderlichen Ansichten und Durchschnitte im Maß⸗ stabe von 1: 100, ⸗ 4) die wichtigsten Details in passenden, vom Verfasser zu wählenden Maßstäben.“ . Die Bewerber um dieses Stipendium haben an den unter⸗ zeichneten Rektor (Adresse: Technische Hochschule Charlotten⸗ burg) eine Beschreibung ihres Lebenslgufs und die über ihren Studiengang und über ihre praktische e haft eng sprechenden , n , ,, einzureichen. Außerdem haben die Bewerber durch Beibringung von schrift⸗ lichen Arbeiten, architektonischen Entwürfen, Zeichnungen nachzu⸗ weisen, daß sie die zur Aufnahme monumentaler Bauwerke erforderliche Vorübung besitzen. Die Bewerber müssen einen wesentlichen Theil ihrer Ausbildung auf der früheren Bau⸗ Akademie oder auf der Technischen Hochschule in Berlin (Ab⸗ theilung für Architektur) erlangt haben. Sie haben sich zu verpflichten, die Arbeit so z fördern, daß ihre r hun bis zum 1. April 1896 .. gen kann. . er Rektor der Königlichen , . Hochschule zu Berlin.
aby, Geheimer Regierungs⸗Rath.
Anzeige betreffend die von der Lan des- Aufnahme veröffentlichte n Meßtischblätter im Maß stab 1: 25 000.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 26. Oktober 1824 awvlrd 2. . gemacht, elne, Blatter erschlenen sind:
2. Aufnahme 18932. Nr. 2412. Schlichtingsheim, 2430. Marl,
2557. Polkwitz, 2576. Essen, 2577. Bochum, 2645. Kaldenkirchen, 2649. Kettwig, 2650. Velbert, 2719. Mettmann, 2722. Radevormwald; b. Aufnahme 1893.
Nr. 275. Birgelen, 2905. Illich, 3032. Vettweiß. 30909. Herbesthal, 3096. Rheinbach, 3152. Schleiden,
3207. Elsenborn und 3318. Kaifenheim. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗ schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 415. ö Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 Berlin, den 24. Januar 1895. .
Königliche Landes ⸗ Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General · Major.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 12. d. M. die Einberufung des 21. Provinzial⸗Land⸗ tags der Provinz Brandenburg
zum 17. Februar d. J. zu bestimmen en, ; 2
Die Mitglieder desselben sind infolge dessen eingeladen worden, sich an dem gedachten Tage Mittags 12 Uhr im Landeshause zu Berlin zur Eröffnungssitzung zu versammeln. Den Herren Abgeordneten wird — wie früher — Gelegen⸗ heit geboten sein, gemeinsam an dem Sonntags⸗Gottesdienste in der Dom⸗Interimskirche im Schloß Monbijou⸗Garten theil⸗ zunehmen.
Potsdam, den 24. Januar 1895. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Staats⸗Minister Achenbach.
Angekommen:
Seine Excellenz der General der Infanterie Graf Finck . Finckenstein, kommandierender General des J. Armee⸗ orps.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Ministers der öffentlichen Arbeiten Thielen, sowie des Chefs des Militär⸗ kabinets, Generals der Infanterie und General⸗Adjutanten . Hahnke und nahmen hierauf militärische Meldungen entgegen.
Seine Majestät der König von Sachsen ift gestern . 6 Uhr 35 Minuten von hier nach Dresden zurück⸗ gereist.
n einer Besonde ren Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staate⸗Anzeigers“ wird der Bundesraths⸗ beschluß vom 25. d. M, betreffend Ausnahmen von dem Verbot der Beschäftigung von Arbeitern in gewerb⸗ lichen Anlagen an Sonn⸗ und Festtagen, rf znr
*
Der dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorliegende
des Gesetzes über die Er werbs⸗ und Wirthschafts= , chaften vom 1. Mai 1889, .
ortlaut: Artikel 1. ö 3 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs un . e e n 426 1 1855 (Reichs ˖ Gesetzbl. S. 55) erhãlt folgende er, ) . ⸗ n hl . geschefte· 1 3iffer 5) dürfen im regelmäß / an 66 Mitglieder oder deren ertreter ver⸗
kaufen. . Artitel ꝛ. Dinter 8 30 und 8 145 werden folgende Bestimmungen ein⸗ geschaltet:
; 5 302.
q umpereine, welche einen offenen Laden haben, hat der . die Beobachtung der Bestimmung des 5 8 Abs. 4 n fichern, Anweisung darüber zu erlassen, auf welche Weise sich die Belch dit gi eber oder deren Vertreter den Waa: enderkäufern gegen Abschrift der Anweisung hat er der
Tber zu legitimieren haben.
Entwurf eines Gesetzzes, betreffend die Abänderung
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