1895 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ö. Verwaltungbehörde, in deren Bezirk die Genossenschaft ihren itz hat, . einzureichen. .

Die höhere Verwaltungsbehßrde ist befugt, die Mitalieder des

Vorstandes zur Einreichung und nöthigenfalls zur Abänderung oder

Ergänzung der Anweisung durch Geldstrafen bis zum Betrage don je

dreihundert Mark anzuhalten.

Gegen die Anordnungen und Straffestsetzungen der höheren Ver waltungsbehörde findet binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Landes. Zentralbehörde statt. .

a. 4

Personen, welche für einen Konsumverein den Waarenverkauf be⸗ wirken, werden, wenn sie der Vorschrift des 5 8 Absatz 4 zuwider wissentlich oder ohne Beobachtung der nach 5 36a von dem Vorstand erlassenen Anweisung Wagren an andere Personen als an Mitglieder oder deren Vertreter verkaufen, mit Geldstrafe bis zu einhundert⸗ fünfzig Mark bestraft. ;

Gleiche Strafe trifft das Mitglied, welches seine zum Waaren⸗ kauf in einem Konsumperein berechtigende Legitimation einem Dritten zum Zweck unbefugter Waarenentnghme überläßt, sowie den Dritten, welcher zu demselben Zweck von der für ein Mitglied ausgestellten Legitimation Gebrauch macht. .

Artikel 3. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1895 in Krast.

Die Begründung lautet, wie folgt:

Durch den 58 Abs, 4 des Gesetzes vom L. Mai 1889 ist den onsumvereinen zur Pflicht gemacht, im regelmäßigen Geschäftsverkehr Waaren nur an solche Personen zu ö welche als Mitglieder oder deren Vertreter bekannt sind oder sich als solche in der durch das Statut vorgeschriebenen Weise legitimieren. Beim Mangel einer Straf⸗ androhung hat jedoch das in dieser Bestimmung liegende Verhot die beabsich⸗ tigte Wirkung nicht gehabt, Mit Rücksicht hierauf hat der Reichstag aus Anlaß eines bon dem Abg. Ackermann und Genossen eingebrachten Antraͤgz (Nr. 29 der Drucksachen des Reichstags 18921937 mittels einer Resolution vom 8. Februar 1893 beschlossen, den Reichskanzler um alsbaldige . eines Gesetzes zu ersuchen, durch welches den Konsumvereinen die Abgabe von Waaren an Nichtmitglieder schlecht. hin und unter Strafandrohung verboten werde. Demnächst ist durch die Anträge, der Abg. Gröber und Genossen, Dr. Kropatscheck und Genossen sowie Dr. Sammacher und Genossen (Nr. 17, 268 und 158 der Druckfachen des Reichstag 1893ñ9894) eine Ergänzung des Genossenschaftsgesetzes durch Strafbestimmungen gegen Uebertretungen des im § 8 Absatz 4 ent⸗ haltenen Verbots in Anregung gebracht worden. Ueber den ersteren Antrag haben augführliche Verhandlungen des Reichstags in der Sitzung vom 17. Januar p. J. stattgefunden. In gleicher Richtung wie diese Anträge bewegen sich zahlreiche Kundgebungen und Eingaben aus dem Handels- und Handwerkerstande; in denselben wird lebhaft Über die Schädigungen geklagt, welche dem Handel und Handwerk dadurch zugefügt werden, daß die Konsumvereine die durch das Gesetz ihrem Geschäftsverkehr gezogenen Schranken übertreten. .

Es ist nicht zu verkennen, daß diese Kundgebungen zum theil über das berechtigte Ziel hinausgehen, indem sie sich gegen die Existenz der Konsumvereine überhaupt richten und die dem Handel- und Hand⸗ werkerstande unliebsame Konkurrenz derselben, auch soweit sie legitim ift, zu beseitigen suchen. Andererseits steht es aber auch außerhalb allem Zweifel, daß die erhobenen Klagen bis zu einem gewissen Grade be⸗

rundet sind; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs vieler folcher Vereine , im Widerspruch mit dem Gesetz und ist vom sozialpolitischen Standpunkt aus um deswillen bedenklich, weil sie die wirthschaftliche Gxistenz zahlreicher Einzelbetriebe im Handel und im Handwerk ge= fährdet. Ein Einschreiten der Gesetzgebung erscheint daher geboten.

Um demselben einen Erfolg zu sichern, ist es erforderlich, daß

nicht nur das wissentliche Abgeben von Waaren an Nichtmitglieder mit Strafe bedroht, sondern auch jedem fahrlässigen Verhalten der mit dem Waarenverkauf betrauten Angestellten der Konsumvereine entgegengetreten werde, Da es nun aber nicht dem individuellen Eimessen dieser Angestellten überlassen bleiben darf, durch welche Mittel sie sich über die Mitgliedschaft der Waarenkäufer vergewissern wollen, ss ist in dem Entwurf den Vorständen der Konsumvereine die Pflicht auferlegt, zur Durchführung des Verbotes des 5 8 Abf. 4 geeignete Anweisungen darüber zu erlassen, wie sich die Vereins⸗ mitglieder oder deren Vertreter bei der Entnahme von Waaren gutz= zuweisen haben. Die Vorstände werden in der Lage sein, die Legi⸗ timation der Mitglieder oder der Vertreter derselben in einfachster Weise (Vorzeigen der Mitgliedskarte, eines Quittungsbuches, eines sonstigen Abzeichens) zu regeln und dem Verkaufepersonal klare Vor⸗ schriften zu ertheilen, welche unschwer zu handhaben find, und deren, sei es wissentliche sei es fahrlässige Uebertretung alsdann unbedenklich unter Strafe gestellt werden kann. Hierdurch würden den Konsum⸗ vereinen weder für die Gewinnung geeigneter Verkäufer noch in der Erfüllung ihrer Aufgaben den Mitgliedern gegenüber irgendwie nennenswerthe Schwierigkeiten bereitet werden.

Der Entwurf hat davon abgesehen, die Durchführung der mehr⸗ erwähnten, den Vorständen aufzuerlegenden Obliegenheit durch die Negistergerichte überwachen zu lafsen. Allerdings ist diesen Gerichten schon durch den 152 des Genossenschaftsgesetzes in einzelnen Be⸗ ziehungen, insbesondere hinsichtlich des Verbots der Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der Kreditvereine auf Nichtmitglieder, eine gewisse Aufsicht über die Genossenschaften übertragen worden; es läßt fich indeß nicht verkennen, daß die hier in Frage stehende Thätigkeit, bei welcher es sich um den im öffentlichen Interesse zu gewährenden Schutz von der. Genossenschaft nicht angehörigen Gewerbetreibenden und um die Prüfung der Zweckdienlichkeit der von dem Vorstand erlassenen Anweifungen handelt, mit der sonstigen Thätigkeit der Registergerichte und den Gesichtspunkten, nach welchen sie geübt wird, wenig gemein hat, Es empfiehlt sich daher die Uebertragung der in Rede stehenden Aufgabe an eine Verwaltungsinstanz. Durch die Wahl der höheren Verwaltungsbehörde ist zugleich eine Gewähr für die gleichmäßige Behandlung des Gegenstands innerhalb größerer Bezirke geboten.

Die für den Abs. 2 des 8 1454 vorgesehenen Strafbestimmungen dienen dazu, einer mißbräuchlichen Benutzung der Mitglieder Legsti= mationen durch Nichtmitglieder vorzubeugen.

Die Verpflichtung deg Vorstands zum Erlaß bestimmter An⸗ weisungen hinsichtlich der Legitimation der Vereinsmitglieder soll nach dem Entwurf auf diejenigen Konsumvereine beschränkt bleiben, welche einen offenen Laden haben; ein weitergehendes Bedürfniß scheint nicht vorzuliegen. Insbesondere für die jahlreichen landwirthschaftlichen Konsumvereine ohne offenen Laden, welche vielfach Wirkth⸗ schaftsbedürfnisse nur nach vorgängiger Umfrage bei ihren Mit- gliedern anschaffen und dann an die letzteren abgeben, würde Der Erlaß besonderer Anweisungen über die degitimation der Mitglieder zweckloz sein. Es genügt, wenn in derartigen Fällen . nur wegen wissentlichen Verkaufs an Nichtmitglieder

erfolgen kann. ; ö 2 am . des Entwurfs vorgeschlagene , rechtfertigt sich mit att darguf, daß billigerweise den Konsum⸗ vereinen eine gewisse Frist einzuräumen sein wird, in welcher sie sich auf die neuen Bestimmungen einrichten, und insbesondere die Vor⸗ stände die von ihnen zu erlassenden Anweisungen treffen können.

Der Kaiserliche Boischafter in St. Petersburg, General der Infanterie und General Adjutant von Werder ist von kurzem Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Laut telegraphischer Mittheilung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Alegandrine“, Kommandant Kapitän zur See Schmidt, am S5. Januar in Chefoo ange⸗

kommen und beabsichtigt heute nag Yokohama in See zu ehen. S. M. „Irene“, Kommandant Korvetten⸗ kapitän von Dresky, ist am 26. Januar in Singapore eingetroffen und will am 360. d. M. die Reise nach Hongkong e, S. M. S. „Arcona“, Flaggschiff der Kreuzer⸗ Division, Chef Kontre⸗Admiral Hoffmann, ist am 26. Ja⸗ nuar in Chefoo angekommen.

Elsaß⸗Lothringen.

Der Landesausschuß ist gestern Nachmittag 3 Uhr durch den Kaiserlichen Statthalter Fürsten zu Hohenlohe⸗ Langenburg in Gegenwart des Heier enn eröffnet worden. In langerer Rede hieß der Statthalter, wie, W. T. B.“ berichtet, zunächst die Abgeordneten herzlich willkommen und gab sodann ein Bild von der Finanzlage. Dieselbe sei für das laufende Etatsjahr noch . dank den wachsenden Erträgen und den eigenen Einnahmequellen und infolge des Umstandes, daß die endgültige Abrechnung mit dem Reich voraussichtlich sich erheblich günstiger stellen werde, als bei der Aufstellung des Etats angenommen worden sei. Die weitere Gestaltung sei in der Hauptsache davon abhängig, daß das Finanzverhältniß zwischen dem Reich und den Einzelsiaaten derartig geregelt werde, daß die Landesfonds son der Zu⸗ schußleistung an das Reich entbunden würden. Sollte ein befriedigender Ausgleich der finanziellen Beziehungen zwischen Reich und Einzelstaaten nicht stattfinden, so sei zu befürchten, daß das Landes -Etatsjahr 1895/96 trotz Ein⸗ schränkung der Ausgaben mit einem Fehlbetrag abschließen werde. Weiter berührte der Statthalter den Gesetzentwurf über die Gebäudesteuer. Die Neueinschätzung des Ertrags der Gebäude sei vollendet, und auf Grund derfelben könne die neue Gebäudesteuer eingeführt werden, die bestimmt sei, an Stelle der bisher mit der Grundsteuer vereinigten Gebäudesteuer zu treten. Einem allgemeinen Wunsch entsprechend, solle die veraltete Thür⸗ und Fenster— steuer wegfallen. Das neue Steuersystem bezwecke keine Ver⸗ mehrung, nur eine gerechtere Vertheilung der Steuereinnahmen. Ferner stellte der Statthalter die erneute Vorlegung des Spar⸗ kassengesetzes in Aussicht, das in der letzten Tagung uner⸗ ledigt geblieben sei, außerdem zwei Gesetzentwürfe behufs Ergänzung der bestehenden . über das Grundeigenthum und die Einrichtung von Grundbüchern. Der Statthalter gab ferner der bestimmten Hoffnung Ausdruck, daß über die von der Regierung vorgeschlagenen Reformen eine Verständigung erzielt werden werde, erklärte im Namen Seiner Majestät des Kaisers die 22. Tagung für eröffnet und schloß mit einem hoch auf Seine Majestaͤt. Hierauf wurden der Präsident

Jean Schlumberger und der Erste Vize⸗-Präsident Jaunez durch Zuruf wiedergewählt, während als Zweiter Vize⸗Praͤfiden? Staatsrath Julius Klein gewählt wurde.

Oefsterreich⸗ Ungarn.

Die Prinzessin Leopold von Bayern ist gestern von Wien nach München zurückgekehrt. Der Kaiser gab Höchstderselben das Geleit bis zum Bahnhof.

Bei dem deutschen Botschafter Grafen zu Eulenburg fand am Sonntag Nachmittag zur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm ein Festmahl zu 40 Gedecken statt, bei welchem der Herzog ilhelm von Württemberg, die Gesandten Bayerns und Sachsens, die Mitglieder der deutschen Botschaft und des deuischen Konsulats, zahlreiche Damen, Vertreter des Vereins „Nieder⸗ wald“, der deutschen Offiziersvereinigung und mehrere deutsche Offiziere anwesend waren. Der deuische Botschafter brachte in schwungvollen Worten einen begeisterk aufgenommenen Toast auf Seine Majestät den Deutschen Kaiser aus.

In Triest fand vorgestern an Bord des deutschen Schul⸗ schiffß „Stein! aus Anlaß des Geburtstags Seiner Majestät des Deutschen Kaisers ein Festgottes— dienst statt, dem der Statthalter Ritter von Ninaldini mit Gemahlin, der deutsche General-Konsul Pritsch mit Ge⸗ mahlin, der Bürgermeister von Triest Dr. Pitteri, der Militär⸗ bezirks Kommandant, der SeebezirksKommandant Graf Cassini, sowie die Spitzen der Zivil- und Militärbehörden beiwohnten. Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Theilnehmer zu einem Frühstück bei dem Schiffskommandanten Kapitän zur See von Wietersheim. Derselbe brachte das Hoch auf den Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich aus, worauf die Musikkapelle die österreichische Hymne spielte. Hierauf erhob sich der Statthalter Ritter von Rinaldini und gedachte zunächst in warmen Worten der An⸗ wesenheit Ihrer Majestäten⸗ des Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Auguste Victorig in Abbazia und gab sodann den ehrfurchtsvollsten Wünschen für deren Glück in begeisterten Hochrufen Ausdruck, die von der Versammlung unter den Klängen der deutschen Nationalhymne jubelnd er— widert wurden. Während des Frühstücks traf ein Telegramm des Admirals von Stern eck ein, das der Freude über die Anwesenheit des Schiffs Ausdruck gab und zu dem Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Glückwünsche übermittelte. Die Mittheilung dieses Telegramms begleitete Kapitän . See von Wietersheim mit folgenden Worten: „Hoffent⸗ ich werden wir noch langen Frieden genießen; wenn wir aber gerufen werden, werden wir Schulter an Schulter mit der sterreichischen Marine kämpfen. Auf diese Marine und deren Kommandanten bringe ich ein Hoch!“ Zu gleicher Zeit fand ein Frühstück in der Offiziersmesse statt, . sich zahlreiche Zäste eingefunden hatten; hier brachte Kapitän⸗Lieutenant Schönfelder den Toast auf, Seine Majestät den Deutschen . 6 . Franz Joseph aus.

ie das „Fremdenblatt“ meldet, ist der istrianische Landtag durch Kaiserliche Entschließung , . und ä Neuwahlen angeordnet worben. Bas Fremdenblatt“⸗ führt den Entschluß aüf die Vorgange im sstrianischen Landtag zurück, wo die italienische Masjorität durch Einführung der stalienischen Sprache als alleinige Verhandlungssprache, . durch die Bestimmung, daß Anfräge und Interpellationen nur italienisch gestellt werden dürften, bie slavssche Bevölkerung in ihren Rechten habe kränken, eventuell dieselbe aus dem parla⸗ mentgrischen Leben hinausdrängen wollen.

Im unggrischen Unterhause brachte der Finanz⸗ Minister von Lukäcz gestern einen Gesetzentwurf ein, durch den das Budg etprovisorium bis Ende April verlängert wird. Der Finanausschuß des Hauses nahm den Entwurf

ohne Debatte an. Der Obmann des Ausschusses Szeil be

grüßte den neuen Finanz⸗Minisier als lan jährigen Mir ö. des . und versicherte ihn 96 Sympathie desselben. . Bei der gestern im Unterhause fortgesetzten Berathung des Kultusbudgets erklärte der Unterrichts -Minister Wlassics, er werde die Integrität der Prinzipien der 6. ausstehenden , ,, auf das entschiedenste wahren u die Grundprinzipien des Gesetzentwurfs über die freie Religiong= übung aufrecht erhalten. Wenn fh gewünscht werde, der Ausdruck „aus einer Konfession Ausgetretene“ geändert werden möge, so werde die Regierung nichts dagegen ein- wenden, weil auch einzelne, die Kirchenpolitik der Regierung unterstützende Magnaten sich daran stießen, daß die Kon⸗ fessionslosigkeit expressis verbis im Gesetz selbst ausgesprochen werde. Die Regelung der Verhältnisse der Konfessionslofen werde im Verordnungswege erfolgen, , die Integritat der Prinzipien vollstaͤndig gewahrt werde. Betreffs der Re= zeption der Juden würden alle Rechtsfolgen der Rezeption aufrecht erhalten. ; Bei dem Grafen Nikolaus 3 Est erh azy fand gestern eine von etwa 200 Mitgliedern besuchte Konferenz der jüngst gebildeten katholischen Volkspartei statt. Die Konferenz beschloß, der Partei nur den Namen „Volkz⸗ partei“ zu geben und damit den katholischen Charakter aus dem Parteititel wegzulassen. Auf Antrag des Grafen Ferdi⸗ nand Zichy wurde beschlossen, daß die Volkspartei auf staatz⸗ rechtlicher Grundlage stehe und somit jede Gemeinschaft mit der äußersten Linken abweise.

Großbritannien und Irland.

Die Leiche Lord Churchill's wurde gestern früh, we „W. T. B.“ berichtet, von dem Trauerhause in London dem re . gebracht zur Ueberführung . Bladon, wo am Vormittag die 366 stattfand Der Bischof von Oxford, umgehen von der Geistlichkeit;, die Leiche am Eingange der Woodstock-Kirche, von wo sie nac Be endigung des Gotkesdienstes nach dem Kirchhof übergeführt mühe Gestern Mittag fand in der Westminster⸗Abtei ah Trauergottesdienst statt, dem der Marquis von Salis bury, Lord Rosebery, der Kanzler der Schatzkammer St W. . Balfour, verschiedene Mitglieder der heiden . des Parlaments, Notabilitäten und ein zahlrei

ublikum beiwohnten. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sowie der deutsche und der rusfische Bot⸗ schafter hatten Kränze gespendet.

Frankreich.

Der König Alexander von Serbien stattete gestern Nachmittag 3 Uhr dem Präsidenten der Republik Faure und darauf dessen Gemahlin einen Besuch ab, den der Fräsi dent sofort erwiderte. Der König hat dem Präsidenten Faure den

Weißen Adler⸗Orden verliehen.

In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte der Minister⸗Präsident Rib ot mit, daß der Admiral Besnard das Marine⸗Ministerium übernommen habe. Da der General Hervé, dem das Kriegs-Ministerium angeboten worden war, die Annahme desselben abgeschlagen hat, ist der Divisiong⸗= General Zurlinden, bisher kommandierender General des

IV. Armee⸗Korps, zum Kriegs⸗-Minister ernannt worden.

Der Marschall Canrobert ist gestern gestorben.

Im Sen al ist gestern von dem Justiz-Minister Tr arieuꝶ, in der Deputirtenkammer von dem Minister-Präsidenten Ribot ein Botschaft des Präsidenten Faure verlesen worden, die in beiden Häusern eine beifällige Aufnahme fand. In der Beischaft spricht der Präsident seinen Dank für seine Wat aus und bezeichnet dieselbe als eine Ehrung der arbeitsamen Demokratie, zu der der Präsident sich rechne. Die Mitglieder des Kongresses hätten der Arbeit im stillen, welche die Demokratie unablässig für die Größe Frankreichs ausübe, eine feierliche Huldigung er⸗ weisen wollen. Der Präsident fügte hinzu, er kenne die ganze Größe seiner Pflichten und werde sich denselben nicht enk ziehen, vielmehr ihnen seine ganze Hingebung und alle Wachfamkeit widmen, um die Beobachtung der r n ehe, Gesetze und eine gesetzmäßige loyale Ausübung des parla⸗ mentarischen Regimes sicher zu stellen. Die Botschaft erinnert weiter an die Ruhe, mit der sich die Uebertragung der Präsidentschaftswürde vollzogen habe, und fährt fort: as Par⸗ lament hat bewiesen, daß das freie Funktionieren der Infü—⸗ tutignen für alle Umstände ausreicht, um einen ununter⸗ brochenen Gang der öffentlichen Geschäfte zu sichern. Nie republikanische Staatsordnung kann übrigens keiner Gefähr⸗ dung ausgesetzt sein. In jedem Augenblick kann shat⸗ sächlich die Nation ihren Willen durch die Vermittelung ihrer Vertreter zum Ausdruck bringen und diese Vertreter

aben immer die Sicherheit, in der Regierung einen treuen

itarbeiter zu finden. Frankreich verwechselt nicht eine nutz

lose Agitation mit dem unaufhaltsamen Forischritt. Stark durch seine Ehrlichkeit, stolz auf seinen erworbenen Wohlstand, zu⸗ gänglich allen hochherzigen Ideen, ist Frankreich nicht Sklave irgend einer vorgefaßten Meinung, aber es verschließt sich nicht den großen Problemen, welche in der ganzen Welt die Geister bewegen. Eine Löfung zu suchen, die geeignet ist, diese Problenie dem nationalen Geiste und den Ueberliefe= rungen der Sitten anzupassen, das ist die wesentliche Muf⸗ gabe, die das Parlament zu verfolgen hat. Alle Gut⸗ gesinnten werden sich in demselben Gedanken zusammenfinden: in dem Gedanken der Versöhnung, Beruhigung und sozialen Gerechtigkeit, um durch die allgemeine Eintracht und durch, die republikanische Brüderlichkeit die andauernde Enztwickelung des materiellen und moralischen Gedeihens vor⸗ zubereiten. Stolz auf seine Armee und Marine, stark genug, um mit Recht laut seine Friedensliebe betheuern zu können, und im Besitz so werthvoller Sympathien, an denen das Land unverbrüchlich festhält, rüstet sich Frankreich in dem neuen Streben zum Fortschritt, die Nationen zu den großen Festen der Arbeit einzuladen, welche würdig find, das Jahrhundert zu krönen. In Literatur, Kunst, Wisseenschaft, . Handel, Ackerbau, in den breiten Massen des aligemeinen Stimmrechts, muß ebenso wie in der politischen Welt derselbe Eifer alle diejenigen vereinigen, denen der Glanz des fran⸗ zösischen Naniens am Herzen liegt. Die Boischaft schließt: „Zu dieser Vereinigung, zu dieser gemeinsamen Arbeit für die Macht und den Ruhm der Republik lade ich Sie ein, in dem sicheren Bewußtsein, hierin der Dolmetscher unserer ge⸗ sammten Demokratie 1 sein.

In der Deputirtenkammer brachte der Deputirte Goblet nach der Verlesung der Botschaft eine Inter⸗ pellation über die Politik und die Bildung des neuen Kabinets ein. Goblet hielt die Nothwendigkeit der Ver⸗