1895 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Erfüllung 6. Zwecks voraussichtlich hinreichenden . anwachsen sollte, zur Tilgung von Reichsschulden verwendet werden oll.

uch hinst tlich der Ergänzung der Einnahmen des Reichs durch zeitweilige Erhebung von Zuschlaͤgen zu den Stempel. und Verbrauchs- abgaben behufs der Balancierung des Reichshaushalts Etats in dem Fall, wenn dazu der vorgedachte Fonds nicht die Mittel bietet oder seiner Zweckbestimmung nach nicht in Anspruch zu nehmen ist, wieder holt der vorliegende Entwurf die früheren Vorschläge.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein auf Kredit bestellender Kaufmann ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 18. September 1894, nicht ohne weiteres deshalb wegen Betrugs zu bestrafen, weil er bei der Bestellung eines größeren Waarenpestens dem Vertragsgegner seine ungün stige ö ,, und diesen da⸗ durch . hat. Der Ümstand, i moralische Pflichten, Treue und Glauben im Handeltzvverkehr die Angabe der Wahrheit geboten, macht das bloße Verschweigen derselben noch nicht zur Unterdrückung von Thatsachen im Sinne des 8263 St. G. B.. Letztere kann in ihm nur ge⸗ funden werden, wo eine Rechtspflicht in dieser Richtung besteht. Eine Rechtspflicht aber, unaufgefordert dem Vertragsgegner Mit- . über die eigene Vermögenslage zu machen, liegt dem auf Kredit bestellenden Kaufmann ler ic um deswillen, weil er Kredit in Anspruch nimmt, nicht ob. Es kann diese Rechtspflicht deshalb auch nicht dadurch begründet werden, daß der Kredit in höherem 6 in Anspruch genommen wird. Daß aber andere Umstände dem Verschweigen den Eharakter einer Unterdrückung verliehen, ist von der ö. nicht dargelegt und aus der Sachlage nicht erkennbar...

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlich der Stadtverordneten⸗Wahlen hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1894 folgende bemerkenswerthe Rechtssätze ausgesprochen:

I Die Aufstellung und Auslegung von Wählerlisten zu der Stadtverordneten⸗Versammlung ist im Gebiet der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 Sache des Magistrats, und dieser braucht nicht ohne weiteres die von den Mitgliedern der Stadt⸗ gemeinde nicht beanstandete Liste der Stadtverordneten ⸗Versammlung oder deren Kommissionen zur Prüfung vorzulegen.

2) Die Anfertigung der Wählerlisten durch einen ge⸗ eigneten Beamten unter der Kontrole des Bürgermeisters ist af, wenn das Magistrats-Kollegium die vorschriftsmäßige Auslegung der so festgestellten Liste bekannt macht und amtlich bescheinigt.

3) Eine über die Grenzen des Erlaubten hinausgehende Wahl⸗ agitation kann regelmäßig nur dann die Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen zur Folge haben, wenn dadurch das Wahl⸗ ergebniß selbst in Frage gestellt worden ist.

4) Hat der Bürgermeister einen Stellvertreter als Vor⸗ sitzenden des Wahlvorstan ds ernannt, so ist er doch befugt, die Leitung der Wahlen, unter Verdrängung des berufenen und J,. Stellvertreters, selbst zu übernehmen.

Bei den Wahlen zu der Stadtverordneten⸗Versammlung in X. Provinz . wurden neun Personen gewählt, deren Wahlen saͤmmtlich von der Stadtverordneten Versammlung von Amtswegen für ungültig erklärt wurden, und zwar aus folgenden Gründen: Die Stadtverordneten⸗Versammlung hätte nach den Wahlen den Magistrat um Aushändigung der Wählerliste behufs Prüfung durch eine Kom⸗ mission ersucht, aber der Magistrat hätte die Vorlegung der Liste ab=

elehnt. Die Wählerliste wäre nicht dem Magisfrat zur Be— . vorgelegt, sondern auf bloße Weisung des Bürgermeisters von einem Beamten angefertigt worden. Ferner wären die Wahlen durch den Bürgermeister in unzulässiger Weise beeinflußt worden, auch hätte der Bürgermeister die von ihm als Vor— sitzende des Wahlvorstands ernannten Vertreter, die Stadträthe N. und 3., vom Wahltisch abtreten lassen und selbst den Vorsitz übernommen, was ebenfalls als Agitationsmittel gedient hätte, um bei einer bedeutenden Anzahl wirthschaftlich schwacher Wähler das freie Wahlrecht zu erschweren. Der Magistrat klagte auf Auf⸗ hebung des Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung, und der Bezirksausschuß erkannte auf Gültigkeitserklärung sämmtlicher Wahlen. Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober-Verwaltungs⸗ gericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: ‚Das von der Stadtverordneten⸗Versammlung in Anspruch , . Recht, über alle Gemeindeangelegenheiten, zu beschließen, esteht nach 35 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30 Mai 1853 insoweit nicht, als diese Angelegenheiten aus- schließlich dem Magistrat überwiesen sind. Die Aufstellung und Auslegung der Listen ist aber nach 19, 20 a. a. S. Sache des Magistrats, und nur in dem Falle, daß Einwendungen gegen die Liste erhoben worden sind, ist hier die Stadtverordneten Versammlung zu Beschlüssen berufen; auch bilden lediglich die Einwendungen dann den 8 ,. der Beschlußfassung. Ob andererseits das allgemeine Recht der Kontrole, wie ez der 37 a. a. O. der Stadtverordneten⸗ Versammlung einräumt, die Beklagte jn einem solchen Verlangen berechtigte, kann offene Frage bleiben. Denn selbst bejahenden Falls und weiter vorausgesetzt, es sei der Kläger der vollen Ausübung dieses Rechts durch Vorenthaltung der Liste ohne zulänglichen Grund hindernd entgegengetreten, ist doch darüber kaum ein Zweifel möglich, daß dadurch nicht die Wahlen wenn sie einmal an sich gültig voll⸗ zogen waren wieder ungültig werden konnten; es fehlt an jedem Kausalnexus zwischen dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisfes und einer späteren Verkümmerung des Wahlprüfungsrechts, wenn man überhaupt eine solche in dem ablehnenden Verhalten des Klägers erblicken will. Was die Herstellung der Liste betrifft, so ist es durch 5 19, 29 der Städteordnung keineswegs ausgeschlossen, daß die Anfertigung, wie hier geschehen, unter der Kontrole des Bürgermeifters durch einen geeigneten Beamten erfolgt, hier umsoweniger, als die grund⸗ legende Bürgerliste bereits durch einen Magistratsbeschluß richtig gestelft war. Im übrigen bedarf es eines näheren Eingehens auf den Modus der weiteren Erledigung des dem Magistrat obliegenden Geschäfts nicht, weil es nach dem oben mitgetheilten Sachverhalt. „der Magistrat! gewesen ist, welcher die öffentliche Auslegung der Liste der stimmfähigen Bürger für das Jahr 1893 bekannt gemacht, auch die ö. dieser Listk in der gesetzmäßigen Zeit amtlich besche nigt hat, Seitens der Beklagten ist mit besonderem Nachdruck auf die Agitation hingewiesen, welche im großen und ganzen auf eine Wieder⸗ wahl des bisherigen Bürgermeisters hingewirkt haben und in wenig taktvoller Weise betrieben worden sein soll. Indeß kann eine solche allgemeine Einwirkung für sich allein nicht zu dem Ergebniß einer Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen führen, selbst da nicht, wo im einzelnen Fall über die Grenze des Erlaubten hinaus dem Willen det Wählers beisplelzweise durch Androhung der Arheits⸗ und Kundschafts.; entziehung Zwang anzuthun versucht wurde. Eine solche Agitation ist vielmehr erst dann zu beachten, wenn im einzelnen Falle der Ber such der Beeinflussung das K selbst in Frage gestellt hat. Dabel wärde übrigens nicht gerade ein strenger Nachweis, des ursäch= sichen Zusammenhangs gefordert werden, sondern die freie richterliche Ueberzeugung über den inneren Vorgang entscheiden dürfen. Der Büͤrgermeister ist nach 3 24 St. D. der gesetzliche Wahlvorstand und kann daher von einer Stellvertretung nach seinem pflichtmäßigen Er messen auch wieder absehen. Der von seiner Stellung als. Bürger melster ausgehende Einfluß ist vom Gesetz selbst nicht als ein Grund angefehen worden, um ihm die Leitung des Wahlperfahrens zu ent ziehen, da er vielmehr zum Vorsitzenden bestimmt ist. I 1226.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel des deutschen Zollgebiet.

Das Dezemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt heraus- gegebenen . Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des beutschen Zollgebiets hat soeben die Ein, und Ausfuhr des Jahres 18354 nach Mengen und nach vorläufiger Wer th berechnung veröffent- licht. Hiernach ergiebt sich folgendes Resultat?.

Die Einfuh nin, ü. in den deutschen , ,, . betrug:

4 320 224 521 (100) kg 298 155 571 (100) Kg, also im Jahre 1894 mehr 22 968 950 (100) . Nach Abzug der Edelmetalle beträgt die Gesammt ⸗Einfuhrmenge 320 215 844 (100) an nen 298 147 763 (100) Kg des Vorjahrs. Die Aus fuhr⸗Menge betrug: 1894 1893 22s 830 185 (100 Kg 2lz 6ib 42 (100 Eg, also im Jahre 1894 mehr 15 214 746 (100) Kg, Nach Abzug der Edelmetalle verbleiben als Gesammt-⸗Ausfuhr⸗ i e 228 825 580 (100 kg gegen Alz 60 221 (100) kg des Vor⸗ ahrs. ( Der vorläufigen Werthberechnung nach ergab sich für die Ein fuhr ein Werth von: 1894 1893 4 605 755 000 4134070 000 , also in 1894 mehr 471 685 000 S Auf den Edelmetallverkehr treffen 359 641 009 6 gegen 172 332 000 ½ im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 4246 114 900 S gegen 3 96l 738 000 M im Vorjahre. Der Aus fuhrwerth wurde berechnet mit: 1894 1893

3 277 375 000 3 244 562 000 6, also in 1894 mehr 32 813 000 MS.

Auf den Edelmetallverkehr entfallen 99 150 009 * gegen 152 604 000 S im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 3178 225 9900 6 gegen 3 691 958 909 ½ im Vorjahre. z

Die Einfuhr von Getreide und landwirthschaftlichen Erzeugnissen hat sich gegen das Vorjahr um 157 728 090 S6 und die Einfuhr von Vieh um 55 932 000 ½ gesteigert; die Ausfuhr hat bei den Textil⸗ waaren der Tarifposition 2 (Baumwolle und,. Baumwollenwaaren) um 4143 009 , der Tarifposition 22 (Leinengarn und Leinen—⸗ waaren) um 6 561 000 S, der Tarifposition 30 (Seide und Seiden⸗ waaren um 29 407 000 Ss, der Tarisposition 41 (Wolle und Wollenwaaren) um 17035 0600 Æ, also für die ganze Textilbranche um 57 146 000 S abgenommen.

Gesteigert hat sich hauptsächlich die Ausfuhr von Eisenwaaren (lum (15 219 000 M6), von Instrumenten, Maschinen und Fahrzeugen (um 14272 0090 M) und von Droguerie⸗, Apotheker und Farbewaaren (um 12112 09090 ).

Die Einfuhr von Getreide hat sich bei Weizen von 7034530 (100) kg des Vorjahrs auf 11 538 374 (100) kg, bei Roggen von 2245 624 (100) Kg auf 6 536 245 (100) Kg, bei Safer von 2429 460 (100) Kg auf 4 025503 (100) kg und bei Gerste von 8517 404 (100) kg auf 10 974 970 (106) Kg gehoben, während die Ausfuhr in- folge der Einfuhrscheine bei Weizen von 2931 (100) kg des Vor⸗ jahrs auf 791 907 (190) kg, bei Roggen von 2705 (Iö0) kg auf 497118 (100) kg, bei Hafer von N60 (100) kg auf 227 594 6 6 jd bei Gerste von 82 349 (100) Kg auf 1954 047 (100) Kg gestiegen ist.

Fürsorge für die Handweber.

Im Hinblick auf die guten Erfolge, die mit dem Wanderunterricht und der Verbesserung der Webestühle bei den Hauswebern des Glatzer und Eulengebirges bisher erzielt worden sind, hat Seine Majestät der Kaiser und König zur Hebung der Lage der Handweber in den Kreisen Glatz, Neurode, Reichen bach, Waldenburg und Schweidnitz ein neues Gnadengeschenk von 45 000 bewilligt.

Zur Arbeiterbewegung. . Aus Budapest meldet W. T. B.: Gestern fand hier eine zweistündige Kundgebung von Arbeitslosen statt, welche die Straßen der Stadt durchzogen. Neunzehn Verhaftungen wurden wegen Widerstands gegen die Anordnungen der Polizei vorgenommen. In Groß-⸗Beeskerck wurden aufreizende Druckschriften konfisziert

und ein Hauptagitator verhaftet. In Klausenburg verbot die Polizei gestern eine Arbeiterversammlung, die das Wahlrecht der Arbeiter auf ihre Tagesordnung er arte,,

In Sze gedin beschlagnahmte die Polizei, als sie Haus⸗

suchungen bei sozialistischen Agitator en vornahm, aufreizende Druckschriften und verhaftete drei aus Alfoeld zugereiste Agitatoren. Vor dem Rathhause verlangten etwa 59 Arbeiter die Freilassung der Verhafteten. Da die Arbeiter eine drohende Haltung annahmen, griff die Polizei ein und verhaftete drei Rädelsführer, worauf die Menge sich ruhig zerstreute.

Literatur.

Geschichte.

ff. Die Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm J. Von Heinrich von Sybel. 7. Bd. München und Leipzig, R. Oldenbourg, 1394. Wie der sechste ), so be= handelt der vorliegende siebente Band des Werks einerseits den innern Ausbau des Norddeutschen Bundes und die Fortentwicklung des Ein heitsgedankens, andererseits das Verhältniß Preußens zum Auslande, . zu Frankreich. Im Innern war die erste Sesston des Zollparlaments (1868) ein großer Schritt vorwärts; in die Debatte uber die vorgelegten Gesetzentwürfe wirthschaftlicher Natur spielten die politischen Gegensätze hinein, aber gerade dieser heiße Redekampf trug viel dazu bei, manche Vorurtheile hüben und drüben zu mindern. Die legislatorischen Resultate waren befriedigend; zwar wurden einige wichtige Regierungsanträge wie die Erhöhung der Taback⸗ steuer und des Petroleumzolls abgelehnt, aber die bedeutendsten, die Handelsverträge mit Spanien, Oesterreich und dem Kirchenstaat, wurden angenommen. Im Norddeutschen Reichstag desselben Jahres war es vor allem die Bundesschuldenklausel die die , auf⸗ einander platzen ließ. Die Linke und die Mittelparteien verlangten für den Reichstag das Recht, gegen die Beamten der Bundes⸗ Schuldenverwaltung strafrechtlich einschreiten zu können, was die Regierung als m gli bezeichnete. Bismarck, von Moltke unter stützt, entgegnete; diefe Bestimmung würde den Bunderkanzler unter den Kreisrichter stellen und jede selbständige finanzielle Thätigkeit des Ministeriums, die in Zeiten der Noth, wie im letzten Kriege, unver- meidlich sei, lahmlegen. Nach langen Debatten einigte man sich endlich auf einen Kompromißvorschlag Camphausen's: die Verwaltung der 1867 vom Reichstag für,. Marinejwecke bewilligten Anleihe sollte bis zum Erlaß eines definitiven Gefetzes der Hauptverwaltung der preußischen Staagtsschulden unter Mitwirkung einer aus Reichstags⸗ und Bundesrathsmitgliedern bestehenden Leon r effsbn übertragen werden. Hierdurch wurde endlich der Marinebau ermöglicht, der längere Zeit suspendiert worden war, da der Reichstag nur unter jener unannehmbaren Bedingung die Anleihe dazu bewilligen wollte. Frucht⸗ bar war die Session ferner auf dem Gebiet der Rechtspflege; die Schuldhaft wurde abgeschafft, die Rechtsverhältnisse der von Wel, Delitzsch begründeten Genossenschaften geordnet und die Gewerbefrei⸗= heit durch Beseitigung des Zunftzwangt angebahnt. Späterhin wurde ein einheitliches Strafgesetz für den Bund entworfen, in dem Bis⸗ marck, entgegen dem Verlangen der Linken, die Beibehaltung der Todesstrafe durchsetzte, In der Pflege des nationalen Cinheitestrebens war die Regierung wie früher bemüht, jede schädiiche Ueberhastung zu vermeiden. So stellte einst Lasker an den Kanzler die An⸗

frage, warum er dem Wunsche Badens, in d Uahdeignnzn in werken, m fe dheb,,, Wm'et . die Hauptsache sei die militärische Verbindung mit Baden

) S. d. Besprechung in Nr. 300, 1894, d. Bl.

außerhalb des Bundes im Süden besser als Pionler der den 5 wirken, denn als Bundesglied. tschen

Der intereffanteste Theil des Bucheg ist ohne Zweifel die Ge schichte der auswärtigen Politik und der , Kriegeg den 1576. Ein großer Raum ist, den Verhältnissen in Frankreich ge, widmet. Wie bereits im sechsten Band dargelegt, war Napoleon'z

Stell fehr prekär geworden; mit den Mißerfolgen nach außen r nf im Innern elne starke chauvinistisch antidynastische Strömung geltend gemacht. Freili war keineswegs die

anze Nation kriegslustig gesinnt; die Mehrheit der Bürger 4. Bauern war ohne Frage, für den Frieden und die Er⸗ haltung der Dynastie, aber die rührige Mingrität vertrat entschieden aggrefflve Tendenzen, denen überdies ein Theil der n, . des Kaisers zugethan war. Napolegn, der ohne kriegerische leigungen war, fuchte auf diplomatischem Wege Erfolge, aber vergeblich: alle

Frankreich, Desterreich und Italien mit antipreußeischer Spitze und (in Eifenbahn. und Handelsbertrag mit Belgien, der das Nachbar. land unter französischen Einfluß bringen sollte, mißlangen, zum thell fogar nicht ohne neue Demüthigung. Dest eifriger suchte der Kaiser feinen Thron durch innere Reformen zu befestigen; er umgab sich mit berantwortlichen Ministern, führte die Preßfreibeit ein und berief end. lich den deutschfreundlichen liberalen Deputirten Ollivier an die 2 der Regierung in der Hoffnung, so seine Dynastie populär machen und alle kriegerischen Verwickelungen bermeiden zu können. In der That schien im Sommer 1879 jede Gefahr eines nahen Krieges beseitigt zu sein, zumal da eine heftige Erkrankung Napoleon ' alle plötzlichen Entschlüsse der Pariser Regierung unmöglich zu machen schien.

Wie bekannt, war es die Kandidatur Hohenzollern, die daz Kriegsfeuer entzündete. Ausführlich erzählt, der Herr Verfasser, wie dem Prinzen Leopold von Hohenzollern seit dem Jahre 1863 die spanische Krone wiederholt angeboten worden war, aber von ihm jedesmal abgelehnt wurde. Der König von Preußen, den der Prinz als Familienhaupt jedesmal davon in Kenntniß billigte seinen Entschluß stets; Bismarck hatte r einige politische Gründe für die Annahme gelt ge⸗ macht. Nun kam im Jahre 1870 ein neues Anerbieten ben Spanien an den Prinzen, und diesmal nahm er die Krone an, ohne vorher dem König, der ihm übrigens nach Hohenzollern'schem Familien. recht die Annahme weder befehlen noch verbieten konnte, M emacht zu haben. Welche Gründe ihn zu seinem verändern Gm . bestimmt haben, ist unbekannt; als er aber bekannt win war die eberraschung allgemein. In Frankreich, wo Regierung um Ul die spanische Thronfrage stets mit großer Aufmerksamkeit verfolt n namentlich die Kandidatur Hohenzollern mißgünstig betrachtet war man empört; man erblickte in dem Heimfall des spanssch Throns an einen preußischen Prinzen eine Verletzung der Interessen Fran, reichs, das so auf beiden Seiten von der Dynastie Hohenzollern ein schlossen sei. Man war fest überzeugt, daß alle vorhergegangenen lehnungen nur Schein gewesen seien und der 1 . der An elegenheit auf eine Intrigue Bismar's zurückzuführen sel. 3 diesem Glauben blieben die französischen Minister auch, als ihrem Botschafter Benedetti in Berlin erklärt wurde, die letzte Aufforderung des Prinzen Leopold und seine Zusage seien ohne Vorwissen der preu⸗ ice Regierung geschehen, ja der König sei selbst über den Entschluß efremdet gewesen. Die weitere Entwicklung der Dinge ist bekannt. Man befestigte sich in Paris immer mehr in der Anschauung, daß . Ehre durch Preußen bloßgestellt sei und eine entscheidende

euugthuung gefordert werden müsse: eine Auffaffung, die schließlichͥ

nach dem freiwilligen Rücktritt des Prinzen in der Doppelforderung an König Wilhelm, die Wiederholung der Kandidatur für immer zu verbieten und einen öffentlichen Entschuldigungsbrief an Napoleon zu schreiben, ihren Ausdruck fand. Die Forderung wurde auf die bekannte Weise vom König in Ems zurückgewiesen und, wie Herr von Sybel vortrefflich guseinandersetzt, auf, des Königs Befehl Forderung und Ablehnung veröffentlicht. Diese sogenannte Emser Depesche hatte in Frankreich und Deutschland ungeheure Wirkung; dort sah man darin eine neue Verletzung der franzoͤsischen Ehre, hier war man empört über die Zumuthungen an den König

und forderte eklatante Sühne für diese Beleidigung des Staatsober⸗ bhaupts. Eine friedliche Beilegung des Streits war jetzt nicht mehr mö, lich, und wenige Tage darauf erfolgte die formelle Kriegs erklärung. ; ; z ;

Der Herr Verfasser schildert dieses diplomatische Vorspiel des großen kriegerischen Dramas aufs i i, von Tag zu Tag, ja von Stunde zu Stunde beschreibt er die Entwicklung der Dinge, wobei er naturgemäß am längsten bei der Darstellung der Pariser ECreignisse verweilen muß, da dort die Scenen fortwährend wechselten. Sehr scharf charakterisiert er die Pariser Machthaber: Der Minister des Auswärtigen, der Herzog von Grammont ist ein eigensinniger, beschränkter Kopf, befangen in nationaler und religiöser Abneigung gegen Preußen, ein perfönlicher Feind Bismarcks; kriegslustig und überzeugt don der Un besiegbarkeit Frankreichs, thut er alles, um den Bruch herbeizuführen, wobei er weder brutale Beleidigungen des Gegners noch die Täuschung seines Kaisers und der übrigen Regierungsmitglieder scheut; Napoleon schwankt rathles hin und her, bald fügt er sich e nn,. kriegerischen Minister, bald widerspricht er ihm oder sucht heimlich seine Plaͤne zu durchkreuzen stets ohne Einfluß; kurz er ist ein geistig völlig gebrochener Mann, der das dem Fürsten Bismarck zugeschriebene Wort, er sei stets eine große verkannte Unfähigkeit! gewesen, für die letzte Zeit seiner Regierung boll bestätigt. Auf der anderen Seite dagegen stehen König und Minister vereint in ihrer Politik: strenge Defensive und Achtung vor fremden Rechten, aber unbedingte Wahrung der eigenen Würde und Abweisung aller unberechtigten Ansprüche; maßvoll in den Formen, stets entschieden in der Sache.

Handel und Gewerbe.

Vor nachstehend aufgeführten Amsterdamer Firmen wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt:

T. Berger u. Co.,

J. van der Kamp Ir. . ;

Henri Averkamp, der sich als Zivil-⸗Ingenieur und Händler in Veloeipeden ausgiebt. . ; ;

Kwaak u. Co., Herausgeber der Schmähschrift Klappei“, früher „de Vlinder ).

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr and in Oberschleßien. . st e. der 33 hr find am 28. d. M. gestellt 20s, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. . In , ien sind am 21. d. M. gestellt 2866, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht viehmarkt vom 26. Januar 1855. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche m Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3105 Stück. Durchschnttttzpreis für 190 kg.) J. Qualität 129 - 128 M6, II. Qualitat lör Lis , III. Qualitäs 63 55 . LV. Qualität S9 - S5s .= Schweine. Auftrieb 6143 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 104 M*. Landschweine: 2, gute 1060 —– 100 b. geringere 94— 98 M6, Galizier M, leichte Ungarn 6 20 dg Tara, Bakoner 84—- 85 4 bei 27,5 Kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 894 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg.) J. Qual. 1,12 - 1,20 6, II. Qual. G92 -=- 1,10 S6. III. Qualität O76 - 0 90 M Schafe. Auftrieb 7231 Stück. (Durchschnitis preis für 1 kg.) J. Qualität 1,00 - I, 12 A, II. Qualität 0, 85 - 0, 966 M, III. Qualitãt p.

Essen g. Ruhr, 28. Januar.

W. T. B.) Der Kohlen⸗

er Sa f abgeschwãcht.

versandt ist durch Störungen in Nächste Börse am 27. Februar.

im Kriegsfalle, und hierfür sei gesorgt; im übrigen könne Baden

feine Äftionen, insbesondere sein Versuch eines Dreibundes zwischen

mee.

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