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Bezeichnung Bedingungen, Bezeichnung Bedingungen, Bezeichnung Bedingungen,
J der nach §. 1054 unter welchen Haltung . ʒ§. 1054 unter welchen . der nach 8. 1054 unter welchen der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Betriebe. uagelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden
1. . . . 1. 2. 3. 1. 2. 3 — —
als 12 Stunden dauern lich des geblasenen Spie, eder Festtag fallenden Ar. ls 12 Et nden hae für jeden vierten Sonn lr en n Verarbei⸗· ene . ist den Arbeitern für jeden vierten Senn.
tag 36 Stunden. kung der Glasmasse. eine mindestens 24 stündige tag 36 Stunden.
Der Reichskanzler ist be⸗ Diefe Ausnahme finbet Ruhezeit zu gewähren. ö Reichskanzler ist be fugt, Abweichungen hinsicht⸗ auf. den ersten Weih⸗ fugt, Abweichungen hin. lich der Dauer der im vorigen eg, Oster · und sichtlich der Dauer der Absatz vorgeschriebenen Ruhe⸗ Pfingsttag keine Anwen⸗ Ruhezeit zuzulassen , dieselbe zeit zuzulassen; dieselbe muß dung. muß jedoch für jeden Arbeiter ee, fr fen Ali better Bei der Herstellung Die den Arbeitern zu ge , e, , . mindestens die ,, von Hohl und Preßglas währende Ruhe hat min. liegenden Sonnta r.
, . . faiscen, aus Wannenöfen mit destens zu dauern: e, . eit — * ö 3 , n n. dreischichtigem Betriebe für zwei aufeinander fol dil lee, Bmannsch . . . die Verarbeitung der gende Sonn⸗ und Fest r,, 9 aft . oõsungsmannschaften lasme se, jedoch mit lage e . je 12 Stunden nach k fine i ft ge, n, cen se nnen e , . Beschäftigung . en brechung. Diese Aus. 3 . ,,. nicht verwendet 5 Die nicht verwendet werden. Die . 69 3 . . denselben zu gewãhrende ruhe denselben zu gewährende Ruhe . Pfingstta kein An. für die abrigen k muß mindestens das muß mindestens das Maß . 9 erte ge Ls Str ben der den abgelbsten Arbeitern der den abgelösten Arbeitern wen n,, Feßtag ( gewährten Ruhe erreichen. gewährten Ruhe erreichen. Bei der Herstellung . ö zu ge Das Entladen und Ver⸗ Die Festsetzung dieser von Suhl . Dreßglas n, , ,. ; . 3 . schieben von Eisenbahn⸗ Stunden erfolgt ö ö. . ö . ö. C. Metallverarbeitung; Maschinen, Apparate. . 3 , . d . At. folgenden Sonntagen so⸗; aufeinander folgenden ID Emaillit . Der Betrieb der Die im Betriebe der . sind . . wie an den nicht auf Sonntagen 36 Stunden, werke. Schmelzöfen für Emaillir, Schmelzöfen beschäftigten Ar . ö set — einen Sonntag fallenden für die übrigen Sonntage masse. Diese Annahme beiter find an brei den je e, , , ig Festtagen die Verarbei⸗ sowie für die nicht findet auf das Weih vier Sonntagen von jeder mah g, oo A . 2 . tung der Glasmasse bis auf einen Sonntag nachts., Oster, und Arbeit freizulassen ,,, J 3 12 Uhr Mittags. Diese fallenden Festtage 18 Pfingstfest keine Anwen wahren. 5 Ausnahme findet auf den Stunden. dung. ö . ersten Weihnachts, Oster⸗ 6. Eisen. Die Arbeiten der gessk., Die den Arbeitern zn ge . , M Ent. Det Bete nit da. , ,, Hochofen« wärter und Stocher währende Ruhe hat min ö ; nn, fön er gelt von 6 r währende Ru werke. Geizer, Schürer), der destens zu dauern: Bei der Herstellung Die den Arbeitern zu ge, von Weiß- Norgens bis 56 Uhr destens zu dauern: Naf hinten, Sch fl, elzer entweber für jeden zweiten von Gußglas (Roh. und währende Ruhe hat min blech auf Abends. Diese Aus. für zwei aufeinander fol. icht. und Appã n. Sonnteg 4 Stunden Spiegelglas) an dreien destens zu dauern: elektro nahme findet auf das gende Sonn⸗ und Fest⸗ ter, die Zufuhr der Roh, oder für jeden dritten von viet aufeinander fel, für inen, ven, vier (ntischem ,. Oster· und tage stoffe zn den Hochöfen, Sonntag Sz Stunben genden Sonntagen so— aufeinander folgenden Wege. Pfingstfest keine Anwen⸗ entweder 36 Stunden die Verarbeitung der oder, sofern an den übrigen wie an den nicht auf Sennteg en ss t mden. rns. ober irt, Schlacken, die Verladung Sonntagen die Arbeits⸗ einen Sonntag fallenden Seiden Tan. und Abfuhr der Produkte schichten nicht länger Festtagen die Verarbei. , . von den Hochöfen. als 12 Stunden dauern, tung der Glasmasse wäh⸗ für die abrigen Semih für jeden vierten Sonn ⸗ rend höchstens 9 Stunden. em m cher , en, tag 36 Stunden. Diese Ausnahme findet oder für jeden zweiten Der Reichskanzler ist be aufden ersten Weihnachts, , fugt, Abweichungen hin Oster! und Pfingsttag den. e ., ö. 6. ö. ö Anwendung. . . w . Ruhezeit zuzulassen, dieselbe 2) Kalk und ĩ 5 . rüfung von Den Arbeitern sind min— J., n,, , mindestens die Jesammtdauer brenne. Beschien ber Hefen bis elektrisch r Apparaten am Her. 5 1050 Absatz 3 oder, mit seiner auf die zwischen ö. Uhr Vormittags. Maschinen stellungs und am Auf. Genehmigung der unteren liegenden Sonntage fallenden Bei Sch achtöfen mit und tellungs orte. Diese Aus. Verwaltungsbehörde, gemäß Arbeitszeit erreichen. efffeetung d Apparate. ne hine findet auf das 5. 1050 Absatz 4 der Ge—⸗ ö . ö . schicken der Oefen und k 3 9 ö werbeordnung zu gewähren. ürfen je 12 Stunden na . . en Arbeitern sind min. er ⸗ immelfahrts. und ver ihrer ö . 1 ö ,, . Pfngstfest keine An. . Beschäftigung zur Arbeit Vorn itt ugs. 8e e Absatz 3 oder, mit wendung. — nicht verwendet werden. Die Bei Ring, und Kam—⸗ Genehmigung der unteren ,, meröfen an mehreren kö ö D. Chemische Industrie. as Ma ; ;. . ; ö ; ; der den abgelbsten ö , n,, folgenden werbeordnung zu gewähren. ) Gewin. Der Betrieb der Röst. Die den Arbeitern zu ge. . ö Sonn und Festtagen mit nung von 6fen, der Kondensations währende Ruhe hat min- gewährten Ruhe erreichen. Ausschlus des ersten Schwefel und Konzentrationgein. destens zu dauern: Das Entladen und Die Feftsetzung dieser . 5 ö. ö säure. richtungen sowie der entweder für jeden zweiten Verschieben von Eisen. Stunden erfolgt durch die , . ö. Transport der Säure zu Sonntag 24 Stunden bahmwwagen bis zu 5 Poltizeibehörbe. Den Ar— , , . dem Lagerraum. eder für jeden drihen Stunden. beitern sind mindestens Ruhe⸗ . 3. ,, Sonntag 36 Stunden zeiten gemäß . 105 e Absat . . JJ . oder, sofern an den übrigen oder, mit Genehmigung der ei Etagenöfen der Die . . 9 Sonntagen die Arbeits . unteren Verwaltungsbehßörde, Betrieb mik Ausschluß währende Ruhe hat min. schichten nicht länger gemäß 5. 1050 Absatz 4 der der Zeit von 8. Uhr destens zu dauern: als 12 Stunden dauern, Gewerbeordnung zu ge— Morgens bis 6 Uhr für das Weihnachts. für jeden vierten Sonn · währen. Abend. Oster, und Pfingstfest tag 36 Stunden. sowie für zwei auf. Der Reichskanzler ist be⸗ Bessemer / In Werken, in welchen Die den Arbeitern zu ge— einander folgende Sonn. fugt, Abweichungen hin und die Arbeit an jedem zweiten währende Ruhe hat min. und. Zesttage sichtlich der Dauer der Thomas Sonntage mindestens 36 destens zu dauern: entweder 36 Stunden Ruhezeit zuzulassen; dieselbe stahlwerke, Stunden ruht, der Betrieb. für jeden Sonntag ab— e, h n,, . muß jedoch für jeden Arbeiter Martin-und an den übrigen Sonntagen wechselnd 24 und k ; mindestens die Gesammtdauer Tiegelguß ⸗ mit Ausschluß der Zeit von 48 Stunden. / Stunden, seiner auf die zwischen⸗ stahlwerke, 6 Uhr Morgens bis 6Uhr f“r die ,, liegenden Sonntage fallenden Puddel /! Abends. Diese Aus nahme entweder ö Stunden Arbeitszeit erreichen. werke und, findet auf die in das Weih= oder für jeden zweiten Ablösungsmannschaften zugehörige nachts,, Neujahrs., Oster Sonntag 36 Stun dürfen je 12 Stunden nach Walze und und . fallenden den. und vor ihrer regelmäßigen . a . eine An 1 3) Herstet. Bei Rin göfen das Nach. Beschäftigung zur Arbeit ö 8. - kung von füllen von Rohstoffen. nicht verwendet werden. Die . Das Entladen und Die Festsetzung dieser Cement. An mehreren aufein— denselben zu gewährende Ruhe 3 Verschieben von Eisen⸗ Stunden erfolgt durch die ander folgenden Sonn Den Arbeitern sind min muß mindestens das Maß bahnwagen bis zu 5 Polizeibehörde. Den Ar— und Festtagen mit Aus destens Ruhezeiten gemäß der den abgelösten Arbeitern Stunden. beitern sind mindestens Ruhe. schluß des ersten dieser §. 105e Absatz 3 oder, mit gewährten Ruhe erreichen. . gen e §. ö. . 6. das Herausnehmen Genehmigung der unteren . oder, mit Genehmigung der er Arbeitserzeugnisse aus Verwaltungsbehörde, gemä ; 1 ; ö ; ; wee e ie ehre, . e ef. 9 1is , der 6 . . . 16 . ‚. Der Betrieb der Kälte · Die den Arbeitern zu e gemäß §. 105 0 Absatz 4 der Einsetzen der Rohstoffe werbeordnung zu gewähren. Schwefel— en,, so. währende Ruhe hat mi Gewerbeordnung zu ge bis 9 Uhr Vormittags. säuremono- Eine , . 6. , k weiten währen. Die Seizung der Trocken · hydrat. ell . ö . ,. ig *. nden ö einrichtungen (Darren). zellen. Diese Ausnahmen Sonntag ö der B. Industrie der Steine und Erden. sinden auf das Weih. oder für jhen dritten h Glas. Der Bebcieb, der. Den Arbeitern find min. H Herstel.! Der Betrieb der Benn, Die den Arbeitern zu ge— nachts. Oster. und Sonntag 36 Stunden důtten Schmelzöfen behufs Ser. destens Ruhezeiten. gemäß lung von öfen. Diese Ausnahme währende Ruhe hat min. Pfingstfest keine Anwen. oder, sofern an den übrigen ö . . .. a Wo ö . z Porzellan findet auf das Weih destens zu dauern: dung. Sonntagen die Arbeits ˖ stellung der Glasmasse. 66. 9 ö. y köpfen. nachts,. Oster, und entweber für jeden zweiten schichten nicht länger . ! ö . örd . Pfingstfest keine An Sonntag 24 Stunden als 12 Stunden dauern, 6 . 3. ö. . wendung. d, für jeden dritten für jeden vierten Sonn ; 8. . satz à der, Ge Sontag 3 She tte lag 36 Stunden. ; ,, oder, sofern an den übrigen Der Reichskanzler ist be. Bei der Herstellung Vor oder nach den ganz Sonntagen die Arbeftz. fügt, Abweichungen hin. sichtlih der Dauer der
von Tafelglas, einschließ oder theilweise in den Sonn ⸗
schichten nicht länger