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ö . 3 ö — —— Bezeichnung Bedingungen, Gattnn Bezeichnung Bedingungen, Bezeichnung Bedingungen, k , der nach 8. 105d unter welchen e , der nach 5. 1054 unter welchen a. der nach 5. 1054 unter welchen der Hekriebe., 'agelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. . 2. 3. 1 2. 3. ö 2. 3. Ruhezeit zuzulassen, dieselbe 6) Gewin Der Reichskanzler ist be= muß jedoch für jeden Arbeiter nung von fugt, Abweichungen hin- mindestens die Gesammtdauer Soda und sichtlich der Dauer der seiner auf die zwischen. Pottasche: . Ruhezeit zuzulassen; dieselbe liegenden Sonntage fallenden a. nach dem Der Betrieb der Soda. Die den Arbeitern zu ge⸗ muß jedoch für jeden Arbeiter Arbeitszeit erreichen. Leblanc und Pottascheschmelzöfen, währende Ruhe hat min—« mindestens die Gesammtdauer Ablosungsmannschaften Verfahren. der Kalzinirbfen der destens zu dauern: seiner auf die zwischen. dürfen je 12 Stunden nach Laugerei, der Konzen« entweder für jeden zweiten liegenden Sonntage fallenden und vor ihrer regelmäßigen tration und der Krystalli⸗ Sonntag 24 Stunden Arbeitszeit erreichen. Beschäftigung zur Arbeit sation. Diese Ausnahmen oder für jeden dritten . Ablösungsmannschaften nicht verwendet werden. Die finden auf das Weih. Sonntag 36 Stunden dürfen je 12 Stunden nach denselben zu gewährende Ruhe nachts Oster, und oder, sofern an den übrigen und vor ihrer regelmäßigen muß mindestens das Maß Pfingstfest keine Anwen⸗ Sonntagen die Arbests⸗ Beschäftigung zur Arbeit der den abgelösten Arbeitern dung. schichten nicht länger nicht verwendet werden. Die gewährten Ruhe erreichen. als 12 Stunden dauern, denselben zu gewährende Ruhe ; für jeden vierten Sonn⸗ muß mindestens das Maß ; ; ; tag 36 Stunden. der den abgelssten Arbeitern Y Gewin- Der Vetrieb der Nöst, Die den Arbeitern zu 9e. Der 1 ist be= gewährten l, erreichen. nung von ofen, der Schwefelverbren· währende Ruhe hat min— fugt, Abweichungen hin. . . . Schwefel! nungsöfen, der Anhydrid. destens zu dauern: sichtlic e,, 7 Her⸗ . Der Betrieb der Kausti⸗ Die den Arbeitern zu ge⸗ säure⸗ oder Oyydationsöfen und entweder für jeden zweiten Ruhezeit zuzulaffen, dieselbe stellung zirung, der Vakuum. und währende Ruhe hat min— anhydrid. der Apparate zur Dar— Sonntag 24 Stunden muß jedoch fir i, Arbeiter von Aetz⸗ Konzentrirapparate sowie destens zu dauern . stellung von Sauerstoff, oder für jeden dritten min destens bie Gesammtdauer alkali. der Schmelzkessel. Diese entweder für jeden zweiten sowie der Transport des Sonntag 36 Stunden seiner auf die zwischen= Ausnahmen finden auf Sonntag 24 Stunden verpackten Fabrikates zu oder, sofern an den übrigen liegenden Sonntage fallen den das Weihnachts, Oster· oder für jeden dritten dem Lagerraum. Sonntagen die Arbeits Arbeit zeit erreichen und Pfingstfest keine Sonntag 36 Stunden schichten nicht länger Abl gung man schaften Anwendung. oder, sofern an den übrigen als 3 Stunden dauern, dürfen je 12 Stunden nach Sonntagen die Arbeits. für jeden vierten Sonn. und vor ihrer regelmäßigen fan, ni d, lag d Stunden. Beschaftigung ut Alchent e n , , Der Reichskanzler ist be nicht verwendet werden. Die ,,, fugt, Abweichungen hin. denselben zu gewährende Ruhe Hö sichtlich der Dauer der muß mindestens das Maß Der Reichskanzler ist be Ruhezeit zuzulassen; dieselbe der den abgelösten Arbeitern , nnn, muß jedoch für jeden Arbeiter gewährten Nuhr erreichen sichtlich der Dauer der mindestens die Gesammtdauer ö . ; Ruhezeit zuzulassen; dieselbe seiner auf die zwischen , b. nach dem Der Betrieb mit Aus. Die den Arbeitern zu ge⸗ muß jedoch für jeden Arbeiter liegenden Sonntage fallenden Ammoniak nahme der Zuführung währende Ruhe hat min. mindestens die Gesammtdauer Arbeitszeit erreichen. sodaverfahren von Roh- und Brenn- destens zu dauern: ; seiner auf die zwischen« Ablõsungsmannschaften Powie nach dem stoffen zur Fabrik, sowie entweder für jeden zweiten liegenden Sonntage fallen den dürfen je i Stunden nach Magnesiꝑg. und des Verpackens und Ver Sonntag 24 Stunden Arbeitszeit erreichen. und vor ihrer regelmãßigen Ammoniak. ladens des Fabrikates. oder für jeden dritten Ablösungsmannschaften Beschäftigung zur Arbeit Magnefia— Sonntag 36 Stunden dürfen je 12 Stunden nach nicht verwendet werden. Die verfahren. oder, sofern k und vor ihrer regelmäßigen denselben zu gewährende Ruhe Sonntagen die Arbeits. Beschäftigung zur Arbeit muß mindestens das Maß schichten nicht länger nicht verwendet werden. Die der den abgelösten Arbeitern als 12 Stunden dauern, denselben zu gewährende Ruhe gewährten Ruhe erreichen. für jeden vierten Sonn- muß mindestens das Maß tag 36 Stunden. der den abgelösten Arbeitern c Gewin⸗ Der Betrieb der Sulfat⸗ Die den Arbeitern zu ge fa 3 . ö ᷓ gewahrten Ruhe erreichen nung von öfen und der zugehörigen währende Ruhe hat min— ' . 5 J,. ö 8) Kali⸗ Das Eindampfen der Die den Arbeitern zu ge⸗ Sulfat. Salzsäure⸗Keondensations. destens zu dauern: Ruhe eit zusulassen . dieselb⸗ fabriken. Ehlormagnesiumlaugen währende Ruhe hat min und von einrichtungen. Diese Aus— entweder für jeden zweiten , , . ed 4 Arbeiter und das Abfüllen der. destens zu dauern: Salzsäure. nahme findet auf das Sonntag 24 Stunden n de ge. gi, m, selben in Fässer. Diese entweder für jeden zweiten Weihnachts, Oster und oder für jeden dritten seiner auf die zwischen. Ausnahmen finden auf Sonntag 24 Stunden Vfingstfest keine Anwen Sonntag 36 Stunden 1 3 ,, . das Weihnachts, Oster⸗ oder für jeden dritten dung. oder, sofern an den übrigen . en, r 36 und Pfingstfest keine An⸗ Sonntag 36 Stunden Sonntagen die Arbeits. ö guan haften wendung. oder, sofern an den übrigen schichten nicht länger dir r. . Sonntagen die Arbeits. als 12 Stunden dauern, ö 19 ihrer regeln schichten nicht länger für jeden vierten Sonn⸗ 9 2. . . 1 . als 12 Stunden dauern, tag 36 Stunden. . . . für jeden vierten Sonn. Der Reichskanzler ist be= . ehren de gern, tag 36 Stunden. fugt, Abweichungen hin— 3 6a ö bas Meß Der Reichskanzler ist be— sichtlich der Dauer der der den abgllbsten Arbeitet fugt, Abweichungen hin. Ruhezeit zuzulassen, dieselbe ahrt 6. ; sichtlich der Dauer der muß jedoch für jeden Arbeiter gewährten Ruhe erreichen. Ruhezeit zuzulassen; dieselbe mindestens die Gesammtdauer c. Gewinnung Der Betrieb der zum Die den Arbeitern zu ge—= ; muß jedoch für jeden Arbeiter seiner auf die zwischen. von Pottasche Eindampfen der Schlempe währende Ruhe hat min— mindestens die Gesammtdauer liegenden Sonntage fallenden aus Rüben. dienenden Apparate und destens zu dauern: seiner auf die zwischen. Arbeitszeit erreichen. melasse. Oefen, der Kalziniröfen, entweder für jeden zweiten liegenden Sonntage fallenden Ablösungsmannschaften der Laugerei, der Konzen· Sonntag 24 Stunden Arbeitszeit erreichen Der Betrieb der Zer- dürfen je iĩ2 Stunden nach tration und der Krystalli,. oder für jeden dritten Ablösungsmannschaften setzungsöfen für Chlor. und vor ihrer regelmäßigen sation. Diese Ausnahmen Sonntag 36 Stunden dürfen je 12 Stunden nach magnesium, der zugehöri. Beschäftigung zur Arbeit finden auf das Weih. oder, sofern an den übrigen und vor ihrer regelmäßigen gen Salzsäure Konden nicht verwendet werden. Die nachts,, Oster⸗ und Sonntagen die Arbeits. Beschäftigung zur Arbeit sations. und Konzen⸗ denselben zu gewährende Ruhe Pfingstfest keine An⸗ schichten nicht länger nicht verwendet werden. Die trationseinrichtungen so⸗ muß mindestens das Maß wendung. als 12 Stunden dauern, denselben zu gewãhrende Ruhe wie der Chlorabsorptions . der den abgelösten Arbeitern für jeden vierten Sonn muß mindestens das Maß einrichtungen. gewährten Ruhe erreichen. tag 36 Stunden. der den abgelösten Arbeitern ö . ; Der Reichskanzler ist be— gewährten Ruhe erreichen. ) Her Das Auflösen des Die den Arbeitern zu ge. fugt, Abweichungen hin ⸗ J Gewin. Der Betrieb der Ehlor⸗ Die den Arbeitern zu ge— stellung von Sulfats sowie die Rei währende Ruhe hat min—⸗ sichtlich der Dauer der nung von entwickler und der Chlor, währende Ruhe hat min« kalzinirtem nigung und das Ein. destens zu dauern: ; Ruhezeit zuzulassen, dieselbe Ehlortalk absorptionseinrichtungen destens zu dauern: Glauber- dampfen der Lösungen. entweder für jeden zweiten muß jedoch für jeden Arbeiter Eh loraten sowie der Kompressions- entweber für jeden zweiten salz. Diese Ausnahmen finden Sonntag 24 Stunden mindestens die Gesammtdauer und pumpen bei der Fabri⸗ Sonntag 24 Stunden auf das Weihnachts, oder für jeden dritten . seiner auf die zwischen⸗ flüssigem kation von flüfsigem oder für jeden dritten Oster · und Pfingstfest Sonntag 36 Stunden liegenden Sonntage fallenden Chlor. Ehlor. Diese Ausnahmen Sonntag 365 Stunden keine Anwendung. oder, sofern an den übrigen Arbeitszeit erreichen. finden auf das Weih⸗ oder, sofern an den übrigen Sonntagen die Arbeits. Ablõsungsmannschaften nachts., Oster . und Sonntagen die Arbeits schichten nicht länger dürfen je 12 Stunden nach Pfingstfest keine Anwen⸗ schichten nicht länger als 12 Stunden dauern, und vor ihrer regelmäßigen dung! als j2 Stunden dauern, für jeden vierten Sonn · Beschäftigung zur Arbeit für jeden vierten Sonn. tag 36 Stunden. nicht verwendet werden. Die tag 36 Stunden. Der Reichskanzler ist be. denselben zu gewahrende Ruhe Der Reichskanzler ist 9. fugt, Abweichungen hin. ͤ muß mindestens das Maß fugt, Abweichungen . sichtlich der Dauer der der den abgelösten Arbeitern sichtlich der Dauer * R ö . 2 ł᷑ Ruhezeit zuzulassen; diese e ubczeit zuzulassen, dieselbe gewährten Ruhe erreichen. muß jedoch fär jeden Arbeiter q muß jedoch für jeden Arbeiter d Gewin- Der Betrieb der Oefen Die den Arbeitern zu ge⸗ mindestens die Gesammtdauer mindestens die Gesammtdauer d ; / währende Ruhe hat m! iner! auf die zwischen. * iner, anf die wischen. ,,, destens zu d ; k nden Sonntage fallenden liegenden Sonntage fallenden Vottasche aus tration und der Krystalli. destens zu dauern - legenden Sonnt. Arbeits ei . enden Wollschweiß. sation. Diese Ausnahmen entweder für jeden zweiten . . et, 3 . 5 86. un Ablsungsmannschaften . . das . 5 * 39 e . dürfen je 6. Stunden nach dütefen je i2 Stunden nach , . ö. Sonntag 5 Stunden und vor ihrer regelmäßigen und vor ihrer regelmäßigen Pn fe * oder, sofern an den übrigen Beschäftigung zur Arbeit Beschäftigung zur Arbeit i , Sonntagen die Arbeits. nicht verwendet werden. Die nicht verwendet werden. Die schichten nicht länger denselben zu gewährende Ruhe denselben zu gewãhrendehꝛuhe als 12 Stunden dauern, muß mindestens das Maß muß mindestens das Maß für jeden vierten Sonn · der den abgelösten Arbeitern / der den abgelösten Arbeitern tag 36 Stunden. gewährten Ruhe erreichen. gewährten Ruhe erreichen.