1895 / 26 p. 34 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

6 ; ; ; j Bezeichnun Bedin

gattung Bezeichnung Bedingungen, gattung Bezeichnung Bedingungen, Gattung *. ö 3 e,,

der nach 5. 1054 unter welchen ch der nach 5. 1054 unter welchen e Peteiebe De. a. welchen der Betriebe. zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. ber Herriehn zugelassenen Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. er zugelassenen Arbeiten. die rbeiten gestattet weiden . 2 32

1. 2. 3 1. 2 3 66 . e 29) Der Betrieb der Die den Arbeitern zu ge. 33) Gewin— Die Beendigung der Den Arbeitern sind min 36) Glyce⸗ Der. Betrieb 9 Die den Arbeitern zu ge Schmalte Schmelzöfen. Diese Aus währende Ruhe hat min nung von vor 6 Uhr des vorher⸗ destens Ruhezeiten gemäß rinfabriken. Destillirapparate und er 2 Ruhe hat min. fabriken. nahme findet auf das destens zu dauern: Oxalfäu re. gehenden Abends be. 8. 105 Absatz ; oder, mit nochentohleglühõfen. estens zu dauern;

Weihnachts, Oster und entweder für jeden zweiten gonnenen Schmelzen. Benehmigung der unteren Diese Ausnahmen fin · entweder für jeden zweite Pfingstfest keine Anwen⸗ Sonntag 24 Stunden Verwaltungsbehörde, gemäß den auf das Weihnachts Sonntag 24 Stunden dung. oder für jeden dritten 8. 1065 Absatz 4 der Ge Oster · und Pfingstfest oder für jeden dritte Sonntag 36 Stunden werbeordnung zu gewähren. keine Anwendung. Sonntag 36 Stunden oder, sofern an den übrigen Das Eindampfen der Die den Arbeitern zu ge⸗ oder, sofern an den übrige Sonntagen die Arbeits . Aetzalkalilaugen. währende Ruhe hat min- Sonntagen die Arbeit shichten nicht langer an d e been: wichen nh leer. als 12 Stunden dauern, entweber für jeden zweiten als 12 Stunden dauern, für jeden vierten Sonn Sonntag 24 Stunden für jeden vierten Sonn.

tag 36 Stunden. oder für jeden dritten tag 36 Stunden.

Der Reichskanzler ist be⸗ Sonntag 36 Stunden Der Reichskanzler ist be fugt, Abweichungen hinsicht ober, sofern an den übrigen fugt, Abweichungen hin. lich der Dauer der Ruhe⸗ Sonntagen die Arbeits ˖ sichtlich der Dauer der zeit zuzulassen; dieselbe muß schichten nicht länger Ruhezeit zuzula fen, ieselbe jedoch für jeden Arbeiter als i2 Stunden dauern, muß jedoch für jeden Arbeite mindestens die Gesammtdauer für jeden vierten Sonn mindestens die Gesammtdant seiner auf die zwischen . tag 36 Stunden. seiner auf die zwiscen. liegenden Sonntage fallenden Der Reichskanzler ist be⸗ liegenden Sonntage fallenden Arbeitszeit erreichen. fugt, Abweichungen hin— Arbeitszeit erreichen

Ablösungsmannschaften sichtlich der Dauer der Abl sungẽ mam chaten dürfen je (z Stunden nach Ruhezeit zuzulassen; dieselbe dürfen je 12 Stunden nach und vor ihrer regelmäßigen muß jedoch für jeden Arbeiter und vor ihrer regelnähigen Beschäftigung zur Arbeit mindestens die Gesammtdauer Beschäftigung ur Arbei nicht verwendet werden. Die seiner auf die zwischen. nicht verwenket weben Die denselben zu gewährende Ruhe liegenden Sonntage fallenden denselbenz stende Ruhe muß mindestens das Maß Arbeitszeit erreichen. muß min daz Nj der den abgelbsten Arbeitern Ablssungsmannschaften der den 2 gewährten Ruhe erreichen. dürfen je 12 Stunden nach gewährten Rꝛhe mähen

und vor ihrer regelmäßigen . 2 30) Gewin. Bei der Zersetzung des Den Arbeitern sind min— ] Beschäftigung zur Arbeit 37 Holz— Der Betrieb bei der Die den Arbelm a n. nung von Schwefelantimons durch destens Ruhezeiten gemäß Der Betrieb der Lau. nicht nerwendel u erden Die 6 2 f Verkohlung in Retorten. währende Ruhe . Anti⸗ Saäurè die Beendigung §. J05ß e Abfatz 3 oder, mit gerei, der Konzentration denselben zu gewãhrende Ruhe destĩ lla . bestens zu dauern monoxyd. der vor 6 Uhr des vor⸗ Genehmigung der unteren mud Krystallsation muß mindestens de Maß tion. entweber für jeden zwein hergehenden Abends be—⸗ Verwaltungsbehörde, gemäß ,, . Abdampf. und der ö en abgelbsten Arb eitern Sonntag 24 Stunden gonnenen Operationen. 5. 1050 Absatz 4 der Ge⸗ . gewährten Ruhe erreichen. oder für jeden drin werbeordnung zu gewähren. Die vorstehenden Aus Sonntag 36 Stunden . nahmen finden auf das oder, sofern an den ĩbtiyn 31) Gewin, Der Betrieb der Oxy / Die den Arbeitern zu ge— Weihnachts, Oster und Sonntagen die Arbetz. nung von dationsöfen und der kon. währende Ruhe hat min. Pfingstfest keine An . schichten nicht länger Zinnoxyd. tinuirlichen Schachtöfen destens zu dauern: wendung. als 12 Stunden dauem, von mehr als sechstägiger entweder für jeden zweiten ö . . für jeden vierten Sonn. Brenndauer. Diese Aus. Sonntag 24 Stunden 3 . ö. , ö 35 . . Arbeitern zu ge—⸗ tag 36 Stunden. nahmen finden auf das oder für jeden dritten re ulfonirungs. un i, währende Ruhe hat min ; ; ; . . . . 6 86 fabriken. trirungsprozessen. Diese destens zu dauern: . 3 . Der , , . ist be Pfingstfest keine Anwen. oder, sofern an den übrigen Ausnahmen finden auf entweder für jeden zweiten 63 . Destillations 1g, Abweichungen hin. dung. Sonntagen die Arbeits. das Weihnachts. Oster⸗ Sonntag 24 Stunden , sihhtlich der Dauer,. der . ; ; und Pfingstfest keine An⸗ oder für jeden dritten probte estimmten Ruhezeit zuzulassen, dieselbe schichten nicht länger 1 Destillirapparate. sed . 5 als 12 Stunden dauern, wendung. Sonntag 36 Stunden 2. jedoch ö jeden Arbeiter für jeden vierten Sonn oder, sofern an den übrigen mindestens die Gesammtdauer tag 36 Stunden. Sonntagen die Arbeits. seiner auf die zwischen.

Der Reichskanzler ist be schichten nicht länger ,,, fallenden fugt, Abweichungen hin. als i2 Stunden dauern, V erreichen. sichtlih der Daner der für jeden vierten Sonn- 3 e ,. Ruhezeit zuzulassen; dieselbe tag 36 Stunden . 1e e, . nach nuß sedoch far je den Arbeiter Der Reichskanzler ist be⸗ . ihrer regelmäßiger mindestens die Gesammtdauer fugt/ Abweichungen hin. eltern zur Arber seiner auf die zwischen sichtlich der Dauer. der ie. en, ei werden 3 liegenden Sonntage fallenden Ruhezeit zuzulassen dieselbe Der Betrieb d . ,, , Arbeitszeit erreichen. muß jedoch für jeden Arbeiter gm lisatt᷑ * 3 6 mindestens das Maj

Abltfsungs mann schaften mindestens ö esammtdauer ft sation essigsaurer der den abgelösten Arbeiten dürfen je 12 Stunden nach seiner auf die zwischen⸗ . gewährten Ruhe erreichen. und vor ihrer regelmäßigen liegenden Sonntage fallenden Die vorstehenden Aus Beschäftigung zur Arbeit Arbeitszeit erreichen. nahmen finden auf das nicht verwendet werden. Die Ablofungsmannschaften Weihnachts-, Oster und denselben zu gewährendeRuhe dürfen je 12 Stunden nach Pfingstfest keine An⸗ muß mindestens das Maß und vor ihrer regelmäßigen wendung. der den abgelosten Arbeitern . ; ö 6

ewährten Ruhe errei ö. nicht verwendet werden. Die ö . .

gewãh suhe erreichen. en elben n gew hren de uhe 38) Destil, Die Beendigung der Den Arbeitern sind min. 37 Pulver., Di ĩ . . muß mindestens das Maß , vor 6 Uhr des vorher · destenz Ruhezeiten gemäß . k Heizung, der ] Die den Arbeitern zu ge⸗ der den abgelösten Arbeitern peereund gehenden Abends be. 105 Absat s oder mi . ume. währende Ruhe hat min- gewährten Ruhe erreichen. Theerölen. gonnenen Destillations. Genehmigung der unteren ff destens zu dauern: prozesse und die Ent. Verwaltungsbehörde, gemäß . . . ö . . Der Betrieb der Asppa. Die den Arbeitern zu ge. . ö ber Destill 5 . oder für jeden dritten ö 46 ö . währende Ruhe hat min. ; g zu gewähren. Sonntag 36 Stunden aner ; ñ . 3. . ,. ; Der Betrieb der Oel Die den Arbeitern zu ge. oder, sofern an den übrigen n ; , . . für . zweiten regenerirapparate bei der währende Ruhe hat min.

Sonntagen die Arbeits. Trockenrãume . d ö. d . Gewinnung von Benzol destens ju dauern. schichten nicht länger nahmen finden u bat d 3. . ö 3 n aus den Gasen der Kohlen . entweder für Jeden zweiten als 12 Stunden dauern, Wwannachls. Hster! und ö onntag unden destillationsanstalten. Sonntag 24 Stunden für jeden vierten Sonn⸗ Pfingstfest 6 ö ö ö. . oder für jeden dritten tag 36 Stunden. . . Sonntag Z6 Stunden

Der Reichskanzler ist be⸗ 6. ö ö d n oder, sofern an den ũbrigen fugt, Abweichungen hin. , . Sonntagen die Arbeitz sichtliöh der Dauer der r 3. . 5 schichten nicht längn Ruhezeit zuzulassen, dieselbe O 33. ichs ö. . als 12 Stunden dauem,. muß jedoch für jeden Arbeiter . 6. Ei er ist be. r jeden vierten Sonn mindestens die Gesammtdauer aeg ö . lag 36 Stunden ͤ seiner auf die zwischen . , ich der Dantz der Der Reichskanzler ist . liegenden Sonntage fallenden. , mn , . fugt, Abweichungen hin. Arbeitszeit erreichen. muß jedoch für jeden Arbeiter ichtlich der Dauer der

Ablösungsmannschaften mindestens die Gesammtdauer Ruhezeit zuzulassen / dieselbe dürfen je Iz Stunden nach . auf die zwischen. nu doch für jeden eirbeiter und vor ihrer regelmäßigen ,, fallenden mindestens die Gesammtdauer

. Beschäftigung zur Arbeit r n erreichen. seiner auf die zwischen. Die Bedienung der snicht verwendet werden. Die , liegenden Sonntage fallenden Kieselguhrbrennõfen denselben zu gewährende Ruhe . je 12 Stunden nach P Aheitszeit erreichen, durch die zur Unter. muß mindestens das Maß 9 wor ihrer regelmäßigen Ablö fungsmannschaften haltung der Feuer ohnehin sder den abgelösten Arbeitern zeschäftigung ur Arbeit dürfen je 12 Stunden nach erforderlichen Arbeiter. Igewährten Ruhe erreichen. 6 verwendet werden. Die und vor ihrer regelmäßigen denselben zu gewährende Ruhe Beschäftigung zur Arbeit i muß mindestens das M gung ; i Die vorstehenden Aus. 3 Maß nicht verwendet werden. Die nahmen finden auf das . 2 abgelbsten Arbeitern denselben zu gewãhrende Ruhe Weihnachts, Oster und gewährten Ruhe erreichen. muß mindestens das Maß Pfingsifest keine Anwen . der den abgelösten Arbeitern dung. gewährten Ruhe erreichen.