durch kriegsgerichtliches Urtheil degradiert und nach Mossul ver⸗ bannt. Der frühere Militärattachs bei der Botschaft in St. Peters⸗ burg Major Aziz Bey wurde in kriegs gerichtliche . ge⸗ ogen. Zahlreiche Türken, darunter höhere Beamte, sind unter . Beschuldigung, einem . Comité anzugehören, ver⸗ haftet und ins Exil geschickt worden.
Die Dragomane der Interventions mächte er⸗ neuerten gestern ihre bei 2 in der vorigen Woche gestellten Anfragen bezüglich des Wechsels im Präsidium der Kontrol⸗ kommission und des Beginns der Thätigkeit dieser Kommission sowie bezüglich der Durchführung der Reformen.
Die Lage bei Zeitun ist unverändert. Nachdem die auf einem Berge stehende Kaserne von dominierenden Höhen aus bombardiert worden war und die Aufständischen sich zurück⸗ gie, hatten, erfolgte seitens der Türken die Besetzung der
aserne. Die unterhalh des Kasernenberges terrassenförmig an⸗ gelegte Stadt bietet zahlreiche günstige Vertheidigungsabschnitte, eren Einnahme schwierig ist und schwere Kampfe erfordern dürfte. Gerüchtweise verlautet, daß die Aufstellung der Ge⸗ schütze hei der Kaserne durchgeführt sei, wodurch die abschnitts⸗ weise Einnahme der Stadt erleichtert werde. Den Auf⸗ ständischen stehen die nördlichen Rückzugswege nach Goekßuen und Albistan offen.
Die „Kölnische Zeitung“ meldet aus Erzerum, daß die Lage in diesem Vilajet augenblicklich befriedigend sei. Die durch die herbeigerufenen Truppen erzielte vollständige Be⸗ ruhigung der Gemüther verspreche eine dauernde zu sein. In 87 Orten des Vilajets hätten die armenischen Gemeinden eine Eiklärung unterzeichnet, welche die umstürzlerische Bewe⸗ gung verurtheile.
Das italienische Panzerschiff‚Moxosini“ ist in Kreta eingetroffen und wird demnächst nach Smyrna weitergehen.
Serbien.
An Stelle des Radikalen Risto Popowie, welcher bisher immer, auch im vorigen Jahre, im Golubatzer Wahlkreise gewählt worden war und sein Mandat niedergelegt hatte, wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, bei der nachträglich statt⸗ gehabten Wahl in diesem Kreise der Kandidat der Fort⸗ —̃ mit 146 von 1650 Stimmen gewählt. Obgleich die radikale Partei Wahlenthaltung proklamiert hatte, waren von den gesammten Wahlmännern nur zwei nicht erschienen.
Amerika.
Der Richter beim Ober⸗Tribunal der Vereinigten Staaten Brewer ist zum Mitglied der Untersuchungs⸗-⸗Kom⸗ mission in der Venezuela⸗Frage ernannt worden.
Der Senat nahm gestern mit 30 gegen 28 Stimmen eine Resolution an, welche eine . der Kom⸗ missionen des Senats befürwortet. Dieses Votum ge⸗ stattet den Republikanern eine Kontrole über die Entscheidungen des Senats. Ebenso a der Senat eine Resolution an, worin der Marine⸗Minister aufgefordert wird, dem Senat
einen Bericht über die Frage vorzulegen, ob es h e .
werde, sechs . e erster Klasse zu erbauen an Stelle
. et, anzerschiffe, deren Erbauung bereits be⸗ jjen et.
In Madrid eingetroffenen Depeschen aus Havanna zufolge werden die Aufständischen auf ihrer Rückzugs bewegung von den spanischen Heeresabtheilungen verfolgt. Es haben dabei mehrere Gefechte stattgefunden, die auf beiden Seiten zahlreiche Verluste herbeiführten.
2060 Mann Verstärkungstruppen für Cuba sind gestern in Cadix eingeschifft worden.
Asien.
Der Hauptschuldige an der Plünderung der deutschen Missionsstation Moilim ist, nach einer Meldung aus Swatau, am Sonntag in Gegenwart des dortigen deutschen Vize⸗Konsuls enthauptet worden.
Afrika.
Aus Johannesburg (Transvggl) berichtet das „Reuter'sche Bureau“ unter dem 29. d. M, daß die politische Spannung fortdauere. Frauen und Kinder reisten in ver⸗ stärkter Anzahl ab; die Zuge seien überfüllt. Für Getreide und Mehl würden hohe Preise gefordert. Es fänden ahlreiche Versammlungen der verschiedenen 2 klassen statt, in denen die Lage erörtert, werde. n den nächsten Tagen werde die Schließung meh⸗ rerer hervorragender Minen erwartet. Eine entscheidende Bewegung seilens der „National Union“ trete noch nicht zu . doch seien kriegerische Gerüchte aller Art im Umlauf. ö. der anderen Seite habe die Regierung die Burghers aufgefordert, sich für den Bedarfsfg bereit zu halten. In einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung der „Handels-Vereinigung“ habe sich diese als ein Korps unter dem Namen „Town body guard“ konstituiert, um
im Fall des Bedürfnisses die öffentliche Ordnung aufrecht n erhalten, Leben und Güter in der Stadt zu u, und Satzungen auszuarbeiten, die die Grund⸗
der Vereinigung bezeichnen sollten. an Unruhen oder irgend welcher auch habe die Vereinigung be⸗ ihr Waffen zu liefern.
lage für das Vorgehen Das Korps werde sich Rebellion nicht betheiligen; schlossen, die Regierung aufzufordern, — Dem Vernehmen nach hat eine in Johannesbur abge⸗ haltene Versammlung von 300 Deutschen einen Ausf uuß ge⸗ wählt, der einen Plan für das Verhalten während der poli⸗ tischen Kampagne entwerfen soll.
Parlamentarische Nachrichten.
Die von dem Bureau-Direktor des Hauses der Ab⸗ geordneten, Geheimen Regierungs⸗Rath Kleinschmidt ö Uebersichten über die Geschäfts⸗ thätigkeit des Haufes der Abgeordneten in der letzten Session sind soeben erschienen. Diefelben sind in der bisher üblichen Form und Anordnung verfaßt und zerfallen in die Redner liste, die Ueberficht über den Staatshaushalts-Etat und die Hauptübersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis guf die betreffenden Seiten der flenographischen Berichte, Die Et a ts⸗ übersicht macht die bezüglichen Anträge, Petitionen und Verhandlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Ver⸗ waltungen sämmtliche Ctatstitel mit ihren Beträgen nach. Die alphabelisch geordnete Hauptübersicht umfaͤßt, abgesehen von dem Staatshaushalss-Etat, alle zur Erörterung gelangten
Gegenstände, unter Darlegun Regierungs vorlagen sowie die Anträge ihrem Wortlaut nach aufgenommen . einen und denselben Gegenstand, auch
s
gefunden haben, an einer Stelle verzeichnet.
gefügt ist.
g des Verlaufs der Berathung. Die zu denselben sind darin die K über . x wenn dieselben zu ver⸗ chiedenen Zeiten und bei verschiedenen ger n e, statt⸗
gefun ben, u der t⸗ üuͤbersicht gehört ein besonderes Inhaltsverzei 3 niß, in eine Gesammtübersicht der Berathungsgegenstände bei⸗
Nr. 52 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 25. Be⸗ Ember, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst-Nachrichten. — kichtamtliches: Die Kanglisierungsstrecke der oberen Oder. — Wieder herstellungsentwurf für die Stadtkirche in Spremberg. — Die Be⸗ wässerung von Häumen. Nordamerikanische Eisbrech Dampffähren. — Hochbauten im Großherzogthum Baden nach dem Staattzbaughalt für 189697. — Ein neues Verfahren zur Trockenlegung von Baugruben. — Vermischteg: Louis Bolssonnet ⸗ Stiftung. — chien. reisbewer⸗ bung des. Architekten Vereln in Berlin. — Wettbewerb für den Rathhausbau in Steglitz. — Wettbewerb für eine künstlerijch gu. geführte farbige Geschäftskarte. — Neue See r über die Oder in Frankfurt a. O. — Besuchsziffer der Technischen Hochschule in
Braunschweig im Winterhalbjahr 1895/96. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des § 195 des Gerichtsverfassungsgesetzes: Bel der Berathung und Abstimmung dürfen qußer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren An wesenheit gestatiet· —
findet, nach einem Urtheil des III. Strafsenats, vom 21. September 1895, keine Anwendung auf h ,. soweit nicht durch besondere partikularrechtliche estimm ungen eine Be⸗ schäftigung von jüngeren Assessoren bei demselben Gericht zum Zwecke der weiteren url i r Ausbildung vorgeschrieben ist. In einer Strafsache vor einer Königlich sächsischen Strafkammer hatte der als Gerichtsschreiber zur Führung des Protololls verwendete Assessor E. mit Genehmigung des Vorsitzenden der Berathung und . über das zu fällende Urtheil im Berathungszimmer während der ganzen Berathung bis zum Wiedererscheinen des Gerichtshofes im öffentlichen Sitzungs« saale beigewohnt, sich aber an der Berathung nicht betheiligt und nur Lernens ö zugebört. Auf die Revision des verurtheilten An—2— . hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es autz⸗
ührte: „Das Geri ae n , enthält keine Bestimmung, die dafür böte, daß nach der Meinung des Gesetz⸗ schen Vorbereitunggsdienste stehenden die durch Ablegung der zweiten juriftischen Staatsprüfung die Fähigkeit zur Erlangung eineß ichteramttß erworben haben, noch eine Kategorie von Personen stehe, die zwar den juristischen Vorbereitungsdienst gemäß den hierüber bestehenden n Vorschriften beendet haben aber vor Uebertragung eines selbständigen Richteramts an , no zum Zweck ihrer weiteren juristischen Ausbildung bei einem Gerichte zu beschäftigen seien. Hiervon könnte vielmehr nur da die Rede sein, wo durch besondere partikularrechtliche Bestimmung eine derartige, in, stattfindenbe Beschäftigung zum Zwecke der weiteren juristischen usbildung vorgeschrieben worden ist. Im Königreich Sachsen sind nach dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzeß solche Be- stimmungen nicht getroffen worden. (222295.
— Auch ein einzelner Miterbe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsengts, vom 3. Oktober 1895, im Gebiet des e g n. ,,. Landrechts berechtigt, Nachlaßforde⸗ rungen zur Erbschaftsmasse einzufordern und sie zu diesem Zweck 9 kündigen, insofern dadurch das Ilkress der anderen iterben nicht beeinträchtigt und die Lage des Schuldners nicht erschwert wird. Diese ufa ng erweist sich, da sie dem nach S5 4, 115 1 17 A.L.-R. dem einzelnen Miterben an der ,, e zustehenden Sonderrecht und dem in 969 a. a. O. gesetzlich anerkannten Interesse der Gesammtheit der
orderungszberechtigten und des Schuldners gleichmäßigen Schutz ge⸗ währt, als gerechtfertigt und ist auch vom Reichsgericht wiederholt gebilligt worden. (96/965.
. einen Anhal gebers zwischen den im jurist ef f g. und den Personen,
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzeß vom 24. Juni 1891 sind ihrem Betrage nach unbestimmte, oder schwankende Einnahmen nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung un mittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen. In Bezug 39 diese Bestimmung hat das Ober- Verwaltungsgericht, VI. Senat, dur die , vom 30. Mai und 19. Scplember 1895 aus⸗ esprochen: gesp 1) Diese Vorschrift findet auch auf ,, . Fälle Anwendung, in denen wegen des Mangels rechnungsmäßiger Unterlagen oder wegen unzureichenden Materials die Feststellung des steuerpflichtigen Ein ⸗
kommen im Wege der Schätzung erfolgen muß. Die Schätzung hat sich dann grundsätzlich auf die Vergangenheit, auf die drei für den Durchschnitt maßgebenden Vorjahre, zu er—
strecken, und es darf nicht etwa das zukünftige Einkommen bes Steuerjahres geschätzt werden. „Dies ergiebt auch der Wortlaut des 5 10 Abf. 2, indem die Ansetzung des Einkommens nach dem muthmaßlichen Ertrag, also nach dem rn, , Ertrag des Stener⸗ jahreß guf den einzigen Fall beschränkt ist, daß die Einkommensquelle, deren Ertrag festgestellt werden an erst so kurze Zeit besteht, daß eine Ermittelung nach dem Durchschnitt ausgeschlossen erscheint.
2) Kann der wirkliche Ertrag eines oder zweier für die Durchschnittsberechnung maßgebenden Jahre auf Grund ö mäßiger Unterlagen berechnet werden, und wird er in solcher Art nachgewiesen, fo find die Veranlagungsbehörden nicht befugt, für jedes der drei Jahre eine Schätzung vorzunehmen, sondern sie sind nur berechtigt, das Ergebniß desjenigen Jahres oder Zeitraums * schätzen, wofür der rechnungsmäßige Nachweis fehlt. Die Möglich⸗ kei der Berechnung des wirklichen Einkommens für ein oder zwei Jahre der Durchschnittsperiode schließt die Schäßung für das eine bezw. die beiden Jahre unbedingt aus, und die Schätzung muß ch in folchen Fällen immer auf den Rest der Durchschnittsperiode efchränken. Denn die Schätzung bildet stets und überall das letzte Hilfsmittel zur Feststellung des Einkommens und darf ausnahmslos nur angewandt werden, wenn und soweit das Mittel der Berechnung versagt. Ist die Berechnung, sei es hinsichtlich der Zelt oder bez. des Gegenstandes, nur theilweise möglich, so darf die Schätzung nur er⸗ gänzungsweise, zur e sfitg ung des an der Berechnung Fehlenden, erfolgen, und selbst wenn die Berechnung nur Anhaltspunkte giebt, müssen diese bei der Schäßung soweit als möglich benutzt werden. Ebenfo dienen die mit Hilfe der Berechnung gewonnenen ö. eines oder zweier Fahre als wesentliche Anhaltspunkte bei der Schätzun ür den Rest der ,,, und müssen hierbei berück⸗ ichtigt werden, soweit nicht sach iche Gründe eine Abweichung recht⸗
en.“
ö. Bei schwankendem Einkommen können die bei der vorher ⸗ gehenden Veranlagung, getroffenen Feststellungen für die beiden r sten Jahre der Durchschnitteperiode, falls nicht besondere Gründe
—
eine Abweichung , beibehalten werden, sodaß für die neue Veranlagung nur noch das E
rgebniß des letzten Jahres zu ermitteln
bleibt. Qb die Feststellungen für die beiden früheren Vorjahre durch wirkliche Berechnung oder durch Schä bei i unerheblich. (VI A 56h K ö
Statiftik und Volkswirthschaft.
Der Hopfenbau in Preußen 1894.
Stat, Korr.) Der Anbau des Hopfens ist in Preußen räumli
sehr Gn er wird überwiegend * Eh . en . von denen ersteres 1894 von dem Gesammtertrage von 1 875 5090 Kg 42,1, letzteretz 36,) v. H. erntete, Die Anthesle der Provinzen Hessen⸗ Nassau, Hohenzollern, Ostpreußen, Hannover und Brandenburg schwankten zwischen 5,5 bis 1,4 v. H., die der Propinzen Rheinland, Westyreußen und Pommern zwischen C7 und G,.5 v. H., während der Hopfen in den übrigen Provinzen in kaum nennen. werthem Umfang angebaut wurde. n der überwiegenden Anzahl. der Erhebungsbezirke wird diese Handelspflanze nur in . Umfang angepflanzt, da für 290 derselben nur eine mit Hopfen bestellte Fläche pon einem Hektar und darunter, für Rö von über einem bit fünf Hektar, . 59 von über fünf bis zehn Hektar, für 37 von über zehn bitz zwanz . Hektar, für 17 von über zwanzig bis dreißig Hektar, für 4 von über drei g bis vierzig Hektar, für 3 von über vierzig big fünfzig Hektar und für 8 von Über fünfzig Hektar nachgewiesen wird.
Die nachstehende Zusammenstellung giebt eine Uebersicht, wie si . des Hopfens im . auf die einzelnen r, ertheilte. Eg betrug die mit Hopfen der Ernteertrag bebaute vom üb h t Flache Seltar ¶ uberhaup undert⸗ Hundert⸗ n n . he . n i gesammten 8 es Ge⸗ den Provinzen Hopfen. e . baueg e ,. Ostpreußen. 264,5 8,4 , 6, Westpreußen. 21,0 0,7 4, 33 91 0,5 Brandenburg. 49.4 156 b. 49 X27I 1,4 ommern . 12,5 0,4 6, 89 86 0,5 osen. 1533, 50 ,h 4.52 6927 36,9 lesien 0.3 001 3, 33 1 O ol Sachsen .. 743,4 24,B5 1053 7905 42,1 Schlegwig⸗Holstei 90,6 0,02 3, 33 2 0,90 Hannover 139,3 4,6 4,72 667 85 essen⸗Nassau. 125,9 4, 8, 2 1098 5, 91 Rheinland.. 26,6 0,9 5, 26 140 07 Hohenzollern. 129, ; 4,3 6.38 321 4,4 im Staat. 3 056,9 109 6,18 18755 100.
Konsumtionsverhältnisse in Berlin.
Nach dem soeben im Verlag von P. Stankiewiez in Berlin er⸗ ,, im bi, des Magistrats von ,. Dr. R. Böckh ,, Statistischen Jahrbuch der Stabt Berlin“ für das Jahr 1893 hat während des Berichtsjahres in Berlin nicht nur die Konsummenge im Ganzen ,, sondern auch der Konsum auf den Kopf der Bevöllerung. Der leischberbrauch stellte sich im Jahre 1893 nach den Berechnungen an der Hand der „Statistik der Güter= bewegung auf deutschen Eisenbahnen und des Verwaltungoberichts des hiesigen Schlacht⸗ und Viehhofs in Berlin sammt 8 km-Umkreis
auf 141 157 462 kg; das bedeutet bei einem — vom Verfasser angenommenen — mittleren Bevölkerungsstande des Jahres 1893 von 1671268 Personen in Berlin und etwa 376 240 im 3 km Umkreiz einen durchschnittlichen Fleischkonsum in dem anzen Gebiete von ca. 69 kg pro Kopf gegen 68,66 kg im . 1890. In Wirklichkeit entfällt für das Jahr 1893 auf den opf der Bevölkerung eine noch wesentlich größere Menge kon-
sumierten Fleisches, da der (aug der i eschrlebenen Bevölferung be. rechnete) mittlere Bevölkerungsstand des Berichtsjahres in obiger Zahl zu hoch angegeben worden ist, denn es betrug die ortsanwesende Be- völkerung Berlins am 2. Dezember 1895, also zwei Jahre später, nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Lell hh, nur ca. 1 6760990 Personen. ir die Berechnung des Konsums an anderen Nah- rungemitteln sind die Grundlagen leider Ei u g fen, es liegen fast nur Angaben über Aut, und Ginfuhr auf den Hifenbahnen und auf den Wasserstraßen vor, während jedenfalls eine gewisse Menge von Nahrungz⸗ und , allsährlich per Achse oder sonstwie im Kleinverkehr nach Berlin kommt, die sich der statistischen Erfassung entzieht. Trotz dieses Mangels, der jeder ,, mehr oder minder anhaftet, sei die bezügliche Vergleichung mit früheren Jahren ihrer Bedeutsamkeit wegen nicht unterlassen. Soweit der Verkehr erfaßbar war, konsumierte die mittlere fortgeschriebene Be⸗ völkerung Berlins (wieder zu 1 671 268 Personen angenommen) im Jahre 1893 pro Kopf an Fischen 17,23 kg (gegen 16,2 kg in 1892 und 14.42 kg in 1888), an Kartoffeln 78,35 kg (gegen 75,08 kg im Vorjahre und 61,94 kg in 1890), an Obst und Gemüse 41,32 kg 5 en 32577 Eg im Vorjahre und 32.61 kg in 1890), an Wein „12 kg Lecen 8,453 kg in , an Kaffee, Surrogaten Thee, Kakao 3,8: kg (gegen 3,57 kg in 1890), an Bier 186,57 1 (gegen 1906,52 1 im Vo 189,95 1 in 1891, 183.01 1 in 1886 und i , 16855, an Spiritus, Branntwein, Essi 17.535 kg (gegen 1452 kg im Vorjahre, 10,88 kg in 1890 un 8.00 kg in 1839), an ee 35,51 kg . 34,93 kg im
oi, an Torf, Holzkohle 6,59 kg (gegen 69h kg im Vorfahre), an Steinkohle, Koks, Braunkohle 1445,70 Kg (gegen 1411,23 Kg im Vorjahre, 1372,99 kg in 1890 und 1203,29 kg in 1884). Wie sehr der Konsum der großen Massen — und dieser ist bei den genannten Verbrauchsartikeln natürlich der ausschlaggebende — von der wirth⸗ schaftlichen Lage einerseits und von der ö andererseits abhängig ist, geht aus einer Vergleichung dieser Konsumtiong. bewegung mit der Bewegung der Preise und derjenigen der wirth a . Konjunkturen ö So läuft, um nur eins anzuführen, em Anschwellen der Konsumtion von 1593 auf 1893 ein ,. reisfall parallel. Erwähnt sei noch, daß die Berliner Bevölkerung S93 pro Kopf ferner konsumierte 13,40 1 Salz, 20,84 kg Zucker, Syrup, 0,73 Kg Rohtaback und 2, 05 kg Reis.
Invaliditäts⸗ und Alters -⸗Versicherung.
Am 28. Nobember 1895, Vormittags 11 Uhr, trat der Aus schuß der Invaliditäts⸗ und Alters ⸗Versicherungsanstalt Posen im Saale des Provinzial⸗Ständehauses zu Posen zu einer Sitzung zusammen, welche von dem Vorsitzenden des Vorstandes der Versicherungsanstalt, Landeshauptmann Dr. von Dziembowski, eröffnet wurde. Nachdem der bisherige . des ,. Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer von Dziembowski- Schloß Meseritz, von der Versammlung per Acclamgtion wiedergewählt worden war, übernahm dieser die Leitung der Verhandlungen. Es wurden ferner durch Acclamation wieder. bezw. neugewählt: zum Stellvertreter des Vor- . Rittergutsbesitzer Graf von Schlieffen⸗Wioska, zu nicht
camteten Mitgliedern. des Vorstands ittergutsbesitzer und Landes Oekonomie ⸗ Rath Müller- Gurzno und Buchhalter von Dandelski⸗ Posen, zu, deren Ersatzmännern Rittergutebesitzer von Treskow. Radojewo, n. Direktor Riepenhaufen⸗ Wierichoslawitz, Buchhalter Mühle⸗Samter und Buchhalter Groß ⸗ mann. Bromberg; zu Mitgliedern der Rechnungs- Prüfungekommission Gutsbesitzer Bidault⸗Kustodya. Buchhalter Mühle ⸗Samter, Zucker⸗ fabrik ⸗ Direktor Riepenhausen. Wierzchoslawitz; zu deren Ersatzmaͤnnern Rittergutsbesitzer von Treskow⸗Radojewo, Gutsbesitzer von Miezkowski⸗ Bobrownik, Buchhalter Greßmann, Bromberg, Förster Handke⸗ Daleschin, Rittergutsbesitzer Hinsch Lachmierowitz, Ritter⸗
gutsbesitzer Tiedemann⸗Slaboszewo. Hierauf wurde der Etat des