1898 / 59 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Groshaudels · Durchschnittspreise von Getreide an außterdeutschen Börsen ·˖ Plätzen für die Woche vom 28. Februar bis S. Märs 18298 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. sPreise für prompte LLoko⸗ Waare, sowert nicht etwas Anderes bemerkt.)

Woche e e Tee en

. 15985 woche Wien. , 161466 162,43 ö. 36 . k . des, 33 251.31 rf. ungarhscher, prima... 12337 . erste, slopakische K 180,38 ., all 150,60 151,08 ö ö. k ö̃ e , a gi fer, w 115 37 116,65, gin, Malz⸗ w, 136,14 136,06 St. Petersburg, Roggen... J 336 . . ö. n,, .. Od , . k 101,68 101,39 Weljen, Ua... . J / 155,32 155,50 Ren JJ 103,00 192,71 ,, J 6 . 110 og 13955 . 9. lieferbare Waare des laufenden Monats 36 233,30 Antwerpen. Bongnunun 169,78 170, 34 Weinen Fer Winler Nr. 27? 1861 a5 181575 Am ster dam. ö ee, K . Roggen St. Petersburger 5 116,553 Weizen, poln. Odessas . J . 160,53 ondon. . n . (Mark Lane). ö. . ; end weil ö. ; ; Weiꝛen , or e 168. ss ö. b. Gazette averages. . ren englisches Getreide, . - 8. Mütelprels aus Is Merttorten , Liverpool. ; . Gh n .. 16437 167, 11 Sreg ni,, = 189,64 gi . ,, . . ggg Syrinin ] 4,48 Weizen Northern Duluthh . 183,186 185, 89 Manitoba Spring... ... 188,89 189,64 sg Mt .. 178,46 Kurrachee, weiß, ordinär . 170,48 Hafer engl eher,, 3 engl. gelber KJ 6233 8 Taliforn, Brau ⸗.... . Berste ] Canadischtete. .. 10253 100,92 s Schwarze Meer . 99,03 96,63 Chieagago. 1 Weizen, n ,, de ir Monat. 162,47 16210 ew-⸗York. Weizen, Lieferungs⸗Waare des laufenden Monats.] 164,45 161,81

) Nur an zwei Tagen notiert.

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ist 163,830, Roggen 147,42, Hafer 98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse 504 Pfd, engl. gerechnet; . die Gazette avsrages, d. h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreich ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen 480, Hafer 312, Gerste 400 Pfd. engl. angesetz 1 Bushel Weizen 50 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. 453,8 g; 1 Last Roggen 2100, Weizen 2460 Eg.

Bei der Umrechnung der Preise in JReichz währung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notterungen im Deutschen Reichs und Staats⸗ Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen DurchschnintsWechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liperpogl die Kurse auf London,

ür Chicago und New.Nork die Kurse auf New⸗Jork, für St. etersburg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Parts, ntwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Deutscher Ieichstag. 57. Sitzung vom 8. März 1898, 2 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen, wird fortgesetzt.

Nach dem Abg. Dr. Marcour (Sentr) nimmt das Wort der

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): So sehr wir die Verbesserungen, welche die Vorlage bringt, mit Freuden begrüßen, so sehr müssen wir uns gegen den Artikel fi erklären, den wir für undurchführbar halten, weil er nicht bloß den bestehenden Privatanstalten die Beförderung von ö Briefen verbietet, sondern das Verbot auf jeden einzelnen Privatmann ausdehnt. Expreßboten können zwar zur Briefbestellung verwendet werden, aber es darf dieser Bote nicht für mehrere Auftraggeber jzusammen thätig sein. In früherer

eit war man nicht ber Meinung, daß das Monspol der

oft ausgedehnt werden sollte. Dieser Ansicht war auch der etzige Finanz⸗Minister von Miquel altz Abgeordneter; jetzt freilich if er anderer Ansicht geworden sein. Man hat die Lücke damals absschtlich geschaffen, um den Privaiverkehr zuzulassen; man kann also nicht daron sprechen, daß die Privatanstaiten sich wie Parasiten darin eingenistet bätten. Es wird den Privatanstalten vorgeworfen, daß sie Crwerbsinstitute seien. Welche der Oeffentlichkeit Fienen den Institute sind denn nicht Erwerbzinstitute? Der Mittelstand besonders wird durch die Aufhebung der Privatpoften geschädigt. Eg wird gesagt, daß sogar die sächsische Hofhaltung in resden sich dieser ., bediene. Wenn sie unzuverläfsig wären, o würde das Publikum bald das Zutrauen zu ihnen verlieren. Unzuverlässigkeiten kommen auch heß der Post bor. Ich bekam neulich einen ng Berlin an Eugen Richter ö.. Brief zurück mit dem Postvermerk: Ohne nähere Angabe der? dresse nicht zu bestellen. ezüglich der Wahrung des Briefgeheimnisfeg Fei der Vost ist mir aus Sozialistenprozessen bekannt, daß die Poltzei die Post zur Herausgabe von Briefen gezwungen hat. Das Mitleid, welches der. Stgatssekretär für die schlecht befoldeten Ar⸗ beiter der Privatanstalten bewiesen hat, sollte er feinen eigenen Unter= beamten gegenüber ühen. Sehr schwierig wird die Entschädigungsfrage zu ordnen sein. Daß die Angestellten der Privgtposten in den Reicht dienst übernommen werden sollen, wäre eine Ungerechtigkeit gegen die vorhandenen Postbeamten, die dadurch bei Seite gedrängt, würden. Die Ausdehnung des Poftregals ist lediglich aus fiskalischen Gründen

e Reichspoft im Lokalverkehr die ö 1 so würde die Konkurrenz den Privatanstalten sehr schwer sein. ; ; Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbiels ki:

Meine Herren! Bloß einige thatsächliche erichtigun gen, da ich zunächst nicht die Veranlassung habe, mich in die Diskussion einzu⸗ mischen, um so weniger, als ja Lie Auseinandersetzungen über den wirthschaftlichen Werth, den die Vorlage für unsere gesammte Be⸗ völkerung bringt, besser in der Kommission durchgeführt werden können als im Plenum des Hauses. Daher also nur einige thatfächliche Be⸗

ichti en! . haite ich gestern diese Zusammenstellung den Herren zur Verfügung gestellt, als mich Herr Lenzmann um die Einsicht bat; ich sagte aber, was die Bemerkungen anbelangt, so mache ich darauf aufmerksam, daß diese Bemerkungen allgemein gefaßt seien und nicht alle Einzelheiten enthalten. Er har nun eine Sache herausgegriffen. Er hätte aber es viel leichter, glaube ich, gehabt, wenn er in dem von ihm viel benutzten braunen Büchlein, welches einen Roman von den deutschen Privatposten enthält, auf Seite 18, wo es deutlich geschrieben steht, nachgesehen hätte. Meine Herren, es ist ganz naturgemäß: der Haushalt Seiner Majestät des Königs von Sachsen hat eben nach den Bestimmungen des Reiche— poftgesetzez freie Beförderung. Es ist also wohl keine Veranlassung, wenigstens nicht zu der Unterstellung, die von dort aus gemacht ist, daß man glaubte, diese Privatanstalt würde sicherer befördern als die Reichspost. Nach dem braunen Buch ist es lediglich die Hofkassen⸗ verwaltung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen, die in Betracht kommt.

Wag nun die Bemerkungen betrifft, die ich gestern betreffs der Beamten, die in den Privatbeförderungsanstalten beschäftigt sind, gemacht haben soll, so glaube ich nicht zu irren, daß ich das Wort gebraucht habe: vorübergehende Beschäftigung. Ich meine also eine vorüber gehende, nicht eine dauernde Beschäftigung. Ich habe, glaube ich, gesagt: die Leute sehen in dieser Anftellung nicht eine dauernde, sondern eine vorübergehende Beschäftigung. So ist der Ausdruck ge⸗ fällen, ich habe also nicht, wie der Herr Abgeordnete verstanden haben will, eine wegwerfende oder falsche Kritik an die Sache geknüpft.

Nun wird auch wiederum Süddeutschland uns hier vorgeführt mit dem Dreipfennigs⸗Tarif. Wie steht es mit dem nun thatsächlich? Für 3 3 werden Briefe bis zu 15 g im Ortsverkehr und die Briefe über 15 g für 16 3 befördert, während wir hier eine einheitliche Taxe festsetzen wollen. Weiterhin ist aber auch für Briefe, die un⸗ frankiert sind, in Süddeutschland das Porto erhöht; es trifft also dort nicht das Gleiche zu, was hier bei uns zutrifft, da die Reichs⸗ postverwaltung eine einheitliche Tare ohne Unterschied des Gewichts für den Ortsbriefverkehr festsetzen will.

Nun will ich hier nicht etwa als Ankläger erscheinen es liegt mir das vollständig fern, ich habe deshalb auch gestern gegen die Privatbeförderungsanstalten nicht ein Wort des Tadels ausgesprochen und bin nicht in die Einzelheiten der Sache eingetreten; auch glaube ich, daß der Herr Abg. Lenzmann, wenn er meine ganze gestrige Rede durchliest, nicht ein Wort finden wird, welches eine abfällige Kritik enthalten hätte, weil ich es für ein gefährlich Ding halte, namentlich von seiten der Verwaltung aus, gegen Institute vorzugehen, die sich nicht wehren können und nachher in der Presse dagegen remonstrieren. Ich halte mich aber für verpflichtet, ohne Namen zu nennen, Ihnen hier einige Zahlen vorzuführen. Dieselben erstrecken sich natürlich über die verschiedenen Jahre.

Es wurden in einer Anstalt, als sie ihren Betrieb einstellte, 4300 unbestellte Briefe gefunden. Von dem Inhaber einer anderen Anstalt wurden 6000 Briefe verbrannt. In diesem Fall hat auch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben; es war aber ein eigenthümlicher Fall. Der Mann hatte die Briefe nicht erbrochen, sondern unaufgebrochen verbrannt, es lag also nicht eine Unterschlagung vor und das Gericht fand daher keine Veranlassung, dagegen einzuschreiten. Der Staatsanwalt hat da⸗ mals sein Bedauern ausgesprochen, daß die bestehende Gesetzgebung keine Handhabe bietz, um einen derartigen schnöden Ver— trauensbruch zu ahnden. Dag ist doch ein Zustand, der gerade nicht

utachten ausgeführt, daß die Privatgesellschaften kein jus quae- . kein e erben Recht, auf Entschädigung . der Herr Abg. Lenzmann sagt hierüber, daß dies, anders ausgedrückt, eine vollständige Ignoranz auf juristischem Gebiet gewesen wäre die Ausdrücke waren vielleicht etwas anders, aber der Sinn war derselbe. Ich glaube nun, daß der Herr Abgeordnete doch zugeben wird, daß die Reichs postverwaltung nicht so thöricht ist, nicht zu wissen, daß ez auch jura quaesita im öffentlichen Recht giebt. Es fragt sich eben nur, oh hier ein jus quaesitum deg öffentiichen Rechte oder ein solches des Privatrechts vorliegt. Es kann nun aber gar kein Zweifel sein, daß es sich hier lediglich handelt um ein jus quae- tum des Privatrechts; denn es handelt sich einfach darum, ob die Privatgesellschaften ein Recht haben, Geld zu bekommen, und bie Frage, ob eine Gesellschaft daz Recht hat, Geld zu bekommen, ist doch ganz gewiß eine Frage des Privatrechts. Wenn in dem Gutachien ausgesprochen ist, daß, die Privatgeseil. schaften kein jus quassitum auf Entschädigung hätten, so ist das eben der Ausdruck: es liegt hier nicht vor ein jus quaesitum des Privatrechts und lediglich um diese Frage hat es sich im Gutachten gehandelt, Also ich glaube auch heute noch mit Sicherhest sagen zu können: ein jus quaesitum des Privatrechts haben die Privatgesellschaften nicht. Von dieser Frage ist ja nun selkstverstandlich gan getrennt die andere Frage, ob eine Billigkeit für die Ent- schädigung spricht; über diese Frage habe ich mich garnicht auszusprechen, sondern ich habe eben nur das Gutachten in Schutz zu nehmen, welches der Herr Staattsekretär vorgelesen hat, und welches dahin geht, daß in der That die Privatgeselsschaften unter keinen Umständen ein jus quaesitum haben. Soweit mir bekannt geworden, ist in all den Streitschriften und Pefstionen von Keiner Seite aus behauptet worden, daß die Privatgesellfchaften ein Recht hätten, entschädigt zu werden. Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt, welcher von dem Herrn Abg. Dr. Barth und auch von dem Herrn Abg. Lenzmgnn vorgebracht ist, betrifft die 3 über den expressen Boten, ob also künftig, wenn das

Hesetzʒ angengmmen werden sollte, nicht ganz unhaltbare Folgen für das Publikum entständen in Bezug auf die Beförderung bon Briefen im Ort durch expresse Boten. Ja, wenn dat richtig wäre, was die beiden Herren vorgebracht haben, dann müßte in der That die Postperwaltung geradezu ein thörichtes Gesetz vorgelegt haben, dann wäre es allerdings so, ö man gar keine Hen mehr in Berlin anders als durch die Post verschicken könnte. Die Sache liegt aber rechtlich absolut andert, und zwar ist durch Art. 2 in Bejug auf die Beförderung von Briefen durch Boten in Berlin um

das mal hervorzuheben absolut gegen früher keine Aenderung eingetreten. Die Sache liegt, folgendermaßen:

§ 2 des Postgesetzes sagt: es ist erlaubt, durch exprefse Boten gegen Bezahlung Briefe zu befördern auf andere Weise als durch die Poft (Zuruf) von einem Ort nach einem anderen Orte. Wenn also das Regal ausgedehnt wird auf die Ortsbriefe, dann kommt genau dasselbe heraus für den Ortsverkehr. Nun Fragt es sich: wie ge= staltet sich die Sache jetzt in der Praxis? Es ist nöthig zunächst, daß der Brief abgeschickt wird von einem Absender. In dieser Be⸗ ziehung hat gestern der Herr Abg. Dr. Barth gesagt, es könnten dann ja nicht mehr Vereine durch ihre Boten Briefe in der Stadt befördern. Das ist nicht der Fall. Es muß allerdings ein Absender sein; ob das aber (ine Privatperson ist oder ein gewöhnlicher Verein, oder ein Verein, der juristische Persönlichkei; hat, ob es eine eingetragene Genossenschaft ist oder was sonst, das ist ganz egal. Es kommt bloß darauf an, daß es ein Absender, ein Verein ist. Es kann also infolge dessen jeder Verein Briefe durch einen expressen Boten abschicken und den erpressen Voten bezahlen. Zweitens. Es wird nun gesagt: wenn aber ein solcher Verein seinen gewöhnlichen Boten u. s. w. abschickt, der nicht in die Kategorie der expressen Boten fällt, dann darf er es nicht thun. Das ist auch nicht richtig; denn, um bestraft zu werden, gehört nach 5 J des Postgesetzes dzau, daß der Bote bezahlt wird. Wenn aber, ein. Verein einen

sehr erfreulich ist. Seitens einer anderen Anstalt wurden Tausende von Briefen im Keller aufgespeichert. Ich nenne keine Namen. Aber es ist thatsächliches Material, welches mir zur Hand liegt, und welches immerhin zeigt, wie die Verhältnisse sind, wenn man auch natürlich unterscheiden muß zwischen gutgeleiteten und nicht gutgeleiteten Anstalten. Seit Januar sind mehrere Inftitute eingegangen; in einer Stadt hat sich eine Anstalt, welche 8 Jahre bestanden hat, aufgelöst. In einem anderen Falle hat ein Mann, der wegen Unterschlagung verurtheilt ist, ein neues Institat eingerichtet; in einer Stadt geht der Direktor weg, weil er verfolgt ist, und sein Bruder, ein junger Mann von 18 Jahren, übernimmt die Sache; in Gelsenkirchen ist ein Konkurs zu verzeichnen gewesen. Also scheiden wir zwischen Instituten, die thatsächlich etwas Gutes leisten, und denen, die als Eintagsfliegen erscheinen. Es ist doch ein eigenes Ding: überall im Reich ist es verboten, Werthzeichen auszugeben. Diese Institute ver⸗ kaufen aber dem Publikum Werthzeichen, das Publikum kauft solche Dinger auch, und wenn nachher recht viele davon verkauft sind, weg sind die Leute. Es wird Gelegenheit sein, die Details in der Kommission noch näher zu erörtern.

Abg. Dr. Foerst er⸗Neustettin (6. k. F.) spricht die Hoffnung aus, daß die Vorlage auch ohne den Artikel IL zu stande kommen werde. Wenn der Artikel IL angenommen werden sollte, so sollte die Pestverwaltung dahin streben, den gemeinnützigen Unternehmungen so entgegenzukommen, wie dies die Privatanstalten gethan hätten. Idealismus gebe es bei der Reichkpost nicht; sie sei ein Erwerbs institut wie alle anderen und daher von der Fiskalität beherrscht. Wenn der Artilel IL angenommen werden sollte, dann müßte eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen gezahlt, und die Beamten der Priratanstalten müßten von der Post, soweit es geht, übernommen

werden,

Kommissar des Bundesraths, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Dam bach: Meine Herren! Ich will über die Ausdehnung des Regals kein Wort verlieren; ich möchte nur die Reichspostverwaltung schutzen gegen Linige herbe Angriffe seitens der Herren Abgg. Len;= mann und Dr. Barth: Angriffe rein juristischer Natur, die aber so schwer waren, daß, wenn sie begründet wären, man in der That der Reiche post verwaltung die ersten Kenntnisse der Jurisprudenz ab— sprechen müßte. Ich ergreife diefe Abwehr um Fo nothwendiger, weil der Herr Abg. Lenzmann die Güte gehabt hat, mich selbst zu erwähnen, und zwar in Betreff eines Buches, welches ich über das Postrecht geschrieben kabe. Gs find zwei Ängriffe, die gemacht worden

sind, und die ich, wie gefagt, gern widerlegen möchte. Der erste An⸗

riff ist gegen daz Gutachten gerichtet, welches der Herr Staatz⸗ ekretär geftern dem hohen Haufe vorgelesen hat. äs en .

gewöhnlichen Kassenboten u. dgl. hat, und er schickt seine Briefe durch r Kassenboten ab, so ist dies erlaubt, denn der Kassenbote wird nicht besonders bezahlt. Man könnte nun einwenden: in der gewöhn⸗ lichen Bejahlung, die er sonst bekommt, liegt die Bezahlung für den Brief mit. Es ist von der Reichspostverwaltung aber schon wieder⸗ holt ausgesprochen worden, daß es eine expresse Bezahlung für den expressen Gang sein muß. Es kann also jeder Verein durch seinen Kassenboten ohne weitere unter den sonstigen Bedingungen seine Briefe abschicken. Ich glaube infolgedessen, daß irgend eine Besorgniß, daß durch die Ausdehnung des Regals in dieser Beziehung eine Aenderung oder Beunruhigung des Publikums entstehen könnte, nicht vorliegt, und ich kann nur in Bezug auf diese beiden Punkte die Reichspost⸗ verwaltung in Schutz nehmen gegen den etwaigen Vorwurf, daß sie das Publikum durch die Novelle irgendwie habe einschränken wollen. Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Wenn aber ein Bureau⸗ diener ausgeschickt wird mit 100 Briefen und er soll die Antworten bringen, so liegt die Sache doch so, daß nicht mehr ein Absender vor⸗ handen ist. Ein solches Verfahren muß aber auch möglich sein. Herr Lenzmann beruft sich auf den Minister von Miquel. Der Letztere ist ein praktischer Mann, der lernt; das ist der Unterschied zwischen ihm und den Herren vom Freisinn, die nichts lernen wollen. Es handelt sich bei der Vorlage um (ine ausgleichende Gerechtigkeit, die jetzt nicht vorhanden ist, wenn den 8 Millionen Städtern billigere Beförderung der Brief⸗ sendungen gestattet wird, als den Bewohnern dez platten Landes. Wenn wir die großen Strecken Berlin —Hamburg, Berlin Köln ꝛe. den Privatbahnen überlassen wollten und dem Staat nur die Nebenbahnen so wäre das ganz dasselhe, wie der jetzige Zustand auf dem & biel des Postwesens. Durch solche künstlichen Mittel wird nur die Eni völkerung des platten Landes zu Gunsten der Städte noch mehr befördert. Der Artikel 11 ist nicht ein nothwendiges Uebel, sondern er ist die Hauptfache. Mir ist Artikel I ohne Artikel L viel lieber als das Um⸗ gekehrte. Wenn die Privatposten direkte Verluste erleiden, was nicht leicht festzustellen sein wird, so wird eine Entschädigung gezahlt werden können. Aber nothwendig ist eine Entschädigung nicht. Man hat die Versicherungsgesellschaften auch nicht n e, ght. als die Unfall⸗ versicherungen ze. eingerichtet wurden. Solche Aaschauungen hahen durchaus nichts Soꝛialistisches, Die Arbeiter der Privatposten haben auch keinen Auspruch auf Entschädigung, denn sie sind nicht fest an⸗ gestellt, Wenn man ihnen, saweiß sie längere Zeit im Dienst waren, 53 mur Entschädigung gewährt, so wird das auch nicht be— rrächtlich sein. . Kommissar det Bundesrats, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Dam bach: Ich wollte blos durch eine thatfächliche Berichtigung den Herrn Vorredner beruhigen über einen Punkt. Wenn ich recht ber, fanden Habe, fo bemerkte der Herr Vorredner, daß es allerding! nach meinen Kut ührungen auch nach dem neuen Artikel 3 erlaubt sei, durch expressen Boten jemandem Sendungen hinzuschicken, aber es sei zweifelhaft, wie eg mit dem Rückschicksn wäre. In der Beziehung ist nun die Sache ganz einfach. Der jttzige Parat M des Poftgesetzes, der also dann Anwendung sinden würde auf die Fälle, lautet: „Es darf der Erpresse nur von! Einem AÄbfender abgeschick sein, und dem Postzwang unterworfene y,, weder von Anderen mitnehmen, noch für Andere zurückbringen‘. Also, wenn eine Gesellschaft, ein Verein einen erpressen Boten nimmt gegen Be—⸗ zablung, fo darf dieser expreffe Bote an den Verein 2c, der ihn ab ; geschick' hat, unjweifelhaft poftzwangspflichtige Sachen zurück. bringen, nur nicht elwa für Ändere. Ist ez aber im gesetzlichen Sinne kein exprefser Bote, sondern der gewöhnliche Kaffenbote (wenn ich ihn einmal, (a nennen willh, welchen der Verein gebraucht, der die Briefe ze. hin, befördert, so ist das überhaupt nicht strafbar, weil die Strafbarkeß nur anfängt, wenn die Beförderung gegen Bezahlun gi wird. Da aber der Bote in einem solchen Falle nach der Auffassung des Reichspostamts keine besondere Bejahlung für die Beförderung bekommt, so kann er hinbringen und mitnehmen, waß er Lust hat. , damit werden die Bedenken des Herrn Vorrednerg sich erledigen. Abg. Wurm (Soz.) behauptet, daß in früherer Zeit die Pollzei vielfach vor dem Briesgehelmniß wenig Respekt bewiefen habe. Die