1898 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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r 8) Von Schiffsladungen, die aus Gütern verschledener Tarif lla 9 . sind, wird die, Abzabe nach Ladungsbestand= ibellen getrennt auf Grund der Belge IYtr. 1A, B, ) erhoben. Dabei ist jeder Bestandtheil zuf 10 6 abzurunden, ünd zwar, wenn nur 2 Tarifklassen vertreten sind, der Antheil der böheren Tariftlasse nach oben, der der niedrigerer Klasse nach unten, während bei den aus 3 Tarifgruppen bestehehden Ladungen nur in der höchsten Tarif- klasse nach oben, in den belden anderen aber nach unten abzurunden ist.

ö übrigen ist in jeder Tarifklasse mindestens für 10 t zu erheben.

4) In Ermangelung der vorgeschriebenen Beläge werden solche Schiff sladungen, welche aus Gütern einer Tarifklasse besteben, ledig- lich nach dem aus der Aichablesung ermittelten Gewicht zur Schiffahrt abgabe herangezogen, während hinsichtlich, der Beschaffenkeit der Ladung die Erklärung des Schiffers und die Cinnahime des Augen= scheins zu Grunde gelegt werden. .

Unvollständige Beläge, d. b. solche Beläge, welche ein um mehr als 30! hinter der Aichablesung zurückbleibendes Gewicht nachweisen, gelten als nicht vorhanden.

5) Mischladungen im Sinne der Bestimmung unter Nr. 3 haben bon nicht durch Beläge nachgewiesenen Gewichtstheilen den Saß der . Lzu entrichten.

6) Ausnabmsweise soll die Verpflichtung des Schiffers zur Bei⸗ bringung der hier geforderten Nachweise (Beläge) in denjenigen . nicht eintreten, wo der Eigenthümer der Ladung zugleich

igent hümer des Schiff und Schiffsführer ist; alsdann werden für die Abgabenerhebung fowohl bei einheitlichen wie auch bei den nach Analogte von Nr. 3 ju behandelnden Mischladungen nur die Er— klärungen der Schlffsführer zu Grunde gelegt und gemäß Nr. 2 durch die Aichablesungen kontrolierk.

. 5 5.

1) Bei der Aichablesung ist im Falle der ungleichmäßigen Eln⸗ tauchung des Schifftkörpers ein Durchschntttstiefgang in der Weise zu ermitteln, daß die Maße der Gintauchung von sämmtlichen Tiefgang anzeigern des Fahrzeugs zusammengezäblt und die so erhaltene Summe durch die Aniahl der addierten Maße (Anzahl der . getheilt wird, Liegt der Tiefgang zwischen zwei im Aichsckein ver merkten Stufen, so9 wird der Abgabenherechnung das im Aichschein für die höhere Stufe angegebene Gewicht zu Grunde gelegt.

2) Wird der Aichschein nicht an Bord des Schiffes mitgeführt, so ist daz Gewicht der Ladung bei den Hehestellen nach der Ablesung an den Tiefgangsanzeigern ig n, durch Schätzung festzustellen.

Die nur Personen oder Per onen und Güter befördernden und hierfür eingerichteten Schiffe zahlen den Satz der Tarifklasse L von der Hälfte der Tragfähigkeit.

Für die Festsetzung der der Abgabenberechnung ju Grunde zu legenden Weglänge (5 1) ist der bei den Hebestellen ausliegende amtliche , maßgebend. Beginnt oder endet eine Fahrt jwischen zwei in dem Entfernungszelger aufgeführten Orten, so ilt als Anfangspunkt die dem Abfahrtsorte nächst vorangehende in der Fahrtrichtung rückwärts liegende und als Endpunkt die dem Reiseziel zunäͤchst folgende Station.

8. 1) Bei beladenen gil e fn welche nicht geaicht, wohl aber vermessen sind, wird nach Ablauf der in 5 2 erwähnten Uehergangs⸗ zeit der Abgabenberechnung gemäß § 1 Rr. 1A anstatt dez Ladungs⸗ ewichts die volle, guf 19 t aufwärts abgerundete Tragfähigkeit zu

runde gelegt. Steht auch diese nicht fest, so wird sie durch den

Y Die in 8 14 Nr. 4 genannten Schlepper haben die in 89 und 15 vorgescheiebenen Abgaben nicht zu zahlen. ; 3) Vie in § 14 Nr. 6 erwähnten Schiffe mit Schlick haben die in 11 festgeseßten Gebühren für Benutzung fiskalischer Llegestellen Kabgesehen von eiwaigen für diese aufgestesflten besonderen Tarifen nicht zu entrichten.

Dieser Tarif tritt am 1. April d. J. in Kraft. Berlin, den 1. März 1898. Der Finanz⸗ Minister. Dr. von Miquel.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Thielen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung. Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden: der Regierunge⸗Assessor von Below in Cassel zum Vor⸗ sitzenden der Schiensgerichte in Schlüchtern; . der Amtsrichter Haußmann in Groß⸗Strehlitz zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; der Amtsrichter Schülgen in Wipperfürth zum Vor⸗ sitäz'nden des in Lindlar bestehenden Schiedsgerichts der Inva⸗ liditäts- und Altersversicherung und des Schiedegerichts der landwirthschaftlichen , für den Kreis Wipper⸗ fürth, dessen Sitz von Lindlar nach Wipperfürth verlegt worden ist; der Bürgermeister Goldau in Kalgu zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; der Regierungs-Assessor Dr. Graf von Moerner in Weilburg zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; der Amtsrichter Lendel in Inowrajlaw zum Vorsitzenden

der in Znin bestehenden Schiedsgerichte der Invaliditäts- und

Altersver sicherung, und. der landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherung für die Kreise Schubin und Znin; der Amtsrichter von Bennigsen in Syke zum Vor—⸗ sitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Amtsrichter Dr. Merkens in Sonderburg zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbsi.

Berlin, den 9. März 1898.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: Lohmann.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich. Preuß en. Berlin, 10. März.

Abgabenerheber geschätzt. Wenn solche Schiffe Mischladungen führen, haben sie den Satz der höchsten darin vertretenen Tarifgüterklasse von der Gesammttragfähigkeit zu zahlen.

2) Ungeaichte Schiffe, welche nicht mebr als eine halbe Tonne geladen hahen und nicht tiefer als 2 am über die Leerlinie eintauchen, Felten gls leer und werden von ihrer durch Vermessung, nöthigen falls durch Schätzung festgestellten Tragfähigkeit gemäß 5 1 Nr. 1B zur Kanalabgabe herangezogen.

5 9. 1) Fahrzeuge, welchen das Vorschleuserechi eingeräumt wird, aben, wenn sie hiervon Gebrguch machen, eine Zuschlagsabgabe von S6 für jede Schleuse zu zahlen.

2) Vieselbe Zuschlagsabgabe ist von solchen Fahrzeugen zu ent⸗ richten, die auf Wunsch ihrer Führer außerhalb der festgesetzten Be⸗ triebsstunden geschleust oder mit dem Hebewerk befördert werden (Nach schleusungen).

5 10. .

Für die Benutzung des Seitenkanals Oldersum— Emden ist von denjenigen Schiffen, deren Fahrt oberhalb der Schleusz Herbrum weder n hat noch endet, die nach 5 1 bis 9 berechnete Abgabe zu zahlen.

§ 11.

Für die Benutzung der fiskalischen Liegestellen ist soweit nicht für einzelne derselben besondere AÄbgabentarife aufgestellt werden von jeder angefangenen Tonne ein- und ausgeladener Güter eine Gebühr zu erheben, welche bet Gütern der Tarifklasse J 6 g, Tarif⸗ klasse 11 4 3 und Tarifklasse II 2 beträgt. Kies gilt auch von allen Schiffen, welche Liegestellen auf der Strecke k Emden zum Ein“ und Ausladen benutzen, gleichviel ob sie für die Befahrung dieses Seitenkanals eine ö, entrichten oder nicht.

1) Die zur Einziehung kommenden Abgabenbeträge werden auf volle 10 3 aufwärts abgerundet. Bleibt die tarifmäßige Abgabe für ein beladenes Schiffsfahrzeug hinter vem Betrage zurück, der für das selbe Fahrzeug in leerem Zustande zu entrichten wäre, so kommt der letztere Betrag zur Erbebung.

2) Die Abgaben sind fuͤr die ganze ju durchfahrende Strecke im voraus und gleichzeitig mit den Gebühren für die Benutzung fiskalischer Liegestellen zu entrichten. .

513.

Für die Oeffnung der Drehbrücken bei Lingen und Meppen ist von jedem durchfahrenden Schiffe eine Abgabe von 50 3 bei Tage und 1 S bei Nacht (außerhalb der für den Schleusenbetrieb fest⸗ gesetzten Stunden) zu entrichten.

4.

Von der eigentlichen Kanalabgabe sind befreit:

I) Schiffsgefäße und Ladungen, welche dem Könige oder dem . von Hohenzollern gehören oder ausschließlich für Rechnung des

önigs, des Fürsten von Hohenzollern und der preußischen Wasserbau— verwaltung befördert werden;

2 Leichterfahrzeuge, wenn ste auf dem Kanal ven anderen Schiffen, welche die Abgabe entrichtet haben, in Fällen der Noth oder wegen niedrigen Wafserstandes bie Ladung übernehmen mußten;

3) Fischerkähne, Gondeln, Handkähne und äbnliche kleine Fahr zeuge, deren Tragfehigleit drei Tonnen nicht übersteigt, sowie ferner Die von abgabenvflichtigen Fahrzeugen mitgeführten Beiboote. Er— fordern ie jedoch einen besonderen Schleufenaufzug oder eine be= sondere Bewegung des Hebewerks, fo entrichten sie hierfür eine Ab⸗ 4. . 2, Nachts, d. h außerhalb der festgesetzten Tagesbetriebs.

* Scl pyer, wenn sie Anbang haben; 5 Schiffe, die sich beim Ablassen oder Füllen des Kanals an

einen von der Verwaltung angewi ä den früheren Liegeplatz , I

an, ö mit Schlick in nassem oder trockenem Zu⸗ alle die Schleuse Herhrum zu Thal und

Schiffe hinsichtlich der Stregle . . . Viel ob sie den Seitenkangl Slderfum Emden benutzen oder ö sihtůh e gr lr . ö Schiffe hin t ecke zwischen Herbrum 7 Seitenkanal Oldersum Emden nicht 1 HJ

15. bezeichneten Schiffe und Ladungen und 13 erwähnten Abgahen befreit.

I) Die in § 14 unter Nr. ö. sind auch von den in 5 9, 16, 11

Seine Majestät der Kaiser und König wohnten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend der e ,,, Erinnerungsfeier in der Kalser Wilhelm⸗-Gedäͤchtnißkirche bei, welche der Hauptoerband der Kriegervereine von Berlin ver⸗ anstaltet hatte.

Heute Morgen besuchten Seine Majestät das Denkmal der Hochseligen Königin Luise im Thiergarten und hörten, nach dem Schlosse arch lahtt von g/ Uhr an die Vorträge des Kriegs⸗-Ministers, General-Lieutengnts von Goßler und des Chef des Militärkabinets, Generals von Hahnke. Um 11 Uhr begaben Sich Seine Majestät der Kaiser nach Potsdam, um der Bösichtigung des Offizier-⸗Reitens der Potsdamer Kavallerie— Regimenter beizuwohnen.

Der Bundesrgth versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten i ef für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Justizwesen und für die Verfassung.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schaum⸗ burg-⸗lippische Staats⸗Minister Freiherr von Feilitzsch ist in Berlin angekommen.

Stettin, 9. März. Der Provinzial-Landtag be⸗ willigte in der heutigen zweiten Sitzung eine Beihilfe von 550 M zur Herausgabe eines Verzeichnisses der Vitae Pomeranorum, ferner auf weitere 4 Jahre den Zuschuß zur Verzinsung und Tilgung des der. Stadtgemeinde Rummelsburg zum Bau einer Weberei ⸗Lehrwerkstätte bewilligten Provinzial-Hilfskassendarlehens, ferner zur Unterstützung der durch . geschädigten Wiesen⸗ besitzer an der Oder in den Kreisen Greifenhagen und Randow 43 3566 6 unter der Voraussetzung, daß diese Summe i /z der vom Staat zu gewährenden Beihilfe darstelle und 1 der zu ersetzenden Schäden nicht übersteige, und endlich zur Unter— haltung der in Stettin zu errichtenden Baugewerkschule die Hälfte der von der Stadt zu tragenden Unterhaltungs⸗ losten im Höchstbetrage von jährlich 6009 , Ber Beschluß des Provinzial⸗-Landtages vom 7. März 1895, nach welchem die durch die Körung der Privatdeckhengste er⸗ wachsenden, nicht durch die Körgebühren gedecklen Kosten bis zum 1. Oktober 19090 auf Provinzialfonds übernommen werden, soll unbeschadet der durch die Verhältnisse bedingten Abänderung der Körordnung in Kraft bleiben Zu dem Reglement, betreffend die u lor für die Wittwen und ö der Provinzialbeamten, vom 7. März /. April 1883 wurde anläßlich der neuen Bestimmungen für die Hinterbliebenen der Staats⸗ beomlen ein zweiter Nachtrag beschlossen. Entsprechend den veränderten Bestimmungen über die bei Dienstreisen der Staatsbeamten zu gewährenden Reisekosten und Tagegelder wurde ein neues Regulativ für die in Angelegenheilen der Provinzialverwaltung gemachten Dienstreisen . Für die Zwecke der Provinzialverwaltung soll zur Erweiterung der Geschãäftsräume das Grundstück Luisenstraße 25 zum Höchstbetrag von 200 900 MS erworben werden. Schließlich erklärte der i hn, sich mit dem von dem Minister der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten gemachten Anerbieten bezüglich des der Provinz

zuzuwendenden Oelgemäldes einverstanden und beschloß, einen Goldrahmen dafür anfertigen zu lassen. .

Baht ern.

Der Ausschuß der Kammer der Abgeordneten für Berathung , ,. betreffend die Abänderung einiger Bestimmüngen des Gesetzes vom 26. Februar 18506 über die Versammlungen und Vereine, hat ein⸗ stimmig den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf ge⸗ nehmigt.

Baden.

In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte,

wie *. V r . der r den des Ministeriums des Innern Dr. . mi daß die Anträge der Mehrheit auf Einführung der direkten Wahl unannehmbar seien. Nur wenn ein Weg, entsprechend dem Antrage der Nationalliberalen, beschritten würde, d. h wenn zu den aus direkter Wahl hervorgehenden Abgeordneten Vertreter der Selbstverwaltungsorgane hinzuträten, würde die Re⸗ gierung das direkte Verfahren acceptieren. Die Abgg. Drees hach und Wacker griffen diese Erklärung scharf an. Der Abg. Wacker kündigte eine Mißtrauenserklärung speziell gegen Dr. Elsenlohr an. Der Prästbent des Ministeriums des Innern Dr. Eisenlohr wies darauf hin, daß das Gesammt-Mini⸗ sterium in der vorliegenden Frage einig sei und eine per—= fassungsmäßige Mehrhelt für die direkte Wahl in der Zweiten Kammer garnicht bestehe; aber auch wenn sie bestehen sollte, würden die Erste Kammer und die Krone ihre Rechte wahren. Die Nationalliberalen erklärten sich mit diesen Worten einverstanden. Das Zentrum brachte folgende Reso⸗ lürion ein: ; ö. Die Kammer wolle in Erwägung der ablehnenden Haltung der Regierung gegegüber der direkten Wahl und in Crwägung, daß der Präsident des Ministeriums des Innern bei den Wahlen eine Partei unterstütze, die im Widerspruch mit dem größten Theile des Volke sich befinde, ihr Bedauern über die Stellungnahme der Regierung autzsprechen und den Wunsch ausdrücken, ez möchte die direkte Wahl eingeführt werden und die Regierang in ibrer Gesammtheit wie in ihren einzelnen Ressorts Über den Parteien stehen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing estern den bisher am Großherzoglichen Hofe accreditierten . sischen Gesandten, Wirklichen Geheimen Rath von Minckwitz und nahm von demselben das Schreiben Seiner Majestät des Königs von Sachsen entgegen, durch welches der ,. von seinem bisherigen Posten abberufen wird. Unmittelbar darauf empfing Seine Königliche Hoheit den neuernannten sächsischen Gesandten Freiherrn von Reitzenstein, welcher sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreichte.

Anhalt.

Der Landtag hat vorgestern die Gesetzeniwürfe, betreffend die Zuständigkeit des Ober⸗Verwaltungsgerichts für die Ent⸗ ,,, über die Beschwerden in Steuereinschätzungssachen,

ie Abänderung des provisorischen Gesetzes über die Ver⸗ hütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung störenden Mißbrauchs des Versammlungs⸗ und Vereinsrechts Und die Ab⸗ änderung des Gesetzes über die anderweite Feststellung des Dlensteinkommens der Verwaltungsbeamten, in zweiter Lesung angenommen.

Elsas⸗Lothringen. Der Landetausschuß erledigte in der Sitzung vom

8. d. M. den Etat der Wasserbauverwaltung in zweiter Lesung.

Desterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser stattete gestern dem Fürsten und der Fürstin von Bulgarien einen Besuch ab.

In einer gestern abgehaltenen Ve . mmlung der Ob⸗ männer des verfassungstreuen Großgrundbesitzes sprach sich die Mehrheit für den Eintritt Bärnreither's in das Kabinet Thun aus. Es wurde indessen konstatiert, daß der Eintritt Bärnreither's nur im Hinblick auf die kritische Lage und das ernstlich gefährdete Staatsinteresse gebilligt werde, damit sich der . Großgrundbesitz sowohl im österreichischen als insbesondere im deutschen Interesse an der Herstellung ge⸗ ordneter Verhältnisse aktiv betheiligen könne. Selbstverständ⸗ lich könne daher keine Rede dabon sein, daß der verfassungs⸗ treue Großgrundbesitz zu dem Kabinet Thun in das Ver⸗ hältniß einer Regierungspartei trete, vielmehr behalte sich diese Gruppe ihre vollkommene Aktionsfreiheit vor. Eine Minorität der Versammlung sprach sich trotzdem gegen den Eintcitt Bärnreither's in das Kabinet aus und erklärte; dieser Schritt sei nicht zu billigen und politisch nicht zu rechtfertigen, da durch diese bereits vollzogene Thatsache die Aktionsfreiheit des Großgrundbesitzer⸗Klubz gelähmt und seine Verbindung mit der deutschen Forlschrittz- und Volkspartei zerrissen werde.

Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, beriethen die Vor⸗ stände der deutschen Fortschrittspartei und der deut⸗

Parteien erklärte, daß auch die neuen Sprachenverordnungen für die Deutschen unannehmbar seien, und daß nach wie vor auf eine den Rechten des deutschen Volkes ent⸗ sprechende gesetzliche Regelung der Sprachenfragen mit allen Mitteln zu dringen sei. Gegenüber dem Kabinet Thun er— scheine sowohl nach seiner K als auch nach den Parteien, auf die es sich zu stützen Beabsichtige, das wollte Mißtrauen und entschiedene Gegnerschaft berechtigt. Der Em tritt Bärnreither s in das Kabinet erscheine um so bedauerlicher, als auch durch die geänderte Stellungnahme des ö treuen Großgrundbesitzes die bisherige Einigkeit der deutschen Parteien durchbrochen sei. Die beiden Parteien würden der ruhigen Konstituierung des Abgeordnetenhauses kein Hinderniß beresten, aber schon in der ersten Sitzung einen Antrag auf Ee lich Regelung der Sprachenfrage sowie einen Antrag auf rhebung der Anllage gegen den Grafen Badeni wegen des Eindringens der Polizei in das Parlament und wegen ge= waltsamer Handlungen an Abgeordneten einbringen.

Großbbritannien und Irland.

Aus Wind sor ist, wie W. T. B.“ meldet, die Nach= richt in London eingetroffen, daß sich die Königin des ge⸗ wohnten Wohlbefindens erfreue, die Abreise nach dem Kontinent aber des ungünstigen Weiters wegen bis auf weiteres ver⸗ schoben worden sei.

Bei der gestern in Step ney vorgenommenen Er satz⸗ wahl zum . für den verstorbenen Konservativen . wurde Steadmann J,, mit 2491 Stimmen ewählt. Der konservative Kandidat Gordon erhielt

71 Stimmen.

Eisenlohr im Namen der Gesammt-Regierung,

schen Volkspartei gestern über die Lage. Die Leitung beider