1898 / 61 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

43. Sitzung vom 10. März 1898.

Ueber den ersten Theil der Sitzung ist schon berichtet worden.

Nach endgültiger Annahme des G setzentwurfs, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser des Sommers 1897 herbeigeführten Beschadi⸗ fangen, folgt die dritte Berathung der Novelle zum An— iedslungsgesetz für West reußen und Posen.

In der Generaldiskussion pricht sich

Abg. Im Walle (Zentr), wie bier kurz wlederholt sei, in Konsequen der srktheren Valtuig des Zentrums gegen diefes Geset zus. Es sei verfaffungswsdrig und durchbreche das Budgetrecht; es führe ein Aeternat ein, da es die Verwendung des Fonds der Ein wirkung des Landtagetz entziehe. Da eine Verfassungsänderung vor

leger beantrage er ein abermalige Abstimmung nach agen. . Abg. Dr. Stephan (gentt): Der. Landwirthschaft, Minister khat ung die Vorsegun . In ift über die Verschiebung des . zu igen fen des Feutschtbums versprochen Ich bin auf diese Statlstit aespannt. Die Katholiken sind bei der Anfiedelung ar n Dem Perhältniß von 18 berhcksichigt worden, In der Diözese Kulm befindet fich Ane ganze Anjahl deutscher Geistlichen, daß die Kommsission dort sehr wobl national gesinnte katholische Deuksche ansiedeln könnte. Auch der Grzbischef hat sich bereit erklärt, eine genügende Zahl von Gejstlichen für, die Ansiedelungen her)u⸗ geben. Der. Finanz, Minister hat fich bereit erklärt, dabin zu wirken, zaßg Katholiken bel der Anftekelung mehr beräcksichtig: werden. öffentlich wird dagegen aus! deim Haufe kein Widerspruch erhoben m Jahre 1836 hat auch der natiohalliberale Abg. von Benda sich gegen ein Aeternat erklärt. Ich würde die Zurückweisung der Vor—= lage an die Budgetkommisston beantragen, wenn Herr Im Walle nicht, die nochmal ge Abstnmung wegen! der Verfassungebedenken beantragt hätte. Benn wir gegen dag? Geseßz slimmen, fo můssen wir dagegen protestieren, daß uns deutsche Iikenk n abgsprochen wird.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich bedaure, daß ich die beiden Herren Vor redner von diesem Platz aus, weil die Herren ja genöthigt sind, nach vorn zu sprechen, vielleicht nicht vollständig verstanden habe. Ich könnte mich daher in der Widerlegung in dem einen oder anderen Punkt irren, wofür ich von vornherein um Entschuldigung bitte.

Derr Im Walle, glaube ich, hat darzulegen versucht, daß das Gesetz verfassungswidrig sei mit Rücksicht auf die Verkümmerung der Gleich berechtigung der Preußen. Auf diese Frage gehe ich nicht weiter ein, fie ist längst entschieden. Sie ist bei der Berathung des ersten Gesetzes autzführlich erörtert. Landtag und Regierung haben verneint, daß in dem betreffenden Gesetz eine Verfassungzänderung liegt. Dies vorliegende Gesetz ist nichts weiter als die Fortführung dieses nach der Entscheidung des Landtages und der Regierung verfassungs mäßig bestehenden Gesetzeg. Es kann also diese Frage nach meiner Meinung gegenwärtig überhaupt garnicht mehr aufgeworfen werden. Wir haben es mit einem verfassungsmäßigen Zustand zu thun, denn darüber, was verfaffungsmäßig ist, haben Landtag und Regierung zu entscheiden. Diese Entscheidung ist getroffen, wir brauchen also auf die Frage, die damals jur Erledigung gekommen ist, gegenwärtig überhaupt nicht mehr zurückzukommen.

Nun aber der zweite Punkt, den namentlich Herr Stephan jetzt noch erörtert hat. Diese ganzen Ausführungen beruhen allerdings auf einer weitgehenden Verkennung der Natur des Etats— rechts und der betreffenden Bestimmungen des Artikels 99, welche alle Einnahmen und Ausgaben jährlich auf den Etat zu bringen vor⸗ schreiben. Meine Herren, diejenigen, welche unsern Etat kennen, müssen mir doch zugeben das hat früher einmal der Abg. Gneist herausgerechnet daß mindestens vier Fünftel aller Einnahmen und Ausgaben, die in unserm Etat stehen, dauernder Natur sind. Die Vorschrift der Verfassung, daß alle Einnahmen und Ausgaben auf den

Etat gebracht werden sollen für ein Jahr, und daß dann die Gesammthelt der Einnahmen und Ausgaben zusammen⸗ gerechnet und zum Abschluß legalisiert wird durch das

Etatsgesetz hat mit der Frage, ob diese Einnahmen, die far ein Jahr in ihrer Höhe normiert, bemessen sind, dauernde Natur haben, eine dauernde Quelle haben oder nicht, nicht das Geringste zu thun.

Das ist der Grundirrthum, den ich in den Zeitungen Monate lang, bis zum Ueberdruß, gelesen habe bei Gelegenhest der Flotten— frage, wo eg immer hieß: dauernd durch Gesetz solche Aus— gaben zu bewilligen, ist eine Beschtänkung des Ctatsrechts des Reichs tages, Nichtz kann irrthümlicher sein wie das.

Wenn Sie etatsmäßige Stellen bewilligen, so ermächtigen Sie die Staatgregierung, diese etatsmäßigen Stellen zu besetzen, und zwar dauernd zu besetzen, so lange nicht eine Uebereinstimmung zwischen Staatereglerung und Landtag vorhanden ist, welche diese etatsmäßigen Stellen wieder beseitigt.

Meine Herren, alle Auegaben und Einnahmen, die auf Gesetzen beruhen, sind dauernder Natur: bei uns in Preußen z. B. die ge⸗ sammten Steuern; sie werden nur jedes Jahr in der Jahreshöhe berechnet. Aber Sie sind nicht in der Lage, die Steuern deen egern ju können. Alle Ausgaben, die durch Gesetze erwachsen, sind dauernder Natur: Sie sind ebenso gut veipflichtet zu ö wie die Staatereglerung verpflichtet ist, sie auf den Etat

en. Also diese Grundidee, daß alle Einnahmen und Ausgaben nur ür ein Jahr rechtsgültig da selen ohne die Zustimmung des Land lage ist gůnzlich irrig. Die Zusammenstellung muß allerdings für ein Jahr geschehen aus wirthschaftlichen und Bilanzgründen. Aber ne diesen Gesammtausgaben flecken neben wirklich nur auf einen ein lihrigen Termin bewilligten ebenso gut andere Ausgaben und Ein nahmen, die dauernder Natur sind. 4.

Meine Herren, das ist nicht bloß beim Ordinarium der Fall, onder auch beim Extraordinarium. Wenn Sie uns eine Anleihe bewilligen und ez laufen jetzt gegen 00 Millionen Anleihen o werden sogar die jährlichen Beträge, welche aus den Anleihen slüssig gemacht werden, nicht einmal in den Etat aufgenommen. Darüber kann man ja strelten, ob das jweckmäßig wäre; aber daß das verfassungswidrig ist, daß solche ein für allemal bewilligten großen Summen nicht ratenweise jedes Jahr durch den Etat laufen, das ist hier im Landtage noch nie behauptet worden.

Was thun wir aber hier? Die betreffenden Einnahmen laufen hier wirklich durch den Etat; wir haben sie ja stetz in den Etat ein⸗ gestellt. Also, wenn Sie sagen: das ist verfassungswidrig, weil wir hier durch ein Gesetz dauernde Ausgaben bewilligen oder dauernde Einnahmen zur Disposition stellen, diese aber nicht durch den Etat

Was damals für 20 Jahre bestimmt wurde,

laufen, so trifft das hier garnicht zu, denn hier laufen diese dauernden Einnahmen durch den Etat; sie werden aber auch wieder verausgabt. Daß sie aber zu einem bestimmten Zwecke auch wieder verausgabt werden müssen, berubt auf Gesetz, ebenso wie auf Gesetz beruht, daß wir die Richtergehälter bezahlen müssen.

Meine Herren, bei dem Extraordinarium haben wir ja für längere Bewilligungen dreierlei Methoden. Haben wir ein bestimmtes, ein heitliches Unternehmen, wollen wir sagen ein Gebäude, so bewilligen Sie die erste Rate, nachdem Sie den Plan des gesammten Gebäudes bewilligt baben, nachdem Landtag und Regierung einig sind: wir wollen ein Gebäude herstellen, welches so und so viel kosten kann und so und so beschaffen ist. Dann bewilligt der Landtag für ein Jahr nur eine Rate, und diese Rate ist bemessen nach dem Jahresbedarf. Thatsächlich können Sie aber die zweite Rate auch nicht ablehnen; sonst würden Sie eine Ruine schaffen. Thatsächlic, sage ich, und das Gegentheil ist noch nie vorgekommen. Wenn Sie zweitens eine Anleihe bewilligen für ein großes Unternehmen, dann können Sie garnicht einwirken auf die jährlichen Liquidationsbeträhe der Anleihe; diese laufen bei uns garnicht durch den Etat. Bei jeder Eisenbahn, für welche Sie die Anleihe bewilligen, überlassen Sie es der Staats⸗ regierung, welche Beträge nach Maßgabe des fortschreitenden Bedarftz der Bauten verwendet werden sollen.

Dann giebt es nun die dritte Methode, und das ist diejenige Methode, die dem bewilligenden Körper am günftigsten ist, und eingeschlagen ist bei der gegenwärtigen Flotten—⸗ vorlage, wo durch Gesetz der Plan festgestellt wird, der also nicht mehr geändert werden kann in einer bestimmten Zeit, durch Uebereinstimmung von Reichstag bier und Regierung das Ulaternehmen durchzuführen, aber die Art und Weise der Ausführung, die Höhe der Raten, die in den einzelnen Etats eingestellt werden, welche Schiffe zuerst und welche später gebaut werden sollen, wie viel man innerhalb der gegebenen Frist auf das einzelne Jahr bringen will, doch der Mit⸗ wirkung des Reich tages vorbehalten bleibt. Diese Methode, wenn man überhaupt sich verständigt hat über ein einheitliches Unternehmen, ist diejenige, welche der jährlichen Einwirkung des Reichstages noch den größten Spielraum läßt. Würde der Reichstag eine Anleihe bewilligt haben gleich den Gesammtkosten der berzustellenden Flotte, so würde die Einwirkung des Reichstages eine viel geringere fein; das liegt ganz klar auf der Hand. Ich glaube daher, die An—⸗ träge, die sich darauf stützen, hier eine Verfassungzänderung anzu⸗ nehmen und nach 21 Tagen noch einmal abzustimmen, wird das hohe Haus ganz unbedenklich ohne irgend einen juristischen Zweifel ablehnen können, und ich beantrage das namens der Regierung.

Meine Herren, was die Frage wegen der Stellung der deutschen katholischen Geistlichen in den Anstedelungen betrifft, so babe ich mich schon früher darüber ausgesprochen. Ich bin immer der Meinung und die Staatsregierung theilt diese Auffassung —, daß die Konfessionalität nur unter dem Gesichtspunkt in Betracht kommen kann, ob der eigentliche Zweck der Ansiedelungen: den deutschen Bauernstand zu kräftigen und zu vermehren, auf die eine oder andere Weise am besten erreicht wird. Darum ist es auch richtig ich habe es schon angedeutet daß katholische Ansiedelungen zweckmäßig und nach meiner Meinung auch gegenüber dem Hauptzweck der Ansiedelungsthätigkteit völlig unbedenklich sind, wo

sie den Stützpunkt finden an deutschen älteren katholischen Gemeinden. Ich glaube, solche sind mehrfach vorhanden, namentlich in Westpreußen, und auch neuerdings sind drei Anträge der Ansiedelungskommission bei mir durchgelaufen,

nach welchen sie solche Güter mit katholischen Ansiedlern zu besetzen beabsichtigt, und zwar selbst in der Provinz Posen; die An⸗ siedelungskommission führt hierbei auch an? es sei in diesem Falle eine genügende feste Anlehnung vorhanden.

Meine Herren, bei dieser Frage kann aber das werden Sie mir zugeben doch nicht allein in Betracht kommen, ob der betreffende Geistliche die deutsche Sprache zu handhaben weiß. (Abg. Dr. Sattler: sehr richtig) Ist er doppelsprachig, aber ein entschiedener Pole, so liegt doch eine erhebliche Gefahr vor, während, wenn von Nationalität deutsche katholische Geistliche einer solchen Pfarrei vorstehen, diese Gefahr nach meiner Meinung ebenso gut wegfällt wie in den Fällen, wo ein deutscher evangelischer Geist⸗ licher in Betracht kommt

Die Praxis wird beweisen, daß die Staatsregierung in Beziehung auf die konfesstonelle Frage sich durchaus objektiv stellt und nicht ent- fernt eine einseitige Begünstigung, gewissermaßen eine protestantische, völlig unzulässige Propaganda beabsichtigt wird.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Als Vertreter des Justiz⸗Ministeriums will ich mir erlauben, dem ersten Theil der Ausführungen des Herrn Finanz= Ministerg noch ein vaar Worte hinzuzufügen.

Der Herr Finanz ⸗Minister hat bereits hervorgehoben, daß die Anfechtung der Verfassungt maß igleit des vorliegen den Gesetzes unter dem Gesichtspunkt, daß damit die erfassu nge mãßig gewãhrleistete Gleichheit aller Preußen verletzt werde, schon ihre Erledigung finde in der Existen. des Gesetzss von 1886, welches ja gleichfalls nicht in den Formen einer Verfassungkänderung verabschiedet worden ist. Damals bat weder dieses hohe Haus noch der zweite Faktor des Landtages es für nothwendig gehalten, die Form einer Verfassungsänderung beobachten ju lassen; und es ist damit für diesen Gesichtspunkt gewissermaßen res judicata geschaffen.

Meine Herren, ich glaube aber, derselbe Satz gilt auch be— züglich der jetzt angefochtenen Aufhebung des 8 8 deg Ansiede⸗ lungegesetzeöz von 1886. Denn was will die Nr. 2 deg neuen Gesetzez? Sie will die Fristbestimmung, die bezüglich des Rückfließens der Einnahmen der Ansiedelungskommission in den Ansiedelungefonds 1886 auf 20 Jahre bestimmt war, aufheben, eine solche zeitliche Grenze beseitigen. Meine Herren, wenn der Art. 99 der Verfassungzurkunde einer derartigen Bestim mung entgegengestanden hatte, dann würde er ebenso schon auf den g 8 dez Anstedelungtgesetzes von 1886 Anwendung haben finden müssen. (Sehr richtig! rechts. soll jetzt ohne Zeitgrenze bestimmt werden. Daß ist nicht ein aliud, sondern lediglich ö. . dessen, was früher als verfa ssungemaͤßig angenommen sst.

Der innere Grund dieser Aenderung ergiebt sich aus der Begrün.

dung dieses Gesetzeg. Wenn man bei Einbrin gung des Gesetzet von 1886 davon ausgegangen ist, daß innerhalb eines e, 20

Jahren die Zwecke desselben im wesentlichen erreicht sein würden, daß alsdann eine gewisse Ruhe eintreten könne, so haben die inzwischen gemachten Erfahrungen gezeigt, daß diese Erwartung der Berechtigung entbehrt, und daß, wenn die Zwecke des Gesetzes erreicht werden sollen, in absehbarer Zeit nicht davon die Rede sein kann, dasselbe außer Wirksamkeit zu setzen. Eine solche tbeilweise Außerwirksamkeitsetzung würde aber darin zu finden sein, daß vom Jahre 1907 ab die Einnahmen nicht wieder in den Fonds zurückfließen sollen. Damit die Verwenbung des nunmehr versflärkten Fonds, solange als die gesetzgebenden Faktoren es für nothwendig erachten werden, diese Zweck- auf dem beschrittenen Wege weiter zu verfolgen, ohne Beschränkung erfolgen könne auch mit dem verstärkten Fonds —, deshalb ist diese Aenderung des Gesetzes vorgeschlagen. Eine Verfassungsänderung kann hierin nach meiner Ueber⸗ zeugung ebensowenig erkannt werden wie in der früheren Bestimmung. Die verfassungs mäßigen Rechte des Landtages finden ihre volle Wah⸗ rung in den Bestimmungen des § 11 des Gesetzes von 1886, der ja in Kraft bleibt, da der neue Entwurf ihn garnicht berührt, und nach welchem über die ganze Verwaltung, über die Einnahmen und Aus- gaben alljährlich Rechnung zu legen ist. Damit ist dem Landtage voll⸗ kommen Gelegenheit geboten, auch bejüglich der Verwendung der Rückeinnahmen die Interessen der Volksvertretung in vollem Maße zu wahren. Also glaube ich, daß von einer Verfassungsverletzung oder einer Verfassungeänderung, die in diesem Gesetz liegen soll, nach keiner Richtung die Rede sein kann.

Geheimer Ober Regierungs⸗Rath Sachs: Die versprochene Statistit ist von den Landräthen aafgestellt worden; sie ergiebt, daß die Zabl der deutschen Großgrundbefitzer in den Reglerungsbezirken Martenwerder, Posen und Bromberg gestiegen, aber der polnische kleine Grundbesitz in allen bier in Frage koinmenden Regierungs⸗ bzirken in weil schnellerem Wachsen begriffen ist, waz im böchsten Grade bedenklich ist.

Abg. Jaeckel (fr. Volkep): Daß mein Standpunkt in der . Unwillen erregt hat, muß ich hinnehmen; ich habe meine iche Ueberzeugung ausgefprochen und nur gesagt, daß der

K. Te Verein nicht die Interesfen aller Deutschen vertritt. Dieser Verein stürzt sich auf alles Pobnische wie auf ein rotbes Tuch. ö habe ich niemand voin H. R. T- Verein angegriffen. Die

eschäftswelt in Posen hat die Absicht gehabt, einen Ant. H. R. T*

erein zu gründen, ich habe sie aber bekämpft, um die Ge ensätze nicht noch mehr zu verschä fen Mein Streben gilt dem Frieden inn . und dafür habe ich die Zustimmung von Versammlungen erhalten.

Abg Dr. Sattler (nl): Unsere Unterhaltungen haben nach den Debatten von 1836 etwas Epigonenhaftez. Ich darf mich also

kurz fassen. Die politische Stellung des Herrn Jaeckel babe i srũher schon gewürdigt; er will im Interesse des n. nichts für die Deutschen thun, darauf kommen seine Ausfü Da ist

rungen hinaus.

mir der offene Kampf lieber. Der H.-R. T. Verein 1 eifrig bemüht, au die Interessen der Geschäftswelt in den Städten zu vertreten. Herr Gerli hat sich in seiner Lebhaftigkeit etwas im Ausdruck vergriffen. Er meinte, daß, wenn man die Güter parzelliere und kleine Bauern schaffe, diese kleine Nullen seien. Dagegen muß ich protestieren. Er hat nur sagen wollen, daß, wo Parzelllerungen vorkommen, es wünschentzwert ist, daß auch größere Güter geschaffen werden. Herr von Benda ha 1886 nur gesagt, die Verfa ungsfrage müffe ernstlich erwogen werden. Nachdem dies in der Kemmission geschehen war, hat Herr CGnneccerut ausgesprochen, daß diese Bedenken vollkommen zerstreut seien. ö selbst war schon 1386 der Meinung, daß man überhaupt keine ö 3 solle, um ein dauerndes Werk für das Deutscht

zu schaffen.

Abg. von ,, (kons); Für einen Agitator habe ich Herrn Jaeckel nicht gehalten. Er hat sich aber der volnischen Interessen angenommen. Sein Mißtrauen gegen den H.R. T. Verein entspringt nur daraus, daß dessen Mitglieder nicht 3 sind. Herr von Staudy ist dem Verein nicht belgetreten, weil er an der Spitze der Landschaft steht, der auch Polen angehhren. Den Charakter bes Herrn Jaeckel hat niemand angegriffen. Eine Verfassungs änderung liegt nach unserer Auffgssung nicht vor. Feindliche Absichten gegen die Katholiken wird dag Zentrum nach feiner Haltung im Reichstage schwerlich bei der Reglerung voraussetzen. Wenn Katholiken bis jetzt in Posen nicht in größerer Anzabl angestedest sind, fo liegt dies nur daran, daß nicht genügend nationalgesinnte deutsche Geistliche von den kirchlichen Behörden bereit gestellt worden sind.

3. Freiherr von Zedlitz und Neu kirch (fr. kons.) führt aus, daß es verfassungsmäßig ganz gleich sei, ob die Ginnahbmen des ö andauern oder auf Zeit wieder zufließen sollen. Im Reichstage

abe bei der Flottenvorlage das Zentrum Bedenken nicht erhoben. Auf die. Erhaltung des bestehenden deutschen Bauernstandes solle die Regierung ihr Augenmerk ebenso richten, wie auf die Schaffung

neren f gen, pal: 3

g. Mott y (Pole); Ich sehe mich veranla t, die Angri

Abg. Gerlich aut die polnische Partei und die ag, . 9.

aller Entschiedenbeit zurüczuweisen. Herr Gerlich hat unfer Volt M

. . 6 K er seine Worte zurlicknimmt. i ut, w i gen seiner

ß o wird er die Folgen seiner Handlung wetse

Abg. Dr. Stey han will den Hinwei inanz˖ die Beamtengehälter nicht * ,, . die angezogene

ri um

so liege da ein Votum der Zentramsfraktion noch garnicht vor. Fi ewige Zeilen babe auch Heir 6 8d ĩ in. ß 6 ir Enneccerus den Fonds nicht bewilligen

dürftig, daß daraus bestimmte Schlüsse nicht = w . le D n bn chlüsse nicht gezogen werden könnten.

or dem Erlaß det Gesetzes habe der Großgrundbesitz in Posen in

Der Zuwachs det ein einziges Jahr. ist der polnische

Czarlinski (Pole)h: Ich habe Herrn Gerlich ni beleidigen wollen er kann mich nicht beleidigen. Erst in der 4

wer eigentlich die

i Gerlich nicht genau wiedergegeben. abe uns beleidigt, und ich bab

wiesen und gefragt, ob er dag wirklich gesagt habe c antw ; . tete: aber es sollte diskret bleiben. Conn Hi.

Prãsidenten) e im Hause (Präsident von rn, Ich 9. ö. 2 7 .

Deffenilichteit gekommen ist und daß gewisse Leute d ju ihrem Nutzen ausgebeutet be, , zei und dieses e =* ich 1 , . dor den Polen im Gan en eine große ee lun habe, bedarf nicht der Versicherun reunde unter den Polen gebabt guten Eigenschaften. ur 5 bat ö. wenn ich den Vorwurf nicht zurücknehme, so werde die nun ich nehme nichts zarü und werd