. zum General Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und oni x
Ficf n Bord S. M. Wit Hohenzollern?, 24. Juni. Gude will, und Komp. . im 2. See⸗Bat, als a are et zum 2. Er e⸗Bat. versetzt. Ir r. v, Kel ler, Oberlt, im 3. Königl. ö Art. Regt. Nr. J. Frhr. v. Schaumberg, Lt. im 7 l. Sächs. Inf. Regt. Nr. 103, — zur. Informatlon bei der Werft Kiel vom 5. August bis einschließlich 15. Sep-
d. J. kommandiert.
g Kaiserliche Schutztruppen. iel, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern, 24. i. Müller v. Berneck, en g ch , Chen, . 6. . em Ausscheiden aus der Königl. Sächs. Armee unter dem 12.
Ostasiatische Besatzungs⸗Brigade.
Kiel, an Bord S. M. Pacht. Hohenzollern 24. Juni. Richrath, Oberlt. im 2. Ostasiat. . Regt. der Ostassat⸗ Be⸗ 6 . rig, zum 5. Ostasiat. Inf. Regt. des bisherigen Ostasiat. Erpebltionskorps, Hr. Eh okp, Assist. Art beim 2. Sstasiat. Inf. Regt. der Ostafial. Besatzungs-Brig., zum Feldlazareth 4 des bits. berlgen Ostasiat. Expeditionskorps;.=— zurückgetreten. Hönemann, Dberlt. im 5. Ostafsfat. Inf. Regt, des bisherigen Ostasiat. Expeditisns= ö Dr, Aßmy, Oberarzt beim Feldlajareth 6 des bisherigen O . Expeditionskorps, — zum 2. Bstasiat. Inf. Regt. der Ostafiat. Besatzungs Brig. versetzt.
Statistik und Volkswirthschaft.
Deutschlands Außenhandel mit den einzelnen Länder 1897 bis 1900.
Das Kaiserliche Statistische Amt hat soeben im n,, an das XI. Heft (Großbritannien) des 135. Bandes der Statistik des Deutschen Reichs“ die Hefte Y (Ruland) und 111 (Oesterreich⸗ Ungarn) e en Erstereg enthält den Außenhandel Deutsch⸗ lands mit Rußkand in den vier letzten Jahren. Dem umfang. reichen Tabellenwerk geht eine kurze Be e der Entwickelung des deutsch-russischen Handels im letzten Jahrzehnt voraus. Der Spezial⸗
handelswerth betrug 1900: in der Einfuhr: in der Ausfuhr:
einschließlich der Edelmetalle 716,5 Mill. Mark, 2459 Mill. Mark, ausschließlich . , . 5130 . ĩ⸗ Ble Cinfuhr dus Rußland hat üm 165 Millionen Mark — 2 v. H. her (girl. und un v0 Müllignen Mack — 3 v. P., be Ang schl i ber (6delmetalle zugenommen, während die Augfuhr um 7157 Millionen Mark = 18 v. S. bei. Ginschluß und um 123.1 Millionen Mark — rund 4 v. H. bei Ausschluß der Edelmetalle abgenommen hat.
aupteinfuhrwaaren aug ö. sind Roggen, Mau. und Nutzholz, Gold, Kier, Gerste, Hafer, Weizen, Kleie, . Leinsaat, Häute und Felle, Oelkuchen, Pferde, Gänse, Hanf, Kalbfelle, mineralische Schmieröle, Borsten, Kautschuk und , und ali von Kautschukwagren. Hauptausfuhrwgaren nach Ruß. land sind Maschinen, Eisenwaaren, die nicht. besonders genannten Waaren“, bel metall Baumwolle, Kohlen, Häute,
Außer der Goldausfuhr hat auch die Ausfuhr von Stabeisen, ,, Eck- und Winkeleifen, groben Eisenwaaren, rohen Platten und Blechen aus schmiedbarein Essen, wollenem Streichgarn zc. be—=
deutend abgenommen. ö Der Vesprechung ist auch eine Uebersicht über die . der Haupfgetreidearten aut Rußland im letzten em sehfz beigegeben. Dag III. Heft enthält den Außenhande 3. ands mit DOesserreich,„ Ungarn in den pier letzten Jhren. Au hier wird dem Tabellenwerk eine kurse Besprechung. der Entwickelung des deutsch⸗bsterreichisch-⸗ungarischen Handel im a Jahrzehnt voraus geschickt. Der We r fer weh betrug 1900: in der Ausfuhr:
in der n, karl, ho. Mill. Mark,
einschließlich der Edelmetalle 724,3 Mill. autschließli ⸗ 7944 63 ! ie Ginf 6 Des de h Ke r ist z sen datz Vorjahr um 8, Nüällionen Mark — O83 v. H. bei Einschluß und um 11,1. Mil⸗ bei Autschluß der Edelmetalle gefallen, während
Ilonen = 16 v. H ze Ausfuhr um 1455 Millionen Mark — Iz v, H, bei Ein chluß und r ln hn . bei Autschluß der Edelmetalle
um I6,] Millonen Mark — 8,1 v. H. größer
estiegen ist.
oe in en Jahrzehnt war stets die Einfuhr aus Oesterres
als de Ausfuhr dahin; der Einfuhrüberschuß schwankt nach Abzug der Gdelmetalle zwischen 139,1 und 266,6 Millionen Mark. Haupteinfuhrgegenstände sind; Bau. und. Nutzhol, namentlich rohes und . Braunkohlen, Gier, Gerste, Ochsen, Malz, Kleie, Gold, Kühe, Bettfedern Faßbier, , Leinengarn,
erde, Aepfel, Birnen Vederhanbschuhe teinkohlen, Bücher, Kalb⸗ ö ch Mãas
e, Hopfen, feing Schuhe, Junghieh,, chinen, Butter, feuerfester hon, Gemälde, Eisenerz, Wein, Lohrinden. h dauptausfuhrgegenstände sind: Kohlen, Bücher, Karten,
Maschinen, Gold, Reohbanmwolle, gekämmte Wolle, Koks, Wollen garn, lackiertes, gefärbtes Leder, ndschuhleder u. a., grohe Eisen⸗ wagaren 8e base, Rohwolle, Anllin. zc. Farben, Sämer en, Zink, Gemüse, unbedruckte Wolltuchwagren Häute und Felle zu Pelz . i Glsenwaaren, Rindshäute, Rohlupfer, Kämm inge, Flachs,
lasen, Därme. . -. ; * Auch in diesem Heft findet g eine Uebersicht über die Einfuhr der Hauptgetreidearten und von Malz im letzten Jahrzehnt.
Zur Arbeiterbewegung. Der bereits längere Zeit währende Maurer- Autstand in Solingen Gergl. . 97 d. Bl ist, der ‚Rh.Westf. Ztg.“ zu folge, nunmehr ergebnißlos beendet.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Bestimmungen der Nikolajewer Börse über Besatz und , , des Export-Getreides.
unter dem 18.5. März d. J. vom rusischt Finanz⸗
ie neuen ) omités lauten
D Minister bestätigten n des Nikolajewer Börsen⸗C in Uebersetzung, wie folgt:
J. Börsenbestim mungen, betreffend den Betrag des Besatzes (der fremdartigen ,,,, und bie Norm des Raturalgewichtes des Getreides, welches auf dem
Rilolasewer Markte verkehrt.
Bei Abschlüssen über Getreide auf Lieferung und bei Ankäufen von ö 6 S5 . Teichtern, Böten, Waggons kommen folgende Regeln zur Anwendung: ;
1) ge eine, gilt als heren fit 3 co, jedo ist die Ab⸗ , desselben an den Käufer nicht init mehr als 8 J Besatz Sins, widrigenfalls ist der Käufer berechtigt, die Annahme der
are zu verweigern. ; ö J 2) mn e g ent über normale 3 , wird Rabatt gewährt: beim Inhalt eines Besatzeß von zog, bis 8 go, je Koögs, vom reise und beim Besatz von 5 oso bis 86o, je 20 vom Preise des eizens. 53) Im Weizen mit einer Verschmutzung bon mehr als 3 0, wird ö Herstebeimischung bis 2060 im halben Betrage e huer d. h. 2o/g für 100, jedoch über 2 dM auf allgemeiner Grundlage.
4 Wenn der Besatz im Weisen weniger als 30 beträgt, so mwird zum ausbedungenen Preise eln Zuschlag in Höhe, von do für ʒiedes Prozent des ge rng abgelieferten, reinen Weizens gemacht.
5 Bei der Weizenlieferung kann das Naturalgewicht, des Korns um 6. Pfund i im Kontrakt angegeben ist, mit der i gn daß gewährt wird: beim
eringer sein, als im r i . fehlende Pfund ein Nabatt
. ist, je , ĩ n. nr ch . op. vom Waarenpreise. nnahme des Weizens, welcher gegen ö Hen e lt. natura mehr als um sechs Pfund . ist, . den Käufer nicht obligatorisch; jedoch bei Einwilligung derselben, der, artigen Weizen abzunehmen, wird für jedes fehlende ö ein Fabatt von 1 Kp. gemacht.
6) Für Roggen gilt als Normalsatz 30 a, es ist aber eine Ab=
r die folgenden vier Pfund — je
. zulässig; widrigenfalls ist der Käufer berechtigt, die Annahme der 3 zu y , 8 1 .
; für jedes Prozent Besatz, welcheg 309 deg normalen über steigt, wird ein Rabatt gewã 3 beim Inhalte eines Besatzez von Z3oso bis 4010 — in Höhe von L909 vom Preise, und beim Inhalte eines Besatze von 409 bis 6 o, je 20 bom Preise des Roggeng.
8) Bel ere nn mit einem . von geringer 3 oso wird bem ausbedungenen . ein Zuschlag im Vetrage von oo für jedes Prozent relnen, die Nerm ühersteigenden Roggeng gemacht. . 3. im Roggen enthaltene Weizen wird als Besatz nicht
r ;
109 Bei Roggenlieferung kann das Naturalgewicht des Korns um 6 Pfd. 3 er, als im Kontrakt angegeben j ein, mit der Vedingung, aß (ü geringerem als ausbedungenem Jlaturgẽwicht vom
agarenpreise Nabatt gewährt wird: . die ersten drei Pfund ahl en g Gewichts je ] Kop. und füc die folgenden drei Pfund —
e Kop. Die Annahme von Roggen mit einem um mehr als s Pfund geringeren Naturgewicht . den Kontrakt; ist für den Käufer nicht obligatorisch; jedoch hei inwilligung dez selben zur An⸗ nahme derartigen Moggenz wird für jedes fehlende Pfund ein Rabatt von je J Nop. vom Wagrenpreise gewährt.
11) Für Ger ste gilt als Normalbesatz 373 . ist die Ab⸗ lieferung Ferselben an den Käufer mit einem nicht o/ libersteigenden 56 zulässig; widrigenfalls ist der Käufer berechtigt, die Annahme der Waare zu verweigern.
12) Für jedes Her ent Besatz, welches die normalen 30/0 Über, steigt, wird Rabatt gewährt; bei einem Hag von 3 o bit 60 je L öh vom Presse und bel elnem Besatze von 6 o/o bis o/o für jede Prozent 26so vom Preise.
Anmerkung: Der in Futtergerste enthaltene Weisen und Roggen wird als Besaß nicht betrachtet,
14 Bei Gersteablieserung känn bas Naturalgewicht des Kornes um g Pfund geringer, alg im Kontrakt erwähnt sst, sein, mit der Bedingung, daß bei dem Naturalgewscht, das geringer ist, als aus bedungen wurde, vom Preise der Waare Rabatt gewährt wird: für die . 4 Pfund fehlenden (Gewicht je i. Kop. und für die fol⸗ 6n 1 Din je I Kop. vom garenpreise. Die Abnahme der Herste, welche ein um mehr als 8 Pfund geringeres Naturalgewicht gegen den Kentrakt enthält, ist ir den Käufer nicht obligatorisch; bei ö. Einmilligung aber, derarlige Wagren anzunehmen, wird für jebes fehlende Pfund ein Rabatt bon se 3 Kop. gewährt.
14 Für Hafer gilt als Rormalbesatz oH, es ist aber die Ab=
lieferung 6 n an den Käufer mit einein nicht 109½ ühbersteigenden
Besatz zulässig; widrigenfalls ist der Käufer berechtigt, die Annahme der Waare zu verweigern.
ozjent Besatz, welches 5 o/o normal üihersteigt, ei Inhalt eines hee von o/o bis 8d atzes von 80 bis 10 0/0
15) Für jedes wird Rabatt gewährt: je Lal vom ö. und bei Inhalt eines Be je 2, vom Preise.
lo) Bei Ha fer ablieserung kann das Naturalgewicht des Kornes um 10 Pfund geringer sein, als im Kontrakt angegeben st mit der Bedingung, ka bel Naturalgewicht, welches . ift als aut. bebungen wurde, vom Wagrenpreise Rabatt gewähr wird: für die . 5 Pfund des fehlenden Hewichtg je is⸗ Kop, und für die folgenden h rn — je 4 Kop. vom Wagtenpreise. Die Annahme beß Hafers init einem Naäturalgewicht, welches gegen den Kontrakt ö. als um 109 Pfund geringer 1 ist für den Käufer nicht obligatorisch; jedoch bei . nwilllgun , derartige Wagre anzu⸗ e e wird für jedes fehlende Pfund ein Mabatt von je g Kop. ewährt. h 17) In Getreidemischungen. — Weijen mit Roggen (sogenqunter Unterweißen oder Surshik (unreiner Weizen) und in ahr mit Wicke
und kleinen Erbsen, wird der Inhalt esnes Getreldes im andern durch Vereinbarung des Käuferd mit dem Verkäufer bestimmt; Müineralbeimischungen aber 6 e, Sand, Staub, Spreu ze, sind in e . Mischnin en in s he von nicht über 20/9 zulässig.
18) Für Leinsaat gut als Normaälbesatz h Go, es ist jedoch die Ablieferung . an den Käufer mit einem 8 oso nicht überstelgen
den Besatz zulä 1
19) Fuͤr jebeß Prozent Besatz, welcheg die normalen osg über
with ein Rabatt von 160 bem Prelse der Leinsaat gewährt.
20 Wenn in Leinsaat andere Oelsaaten enthalten sind, so werden ,, . 10 Lein len,, 2h . 6.
semeinen Verschmutzung von über So, werden andere Oelsaaten als ö auf allgemeiner Grundlage betrachtet.
Il) Gebrochene Körner der Leinsagt pon mehr als der halben Größe werden als ganze Körner erg und diejenigen, welche fleiner als die Hälfte sind, werden ald. Besatz aus andern Oelsaaten in Leinsaat anerkannt, d. h. 2 og für 10. ;
23) Für Surepa (Rübsaat) gilt als Normalbesatz 19 00, jedoch sst Lie Abfieferung derselben an den Käufer mit einem 20 0 nicht übersteigenden Besätz zulässig.
23 Für jedes Prozent Besaß, welches 18069 normal er n wird ein ⸗Mabatt von ö. 10/0 vom Preise der MRübsaat gewährt. el Einwilllqung des Käufer ur Abnahme von Nübsaat mit einer Ver. hn ub g die 2069 übersteigt, wird ein Rabatt von je 20n vom Preise ftp jedes Prozent Besaß iiber 2006 gewahrt.
24d) Die in Kübfaat enthaltenen anderen Oelsaaten werden als Kesth nicht gerechnet.
‚ 6) er fer fssche anderen en, gilt als Besatz da ledoch st die Ablieferung fern an den 1 mit einem Son ht Über; steigenden Besatz zulässig. 8 jedes Prozent Besatz, welches Hoso ,. übersteigt, wird ein Rabatt von je 100 voin Waarenpreise gew
vährt. 26) Bei Ablieferung von Leinsaat, Nübsaat und sonstigen Del saaten init einem Besatze, welcher enen den in den 8§ 18, 22 und Ih erwähnten normalen geringer ist, wird vom Käufer zum aus bedungenen Preise ein Zuschlag in Höhe von I dYlo für . Prozent reiner Saat, welches übernormal abgeliefert wird, gemacht;
27) Die Makler der Nikolgjewer Börse fertigen Maklernoten ¶Echlus ngen über den Verkauf von Getrelde nur auf Grundlage dieser Bestimmungen aug. .
28 Etwaige Streitigkeiten über Anwendung gegenwärtiger Be⸗ n . Streitigkeiten und Mißverständnisse werden vom Rilolajewer Börsencomité entschieden.
II. Instruktion ; ; zur Vornahme der Getreidegnglyse im Pureau beim Börsen⸗Comits der Nikolgjewer Börse. w .
1) Beim Börsen⸗Comité der Nilolasewer Börse besteht ein Bureau zur denn der Güte von seder Art Getreidewaaren, welche auf dem Markte zu Nikolgjew verfehren.
2) Der w , . und alle sonstigen daselbst angestellten Personen werden vom Börsen Comita bestellt.
Änmerkung: In die Zabl der Bureaubeamten können auch Perfonen weiblichen Geschlechts aufgenommen werden.
3) Zu den Ablie enbeiten des Burcgubörstandes gehören:
a. die Aufsicht über die regelrechte Vornahme der Analyse,
b. die Führung des Buchs, in welches die Er ebnisse der . eingetragen werden; die Ausfertigung, von Bescheinigungen über die Güte n , der zwecks fachverständiger Unterslichung eingegangenen Proben, der Schriftwechsel mit den Bureauklienten, Kassenabrech⸗ nung 2c. ö !
33 ur Kontrole der Thätigkeit des Vorstands und sämmtlicher anderer 6 . . , wird 9 jeden Sitzungstag eins der Mitglieder des Börsen-Comités ernannt. ü ⸗
h Tagesdienst für jedes Mitglied des Comités wird durch
atüurgewicht, welches um ein oder zwei Pfund geringer, als aus
Loos eine Woche im voraus bestimmt,
lieferung feln an den Käufer mit einem nicht 600 übersteigenden q
wenn aber irgend ein Comité
mitglied nicht in der Lage sein . zu , . im Bureau an⸗ wesend zu sein, so jst es ichtet, dem tzenden des Börsen⸗ Comité rechtjeitig davon Mittheisung ju machen, welcher in diesem Falle die Desgurpflicht einem anderen Comitèmitglied auferlegt. 6) Für die Vesorgung der Obliegenheiten des Tagesdienstes er=
ten die Mitglieder ves Comités Diätengelder und sämmt! Bureguangestellten ein Monatsgehalt in seitens des Börsen⸗Com zu bestimmenden Beträgen.
83) Das Buregu ist für Annahme der Getreideproben zwegts sach. verständiger Untersuchung an sestgesetzten, seltens des Hörsen,Comi zu bestimmenden Stunden geöffnet. Der Verkehr mit den Ge besitzern in Angelegenheiten, bie auf das Bureau Bezug haben, findet durch Vermittelung des diensthabenden Comitämitgliebes in einem vom Bureau getrennten Lokale statt, in das Bureau selbst werden frembhe
onen nicht zugelassen. .
7) Die Proben zwecks . müssen mit Siegel derjenigen Persgnen, welche sie entnommen haben, und der Antrag auf Vornahme der Analßyse mit Unterschrift des Getreidebess ers versehen sein; im densenigen Fällen aber, wenn die sachverständige Untersuchun behuftz. Entscheidung von Streitigkeiten, die aus einem Getreihehandelgvertr entsprießen, vorgenommen werden, — mit Unterschrift der Bevoll⸗ mäͤchtigten beider streitigen Parteien.
8 Die vom I,, den,. in ,, ,, Proben werden vom diensthabenden Comitémitglied Bureauvorstand in 'i. Weise übermittelt, daß dem Leßteren die Person, welche die
nalyse beantragt hat, nicht bekannt wird. Das Ergebniß derselben wird in daz 8 jnurbuch eingetragen, und der Auszug aus demselben dient als Beschejnigung liber die Güte der zur sachwerständigen Unter⸗ n. eingereichten Waare. Diese Bescheinigung wird dem Probe⸗ 4 . Unterschrift detz diensthabenden Comitémitgliedes aug gehaͤndigt. .
) Die sachverständige Untersuchung der dem Burgau zugeganqenen Getresdewagren darf nicht spater als binnen drei Tagen vom Tage der Antragstellung vorgenommen werden.
wecks Deckung der Kosten zur Unterhaltung des Bureau wird für die Analyseyornahme eine besondere Bezahlung angesetzt, deren Betrag von der e n lat zu bestimmen ist. Vie er⸗ wähnte Vejahlung wird gleichteltig mit der Antragstellung auf Vor⸗ nahme sachberständiger Untersuchung geleistet.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Albsperrungs⸗ Maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
Autz den „Veröffentlichungen deg Kaiserli Gesundheitgzamtsn, e n, , ,,,
Pest.
Egyp ten. Vem 2 big (inschließlich 6. Juni sind in Zagazig inggesammt Pestfalle 6 estellt, von denen 1 tödtlich verlaufen war und 6 am 7. Juni in . waren.
Nach dem „Kalletin quartntanaire hebdomadaitre“ waren daselbst während der . zwölf Tage des Monattz Juni 23 Er⸗ krankungen und 7 Todesfälle an der Pest sestgestellt, 16 hesttranke, darunter 3 Europäer, befanden sc am 12. . in Behandlung. In Minteh waren an bemselben Tage 2 Pestkranke mn Hehe lun, n Manfurgh war eln aus Jagazig gekommener Pestkranker am 5. Juni gestorben. Die Gesamnitjahl der vom z7. April bis 12 Juni in Gqypten beobachteten Pestfälle sPesttodgsfälle) betrug: 4 (4) in Alexandrien, 23 h in Ja gazig, ? Co) in Minteh, 1 () in Mansurah. In? crandilen war seit dem 13. Mai lein weiterer Pestfall vorgekommen.
erf tindien, fag he elner Mittheilung vom 30. Mai nahm in Kurrachee die Heflsgteit der Seuche stark 4h, es kamen damals nir noch z bis 2 Pestsälle an jedem Tage zur Anzeige,
Ghina. Jusolge einer a me, vom 15. Mai ist in Swatau und hauptsächlich in einigen Dörfern der Umgegend von Swatgu die Pest wieder heftig aufgetreten,
Maurtfluz. Während der drel Wochen vom 19. April bis 9. Mal wurden noch s Fälle von Pest, darunter 2? mit tödtlichem Ausgang auf der n, beobachtet, unb zwar alle 3 in den Tagen vom 26. bis 29. Äprll. Die 2 in der Jelt vom tz. bis 19. April beobachteten Pestfälle sind, wie nachträglich mitgetheilt wird, tödtlich
, , Kapland. 31 Laufe der am 25. Mal beendeten Woche wurden dem Pesthospital zu Kapstadt, , wie in der Vorwoche,
21 Kranke Überwesen. Nachdem i ließlich 8 gefundener Pestleichen 16 Pesttodegfaͤlle fiele nt und 283 Personen als von der Pest geheilt entlassen waren, befanden sich am
26. Mal 103 Kranke im Pesthespital, darunter Iz Gurchäer und 16 Gingeborene. Alg pestverdächtig standen am 26. Mal nech 29 Kranke unter Beobachtung, nachbem lin Lause der Woche bel ? be⸗ obachteten Personen Pest festgestellt worden war. ;
Während der letzlen Maswoche wurden Jeitungonachrichten zufolge in Port Eiizabe lh 2 Neuerkrankungen und in Simonstown BPestfall 6 . ;
Gucenboland. Nach dem amtlichen Wochengusweise sind inder. Kolonse während der am 4. Mal abgelaufenen Woche 2 neue Pest= . und zwar in Brißbgne, zur Anzelge gekommen. In Behand. ung befanden 6 am 4. Mai noch 9 Pestkranke, zu diesen sollen in . am . . Woche 3 neue Pestkranke hinzuge⸗ ommen sein.
i Uu stral ien. Während der beiden Wochen vom 27. April bis 11. Mal sind nach amtlichen Auswessen in der Kolonie, 2 weltere Pestfälle, und zwar beide vor dem 4. Mal, Lorgekommen; ein Pestfall verlief in dieser get tödtlich. Am 11. Mai waren, ebenso wie am . Mal, noch 5 Pestkranke in Behandlung, davon ( in Perth, 1 in Freemantle. 66
ol erg. , In Kalkutta sind in der Zeit vom 12. bis 13. Mal 77 Personen an der Cholera gestorben.
ocken.
Italten. Wie in Neapel, so sind auch in Messing die Pochen neuerdings . d, Nachdem im Monat Mat einige wercinzelle Fälle beobachtet worden waren, sind während der ersten Dekade des Juni 25 , T. in Messina festgestellt, von denen bis zum 10. Juni 2 tödtlich verlaufen waren.
Venezuctg. Zufolge einer Mittheilung vom 20. Mal sind in Margeaibo die Pocken wieder so heftig aufgetreten, daß Verkehrt= beschränkungen auswärtg angeordnet wurden.
vphus.
Mexiko. Um die Mitte des Monats Mal wird der Gesundheite. stand in der Stadt Mexiko als ein seit einiger Zeit recht ungünstiger eschildert. Die Sterblichkelt an „Typhus und typhösen Flebern“ mn) ach namenflich unter der ärmeren, gedrängt wohnenden Bevölkerung außerordentlich zugenommen, und. im Mongt April sollen nach amt= lichen Angaben en an ‚Thyphus“ 162 Personen g e a y bleibt diese Zaßl aber Finter der Wirklichkeit nech surück. Umfangreiche Erdarbeiten in den Straßen der Stadt behufs Anlag mn einer Wü satsen werden mit den z. Z. ungünstigen Gesunddein g. verhältnissen in Verbindung gebracht. ;
Verschledene Krankbeiten.
Mai beendeten
n Moskau 4. Nem Jork 13, Paris 29, St. Peter burg 2, Warschau 8. Kalkutta 31 Todesfälle; Berlin (hach age Sen gus
n. (Krankenkäuser) 5, Wew Pork 134, Paris 65, Petersburg 45. Warschau (Krankenhänser) L C trankungen; leckt yphus *): arschan 3 Todesfälle; Warschau GR rankenhäuser)
) Anm. Nach den labellarischen Uebersi Fer Washi 2 Health err, waren in der i e, erf, ai che n ,, zahlreiche (13 bis 46) Personen ar „ty phus fever
orben. gestoyßegzej den beiden in Ar. ic deg . R. n. Cst. A. vom 21. . M. fue . fe , N . e g n n yen . es lch, einer nachtréglichen Mittheilung zufolge, nicht um Fle us ö ern um Unterleibstvphus . 9 a z.
Krankenhäusern) 1, Antwe
1