1901 / 283 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Lübeck empfiehlt den Antrag, um dem Unwesen der . die Heuerbaasen auch . dieser Stelle enfgegenzutreten.

Staatssekretär des . Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich weiß nicht, wie das hohe Haus zu diesem Antrage steht; wenn derselbe aber angenommen werden sollte, so glaube ich, wird auch der Herr Antragsteller mit meiner Auffassung einberstanden sein, daß unter gewerbsmäßigen Stellenvermittlern“ nicht die Vertreter der von den Rhedereien organisierten Heuer— bureauz zu verstehen sind. (Zustimmung.)

.

Atg. Frese macht darauf aufmerksam, daß der Norddeutsche gan wei Jahren seine eigenen Heuerbureaur habe. ö.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Ich würde hier ebensowenig annehmen, daß der Vertreter eines von der Rhederei organisierten Heuerbureaus als gewerbsmäßiger Stellbertreter anzusehen ist, wie meines Erachtens die Beschäftigung des Vertreters eines Arbeitersekretariats als eine gewerbsmäßige Thätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden kann.

Der 5 19 wird mit dem Antrage der Sozialdemokraten angenommen. 2

Der dritte Abschnitt regelt das Vertragsverhältniß. 8 25 lautet: ;

Die Gültigkeit des Heuervertrags ist durch schriftliche Ab— fassung und durch den nachfolgenden Vollzug der Anmusterung nicht bedingt. Jedoch ist dem Schiffsmann bei der Anheuerung ein von dem Kapitän oder dem Vertreter der Rhederei ausgestellter und unterschriebener Ausweis zu geben, welcher enthält: Name des Schiffs, Angabe der Dienststellung, Angabe der Reife oder Dauer des Vertrags, Höhe der Heuer, Zeit und Ort der Anmustetung.

Nach einem Antrag der Abgg. Dr. . und Genossen sollen auch hier die Worle „dem Vertreter“ ersetzt werden durch „dem zur Anheuerung bevollmächtigten Ver⸗ tréter“ und am Schlusse hinzugefügt werden: „Zeit des Dienst⸗ antritts“. Der Antrag der Abgg. Albrecht und Ge— nessen will als Inhalt des Ausweifes aufgeführt wissen: . Namen und Nationalität des Schiffes, Namen des Kapitäns, Angabe der Dienststellung, Angabe der Zabl der feebefahrenen Schiffsmannschaft, Angabe der Reise oder Dauer des Vertrags, Höhe der Heuer und des Ueberstundenlohnes, Zeit und Ort der An“ musterung. . Abg. Schwartz⸗Lübeck: Es ist nothwendig, dem Seemann bei der Anmusterung zu erklären, das Schiff wird mit so und fo viel Leuten befahren; das ist bei der Anbeuerung in großen Hafenplätzen ganz unumgänglich und der allgemeine Wunsch der Seefeute, desgleichen die Angabe der Namen und der Nationalität. In England wird

Auch die Nationalität ist nicht überflüssig, denn sie , in der Musterrolle ebenfalls angegeben werden Der ventuelle Wechfel in der Person des Kapitäns kann kein Hinderniß bilden; immerhin ist es doch möglich, denjenigen Namen anzugeben, der beim Abschluß des Vertrages in Aussicht genommen ist. Nen Ueberstundenlohn könnte man sehr leicht angeben; will man es nicht, so heißt das eben, daß der Ueberstundenlohn in der Luft schwebt.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli: Meine Herren Ich will mich im übrigen nicht weiter in den Tert einlassen, ich will nur einige Bemerkungen des verehrten Herrn Vorredners besprechen, der, glaube ich, die e⸗ merkungen des Herrn Abg. Frese nicht ausreichend gewürdigt hat. Herr Frese hat, wenn ich seinen Worten richtig gefolgt bin, gesagt: Die Vorschrift, daß der Rame des Kapitäns schon bei der Anheuerung anzugeben sei, fei deshalb in manchen Faͤllen nicht ausführbar und ein unzutreffendes Verlangen, weil aus allerlei Gründen ein anderer Kapitän beim Auslaufen des Schiffes vorhanden fein würde als der, der zur Zeit der Heuerung vielleicht ins Auge gefaßt würde; ez fel also nicht mit Bestimmtheit zu sagen, wer der Kapitän sei. Ebenso hat Herr Frese meines Wissens gefagt, und zwar mit Recht, daß das Gleiche die Angaben der Zahl der seebefahrenen Schiffsmann⸗ schaft betreffe; es sei nicht positiv genau anzugeben, wie groß die Zahl sein werde. Nun sagt der Herr Vorredner: Das trifft ja nicht das, was wir verlangen; wir verlangen nur, daß bei der Anheuerung der Kapitän genannt wird, der ing Auge gefaßt wird als der voraussichtliche, und ebenso, was die Jahl der Mann« schaften hetrifft; dafür wird niemand beftraft, wenn er sich geirrt hat, denn er hat ja nicht mit Absicht geirrt. Das erschöpft aber nicht die Einwendung, sondern diese richtet sich dagegen, daß auf Grund dieses Ausweises, der eine bestimmte Zahl, ich will ma sagen 37 Schiffs⸗ mannschaft und Kapitän Soundso, aufweist, nachher der Geheuerte sagt: das sind ja keine 37. nur 36, ich brauche affo nicht anzugeben; und wenn ein Kapitän Meier genannt ist. der Kapitän heißt aber Schulze, dann sagt der Geheuerte: der heißt ja nicht Meier, das ist ja Schulze, ich brauche also nicht zu fahren. Darauf kommt es an, und ich glaube, daß diese Einwendungen fo durchschlagend sind, daß man sich ihnen nicht entziehen kann. Was schließlich die Bemerkung des Herrn Vorredners betrifft, daß Zeit und Ort der Anmusterun auch bei der Anheuerung genannt sein sollen, so glaube ich nicht, ö. von irgend einer Seite, am allerwenigsten bom gegen eine Einwendung erhoben ist. g

Abg. Cghensly erklärt, für den Antrag Herzfeld als Kon sequenz der Beschlüsse zu 10 und für die Angabe des Namens und der Nationalität des Schiffes nach dem Antrage Albrecht stimmen zu wollen, alles übrige aber abzulehnen.

Abg. Schwartz Lübeck bemüht sich, das Argument von der unzu= lässigen Häufung des Schreibwerks zurückzuweisen, und fordert noch⸗ mals eindringlich die Aufnahme der Angabe der Jähl der Schiffs mann⸗ schaft. Es seien Fälle vorgekommen, wo ein Kapitän einfach bloß

mit einem Steuermann in See ging. Es gingen jetzt viele Schiffe mit ganz ungenügender Bemannung in See, und zahlreiche Schifft⸗ unfälle seien darauf zurückzuführen. Deshalb verlangten die Steuer⸗ leute jetzt die Aufnahme die ser Angabe in den Ausweis. Dasselbe gelte hon dem Ueberstundenlohn. ö.

Abg. Raab: Im Großen und Ganzen sollten wir die Ein⸗

egierungstisch, da⸗

bereit, demgemäß verfahren, und die Einrichtung hat sich sehr gut bewährt. Cbenso ver angen wir die Angabe über die Höhe des Ueberstundenlohns. Eine Lücke des Heuervertrags in diesem Punkte muß um so mehr ausgefüllt werden, als der Seemann bei uns mit der Anheuerung sein Musterbuch abgeben muß und keine neue Heuer abschließen darf. In unserem zweiten Antrage wollen wir mit be⸗ sonderer Rücksicht auf die norodeutschen Häfen, wo die Vertrags⸗ abschließung beim Heuerbaas noch gang und gähe ist, ebenfalls den letzteren von der Vertretung der Rhederei ausgeschlossen wiffen. Unter- Staatssekcetär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Nach bisherigem Recht war der Heuervertrag an keine Form gebunden; er wurde mündlich geschlossen. Weil, wie der Herr Vor⸗ redner ausführte, zwischen Anheuerung und Anmusterung häufig ein mehr oder weniger langer Zeitraum verstreicht, fo wurde in der Kom= mission der dringende Wunsch ausgeskrochen, daß man dem an⸗ gehéuerten Seemann, mindestens einen Ausweis in die Hand gebe, welcher das Wesentliche des Vertrags enthält. Daraus ist die Kom. missionsfassung hervorgegangen. Nun wird durch diefen Beschluß schon daz Schreibwerk, welches den Rhedern, besonders den kleinen, auferlegt wird, in unerwünschter Weise vermehrt; es ist nicht erwünscht, in, dieser Vermehrung nech fortzrfahren, wie es die borliegenden An- träge thun. Wenn der Schiffer die hier gegebenen Vorschriften ver⸗ letzt, wenn er den vorgeschriehenen Ausweis dem Schiffs mann nicht. aushändigt, so macht er sich strafbar nach den säteren estümmungen. Deshalb. erfordert die Geftaltung des Ausweises Vorsicht. Deswegen möchte ich es zunächst nicht für iweckmäßig halten, die Nationalität des Schiffes in den Ausweis auf⸗ zunehmen; dieser Zusatz ist mindestens überflüssig. Nach 5 1 der Seemannzordnung finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung auf alle Kauffahrteischiff, welche das Recht haben, die Reiche flagge zu führen, also nur auf deutsche Schiffe. Die Nationalität steht von vornherein fest. Also dieser Zusatz ist jedenfalls entbehrlich. edenklich ist die Vermehrung des Katalogs um die Angabe der Zahl der

schiebung nach dem Antrag Albrecht vornehmen, bedenklich ist nur die Aufnahme des Namens des Kapitäns, da bei der Anheuerung der Kapitän vielleicht noch gar nicht bestimmt ist. Der Verein deutscher Kapitäne und Offiziere der Handelsmarine hat uns gebeten, nicht halbe Arbeit zu machen und die Schriftlichkeit des Seuervertrages zu beschließen. Diese Leute sind dieselben, die in der Hauptfache das fo viel beklagte Ueberwuchern des Schreibwerks auf ihre eigenen Schultern bekommen; also brauchen wir uns mit diesem Gegengrund nicht bange machen zu lassen. Die Höhe des Ueberstundenlohnes sollte ebenso wie

die Zahl der feebefabrenen Mannschaft aufgenommen werden; in dieser

Beziehung schützt die Merchant shipping Act den englischen Seemann

mehr als der unserige geschützt ist. ö

Abg. Dr. Stockmann (Rp.) spricht sich gegen sämmtliche An⸗ träge aus. Der Antrag Herzfeld sei überflüssig, da sich die Konfequenz aus ö. von selbst ergebe, Die Aufnahme der weiteren Angaben in den Heuerscheinen könne nicht begründet werden auf den Inhalt der Musterrolle, denn in diese wärden auch noch andere Beflimmungen aufgenommen, so solche über die Beköstigung.

Der §z 265 gelangt mit der Abänderung nach dem Antrage Herzfeld eh lch des Vertreters der Rhederei zur Annahme, der zweite Antrag Herzfeld und der Antrag Albrecht werden abgel hnt.

Nach 8 30 ist der Kapitän oder der Rheder zum Rücktritt vom Heuerdertrage b fugt, wenn der Schiffsmann den Dienst⸗ antritt länger als 24 Stunden verzögert. Die Ansprüche wegen etwaiger Mehrausgaben für einen Ersatznann und wegen sonstiger aus der Verzögerung erwachsenen Schaden soll dadurch nicht berührt werden.

Die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen beantragen dahinter folgenden Zusatz:; Soweit nach allgemeinen Grund⸗ sätzen An prüche wegen Schadensersatz bestehen. (G 285

seebefahrenen Schiffsmannschaft. Das steht in vielen Fällen bei der Anheuerung noch garnicht fest. Wie Herr Schwartz ausführte, ver— gchen oft Monate, ehe auf die Anheuerung die Anmufterung folgt. Der Kapitän oder dessen Vertreter kann deshalb bei der Anheuerung häufig garnicht wissen, wie viel seebefahrene Leute er an Bord haben wird. Wenn er unrichtige Angaben macht, macht er sich straffällig. Auch der Kapitän wird bei der ,, noch nicht immer designiert sein, aber auch, wenn das b kannt ist, so kann es etwas Gehaässiges haben, den Leuten den Kapitän schriftlich im voraus benennen zu müssen; das erinnert iwas an eine schwar;e Liste. Was die Höhe des Ueberstunden⸗ lohnes betrifft, so ist es richtig, daß der Ueberstundenlohn einen Theil der Vergütung des Seemanns bildẽt, und daß dieser ein natürliches Jrteresse daran hat, bon vornherein sicher zu sein, wie hoch der leberstundenlohn sich stellen wird. Run ist aber die Art der Rege⸗ Lung deg Stundenlohns fehr berschieden, häufig find es nicht bestimmte Sätze, sondem er besteht in der Gewahrung von sonstigen Vortheilen. Ez wird nicht immer leicht sein, der Bestimmung, den Ueberstunden⸗ lohn in den Nachweis aufzunehmen, nachzukommen, und wenn der Worschrift nicht genügt wird, treten für den Schiffer bebenkliche golden ein. Das gebe ich zu bedenken, möchte aber in erster Linie Bitten, daß die Nationalität und die Anzahl der feebefahrenen Mann— schaft aus dem Ausweise herausgelassen werden.

j Frese: Auch ich meine, wir haben in dieser neuen See— mannsordnung schon außerordentlich viel Schreibwerk vorgeschrieben und sollten dasselbe nicht noch vermehren. Wenn ein Kapitän ge⸗ nannt ist, kann doch der Fall eintreten, daß derfelbe im letzten Augen⸗ blick hranf wird und ein anderer ernannt werden muß; dann hatshie Angabe jeden Zweck völlig verfehlt. Ehensowenig wird es möglich sein, die Zahl der seebefg renen Mannschaften anzugeben. Bei der Auzreise erscheinen vielfach einige der Leute nicht; in fremden Häfen ist das noch mehr der Fall. Der Ueberstundenlohn . sich . angeben, da die Bedingungen der Rhederei ganz verschiedener Natur sind; die Rhederei in den Astseehäfen muß schwer kämpfen um ihre Existenz und kann nicht so, hohe Ueberstundenlöhne zahlen als die besser situierte Nordseerhederei. Abg. Dr. Herjfeld: Der 5 Zs stellt ein Kompromiß dar, welches nach sehr langen Arbeiten in der Kommission zu stande ge⸗ Temmen ist, um einer berechtigten Beschwerde der Seeleute abzuhelfen. Man hat den Ausweis zugestanden, aber derselbe ist nach der Meinung der Seeleute nicht äugreichend. Der Ausweis soll nur dem Seemann eine gewisse Sicherheit geben; denn gebunden ist er ohnehin, auch wenn der Heuervertrag nur mündlich abgeschlossen war. Die beklagte Vermehrung des Schreibwerks hat alfo mit. dem Heuervertrag nichts zu thun. In die Mufterrolle müssen diese Angaben doch eingetragen werden; ses ist also nicht un⸗

B. G B) N ch kurzer Begründung durch den Antragsteller wird der 5 30 unverändert angenommen. .

Der § Al lautet nach den Kommissisnsvorschlägen:

Der Schiffmann, welcher nach der Anmusterung ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund dem Antritt oder der Fortsetzung des Dienstes sich entzieht, kann auf , des Kapitäns vom See⸗ mannsamt, wo aber ein solches nicht vorhanden ist, von der Orts- polizeibehörde zwangsweise zur Erfüllung seiner Pflicht angehalten . Die daraus erwachsenden Kosten hat der Schiffsmann zu ragen.“

Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung dieser Bestimmungen. ;

Abg. Dr, Herzfeld erklärt sich gegen die llebertragung der nach dem jetzigen Recht bestehenden Befugniß der Seemanns ämter zur jwangsweisen Zurückführung eines Seemanng in den Dienst auf die ortepolizeilichen Behörden. Eine solche Bestimmung müsse die größte Erregung und Unzufriedenheit hervorrufen; sie bestehe auch sonst nirgends, außer in der Gewerbeordnung bezüglich der Lehrlinge und in der Gesindeordnung. Im übrigen habe die Gewerbeordnung den köwerlichen Zwang zur. Arbeltsleistung ausdrücklich . Diese Bestimmung widerspreche nicht nur dem Sinne der Reichsgese gebung, sondern auch dem Geiste des 20. Jahrhunderts,. Ver Schiffsmann könne ja schon mit Strafen bis zu einem Jahr. Gefängniß belegt werden, wenn er mit der Heuer durchgehe und seinen Dlenst nicht antrete. Da könne es nicht Sache des Reichstages sein, solchen alten Anschauungen wieder Rechnung zu tragen. ; ö ö

Abg. Bargm ann (fr. Volksp) erklärt ich gleichfalls gegen eine solche Bevormundung erwachsener Leute und bittet um Ablehnung des F 30, um so mehr als leicht Personenverwechselungen bei der zwangs⸗ weisen Zurückführung vorkommen könnten.

Der § 31 wird angenommen.

Der § 32 hat im ersten Absatz folgenden Wortlaut:

Der Schiff smann ist verpflichtet, in Ansehung des Schiffs diensle⸗ den Anordnungen des Kapitäns, der Schiffgoffiziere und seiner sonstigen Dienstvorgese ten unweigerlich Gehorsam zu leisten und zu jeder Zeit alle für Schiff und Ladung ihm übertragenen Arbeiten zu verrichten.“

Dazu beantragen die Sozialdemokraten, hinter Schiffsdienstes“ einzuschalten, „innerhalb des Dienstzweiges, für den er angemustert ist“, und als zweiten Satz aufzu⸗

billig die Eintragungen auch in die Ausweise zu fordern. Jeder Kapttän ist im stande, die Zahl der seebefahrenen Leute anzugeben.

ne men: „Zu Arbeiten in anderen Dienstzweigen ist er nur bei

Gefahr für Schiff, Ladung oder Menschenlchen verpflichtet“

Der ig 3 bestimmt:

Ohne Erlaubniß des Kapitäns oder eines Schiffsoffiziers darf er das Schiff bis zur Abmufterung nicht verlassen, doch darf ihm in einem Hafen des Reichsgebiets in feiner dienstfreien Zeit, wenn nicht triftige Gründe vorliegen, die Erlaubniß nicht ver— weigert werden. Ist ihm eine solche Erlaubniß ertheilt, fo muß er zur festgesetzten Zeit zurückkehren.“

Arendt (Rp.) hinter

Dazu beantragt der Abg. Dr. den Worten „doch darf ihm“ einzuschalten: „nach Beendigung der Rückreise“; ferner beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen die Worte „in einem Hafen des Reichsgebiets“ zu streichen, statt striftiger Gründe“ zu sagen „dringende Gründe“ und am Schlusse hinzuzufügen: „wird sie verweigert, so hat der Kapitän die Gründe für die Verweigerung, sobald es ge⸗ schehen kann, in das Schiffstagebuch einzutragen.“

Abg. Metz ger befürwortet den Antrag seiner Parteigenossen zu Absatz J. Derselbe habe den Zweck, unliebfame Streitigkeiten an Bord zu vermeiden, die eintreten würden, wenn nicht der Kreis der Pflichten umgrenzt wäre. Ein Heizer z. B. habe e ich seinen ö Vorgesetzken zu gehorchen, es sei denn, daß Gefahr im Ver= zuge sei. . Der Absatz 1 wird unter Ablehnung des sozialdemokrati⸗ schen Antrages angenommen.

Abg. Dr. Stockmann begründet den Antrag Arendt. Es sei selbstverständlich, daß der Kapitan nicht verpflichtet sei, die Gründe der Urlaubsverweigerung anzugeben, wenn nicht die Disziplin auf See leiden solle. Dürfe aber dem Schiffsmann in einem Hafen des Reichsgebiets in seiner dienstfreien Zest die Erlaubniß nicht verweigert werden, so dürfte diese Erlaubniß im Interesse des Dienftez nicht 2 ö. Zeit ausgedehnt werden, da das Schiff noch auf der Rück= reise sei.

Abg. Schwartz -⸗Lübeck tritt für die sozialdemokratischen An= träge ein.

Unter Ablehnung dieser Anträge wird der Absatz 3 mit dem Antrag Arendt angenommen.

Hierauf wird um Hisg Uhr die weitere Berathung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ ) Entdeckung von Kohlenlagern in Transbaikalien.

In der Nähe der Station Tolbaga der Transbaikalischen Eisen⸗ bahn sind kürzlich Steinkohlenlager entdeckt worden. Gegen 5000 Pud sind bereits gewonnen worden, Proben davon hat die Transbaikalische Gisenbahn erhalten. Falls die Üntersuchung der Proben ein gůnstiges Resultat ergeben sollte, wird diese Entdeckung dem Transbakkalischen Gebiet, das bisher an Kohlen großen Mangel gelitten hat, bedeutenden Vortheil bringen. (Nach dem Wost. Wjestnik)]

Einfuhr von Weißblech nach Egypten. =

Der Werth der Einfuhr von Weißblech nach Egypten hat sich

seit zwei Jahren verdreifacht. Der Konsum hat in diesem Artikel

bedeutend zugenommen und ist noch immer im Steigen begriffen;

außerdem sind die Preise seit dem Jahre 1595 erheblich in die Söhe

gegangen, wodurch der Importwerth dieses Artikelz an und für sich

schen gesteigert erscheint Der Import zeigte in den letzten drel Jahren nachstehende Werthe:

1900 1899 1898

EE. EP. ER.

gane, 22176 13 573 6995 , kö, 283 478 770 k,, 720 303 478 3 1899 66 169 Desterreich Ungarn.... 195 270 172 nl, 203 15 174 Ann,, 88 199 68 Sn Gans 25 565 14 5904 8826

Hauptsächlich, beinahe ausschließlich, wird Weißblech für die Herstellung von Zigarettenschachteln verwendet, in denen vorne mlich die für den Export bestimmten Zigaretten, meist zu je 1090 Stück, verpackt werden. Wesche Bedeutung die dortige Fabrikation der Schachteln erlangt hat, geht aus den Ziffern des Iigaretteneyports herbor; im Jahre 1899 wurden 355 075 kg und im ahre 1900 nicht weniger als 446 861 Kg Zigaretten exportiert. Die Schachteln werden von den Zigarettenerporteuren theils in ihren eigenen Fabriken he gel telt theils von ,,, Klempnern zu sehr niedrigen Preisen

ezogen. ;

Für die sonstige Verwendung von Weißblech bilden alte Petro⸗ leumkannen einen wichtigen Konkurrenzartikel. Infolge des großen egyptischen Petroleumimports sind diese Kannen stets in reicher Zahl dorhanden und werden von der grabsschen Bevölkerung, welchẽ be= kanntlich die größtmögliche Wohlfeilheit und Zweckmäßigkeit dem ge— fälligen Aussehen weit voranstellt, eifrig gekauft und theils als. Behälter, wieder verwendet, theils auch zerschnitten und verarbeitet. Namentlich Fette, Tele und die dort erzeugte Butter werden meist in diesen Lannen verpackt.

Das Weißblech wird fast ausschließlich von Großbritannien und war von Fabriken in Wales geliefert. Die Qualität, welche Absatz findet, sind die sogenannten Wasters, 10; letztere sind eine Art Ausschuß, welcher von der besten Waare ausfortiert wird.

1 werden nur zwei Größen, und zwar 14 * 20 englische Zoll und 14 X 194 Zoll. Von der ersteren enthält jede Kiste 112 und van der letzteren 10 Blätter. Das Nettogewicht einer Kiste schwankt zwischen 100 und 119 engl. Pfund.

Die Preise sind großen ö ausgesetzt und von den jeweiligen Notierungen des Zinnes und Eisens, aber auch Von der Be= deutung der Vorräthe und der Nachfrage abhängig. Im Jahre 1898 betrug der Preis pro Kiste cif Alexandrien 15 sh. 6 F, stieg im Jahre 1899 auf 14 sh. und im Jahre 1900 auf 14 sh. 65 d. Im Anfange des Jahres 1991 trat eine Baisse von 2 sh. ein, aber die selbe war nicht von Dauer; nach anhaltender Hausse warde der jetzige Preis von 15 sh. 6 d. erreicht. Gegenwärtig herrscht sehr starke Nachfrage nach dem Artikel, denn die englische Regierung hat

vor kurzer Zeik mehreren Zigarettenerporteuren den Auftrag ertheilt,

allmonatlich 8 bis 10 Millionen Zigaretten nach Transbaal zu liefern, wodurch sich die Ausfuhr dieses Artikels bedeutend ge⸗

steigert hat.

Verschiedene Versuche, den englischen Produjenten von Weißblech Konkurrenz zu bieten, haben bisher zu keinem Resultat geführt. . der österreichisch ungarischen Handelgkammer in

Alexandrien.

Zwangs versteigerungen.

Beim Königlichen Amtzsgericht ] Berlin gelangte das Grundstück Birkenstraße, dem Bildhauer Rein hold 66. er ge⸗ hörig, zur Veisteigerung. Mit dem Baargebot bon 83 Ch MM und . ,. blieb . k Wielef⸗

raße 32, Meisthietender. Vertagt wurde das f i ern n, . ; ö K

Beim Königlichen Amtsgericht I. Berlin gelangten die

nachbe zeichneten rundstück, zur Versteigerung; ,, in

chöne berg, dem Architekten n , Wendt gehörig, Nutzungs- werth 12 000.0 Mit dem Baargebot von hl So 6 und 190 00 0 Hvpotheken blieb Jimmermeister Franz Hauck in Charlottenburg.