1902 / 53 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

ulze⸗Delitzsche Genossenschafts verband und der Offenbacher ar r F über ganz Deutschland, die Preußische . Genossenschaftskasse sollte sich aber auf die preußischen Verhaͤltniffe beschränken.

ö Geheimer Ober- Finanzrath Foerster erwidert, daß die Aufstellung der Statistik im Interesse der an nicht nur, sondern des Genossen' chaftswesens überhaupt liege. Mit Hilfe der anderen Bundes k werde man zu einer elnheitlichen Statistik für das ganze Reich kommen. ;

Abg. Graw (Gentr.) äußert sich in sehr günstigem Sinne über die Ges e ce. der Zentral . Genossenschaftẽ kaffe und spricht die Hoffnung aus, daß die Verwaltung der Kasse in dem Geiste fort⸗ arbeiten werde in dem früher der Freiherr von ö die Kasse ge⸗ leitet habe. Die weiteren Ausführungen des Redners bleiben unber⸗

ständlich.

Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:

Ob wir der speziellen Anregung über anderweitige Normierung im Gehalt und im Titel der Beamten der Zentral⸗Genossenschaftẽkasse entsprechen köunen, kann ich im Augenblick nicht sagen. Wir haben mit der Preußischen Zentral · Genossenschaftskasse klein angefangen, und das war auch das Richtige. Ob mit der ständigen Entwickelung der Kasse sich eine Aenderung der Verhältnisse der Beamten ergeben wird, darüber vermag ich ein Urtheil zur Zeit nicht abzugeben.

Ich habe nur das Wort genommen, um den Herrn Abg. Graw meinen Dank auszusprechen für die gütige Beurtheilung, die er dem Wirken des Instituts hat zu theil werden lassen. Herr von Miquel ist immer ein Mann von weitem Blick gewesen; das hat er be⸗ wiesen, als er diese Kasse gründete (sehr richtig! rechts), die den kleinen Handwerkern und bäuerlichen Besitzern außerordentlich große Wohlthaten hat zu theil werden lassen. Sie wissen alle, meine Herren, wie klein wir angefangen haben, mit wenigen Verbänden, die zunächst der Zentral · Genossenschaftskasse angeschlossen sind; jetzt ist Gottlob der größte Theil auf dem Gebiete der Genossenschaft an diese Kasse angeschlossen, und wir werden im Jahre 1901 wahrscheinlich einen Geschäftsumsatz von 5 bis 6 Milliarden haben. (Hört, hörth Diese Daten allein beweisen, welch Leben in unsern landwirthschaftlichen und Handwerkerkreisen herrscht, und wie dringend nothwendig es war, ein solches Ausgleichsinstitut zu schaffen.

Es hat sich in der ersten Zeit allzu sehr die Ausleihethãtigkeit herausgebildet; es wurden zu viel Bestände der Zentral Genossenschafte⸗ kasse entnommen, und es flossen nicht in dem erwünschten Maße Bestände zurück. Allein auch dies ist allmählich viel besser geworden; die genossenschaftlichen Verbände haben sich daran gewöhnt, regel⸗ mäßig zurückzuzahlen, sodaß jetzt ein durchaus zweckmäßiger und finanziell richtiger Ausgleich zwischen Einzahlung und Entnahme statt⸗ findet. Die Zentral. Genossenschaftẽkasse hat sich bemüht, den Kredit nach Möglichkeit billig zu halten, und vor allen Dingen konstant zu halten; sie hat den billigen Kredit auch festgehalten, als infolge des glãnzenden wirthschaftlichen Aufschwungs die Möglichkeit war, eine viel höhere Zinespannung zu nehmen. Das hat sie mit voller Absicht nicht gethan; die dandwirthschaft hat nur Nutzen von der d möglichst billigen Kredit

rechnen kann. Wir haben in der Hauptsache den Satz von 3*0oso nicht

Abg. Dr. Cräger ö haben immer geglaubt, daß die entral⸗Genossen chaftskasse für die gewerblichen Kreise ge⸗ gründet fei, haben aber immer gesagt, daß sie einen agrarischen Cha⸗ rakter bekommen werde. Herr Graw hat uns

Meinung sein. Wir wollen erst abwarten, wie sich das hdi q f uche Genossen⸗

sich nicht, zeigen wird, daß

viele landwirthschaftliche Genossenschaften nur Treibhaus pflanzen sind.

ü dem Genossenschaftswesen

dienlich sein, wenn sie rein geschäftlich vorgeht. Ez kann nicht darauf

ankommen, möglichst viele Genossenscha ten zu 86 sondern darauf, wie sich die Genossenschaften entwickel!

dar als ein Adreßbuch der deutschen Genossenschaften. Eine wirkliche Statistik ließe sich nur durch private Erhebungen durch die G schafts verbände aufstellen. Bel einer staatlichen Statistik wird biel Alsches in die Tabellen eingetragen. Wir müssen daher darauf ver⸗ ichten, eine deutsche Reichs Genossenschaftsstatistit durch das ö Bureau

asse i

. gar nichts. Ein Genossenschaftgzverhand hat sich heftig gegen e

1 die Notiz gegangen, daß die Zentral. Genossenschaftskasse der Milch⸗ 6 ö n nn Led og gehfben habe.

2 . Versonalkredit u n e ae widersprechen einen .

; iesen Kampf nicht eingreifen. Würdẽ die Regierung eine h . z ö

. ie Ee fe. ö. nicht nee so müßte man elde der K u er . Genof enschaftskaffe Kredit o, e, . . ö. daft n ndern ur ö. Wee n ngen nd Verbände giebt, und war nach den Grundsätzen, die von dlesem bohen Zarge let en , kann also nur lonstatieren, daß deen il chen l von der Zentral⸗ teommen hat; ob sie von einer

Verbandskasse, die der Zentral. Gen offen ; diesen Kredit ürhallen hal kann 61 r fe fe . feilt Umjatzzahlzn sollen kein abschließ enden, sonksll wut ein late Urthenl über die Verhältnisse, des Institut? en. Den Iwec. a

ständi, .

Einzahlungen und die Rückzahlungen dedken . r lr gg gt 2 en cha . sondern auch

der Ausgleich der Kasse mit dem allgemeinen Geldmarkt ist schon voll⸗

den Bestimmungen nicht nur en, sondern auch den gewerb⸗ en Senossen schafts.· Schwierigkeiten. er thatsächlichen

daß noch nicht mehr y mit den Gerichten 12

erade die groß seten die größt Darstellung d

den als 1597. Grfreulich ist ch nur 30 o/o, während der betragen hat. Wenn die Ka

ch, daß der Finanz⸗Minister die

se Einrichtung so warm err von Huene in diesen Dank Verdienst des Herrn

eibhauspflanzen gezüchtet Hetze gegen die

ften zusammen? den sie denselbe d

Herren von der ÄAnken artigen Entw orge, das seinem

aw (Zentr) meint, die so entwickeln, daß und ihr beitreten w

uhme gereicht.

Zentral Genossen rüger sich mit

eswerben des Vor— für die Kasse

schen Staatgz⸗ den Gedanken ganz anderem Eine Hetze haben

ich weise den agt, die Gewerbe

t⸗Retzow vor asse anregte, fand er

Gegenliebe, dieses erk eleitet als unter H

t über diese K 6 5 . ich

icht stampfen,

bei dem preußi

ein lärte vielmehr kommunistisch . j

erhalten; aber aftsverband, der ssant, zu erfahren, wel

des Bundes der um ihre großen Be dabei kann bon ei

sen (kons.: J Die Tonart des er von jener Seite hör n ial gegen die Ka

icht ein Verbanb Bankgeschäfte machen, ein Standpunkt,

lann dem Abg. von Crüger ist heute eine . Das liegt wohl erren kein Mater

r armen Berlin

verständnisse a

ch nicht geschehen. den können, ist Parteien und alle

Crüger hat die

Konfesstonen zusammen

Abg. von Werd Statistik des Neuw ; haupt, sich als Oberrebis Verbande, dem Herr Crũ vor, und das erfährt man au bg. Dr. Arendt: ständig zu halten, neuen Institut werden und darauf stehen der Kasse erleichtert schaften, aber die Bestimmun Gewähr für die Solidität d

nnten zum Wo

Verbandes ang

iebt über⸗ or und Schied ö

ichter hinzustellen. meisten Zusammen. ik.

scheint nur den für sachver·

itgewãhrung b

seinem (des Re

dners) Verband die Zufa seien, auch dasz

sammenbrüche be Material dafür vorbrin

Der Etat der Zentral⸗Genossens Es folgt der Etat der Verw

Abg. Dr. Böttin ger (nl mmen der Aktien Rücksicht auf die A e Veranlagung. eler Trebergesellscha ndustrielle Werk chinen anschaffen, reibungen machen. eilen, was als Sanierungt

chaftskasse wird bewilligt. altung der direkten

beschwert sich

llschaften zur Sten

ei. Die Ultraftkalltät der Stenerbebsrden ebe noch weiter. fh die Anschaunngen im Ministerium. Xi könne die = berwaltung behaupten, daß zu viel abgeschrieben eine do orgliche Betriebsleitung. müsfe angesichts wechselnder Konsunkturen für dauernde Erträge und für Neserden sorgen. Die Mitglieder

ee n gern ern., welche nicht selbst . ange. hören, konnen den Werth von ö Grundstücken n. s. w. 1 rmessen. Dazu komme die Frage, o der Verlaufgwerth oder

Betriebs werth derselben geschätzt werden solle. Redner bittet e ; darum, daß das Verfahren in der Beschwerdeinstanz beim . verwaltun zagericht beschleunigt werde.

Finanz ⸗Minister Freiherr von Rheinbaben: .

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die etwas schwierig Frage der Abschreibungen mehr vom Standpunkt einer soliden Ge- schäftsführung der wirthschaftlichen Unternehmungen, wie vom Stand . punkt der Vermeidung von Schwankungen in den Gtatg der einzelnen Kommunen, als speziell vom Standpunkt der Staatsstenerverwaltung aus behandelt. Ich kann dem Herrn Vorredner darin durchaus folgen, daß es im Interesse einer sollden Gebahrung der gewerblichen Unter nehmungen durchaus geboten ist, die Abschreibungen nach Moglichkeit . nicht zu beanstanden, weil, wenn man die Abschreibungen beanstandet, '. sich die Leitung der gewerblichen Unternehmung leicht dazu veranlaßt ; sieht, nicht so hohe Abschreibungen vorzunehmen, eine höhere Dividende . zu vertheilen und daher weniger widerstandsfähig für ungünstige Zeiten zu werden, als es bei starken Abschreibungen der dall · it . (Sehr richtig! links) Ich kann dem Herrn Vorredner auch darin folgen, daß es für die Kommunen, namentlich für die Kommunen, wo erhebliche industrtelle Betriebe vorhanden ö sind, erwünscht ist, nicht in dem Steueraufkommen der gewerblichen Unternehmung sehr erhebliche Schwankungen zu erleiden und deshalb ein gleichmãßiges Maß der Abschreibungen bei diesen Werken unbeanstandet zu sehen. .

Ich glaube aber do urtheilung der Frage di Erwägungen vielleicht e räumt hat gegenüber d verwaltung in diesem Herrn Abg. Dr. Boett Abschreibung solider

ch, daß der Hert Abgeordnete in der Be—= R esen wirthschaftlichen und kommunalpolitischen ( in zu großen Maß der Berechtigung einge⸗ en Rücksichten, die der Staat, die Staatesteuer - . Falle zu nehmen hat. Ich erkenne mit dem inger vollkommen an, daß es erwünscht ist, die ; wirthschaftlicher Unternehmungen so wenig ein zuschränken wie möglich. Der Herr Abgeordnete hat vermißt, daß . eine derartige Bestimmung sowohl im Gesetz von 1891, wie in der Ausfũhrungsanweisung enthalten ist. Allein, meine Derten, der Art. 19 der Ausfũhrungsanweisung enthält eine derartige Be⸗- stimmung, die ich mir gestatten werde, kurz vorzutragen; sie ist nicht lang. Es heißt da: 4 Für die Bewerthung der Vermögensstücke und Forderungen 1 bei der Inventur und für das Maß der überhaupt zulãssigen Ab schreibungen ist hiernach die Vorschrift im § 40 deg Dandelsgeseb · buchs, der kaufmännische Gebrauch und innerhalb der durch den · selben getogenen Grenzen daz Ermessen der Steuerpflichtigen selbft . bestimmend. Die von demselben in dieser Hinsicht bei seiner Buch führung angenommenen Grundsätze bleiben daher auch für die Be rechnung des steuerpflichtigen Ginkommens maßgebend, sofern nickt

die ungebührliche Höhe der Ab 4 ö nach allgemeinem Gebr . im einzelnen Fa

bl die that

sächlichen Verhältnisse gerechtfertigte 3 i 3 die

Absicht einer künstlichen Derabdrückung des wirklichen Reingewinnt erkennen läßt.

Es ist also in dieser Ausfũhrungzinstruktion ausdrücklich gesagt, daß die Steuerbehörden sich nach Möglichkeit dem laufmãnnischen Gebrauch

und den eigenen Angaben des Steuerpflichtigen hinsichtlich der A. schreibung anzuschließen haben, und sich in dieser Beziehung an diese Vorgange anschließen zu können, ist ja für die Steuer. Veranlaqungg⸗ behörden nur im höchsten Maß erwünscht. Denn wie der Abg. Boettinger mit Recht hervorgehoben bat, ist es auch für den besten und arbeitsamsten Veranlagungskommissar und

für die beste Veranlagungs kommisston seht schwer, im einzelnes Fall festzustellen Was ist als eine angemessene Abschreibuag anzusehen und was geht darüber hinaus? I.

das man so weit gehen kann, wie an- scheinend der Abg. Dr. Boettinger möchte, ohne weiteres alle i euer unterliegend zu erklären. Der Abg. Dr. Boettinger hat selber den Unterschied zwischen außerordentlichen Veranlagungen gemacht, und hat gemeint, daß die

ersteren, die den Charakter eines Reservefonds haben, der Steuer Mn unterwerfen seien, aber nicht die

ordentlichen Abschreibungen. Das ist gerade der Punkt, zu unterscheiden, was eine außerordentliche und eine ordentliche Abschreibung ist.

Ich glaube, man geht richtig, wenn man sagt: als ordentliche Abschreibungen sind diejenigen anmuseher. die thatsächlich einer Werthverminderung des betreffenden . in dem einzelnen Jahre gleichkommen, und sofern das der zall ist, unterliegen sie unzweifelhaft der Steuerpflicht nicht. Aber . aus Gründen, die ich sonst durchaus billigen kann, gehen sclide Werke vielfach über dieses Moment der Werthyerminderung hinaus, und es ist der Fall vorgekommen, wo ein vortrefflich und solidee« geleitetes Werk in einem Jahre 94 o/ auf seine Maschinen abge- schrieben hat. Das ist höchst erfreulich und solide gewirthschaftet; aber ich glaube nicht, dam führen kann, nun diese Ab. schreibung nich S flicht zu unterwerfen; denn das hätte d . 2436 Bedeutung für die weiteres olchen ĩ teuet pflicht unterwerfen wollten, so * n r .

gůnstigeren Gestaltung des Wirth dem Figkuz wieder zu gute kommen würde. Wenn diese Abschreibungen auf ungünstige Jahre ie,

. n ungünstigen Jahren der Staat . keine Steuer belommt, weil belanntlich 3 bei den Alliengesel · Ich glaube also, daß es im Ein

. ] zelfalle n vor Sache 6 üfung sein muß, was als = . anzusehen t. und was darüber hinausgeht. Die Sache liegt doch schließlich 4 anderg, wie bei der Ansammlung von Privatkapital. Dies kann 2 nur nach allen Richtungen begũnstigen; aber trotzdem wird man . 8 3 seinen laufenden Einnahmen sehr rel noch ansam ; . melt, darum doch nicht von der Steuerpflid

eil das ein wi tfertigtet Zweck ist. 6 wirthschastlich xurchaus gerech . Mit dem Aba hr. Boettinger kann man durchaus anerke