1902 / 54 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

; an.

wesen sein als gegenwärtig.

nur für die Städte geben.

gejogen? Im Jahre 1894/95 wurden

Ma 54.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Finanz Minister Freiherr von Rh einbaben;

Meine Herren! Gestatten Sie mir, auf die Ausführungen ein⸗ zugehen, die sowohl der Herr Abg. Schmitz wie der dert Abg. Freiherr von Zedlitz gemacht haben. Der Herr Abg. Schmitz ging davon aus, daß er die Wohlthaten der Steuerreformgesetze von 1891 und 1893 für eine gerechte Regelung der Staate'steuern anerkannte; er fährte aber aus, daß dieses Gesetz der anderen Seite der Aufgabe, nämlich einer gleichmäßigen, gerechten Handhabung auch für die Kom- munalbesteuerung herbeizuführen, nicht vollkommen genügt habe; er hat darauf hingewiesen, daß eine große Anzahl von Gemeinden auch nach der Steuerreform in ihrer Gesammtbelastung nicht günstiger stehen wie vor derselben, daß zum theil diese Gesammtbelastung höher geworden ist als vorher. Dies, meine derren, erkenne ich ohne weiteres an; aber ich glaube, der Herr Abg. Schmitz hat doch insofern einen Trugschluß in seinen Deduktionen ausgesprochen, als er an. nimmt, daß diese Mehrbelastung eine Folge der Steuerreform ist. Meine Herren, die Mehrbelastung, ; die ich, wie gesagt, garnicht verkenne, ist nicht durch dies Kommunalabgabengesetz her⸗ vorgerufen, sondern durch das kolossale Steigen der Kommunallasten. Ich werde mir erlauben, in dieser Beziehung nachher noch einige Daten ö an, haben bei den Städten konstatiert, daß im Laufe weniger Jahre der Finanzbedarf um 0 do gewachsen ist. Eine derartige Statistik haben wir zwar für die Landgemeinden nicht, weil die früheren Versuche, eine solche Statistit der Landgemeinden zu be— kommen, zu einem günstigen NResultat nicht geführt haben; aber ganz unzweifelhaft ist es, daß auch in den Landgemeinden die Be⸗ lastung sehr zugenommen hat. Mich erfüllt als Finanz⸗Minister das Anwachsen der Kommunallasten, namentlich in den großen Städten, mit lebhafter Sorge. Wenn man fast jeden dritten Tag ein Gesuch einer großen Stadt bekommt um Genehmigung einer An⸗ leihe von 15,30 Millionen, so muß man sich fragen: wohin treiben die Dinge? Der Herr Minister des Innern und ich haben vor einiger Zeit die Regierungs⸗-Präsidenten angewiesen, auf diese Dinge ein besonders aufmerksames Auge zu haben. Gewiß lassen sich eine Menge von Ausgaben nicht ablehnen; die Entwickelung der Städte,

die Nothwendigkeit, auf sanitärem und wirthschaftlichem Gebiet Aus⸗

gaben zu leisten, Kanalisationen herzustellen u. dgl., erfordern große Ausgaben. Aber andererseits wird in dem, was heutzutage als nothwendig erachtet wird, in Errichtung von pompösen Ge⸗

meindehäusern u. s. w. weit über das Bedürfniß hinausgegangen.

(Sehr richtig) Da ist der Hebel, wo angesetzt werden muß, um die Kommunallasten nicht mehr anwachsen zu lassen. Ich glaube, Herrn Schmitz darin widersprechen zu müssen, wenn er an⸗ nimmt, daß die kommunale Belastung eine Folge des Einkommen⸗ steuergesetzes gewesen sei! Wie steht denn die Sache? Wenn wir

das Einkommensteuergesetz nicht gehabt hätten, wenn der Staat nicht

mit freigebiger Hand auf Grund⸗, Gewerbe⸗ und Gebäudesteuer ver⸗ zichtet hätte, so würde zu den Lasten, die jetzt schon der einzelne Mann in Stadt und Land zu tragen hat, diese frühere Staatslast hinzugekommen sein. Es würde also die Belastung viel größer ge—⸗ Ich werde mir erlauben, weil ich an⸗ nehme, daß es von großem Interesse für dieses hohe Haus und die Oeffentlichkeit ist, mit einigen Daten darauf einzugehen, wie sich die kommunale Belastung gestaltet hat seit dem Erlaß des Kommunalabgabengesetzes.

Ich erwähnte eben, daß wir eine solche ausreichende Statistik be⸗ dauerlicherweise für die Landgemeinden nicht haben; ich kann sie daher Aber auch diese Statistik ist von außer⸗ ordentlichem Interesse. Nachdem im Jahre 1895196 das Kommunal⸗ abgabengesetz in Kraft getreten war, hat sich nicht gleich in dem Maße, wie man vielleicht gehofft hatte, eine Entlastung herausgestellt, weil inzwischen wieder die Gesammthöhe der Kommunallasten außer

ordentlich gesteigert war. Die Städte hatten zum theil mit ihren Ausgaben gewartet, bis das Kommunalabgabengesetz emaniert sein würde.

Es ergab sich allein in dem Zwischenraum von 18941965 bis 1895596 in 1169 Städten ein Mehraufwand von 30 Millionen. Infolge dessen ist die Entlastung in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Kommunal⸗ abgabengesetzes nicht so erheblich gewesen. Das Kommunalabgaben⸗ geset bemüht sich, einmal die besonderen Steuerquellen der Städte lebhafter zu entwickeln; es bemüht sich, die Kommunen darauf hinzu— weisen, daß sie aut allen gewerblichen Unternehmungen einen an . demessenen Nutzen ziehen; es bemüht sich, die Kommunen darauf hin⸗ e n das Ptinzip der Gebühren und Beiträge, der indirekten

teuer zur weiteren Ausbildung zu bringen und auf diese Weise die Jnanspruchnahme direkter Kommunalsteuer zu vermindern. In der BVekiehung hat sich herauögestellt, daz 1896 o6 gegen 189495 das Einkommen von Gebühren von 13 auf 19 Millionen oder um 160 sesliegen, dasjenige an Beiträgen von 4 auf 5 Millionen oder um 17 lo, dasjenige an indirekten Steuern von 11 auf nahemn 19 Mil

; lionen, also fast auf 58 0/s gestiegen ist. Da kommt hauptsächlich die

Umsatssteuer Biersteuer und Lustbarkeitesteuer in Betracht. Nun zur Hauptsache! Wie hat sich die Inanspruchnahme der direkten Steuern in der Kommune gestaltet? Auf welche Weise sind

Realsteuern, di feuern zu den kommunalen Lasten heran, zu sher los nm des nere üg Oihten pon

dem Gesammtbedarf der Kommunen 142 Millionen gleich 96 0o.

durch Zuschlaͤge zur Staatseinkommensteuer aufgebracht; das sank im

im folgenden Jahre 18959 auf 104 Millionen gleich 4 so des Ge⸗ sammtbedarfs, sodaß das Kommunalabgabengesetz in dieser . Zeit von nur einem Jahre die Inanspruchnahme der Staats

inkömmmensteuer um s. Millionen gleich 6 cso vermindert hat. Dem Zwecke n n n, ee entsprechend ist die Heranziehuug

zweche ͤ ö J der Realsteuern höher geworden, nachdem der Staat sie völlig fre gegeben hat; die Belastung der Realsteuern ist in den beregten Städten von 27 auf 82, also um rund 64 Millionen gestiegen. Es

. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preuß

Berlin, Dienstag, den 4. März

bedeutet das eine Zunahme der Belastung mit Realsteuern gegen 1894j95 um etwa 82 oo des Veranlagungssolls. Erwägt man nun, daß die 100 0 der staatlichen Realsteuern in Wegfall gekommen waren, so stellt das eine Entlastung des städtischen Grundbesitzes und Gewerbebetriebes um etwa 180,0 dar.

Nun darf ich mir erlauben, einige Daten zu geben, wie sich seit 1896s93 das Verhältniß gestellt hat. Der Finanzbedarf in den Städten ist ausschließlich der Stadt Berlin in diesen Jahren von 185 auf 256 Millionen gestiegen (hört! hörth, also um A8 dso, und ich glaube, diese Daten weisen die Nothwendigkeit nach, im Haushalt der Kommunen sparsam und wirthschaftlich zu sein, wie ich mir das vorher auszuführen erlaubte. (Sehr richtig!)

Die Entwickelung der Gebühren und Beiträge ist leider in dem Maße nech nicht erfolgt, wie das erwünscht wäre; immerhin ist auch hier ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen. Der von mir genannte gesammte Finanzbedarf der Kommunen ist im Jahre 189596 nur mit 19 Millionen gleich 100/90 durch Gebühren und Beiträge gedeckt worden, dagegen im Jahre 1900 mit 32 Millionen gleich 11,ů9 0/0 oder rund 1290, sodaß ein immerhin nicht unbeträchtlicher Fortschritt von 10 auf rund 120i zu verzeichnen ist.

Was die indirekte Steuer betrifft, so hat sich erfreulicher Weise ergeben, daß, während 189593 nur 16 Millionen erzielt wurden, dieser Betrag 1900 auf 27 Millionen gestiegen ist, mithin um fast 70 oυo, eine durchaus erwünschte und richtige Entwickelung, zu der namentlich die Umsatzsteuer, die Biersteuer und die Lustbarkeitssteuer

beigetragen haben.

Was dann die Hauptsache, die direkten Steuern betrifft, so ist eine Inanspruchnahme der direkten Staatssteuern im Jahre 1896/96 in Höhe von 12800 zu verzeichnen gewesen; im Jahre 1900 ist sie auf 140 ͤ0 gestiegen, und zwar hat sich herausgestellt, was wohl in der Rede des Herrn Abg. Schmitz nicht voll berücksichtigt worden ist, daß im Laufe der letzten Jahre der Tendenz des Kommunalabgaben gesetzes zuwider bei den Kommunen die Neigung sich gezeigt hat, ihre kommunalen Bedürfnisse mehr durch Heranziehung der Ein⸗ kommensteuer zu decken und die Realsteuern mehr zu ent⸗ lasten. Es hat sich der durch Einkommensteuer gedeckte Theil des Finanzbedarfs der Städte von 45,9 auf 45,97 Cso gesteigert, der durch Realsteuern gedeckte Theil des Finanzbedarfs dagegen ist von 33, 40 auf 30, 41 00 gesunken. Es ist also in steigendem Maße die Staatseinkommensteuer zur Deckung des kommunalen Be⸗ darfs der Städte herangezogen worden. Das Verhältniß der Städte, in denen die Einkommensteuer bezw. die Realsteuern im Verhältniß zu anderen Steuern stärker oder niedriger herangezogen worden ist, stellt sich folgendermaßen. Die Belastung der Einkommen⸗ steuer ist im Verhältniß zu den Realsteuern gestiegen in 370 Städten, die der Realsteuern im Verhältniß zur Einkommen⸗ steuer nur in 332, gesunken die der Einkommensteuer in 330, die der Realsteuern in 373 Städten. Und was das Verhältniß des Auf⸗ kommens an Einkommensteuer einerseits und an Realsteuern anderer⸗ seits für den gesammten Kommunalbedarf betrifft, so ist der Antheil der Einkommensteuer im Jahre 1899 gegen 1896,ñ96 gestiegen in Höß, gesunken in bzö, gleich geblieben in 80 Städten; dagegen ist der An= theil der Realsteuern gestiegen nur in 351, gesunken aber in 749 Städten. Die Herren wollen daraus ersehen, daß sich im Laufe der Zeit eine erhebliche Verschiebung zu Ungunsten der Einkommen— steuer ergiebt. Der städtische Hauebesitz ist im Jahre 1900 nur mit 15,64 co an der Deckung des Finanzbedarss der Kommunen betheiligt gewesen, gegen 20, 51 0/0 im Jahre 1895 96; er bringt also im Jahre 1900 fast ein Viertel weniger als 150696 auf zur Deckung der ge= sammten Kommunallasten, und er bringt überhaupt nur etwa ein Drittel desjenigen, was die Cinkommensteuer deckte, auf. Meine Herren, diese Daten beweisen wenigstens für die Städte für das Land stehen mir Daten leider nicht zur Verfügung daß in der That in immer stärkerem Maße die Einkommensteuer zur Deckung des Kommunalbedarfs ö 6. . ö 39 3 8 ; mitz durchaus anerkenne, daß in einer großen Anza 8, . immer noch die Belastung des Grundbesitzes

ö. ö der Herr Abg. Schmitz und der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz auch schon auf die Möglichkeit einer neuen Grundsteuer⸗ veranlagung hingewiesen, indem sie mit Recht davon ausgingen, daß die Grundsteuer, die unbeweglich ist, vielfach den gegenwärtigen Ber. hältnissen nicht mehr sich anpaßt. Ich darf aber darauf hinweisen, meine Herren, wie das ja auch schon vorher betont worden ist⸗ daß allein die Grundsteuerveranlagung des Jahres 1861 da ist es ja wohl gewesen die Kleinigkeit von 60 Millionen gekostet hat. Sicherlich würde ein Theil der Vermessungsarbeiten nicht wieder er forderlich sein, wie Herr Freiherr von Zedlitz bereits ausgeführt hat: andererseits ist aber seitdem, namentlich in der Nahe der großen Städte, eine so weitgehende Parzellierung der Grundstũcke erfolgt, daß doch die Kosten sehr erheblich sein würden, wir sicher wieder mit cinem Betrage von 50 bis 60 Millionen würden rechnen müssen. Dann weise ich darauf hin, daß wieder die Ergebnisse der neuen Ver⸗ anlagung in das neue Grundbuch übertragen werden müßten, daß das meines Erachtens wieder eine ganz enorme Arbeit ist. Und . meine Herren, was sehr wichtig ist, ändern wir jetzt das Ergebniß der Grundsteuerberanlagung in unferem Kataster und dem Grundbuch, so kann das doch bei denjenigen Distrikten, die berabgesetzt . einer sehr erheblichen Erschütterung des Realtredits führen. ö ist auch eine Frage, die in ihrer Tragweite nicht unterschätz

der Weg, den wir einschlagen müssen, um die Mangel zu beseitigen, ist derjenige, den der Herr Freiherr von Zedlitzʒ ange · geben hat. Wir können, glaube ich, die Grund⸗ und Gebãudesteuer nicht ausschalten, wie der Herr Abg. Schmitz meinte. Er hat sich gegen die Begründung gewandt, das seien Obiektsteuern, und gegen die Annahme, daß diese Objekte herangezogen werden mũsen, gleichviel in welchem Maße sie belastet sinde welchen Neinerlrag sie bringen. Ich dlaube doch, daß diese Bemängelung des Herrn Abg.

ischen Staats⸗Anzeiger. 1902.

Schmitz nicht richtig ist; denn es ist doch richtig, daß dies Objekt⸗ steuern sind, und daß deshalb das Objekt selbst, gleichviel wie hohe Einnahmen es dem Einzelnen bringt, herangezogen wird, und zwar aus dem Grunde, weil dieses Objekt selber, das Grundstück, das städtische Gebäude von den kommunalen Einrichtungen den Vortheil hat. Das ist doch der Gesichtspunkt, weshalb man überhaupt auf die Realsteuern für den Staat verzichtet hat, weil man sagt: die Realsteuern stellen einen viel engeren Konnex zur Kommune dar als zum Staat.

Ich komme also darauf zurück, meine Herren, daß ich anerkenne, daß die Grundsteuer in ihrer jetzigen unbeweglichen Form einer der Gründe der Aufgabe der Staatsgrundsteuer gewesen ist, daß sie in der That den Bedürfnissen vieler Kommunen nicht entspricht, und daß es deshalb wünschenswerth ist, besondere Kommunal⸗ grundsteuern auszubilden. Die Erwartung, daß die Kommunen selber dazu übergehen würden, hat sich leider nicht in dem erwarteten Maße erfüllt; die Kommunen haben in dieser Beziehung eine gewisse Un⸗ fruchtbarkeit bewiesen. Wir sind infolge dessen dazu übergegangen, Entwürfe besonderer Grundsteuerordnungen den Gemeinden zu Über⸗ weisen, und ich darf sagen, daß der letzte Entwurf jedenfalls im Westen geradezu einen Siegeszug angetreten hat, von einer großen Anzahl von Gemeinden angenommen worden ist.

Wie steht denn die Sache jetzt mit der Grundsteuer? Um bei einem Beispiel im Westen zu bleiben, so waren die Wiesen an der Ruhr außerordentlich hoch in, der Grund⸗ steuer veranlagt; sie brachten sonst hohen Ertrag, waren von sehr guten Bodenverhältnissen, infolge dessen bei der Grundsteuerberanlagung sehr hochM eingeschätzt. Inzwischen bringen diese Wiesen vielleicht nur die Hälfte, ein Drittel, noch weniger des früheren Ertrages, weil infolge des Rückganges der Fleischpreise die Viehzüchter dort nicht mehr auf ihre Kosten kommen und der Markt nicht mehr mit Vieh von dort beschickt wird, sondern mit dänischem, holländischem und sonstigem Vieh. (Hört! Hört! rechts) Umgekehrt sind die Grundstücke bei den großen Städten, die sehr niedrig in der Grundsteuer veranlagt sind, allmählich in den Werth als Bauplätze hinaufgerückt und von un⸗ endlich viel höherem Werthe als gegenwärtig, sind also mit der Grundsteuer viel zu niedrig bedacht. Diesen Momenten wird die staatliche Grundsteuer nicht gerecht. Diesen Momenten kann aber wohl eine lokale Grundsteuer gerecht werden; denn die Werthverschiebung nach unten oder nach oben, wie ich sie angedeutet habe, macht sich nicht bei einzelnen Eingesessenen geltend, sondern ent—⸗ weder bei der ganzen Gemeinde oder wenigstens bei einem großen Theile derselben, und deswegen kann in den einzelnen Gemeinden diese Verschiebung durch eine besondere Grundsteuer, die nach dem ge⸗ meinen Werthe zu bemessen ist, also sowohl das Sinken des Werthes wie das Steigen desselben berücksichtigt, getroffen werden.

Meine Herren, ganz ähnlich steht es mit der Gewerbesteuer, und

wir stehen in Erwägungen, ob nach dieser Richtung noch mehr Muster von Neuverordnungen auszuarbeiten und den Kommunen zugehen zu lassen seien, als ihnen bereits mitgetheilt sind. Die Gewerbesteuer, obgleich sie ja viel neueren Datums ist, entspricht den Bedürfnissen der Kommunen durchaus nicht nach allen Richtungen. Wir haben die Gewerbesteuer im Jahre 1891 reformiert, noch in dem Gedanken, daß sie als eine Staatssteuer würde beibehalten werden müssen. Denn wir konnten damals nicht wissen, daß das Ergebniß des neuen Einkommensteuergesetzes ein so günstiges sein würde, daß wir auf die Gewerbesteuer verzichten konnten. Hätte man das damals vorauß⸗ gesetzt, so wäre voraussichtlich die Gewerbesteuer auch auf anderen Grundlagen aufgebaut worden. Unser Gewerbesteuergesetz geht dabon aus, wie hoch der Ertrag eines Gewerbes ist, wie hoch der Anlagewerth einer einzelnen Unternehmung beides Momente, die für den Staat von Wichtigkeit sind, aber für die Kommunen unter Umständen durchaus nicht. Ganz im Gegentheil; ein Unternehmen, will ich mal sagen, mit ho0 Arbeitern, das sehr gut geleitet ist, sehr hoch rentiert, infolge dessen für seine Arbeiter ausreichend sorgt, ver= anlaßt der Kommune außerordentlich viel geringere Kosten als ein Unternehmen mit 1000 Arbeitern, das schlecht geleitet ist, schlecht geht und die Arbeiter auf die Straße setzt, fobald eine rückläufige Konjunktur eintritt. (Sehr richtig) Das Erträgniß des Unter= nehmens ist also für die Kommune ganz irrelevant; die Anzahl der beschäftigten Personen, die Größe der benutzten Räumlichkeiten und dergleichen Momente sind entscheidend . . hoch das Gewerbe ür kommunale Zwecke herangezogen werden muß— ö. e,, 946 lassen sich die Schwierigkeiten hinsichtlich der Grundfteuer in den Gemeinden, wie ich glaube, cher lÜbersehen, so wird die Sache allerdings schon viel . in den Kreisen. Ich gebe zu, daß dort Schwierigleiten vorhanden sint, ach 39! des Kommunalabgabengesetzes müssen bekanntlich die Kreise die Neal⸗ steuern in der Regel in gleichem Maße heramiehen wie die Gin kommensteuer und dürfen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbe horde eine Abweichung von Ho co nach unten oder nach oben vornehmen. Da ergiebt sich nun schon dieselbe Schwierigkeit, die ich borhin für den Staat bei der Grundsteuer erwähnte: man kann die Verschlebung in dem Werthe des Grundbesitzes bei der Kreissteuer nicht berũck⸗ sichtigen. Die Kreise haben jetzt nur die Möglichkeit, einzelne Kreis⸗ theile präzlpual heranzuziehen, wenn von einem bestimmten Unter⸗ nehmen diefer Theil in besonderem Maße Vortheil zieht. Es dürfte zu erwägen sein, ob man etwa in der Kreisordnung eine Bestimmung dahin trifft, daß auch die Kreise beim Ausschreiben der Kreissteuer derartige Verschiebungen in den Grundwerthen berücksichtigen dürfen, wie ich das eben angedeutet habe.

Eine gleiche Schwierigkeit ergiebt sich hinsichtlich der Beträge, die von den Landwirthschaftskammern ausgeschrieben werden. Sowohl Hert Abg. Schmitz wie Herr Freiherr von Zedlitz haben auf eine Ein- gabe hingewiesen, die die Landwirthschaftskammer von Westpreußen nach dieser Richtung an die Staatsregierung gerichtet hat. Ich kann mir denken, daß gerade in Westpreußen solche Verschiebungen in erheblichem Ma

vorgekommen sein können. Wir haben dort die , ,. .

hoch in der Grundsteuer stehenden Niederungszdistrilte, und an erer . siemlich arme Höhendistrikte, die sehr niedrig in der (unhlt̃?