stehen. Nun kann ich mir sehr wohl denken, daß die Niederungẽ⸗ distrikte unter allen möglichen Einflüssen, namentlich unter dem Ein⸗ fluß des Drängewassers und Grundwassers, das vielfach bei der Grund steuerberanlagung nicht genügend berücksichtigt worden ist, jetzt niedrigere Erträge haben, als bei der Veranlagung angenommen ist, und daß umgekehrt die Höhendistrikte infolge steigender Kultur und steigender Bearbeitung jetzt besser rentieren als damals. Also solche Verschiebungen mögen vorgekommen sein. Nun giebt es für die dand⸗ wirthschaftskammer nur die Möglichkeit, o/ 9 und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 1 0ͤ des Grundsteuerreinertrags seitens der Landwirthschaftskammer auszuschreiben, und es würde zu erwägen sein, ob die Landwirthschaftskammern nicht das Recht zu bekommen hätten, anstatt dieses spezifischen Ausschreibungsmaßstabs auch noch andere Maßstäbe für die Ausschreibung zu wählen.
Meine Herren, nun darf ich mich zu den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Zedlitz wenden, mit denen ich mich ja schon bei der ersten Diskussion des Etats habe beschäftigen dürfen. Herr Frei⸗ herr von Zedlitz hat den Wunsch ausgesprochen, daß der § 18 des Einkommensteuergesetzes, der eine gewisse Ermäßigung vorsieht für eine Anzahl von Kindern, ausgestaltet werden möchte. Ich habe meinerseits mich diesen Gedanken prinzipiell durchaus nicht abgeneigt gezeigt, was ich hier heute von neuem erkläre. Es ist von gewissem Interesse, zu sehen, wie der 518 des Einkommensteuergesetzes und der 5 19, der noch darüber hinausgeht, in der Praxis gewirkt hat. Ich werde mir erlauben, einige Daten aus der Uebersicht über die Ergebnisse der Einkommensteuerveranlagung für 1901 mitzutheilen. Nach § 18 muß die Kinderzahl berücksichtigt werden bei Zensiten mit nicht mehr als zoo0 4 Einkommen. Solcher Zensiten waren z01 000 mit 3 210 000 ½M½ Einkommensteuer vorhanden, und davon
sind 269 000 vollkommen von der Einkommensteuer freigestellt worden, und S835 000 haben eine Ermäßigung in ihren Stufen erfahren. Also 111000 Zensiten, also mehr als ein Drittel der gesammten Zensiten, haben auf Grund des 5 18 eine Ermäßigung in ihren Steuerleistungen erfahren. Auf Grund des F 19, der bei Ein⸗ kommen bis 9gö00 M eine Berücksichtigung bei besonderen, die Leistungs⸗ fähigkeit beeinträchtigenden Umständen zuläßt, sind bei 3 566 000 Zen⸗ siten 139 000 berücksichtigt worden. Der Ausfall an Steuern durch diese beiden Paragraphen beträgt insgesammt 6 531 000 ½. Wenn Sie nun berücksichtigen, daß es sich hier um kleine Zensiten mit ge⸗ ringen Steuerbeträgen handelt, so wollen Sie daraus ersehen, daß der Erlaß an Steuern von mehr als 6 Millionen Mark in der That eine wesentliche Wohlthat für diese Klassen der Bevölkerung darstellt.
Herr von Zedlitz ist nun davon ausgegangen, maßen ein nobile officium sein müsse, Belastung durch die Getreidezölle eine hier in Frage stehenden Kategorien auf Steuern einzuführen. ich eine Vermehrung d
daß es gewisser⸗ wegen der Vermehrung der weitere Erleichterung der dem Gebiete der direkten Ich habe schon bei der Ctatsrede gesagt, daß
. er Belastung der Bevölkerung durch die Ge— treidezölle nicht anerkennen könne (hört! hört! links), daß die
bisherigen Ergebnisse unzweifelhaft dargethan haben, daß auch unter dem 5 Mark ⸗Zoll die Getreidepreise nicht gestiegen, sondern gefallen sind. (Zuruf inks: Das beweist nichts y Die Sache steht also so, daß durch die Getreidezölle eine Vermehrung der Belastung nicht zu erwarten ist. Aber man kann allerdings mit Herrn von Zedlitz annehmen, daß, wenn die Getreidezölle nicht er— höht würden, der Getreidepreis und vielleicht auch der Brotpreis weiter sinken würde. Es handelt sich also nicht um eine Mehr⸗ belastung, sondern möglicherweise um den Ausschluß eines Vortheils, wenn ich so sagen soll, den sonst die Bevölkerung haben würde. Liegt. also eine Mehrbelastung nicht vor, so ist ein zwingender Grund, die hier in Rede stehenden Vorschriften weiter auszubauen, nicht gegeben, iumal im Reiche noch mit der Absicht umgegangen wird, die Mehr- erträge aus den Getreidezöllen anderweitig für die Versorgung der Wittwen und Waisen der minder bemittelten Klassen zu verwenden. Ich sehe also von dieser Frage der Wirkung der Getrei Ich erkenne mit Herrn von Zedlitz, wie ich das bei der Etats berathung gethan habe, es als durchaus wünschengwerth an, daß man in Betreff der steuerlichen Gesetzgebung an der Fortführung der großen Prinzipien festhält, die Steuergesetztebung nach dem Gesichtspunkte der ausgleichenden Gerechtigkeit auszubauen in der Weise, daß die minder bemittelten Klassen entlastet und die höher bemittelten stärker herangejogen werden. Ich weiche von Herrn von Zedlitz nur darin ab, ob es in der That geboten ist, den gegenwärtigen Moment zu benutzen, an eine Aenderung des Gesetzes von 1891 zu gehen. Der Ausfall, der sich aus einem Ausbau der S5 18 und 19 ergeben würde, würde sicherlich mit 4 bis 5 Millionen Mark nicht zu hoch berechnet sein, und ich zweifle nicht, daß dann noch eine ganze Anzahl anderer Wünsche sich melden würde, die wir auch zum Theil werden berücksichtigen müssen. Ich erkenne z. B. durchaus an, daß der Wunsch, die Amortisationsbeträge für die Landschaften . . w. abzuziehen, ein gerechtfertigter ist. (Sehr richtig! rechts) Wir haben alle Veranlassung, die hochverzinslichen und kündbaren Privathvpotheken namentlich des bäuerlichen Besitzes immer mehr in niedrig verzins⸗ liche, amortisable, unkündbare Landschaftshypotheken umzuwandeln. Wir haben also vom allgemeinen staatlichen Standpunkt aus alle Veranlassung, diese Operation nicht durch steuerliche deranzie hung zu erschweren. Erkennt man das an, meine Herren, so ergiebt sich schon aus der Summierung dieser Wünsche wahrscheinlich ein erheblicher ; an Steuern, den zu decken ich außer stande sein würde; denn ich wäßte nicht, woher ich die Deckungsmittel dafür nehmen sollte. Derr von Zedlitz schlägt vor, den Ausgleich dadurch zu schaffen, die höheren Cinkommen nicht nur mit 4, sondern mit hoo. ein ö dem ich als Finanz ⸗Minister . auch 8 . erkeit Und man wird auch erwägen können, cbwas ß ob man nicht ö vierprozentige . bereits gischen . läßt. Wir haben eine große Anzahl von thürin⸗ die Stener von * lelsweise, die schon bei zo oJ . und darunter doch zu beꝛweijel . ö lassen. Aber, meine Herten, ich wage Ausfall auf der ,, der richtige Moment wäre, den Seite zu decken in . en hebun auf der anderen sonderem Maße bee en er, de e n nina in be. pression in unseren wirthschaftlichen Veh ener . eine De⸗ da eine Erhöhung des Steuersatzs d geltend macht;
J on 4 50, ; setzung der Grenze, bei welcher der be, . . soll, vorzuschlagen, halte ich in der That doch füt cinen be gen
e würde wahrscheinlich so laufen,
Schritt. (Sehr richtig) Die Sach
dezölle ganz ab.
daß wir die Steuer zwar auf der einen Seite ermäßigten, auf der anderen Seite aber kein Entgelt bekämen; dann säßen wir mit
einem Ausfall von zehn Millionen da und wüßten nicht, wo wir den decken sollten.
Also ich bin mit dem Herrn Abg. von Zedlitz in seinem Grund gedanken durchaus einverstanden, aber trage einstweilen Bedenken, mit ihm den gegenwärtigen Moment für geeignet zu halten, an eine Revision des Gesetzes von 1891 zu gehen.
Es ist hier in diesem Hause — und mit Recht — so oft über den allzu schnellen Gang der Gesetzgebungsmaschine geklagt worden, daß man, meine ich, an so grundlegende Gesetze wie das von 1891 nur mit Reformvorschlägen herantreten sollte, wenn eine ausreichende Frist verstrichen ist und die Reformbedürftigkeit nach allen Richtungen hin genügend klargestellt ist. Ich lehne nicht grundsätzlich ab, dem Gedanken näher zu treten, aber ich habe mich für verpflichtet gehalten, meine momentanen Bedenken gegen die Vorschläge des Herrn Abg. von Zedlitz zu äußern. Im übrigen bin ich mit seinen Gedanken durchaus einverstanden, daß wir die gesunden Bahnen der preußischen Finanzpolitik innehalten wollen, ausgleichende Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben, die Minderbemittelten zu entlasten und die Lasten von denen tragen zu lassen, die dazu im stande sind und die Pflicht haben nach unseren öffentlichen Verhäͤltnissen. (Eebhafter Beifall.)
Abg. Kirsch an erörtert die Besteuerung der Grundstũcke nach dem gemeinen Werth und die a,,. der Schätzung. In einem Fall, führt er aus, wurde fiir ein rundstück bei der Ver. anlagung zur Grundsteuer ein Werth von 550 ns, bei der Veranlagung zur Ergänzungssteuer ein solcher von 65 000 M und bei der Krhe ung der Erbschaftssteuer ein Werth von 39 ooo A angenommen. In den kleineren Gemeinden mögen die Personalsteuern wieder stärker herangezogen werden, aber in den großen Städten, deren Steuerbedarf . stark ge⸗ tiegen ist, werden auch die Real steuern entsprechend herangezogen. as Thema des Abg. von Zedlitz zu behandeln, ist verfrüht, man weiß ja noch nicht, wie beim Zolltarif der dase lauf und wie die Handels⸗ verträge aubfehen werden. Die i zu einer Revision der Steuer⸗ ee. ist noch nicht da. Die Gebäͤudelasten, Gewerbelasten und Berg⸗ aulasten müßten bei der Einkommenstener abzugsfähig sein; 5 9 des Einkommensteuergesetzes müßte dahin geändert werden, auch noch vor einer allgemeinen Rebision der Steuergesetze. bg. von Eynern (nl): Abg. von Zedlitz hat die Zollfrage vor dieses Haus gebracht. Es scheint System darin zu liegen, durch die Einzellandtage einen Druck auszuüben, um die Regierungen zu einer Aenderung der k zu veranlassen. Herr von Jedlitz möchte die . der Höchstbesteuerten von 4 auf 60 / erhöhen. Dann sollte man doch lieber dem Hund den Schwanz auf einmal ab. hauen und bestimmen: wer mehr als 20 0 „M Einkommen hat, hat alles darüber hinaus dem Staat zu geben, dann wäre der foziali tische Staat nach diesem Geheimrathsrezept fertig. Eine wesentliche Er⸗ leichterung der Kommunallasten wärde in der Biersteuer liegen. Die süddeutschen Städte haben kolossale Einnahmen daraus, ohne daß das ier theurer wäre als bei uns. Die Zunahme der kommunalen Lasten ist geradezu en, und giebt zu den größten Bedenken Anlaß. Der Staat selbft hat das
; aber mit veranlaßt. Die paar Rathhäuser machen den Kohl nicht mager, aber die Ansprüche
für Volkss ulbauten, Kanglisationsanlagen u. f. w. sind kolossal ge wachsen. it der Beschränkung der Gemeindeguggaben ist wen ge⸗ holfen, es mü 39 . . . ene durch die quel'sche Steuerreform en Fehler, zu viel Ge⸗ wicht auf die direkten Stenern gele t und die indirekt
i gh fn . gelegt un ndirekte er,
standungen der Steuerderlarat; wie vor sehr . unser ed leidet — 3
cht der Handwerker, nicht der Kauf. mann, nicht der Künstler, nicht der Gelehrte, nicht der Beamte, selbst nicht der i . davon veis 9. *
? und es wird noch
derrn von Rheinbaben's ellaratlon beanstandet
Der Redner führt . von tiefem Eindringen in die Ver—
x d ten durch die Steuerkommission an. rr
ö . habe dieses Verfahren immer ien, aber thatsäch⸗ e
li 3 rt worden. Er selbst, der Nedner, fei von ein ekretär über seine n, in Ge
157? Millonen Mart diese vexatorischen Beanstandungen mehr herausgepreßt worden. ür ein ehrliches Volk eingeführt worden, es sei aber ein starkes Stu daß die Mehr⸗ zahl der Zensiten n als Betrüger zi e ir werde. Herr
n n e, weil er habe zugeben müssen, daß in dersel ' des Abzugs von 3
ö e
gebung nicht.
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich darf mich mit einigen Ausführungen wohl zunächst zu der Rede des Herrn Abg. Kirsch wenden. Ich muß mich wohl mißverständlich ausgedrückt haben, wenn der Herr Abg. Kitsch gemeint hat, ich hätte eine Aenderung des Kommunalabgabengesetzes in Aussicht gestellt, und es solle den Kommunen zwangsweise die Ein⸗ führung besonderer Grundsteuern auferlegt werden. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Ich habe nur gesagt, daß im Ministerium des Innern wie auch im Finanz⸗Ministerium besondere Entwürfe so⸗ wohl für Grundsteuern, wie auch für Gewerbesteuern ausgearbeitet seien und den Gemeinden theils bereit zugegangen seien, theils ihnen noch zugehen würden, in denen ihnen die Einführung dieser speziellen Regelung empfohlen ist; von einem Zwang ist natürlich gegenüber den Gemeinden nicht die Rede
Was sodann die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern be— trifft, so ist er zunächst wieder darauf zurückgekommen, die Biersteuer in höherem Grade als bisher den Gemeinden zu erschließen. Ich halte einen solchen Versuch für aussichtslos. Bekanntlich beruht der jetzige Zustand auf dem Vereinsgesetz vom Jahre 1867, und nachdem man dann im Reichstage versucht hat, eine anderweitige Regelung herbei⸗ zuführen, ist man auf entschlossenen Widerstand gestoßen. Ich glaube kaum, daß bei der Stellungnahme der süddeutschen Staaten Autzsicht ist, heute ein anderes Resultat zu erzielen.
Dagegen bin ich mit dem Gedanken, die indirckten Steuern auch für die Kommunen auszubilden, durchaus einverstanden und habe um so größere Bedenken gegen das Vorhaben, dag im Reichstage sich geltend gemacht hat, die indirelten Steuern der Kommunen zu be⸗ schränken, indem man den Gemeinden die Möglichkeit hierzu nimmt,. Ich möchte an die Freunde des Herrn Abg. ö. die dringende Bitte richten, im Reichstage dafür ein—
zutteten, daß den Kommunen die Mahl, und Schlachtsteuer
abt, wenn die Be. steuerung der Aftiengesellschafsten ganz aus dem 3
—
nicht genommen wird. Einmal ist die Annahme unrichtig, daß n diese kommunale Mahl und Schlachtsteugr das Mebl und as vertheuert witd — das hängt von anderen Zalteren, von 3 und Nachfrage ab — und thatsächlich sind in Städten mit din die Preise dieselben wie in Städten ohne Oktroi. Vor allem 2 wenn wir die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufheben, so wird n J scheinlich den Nutzen nicht der Konsument baben, sondern der 9 und Schlächter steckt ihn in die Tasche; der Konsument hat 4 davon. Die weitere Folge wäre, daß die direkten Ko munn abgaben noch erhöht werden müssen, und da diese . sehr angespannt sind, würden die Gemeinden sich 4 sehen, auch gerade die kleinen Einkommen unter 900 M heran) = Man würde das nicht erreichen, was man erreichen will, den HM . Mann zu entlasten, im Gegentheil, man würde ihn wabrschelnl noch belasten, indem er zu den direkten Gemeindeabgaben heranger 2 wird. . Meine Herren, dann hat der Herr Abg von Eynern wieder üblicher Weise eine große Anzahl von Steuerbeschwerden vorg Er hat sich im Laufe der Jahre zum Spenialisten im Bouquet 3 don Stenuerblüthen entwickelt. Er hat uns auch in diesem wieder einen solchen Sttauß überreicht. Ich glaube, wenn man 6 nauer nachsieht, so wird sich herausstellen, daß einige dieser Blut?
Strobblumen oder wenigstens stark gefarbt sind. Ich glaube, es wil!
rãthlicher gewesen, wenn der Hert Abg. von Eynern die Guͤte gebabt zan mir die Falle einige Wochen borher mitzut heilen, dann würde ich in der? gewesen sein, den Sachverhalt zu prüfen und ibm Auskunft ju gebe Ich weiß nicht, welchem Zweck es dienen soll, wenn hier Angaben macht werden, über die ich naturgemäß nachher keine Auslunft geb kann. Ich glaube, es wäre für das Haus und das Land räthlich wenn mit die Sachen so frühzeitig mitgetheilt wärden, daß ich ind Lage bin, eine Auskunft zu geben. Sind die Beschwerden richtig . können Sie gewiß sein, daß der Finanz-Minister in erster Linie ihre Abstellung dringen wird, während es andererseits im Interessen Hauses liegt, daß die Klarstellung vorher herbeigeführt ist. We durch die Presse ein Fall bekannt wird, wo in ungebi licher Weise in die Verhältnifse der Steuerpflichtigen eingegris wird, ist Remedur geschaffen worden. Noch vor
Zeit ging uns durch die Presse die Nachricht zu, daß bei den Ste listen ein Bürgermeister in der Rheinprovinz alle möglichen Den von den Steuerpflichtigen gefordert hätte, die sie zu geben gar un verpflichtet sind. Unter Androhung von Bestrafung wurde nicht gefordert die Angabe der Anzahl der Personen, sondern auch die gabe der Konfession (hört! hört h, es wurden die Angabe der Viebrn und dergleichen Dinge verlangt. Ich habe sofort Veranlassung . nommen, an alle Veranlagungskommissare zu reskribieren, daß sie alle Listen aus ihrem Bezirke vorlegen ließen und Wandel schafft⸗ wo derart gefehlt war. Ich würde also den Derrn Abg. von Ern bitten, mir künftig solche Fälle vorher mitzutheilen, und ich glaan es liegt im allseitigen Interesse, daß ich darüber erst alsdann kunft gebe.
Der Herr Abg. von Eynern hat von einem Beanstandun baeillus im Lande gesprochen. Meine Herten, ich möchte Glei nicht mit Gleichem vergellen; aber daz muß ich doch ablebnen, im Lande, bei unseren Veranlagungskommissionen ein Beanstandung bacillus besteht. Die Veranlagungekommisstonen thun nur lbre . daß sie dort, wo die Angaben nicht mweifelefrei sind, näbere mittelungen fordern. Aber daß sie in dieser Beziehung veratid v
gehen — auch diesen Ausdruck hat der Herr Abg. von Eynern wich, holt gebraucht — das muß ich in Abrede stellen und meine Beam
in Schutz nehmen. Meine Herren, wodurch werden denn die Ver lagungskommissionen vielfach genöthigt, Auskunft zu fordern? Das gerade durch die Rechtsprechung dez Oberverwaltungegerichts sell hervorgerufen; sie sollen die Zensiten nicht schätzen, sondern nur da zur Schätzung übergehen, wenn sie sich das tbatsachl Material, über das wirkliche Ginkemmẽen der Leute! wvarsch haben. Infolgedessen sind sie genötbigt, vielfach 0 dera Anfragen an die Zensiten zu richten ganz gegen ihren eigenen Wur nur um die Zensiten und sich selbst davor zu bewahren, daß die & von dem Oberderwaltungsgericht, weil nicht genügend vorbern! wieder aufgehoben wird. 9 Der Hert Abg. von Eynern hat dann darauf hingewiesen, 25 oso der Deklarationen beanstandet oder in einem Verständignn ber ahren abgeändert worden sind. Er hat dann gesagt, es wih diese 26 0 auf diese Weise als unehrlich oder unwabht— Aus drucl ist mir nicht mehr ganz gegenwartig — (Zuruf), also beides hingestellt. Meine Herren, da ist doch eine Auffassung, ich schlechterdings nicht als zutreffend anerkennen kann. In Versuche der Berichtigung und selbst in der Beanslandung 1 noch keinegzwegs der Vorwurf der behaupteten Unehrlichkeit oder wahrheit. Die Frage, wag wirklich in besteuern ist, ist im eintell
eranlagungekommissar, der dieses
Zensiten setzt. Also di
ich, ungerechtfertigt. Gn der Materie, die naturgemäß eine D
Zensiten und den Anschauungen der Sten — ium theil darauf, Organe wenden, um advokaten u. dergl. Leute, die ihnen
dandwirthschaftliche Rechnunge kammer in .
Am 3. Februat 1902 findet in dem und dem Lokal eine sammlung statt, in welcher ein Vortrag über den Verth landwirthschaftlichen und gewerblichen Buchfsihrung gehalten Es wird dabel den Landwirthen, Gewerlitbenden uänd. d werkern angegeben werden, wie sie unter Berscksichtigung dea lommenstenergesetzes von der Einkommenstener . frei kommen und wie sie bei bereits stattgehabter zu beber schätzung erfolgreich reklamieren können; auf Grun don den Landratheämtern als, maßgebend anerkannten
erklãrung. Landwirthschaftliche Rechnungakan
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