1902 / 132 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

n

.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preustischer Staats Anzeiger.

Aer Bejngspreis beträgt vierteljährlich 4 . 50 3.

Alle BHost-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den PNost-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 26 9.

AM E32.

Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.

Mittheilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. ö

Bekannkinachung, betreffend den fg und die Einziehung ber Noten der Bank für Süddeut chland in Darmstadt.

Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesämmibetrage des steuerfreien ungedeckten Noten⸗ umlaufs.

Mitt 2. ö die Eröffnung einer Reichsbank⸗-Neben⸗ stelle in Sangerhausen. 2.

Anzeige, betreffend die Ausgabe und den Inhalt der Nummer 29 des / Reichs⸗Gesetzblatts /

Erste Beilage: rsicht der Ausprägungen von Reichsmünzen in den

, Münzstätten bis Ende Mai 1902.

Nachweisungen der ausländischen Versicherungsunter nehmungen, welche eine Niederlassung innerhalb des Deutschen Reichs unterhalten, sowie, derjenigen, welche in Deutschland neue rn gs ige überhaupt, oder wenigstens in be— stimmten Versicherungszweigen nicht mehr abschließen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Siandeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ö Gesetz, betreffend Aenderung der Vorschriften über die Kom⸗ e ern, zwischen den Gerichten und den Verwaltungs⸗

ehörden.

An . betreffend die Auegabe und den Inhalt der

ummern 21 und 22 der „Gesetz-Sammlung“.

Bekanntmachung der nach dem 9 vom 10. April 1872

durch die Reglerungs⸗Amtsblätter pub izierten landesherrlichen

Erlasse, Urkunden 2e— . Erste Beilage:

Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛe.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Orden zu verleihen, und zwar haben erhalten:

die Königliche Krone zum, Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: Major von Wienskowski im Militärkabinet, à la suite des 1. Hannoverschen Infanterie⸗Regiments Nr. 74,

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

mann von der Mülbe im Kaiser Franz Garde— dan k an hier Kegiment Nr. 2, ö Hauptmann vgn der Lühe im Königin Elisabeth Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 3, Hauptmann von Trotha (auh Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 4. auptmann Freiherr von Lon im 5. Garde⸗Regiment z F., e fer Graf von der Goltz im 2. Garde- lilanenRehi⸗ irn ment, kommandiert als Adjutant bei der Garde⸗Kavallerie⸗ Division, . ; Hraf Finck von Finckenstein im Garde Jäger⸗ daun an, oe , n. als Adjutant bei der 3 der Jäger und Schützen, aupundnn von Nos, a suite des Infanterie Regiments d Heneral · Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen 8 Brandenburgischen) Ni 64 und Kompagnieführer bei der Unteroffizierschule in Potsdam; Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: ö ö von Manteuffel, Kommandeur des Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 5; den Königlichen Kronen-Orden dritter gFlasse: Oberstleutnant von Quast beim Stahe des Königin Augusta

ser⸗ Regiments Nr. 4, Harde Grenadier Regi Stabe des Garde-Füsilier=

im Königin Augusta

Oberslleutnant von Donop beim

Mañ e haun! im Infanterie Regiment General⸗

ll rinz riedrich Karl von Preußen

ire n, 39 64 bisher à Ja Suite des

J. Westpreußischen K Nr. 140 und

Eisenbahn⸗Linenkommissar in Cassel; . ;

den Königlichen Kronen-Orden .

jherr von Forst ner im. Garde⸗Negiment z F. . . im Garde Füsilier⸗Negiment, Oberleutnant von dom im 4. Garde- Regiment z. F.,

HSberlentnant von Klüber in der Eskadron Garde⸗ Jager zu

erde und 66 un von Wendt im Garde⸗Füsilier⸗Regiment.

* *

Insertionspreis für den Raum einer Arurkzeile 30 35. Juserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichz-⸗Anzeigers

und Königlich Prrußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 3:2.

Berlin, Sonnabend, den 7. Juni, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Forstmeister und General⸗BGevollmächtigten Klopfer zu Primkengu im Kreise Sprottau, dem Direktor Der evan⸗ gelischen höheren Mädchenschule und Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt in Koblenz Dr. Karl Hessel und dem Kanzleirath Kart Heyne zu Berlin den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse, ;

en Ober⸗Sekretär a. D., Kanzleirath Karl Amhaus zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, -.

dem Baumeister Max Sindermann zu Primtenau im Kreise Sprottau, dem Brauerei-Direktor Gu st av Wernecke zu Magdeburg Neustadt und dem Postsekretär Scheffers zu Barmen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Postschaffner Baudisch zu Metz das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie

dem Hegemeister Heinrich Schulz zu Kosel, dem Gerichtsvollzieher a. D. Wilhelm Zacher zu Frankenhausen, bisher in Naumburg a. S., dem Schäfer Andreas Sper⸗ limg zu Gatersleben im Kreise Quedlinburg, dem Tischler Wilhelm Nitschke zu Züllchow im Kreise Random, den Waldarbeitern Ernst Peschel zu Petersdorf, Heinrich E63 ntke zu Fichtenhau, Karl Matthes zu Primkenauer Schloßgemeinde und Ernst Schmiedchen zu Langen im Kreise Sprottau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestätl der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ theilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗-Ordens: dem Präsidenten der Eisenbahn⸗Direktion in Breslau Hermann; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Ober- und Geheimen Baurath Neumann, Mitgliede der Eisenbahn⸗Direktion in Breslau; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Präsidenten der Eisenbahn-Direktion in Frank⸗ furt a. M. Thoms; des Ritterkreuzes erster Klasse des selben Ordens: dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs-Inspektor Zschirnt, Vorstand der Cifenbahn-Betriebs⸗-Inspektion 1 in Frank— furt a. M.; des Ehren-Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienn⸗ Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Selchow zu Berlin; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzogli fach sen⸗ernestinischen . glich dem General- Direktor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuer⸗ vereins, preußischen Geheimen Finanzraih Müller zu Erfurt; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapellmeister bei dem Königlichen Theaier in Wiee⸗ baden, Professor Mannstädt; h

des Fürstlich waldeckschen Verdi ö dritter Klasse: ienstkreuzes

dem Regierungsrath Kairies, Mitgli 5 ; Direktion in Berlin; gliede der Eisenbahn des Fürstlich waldeckschen Ehrenkreuzes: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse Nöbeli zu Wildungen (Waldech; zweiter Klasse Nöbeling der Fürstlich schaumburg-lippischen Medai ö ö. ,,, zweiter fel 9 der Sängerin bei dem Königlichen T ; . Ada Robinson; glichen Theater in Wiesbaden ferner:

36 Kaiserlich ö di. fianislaus· Nr dens . . Jun gbecker, Mitgliede der E des delten re gsfern= der Eisernen e , ,, , eee e r

des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens

. , ö Rlasse em im Dien einer Königli ; ; Adalbert von D ,, . Prinzen

isenbahn⸗

1902.

des Offizierkreuzes des Kaiserlich japanischen ft . 3 zerren 2 ö. dem Geheimen Rechnungsrath Müller im Justis⸗ Ministerium; sowie des silbernen Ritterkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse Roth⸗ kopf zu Frankfurt a. M.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Sekretär bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch⸗Ostafrika Otto Seidlitz anläßlich seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter eines Kaiserlichen Kanzleiraths zu verleihen.

Dem mit der Vertretung des beurlaubten gaiserlichen Konsuls in Casablancg betrauten Dragomanats⸗Eleven Vassel ist auf Grund des 51 des Gesetzes vom 4 Mai 1879 in Ver⸗ bindung mit 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗ schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor⸗

unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von en, zu beurkunden.

Bekanntmachung,

betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Bank für Süddeutschland in Darmstadt.

Vom 5. Juni 1902.

Nachdem die Bank für Südbeutschland in Darmstadt auf das Recht, Banknoten auszugeben, verzichtet hat, hat der Bundesrath auf Grund des 5 des Banlgefetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 177) den Aufruf und die Einziehun der von der Bank für Süddeutschland unterm 1. Januar 187 und 1. Januar 1892 ausgegebenen Einhundertmarknoten mit solgenden Maßgaben angeordnet:

1) Der Aufruf ist im laufenden Jahre, und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal und im Laufe der ,. 1904 und 1905 mindestens je zweimal bekannt zu machen

im „Deutschen Reich s-Anzeiger“, in ber „Frankfurter Zeitung“, in der „Darmstädter Zeitung“.

Y Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten , bis zum 31. Dezember 19602 bei der Kasse der Bank für Handel und Indusltrie in Darmstadt und hei der Kasse der . der Bank für Handel und Industrie in Frankfürt a. N. gegen Baargeld umgetauscht werben.

3) Nach dem 3. Dezember 1902 hören die mit der Firma der Bank für Süddeutschland umlaufenden Noten auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft Rinfacher Schuldscheine und werden alg solche bei der Kasse der Bank fuͤr Handel und Industrie in Darmstadt und bei der

Kasse der Filiale der Bank für Handel und Industtie in Frant⸗ furt a. M. bis zum Ablaufe des Jahres 1905 eingelöst werden.

4 Die bis . Ablaufe der letztbezeichneten Frist nicht zur Cinlösung gelangten Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine präͤkludiert.

Berlin, den 5. Juni 1902.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.

Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Noten⸗

umlaufs. Vom 5. Juni 1902.

Nachdem die Bank für Süddeutschland in Darmstadt auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten am 21. April d. J. ver⸗ cher hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 20 der Anlage zu 69. des Bankgesetzes vom 14. März 1875 1 S. 177) zustehende Antheil an dem Ce fan u herr! e des steuer⸗ freien ungedeckten Notenumlaufs von 1 nach Abs. 2 des 5 9 a. a. O. dem Antheile der Reichsbank zugewachsen.

Infolge dessen hat der letztere sich von dem in der Vekanntmach ang vom 6. Juli 1901 (Reichs⸗Gejetzbl. S. 263) nachgewiesenen Henne, , ..

y . erhoht. 2 ghersn, den 5. 9 . Der te

O00 000 6

24